Kommunale Verschuldung am Beispiel Magdeburg


Ponencia (Handout), 2001

8 Páginas, Calificación: 2

Frank-Florian Liebe (Autor)


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1) Kommunalhaushalt

2) Kreditaufnahme der Kommunen

3) Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (Auszug §100)

4) Haushaltsrechtliche Grundlagen
1. Kreditermächtigung in der Haushaltssatzung
2. Gesamtdeckungsprinzip
3. Nachweis von Schulden
4. Kreditaufnahme und Finanzplanung
5. Grenzen der Kreditaufnahme
6. rentierliche und unrentierliche Verschuldung

5) Klausurfrage

6) Quellenangabe

1.KOMMUNALHAUSHALT

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

- im Finanzministerium werden alle Einnahmen und Ausgaben vorausberechnet, eingeplant und überwacht
- für jedes Jahr wird ein Haushaltsplan und für die nächsten Jahre im voraus die mittelfristige Finanzplanung erstellt

2.Kreditaufnahme der Kommunen

- Finanzierung der kommunalen Vermögenshaushalte; variierende Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt
- Kredite dürfen im Vermögenshaushalt nur für Investitionen, Investitionsfördermaßnahmen und zur Umschuldung aufgenommen werden
- Deckung von Investitionsausgaben · Vorabdeckung
- Rücklagen
- Sofortabdeckung
- Zuführung zum Vermögenshaushalt · Veräußerungserlöse
- Beiträge
- Zuweisungen und Zuschüsse · Nachherabdeckung
- Kreditaufnahme
- Begrenzung der Verschuldung geschieht durch kreatives Sparen
- Begrenzung der Zinsausgaben durch modernes Kreditmanagement
- Für die Kommune sollen Kredite grundsätzlich jederzeit kündbar sein, um eine vorzeitige Rückzahlung zu ermöglichen; die Verschuldung soll damit zum frühestmöglichen Zeitpunkt abgebaut werden
- Für den Kreditgeber sollen Kredite grundsätzlich unkündbar sein, um Haushalts- und Liquiditätsprobleme bei den Gemeinden zu verhindern.
- Arten des Kommunalkredits
- Festbetragskredit - Tilgung in einer Summe am Ende der vereinbarten
Laufzeit
- Ratenkredit - Tilgung in jährlich gleichen Raten
- Anuuitätenkredit - Tilgung in jährlich steigenden Raten
- Kreditaufnahme = Summe aller aufgenommenen Kredite
- Bruttokreditaufnahme steht Tilgung, d.h. Rückzahlung von Krediten gegenüber
- um die Tilgungszahlungen verminderte Bruttokreditaufnahme ist die Nettokreditaufnahme oder Nettoneuverschuldung
- Schuldenstand = zu einem bestimmten Zeitpunkt noch ausstehende Kreditverpflichtungen; Summe aller Nettoneuverschuldungsvorgänge der Vergangenheit
- jede Nettokreditaufnahme erhöht, jede Nettotilgung senkt den jeweiligen Schuldenstand
- Zwischen der kommunalen Kreditaufnahme und der Investitionsrate, d.h. der um die Tilgung verminderten Zuführung an den Vermögenshaushalt bestehen Zusammenhänge. Bei steigender Investitionsrate könnte die Kreditaufnahme rückläufig sein und umgekehrt. · Die Kreditaufnahme würde fehlende Eigenmittel ersetzen. Mit steigender Investitionsrate könnte auch die Verschuldungsfähigkeit zunehmen bzw. umgekehrt.

3.Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt

§100

(1) Kredite dürfen im Vermögenshaushalt nur für Investitionen, Investitionsfördermaßnahmen und zur Umschulung aufgenommen werden.
(2) Der Gesamtbetrag bedarf im Rahmen der Haushaltssatzung der Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde

4.Haushaltsrechtliche Grundlagen

1. Kreditermächtigung in der Haushaltssatzung
Die Kreditaufnahme durch eine Kommune bedarf einer speziellen Ermächtigung in der Haushaltssatzung. In der Haushaltssatzung ist immer der Bruttobetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme darzustellen, die Nettokreditaufnahme ist aber dabei die entscheidende Größe. Keine besondere Genehmigung bedarf die innere Kreditaufnahme (zwischen Verwaltung undöffentlichem Haushalt).
2. Gesamtdeckungsprinzip
Alle Einnahmen der Haushalte dienen zur Deckung der jeweiligen. Sie unterliegen allerdings keinen abgeschlossenen Finanzierungskreisen und sind somit miteinander Verbunden.
3. Nachweis von Schulden
Der Schuldennachweis erfaßt den Stand zu Beginn des Vorjahres.
4. Kreditaufnahme und Finanzplanung
Die Kreditermächtigung gilt nur für die Finanzierung der im Haushaltsplan veranschlagten Maßnahmen. Im Finanzplan sind auch die verfügbaren Mittel zur Deckung bestimmter Vorhaben dargestellt. Sollten diese Mittel nicht ausreichen muß eine Kreditaufnahme in Betracht gezogen werden.
5. Grenzen der Kreditaufnahme

- Bindung an Investitionstätigkeit
- das Subsidiaritätsprinzip
- die Gewährleistung der dauerhaften Leistungsfähigkeit
- die Erfordernisse des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts
Subsidiarität: Kredite dürfen erst nach Ausschöpfung aller anderen Mittel herangezogen werden.

6. rentierliche und unrentierlihe Verschuldung

„rentierlich“ : durch zusätzliche Einnahmen finanziert
„unrentierlich“: durch allgemeine Deckungsmittel zu finanzierende Schulden und Rechnungen
Frage:
Worin bestehen die Schwierigkeiten der Kreditaufnahme?
Quellenangabe:
Magdeburger Statistische Blätter - Statistisches Jahrbuch / Das Jahr 1999 in Zahlen Finanzwesen der Gemeinden - Kommunales Kreditwesen

Final del extracto de 8 páginas

Detalles

Título
Kommunale Verschuldung am Beispiel Magdeburg
Calificación
2
Autor
Año
2001
Páginas
8
No. de catálogo
V98878
ISBN (Ebook)
9783638973298
Tamaño de fichero
336 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Kommunale, Verschuldung, Beispiel, Magdeburg
Citar trabajo
Frank-Florian Liebe (Autor), 2001, Kommunale Verschuldung am Beispiel Magdeburg, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/98878

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Título: Kommunale Verschuldung am Beispiel Magdeburg



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