Die Arbeit widmet sich der Frage, wie die gerichtliche Kontrolle der staatsanwaltschaftlichen Anklageentscheidung im Rahmen des strafprozessualen Zwischenverfahrens effektiver stattfinden kann. Dieser Fragestellung liegt die Ausgangslage zugrunde, dass die gerichtliche Überprüfung der rechtswidrigen bzw. missbräuchlichen Anklageerhebung mittels des Nichteröffnungsbeschlusses gemäß § 204 StPO sowie der Einstellungsvorschriften gemäß §§ 153 Ⅱ, 153a Ⅱ, 153b Ⅱ StPO deshalb unzureichend erfolgt, weil die Regelungsformen nur vage oder fehlerhaft sind. Zum effektiveren Schutz des Angeschuldigten ist somit eine Reform solcher Regelungen erforderlich. Bei der Ausarbeitung der konkreten Reformvorschläge sind die in Korea erörterten Kontrolle der Anklageerhebung heranzuziehen. Aus der rechtsvergleichenden Untersuchung ergibt sich, dass das Zwischenverfahren in erster Linie dem Angeschuldigten die bessere Möglichkeit zur vorzeitigen Beendigung des rechtswidrigen Verfahrens gewähren und das Gericht dort als letztverbindlicher Entscheidungsträger tätig sein sollte.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
A. Ausgangspunkt
B. Überblick über mögliche Abschlussentscheidungen der Staatsanwaltschaft
I. Anklageerhebung
II. Verfahrenseinstellung gemäß § 170 II StPO
III. Verfahrenseinstellung gemäß §§ 153 ff. StPO
C. Gegenwärtiger Forschungsstand und Problemfeld
D. Gegenstand und Gang der Untersuchung
1. Teil: Die gerichtliche Kontrolle der staatsanwaltschaftlichen Anklageentscheidung nach deutschem Recht
A. Gesetzeslage
I. Nichteröffnungsbeschluss gemäß § 204 StPO
II. Einstellung gemäß §§ 153 ff. StPO
B. Die Notwendigkeit der gerichtlichen Kontrolle über die Anklageerhebung
I. Theoretische Gründe
1. Vereinbarkeit mit Akkusations- und Gewaltenteilungsprinzip hinsichtlich der Entstehung der Staatsanwaltschaft
2. Rolle der Staatsanwaltschaft hinsichtlich der Anklageerhebung
3. Stellung der Staatsanwaltschaft als objektives Organ
4. Schutzbedürfnis des Beschuldigten
II. Formelle Gründe
1. Regelungsform des § 204 StPO
2. Regelungsform der §§ 153 ff. StPO
a) Einordnung nach einzelnen Einstellungsgründen
b) Problemstellung
c) Mitwirkung der Staatsanwaltschaft bei gerichtlicher Einstellung
d) Mitwirkung des Anschuldigten bei gerichtlicher Einstellung
C. Ergebnis des 1. Teils
2. Teil: Die gerichtliche Kontrolle der staatsanwaltschaftlichen Anklageentscheidung im koreanischen Recht
A. Überblick über die Struktur der Abschlussentscheidungsbefugnis der Staatsanwaltschaft nach koreanischem Recht
I. Abschlussverfügungen der Staatsanwaltschaft
II. Begriff und Wesen der Anklageerhebung
III. Grundsätze im Stadium der Anklageerhebung
1. Offizialprinzip und Anklagemonopol
2. Opportunitätsprinzip
B. Einstellungsverfügungen der Staatsanwaltschaft
I. Einstellung im engeren Sinne
II. Einstellung nach dem Opportunitätsprinzip
III. Vorläufige Einstellung
C. Ausdrückliche gesetzliche Kontrolle der Anklageerhebung
I. Ausgangspunkt
II. Fehlendes „Zwischenverfahren“
III. Prozessurteile in der koreanischen StPO
1. Gesetzeslage
2. Entscheidung über die Unzuständigkeit (§ 319 kor. StPO)
3. Entscheidung über das Absehen von der Anklageerhebung (§ 326 kor. StPO)
a) Streit um die Rechtsnatur
b) Zu den einzelnen Gründen
4. Anklageabweisungsverfahren
a) Bedeutung
b) Anklageabweisungsentscheidung (§ 327 kor. StPO)
c) Anklageabweisungsbeschluss (§ 328 I kor. StPO)
5. Konkurrenz zwischen Prozessurteilen
6. Konkurrenz zwischen Prozessurteil und Freispruch
IV. Eine besondere Regelung: § 327 Nr. 2 kor. StPO
1. Ausgangspunkt
2. Meinungsstreit um deren gesetzlichen Charakter
3. Bewertung
D. Weitergehende Kontrolle der Anklageerhebung
I. Lehre vom Missbrauch des Anklageerhebungsrechts
1. Grundlagen
2. Die Anklageerhebung trotz mangelnden Tatverdachts
a) Problemaufriss
b) Meinungsstand in der Literatur
c) Bewertung
3. Die Anklageerhebung durch Missbrauch des Verfolgungsermessens der Staatsanwaltschaft
a) Problemaufriss
b) Meinungsstand in der Literatur
c) Bewertung
4. Die auf einer rechtswidrigen Ermittlung basierende Anklageerhebung
a) Problemaufriss
b) Meinungsstand in der Literatur
c) Rechtsprechung
d) Bewertung
5. Die diskriminierende Anklageerhebung
a) Problemaufriss
b) Meinungsstand in der Literatur
c) Rechtsprechung
d) Die Notwendigkeit des subjektiven Elementes?
e) Bewertung
6. Die erneute Anklageerhebung wegen einer bisher nicht angeklagten Straftat
a) Problemaufriss
b) Meinungsstand in der Literatur
c) Rechtsprechung
d) Bewertung
II. Zwischenergebnis
E. Ergebnis des 2. Teils
3. Teil: Übertragbarkeit der Diskussion in Korea auf das deutsche Recht
A. Vergleich zwischen deutschem und koreanischem Recht
I. Unterschiede in der Regelungsform
1. Einstellungsverfügungen der Staatsanwaltschaft
a) Einstellung nach dem Opportunitätsprinzip
b) Sonstige Einstellungen
c) Die unterschiedliche Handhabung des „Regel-Ausnahme-Verhältnisses“
2. Einstellung als gerichtliche Kontrollentscheidung
a) Analyse der Verschiedenheiten in gesetzlicher Form
b) Vergleichbarkeit der einzelnen Gründe
II. Zwischenergebnis
B. Untersuchung der Fallgruppen der „Lehre vom Missbrauch des Anklageerhebungsrechts“ nach geltendem Recht
I. Erste Fallgruppe: Die Anklageerhebung trotz mangelnden Tatverdachts
II. Zweite Fallgruppe: Die Anklageerhebung durch Missbrauch des Verfolgungsermessens der Staatsanwaltschaft
III. Dritte Fallgruppe: Die auf einer rechtswidrigen Ermittlung basierende Anklageerhebung
IV. Vierte Fallgruppe: Die diskriminierende Anklageerhebung
V. Fünfte Fallgruppe: Die erneute Anklageerhebung wegen einer bisher nicht angeklagten Straftat
C. Reformüberlegungen
I. Problemaufriss
II. Die Einführung des Einstellungserzwingungsverfahrens als Option
1. Meinungsstand
a) Rechtsweggarantie nach Art. 19 IV GG
b) Kein Bedürfnis des Rechtsschutzes des Beschuldigten
c) Annahme des Verstoßes gegen die Rechtsschutzgarantie
2. Vorschlag eines dogmatischen Lösungswegs
a) Vorschläge in der Literatur
b) Gesetzliche Lage in Österreich
3. Bewertung
a) Die Bedeutung und Problematik des Einstellungserzwingungsverfahrens
b) Differenzierung zum Rechtsschutz gegen Zwangsmaßnahmen
c) Differenzierung zum Rechtsschutz gegen die verweigerte Zustimmung der Staatsanwaltschaft
d) Zwischenergebnis
e) Erwähnenswerte Grundgedanken des Einstellungserzwingungsverfahrens im Interesse des Beschuldigten
III. Verbesserung des Zwischenverfahrens
1. Ausgangspunkt
2. Auseinandersetzung mit dem Wesen des Zwischenverfahrens
a) Kritik am Zwischenverfahren
b) Fokus auf den Zweck des Zwischenverfahrens
c) Bewertung
3. Alternative Reformvorschläge
a) Ausschluss des Richters im nachfolgenden Hauptverfahren
aa) Inhalt
bb) Bewertung
b) Einführung einer neuen gerichtlichen Überprüfungsinstanz
aa) Inhalt
bb) Bewertung
c) Annahme eines obligatorischen Erörterungstermins mit dem Anschuldigten
aa) Inhalt
bb) Bewertung
d) Einführung eines Beschwerderechts des Anschuldigten gegen den Eröffnungsbeschluss
aa) Inhalt
bb) Bewertung
e) Einwendungsobliegenheit des Anschuldigten
aa) Inhalt
bb) Bewertung
IV. Eigene Auffassung
1. Teilweise Annahme der bisherigen Diskussionen
a) Ausschluss des Richters des Zwischenverfahrens
b) Einführung der obligatorischen mündlichen Verhandlung in Anwesenheit des Anschuldigten
2. Das Erfordernis gesetzlicher Klarstellungen des § 204 StPO
a) Ausgangspunkt
b) Missbrauch der Befugnisse
c) Kriminalpolitische Aspekte
d) Rechtspraktische Aspekte
e) Zwischenergebnis
3. Reformbedarf der Einstellungsvorschriften nach Anklageerhebung
V. Konkrete Erwägungen für die Klarstellungen des § 204 StPO
1. Vorüberlegung
2. Behandlung der auf einer rechtswidrigen Ermittlung basierenden Anklageerhebung
a) Problemstellung
b) Standpunkt des BGH
c) Stellungnahme
d) Zwischenergebnis
3. Behandlung der diskriminierenden Anklageerhebung
a) Problemstellung
b) Objektiver Umstand
c) Subjektives Element
d) Exkurs: Die Frage zum beschränkten Strafklageverbrauch gemäß § 211 StPO
4. Behandlung der erneuten Anklageerhebung wegen einer bisher nicht angeklagten Straftat
D. Ergebnis des 3. Teils
Schlussbetrachtung
A. Resümee der bisherigen Erkenntnisse
B. Reformvorschläge
I. Umgestaltung des § 23 StPO
II. Umgestaltung der §§ 201, 202 StPO
III. Umgestaltung des § 203 StPO
IV. Umgestaltung des § 204 StPO
1. Gesetzliche Präzisierung
2. Exkurs: Umgestaltung der §§ 206a, 260 StPO
V. Umgestaltung der §§ 153 II, 153a II, 153b II StPO
1. Ausgangspunkt
2. Abschaffung des Zustimmungserfordernisses der Staatsanwaltschaft bei §§ 153 II, 153a II, 153b II StPO
3. Abschaffung des Zustimmungserfordernisses des Anschuldigten bei §§ 153 II, 153b II StPO
4. Exkurs: Abschaffung des Zustimmungserfordernisses des Gerichts bei §§ 153 I, 153a I, 153b I StPO
5. Entwürfe der §§ 153, 153a, 153b StPO
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die gerichtliche Kontrolle von staatsanwaltschaftlichen Anklageentscheidungen im Zwischenverfahren, wobei sie einen rechtsvergleichenden Ansatz zwischen dem deutschen und dem koreanischen Strafprozessrecht verfolgt. Ziel der Untersuchung ist es, Lücken in der geltenden Rechtslage hinsichtlich des Schutzes des Beschuldigten vor rechtswidrigen oder missbräuchlichen Anklageentscheidungen zu identifizieren und konkrete Reformvorschläge zu erarbeiten, um die richterliche Kontrolle effektiv zu stärken.
- Strukturelle Analyse der gerichtlichen Kontrollmöglichkeiten im Zwischenverfahren.
- Untersuchung der Lehre vom „Missbrauch des Anklageerhebungsrechts“.
- Vergleich der Rechtslage und der Rechtspraxis in Deutschland und Korea.
- Kritische Würdigung der bestehenden Einstellungsvorschriften und Kontrollinstrumente.
- Erarbeitung von konkreten Reformvorschlägen zur rechtssicheren Ausgestaltung des Zwischenverfahrens.
Auszug aus dem Buch
C. Gegenwärtiger Forschungsstand und Problemfeld
(1) Das Problem der Kontrolle staatsanwaltschaftlicher Einstellungsentscheidungen als Opportunitätsgründen ist bereits mehrfach behandelt worden. Dabei wird u.a. die Frage gestellt, ob solche Einstellungen der Staatsanwaltschaft verfassungsrechtlichen Wertungen standhalten. Nach der Rechtsprechung des BVerfG soll das Legalitätsprinzip verfassungsrechtlichen Rang genießen. Genauer gesagt sollen die mit dem Legalitätsprinzip verbundenen Grundsätze wie das Gleichheitsgebot und Willkürverbot auf verfassungsrechtlicher Ebene gewährt und eingehalten werden. Hieraus ergeben sich im Falle staatsanwaltschaftlicher Verfahrenseinstellungen aus Opportunitätsgründen ggf. Bedenken gegen ihre Vereinbarkeit mit dem Rechtsstaatsprinzip, dem Gesetzlichkeitsprinzip, dem Bestimmtheitsgrundsatz (Art. 103 II GG), dem Gewaltenteilungsgedanken (Art. 20 II, 92 GG), der Justizgewährungspflicht (Art. 19 IV GG), dem Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG), der Unschuldsvermutung und dem Öffentlichkeitsprinzip.
Keinesfalls aber ist zu befürworten, dem Gericht eine ausschließliche Einstellungskompetenz zu gewähren, was zur Folge hätte, dass die Staatsanwaltschaft trotz einstellungsfreundlicher Umstände alle Taten strafrechtlich verfolgen müsste. Denn hierbei treten die Probleme einer strikten Beibehaltung des Legalitätsprinzips wieder auf, die einerseits tatsächlich nicht möglich ist und andererseits die oben erläuterten Vorteile des Opportunitätsgedankens zunichtemacht. Zur Einhaltung der Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und Gleichbehandlung reicht es aus, mit der Anerkennung der staatsanwaltschaftlichen Einstellung aus Opportunitätsgründen die verbindlichen und inhaltlich bestimmten Entscheidungskriterien der Staatsanwaltschaft klar festzulegen und dem Gericht über das geltende Recht hinaus die Möglichkeit zu geben, deren Ermessensausübung zu kontrollieren. Somit schließt sich die Frage an, ob die gerichtliche Kontrolle über die Opportunitätseinstellung der Staatsanwaltschaft im geltenden Recht bzw. in der Praxis angemessen stattfindet.
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die Rolle der Staatsanwaltschaft als „Herrin des Ermittlungsverfahrens“ und identifiziert den Bedarf an einer effektiveren gerichtlichen Kontrolle bei Anklageentscheidungen zum Schutz des Beschuldigten.
1. Teil: Die gerichtliche Kontrolle der staatsanwaltschaftlichen Anklageentscheidung nach deutschem Recht: Dieser Teil analysiert die geltende Rechtslage und die theoretischen sowie formellen Grundlagen, die eine gerichtliche Kontrolle im deutschen Zwischenverfahren begründen.
2. Teil: Die gerichtliche Kontrolle der staatsanwaltschaftlichen Anklageentscheidung im koreanischen Recht: Hier wird die Struktur der Abschlussentscheidungsbefugnisse und die gerichtliche Kontrolle nach koreanischem Recht, insbesondere unter Einbeziehung der „Lehre vom Missbrauch des Anklageerhebungsrechts“, untersucht.
3. Teil: Übertragbarkeit der Diskussion in Korea auf das deutsche Recht: Dieser Teil vergleicht beide Rechtsordnungen, untersucht die Lehre vom Missbrauch des Anklageerhebungsrechts auf ihre Übertragbarkeit und entwickelt Reformüberlegungen zur Stärkung des Schutzes des Beschuldigten im Zwischenverfahren.
Schlüsselwörter
Staatsanwaltschaft, Anklageerhebung, Zwischenverfahren, Einstellung, Opportunitätsprinzip, Legalitätsprinzip, gerichtliche Kontrolle, Beschuldigtenschutz, Missbrauch des Anklageerhebungsrechts, Verfahrenseinstellung, Korea, Strafprozessrecht, Rechtsstaatsprinzip, Einstellungszwangsverfahren, Willkürkontrolle.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die gerichtliche Kontrolle von staatsanwaltschaftlichen Entscheidungen über die Anklageerhebung im Zwischenverfahren, insbesondere bei missbräuchlicher Ausübung des Verfolgungsermessens.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind das Spannungsfeld zwischen Legalitäts- und Opportunitätsprinzip, die Kontrollfunktion des Gerichts im Zwischenverfahren und die Lehre vom Missbrauch des Anklageerhebungsrechts.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie die gerichtliche Kontrolle im Zwischenverfahren gestärkt werden kann, um Beschuldigte vor rechtswidrigen Anklagen oder missbräuchlichen Einstellungsentscheidungen zu schützen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Der Autor verwendet eine rechtsvergleichende Methode, indem er das deutsche Strafprozessrecht mit dem koreanischen Recht und dessen spezifischen Kontrollinstrumenten gegenüberstellt.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die deutsche Rechtslage, vergleicht diese mit den Regelungen in Korea, untersucht die Lehre vom Missbrauch des Anklageerhebungsrechts im Detail und erarbeitet konkrete Reformvorschläge.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Staatsanwaltschaft, Zwischenverfahren, Anklageerhebung, Opportunitätsprinzip, Missbrauch, gerichtliche Kontrolle, Beschuldigtenschutz.
Wie bewertet der Autor die Rolle des Zwischenverfahrens nach deutschem Recht?
Der Autor sieht das deutsche Zwischenverfahren als notwendige „Gelenkstelle“, kritisiert jedoch dessen derzeitige mangelnde Effektivität bei der Fehlerkontrolle und fordert eine stärkere prozessuale Einbindung des Anschuldigten.
Welche Rolle spielt die „Lehre vom Missbrauch des Anklageerhebungsrechts“ in der koreanischen Praxis?
Diese Lehre fungiert in Korea als theoretisches Instrument, das es dem Gericht ermöglicht, in Fällen, in denen die Staatsanwaltschaft ihr Verfolgungsermessen missbräuchlich ausübt, das Verfahren vorzeitig zu beenden.
Warum ist der Vergleich mit Korea relevant für das deutsche Recht?
Der Vergleich ist relevant, da Korea eine explizitere dogmatische Lehre zum Missbrauch des Anklageerhebungsrechts entwickelt hat, die als Inspirationsquelle für eine stärkere richterliche Kontrollkompetenz im deutschen Zwischenverfahren dienen kann.
- Arbeit zitieren
- Sang-Hyun Shin (Autor:in), 2020, Die Notwendigkeit der gerichtlichen Kontrolle nach Anklageerhebung der Staatsanwaltschaft, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/988840