Eine ausgewählte Form des „Sich-gegen-die-Staatsgewalt-Stellens“ soll im Folgenden sowohl aus staatsrechtlicher als auch staatsphilosophischer Sicht genauer betrachtet werden: Der Widerstand. Ob „Castor“-Transporte, „Stuttgart 21“, „PEGIDA“ oder (nicht notwendigerweise prominente) Steuerhinterziehung: Situationen, in denen bei einem Teil der Bevölkerung das Bedürfnis geweckt wird, anders zu handeln als vom Staat erwartet, sind genauso unterschiedlich wie unvorhersehbar. Auch wenn eine abschließende Aufzählung unmöglich ist, reichen bereits die genannten Beispiele aus, um beim Großteil der Bevölkerung entsprechende Assoziationen hervorzurufen. Demzufolge fällt es umso leichter, die „Brücke“ zwischen jenen Begriffen zu erkennen: Renitentes, gegen den Staat gerichtetes Verhalten in der Gesellschaft.
Wenngleich die oben aufgeführten Ereignisse nicht alltäglich sind und es aus staatlicher Sicht auch nicht sein sollten, können sie dennoch jederzeit aus dem Alltag erwachsen. Entscheidend hierfür ist (zumindest auch) die heutzutage übliche, sekundenschnelle Verbreitung von Informationen via Internet bzw. sozialer Netzwerke. Durch ein so erhöhtes Konsumieren medialer Berichterstattung wird zum einen die eigene Meinungsbildung beschleunigt, zum anderen ist das Ausfindigmachen von Mitbürgern gleicher bzw. ähnlicher Ansichten ebenfalls erleichtert. Eine breite gesellschaftliche Reaktion zu bestimmten (v.a. politischen) Themen innerhalb kürzester Zeit (eben „aus dem Alltag heraus“) erscheint somit nicht mehr verwunderlich. Auch wenn es dabei selten die Gesellschaft als solche ist, die sich durch widerspenstiges Verhalten auszeichnet, können die so agierenden Gruppierungen durchaus selbst als – intern mehr oder weniger einheitliche – „Miniatur-Gesellschaft“ verstanden werden, deren Anliegen es ist, bei der restlichen Bevölkerung Gehör zu finden.
Inhaltsverzeichnis
- A) „Nicht mit uns!“ – Renitentes Verhalten und dessen Motive in der heutigen Gesellschaft
- B) Begriff des Widerstands in Abgrenzung zu zivilem Ungehorsam, Demonstration, Revolution, Putsch, Terrorismus und Protest
- I. Widerstand
- 1. Versuch einer Definition
- 2. Ausgewählte Formen des Widerstands
- a) Individueller vs. kollektiver Widerstand
- b),,Staatsnotwehrrecht“ – Widerstand contra legem.
- c) Politischer vs. religiöser Widerstand...
- d) Aktiver (gewaltsamer) vs. passiver (gewaltloser) Widerstand.
- e) Legaler vs. legitimer Widerstand.
- II. Ziviler Ungehorsam als „Gegenstück“ zum Widerstand..
- III. Weitere,,verwandte“ Begrifflichkeiten ....
- 1. Demonstration.........
- 2. Revolution..\li>
- 3. Putsch
- 4. Terrorismus......
- 5. Protest.......
- C) Das Attentat vom 20. Juli 1944: Mehr als „nur“ Widerstand
- D) Art. 20 IV GG und sein Einfluss auf das Recht zum Widerstand.
- I. Entstehungsgeschichte des Art. 20 IV GG...
- II. Art. 20 IV GG in der staatsrechtlichen Dogmatik.
- 1. Systematische Stellung und „innere\" Struktur des Art. 20 GG.
- 2. Zur Auslegung der Tatbestandsmerkmale des Art. 20 IV GG.
- a) Der,,Widerstandsfall\"\
- aa) Angriffssubjekt.
- bb) Angriffsobjekt...
- cc) Angriffshandlung.
- b) Träger des Widerstandsrechts.
- c) Subsidiarität.
- d) Rechtsfolgen
- 3. Art. 20 IV GG als Teil der „,wehrhaften Demokratie“.
- IIa) Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung durch Widerstand und/oder Widerstandsrecht
- b) Art. 20 IV GG im Verhältnis zu Art. 79 III GG
- 4. Art. 20 IV GG als strafrechtlicher Rechtfertigungsgrund
- III. Widerstandsrecht und Bundesverfassungsgericht (BVerfG)..........\
- 1. Das „KPD-Urteil“ (1956): „Erfindung“ des grundgesetzlichen Widerstands .\
- 2. Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung von Art. 20 IV GG
- a) Art. 20 IV GG als „grundrechtsgleiches Recht“
- b) Effektivität des Rechtsschutzes nach Art. 93 I Nr. 4a GG i.V.m. § 13 Nr. 8a, §§ 90 ff. BVerfGG
- E) Kritik an Widerstand und Widerstandsrecht .....
- I. Staatsphilosophischer Disput um Widerstand und Widerstandsrecht
- 1.,,Allgemeine\" Überlegungen..\
- a) Widerstand und Gewissen derer, die ihn ausüben.
- b) Philosophische Notwendigkeit von Widerstand..\
- aa) Contra.
- bb) Pro.
- cc) Ergebnis
- c) Art. 20 IV GG – philosophisch betrachtet .\
- aa) Contra....
- bb) Pro.
- cc) Zusammenfassung.
- 2. Widerstand als (bereits) naturrechtliche Gewährleistung..………………………..\
- a) Pro..........\
- b) Contra.
- c) Zusammenfassung.......
- 3. Prominente Stimmen und deren Ansichten........\
- a) John Locke.
- b) Immanuel Kant
- c) Widerstand im Lichte der „Radbruch'schen Formel\"\
- d) Ergebnisrelativierung......
- II. Verbleibende ratio des Art. 20 IV GG..\
- F) Exkurs: Die völkerrechtliche Anerkennung eines Widerstandsrechts\
- G) Analyse gesellschaftlicher Verhaltensweisen bzgl. ihrer „,Widerstandsqualität“.
- Begriff des Widerstands und seine Abgrenzung zu verwandten Begriffen
- Die Rolle des Widerstands im Lichte der „wehrhaften Demokratie“
- Staatsphilosophische Debatten und Kritik am Widerstandsrecht
- Das Recht auf Widerstand im Kontext des Grundgesetzes (Art. 20 IV GG)
- Gesellschaftliche Verhaltensweisen und ihre „Widerstandsqualität“
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit befasst sich mit dem Recht auf Widerstand und analysiert dessen Bedeutung aus staatsrechtlicher und staatsphilosophischer Sicht. Das Ziel ist es, die theoretischen Grundlagen und die praktische Relevanz des Widerstandsrechts zu beleuchten, wobei sowohl die Entstehung des Art. 20 IV GG als auch dessen Interpretation im Kontext der „wehrhaften Demokratie“ betrachtet werden.
Zusammenfassung der Kapitel
Die Arbeit beginnt mit einer Analyse des Begriffs „Widerstand“ und seiner Abgrenzung zu verwandten Begriffen wie zivilem Ungehorsam, Demonstration, Revolution und Terrorismus. Im Anschluss daran wird das Attentat vom 20. Juli 1944 als ein historisches Beispiel für Widerstand beleuchtet. Kapitel D behandelt die Entstehung und Bedeutung des Art. 20 IV GG und seine Relevanz im Kontext der „wehrhaften Demokratie“ sowie seine Interpretation durch das Bundesverfassungsgericht.
Kapitel E widmet sich der staatsrechtlichen Kritik am Widerstandsrecht. Dabei werden prominente Stimmen wie John Locke und Immanuel Kant und ihre jeweiligen Positionen zum Thema Widerstand eingebunden. Abschließend betrachtet die Arbeit die völkerrechtliche Anerkennung eines Widerstandsrechts und analysiert gesellschaftliche Verhaltensweisen auf ihre „Widerstandsqualität“.
Schlüsselwörter
Widerstand, Widerstandsrecht, Art. 20 IV GG, Wehrhafte Demokratie, Staatsphilosophie, Ziviler Ungehorsam, Revolution, Terrorismus, Bundesverfassungsgericht, Grundgesetz, John Locke, Immanuel Kant, Gesellschaftliche Verhaltensweisen
- Arbeit zitieren
- Tim Barz (Autor:in), 2015, Das Recht auf Widerstand. Eine Betrachtung aus staatsrechtlicher und staatsphilosophischer Sicht, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/989464