Im Rahmen der vorliegenden Arbeit soll untersucht werden, ob und ggf. in welchem Umfang die Türkei in der Lage ist, insbesondere die wirtschaftlichen Anforderungen eines EU-Beitritts zu erfüllen. Nach der nunmehr historischen Einordnung des Status quo werde ich mich den Beitrittskriterien zuwenden, die der Europäische Rat von Kopenhagen 1993 formuliert hat und mögliche Problembereiche für die Türkei benennen. Hiernach gehe ich zunächst ausführlich auf die makroökonomische Entwicklung der Türkei in den letzten Jahren ein und fahre mit der Analyse und Bewertung des türkischen Finanzsektors sowie der Landwirtschaft fort. Abschließend werde ich die beiderseitige Bedeutung der Beziehungen zwischen EU und Türkei skizzieren und mich einigen Gedanken zur möglichen Weiterentwicklung widmen.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1. Historische Einordnung
2. Die Kopenhagener Kriterien eines EU-Beitritts
2.1. Politische Kriterien
2.2. Die Übernahme des Acquis Communautaire
2.3. Wirtschaftliche Kriterien
2.3.1. Funktionsfähige Marktwirtschaft
2.3.2. Wettbewerbsfähigkeit im europäischen Vergleich
2.4. Sonstige Voraussetzungen
3. Die makroökonomische Entwicklung
3.1. Inflation
3.1.1. Entwicklung
3.1.2. Auswirkungen
3.1.3. Ursachen und Lösungsansätze
3.2. Der öffentliche Haushalt
3.2.1. Entwicklung
3.2.2. Auswirkungen
3.2.3. Ursachen und Lösungsansätze
3.3. Außenwirtschaft und Wechselkurspolitik
3.3.1. Entwicklung und Problembereiche des Außenhandels
3.3.2. Wechselkurspolitik im Wandel
3.3.3. Ein Lösungsansatz für das wechselkurspolitische Dilemma
3.4. Wirtschaftswachstum und Einkommensverteilung
3.4.1. Entwicklung und Entstehung des BIP
3.4.2. Das Problem der Einkommensverteilung
3.4.3. Ursachen und Lösungsansätze
4. Darstellung und Analyse ausgewählter Wirtschaftszweige
4.1. Bedeutung und Problembereiche der Landwirtschaft
4.2. Der türkische Bankensektor und die Finanzkrise 2001
5. Die Vollendung einer historischen Mission?
Literaturverzeichnis
Ehrenwörtliche Erklärung
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildungsverzeichnis
Abb. 3.1 „Inflationsentwicklung 1990-2002“
Abb. 3.2 „Haushaltsentwicklung 1990-2002“
Abb. 3.3 „Außenhandelsentwicklung 1990-2002“
Abb. 3.4 „Wechselkursentwicklung TL/US$ 1993-1996“
Abb. 3.5 „Entwicklung und Entstehung des BIP 1990-2002“
Abb. 3.6 „Personelle Einkommensverteilung 1987 und 1994“
Abb. 3.7 „BIP/capita-Verteilung nach Provinzen 2000“
Abb. 4.1 „Wechselkursentwicklung TL/US$ 2001-2002“
1. Historische Einordnung
Die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Türkei können auf eine bewegte Geschichte zurückblicken. Unmittelbar nach Gründung der EWG beantragte die Türkei die Vollmitgliedschaft. Aufgrund der enormen Unterschiede zwischen der Leistungsfähigkeit und Struktur beider Wirtschaftsräume wurde ihr diese jedoch Anfang 1959 versagt.[1] Die sich anschließenden Verhandlungen um eine Assoziierung der Türkei gestalteten sich recht zäh. Einen Grund hierfür stellte sicherlich der Militärputsch 1960 dar, welcher das Vertrauen der Europäer in die Stabilität der politischen Verhältnisse ihres potentiellen Partners nachhaltig erschütterte. Letztendlich wurde am 12. September 1963 das Assoziierungsabkommen in Ankara unterzeichnet, es trat zum 01. Dezember des Folgejahres in Kraft. Ziel dieses Vertrages war es, die Türkei durch die sukzessive Errichtung einer Zollunion (geplant waren drei Phasen) und flankierende Maßnahmen wirtschaftlich an die EWG heranzuführen.[2]
Ergänzt wurde das Ankara-Abkommen u. a. durch ein zum 01. Januar 1973 wirksam werdendes Zusatzprotokoll, welches detailliert die konkrete Vorgehensweise zur Errichtung der Zollunion beschrieb und die Übergangsphase im Sinne des Vertrages von Ankara einläutete.[3] In der Folgezeit durchlebten die wechselseitigen Beziehungen anlässlich der erneuten Interventionen des Militärs (Memorandum 1971-1973, Putsch 1980-1983), der Besetzung Nordzyperns (1974) sowie des formellen Abbruchs der diplomatischen Kontakte seitens der türkischen Regierung (1978) eine Reihe von Tiefpunkten.[4]
Erst mit der erneuten Etablierung einer demokratisch legitimierten Regierung unter Turgut Özal erfuhren die Beziehungen eine Neubelebung. Nachdem sich Verhandlungen über eine Vertiefung und Fortentwicklung der Assoziation (auch aufgrund der vehementen Opposition Griechenlands) wenig erfolgversprechend darstellten, entschloss sich die Türkei im April 1987, ihren zweiten Antrag auf Vollmitgliedschaft einzureichen. Erneut wurde dieser abgelehnt. Zwar bestätigte die Kommission in ihrem diesbezüglichen Bericht 1989, dass die Türkei prinzipiell für einen Beitritt in Frage käme, doch wurden ihr wie schon 1959 die politische und ökonomische Reife für eine Mitgliedschaft abgesprochen. Erschwerend kam hinzu, dass die EG zum damaligen Zeitpunkt vorrangig mit der Integration des bestehenden Binnenmarktes beschäftigt war und sich daher keine weiteren Belastungen in dieser Größenordnung zumuten wollte.[5]
Auf die abschlägige Behandlung des Beitrittsgesuchs folgte eine kurze Phase beiderseitiger Orientierungslosigkeit, die sicherlich auch den weltpolitischen Ereignissen der Jahre 1989/1990 geschuldet war. Recht schnell wurde jedoch die Vollendung der Zollunion als neues zu verwirklichendes Ziel der Verhandlungen fixiert, welche im März 1995 mit der diesbezüglichen Erklärung des Assoziierungsrates erfolgreich abgeschlossen werden konnten. Im Dezember bestätigte das Europäische Parlament dessen Entschließung, sodass die Assoziierung zum 01. Januar 1996 in die Endphase eintreten konnte.[6]
Einen erneuten herben Rückschlag erlebten die Bemühungen um Annäherung nach der Tagung des Europäischen Rates von Luxemburg (1997). Der Rat wies zwar ausdrücklich darauf hin, dass die Türkei nach exakt den selben Regularien wie die anderen Beitrittskandidaten beurteilt würde,[7] widmete ihr im Gegensatz zu diesen jedoch ein eigenes Kapitel im Abschlussbericht. Darin wurde anstelle eines Beitritts zur EU zunächst die Vertiefung der Zollunion sowie die Teilnahme an Konsultationen auf europäischer Ebene empfohlen.[8] Diese „Sonderbehandlung“ löste sowohl in politischen Kreisen als auch in breiten Teilen der türkischen Bevölkerung Enttäuschung aus, sie wurde als Ablehnung und Zurückweisung empfunden. In der Folge kühlten die Beziehungen ein weiteres Mal erheblich ab. Der Rat von Helsinki revidierte 1999 die vorangegangene Entscheidung, der Türkei wurde explizit der offizielle Kandidatenstatus zuerkannt.[9] Im Mai 2001 bestätigte der Europarat diesen Beschluss und formulierte konkrete „Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft für die Türkische Republik“ (Beschluss des Rates der Europäischen Union vom 08. März 2001).[10]
Im Rahmen der vorliegenden Arbeit soll untersucht werden, ob und ggf. in welchem Umfang die Türkei in der Lage ist, insbesondere die wirtschaftlichen Anforderungen eines EU-Beitritts zu erfüllen. Nach der nunmehr erfolgten historischen Einordnung des Status quo werde ich mich im folgenden Kapitel den Beitrittskriterien zuwenden, die der Europäische Rat von Kopenhagen 1993 formuliert hat und mögliche Problembereiche für die Türkei benennen. Hiernach gehe ich zunächst ausführlich auf die makroökonomische Entwicklung der Türkei in den letzten Jahren ein und fahre mit der Analyse und Bewertung des türkischen Finanzsektors sowie der Landwirtschaft fort. Abschließend werde ich die beiderseitige Bedeutung der Beziehungen zwischen EU und Türkei skizzieren und mich einigen Gedanken zur möglichen Weiterentwicklung widmen.
2. Die Kopenhagener Kriterien eines EU-Beitritts
2.1 Politische Kriterien
Bereits die Europäischen Verträge enthalten grundsätzliche Bestimmungen, deren Erfüllung zwingende Voraussetzung für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen ist.[11] Durch den Europäischen Rat von Kopenhagen wurden diese 1993 konkretisiert.[12] Im Detail werden die Stabilität der staatlichen Institutionen als Garant für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie die Achtung der Menschen- und Minderheitenrechte gefordert.[13]
Die rein formale Betrachtung ergibt für die Türkei zunächst ein recht positives Bild. Das Parlament und die aktuelle Regierung sind aus demokratischen Wahlen hervorgegangen und die Verfassung sichert den Bestand grundlegender Persönlichkeitsrechte (Art. 17ff.). Eine ganze Reihe von Menschenrechtsabkommen sind bislang unterzeichnet worden[14], in den letzten Jahren wurden diverse Institutionen zur Verbesserung des Menschenrechts-schutzes geschaffen.[15]
Die praktische Anwendung der diesbezüglichen Normen weist jedoch nach wie vor gravierende Mängel auf, so werden beispielsweise weiterhin und trotz erfolgter Schulung des Personals Menschen in Polizeigewahrsam gefoltert oder „verschwinden“ im Zusammenhang mit polizeilichen Ermittlungen.[16] Auch das ungelöste Zypern-Problem sowie die andauernden Repressionen gegen Teile der kurdischen Bevölkerung stehen einer effektiven Fortentwicklung der Beitrittspartnerschaft im Wege.[17]
2.2 Die Übernahme des Acquis Communautaire
Eine weitere Voraussetzung für den Beitritt zur EU ist die vollständige Anpassung des nationalen Rechts an jenes der Union. Der umfangreiche rechtliche Besitzstand der Gemeinschaften[18] wurde in 29 Kapitel aufgeteilt, die mit den Beitrittskandidaten einzeln verhandelt werden können. Traditionelle Problembereiche stellen beispielsweise Landwirtschaft, Wettbewerbspolitik und Freizügigkeit der Arbeitnehmer dar.[19]
Ähnlich wie bei den politischen Kriterien kommt es nicht nur auf die formelle Übereinstimmung der existierenden Normen an, sondern vielmehr auf deren praktische Umsetzbarkeit, die in hohem Maße von der Leistungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung und der Justiz abhängt. Auch hier wird der Türkei weiterer Nachholbedarf bescheinigt, insbesondere für diejenigen Inhalte des Acquis, die nicht bereits Bestandteil der Zollunion sind.[20]
2.3 Wirtschaftliche Kriterien
2.3.1 Funktionsfähige Marktwirtschaft
Die erste ökonomische Bedingung für einen Beitritt zur EU ist die Existenz einer funktionierenden Marktwirtschaft. In Abgrenzung zur insbesondere in den MOEL vor 1989/1990 vorherrschenden Zentralverwaltungswirtschaft ist diese durch die freie Preisbildung am Markt, welche Angebot und Nachfrage koordiniert, sowie die Liberalisierung des Außenhandels gekennzeichnet.[21] Weitere konstitutive Merkmale stellen das Bestehen eines Rechtssystems, das auch die Eigentumsrechte umfasst, sowie die faktische Gewährleistung von Marktzutritt und Ausscheiden aus dem Markt dar.[22]
Ergänzend werden eine hinlängliche makroökonomische Stabilität, insbesondere die angemessene Entwicklung des Preisniveaus, des Staatshaushaltes und der Zahlungsbilanz, sowie ein entwickelter Finanzsektor als Einflussfaktoren benannt, die die Leistungsfähigkeit der Wirtschaft stärken können. Ebenso wird auf die politische Stabilität in dem Maße abgestellt, wie sie die grundlegende Übereinstimmung hinsichtlich der wirtschafts-politischen Orientierung beeinflusst.[23]
2.3.2 Wettbewerbsfähigkeit im europäischen Vergleich
Aufbauend auf einer funktionierenden Marktwirtschaft entwickelt dieses zukunfts-gerichtete Kriterium deren Anforderungen weiter. Erneut kommt dem Grad der makroökonomischen Stabilität besondere Bedeutung zu, da diese die Planungssicherheit der Wirtschaftssubjekte erheblich beeinflusst. Der Umfang und die Qualität von Human- und Sachkapital, der Zugang zu Bildung und Forschung sowie die Beschaffenheit der Handelsverflechtungen mit der EU stellen weitere Referenzpunkte dar. Hohe Priorität wird auch der Anzahl und Förderung von kleinen und mittelständischen Unternehmen eingeräumt. Dies liegt in der ihnen zugeschriebenen besonderen Flexibilität sowie der Tatsache begründet, dass Großunternehmen den sich zwangsläufig ergebenden marktwirtschaftlichen Anpassungsprozessen vergleichsweise weniger effizient begegnen können.[24]
Gelegentlich wird die Ansicht vertreten, die EU habe sich insbesondere mit den aufgeführten wirtschaftlichen Kriterien ein Instrumentarium geschaffen, mit dem sie den Beitrittsprozess nach eigenem Ermessen steuern könnte. Begründet wird dies vor allem mit der weiterhin bestehenden Auslegungsbedürftigkeit der „Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten“ (Kommission der europäischen Gemeinschaften (1998a), S. 66) sowie der relativen Unbestimmtheit des Begriffes „funktionsfähige Marktwirtschaft“ (ebd.).[25]
Die Diskussion der ökonomischen Sinnhaftigkeit der aufgestellten Kriterien soll und kann jedoch nicht Thema dieser Arbeit sein.[26] Auch die Fragen nach der Zulänglichkeit des türkischen Rechtssystems[27] oder der politischen Stabilität der Türkei können im Verlauf dieser Untersuchung nicht behandelt werden, dies würde den konzeptionellen Rahmen sprengen. Alle anderen hier aufgeführten Einflussfaktoren werden zu einem späteren Zeitpunkt detaillierter analysiert.
2.4 Sonstige Voraussetzungen
Eine weitere Voraussetzung, die vor einer Erweiterung der EU erfüllt sein muss, stellt deren Integrationsfähigkeit dar. Die Union behält sich das Recht vor, trotz eventuell erfüllter sonstiger Bedingungen von einer Aufnahme weiterer Staaten abzusehen, wenn dies zu einer Blockade oder Überlastung der europäischen Institutionen führen würde.[28] Dieser Prüfstein kann jedoch von den Beitrittsaspiranten nicht beeinflusst werden, weshalb er hier lediglich der Vollständigkeit wegen erwähnt werden soll und im Weiteren keine Beachtung finden wird. Weiterhin wird von den Kandidaten verlangt, dass sie sich zu den politischen und wirtschaftlichen Zielen der Union bekennen.[29] Da dieses Kriterium allerdings bereits mit der Antragstellung gemeinhin als erfüllt angesehen wird, gehe ich in der Folge hierauf ebenfalls nicht mehr näher ein.
3. Die makroökonomische Entwicklung
3.1 Inflation
3.1.1 Entwicklung
Im Verlauf der frühen 90er Jahre entwickelte sich die Steigerung des Preisniveaus relativ gleichmäßig. Eine Vielzahl von gegenläufigen Einflüssen verhinderte nachhaltige Ausbrüche der Inflationsrate, diese schwankte zwischen 1990-1993 um 65%.[30] Anzumerken ist, dass die von der Regierung avisierten Zielraten für 1992 und 1993 um 17% respektive 15% verfehlt wurden.[31] Anfang 1994 erlebte die Türkei eine Währungskrise, unter deren Einfluss sich die gesamte Wirtschaft nachhaltig destabilisierte und die Inflationsraten abrupt auf dreistellige Beträge anwuchsen.[32] Ein im April lanciertes Regierungsprogramm brachte kurzfristig einige Entspannung, dessen konsequente Umsetzung wurde jedoch u.a. durch vorgezogene Wahlen beeinträchtigt. Im Schnitt lag die Preisniveausteigerung in diesem Jahr bei 120%.[33]
Wegen der sehr unübersichtlichen politischen und wirtschaftlichen Lage konnte diese Rate im Jahr 1995 lediglich auf ca. 90% gedrückt werden. Der Haushaltsentwurf war ursprünglich von 22% ausgegangen, diese Zielgröße wurde während des ersten Halbjahres auf 70% revidiert.[34] Im Verlauf des Folgejahres pendelte sich die Inflation bei ca. 80% ein.[35] Die Planung für 1997 sah eine Senkung auf 65% vor, realisiert wurde jedoch ein erneuter Anstieg auf über 90%. Weder die Regierung noch die Zentralbank betrieben in diesen Jahren eine konsequente Disinflationspolitik.[36]
Anfang 1998 initiierte die Regierung ein neues Stabilisierungsprogramm, dessen Zielsetzung die Reduktion der Inflationsrate auf unter 10% bis Ende 2000 beinhaltete. Für 1998 wurde erneut die Marke von 65% angestrebt.[37] Zum ersten Mal in diesem Jahrzehnt sank die Inflation über den gesamten Jahresverlauf. Ab Juni durch vierteljährliche Konsultationen mit dem IWF unterstützt, gelang es u.a. mittels der vorausschauenden Indexierung der Agrarsubventionen sowie der Löhne im öffentlichen Dienst auf das Inflationsziel, die Rate bis Dezember auf ca. 70% zu drücken.[38]
Diese Tendenz erwies sich jedoch bald als „Strohfeuer“. Während die Asienkrise noch weitgehend ohne Einfluss auf die türkische Wirtschaft blieb, waren die Folgen der Russlandkrise deutlich zu spüren. Bereits im Mai 1999 stiegen die Preise wieder vernehmlich an, angeheizt durch Preiserhöhungen der staatlichen Unternehmen und den steigenden Ölpreis. Auch das verheerende Erdbeben vom 17. August trug dazu bei, dass eine weitere Reduzierung der Inflation nicht erreicht werden konnte, sie verharrte im Jahresdurchschnitt in etwa auf dem Vorjahresniveau.[39]
Zu Beginn des Jahres 2000 wurde ein weiteres Mal ein Regierungsprogramm in Kooperation mit IWF und Weltbank verabschiedet, welches die Zielraten für 2000 auf 25% und für 2002 auf unter 10% festsetzte.[40] Der Markt reagierte zunächst optimistisch, die Inflationsraten gingen kontinuierlich zurück. Obwohl dies wesentlich langsamer als geplant geschah, halbierte sich von Februar 2000 bis Februar 2001 die Steigerungsrate der Konsumgüterpreise.[41] Im Schnitt wurde für das Jahr 2000 ein Ergebnis von 40% erreicht, womit die Zielvorgabe deutlich überschritten wurde.[42] Eine erneute Finanzkrise bereitete dem abwärts gerichteten Trend im Februar jedoch ein jähes Ende. Ab März stiegen die Inflationsraten wieder an, stärker, als sie vorher gefallen waren.[43] Für 2001 wurde eine durchschnittliche Preissteigerungsrate von ca. 55% erreicht.[44] Auch für 2002 ist bislang keine Entspannung der Situation in Sicht, der derzeitig projizierte Jahresdurchschnitt liegt bei etwa 65%. Die monatlichen Inflationsraten weisen eine steigende Tendenz auf, die Inflation scheint sich also eher noch zu beschleunigen denn wieder abzunehmen.[45]
* Für 1991 kein offizielles Regierungsziel **Schätzung der TÜSIAD, Jahresdurchschnittswerte,
Abb. 3.1 Inflationsentwicklung 1990-2002,
Quelle: eigene Darstellung, Daten: OECD (div.), TÜSIAD (2001).
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
3.1.2 Auswirkungen
Die ständige Präsenz der Inflation im türkischen Wirtschaftsleben nehmen einige Autoren zum Anlass, deren Bedeutung zu relativieren. So wird argumentiert, die Unternehmen bezögen eine grundsätzliche Preisniveausteigerung von ca. 70% bereits in ihre Kalkulation ein. Da dieser Fakt aber allgemein bekannt sei, würde diese Marke als reale „Nullinflation“ empfunden und folglich keine Verwerfungen der Ökonomie provozieren.[46] Für ein derartiges Phänomen existieren durchaus empirische Belege, eine solche „schleichende Inflation“ (Samuelson / Nordhaus (1998), S. 673) ist durch das langfristige Verharren bei einer (üblicherweise eher geringen) konstanten Inflationsrate gekennzeichnet.[47]
Die dargestellte Argumentation unterschlägt jedoch die Tatsache, dass die Inflationsrate in der Türkei eben nicht über einen längeren Zeitraum konstant geblieben ist, sondern viel-
mehr sowohl unterjährig als auch langfristig erhebliche Schwankungen aufweist. Unbeschadet der Relevanz des oben angeführten Mechanismus greift die Schlussfolgerung also zu kurz.[48]
Zu unterscheiden ist im folgenden hinsichtlich der Auswirkungen, die durch die absolute Höhe der Inflation verursacht werden, und solchen, die ihrer enormen Volatilität geschuldet sind. Hohe Inflation führt per se zur Benachteiligung der Nettogläubiger einer Volkswirtschaft gegenüber den Nettoschuldnern, da die zu tilgenden nominalen Darlehensbeträge im Zeitablauf massiv an Wert verlieren,[49] die Empfänger fester Einkommen werden durch den selben Effekt beeinträchtigt. Existiert ein Steuersystem mit progressiver Einkommenssteuer, wie dies in der Türkei der Fall ist,[50] so greift zusätzlich der Effekt der kalten Progression: Durch die Ausrichtung der Steuerklassen an nominalen Grenzbeträgen werden auch die real niedrigen Einkommen in höhere Steuerklassen eingestuft und tragen folglich höhere Lasten, als es ihrer Kaufkraft angemessen wäre.[51]
Die Instabilität der Inflationsrate wiederum führt zu einer eminenten Erhöhung der Erwartungsunsicherheit der Wirtschaftssubjekte, deren Planungshorizont dadurch drastisch eingeschränkt wird. Dies schlägt sich u.a. in erhöhten Transaktionskosten nieder, da beispielsweise die Häufigkeit von Vertragsverhandlungen und Umrechnungen notwendigerweise steigt. Hierzu trägt auch die geringere Informationseffizienz des Preissystems bei, in der Folge verringert sich tendenziell die Wirtschaftstätigkeit.[52]
Ein weiteres Resultat stellen hohe Risikoprämien am Finanzmarkt dar, ein Effekt, der sowohl aus der Volatilität als auch aus der absoluten Höhe der Inflationsrate resultiert und deren Niveau noch weiter hebt. Trotz hoher Nominalzinssätze stagniert die Spartätigkeit der privaten Haushalte, da sich eventuell vorhandene Geldvermögen in Anbetracht der möglicherweise noch weitaus höheren Preisniveausteigerung entwerten würden.[53] Als direkte Folge der gedämpften Spartätigkeit und des eingeschränkten Planungshorizontes nehmen tendenziell die privaten Investitionen ab, es findet eine gesamtwirtschaftliche Ressourcenverschiebung aus der produktiven in die konsumtive Verwendung statt. Langfristig verringert sich so die Qualität des Kapitalstocks der Volkswirtschaft und folglich die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Unternehmen.[54]
3.1.3 Ursachen und Lösungsansätze
Die Hintergründe der Inflationsentwicklung in der Türkei lassen sich nach ihrem zeitlichen Wirkungshorizont differenzieren. Zunächst sind hierbei kurzfristige Einflüsse, die direkt auf die Entwicklung des Preisniveaus durchschlagen, zu isolieren. Diese können wiederum aus internen Entwicklungen oder aus Reaktionen auf externe Schocks resultieren.
Für beide Kategorien existieren empirische Belege. Als Beispiele für selbst verursachte kurzfristige Inflationsanreize seien hier die Lohnexplosion sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor 1990 und 1991[55], die umfangreichen Gebührenerhöhungen Anfang 1996[56] und die Anhebung der Unterstützungspreise für landwirtschaftliche Produkte 1997 genannt.[57] Im Verlauf der Jahre 1990 und 1991 führte die Golfkrise zu einer drastischen Erhöhung der Weltmarktpreise für Rohöl. Verstärkt wurde dies durch die Abwertung der Lira angesichts des unsicheren politischen Umfelds, die Beschaffungskosten der türkischen Importeure stiegen. Die mangelhafte Wettbewerbsstruktur großer Teile der türkischen Wirtschaft erleichterte die Überwälzung der gestiegenen Kosten auf die Konsumenten.[58] 1993 zog die schlechte Ernte eine Verknappung des Nahrungsmittelangebotes nach sich, die ebenfalls zu gravierenden Preiserhöhungen dieser Produkte führte.[59]
Die Bedeutung derartiger kurzfristiger Einflüsse ist jedoch vergleichsweise gering, mit ihrer Hilfe lassen sich allenfalls unterjährige Schwankungen der Inflationsrate interpretieren. Das regelmäßig exorbitant hohe Niveau der Geldentwertung kann mittels solcher temporärer Reaktionen hingegen nicht erklärt werden. Auch andere Volkswirtschaften sind von ähnlichen externen Effekten betroffen und weisen dennoch keine derart hohe Inflationsrate auf. Folglich müssen weitere, fundamentale Gründe vorliegen, welche diese gravierenden Unterschiede etwa gegenüber den Mitgliedern der EU hervorrufen können.[60] Vor allem zwei Aspekte sind ursächlich hierfür verantwortlich: die determinierende Wirkung der vorherrschenden Inflationserwartung auf deren zukünftige Entwicklung sowie die langjährige Monetarisierung des Haushaltsfehlbetrages.[61]
[...]
[1] Vgl. Bahadir (1997), S. 36.
[2] Vgl. Gür (1998), S. 97 ff.; Gümrükcü (1997), S. 29 ff.; Kramer (1988), S. 30 ff.; Der Text des „Ankara-Abkom-mens“ ist auf den Seiten der EU einzusehen: http://europa.eu.int/eur-lex/de/lif/dat/1964/de_264A1229_01.html.
[3] Wortlaut abrufbar unter: http://europa.eu.int/eur-lex/de/lif/dat/1973/de_273A0630_01.html.
[4] Vgl. Balkir (2001), S. 198 f.; Müftüler-Bac (1997), S. 60 ff.; Preston (1997), S. 214 ff.; Auch die Unstimmigkeiten hinsichtlich der Freizügigkeit türkischer Arbeitnehmer, ein insbesondere der deutschen Regierung am Herzen liegendes Thema, trugen immer wieder zu Spannungen zwischen den Partnern bei. Vgl. Weick (2001), S. 332 ff.; Akkaya / Özbek / Sen (1998), S. 105 ff.; Gür (1998), S. 110 f..
[5] Vgl. Steinbach (1999), S. 684; Gümrükcü (1997), S. 46 ff.; Bozkurt (1995), S. 105 ff..
[6] Vgl. Cameron (1999), S. 6 ff.; Kramer (1999), S. 186 ff.; Steinbach (1999), S. 684 f.; Text des Beschlusses abrufbar unter: http://europa.eu.int/eur-lex/de/lif/dat/1996/de_296D0213_01.html.
[7] Der türkische Antrag von 1987 hatte seine Gültigkeit trotz vorläufiger Ablehnung behalten.
[8] Tatsächlich ist der Wortlaut der Stellungnahme hier widersprüchlich. So ist in Punkt IV. explizit von „elf Bewerberstaaten“ die Rede, womit die 10 MOEL und Zypern gemeint sind, folglich wäre die Türkei kein Bewerberstaat i.S.d. Berichtes. Punkt V. wiederum bezieht in seiner Formulierung auch die Türkei in den Kreis der Beitrittskandidaten mit ein. Vgl. z.B. die Dokumentation bei Wiehler (1998), S. 181 ff..
[9] Vgl. Hale / Avci (2001), S. 31; Jacobs (2000), S. 24 f.; Khalilzad / Lesser / Larrabee (2000), S. 40.
[10] Text einsehbar unter: http://europa.eu.int/eur-lex/de/lif/dat/2001/de_301D0235.html.
[11] Im wesentlichen sind hiermit die in Art. 49 in Verbindung mit Art 6.1 EUV (Vertrag von Amsterdam) niedergelegten Grundsätze „Europäischer Staat“ und „Achtung von Freiheit, Demokratie, Menschenrechten, Grundfreiheiten und Rechtsstaatlichkeit“ gemeint. Vgl. hierzu ausführlich Richter (1997), S. 23 ff. (Richter bezieht sich jedoch noch auf Art. O EUV, Maastricht).
[12] Vgl. z.B. van der Meer (2001), S. 50; Brandsma (2000), S. 18.
[13] Vgl. z.B. Varwick (2002), S. 26; Kraft (2001), S. 8.
[14] Vgl. Kommission der Europäischen Gemeinschaften (2001a), S. 117.
[15] Vgl. ebd., S. 22.
[16] Vgl. z.B. amnesty international (2001), S. 573 ff..
[17] Vgl. Kommission der Europäischen Gemeinschaften (2001a), S. 31 ff.; Speziell zur Zypern-Problematik ausführlich Tocci (2000).
[18] Laut Curzon Price (1999) sind dies 899 relevante einzelne Regelungen. Vgl. ebd., S. 49 f..
[19] Vgl. Varwick (2002), S. 26.
[20] Vgl. Kommission der Europäischen Gemeinschaften (2001a), S. 50 ff.; Die Türkei hat zwar ein umfangreiches Programm zur Übernahme des Acquis verabschiedet, doch kommt diesem lediglich der Charakter einer Absichtserklärung zu, es fehlt die bindende Wirkung. Der Text des Programms kann unter http://europa.eu.int/comm/enlargement/turkey/pdf/npaa_full.pdf abgerufen werden.
[21] Für eine ausführliche Diskussion möglicher Wirtschaftssysteme und ihrer Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht vgl. Richter (1997), S. 95 ff.
[22] Vgl. Dresdner Bank (2001), S. 11; Kommission der Europäischen Gemeinschaften (1998a), S. 67.
[23] Vgl. Kommission der Europäischen Gemeinschaften (1998a), S. 66.
[24] Vgl. ebd., S. 67; Der gegenläufige Aspekt eventueller Effizienzvorteile durch „Economies of scale“ wird in dieser Argumentation jedoch gänzlich vernachlässigt.
[25] Vgl. z.B. Breuss (2001), S. 13; Curzon Price (1999), S. 46 ff..
[26] Vgl. insbesondere zum Aspekt der Wettbewerbsfähigkeit ausführlich Achten (1996), S. 15 ff..
[27] Vgl. hierzu z.B. Arat / Atiyas u.a. (2001), S. 222 ff.; Inan / Öz (2001), S. 259 ff..
[28] Vgl. Brok (1998), S. 193 ff.; Achten (1996), S. 16.
[29] Vgl. Kommission der Europäischen Gemeinschaften (1998a), S. 68 f..
[30] Vgl. z.B. Tocci (2001a), S. 20 ff.; OECD (1993a), S. 14 ff.; Die einzelnen kurzfristigen Einflussfaktoren für die jeweiligen Jahre hier detailliert aufzuführen, würde den Rahmen der Arbeit sprengen. Vgl. hierzu z.B. die diversen „OECD Economic Outlook“ bzw. „OECD Wirtschaftsausblick“ Juni 1990 bis Juni 1994.
[31] Vgl. OECD (1994a), S. 12; dies. (1993a), S. 21; Für 1991 war aufgrund der Golfkrise kein Inflationsziel gesetzt worden, jenes für 1990 wurde um ca. 10% verfehlt. Vgl. OECD (1991a), S. 47.
[32] Zu den Ursachen und Mechanismen dieser Währungskrise siehe 3.3.2.
[33] Vgl. Utkulu (2001), S. 29; Akkaya (1997), S. 14 f.; OECD (1994b), S. 132 ff..
[34] Vgl. OECD (1995b), S. 122 ff.; dies. (1995c), S. 125 f..
[35] Vgl. dies. (1997c), S. 132 ff.; dies. (1996b), S. 141 ff.; dies. (1996c), S. 156 ff..
[36] Vgl. Akkaya (1997), S. 14 ff.; OECD (1997b), S. 149 f..
[37] Vgl. dies. (1998b), S. 150 ff..
[38] Vgl. dies. (1999c), S. 139 ff.; Kommission der Europäischen Gemeinschaften (1999a), S. 19 ff.; dies. (1999b), S. 24; dies. (1998b), S. 26 ff.; OECD (1998a), S. 137 ff..
[39] Vgl. Tocci (2001a), S. 20 ff.; Meral (2000), S. 345; Hermann (1999b); OECD (1999b), S. 143 ff..
[40] Vgl. Öymen (2001), S. 140; OECD (2000b) S. 153 ff.; Tezel (2000), S. 5; Zum Instrumentarium 3.3.2.
[41] Vgl. OECD (2001c), S. 134 ff..
[42] Vgl. Eder (2001), S. 202; IIF (2001), S. 5; Sen (2001), S. 34 f.; Türkiye Is Bankasi (2001), S. 9.
[43] Vgl. Türkiye Is Bankasi (2001), S. 1; Morgan Guaranty Trust Company (2001), S. 90.
[44] Vgl. Kommission der Europäischen Gemeinschaften (2002a und b); BNP Paribas (2001), S. 53.
[45] Vgl. DIE (2002a-d); Axt (2002), S. 46.
[46] Vgl. z.B. Lake (1999), S. 149.
[47] Vgl. Samuelson / Nordhaus (1998), S. 673 f..
[48] Lediglich in den Jahren 1990 bis 1993 verlief die Inflation relativ gleichmäßig, was zunächst als Beleg für die dargestellte These gedeutet werden könnte. Diese Konstanz war jedoch nicht systemischer Natur, sondern vielmehr das Resultat sich gegenseitig aufhebender kurzfristiger Einflussfaktoren (s.o.), deren Existenz die angeführte Argumentation schlicht unterschlägt.
[49] Vgl. Issing (1998), S. 236 ff.; Hierin dürfte angesichts der hohen Staatsverschuldung einer der Gründe für die langjährige Toleranz der türkischen Regierungen gegenüber der hohen Inflationsrate liegen.
[50] Vgl. Daglioglu (1999), S. 200 f.; Karatas (1995), S. 143 ff..
[51] Vgl. OECD (1999a) S. 46 f.; Baßeler / Heinrich / Koch (1999), S. 649; Nowotny (1999), S. 262.
[52] Vgl. OECD (2001a), S. 186 ff.; Baßeler / Heinrich / Koch (1999), S. 649 f.; Issing (1998), S. 249 ff..
[53] Vgl. O´Daly / Barouli (2001), S. 28 ff.; OECD (1994b), S. 133; Ein Großteil der türkischen Bevölkerung bewahrt seine Ersparnisse nach wie vor in Gold auf. Vgl. Öymen (2001), S. 122.
[54] Vgl. OECD (1997a), S. 41 ff..
[55] Vgl. dies. (1993a), S. 14 ff.; dies. (1993c), S. 136; dies. (1992), S. 24 ff..
[56] Vgl. dies. (1996c), S. 156.
[57] Vgl. dies. (1999a), S. 30; dies. (1997b), S. 150.
[58] Vgl. dies. (1991c), S. 105; dies. (1990a), S. 105.
[59] Vgl. dies. (1994a), S. 20 f..
[60] Vgl. dies. (1994a), S. 58 f.; dies. (1991a), S. 73 ff..
[61] Vgl. z.B. O´Daly / Barudi (2001), S. 28; Turunc (2001), S. 124 ff.; Moalla-Fetini / Pinerua u.a. (2000), S. 7 ff.; Derart argumentieren auch sämtliche „OECD Economic Surveys : Turkey“ seit 1991..
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