Das gattungsspezifische Potenzial historischer Reden für die unterrichtliche Quellenarbeit am Beispiel der Sportpalastrede. (Realschule, Geschichte Klasse 8)


Hausarbeit, 2020

19 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhalt

1. Fundament und Zielsetzung zugleich: Narrative Bewusstheit
1.1 Geschichte als perspektivische Erzählung
1.2 Narrativität als kritisch-reflexiv angelegter Vergleich

2. Gattungsbestimmung und Besonderheiten der Rede als Quelle
2.1 Das Fundament der Aufbereitung - die Sportpalastrede
2.2 Demagogie oder nur parteigebundene Zustimmung?

3. Die Aufbereitung der Quelle

4. Mehr Kompetenzen als Stunden? - Einführung in die Problematik

5. Das audiovisuell gestützte Rollenspiel

6. Digitalisierung - Chance oder Risiko?

7. Quellen- und Literaturverzeichnis

8. Anhang

1. Fundament und Zielsetzung zugleich: Narrative Bewusstheit

Der Begriff „Geschichte“ bezweckt nicht nur die Beschreibung von etwas Vergangenem geschweige denn des Unterrichtsfaches, welches sich mit mehr oder minder weit zurückliegenden, die Menschheitsgeschichte prägenden Ereignissen, Werken, Personen o.ä. beschäftigt. Das, was Geschichte - losgelöst von der Betrachtung als historisch-ana- lysierende Disziplin - ist, ist die Erzählung. Wenn wir Kindern etwas erzählen, dann ist das immer eine Geschichte. Sowohl Baumgärtner (vgl. Baumgärtner 2019) als auch Barricelli (vgl. Barricelli 2017a) verwenden die Bezeichnung „narrativ“ bzw. „Narrati- vität“, womit sie den Quellen, um die es schließlich sowohl in der unterrichtlichen als auch in der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit Geschichte geht, die Intention des Erzählens/Vermittelns diagnostizieren, sie schaffen so gesehen die Symbiose aus dem Aspekt des Vergangenen, der Geschichte, und dem erzählenden Charakter der Informationsweitergabe durch Geschichten. Die Narration beschreibt allerdings nicht nur die bloße Berichterstattung über „Vergangenes“, sondern drückt- wie Barricelli fordert - aus, „dass das aus der Vergangenheit Erwähnte [...] mit Sinn [...] versehen werden soll [...]“ (Barricelli 2017a, S. 256f).

1.1 Geschichte als perspektivische Erzählung

Der Begriff Geschichte sei somit vielschichtiger als die „bloße“ informationsentnehmende Auseinandersetzung mit der Vergangenheit. Diese Vergangenheit selbst kann nur durch einzelne bzw. auch mehrere verschiedene „Brillen“, also wissenschaftlich multiperspektivisch und auch retrospektiv „abgebildet“ - eine treffendere Beschreibung wäre hier: nachgeahmt - werden. (vgl. Baumgärtner 2019, 19; Barricelli 2017a, 261) Dieses „konstitutive Merkmal aller historischer Aussagen [...]“ (ebd., 210) soll allerdings zudem als Ziel deklariert werden, das heißt, dass das Fundamentale der Geschichte selbst zugleich als angestrebte und bei den Schülern anzubahnende Kompetenz ausgeschrieben wird (vgl. ebd.). Bei Barricelli kommen weitere Merkmale zu tragen, die der Definition von Geschichte bzw. Narrativität dienlich sind. Einen zentralen Aspekt stellt laut dem Autor unter anderem die Selektivität dar, wodurch verdeutlicht werden soll, dass diejenige(n) Person bzw. Personen, welche durch ihre jeweilige individuelle „Brille“ (also perspektivisch) auf das Vergangene blicken, automatisch auch selektiv tätig werden und somit „[...] Einzelheiten, die nicht im Interesse dieser Referenz bzw. des Ziels der Erzählung liegen [...]“ (Barricelli 2017a, S.261) außer Acht lassen.

1.2 Narrativität als kritisch-reflexiv angelegter Vergleich

Christina Brüning führt an, dass nicht nur der kritisch-reflexive Blick auf die Narrativität selbst sondern auch „selbst historisch erzählen zu können, um aktiv an der Geschichtskultur teilzunehmen [...]“( Barricelli 2017b, 92) ein wichtiger Teilaspekt des historischen Lernens und der Narrativen Bewusstheit (bzw. Kompetenz) darstellt. Im Anschluss daran mit Bezugnahme zur Urteilskompetenz und in Kohärenz zur bereits angeführten „Brillen-Metaphorik“, die der Verdeutlichung der Perspektivität diente, geht Brüning darauf ein, dass genau dieser Aspekt im Unterricht unter Zuhilfenahme unterschiedlicher Literatur zu einem „Thema“ erst angebahnt werden muss (vgl. ebd., 93). So können die Schüler_innen diese Urteilskompetenz nur entwickeln, wenn ihnen auch unterschiedliche Blickwinkel in Form von unterschiedlichen Texten dargeboten werden. Persepektivität kann allerdings auch „scheinbar“ dann herausgearbeitet werden, wenn die Jugendlichen wertend Positionen zu bestimmten Quellen einnehmen sollen, die konkret nicht realisiert wurden (Bsp.: Verfasse einen Beschwerde-Brief aus der Sicht eines armen Bauern im Anschluss zu den Beschlüssen des Wiener Kongresses), was die Urteilsbildung durch die Schüler_innen ebenfalls mehrperspektivisch anregen kann. Mit mehreren Quellen zu einem „Ereignis“ lässt sich dies allerdings besonders hervorheben. Die Retrospektion des Holocausts beispielsweise aus der Sicht eines amerikanischen Zeitzeugen wird sich deutlich zu den Ansichten unterscheiden, die ein KZ-Wärter in seinem Tagebuch niederschrieb. Die perspektivische Unterscheidung erfordert aber, dass beide Texte dargeboten und verglichen werden, d.h. Grundvoraussetzung für die bestimmte Differenzen erkennende Urteilskompetenz der Schüler_innen ist das Bereitstellen differenter Standpunkte, was in manchen Fällen einen zwar lohnenden aber schwer zu realisierenden Aufwand (in Anbetracht des zeitlichen Rahmens) abbildet. Abgesehen von der selbstständigen Quellenaufbereitung, die im weiteren Verlauf noch eine tragende Rolle dieser Ausarbeitung spielen wird, kann das Schulbuch herangezogen werden, in dem sich auch Quellenvergleiche finden lassen, allerdings muss die Auswahl der Texte wiederum perspektivisch hinterfragt werden.

2. Gattungsbestimmung und Besonderheiten der Rede als Quelle

„Überzeugen (mit Argumenten) gilt als moralisch legitim, Überreden (durch Emotionen) als verwerflich [...]“ (Pandel 2002, 10), was allerdings bei den zahlreichen Reden der NS-Zeit und der darin enthaltenen intendierten Legitimation der Herrschaft, des Krieges und des Holocaustes hohe Signifikanz aufweist. Anhand dieser Feststellung können wir bereits ein Merkmal der Rede, welches sie der Analyse dienlich bzw. ergiebig macht, anführen: die Intention und damit einhergehend also auch ihren „Anlass“. Die aristotelische Dreigliedrigkeit der Gattung definierte sich aus der Parlaments-, der Gerichts- und der Festrede und wurde später um die Kanzelrede und die Lehrrede ergänzt (vgl. Pandel 2002). Somit kann die vorliegende als Parlaments- oder auch politische Rede deklariert werden, da Joseph Goebbels das penibel ausgewählte Publikum vor sich und auch die Radiozuhörer „[...] zu einer Entscheidung oder Handlung in einer strittigen Frage zu bewegen“(Sauer 2018, 142) beabsichtigte. Neben der Textgestalt an sich spielen auch das Verhalten des Redners sowie der Ort und die Situation eine gewichtige Rolle. Der letzte oft entscheidende Faktor ist das Publikum, dessen „Unterstützung [.] für ein bestimmtes Ziel zu erreichen“(Pandel 2000, 61) einen zentralen Aspekt darstellt. Erweitert bzw. zusammengefasst werden Pandels Ergebnisse dahingehend, dass Sauer (2018) die „[...] Kommunikationssituation zwischen Redner und Zuhörern [.. ,]“(140) vor der Folie des zeitgenössischen Rahmens und der Ortsgebundenheit als „[...] das Besondere der Textgattung [.]“(ebd.) deklariert. Erst mithilfe neuzeitlicher technischer Errungenschaften (Film- und Tontechnik) ist die Konservierung der tatsächlichen Redesituation als Videomaterial bzw. zumindest der sprachlichen Realisierung (Tonaufzeichung) möglich, was wiederum bei der Auswahl von Quellen für den Unterricht zu berücksichtigen ist, da eine multimediale Auseinandersetzung mit Quellen an sich aber vor allem mit Historischen Reden als besonders wertvoll betrachtet werden kann. In diesem Fall liegen Ton- und auch Videoaufzeichnungen der Rede vor und sollen deshalb auch in dem die Ergebnisse zusammenfassenden Unterrichtsentwurf realisiert werden. Zentrale Merkmale der Rede sind somit: die (1) Textgestalt (20 Seiten), das (2) Auftreten des Redners, der (3) Ort, an dem die Rede gehalten wurde (verdeutlicht die Unmittelbarkeit), der (4) Historische Kontext (gewissermaßen also ihr Anlass) und (5) das Publikum, wobei Sauer (2018) zwischen dessen Zusammensetzung und der Interaktion mit dem Redner unterscheidet (vgl. Pandel 2002, 10; Sauer 2018, 145). Durch diese Merkmale grenzen sich Historische Reden als (Text-)Quellen neben Zeitzeugen-Erinnerungen (genannt „Oral History“) stark von dem „klassischen“ oder breiten Verständnis von Quellen als in Textform realisierter Informationsträger zu historischen Ereignissen, Personen, etc. ab. Diese Differenz außer Acht zu lassen würde folglich ihr unterrichtliches Potenzial, welches später noch genauer erläutert wird, nicht vollständig auszuschöpfen in der Lage sein. Vor diesem Schritt soll allerdings ihre Basis - die Rede des Ministers für Propaganda - einer grundlegenden Sachanalyse unterzogen werden.

2.1 Das Fundament der Aufbereitung - die Sportpalastrede

Gerade vor dem bereits einleitend thematisierten Begriff der Narrativen Bewusstheit, die sich nicht nur auf den Aspekt des Erzählten bezieht sondern auch speziell das Erzählen selbst als den Begriff der Narrativität subsumierenden Punkt thematisiert, weist Pandel (2002) das didaktische Potenzial der Rede als gesondert zu betrachtende Quellengattung ebenfalls dadurch nach, dass sie sowohl „neue“ Möglichkeiten der Handlungsorientierung im Unterricht eröffnet (vgl. Pandel 2002, 12), als auch „das Methodenrepertoire des Geschichtsunterrichts [,..]“(ebd.) erweitert. Sodann lassen sich diese Kriterien bzw. Besonderheiten auch und vor allem am hier zu behandelnden Beispiel herausarbeiten.

Es handelt sich um die knapp zweistündige und als Transkription (zur Aufbereitung verwendet) etwa 20 Seiten umfassende Parlamentsrede Joseph Goebbels’, die dieser am 18. Februar 1943 vor 14 000 penibelst ausgewählten Parteigenossen, die er selbst als Repräsentanten für das deutsche Volk im Allgemeinen anspricht, im Berliner Sportpalast hielt. Der Aspekt der peniblen Auswahl gerät dabei aus didaktischer Sicht bereits besonders in den Fokus, da Schüler_innen hier nach dem „Warum“ fragen bzw. diesen Punkt genauer analysieren können. Auch die Auswahl des Ortes scheint alles andere als dem Zufall überlassen worden zu sein. Der Berliner Sportpalast wurde als Repräsentant der Machtergreifung angesehen und diente den Nationalsozialisten oft als Ort der Proklamation ihrer antsemitischen Parolen (vgl. Kegel 2006, Fetscher 1998), was retrospektiv ebenso in den Fokus der Analyse/Interpretation geraten kann. Der PropagandaMinister versucht entsprechend der außenpolitischen Dringlichkeit (historischer Kon- text: Was war zu dieser Zeit „los“?) und vor dem Hintergrund der Unterlegenheit der Ostfront gegenüber der Roten Armee, beim Volk Zustimmung für radikalere und - wie er es nennt - totalere Maßnahmen zu erlangen. Mit dem Begriff „Total“ soll ausgedrückt werden, dass alle Aspekte des Reiches (Wirtschaft, Gesellschaft, etc.) sich vollständig der Durchführung und der Unterstützung des Krieges zuwenden (vgl. Kegel 2006).

Stark gestikulierend (Filmmaterial vorhanden) steigert er sowohl seine Argumentation als auch seine sprecherische Dynamik und die Lautstärke seines Vortrages bis zum Ende hin und erfährt zusätzlich durch die immerzu fortwährende begeisterte Zustimmung der Parteigenossen darin kollektive Unterstützung. Zentral kann die Sportpalastrede somit als argumentativer dreischrittiger Klimax konstatiert werden. Redner versuchen, zu überzeugen bzw. zu überreden. Welche Dimensionen und somit Besonderheiten die Rede als solche aufweist, sollte sowohl allgemein geklärt als auch konkret am gewählten Beispiel belegt werden. Im Anschluss an diesen ersten „Rahmen“ soll nun kurz die suggestive Wirkung der NS-Propaganda aufgezeigt und somit ein Fundament für die anschließende Aufbereitung geschaffen werden.

2.2 Demagogie oder nur parteigebundene Zustimmung?

Herausragendes Merkmal der Sportpalastrede ist ihr nach Steigerung der Affekte strebender Aufbau, der in der noch ausführlicher zu behandelnden so bekannten Passage der „Zehn Fragen an das Volk“ und damit einhergehend in einer emotionalen Überladung der Zuhörerschaft endet, was dem Leser aus heutiger Sicht umso abstruser erscheinen müsste, würde man Goebbels’ Argumentation vor dem Hintergrund der zeitaktuellen Geschehnisse rund um das NS-Regime bzw. um Nazi-Deutschland losgelöst von der dialogartigen Situation und dem Aspekt der Auswahl des Publikums betrachten. Gezwungenermaßen also beginnt er seine Rede mit Lobpreisungen an das scheinbar das gesamtdeutsche Volk repräsentierende Publikum, um - vor allem bei den Radiozuhörern - in Anbetracht der stetig abnehmenden Zustimmung für das NS-Regime (vgl. Kegel 2006) eine gewisse seinen folgenden Forderungen notwendige positive Grundstimmung zu erreichen. Dabei wendet er seine Stimme und seine Aufmerksamkeit kontinuierlich den „Helden von Stalingrad“ (Goebbels 1944, 168) zu, denen er stolz sein Mitgefühl und seine Verbundenheit im Sinne des hinter ihnen stehenden Volkes ausspricht. In der darauffolgenden Kriegslegitimation appeliert er sehr stark an die Emotionen, von der bloßen Darstellung der ohnehin äußerst verklärt - um nicht zu sagen gänzlich falschen - wiedergegebenen Umstände kann hier keine Rede sein. Er stellt nachfolgend drei Hypothesen zur europapolitisch brisanten Lage auf. In der ersten beschreibt er die deutsche Wehrmacht als letzten Wall („Wäre die deutsche Wehrmacht nicht in der Lage, die Gefahr aus dem Osten zu brechen, so wäre damit das Reich und in kurzer Folge ganz Europa dem Bolschewismus verfallen.“ Goebbels 1944, 171f.), bevor er diese (bzw. Deutschland allgemein) als einziges der Defensive potentes Land erklärt. In der dritten These verdeutlicht er die zeitliche Dringlichkeit der dadurch laut ihm so legitimen aktiven Defensive gegen den Bolschewismus. Nicht nur die ihr zugrunde liegende Struktur deutet auf die kleinschrittige und penible Planung durch ihren Verfasser hin. Ebenso prägnant treten die bewusst verwendeten Ideologeme hervor. Goebbels unterstreicht mithilfe der Verwendung von kollektivierenden Worten zunächst das Wir-Gefühl und versucht, unter dem Paradigma des Glaubens seine Argumente bzw. Konsequenzen („mit heiligem Ernst“, Goebbels 1944, 168) zu legitimieren. Die Intention erscheint somit eindeutig, doch gilt es zu fragen, welche Wirkung die Rede tatsächlich erzielte. Kegel (2006) betont, dass „[...] einige Meinungen ihre zuvor noch vorhandene Stabilität ein[büßten]“(93), nachdem die Wehrmacht in Stalingrad so vernichtend geschlagen wurde und veranschaulicht damit, dass Goebbels nur im „Dialog“ mit seinen Parteigenossen erreichte, was außerhalb des präzise abgesteckten Rahmens allerdings nicht diesen universellen Anklang schaffte. Somit kann abschließend festgehalten werden, dass Joseph Goebbels nur vor dem anwesenden Publikum als Demagoge gelten kann, da der von ihm erwünschte Effekt im Volk allgemein ausblieb, er dieses somit nicht zu „eine[r] überstürzte[n] emotional aufgeladene[n] [...] Handlung“ (Diesener 1996, 79) überreden konnte.

[...]

Ende der Leseprobe aus 19 Seiten

Details

Titel
Das gattungsspezifische Potenzial historischer Reden für die unterrichtliche Quellenarbeit am Beispiel der Sportpalastrede. (Realschule, Geschichte Klasse 8)
Hochschule
Universität Passau
Note
1,7
Autor
Jahr
2020
Seiten
19
Katalognummer
V990113
ISBN (eBook)
9783346351739
ISBN (Buch)
9783346351746
Sprache
Deutsch
Schlagworte
potenzial, reden, quellenarbeit, beispiel, sportpalastrede, realschule, geschichte, klasse
Arbeit zitieren
Fabian Jobst (Autor:in), 2020, Das gattungsspezifische Potenzial historischer Reden für die unterrichtliche Quellenarbeit am Beispiel der Sportpalastrede. (Realschule, Geschichte Klasse 8), München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/990113

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