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Allgemeine Förderung der Erziehung des Kindes nach § 16 - 21 SGB. Welche Leistungen gibt es bei der Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen?

Titre: Allgemeine Förderung der Erziehung des Kindes nach § 16 - 21 SGB. Welche Leistungen gibt es bei der Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen?

Exposé (Elaboration) , 2020 , 12 Pages , Note: 1,3

Autor:in: Silvia B.- Di Leo (Auteur)

Pédagogie - Pédagogie sociale
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Welche Maßnahmen und Leistungen es in Notsituationen von der ambulanten Pflege gibt, soll in der Ausarbeitung zum Referatsthema des Handlungsfeldes II fokussiert und erläutert werden.
Um Familien frühzeitig und durch geeignete Angebote der Kinder- und Jugendhilfe bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsverantwortung zu unterstützen und zu fördern, sieht der Gesetzgeber verschiedene präventiv orientierte sozialpädagogische Angebote vor. Für die Bereitstellung dieser Angebote und Leistungen der Familienbildung sind die örtlichen Träger der Jugendhilfe/Jugendämter im Rahmen ihrer Gesamtverantwortung (§ 79 SGB VIII) zuständig. Angebote der Familienbildung werden von einer Vielfalt von Trägern und Akteuren innerhalb und außerhalb der Jugendhilfe bereitgestellt.

Beispielsweise sind Kinder und Jugendliche, die in Familien mit suchtkranken Eltern aufwachsen, in vielfältiger Weise durch die elterliche Erkrankung betroffen und benötigen eine frühzeitige Intervention zur Vermeidung von Vernachlässigung und Kindeswohlgefährdungen. Aber auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist wechselseitig miteinander verwoben, denn die Existenzsicherung durch Erwerbstätigkeit beider Elternteile stellt einen neuen zentralen Einflussfaktor für das Leben in Familien dar. Die veränderten sozialen Strukturen mit dem beinahe kompletten Wegfall der Großfamilien, einem Anstieg von Alleinerziehenden und die steigenden Erwartungshaltungen an Familien haben häufig zur Folge, dass bei Problemen, Krisen und Krankheiten der Hauptbetreuungsperson die Versorgung des Kindes nicht mehr gewährleistet werden kann. Hier kann die ambulante familienergänzende Hilfe zur Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen bei Erfüllung bestimmter Bedingungen zum Einsatz kommen.

Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII): Kinder- und Jugendhilfe

2.1 Definition KJHG und SGB VIII

2.2 Leistungsmerkmale und Erläuterungen der §§ 16 – 21: Förderung der Erziehung in der Familie

3. Die Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen durch die ambulante Familienpflege

3.1 Aufgaben und Leistungen der ambulanten Pflege

3.2 Abgrenzungen der Hilfe nach § 20 SGB VIII zu anderen Hilfen

4. Fazit / Ausblick

Zielsetzung und thematische Schwerpunkte

Die Arbeit analysiert die familienunterstützenden Leistungen im Kontext der Kinder- und Jugendhilfe gemäß §§ 16 – 21 SGB VIII. Dabei steht die zentrale Forschungsfrage im Fokus, welche Maßnahmen und Leistungen der ambulanten Familienpflege bei der Betreuung und Versorgung von Kindern in Notsituationen greifen und wie diese strukturell in das Sozialgesetzbuch eingebettet sind.

  • Rechtliche Grundlagen des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
  • Leistungsmerkmale der Förderung der Erziehung in der Familie
  • Konkrete Ausgestaltung der ambulanten Familienpflege bei Notlagen
  • Abgrenzung der ambulanten Hilfe zu anderen sozialrechtlichen Leistungsansprüchen
  • Anforderungsprofil und Aufgabenbereiche von Familienpflegern

Auszug aus dem Buch

3. Die Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen durch die ambulante Familienpflege

Die Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen erfolgt in Form einer ambulanten Kurzzeitpflege gemäß § 20 SGB VIII. Diese kann dann ganz eingesetzt werden, wenn die vorrangig anzustrebende Versorgung des Kindes, welches noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet hat, im elterlichen Haushalt nicht möglich ist, da ein oder beide Elternteile ausfallen. Zudem sind die angebotenen Leistungen der Tageseinrichtungen nicht ausreichend (vgl. Wabnitz, 2020, S. 54). Nach § 7 SGB VIII handelt es sich bei Personen, die noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet haben um Kinder, während die Jugendlichen der Altersgruppe von 14 bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zugerechnet werden (vgl. Kunkel, 2014, S.119). Darüber hinaus ist eine Versorgung möglich, wenn im Haushalt mindestens ein Kind mit Pflegegrad zwei lebt (§38 SGB V, Absatz 1).

Sie soll gewährleisten, dass ein Kind auch in einer akuten familiären Notsituation in seinem ursprünglichen vertrauten Lebensumfeld verbleiben kann, dort betreut und versorgt wird, um das räumliche und soziale Umfeld zu erhalten und den vertrauten Tagesablauf der Kinder zu sichern. Die fortzuführende Versorgung, Betreuung und Erziehung zielt nicht auf Veränderungen der familiären Struktur (vgl. Münder et al., S. 270f.). Sie geht aber über eine Haushaltsführung hinaus (§ 70 SGB XII), denn auch der Ausfall von Erziehungsleistungen muss kompensiert werden. Der familiäre Erziehungs- und Versorgungsbereich für das Kind soll erhalten bleiben, bis die Eltern diese Aufgaben wieder übernehmen können, da diese vorerst ihre ganze Energie für die Bewältigung der Erkrankung brauchen (vgl. Deutz et al., 2012, S. 8). Zudem kann sich der erkrankte Elternteil besser auf seine Genesung fokussieren, wenn es die Sicherheit gibt, dass die Kinder versorgt werden.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die Bedeutung präventiver sozialpädagogischer Angebote zur Unterstützung von Familien und stellt die Relevanz der ambulanten Familienpflege in akuten Krisensituationen dar.

2. Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII): Kinder- und Jugendhilfe: Dieses Kapitel erläutert die gesetzlichen Rahmenbedingungen des SGB VIII und definiert die wesentlichen Leistungsbereiche, mit einem Fokus auf die Förderung der Erziehung in der Familie.

2.1 Definition KJHG und SGB VIII: Hier werden die historische Einbettung des Gesetzes und die grundlegenden Leistungsbereiche der Kinder- und Jugendhilfe systematisch dargestellt.

2.2 Leistungsmerkmale und Erläuterungen der §§ 16 – 21: Förderung der Erziehung in der Familie: Das Kapitel schlüsselt die spezifischen Förderparagraphen auf und verdeutlicht, wie Eltern durch Beratungs- und Bildungsangebote bei ihrer Erziehungsverantwortung gestärkt werden.

3. Die Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen durch die ambulante Familienpflege: Hier wird detailliert auf die rechtliche Basis und die Zielsetzung der ambulanten Kurzzeitpflege nach § 20 SGB VIII als familienunterstützende Maßnahme eingegangen.

3.1 Aufgaben und Leistungen der ambulanten Pflege: Dieses Kapitel beschreibt das Anforderungsprofil an das Fachpersonal und gliedert die praktischen Tätigkeiten in pädagogische, haushaltswirtschaftliche und pflegerische Bereiche.

3.2 Abgrenzungen der Hilfe nach § 20 SGB VIII zu anderen Hilfen: Hier erfolgt eine juristische Abgrenzung der Hilfe zur Haushaltsführung von anderen Leistungsansprüchen aus dem Gesundheitswesen oder anderen Sozialgesetzbüchern.

4. Fazit / Ausblick: Das Fazit fasst die Bedeutung der ambulanten Hilfen zusammen und hinterfragt kritisch die Komplexität der Antragstellung sowie die Notwendigkeit einer besseren Verzahnung nachfolgender Hilfsangebote.

Schlüsselwörter

Kinder- und Jugendhilfe, SGB VIII, ambulante Familienpflege, Erziehung in der Familie, Notsituation, Sozialpädagogik, Kurzzeitpflege, Familienbildung, Erziehungsverantwortung, Krisenintervention, Sozialrecht, Versorgungsbedarf, Haushaltsführung, Jugendamt, Prävention.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit den familienunterstützenden Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere mit der Betreuung von Kindern in familiären Notsituationen durch die ambulante Familienpflege.

Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?

Die Themenfelder umfassen die gesetzlichen Grundlagen des SGB VIII, die Leistungsmerkmale der Förderung der Erziehung in der Familie sowie die praktische Ausgestaltung der ambulanten Unterstützung.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage dieser Arbeit?

Das Ziel ist es, aufzuzeigen, welche Maßnahmen und Leistungen der ambulanten Pflege bei einem Ausfall der erziehenden Elternteile bereitgestellt werden können, um das Kindeswohl und das gewohnte Lebensumfeld zu sichern.

Welche wissenschaftliche Methode verwendet die Arbeit?

Es handelt sich um eine theoretische Ausarbeitung, die auf einer umfassenden Literaturanalyse und der Auswertung der relevanten Paragraphen des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) basiert.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen und eine detaillierte Analyse der Aufgabenbereiche sowie der Abgrenzung der ambulanten Familienpflege gegenüber anderen sozialrechtlichen Hilfsangeboten.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Begriffe sind Kinder- und Jugendhilfe, SGB VIII, ambulante Familienpflege, Notsituation, Kindeswohl und die gesetzlich verankerte Förderung der Erziehung in der Familie.

Wie unterscheidet sich die Hilfe nach § 20 SGB VIII von anderen Hilfen?

Die Hilfe nach § 20 SGB VIII ist nachrangig gegenüber anderen Sozialleistungen und dient primär dazu, das familiäre Umfeld stabil zu halten, wenn die erziehende Person aufgrund von Krankheit oder anderen Notfällen ausfällt.

Welche Anforderungen werden an eine Familienpflegerin oder einen Familienpfleger gestellt?

Das Anforderungsprofil beinhaltet pädagogische, pflegerische und hauswirtschaftliche Kompetenzen sowie eine hohe psychische Belastbarkeit, um in emotional belasteten Familiensituationen professionell agieren zu können.

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Titre
Allgemeine Förderung der Erziehung des Kindes nach § 16 - 21 SGB. Welche Leistungen gibt es bei der Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen?
Université
University of Münster  (Erziehungswissenschaft)
Cours
Handlungsfelder der Kinder- und Jugendhilfe und deren Handlungskonzepte
Note
1,3
Auteur
Silvia B.- Di Leo (Auteur)
Année de publication
2020
Pages
12
N° de catalogue
V990202
ISBN (ebook)
9783346351012
ISBN (Livre)
9783346351029
Langue
allemand
mots-clé
Kinder-und Jugendhilfe SGB VIII Erziehungshilfen Handlungsfelder Handlungskonzepte Kinder in Notsituationen
Sécurité des produits
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Citation du texte
Silvia B.- Di Leo (Auteur), 2020, Allgemeine Förderung der Erziehung des Kindes nach § 16 - 21 SGB. Welche Leistungen gibt es bei der Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/990202
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