Diese Arbeit gibt einen Überblick über die Rechtsakte im Zusammenhang mit dem "Aktionsplan: Finanzierung nachhaltigen Wachstums" der Europäischen Kommission. Es wird vertieft auf die Taxonomieverordnung und die ESG-Offenlegungsverordnung eingegangen sowie deren Chancen und mögliche ökonomische Wirkungen kritisch analysiert.
Zudem wird ein kurzer kritischer Überblick auf weitere Projekte des europäischen Gesetzgebers gegeben: Änderung der Benchmarkverordnung, Green Bond Standard, delegierte Rechtsakte (insbesondere zur MiFID II und zur IDD), Guidelines der ESMA zur Berücksichtigung von ESG-Faktoren bei Bonitätsratings, Merkblatt der BaFin zu Nachhaltigkeitsrisiken.
Diese Arbeit ist auch für Nicht-Juristen verständlich geschrieben und gibt einen umfassenden Einblick in die rechtswissenschaftliche Literatur zu "Sustainable Finance", unterstützt durch empirische Befunde.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Maßnahmen
- I. Die Offenlegungsverordnung
- II. Die TaxonomieVO
- III. Änderungen in der Benchmarkverordnung
- IV. Änderungen delegierter Rechtsakte
- V. Green Bond Standard
- VI. Guidelines der Aufsichtsbehörden
- C. Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Seminararbeit befasst sich mit dem Maßnahmenprogramm der Europäischen Kommission zu „Sustainable Finance“. Ziel ist es, einen Überblick über die wichtigsten Maßnahmen des Programms zu geben, diese einzuordnen und zu bewerten.
- Offenlegungsverordnung: Anforderungen an die Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen durch Finanzmarktteilnehmer
- TaxonomieVO: Festlegung eines Klassifizierungssystems für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten
- Änderungen in der Benchmarkverordnung: Integration von Nachhaltigkeitskriterien in die Bewertung von Benchmarks
- Green Bond Standard: Förderung der Emission von grünen Anleihen
- Guidelines der Aufsichtsbehörden: Entwicklung von Leitlinien für die Aufsicht über nachhaltige Finanzprodukte
Zusammenfassung der Kapitel
- Die Offenlegungsverordnung soll die Transparenz im Bereich von nachhaltigen Finanzprodukten erhöhen und Investoren bessere Entscheidungsgrundlagen verschaffen. Zu diesem Zweck werden Unternehmen verpflichtet, Informationen über ihre Nachhaltigkeitsstrategie, nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen, Vergütungspolitik und vorvertragliche Informationen offenzulegen.
- Die TaxonomieVO dient der eindeutigen Definition von nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten und soll so eine gemeinsame Sprache für nachhaltige Investitionen schaffen. Die Verordnung beinhaltet Kriterien für die Klassifizierung von wirtschaftlichen Aktivitäten als nachhaltig.
- Die Änderungen in der Benchmarkverordnung zielen darauf ab, Nachhaltigkeitsfaktoren in die Bewertung von Benchmarks zu integrieren. Dies soll dazu beitragen, dass Benchmarks die Nachhaltigkeitsperformance von Finanzprodukten besser abbilden.
- Der Green Bond Standard soll die Emission von grünen Anleihen erleichtern und so die Finanzierung von nachhaltigen Projekten fördern.
- Die Guidelines der Aufsichtsbehörden geben den Finanzaufsichtsbehörden Hinweise zur Aufsicht über nachhaltige Finanzprodukte. Die Leitlinien sollen dazu beitragen, dass nachhaltige Finanzprodukte unter angemessenen Aufsichtsbedingungen angeboten werden.
Schlüsselwörter
Sustainable Finance, Nachhaltigkeitsinformationen, Offenlegungspflichten, Taxonomie, Benchmarkverordnung, Green Bonds, Aufsichtsbehörden, Nachhaltigkeitsrisiken, ESG-Faktoren.
- Quote paper
- Stefan Homm (Author), 2020, Der Aktionsplan der EU Kommission zu "Sustainable Finance". Überblick und Bewertung der Rechtsakte, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/990590