Darf man Tiere im Dienste der Forschung töten? Eine Untersuchung unter den Aspekten der Forschung und der Ethik


Hausarbeit, 2020

17 Seiten, Note: 2,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Thematische Einführung und Rahmeninformationen

2 Warum Tierversuche? Versuche an Tieren im Auge der Wissenschaft
2.1 Wofür werden Tiere in der Forschung benötigt?
2.2 Der Tierschutzgedanke und das 3-r-Prinzip

3 Kritik Ursula Wolfs
3.1 Die Eignung und die Vermeidbarkeit von Tierversuchen
3.2 Kritik an der Durchsetzung der rechtlichen Grundlagen
3.3 Ethische Abwägungen gegen das Töten von Tieren
3.4 Erörterung der Argumentationsstrategien

4 Die ethischen Aspekte des Tötens von Tieren
4.1 Das quantitätsehthische Argument gegen das Töten von Tieren
4.2 Das Beraubungsargument
4.3 Speziesismus

5 Konklusion

6 Literaturverzeichnis

1 Thematische Einführung und Rahmeninformationen

In jedem Jahr werden in Deutschland Tiere im Dienste der Forschung getötet. Im Jahr 2014 setzte man 2,798 Millionen Tiere in der Forschung ein, wovon an zwei Millionen Tieren Tierversuche praktiziert wurden. Ein Tierversuch definiert sich nach dem deutschen Tierschutzgesetzt als ein Eingriff oder eine Behandlung an einem Tier, welche mit Schmerzen, Leiden oder Schäden für jenes Tier in Verbindung stehen kann (vgl. DFG 2014: 9f). Ein Tierversuch ist es, sofern die Strapaze „de[r] eines Kanüleneinstichs gemäß guter tierärztlicher Praxis gleichkommt oder darüber hinausgeht“ (Artikel 3, 2010/63/EU).

Um einen Tierverssuch an einem Wirbeltier, Kopffüßler oder Zahlfußkrebs durchführen zu können, muss sichergestellt werden, dass dieser zu wissenschaftlichen Zwecken geschieht. Dies geschieht durch zuständige Behörden, welche den Grund und die Bedingungen des Versuchs prüfen (vgl. DFG 2014: 9).

In der Vergangenheit haben Tierversuche bereits dazu beigetragen tierische und menschliche Lebensvorgänge näher verstehen zu können und begünstigten die Verbesserung der medizinischen Versorgung und Ernährung von Mensch und Tier (vgl. DFG 2014: 7).

Nebst den augenscheinlich positiven Aspekten der Tierversuche auf medizinischer oder alimentativer Ebene existieren in effectu auch zahlreiche Kritikpunkte an tierexperimenteller Forschung (vgl. DFG 2014: 7). Diese Kritik ist medizinischer, rechtlicher und ethischer Art. Nebst solchen Medizinern, die die tierexperimentelle Forschung als notwendig betrachten gibt es solche, die sie nicht nur nicht befürworten, sondern strikt ablehnen (vgl. Rambeck 2012: 1). In der Philosophie besteht ein Konsens darüber, dass es unmoralisch ist, Tiere willkürlich, gedankenlos oder aus Lust an Grausamkeit zu töten. Zudem herrscht Einigkeit über folgende These: Es ist

„[…] unbestritten, dass es dem Menschen freisteht, ein Tier zu töten, das ihn bedroht, also in Notwehr oder um Schädlinge abzuwehren, und dass er ein Tier selbstverständlich dann töten darf, wenn dies - wie beim Gnadentod - in dessen eigenem Interesse liegt.“ (Birnbacher 2008: 212).

Jedoch herrscht kein Konsens darüber, ob das Töten von Tieren unter anderen Umständen oder ohne genannte Gründe moralisch zulässig ist; ob es nur bei bestimmten Tieren - oder ob es niemals moralisch zulässig ist.

2 Warum Tierversuche? Versuche an Tieren im Auge der Wissenschaft

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft, stellvertretend für alle medizinischen Befürworter von Tierversuchen, geht von der Notwendigkeit von Tierversuchen hinsichtlich medizinischen Fortschrittes aus:

„Entscheidende Fortschritte wären ohne den Einsatz von Versuchstieren nicht denkbar. Nur mit ihrer Hilfe konnten in der Vergangenheit Lebensvorgänge […] näher aufgeklärt werden. Dazu zählt die Funktion der Sinnesorgane, des Nerven-, Hormon- und Immunsystems oder auch einzelner Gene […]. Zur Erforschung solcher komplexer Vorgänge im intakten, lebenden Organismus sind auch in Zukunft Tierversuche notwendig.“ (DFG 2014: 7).

2.1 Wofür werden Tiere in der Forschung benötigt?

In der tierexperimentellen Forschung wird selbstverständlich zu verschiedenen Zwecken geforscht. Der größte Teil der Versuche an Tieren wird zu medizinischen Zwecken praktiziert (43%). Davon machen 31,1% die Grundlangenforschung aus und 11,1% die translationale und angewandte Forschung – beide Bereiche sind eng miteinander verknüpft (vgl. DFG 2014: 11). Die Grundlagenforschung erstrebt Erkenntnisgewinn, d.h. es gibt keine explizit erstrebten Forschungsergebnisse; die Erkenntnisse der Grundlagenforschung fungieren als wissenschaftliches Fundament weiterführender Forschungen (vgl. DFG 2014: 17). Die Translationale und angewandte Forschung erprobt Erkenntnisse aus der Grundlagenforschung für medizinische Anwendungen (vgl. DFG 2014: 11). 23,7% der in Deutschland vorgenommenen Tierversuche sind gesetzlich vorgeschrieben und dienen Qualitätskontrollen, Sicherheitsprüfungen oder toxikologischen Prüfungen nach Chemikalien-, Arzneimittel- oder Lebensmittelhygienerecht (vgl. DFG 2014: 11).

Etwa 28,2% der in Tiere in der Forschung werden Zellen oder Gewebe entnommen, ohne, dass ein Tierversuch mit ihnen durchführt wurde. Sie werden direkt getötet (vgl. DFG 2014: 11).

Die restlichen Tiere innerhalb der tierexperimentellen Forschung werden für andere Zwecke wie z.B. Fort- und Weiterbildung verwendet.

2.1.1 Die Einsatzbereiche der Tiere

Um verstehen zu können, was das Töten von Tieren im Dienste der Forschung de facto bedeutet und impliziert ist es wichtig zu beleuchten, welche Bereiche die Praxis der tierexperimentellen Forschung beinhaltet und um welche Möglichkeiten und Erkenntnisse sie uns bereichert.

Die bereits angeschnittene Grundlagenforschung schafft ein wissenschaftliches Fundament auf welchem jede weiterführende Forschung aufbaut. Beispielsweise die Krebsforschung profitiert von den Ergebnissen der Grundlagenforschung, welche Tumorzellen isoliert und ihre Eigenschaften und Ursachen identifiziert. Zudem spielt die Grundlagenforschung mit Tierversuchen bei der Erforschung von Infektionskrankheiten eine Rolle, da man beispielsweise die Interaktion eines Virus und seinem Wirt beobachten kann und darauf beruhend präventive Maßnahmen oder Behandlungen entwickeln kann (vgl. DFG 2014: 17f).

Beispielhaft für den Einsatz der Tiere in der medizinischen Forschung ist zudem die Behandlung von Diabetes. Da man an Versuchstieren testen konnte wie Insulin sich auf den Blutzuckerspiegel der Tiere auswirkt wurde dies als Behandlungsmethode für Diabetes mellitus entdeckt (vgl. DFG 2014: 19).

In der Transplantationsmedizin wird heutzutage die Möglichkeit der Xenotransplantation erforscht, da die Anzahl menschlicher Spenderorgane nicht ausreicht. Die Xenotransplantation bedeutet die Transplantation eines Organs einer fremden Spezies. Die vollständige Transplantation eines Organs war bisher nicht erfolgreich, jedoch die Transplantation von Teilorganen, wie z.B. die Herzklappen eines Schweineherzens (vgl. DFG 2014: 25).

Bezüglich der Stammzellforschung, welche das Ziel verfolgt die „[…] Grundlagen der Zelldifferenzierung und die Möglichkeiten ihrer Steuerung zu entschlüsseln“ (DFG 2014: 27) bieten Tierversuche die Möglichkeit neuer Therapieransätze für beispielsweise Alzheimer- Diabetes- oder Krebspatienten (vgl. DFG 2014: 29).

Tierversuche nutzen zudem den Erkenntnisgewinn der Genomforschung, d.h. die Forschung der Erbanlagen, der Neurowissenschaft, d.h. dem Aufbau und der Funktion unseres Nervensystems und auch der Veterinärmedizin.

2.2 Der Tierschutzgedanke und das 3-r-Prinzip

Das erste Tierschutzgesetz in Deutschland wurde in der 30er Jahren des 20. Jahrhunderts verabschiedet und sogar bereits im 18. Jahrhundert existierten einflussreiche Vertreter, welche sich für den Tierschutz aussprachen. Der Tierschutzgedanke folgt folglich der Geschichte der Tierversuche.

Gegenwärtig existiert nach der deutschen Forschungsgemeinschaft zunächst die phatozentrische Auffassung, dass „dem Menschen ein grundsätzliches moralisches Recht auf die Verfügung über Tiere und die Nutzung von Tieren zu eigenen Zwecken zukommt.“ (DFG 2014: 41). Dennoch müsse hierfür ein hinreichender Grund vorliegen. Der anthropozentrische Tierschutzgedanke hingegen stellt den Menschen in den Mittelpunkt und macht den Umgang mit Tieren ausschließlich vom Maßstab menschlicher Interessen abhängig, impliziert jedoch auch eine Pflicht zum humanen Umgang mit Tieren (vgl. DFG 2014: 41). Der phatoinklusive Ansatz, welcher die Grundlage des deutschen Tierschutzgesetzes darstellt, postuliert den Gedanken, dass die Interessen der Menschen stärker berücksichtigt werden als die empfindungsfähiger Tiere und, dass menschliche Güter wie Leben und Gesundheit, Wissenserwerb und Genuss als Rechtfertigung für die Belastung von Tieren in Frage kommen (DFG 2014: 41).

Bezüglich einer Güterabwägung erwähnt die DFG: „Menschliche Güter wie Leben und Gesundheit wiegen in der Regel stärker als Leidensvermeidung bei Tieren.“ (DFG 2014: 44). Zudem gebe es über das Leiden von Tieren weniger Gewissheit als über das Leiden von Menschen. Zudem sei der Mensch gegenüber seiner Spezies zu Solidarität verpflichtet, denn: „Das Solidaritätsprinzip ist nicht nur eine von vielen Voraussetzungen menschlichen Zusammenlebens – es zeichnet den Menschen als moralisch verantwortliches und zur Solidarität fähiges Wesen besonders aus.“ (DFG 2014: 47).

Die DFG führt weitergehend an, dass man davon ausgehen könne, dass nur ein Teil der Tierversuche de facto belastend sein, da die Haltung von Tieren kognitiv niedrigerer Entwicklung nicht zwingend leidensverursachend sei. Dafür spreche beispielsweise eine lange Lebensdauer (vgl. DFG 2014: 44).

Anschließend werden finale Tierversuche thematisiert, welche die Tiere vor den Versuchen narkotisieren und nach den Versuchen töten, um ihnen Leid zu ersparen. Die DFG äußert: Die pathoinklusive Ethik habe gegen solche Versuche, wenn damit biologische und medizinische Erkenntnisfortschritte zugunsten des Menschen verbunden oder zu erwarten sind, keinen grundsätzlichen Einspruch vorzubringen. (DFG 2014: 45)

Darauffolgend wird Bezug auf die Übertragbarkeit der Erkenntnisse aus der tierexperimentellen Forschung auf den Menschen genommen. Bei Tierversuchen würden tierische Lebensvorgänge untersucht werden, welche nur indirekt auf den Menschen extrapoliert werden können, dies sei jedoch auch in der Gesetzgebung so verankert. Diese sehe keine direkte Übertragbarkeit vor.

Innerhalb der ethischen Abwägungen der deutschen Forschungsgemeinschaft wird zuletzt das 3-r-Prinzip vorgestellt, welches dazu beträgt, die Anzahl von Tierversuchen auf ein notwendiges Minimum zu beschränken. Das bereits im Jahr 1959 formulierte 3-r-Prinzip für Tierversuche beschreibt drei Begriffe: refinement (Verfeinerung), reduction (Verringerung) und replacement (Vermeidung). Ferner bedeutet das, die Versuchstiere so wenig wie möglich zu belasten:

„Durch eine sorgfältige Auswahl der Tiermodelle, die Linderung von Schmerzen mittels Analgesie und Anästhesie, die technische Verbesserung von Messverfahren sowie die Entwicklung von nicht invasiven Untersuchungsmethoden wurden bei der Verfeinerung von Tierversuchen erhebliche Fortschritte erzielt.“ (DFG 2014: 50).

Außerdem verfolgt das 3-R-Prinzip das Ziel der Verringerung von Tierversuchen, welches ebenfalls durch die Wahl der Tiermodelle sowie die Prüfung der zwingend notwendigen Verwendung der Tiere und die Registrierung und Erfassung von Ergebnissen aus Tierversuchen gewährleistet werden soll. Den letzten Bestandteil des Prinzips stellt die Vermeidung der Versuche dar. Dieser strebt das Ersetzen der Tierversuche durch alternative Methoden oder die gänzliche Vermeidung der Tierversuche an. Jedoch haben die möglichen Alternativmethoden der DFG zufolge einen immensen Nachteil:

„Der Körper von Mensch und Tier besteht aus mehr als 200 unterschiedlich ausdifferenzierten Zelltypen. […] Diese Komplexität zu untersuchen, ist eine der wesentlichen Herausforderungen der biomedizinischen Forschung und kann nur am intakten Organismus erfolgen.“ (DFG 2014: 55).

3 Kritik Ursula Wolfs

Ursula Wolf äußert sich in ihrem Werk Ethik der Mensch-Tier-Beziehung kritisch gegenüber den ethischen Abwägungen, den rechtlichen Aspekten sowie dem 3-r-Prinzip.

3.1 Die Eignung und die Vermeidbarkeit von Tierversuchen

Die Kritik Wolfs an dem 3-r-Prinzip äußert sich vor allem über den Punkt des replacement, der Vermeidung. Nach Wolf erfordere die Strategie der Vermeidung zwei Fragen: i) Sind die Versuche tatsächlich notwendig (oder gibt es Alternativen? und ii) Sind die Tierversuche überhaupt geeignete Mittel für die angestrebten Zwecke (oder führen sie sogar zu falschen oder gefährlichen Ergebnissen? (vgl. Wolf 2012: 133f.)

Zur Überprüfung der Unvermeidbarkeit sei anzumerken, dass eine Umfrage unter Experimentatoren zeigte, dass ein Drittel der Befragten die Bedeutung von Tierversuchen für die toxikologische Prüfung lediglich gering einstufte. Da es sich hierbei um keine verschwindende Minderheit handle, reiche diese Aussage, um die Unvermeidbarkeit von Tierversuchen geringstenfalls anzufechten. Weitergehend verfolgt die Strategie des replacement den Schritt zu Alternativmethoden, welche der DFG zufolge jedoch nie vollwertige Alternativen sein. Wolf entgegnet dieser Aussage, dass die Durchführung alternativer Methoden eben solange erfolgt wie die Durchführung tierexperimenteller Methoden und, dass diese immer weiter verfeinert würden. Zudem sei die Vollständigkeit des Organismus, welche laut DFG notwendig für die Erforschung seiner Komplexität sei, durchaus ersetzbar z.B. „durch apparative Modelle von Organismen oder durch die Kombination von Beobachtung an Gewebekulturen mit der Computersimulation größerer Zusammenhänge.“ (Wolf 2012: 135).

Bezüglich der tatsächlichen Eignung von Tierversuchen ist zwar einzuräumen, dass die Forschungsergebnisse weitestgehend übertragbar sind und diese auch zu brauchbaren Ergebnissen führten, jedoch sei anzumerken, dass das nicht beutete, dass Tierversuche immer zu brauchbaren und verlässlichen Ergebnissen führen (vgl. Wolf 2012: 134).

3.2 Kritik an der Durchsetzung der rechtlichen Grundlagen

Wolf kritisiert nebst der Durchführung des 3-r-3Prinzips auch die Durchsetzung der rechtlichen Grundlagen von Tierversuchen sowie die rechtlichen Grundlagen selbst.

Für die moralische Bewertung von Tierversuchen klammert Wolf sogar diejenigen Versuche aus, welche tatsächlich unter Betäubung geschehen (vgl. Wolf 2012: 132). Demnach ist anzumerken, dass rechtliche Grundlagen bezüglich des Tierschutzes sich in der Praxis häufig nicht wiederfinden. Beispielhaft hierfür sind zudem die jährlich 60 Millionen Schlachtungen in Westeuropa, welche ohne Betäubung durchgeführt werden (vgl. Birnbacher 2014: 226).

[...]

Ende der Leseprobe aus 17 Seiten

Details

Titel
Darf man Tiere im Dienste der Forschung töten? Eine Untersuchung unter den Aspekten der Forschung und der Ethik
Hochschule
Universität Bielefeld
Note
2,3
Autor
Jahr
2020
Seiten
17
Katalognummer
V990821
ISBN (eBook)
9783346353955
ISBN (Buch)
9783346353962
Sprache
Deutsch
Schlagworte
darf, tiere, dienste, forschung, eine, untersuchung, aspekten, ethik
Arbeit zitieren
Lara Witt (Autor:in), 2020, Darf man Tiere im Dienste der Forschung töten? Eine Untersuchung unter den Aspekten der Forschung und der Ethik, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/990821

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