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Kindesmisshandlungen im 18. und 19. Jahrhundert nach heutiger Definition und Gesetzeslage

Title: Kindesmisshandlungen im 18. und 19. Jahrhundert nach heutiger Definition und Gesetzeslage

Term Paper , 2020 , 19 Pages , Grade: 1,7

Autor:in: Sabine Imhof (Author)

Sociology - Children and Youth
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Was erlebten die Kinder im 18. und 19. Jahrhundert in der Regel? Wären die Handlungen der damaligen Familien gegenüber ihren Kindern gewaltvolle Erziehungsmaßnahmen und Verhaltensweisen im heutigen Sinne? Um diese Frage beantworten zu können, werden im zweiten Kapitel "Erscheinungsformen und Begriffsbestimmung" zunächst die Formen der physischen Misshandlung, die Vernachlässigung, die psychische sowie die sexuelle Misshandlung betrachtet und erläutert.

Anschließend werden im dritten Kapitel "Kindesmisshandlungen in den historischen Familienformen?" Beispiele für Erziehungsmaßnahmen und Verhaltensweisen der bäuerlichen und bürgerlichen Familienkonstellationen des 18. und 19. Jahrhunderts anhand des Werkes "Formen der Familie" von Heidi Rosenbaum aufgeführt und unter Heranziehung der vorher erstellten Definitionen überprüft, ob aus heutiger Sicht Gewalt gegen Kinder vorgekommen und geläufig war.

Sie prägt die körperliche, sozio-emotionale, kognitive und psychische Entwicklung eines Kindes. Sie beschränkt sie, sie verhindert sie und immer hinterlässt sie Spuren. Sei es die Folge körperlicher Schäden, mangelnden Empathie Vermögens im Erwachsenenalter oder der Weitergabe einer unhinterfragten Tradition, welche als einziges Ziel zu haben scheint, dass das Kind „groß“ wird. Als eine Form der Gewalt war die Züchtigung das wohl am längsten verwendete und durch die Geschichte bekannteste Mittel um Kinder in der Erziehung zu formen. Sie wurde mit Zitaten aus der Bibel gerechtfertigt und quasi als Tradition einer patriarchalisch organisierten Gesellschaft1 fortgeführt.

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Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Erscheinungsformen und Begriffsbestimmung

2.1 Physische Misshandlung

2.2 Vernachlässigung

2.3 Psychische Misshandlung

2.4 Sexuelle Misshandlung

3 Kindesmisshandlungen in den historischen Familienformen?

3.1 Bäuerliche Familie

3.1.1 Physische Misshandlung

3.1.2 Vernachlässigung

3.1.3 Psychische Misshandlung

3.1.4 Sexuelle Misshandlung

3.2 Bürgerliche Familie

3.2.1 Physische Misshandlung

3.2.2 Vernachlässigung

3.2.3 Psychische Misshandlung

3.2.4 Sexuelle Misshandlung

4 Fazit

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht, ob die Erziehungsmaßnahmen und Lebensbedingungen in bäuerlichen und bürgerlichen Familien des 18. und 19. Jahrhunderts nach heutigen Definitionen und gesetzlichen Standards als Kindesmisshandlung einzustufen sind.

  • Definition aktueller Gewaltformen gegenüber Kindern (physisch, psychisch, sexuell, Vernachlässigung)
  • Analyse der bäuerlichen Familienstruktur im 18. und 19. Jahrhundert
  • Analyse der bürgerlichen Familienstruktur im 18. und 19. Jahrhundert
  • Vergleich historischer Erziehungspraktiken mit modernen Kinderschutz-Standards

Auszug aus dem Buch

3.1.1 Physische Misshandlung

Frau Rosenbaum beschreibt auf Seite 85 den Hausvater und seine politisch-rechtliche Handlungsfähigkeit. Ihm gebührte die extreme Form, das „körperliche Züchtigungsrecht„ (Rosenbaum 1982, S. 85). In einem Beispiel aus Mecklenburg war es allerdings auch ausdrücklich den Großknechten, die als Gesinde häufig auch Erziehungsinstanz waren, erlaubt, die Kinder zu züchtigen (vgl. Rosenbaum 1982, S. 92). Körperliche Strafen blieben, egal von wem ausgeführt, üblich und wurden auch als Erziehungsmaßnahme angewandt (vgl. Rosenbaum 1982, S. 98). Anhand dieser Textstellen kann bereits eine physische Misshandlung der Kinder nach der obigen Erläuterung klar bejaht werden.

Weiterhin wurden Kinder als Arbeitskraft eingesetzt. Aus einer Textstelle lässt sich eine ungefähre Vorstellung dessen, was Kinder ab einem bestimmten Alter schon leisten sollten, herauslesen. Dort heißt es „aber wenn sie drei Jahre alt ist, dann muss sie Dir das ganze Feuerholz, das Du tagsüber brauchst, schon in die Küche bringen können – und wenn sie den ganzen Tag damit zu tun hat!“ (Rosenbaum 1982, S. 94). In diesem Beispiel geht es um ein Mädchen. Die Erwartung an die Arbeitskraft der Mädchen war zwar nicht gleich zu setzen mit den Erwartungen an Jungs, dennoch gibt dieses Beispiel ein gutes Bild dessen, was von Kindern ab 3 Jahren schon erwartet beziehungsweise gefordert werden konnte. Eine Überlastung der Kinder war nicht selten (vgl. Rosenbaum 1982, S. 95). Kinder arbeiten zu lassen kann auf Dauer zu einer körperlichen Schädigung führen, welche in der bäuerlichen Familie zumindest billigend in Kauf genommen wurde. Wie oben schon erläutert, beziehen neuere Definitionen eine fahrlässige Schädigung bereits ein. Kinder als Arbeitskraft zu nutzen wäre im heutigen Sinne eine physische Misshandlung am Kind, welche jedoch zu der damaligen Zeit nicht in Frage gestellt wurde, da es zum Überleben und für ein Miteinander essentiell war, mit an zu packen.

Zusammenfassung der Kapitel

1 Einleitung: Die Einleitung beleuchtet den historischen Wandel des Umgangs mit Gewalt in der Erziehung und legt die Forschungsfrage zur Einordnung historischer Erziehungspraktiken in den Kontext heutiger Misshandlungsbegriffe fest.

2 Erscheinungsformen und Begriffsbestimmung: Dieses Kapitel definiert verschiedene Gewaltformen wie physische, psychische, sexuelle Misshandlung sowie Vernachlässigung auf Basis aktueller wissenschaftlicher und rechtlicher Standards.

3 Kindesmisshandlungen in den historischen Familienformen?: Dieser Abschnitt analysiert das Erziehungsgeschehen in bäuerlichen und bürgerlichen Familien des 18. und 19. Jahrhunderts anhand historischer Literatur und prüft diese auf Misshandlungsmerkmale.

3.1 Bäuerliche Familie: Es wird aufgezeigt, wie die bäuerliche Lebensweise, geprägt durch Überlebenszwänge und harte Arbeit, die Kinder physischer, psychischer und vernachlässigender Gewalt aussetzte.

3.2 Bürgerliche Familie: Dieses Kapitel beleuchtet, wie das bürgerliche Familienideal einerseits zwar mehr Zuwendung bot, aber durch Rollenbilder und Erwartungsdruck neue Formen psychischer Belastungen für Kinder schuf.

4 Fazit: Die Arbeit schließt mit der Erkenntnis, dass Kinder beider historischer Familienformen in erheblichem Maße Gewalt erfuhren, wobei sich die Ausprägungen durch die jeweiligen Lebensbedingungen unterschieden.

Schlüsselwörter

Kindesmisshandlung, 18. Jahrhundert, 19. Jahrhundert, Erziehungswissenschaft, Gewalt, bäuerliche Familie, bürgerliche Familie, physische Misshandlung, Vernachlässigung, psychische Misshandlung, sexuelle Misshandlung, historische Kindheit, Erziehungsmaßnahmen, Kindeswohlgefährdung, Züchtigungsrecht

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?

Die Arbeit analysiert, inwieweit das Verhalten von Eltern gegenüber ihren Kindern im 18. und 19. Jahrhundert nach heutigen Definitionen von Kindesmisshandlung als gewaltvoll einzustufen ist.

Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?

Im Fokus stehen die bäuerliche und die bürgerliche Familienform sowie deren jeweilige Erziehungsstile, die anhand moderner Kriterien für körperliche Gewalt, psychische Misshandlung und Vernachlässigung bewertet werden.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Das Ziel ist es zu klären, ob die historischen Erziehungspraktiken aus heutiger Sicht als Kindesmisshandlung gelten würden und wie sich die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen auf die Behandlung von Kindern ausgewirkt haben.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Autorin nutzt eine theoretische Analyse, bei der sie aktuelle Definitionen von Kindeswohlgefährdung auf historische Fallbeispiele und Quellen (vorwiegend das Werk von Heidi Rosenbaum) anwendet.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in eine begriffliche Fundierung und eine detaillierte Untersuchung der bäuerlichen und bürgerlichen Familienkonstellationen hinsichtlich der vier Gewaltkategorien.

Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am stärksten?

Wichtige Begriffe sind Kindeswohlgefährdung, Züchtigungsrecht, historische Kindheit, sowie die Abgrenzung von physischer und psychischer Gewalt im familiären Kontext.

Wie unterschied sich die Vernachlässigung zwischen den beiden Familienformen?

Während in der bäuerlichen Familie durch den Arbeitszwang physische Vernachlässigung und mangelnde Hygiene bei Säuglingen regelmäßig vorkamen, war dies in der bürgerlichen Familie aufgrund besserer Lebensbedingungen kaum der Fall.

Welche Rolle spielte das Züchtigungsrecht in der damaligen Zeit?

Das Züchtigungsrecht war gesellschaftlich fest verankert und wurde als legitimes, notwendiges Mittel betrachtet, um Kindern Disziplin beizubringen und den Willen zu brechen, ohne dass dies rechtlich sanktioniert wurde.

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Details

Title
Kindesmisshandlungen im 18. und 19. Jahrhundert nach heutiger Definition und Gesetzeslage
College
University of Cologne
Grade
1,7
Author
Sabine Imhof (Author)
Publication Year
2020
Pages
19
Catalog Number
V991876
ISBN (eBook)
9783346356512
ISBN (Book)
9783346356529
Language
German
Tags
kindesmisshandlungen jahrhundert definition gesetzeslage
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Sabine Imhof (Author), 2020, Kindesmisshandlungen im 18. und 19. Jahrhundert nach heutiger Definition und Gesetzeslage, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/991876
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