Dieses Fachbuch setzt sich kritisch mit der einkommensteuerlichen Handhabung in Deutschland auseinander.
Die kritische Auseinandersetzung basiert auf den langfristigen Erfahrungen der Autoren. Die Autoren arbeiten nunmehr zum Teil seit über dreißig Jahren an einem Heimarbeits-Platz und der Großteil ihrer Mitarbeiter*innen über zehn Jahre, einige sogar fast zwanzig Jahre. Aber auch die Erfahrungen mit dieser Thematik / Problematik von über dreißig Jahren in der Steuerberatungspraxis sind die Kritik eingeflossen.
Es wird gezeigt, wieso sich die die jetzigen gesetzlichen Regelungen weder zeitgemäß noch gerecht sind. Die Autoren zeigen, wieso sie finden, dass die Rechtsauffassung der Finanzverwaltung und die in diesem Zusammenhang ergangenen Entscheidungen der Finanzgerichtsbarkeit als Beurteilungen allesamt von gestern und nicht von heute oder morgen sind.
Inhaltsverzeichnis
2 Homeoffice - Arbeitszimmer - Heimarbeitsplatz - Heimarbeitszimmer - häusliches Arbeitszimmer; was ist was?
2.1 Homeoffice = Heimarbeitszimmer
2.2 Homeoffice = Kritik an der herrschenden Rechtsauffassung
2.3 Homeoffice = improvisierte Homeoffice (improvisierter Heimarbeitsplatz)
3 Häusliches Arbeitszimmer i. S. d. § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG
3.1 Typus Arbeitszimmer i. S. d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG
3.1.1 Auslegung häusliches Arbeitszimmer
3.1.2 Durch die Restriktion des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG betroffen Aufwendungen und Kosten
3.1.3 Nicht durch die Restriktion des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG betroffen Aufwendungen und Kosten für Arbeitsmittel
3.2 Homeoffice-Pauschale § 4 Abs. 5 Nr. 6b S. 4 EStG
3.3 Kalkulatorische ermittelte, direkte Energiekosten, u. ä. - nicht durch die Restriktion des § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG betroffene Aufwendungen
3.3.1 Exkurs: Aufwendungsersatz i. S. § 3 Nr. 50 2. EStG von durch eine indirekten Energiekosten-Kalkulation für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit eingesetzten Arbeitsmittel - lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei
4 Ausnahmereglung gem. § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG
4.1 § 4 Abs. 5 Nr. 6b S. 2 EStG - wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht - Betragsmäßige Beschränkung der abzugsfähigen Heimarbeitsplatz-Raumkosten
4.2 § 4 Abs. 5 Nr. 6b S. 3 EStG - wenn das häusliche Arbeitszimmer der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung ist.
4.2.1 Exkurs: "Häusliches Arbeitszimmer" bei Lehrern
4.2.2 Exkurs: "Häusliches Arbeitszimmer" und Grenzpendler
4.3 Fazit zu § 4 Abs. 5 Nr. 6b ESt
5 Schlussanmerkungen
6 Last but not least
Zielsetzung & Themen der Arbeit
Die vorliegende Arbeit setzt sich kritisch mit der einkommensteuerlichen Behandlung von Homeoffice-Arbeitsplätzen in Deutschland auseinander. Das Ziel ist es aufzuzeigen, dass die geltenden gesetzlichen Regelungen und die Auslegung durch die Finanzverwaltung nicht mehr zeitgemäß sind und der modernen Arbeitsrealität widersprechen.
- Differenzierung der Begriffe Homeoffice, Arbeitszimmer und Heimarbeitsplatz
- Kritische Analyse der Restriktionen des § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG
- Herausforderungen für moderne Arbeitsformen (z.B. IT-Bereich, Kreativwirtschaft)
- Steuerliche Behandlung von Energiekosten und Arbeitsmitteln
- Sonderfälle bei Lehrern und Grenzgängern nach Luxemburg
Auszug aus dem Buch
Homeoffice = Kritik an der herrschenden Rechtsauffassung
Im Vorgriff auf die unten unter Fazit zu § 4 Abs. 5 Nr. 6b ESt geäußerten Kritik und Erwartungen unsererseits, ist unseres Erachtens durchaus auch durch entsprechende Verwendung von Möbeln als Raumteiler aus einem einheitlichen Raum zu zwei Räumen machbar. Durch entsprechende längerfristige und sperrige Möbelformationen ist eindeutig nachvollziehbar, dass ein Teil der Wohnfläche nahezu ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt wird; z. B. durch eine durchgehende Schrank- oder Regalwand.
Warum für den Heimarbeitsplatz höhere Abgeschlossenheitsanforderungen gestellt werden, wie an einen modernen Arbeitsplatz in Großraumbüro ist u. E. nicht nachvollziehbar. Die Zeiten, in den Arbeitszimmer infolge seiner Größe, Möblierung und sonstigen Ausstattung den Charakter eines "Herrenzimmers" erhalten hat, dürfen angesichts des Trends zum Arbeiten im Homeoffice wohl vorbei sein.
Aus diesem Grund halten wir auch ein Galerie-Ende, dass nicht als Durchgangsbereich genutzt wird, dafür aber ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke ausgestattet und nahezu ausschließliche Nutzung für betriebliche/berufliche Zwecke als Heimarbeitsplatz und die damit zusammenhängenden Aufwendungen und Kosten als Werbungskosten; dieses trotzdem, obwohl wie die herrschende Rechtsprechung räumliche Abgeschlossenheit fordert. Gleiches gilt u. E. auch für eine an einen Flur angrenzende, offene zu einem Heimarbeitsplatz ausgestatten und genutzten Gaube. Ein solcher Heimarbeitsplatz entspricht bezüglich Ausstattung und Ambiente den eines Arbeitsplatzes in einem Großraumbüro. Dadurch, dass eine mit einem Großraumbüro vergleichbare Arbeitsecke vom privaten Wohnbereich einsehen kann, wird dieses Einsen zu keiner irgendwie gearteten Privatnutzung.
Zusammenfassung der Kapitel
2 Homeoffice - Arbeitszimmer - Heimarbeitsplatz - Heimarbeitszimmer - häusliches Arbeitszimmer; was ist was?: Dieses Kapitel differenziert zwischen den verschiedenen Begrifflichkeiten und grenzt das "häusliche Arbeitszimmer" als ertragsteuerlichen Oberbegriff ab.
3 Häusliches Arbeitszimmer i. S. d. § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG: Hier werden die gesetzlichen Grundlagen für die steuerliche Abzugsfähigkeit, einschließlich Pauschalen und Energiekosten, detailliert erläutert.
4 Ausnahmereglung gem. § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG: Dieses Kapitel behandelt die Bedingungen, unter denen trotz restriktiver Regelungen ein steuerlicher Abzug möglich ist, etwa bei fehlendem anderem Arbeitsplatz.
5 Schlussanmerkungen: Die Autoren betonen die Notwendigkeit einer Gesetzesanpassung angesichts der stark gestiegenen Relevanz von Homeoffice-Arbeitsplätzen.
6 Last but not least: Ein abschließender Appell an die Finanzverwaltung, das Verständnis von Heimarbeitsplätzen an die moderne Arbeitswelt anzupassen.
Schlüsselwörter
Homeoffice, Heimarbeitsplatz, häusliches Arbeitszimmer, § 4 EStG, Werbungskosten, Betriebsausgaben, Finanzverwaltung, Energiekosten, Arbeitsmittel, Grenzpendler, Steuerehrlichkeit, Arbeitsstättenverordnung, Telearbeit, Besteuerung, Steuerberatung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die einkommensteuerliche Handhabung von Homeoffice-Arbeitsplätzen und übt Kritik an der als überholt empfundenen Rechtsauffassung der Finanzverwaltung.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Felder sind die Abgrenzung von Arbeitszimmern zu anderen Arbeitsplätzen, die steuerliche Geltendmachung von Kosten und die Anpassung der Gesetzgebung an moderne Arbeitsformen.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist der Nachweis, dass die derzeitigen steuerlichen Restriktionen für Heimarbeitsplätze nicht zeitgemäß sind und die Lebensrealität von Arbeitnehmern und Unternehmern ignorieren.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Autoren nutzen ihre langjährige steuerliche Beratungspraxis, werten einschlägige BFH-Urteile aus und vergleichen diese kritisch mit der heutigen wirtschaftlichen und technischen Realität.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil erörtert die Definitionen, die Restriktionen des EStG, Pauschalregelungen, die Kostenberechnung für Energie sowie spezielle Exkurse zu Lehrern und Grenzgängern.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Homeoffice, häusliches Arbeitszimmer, Steuerrecht, Werbungskosten, Rechtsauffassung und Modernisierung charakterisiert.
Warum wird die heutige Auslegung als überholt bezeichnet?
Die Finanzverwaltung orientiert sich laut den Autoren an einem "Amtsstuben-Bild" von früher, während moderne Arbeit durch digitale Ausstattung und offene Arbeitsformen geprägt ist.
Was besagen die Exkurse zu Lehrern und Grenzgängern?
Sie zeigen auf, dass Lehrer durch fehlende Arbeitsplätze vor Ort auf das Homeoffice angewiesen sind und Grenzgänger durch das DBA-Luxemburg mit komplexen steuerlichen Hürden bei der Abzugsfähigkeit konfrontiert werden.
Wird die Verfassungsmäßigkeit der Regelungen angezweifelt?
Die Autoren argumentieren, dass die vom Bundesverfassungsgericht 1999 festgestellte Verfassungsmäßigkeit aufgrund der massiven Veränderungen in der Arbeitswelt heute nicht mehr gegeben sein könnte.
- Arbeit zitieren
- Heinz-Peter Fuchsen (Autor:in), Carina Sitzen (Autor:in), 2021, Quo Vadis Homeoffice? Kritische Auseinandersetzung mit der einkommensteuerlichen Handhabung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/992616