Handelsrecht im Einkauf. Ein Überblick über gesetzliche Regelungen und Pflichten


Travail d'étude, 2020

23 Pages


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Das Handelsrecht
2.1 Das Handelsgeschäft
2.2 Das Handelsregister §8 HGB

3 Die Entstehung des Handelsrechts

4 Das Handelsgesetzbuch

5 Gesetzliche Regelungen und Pflichten im Einkauf
5.1 Buchführungspflicht nach §238 HGB
5.2 Inventar
5.3 Aufbewahrung von Unterlagen
5.4 Untersuchungs-und Rügepflicht
5.5 Prokura
5.6 Kaufmännisches Bestätigungsschreiben

6 Präventionsmaßnahmen, um gesetzliche Verstöße im Einkauf zu verhindern
6.1 Lieferanteninsolvenz
6.2. Internationaler Geschäftsverkehr
6.3 Produkthaftung
6.4 Bestechung

7 Einkaufsmanagement-System

8 Industrie 4.0 und Künstliche Intelligenz im Einkauf

9 Fazit

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Das ADHGB von 1861

Abbildung 2: Studie Mercateo

Abbildung 3: Bestechung im Einkauf

Abbildung 4: Digitale Prozesse

Summary

Das Handelsrecht ist ein Bestandteil des Privatrechts. Rechtsgrundlage ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), sowie das Handelsgesetzbuch (HGB). Dieses ist in fünf verschiedene Bücher unterteilt. Das erste Deutsche Handelsgesetzbuch (ADHGB) wurde 1861 erlassen. Das momentan geltende Handelsgesetzbuch trat am 01.Januar 1900 zusammen mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch in Kraft. 1998 wurde der Kaufmannsbegriff neu reformiert. Im HGB wird zwischen einem Ist-Kaufmann und einem Kann-Kaufmann unterschieden.

Handelsgeschäft sind laut §343 HGB alle Geschäfte eines Kaufmanns, die zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehören. Hierbei müssen folgende Kriterien erfüllt sein: 1. Es muss sich um ein Geschäft handeln, 2.Mindestens ein Kaufmann muss daran beteiligt sein und 3. Die Geschäfte müssen Betriebsbezogen sein.

Im BGB gibt es drei verschiedene Vertragsarten, den Kaufvertrag, den Werkvertrag und den Werklieferungsvertrag. Pflichten, die jeder Kaufmann einhalten muss, sind:

- die Buchführungspflicht nach §238 HGB
- die Durchführung einer Inventur nach §240 HGB
- die Aufbewahrung von Unterlagen nach §257 HGB
- die Untersuchung- und Rügepflicht nach §377 HGB.

Ein Kaufmann hat daneben das Recht Prokura nach §48 HGB zu erteilen.

Risiken, die im Einkauf auftreten sind vor allem Produkthaftung, Lieferanteninsolvenz, Bestechung, Annahme von Geschenken, oder auch der internationale Geschäftsverkehr. Mithilfe von Compliance Richtlinien für Angestellte, lassen sich diese vermeiden oder zumindest minimieren.

Diese Richtlinien sind auch mit dem Hintergedanken der Digitalisierung und Industrie 4.0 sinnvoll, da dort immer mehr Prozesse automatisiert werden.

1 Einleitung

Die Zahl der Rechtsverstöße des Top-Management haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen. So gab es zwischen 2006 und 2015 doppelt so viel Rechtsverstöße wie in den Jahren 1996-2005.1

Daraus lässt sich das Bedürfnis nach Tools und Methoden ableiten, die die Mitarbeiter bei den verschiedenen Prozessen bezüglich Compliance Richtlinien unterstützen. Speziell im Einkauf sind Richtlinien für die Angestellten wichtig, da dies der Geschäftsbereich ist, der am anfälligsten für Korruption oder auch Preisabsprachen ist.2 Jedoch mangelt es oft an diesen Richtlinien, denn Angestellte werden nicht genug über Ihre Pflichten und Rechte aufgeklärt und können leicht Compliance Probleme bekommen. Aber welche Risiken und Recht haben Einkäufer im Alltagsgeschäft überhaupt? Um die Pflichten eines Einkäufers einzuhalten ist es unabdingbar, einen Blick in das Handelsgesetzbuch zu werfen.

So ist der Einkauf der Schlüssel zur Compliance und dient als sogenannte ,,First Line of Defense“ und soll Unternehmen vor Haftungsrisiken schützen. Einer Studie von Deloitte zufolge besitzen aber nur 43 Prozent der befragten Unternehmen eine eigenständige Compliance-Abteilung.3

Aber lohnt sich die Einführung eines Compliance Management Systems oder eines Einkaufsmanagement-System wirklich? Was sind die Vorteile davon?

Im Folgenden wird zunächst auf das Allgemeine Handelsrecht und was überhaupt Handelsgeschäfte sind eingegangen. Um dies zu verstehen, ist auch ein Blick auf die gesetzlichen Vorschriften für Kaufleute notwendig. Anschließend wird auf die Pflichten und Rechte der Einkäufer und die Vorsorgemaßnahmen eingegangen. Hierbei im Speziellen auf die Auswirkungen eines Einkaufsmanagement-System.

2 Das Handelsrecht

Zunächst ist das Handelsrecht ein Bestandteil des Privatrechts. Das Privatrecht regelt die Rechtsverhältnisse der Bürger untereinander. Daneben gibt es das Privatrecht, welches die Rechtsverhältnisse von Bürgern zum Staat regelt.4 Das Gesetzeswerk des Privatrechts ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).

Für das Handelsrecht gelten im Allgemeinen auch die Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Das Handelsrecht ist ein Teil des Privatrechts bzw. des Zivilrechts, es findet nur dann Anwendung, wenn mindestens ein Kaufmann nach §1 des HGB am Rechtsgeschäft beteiligt ist. Da hierbei jedoch Kaufleute und keine Privatpersonen beteiligt sind, erhält das Handelsrecht eine Sonderrechtform. Es ist das so genannte Sonderprivatrecht der Kaufleute. Rechtsgrundlage ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Handelsgesetzbuch (HGB), welches mit Spezialregulierungen in bestimmten Fällen das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) außer Kraft setzt.

Diese Sonderregelungen bestehen, da Kaufleute deutlich geschäftserfahrener als Privatpersonen sind und deshalb nicht den gleichen Schutz durch das Gesetz benötigen. Außerdem helfen die Sonderregelungen dabei die täglichen Rechtsgeschäfte im Handelsverkehr der Kaufleute schnell und reibungslos abzuschließen.

Die wichtigste Rechtsgrundlage des Handelsrechts ist das Handelsgesetzbuch (HGB).

Im HGB gibt es zwei verschieden Formen der Kaufleute. Zum einen die Kaufleute, die aufgrund der Art und des Umfangs ihres Handelsgewerbes automatisch Kaufmann im Sinne des HGB sind. Zum anderen Kaufleute, die nur durch die freiwillige Eintragung in das Handelsregister Kaufleute sind.

Somit wird zwischen zwei Arten von Kaufleuten unterschieden. Einerseits dem Ist-Kaufmann nach §1 (1) HGB, dieser betreibt einen Gewerbebetrieb, welcher einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Der Gewerbebetrieb im handelsrechtlichen Sinne muss hierbei auf Dauer angelegt sein, selbstständig, mit Gewinnerzielungsabsicht und muss am Markt tätig sein5. Erfüllt der Betreiber des Betriebes alle Kriterien, ist dieser Kaufmann kraft Gesetzes.

Die zweite Art des Kaufmanns ist nach §1 (2) HGB, der Kann-Kaufmann. Hierzu gehören Kleingewerbetreibende §2 HGB und Land- bzw. Forstwirtschaftliche Unternehmen §3 HGB, die sich freiwillig in das Handelsregister eintragen lassen, Durch die Eintragung erlangen diese die Kaufmannseigenschaft.6

2.1 Das Handelsgeschäft §343 HGB

Handelsgeschäfte sind alle Geschäfte eines Kaufmanns, die zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehören. Somit sind nicht alle Tätigkeiten eines Kaufmanns automatisch Handelsgeschäfte, sondern nur die, welche direkte Betriebszugehörigkeit haben.

Damit eine Kaufmannstätigkeit als Handelsgeschäft bezeichnet werden kann müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

1. Es muss sich um ein Geschäft handeln

Hierbei kann es sich um drei Arten von Geschäft handeln, zum einen dem mehrseitigen Rechtsgeschäft, dies ist die klassische Rechtsbeziehung zwischen zwei Kaufmännern. Daneben gibt es noch das einseitige Handelsgeschäft §345 HGB, bei dieser muss es nur für eine Seite ein Handelsgeschäft sein. Die dritte Art von Geschäft ist die rechtsgeschäftsähnliche Handlung.

Die mehrseitigen Rechtsgeschäfte, sind die klassischen Geschäftsbeziehungen zwischen zwei Kaufmännern. Diese Geschäfte bestehen aus zwei Willenserklärungen. Bei mehrseitigen Rechtsgeschäften wird immer ein Vertrag geschlossen. Zum Beispiel ein Kaufvertrag $433 BGB oder auch ein Mietvertrag.

Bei den einseitigen Handelsgeschäften §345 HGB, ist es nur für eine Seite der Handelsbeziehung ein Handelsgeschäft ist. Für diese Geschäfte ist nur eine Willenserklärung notwendig. Hierzu gehört der Rücktritt, Testamente oder die Kündigungen §568 BGB.

Die dritte Art von Geschäft sind Rechtsgeschäftsähnliche Handlungen, dies sind Erklärungen, deren Rechtsfolgen laut Gesetz eintreten, ohne Rücksicht darauf, ob sie gewollt sind. Dies sind etwa Mahnungen $286 BGB oder das Verlangen von Schadensersatz §281 IV BGB.

2. Mindestens Ein Kaufmann muss daran beteiligt sein

Die Eigenschaften eines Kaufmanns müssen nach §1-6 des HGB erfüllt sein.

3. Die Geschäfte müssen betriebsbezogen sein

Das Geschäft muss mindestens mittelbaren oder entfernten Funktionszusammenhang haben. Hierunter fallen Hilfsgeschäfte, wie zum Beispiel die Aufnahme eines Kredits oder der Materialeinkauf. Vorbereitende Geschäfte wie die Anmietung von Geschäftsräumen oder Vermutungen.

2.2 Das Handelsregister §8 HGB

Das Handelsregister ist ein regionales Verzeichnis, in dem Gewerbeunternehmen und Unternehmen eingetragen sind. Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, in welchem rechtliche Verhältnisse von Kaufleuten und Handelsgesellschaften, sowie bestimmte, wichtige Informationen für den Geschäftsverkehr eingetragen werden. Das Handelsregister ist bei den zuständigen Amtsgerichten hinterlegt, welche diese führen.7 Es sind grundsätzlich alle Unternehmen verpflichtet sich in das Handelsregister eintragen zu lassen. Ausnahme sind Kleingewerbetreibende, Freiberufler oder Gesellschaften Bürgerlichen Rechts, diese sind nicht zum Eintrag ins Handelsregister verpflichtet.8

Das Handelsregister ist in zwei Abteilungen untergliedert. In der ersten Abteilung sind alle Personengesellschaften eingetragen, hierzu gehören Einzelkaufleute, OHGs und KGs. In der zweiten Abteilung sind alle Kapitalgesellschaften aufgelistet. Eintragungspflichtige Tatsachen jedes Unternehmens sind Name und die inländische Geschäftsanschrift des Unternehmens §29 HGB, die Rechtsform des Unternehmens sowie die Eintragung der Prokura §53 HGB.

Um in das Handelsregister aufgenommen zu werden muss man eine Eintragung beim Registergericht beantragen. Falls es notwendig ist, müssen alle Dokumente notariell beglaubigt werden §12 HGB. Die Eintragung in das Handelsregister bringt viele Vorteile für die Unternehmen mit sich. Dies sind zum Beispiel steuerliche Vorteile, aber auch den Vorteil, dass sich Geschäftspartner im Vorhinein über die Eckdaten eines Unternehmens informieren können, was zu einem offenen und transparenten Rechtsverkehr führt9. Ebenso erhält der Kaufmann durch die Eintragung den entsprechenden Zusatz „eK.“. Dahingegen verpflichtet die Eintragung in das Handelsregister zur doppelten Buchführung und einer jährlichen Inventur.10

Die Eintragung in das Handelsregister kostet zwischen 100 und 300 Euro.

3 Die Entstehung des Handelsrechts

Das Handelsrecht kann auf eine lange Geschichte zurückblicken. So gab es schon im mittelalterlichen Europa in der ,,Lex mercatoria“ Richtlinien für den Handel unter den Kaufleuten.11 In Preußen hingegen beschränkte sich das Preußische Allgemeine Landrecht nur auf die Städteordnung. Dies spiegelt die Deutsche Zersplitterung zu dieser Zeit sehr gut wieder, da bis zur Einführung des ADHGB jede Region in Deutschland sein eigenes Handelsrecht hatte.

Durch den starken Aufschwung des Handels im 12.Jahrhundert entwickelte jede Stadt ein für sich selbstständiges Recht der Kaufleute. Schon während dieser Zeit etablierten sich Handelsmakler, die das Handelsgeschehen kontrollierten. Darüber führten sie Bücher, welche als Beweislast dienten. So genannte Gildebücher übernahmen damals die Funktion unserer heutigen Handelsregister12.

Im deutschsprachigen Raum wurde 1861 das erste Deutsche Handelsgesetzbuch (ADHGB) der Staaten auf Beschluss der Bundesversammlung des Deutschen Bundes erlassen, diese trat nach und nach in den verschiedenen Bundesstaaten in Kraft.Es war das erste umfassend kodifizierte und in ganz Deutschland geltende Handelsgesetzbuch.13

Ab 1871 regelte dieses durch das Reichsgesetz den grenzüberschreitenden Handel in den verschiedenen deutschen Einzelstaaten. 1869 wurde das Reichsoberhandelsgericht (ROHG) als Oberstes Bundesgericht errichtet.14 Ab 1879 wurde dieses durch das Reichsgericht ersetzt.

Ab 1897 begann das Erarbeiten eins deutschlandweiten Handelsgesetzbuches (HGB), welches am 10.Mai 1897 verabschiedet wurde. Da dieses in Abstimmung mit dem BGB stehen sollte, dauerte es drei Jahre bis das HGB schlussendlich am 01.Januar 1900 zusammen mit dem BGB in Kraft treten konnte. Am 22.Juni 1998 kam es noch zu einem Handelsrechtsreformgesetz, welches insbesondere den Kaufmannsbegriff grundlegend reformierte.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Das ADHGB von 1861

Quelle: https://www.wikiwand.com/de/Allgemeines_Deutsches_Handelsgesetzbuch

4 Das Handelsgesetzbuch

Das wichtigste gesetzliche Regelungswerk des Handelsrechts, das Handelsgesetzbuch (HGB) enthält handelsrechtliche Vorschriften wie auch Regelungen zum Gesellschaftsrecht. Das HGB ist in fünf Bücher unterteilt.

Das erste Buch enthält Regelungen über die Kaufmannseigenschaften (§1-7 HGB), das Handelsregister (§ 8-16 HGB), die Handelsfirma (§17- 37 HGB) sowie die Handelsvertretung (§ 38- 92 HGB).

Das zweite Buch (§ 105- 236 HGB) enthält keine Teile des Handelsgeschäfts, da diese nur Regelungen zu Personengesellschaften enthalten und somit ein Teil des Gesellschaftsrechts sind.

Das dritte Buch (§ 238-342 HGB) umfasst Regelungen über die Handelsbücher, so zum Beispiel über das Bilanzrecht, Jahresabschluss oder Offenlegungspflicht.15

Das vierte Buch (§ 343- 475 HGB) enthält Vorschriften zu verschiedenen Handelsgeschäften. So zum Beispiel zum Handelskauf, Kommissions-, Fracht-, oder Speditionsgeschäften.16

Das fünfte Buch (§476- 905 HGB) enthält allgemeine Regelungen zum Seehandel

5 Gesetzliche Regelungen und Pflichten im Einkauf

Für Einkäufer befinden sich, die in der Praxis bedeutsamen Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) wie auch im Handelsgesetzbuch (HGB). Im BGB sind vor allem die unterschiedlichen Vertragstypen sowie Gewährleistungsvorschriften und Haftungsregelungen geregelt.17 Das HGB enthält Besonderheiten für den kaufmännischen Geschäftsverkehr.

[...]


1 Vgl.: Fruth/Scherer: Handbuch: Einführung in ein Integriertes Qualitäts-und Managementssystem mit GRC, 1.Auflage, 2018, Vorwort

2 Vgl.:Dörte Neitzel: Compliance für den Einkauf, Im Internet unter: https://www.technik-einkauf.de/einkauf/compliance-fuer-den-einkauf-346.html (letzter Zugriff: 16.04.2020)

3 Vgl.: Dörte Neitzel: Compliance im Einkauf, Im Internet unter: https://www.technik-einkauf.de/einkauf/compliance-fuer-den-einkauf-346.html (letzter Zugriff: 16.04.2020)

4 Vgl: Dr. Oliver Mörsdorfer, Vorlesung Privatrecht, Teil 1-Handelsrecht, Im Internet unter: https://jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtungen/Institute/IPR/Lehrveranstaltungen/WS_2009_2010/Moersdorf__Skript_Handelsrecht__Stand_13.10.09.pdf, Seite 8, (letzter Zugriff: 02.04.2020)

5 Vgl: Dr. Georg Bitter, Vorlesung Handelsrecht, Im Internet unter: https://www.jura.uni-mannheim.de/media/Lehrstuehle/jura/Bitter/Dateien/Veranstaltungen/Rep2/handelsrecht-folien-2018-layout-mbs.pdf, Seite 7, (letzter Zugriff: 02.04.2020)

6 Vgl: Dr.Georg Bitter, Vorlesung Handelsrecht, Im Internet unter: https://www.jura.uni-mannheim.de/media/Lehrstuehle/jura/Bitter/Dateien/Veranstaltungen/Rep2/handelsrecht-folien-2018-layout-mbs.pdf , Seite 8, (letzter Zugriff: 02.04.2020)

7 Vgl: o.V.: Was ist das Handelsregister, Im Internet unter: https://www.endlich-selbstaendig.info/was-ist-das-handelsregister/, (letzter Zugriff: 02.04.2020)

8 Vgl: o.V.: Was ist das Handelsregister, im Internet unter: https://www.microtech.de/erp-wiki/handelsregister, (letzter Zugriff: 03.04.2020)

9 Vgl: o.V.: Was ist das Handelsregister, Im Internet unter: https://www.endlich-selbstaendig.info/was-ist-das-handelsregister/, (letzter Zugriff: 02.04.2020)

10 Vgl: o.V.: Was ist das Handelsregister, Im Internet unter: https://www.microtech.de/erp-wiki/handelsregister, (letzter Zugriff: 02.04.2020)

11 Vgl: o.V.: Geschichte des Handelsrechts, Im Internet unter: https://de.wikipedia.org/wiki/Geschichte_des_Handelsrechts, (letzter Zugriff: 02.04.2020)

12 Vgl: o.V: Geschichte des Handelsrechts, Im Internet unter: https://de.wikipedia.org/wiki/Geschichte_des_Handelsrechts, (letzter Zugriff: 02.04.2020)

13 Vg: o.V.: Allgemeines Deutsche Handelsgesetzbuch, Im Internet unter: https://www.wikiwand.com/de/Allgemeines_Deutsches_Handelsgesetzbuch (letzter Zugriff: 02.04.2020)

14 Vgl: o.V.: Geschichte des Handelsrechts, Im Internat unter: https://deacademic.com/dic.nsf/dewiki/2378959 (letzter Zugriff: 02.04.2020)

15 Vgl.: Dr. Oliver Mörsdorf, Teil 1- Handelsrecht, Im Internet unter: https://jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtungen/Institute/IPR/Lehrveranstaltungen/WS_2009_2010/Moersdorf__Skript_Handelsrecht__Stand_13.10.09.pdf (letzter Zugriff: 08.04.2020)

16 Vgl.: Prof. Dr. Olaf Sosnitza, Überblick HGB, Im Internet unter: https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02120100/Handelsrecht/Folienskript.pdf (letzter Zugriff: 08.04.2020)

17 Vgl.: Dr. Melanie Besken, Recht für Einkäufer: Rügepflichten, Einkaufsbedingungen, Sicherheiten, Im Internet unter: https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/wirtschaftsrecht/recht-fuer-einkaeufer-absicherungsmoeglichkeiten-und-ruegepflichten_210_503428.html (letzter Zugriff: 04.04.2020)

Fin de l'extrait de 23 pages

Résumé des informations

Titre
Handelsrecht im Einkauf. Ein Überblick über gesetzliche Regelungen und Pflichten
Auteur
Année
2020
Pages
23
N° de catalogue
V992675
ISBN (ebook)
9783346369451
ISBN (Livre)
9783346369468
Langue
allemand
Mots clés
handelsrecht, einkauf, überblick, regelungen, pflichten, Compliance
Citation du texte
Malte Mallwitz (Auteur), 2020, Handelsrecht im Einkauf. Ein Überblick über gesetzliche Regelungen und Pflichten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/992675

Commentaires

  • Pas encore de commentaires.
Lire l'ebook
Titre: Handelsrecht im Einkauf. Ein Überblick über gesetzliche Regelungen und Pflichten



Télécharger textes

Votre devoir / mémoire:

- Publication en tant qu'eBook et livre
- Honoraires élevés sur les ventes
- Pour vous complètement gratuit - avec ISBN
- Cela dure que 5 minutes
- Chaque œuvre trouve des lecteurs

Devenir un auteur