Menschenbild und Gesellschaftsentwurf bei Jean-Jaques Rousseau


Term Paper, 1999

19 Pages, Grade: 1,0


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Das Leben Rousseaus

3. Das Menschenbild Rousseaus

4. Gesellschaftsentwurf bei Rousseau
4.1. Gesellschaftsvertrag
4.2. Natürliche und bürgerliche Freiheit
4.3. Integration durch Gesellschaftsvertrag

5. Elemente der Aufklärung bei Rousseau

6. Elemente der Romantik bei Rousseau
6.1. Natur
6.2. Brüderliche Einheit

7. Mögliche Rezeptionsweisen

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Kaum ein Philosoph des 18. Jahrhunderts ist so sehr beachtet worden wie Jean- Jaques Rousseau, doch auch bei kaum einem anderen gehen die Interpretatio- nen der Werke und Hauptaussagen so weit auseinander. Die folgende Arbeit soll beleuchten, wie Rousseaus Vorstellungen über die Menschen und die „idea- le Gesellschaft“ ausgesehen haben. Ich habe versucht, die wesentlichen Ge- danken seines Werks herauszuheben und verschiedene Möglichkeiten, seine Aussagen zu deuten, darzustellen. Dazu wurden Elemente der Romantik denen der Aufklärung gegenübergestellt, um die Vieldeutigkeit von Rousseau deutli- cher werden zu lassen. Aufgrund der Fülle von Literatur zum Menschen Rous- seau und zu der Bedeutung seines Werkes kann dies nur eine Auswahl bleiben. Meine Intention war vor allem, zu zeigen, daß das Werk Rousseaus keine ein- deutige Linie im Rahmen der Aufklärung verfolgt, zu der Rousseau ja meist ge- zählt wird, und wo die Schwierigkeiten einer klaren Zuordnung und eindeutigen Rezeption im Einzelnen liegen.

Leider war es mir nicht möglich, zusätzlich noch auf den - zweifellos bestehen- den – Zusammenhang zwischen Rousseaus Leben und seinem Werk einzuge- hen; gerade im Hinblick auf die romantischen Momente bei ihm wäre dies inte- ressant gewesen, hätte aber den Rahmen der Arbeit überschritten.

2. Das Leben Rousseaus

Im Jahre 1712 kam Jean-Jaques Rousseau als Kind des Uhrmachers Isaac und seiner Frau Suzanne in Genf zur Welt. Seine Mutter starb kurz nach seiner Ge- burt; ein Ereignis, das Rousseau mit den Worten beschrieb: „Nach zehn Mona- ten wurde ich krank und schwächlich geboren, kostete meiner Mutter das Leben, und meine Geburt war mein erstes Unglück.“ 1 Sein Vater wurde zur wichtigsten Bezugsperson für den jungen Jean-Jaques, bereits früh lernte er von ihm lesen und schreiben. Im Alter von zehn Jahren kam Rousseau in die Obhut seines Onkels. Er arbeitete fortan als Lehrling, zuerst bei einem Gerichtsschreiber, dann bei einem Graveur; beiden Lehrmeistern mißfiel aber die unerschöpfliche Leselust des jungen Rousseau. Als er eines Sonntags im Jahre 1728 von einem Ausflug in die Umgebung Genfs nicht rechtzeitig vor Schließen der Stadttore heimkehrt, beschließt er aus Furcht vor der Strafe, nicht in die Stadt zurückzu- kehren.

Nach einigen Tage des Umherirrens wird er von Madame de Warens aufge- nommen, die ihn zum Katholizismus bringt und später seine Gönnerin und Ge- liebte wird. In seiner Zeit in Annecy beschäftigt er sich vor allem mit Musik; er erhält Unterricht in der Musikschule des Doms zu Annecy. Mit kurzen Unterbre- chungen durch Aufenthalte in Lyon und Montpellier bleibt Rousseau bis zum Jahre 1742 der Liebhaber der zwölf Jahre älteren Madame de Warens und lebt bei (und von) ihr, bis er sich entschließt, nach Paris zu gehen.

In Paris befasst Rousseau sich wieder mit der Musik; er schreibt eine „Abhand- lung über die moderne Musik“, die einen Verleger findet und ihm in der Gesell- schaft einen Namen gibt. Er lernt Diderot kennen; es entwickelt sich eine „inten- sive, später jedoch sehr komplizierte Männerfreundschaft“.2 1743 geht Rous- seau als Sekretär des französischen Botschafters nach Venedig, 1744 kehrt er nach einem Streit mit diesem aber wieder nach Paris zurück. Bald wurde sein erstes Kind geboren; die Mutter ist Thérèse Levasseur, sein ehemaliges Zim- mermädchen in seiner Pension. Sie bringt in den nächsten Jahren weitere vier Kinder zur Welt, die alle im Findelhaus untergebracht werden. Rousseau heira- tete Levasseur allerdings erst 1768, um ihr eine Versorgung zu gewährleisten. Einige Male wurde von Medizinern behauptet, Rousseau sei nicht der Vater der Kinder gewesen, weil er die Ehe wegen eines organischen Leidens nie vollzo- gen hätte und Levasseur stattdessen viele andere Liebhaber hatte; dies konnte aber nie bewiesen werden.3

In den vierziger Jahren des Jahrhunderts lernt Rousseau dann schließlich alle Größen der wissenschaftlichen Kreise Frankreichs kennen; neben Diderot auch Condillac, d´Alembert, die Enzyklopädisten. Sein erstes wirkliches philosophi- sches Werk zur Frage, ob die Wiederherstellung der Wissenschaften und Küns- te zur Läuterung der Sitten beigetragen habe, gewinnt den ersten Preis der A- kademie von Dijon. Rousseau ist jetzt ein berühmter Mann und verkehrt in den höchsten Kreisen; in den nächsten Jahren verfaßt er seine Hauptwerke „Über den Ursprung und die Grundlagen der Ungleichheit unter den Menschen“ (1755), „Emile oder Über die Erziehung“ und „Vom Gesellschaftsvertrag oder Die Grundsätze des Staatsrechtes“ (1762); desweiteren schreibt er den senti- mentalen Liebesroman „La Nouvelle Héloise“ (1761). Erst nach seinem Tode werden seine „Bekenntnisse“ veröffentlicht, eine Selbstoffenbarung, die den Le- ser viel über den Menschen Rousseau erfahren läßt und im Nachhinein deutlich macht, daß in den Werken Rousseaus sehr häufig ganz persönliche Erfahrun- gen und Erlebnisse des Autors zu dessen Schlußfolgerungen geführt haben.

In den letzten Jahren seines Lebens wächst Rousseaus großes Mißtrauen, das ihm schon immer zueigen war, zu einem wahren Verfolgungswahn; er glaubt, keine Freunde mehr zu haben und sieht sich von allen ehemaligen Weggefähr- ten verraten. In den Jahren 1762-1770, die er im Exil in England und der Schweiz verbringt, überwirft er sich mit Diderot und den anderen Enzyklopädis- ten. Einsam stirbt Rousseau 1778 in Ermenonville.

3. Das Menschenbild Rousseaus

In den vieldeutigen Ausführungen Rousseaus kann man drei Aussagen über die Menschen als Hauptargumente herausheben: der Mensch ist von Natur aus gut, er wird frei geboren und alle Menschen sind nahezu gleich. Diese Grundeigen- schaften verliert der Mensch aber laut Rousseau bereits kurze Zeit später wie- der: seine Freiheit kann er nicht ausleben, denn durch den Zwang der Gesell- schaft „liegt er in Ketten“4; seine ursprüngliche Eigenschaft des „Gutseins“ ist ebenfalls durch die Gesellschaft, in der Schlechtigkeit und Korruption herrschen, verloren gegangen; und in der französischen Gesellschaft des 18. Jahrhunderts macht der Absolutismus alle Gleichheitsideen zunichte.

In seinem ersten Diskurs, den er der Akademie von Dijon vorgelegt hat, stellt Rousseau fest, daß die Fortschritte, die in den vorangegangenen Jahrhunderten erzielt worden waren, eigentlich Rückschritte gewesen seien, weil sie die Men- schen von ihrem ursprünglich guten und einfachen Wesen entfernt haben, sie wurden korrumpiert und zu Sklaven der gesellschaftlichen Verhältnisse. Der Verfall von Tugend und Moral ist laut Rousseau ebenfalls eine Folge des wis- senschaftlichen und künstlerischen Fortschritts. Nicht der Großteil der Men- schen ist also eigentlich schuld an seinem Übel; es sind die wenigen, die die Wissenschaften, die Forschung und die Kunst vorangetrieben haben. Der Mensch hat sich von seinem Naturzustand zu weit entfernt, als es seinem We- sen entspricht, und das hat ihm Elend gebracht. Er ist jetzt nicht mehr gut, frei und gleich.

Im Naturzustand ist der Mensch ein Bedürfniswesen; der wilde, ursprüngliche Mensch lebt ähnlich wie ein Tier und muß Grundbedürfnisse wie Essen und Trinken befriedigen. Gleichzeitig ist aber auch dieser Naturmensch bereits ein Wesen mit Begierden, die jenseits der reinen Lebenserhaltung liegen. Aus die- sen Begierden und Leidenschaften bildet sich der menschliche Verstand: „Durch ihre Aktivität (die Aktivität der Leidenschaft, F.W.) gerade vervollkommnet sich unsere Vernunft; (...) es ist nicht möglich, sich vorzustellen, warum einer, der weder Begierden noch Ängste hat, sich die Mühe machen sollte, nachzuden- ken.“5 Die Leidenschaften aber entwickeln sich ihrerseits wiederum aus dem Fortschritt des Wissens, „denn man kann die Dinge nur aufgrund der Vorstel- lungen begehren oder fürchten, die man von ihnen haben kann (...)“.6 So ent- stand in der Gesellschafts- und Menschheitsgeschichte nach Rousseau ein Kreislauf, nachdem die Menschen durch Fortschritt Begierden kennengelernt und durch Begierden Fortschritte erzielt hätten. Die Ausartung des unnatürli- chen Fortschritts hat die Menschen schließlich unglücklich gemacht.

Noch mehr hat der Fortschritt bewirkt: daß die Menschen nicht mehr gleich er- scheinen und nicht mehr gleich leben. Das Wachstum der Entwicklungen hat die Ungleichheit gestärkt und verbreitet, die Einführung des Eigentums und der zivi- len Gesetze hat die Ungleichheit zu einem allgemein anerkannten Gesetz ge- macht.7

Der Mensch hat sich also von einem ursprünglich guten, freien und gleichen Geschöpf der Natur zum schlechten, gefesselten, unterdrückten Wesen, gefan- gen in der Gesellschaft, entwickelt. Diese Entwicklung will Rousseau bekämpfen und rückgängig machen; dazu entwickelt er einen Gesellschaftsentwurf, der dem natürlichen Menschen entsprechen soll.

4. Gesellschaftsentwurf bei Rousseau

4.1. Gesellschaftsvertrag

Der Gesellschaftsvertrag wird von Rousseau wie folgt beschrieben: „...eine Form des Zusammenschlusses, die mit ihrer ganzen gemeinsamen Kraft die Person und das Vermögen jedes einzelnen Mitglieds verteidigt und schützt und durch die doch jeder, indem er sich mit allen vereinigt, nur sich selbst gehorcht und genauso frei bleibt wie zuvor.“8 Diese Form soll dadurch erreicht werden, daß alle Einzelpersonen ihren Willen und ihre Kraft dem Gemeinwillen unterstel- len; dieser Gemeinwille ist der allgemeine Wille, der die Staatshoheit bildet. Je- der Mensch ist dann Teil des Ganzen, und kein Mensch kann aus dem Ganzen ausscheiden. So entsteht eine untrennbare Gesamtkörperschaft, die durch die Stimmabgabe aller den Gemeinwillen, die „volonté générale“, erhält.9

Die Konsequenzen dieser abstrakten Grundbeschreibung werden unterschied- lich gedeutet. Die einen bezeichnen den Gesellschaftsvertrag als „Grundlage der direkten Demokratie“10 ; die Stimmabgabe aller Mitglieder und den daraus direkt entstehenden Staatskörper, der auch die legislative Gewalt hat11, läßt dies verständlich erscheinen. Die anderen wiederum argumentieren, daß die Men- schen durch die völlige Unterordnung ihres persönlichen, individuellen Willens unter die volonté générale quasi gleichgeschaltet werden und ihre Freiheit auf- geben müssen. Der Entwurf vom Gesellschaftsvertrag ist so abstrakt und auch in sich so widersprüchlich, daß eine einheitliche Interpretation kaum möglich erscheint.

4.2. Natürliche und bürgerliche Freiheit

Von entscheidender Bedeutung in Rousseaus Gesellschaftsentwurf ist seine Vorstellung von der Freiheit. Freiheit hat für Rousseau den höchsten Stellenwert im Leben eines Menschen überhaupt: „Der einzige, der nach seinem Willen handelt, ist der, der nicht auf die Hilfe eines anderen angewiesen ist. Daraus folgt, daß das höchste Gut die Freiheit ist und nicht die Macht.“12 Wer auf seine Freiheit verzichtet, der verzichtet für Rousseau auch auf seine Menschenrechte und sogar auf seine Eigenschaft als Mensch.13 Rousseau spricht sich entschie- den gegen jede Form der Sklaverei aus, weil eine Gefangennahme eines Men- schen gegen das Naturgesetz der angeborenen Freiheit verstoßen würde.14 Freiheit ist aber offenbar für Rousseau auch ein durchaus dehnbarer bzw. mehrdeutiger Begriff; neben der natürlichen, also angeborenen Freiheit gibt es für ihn noch eine andere Freiheit, die bürgerliche Freiheit. Diese zwei Freiheiten unterscheiden sich wesentlich sowohl in ihrer Ausprägung als auch in ihrer Be- deutung für den einzelnen Menschen. Die Tatsache aber, daß Freiheit eben nicht gleich Freiheit ist, ist eine wichtige Grundlage des Gesellschaftsvertrages und der unterschiedlichen Rezeptionsmöglichkeiten.

Rousseaus Darstellung der völligen Unveräußerlichkeit der Freiheit sowie seine Kritik an der Gesellschaft, die den Menschen erst schlecht gemacht hat, läßt es auf den ersten Blick erscheinen, als bekenne Rousseau sich zu einer Art „schrankenlosem Individualismus“15. Um so erstaunter ist man, wenn man sei- nen „Contrat Social“ betrachtet: genau das, was er als Aufgabe der Menschen- rechte bezeichnet hat, nämlich die (teilweise) Aufgabe der individuellen Freiheit, ist die Grundlage seines Entwurfs einer guten Gesellschafts- und Staatsform.

Dieser Widerspruch läßt sich nach Rousseau wie folgt erklären: die ursprüngli- che Freiheit wird eingetauscht gegen die bürgerliche Freiheit, die dem Bürger der Republik, die durch den Gesellschaftsvertrag entsteht, Sicherheit gibt.16 Für Rousseau hebt die bürgerliche Freiheit den Menschen auf eine höhere Ebene des Daseins und verleiht ihm eine ebensolche bürgerliche Existenz.17 In dieser Daseinsform hat der Mensch das Wilde in sich abgelegt, so daß „die Gerechtig- keit an die Stelle des Instinkts tritt und seinen Handlungen die Sittlichkeit verlie- hen wird, die ihnen zuvor mangelte.“18 Der Mensch wird zum sittlichen Men- schen und so zum wahrhaft „freien“ Bürger. Aber erst die angeborene natürliche Freiheit kann ihn überhaupt dazu bringen, diese auch teilweise aufzugeben und die Vorteile der bürgerlichen Freiheit zu erkennen; deshalb kann jeder Staat und jede Gesellschaft nur mit ursprünglichen, natürlichen, gleichen und freien Men- schen entstehen.

Es ist nach Cassirer keine minderwertige Freiheit, die der Gesellschaftsvertrag mit diesem Tausch bietet, sondern eine echte Freiheit, die noch nicht einmal die ursprüngliche einschränkt, weil die Gesetze, denen den Mensch sich unterord- net, solche seien, die sich alle Individuen gemeinsam gegeben haben – von ei- ner Tyrannei könne also keine Rede sein.19 Kritiker des Rousseauschen Frei- heitsbegriffs dagegen führen an, was dieser über die Menschen der Gemein- schaft sagt, die sich dem allgemeinen Willen widersetzen: „...daß, wer immer sich weigert, dem Gemeinwillen zu folgen, von der gesamten Körperschaft dazu gezwungen wird, was nicht anderes heißt, als daß man ihn zwingt, frei zu sein.“20 Diese ‚Definition von Freiheit’ mutet tatsächlich nicht sehr demokratisch an und es scheint, als ob für persönliche und individuelle Freiheit im Contrat Social kein Platz sei.

4.3. Integration durch Gesellschaftsvertrag

Die Frage nach der Integration des Menschen wird also von Rousseau schein- bar einfach gelöst: dadurch, daß alle Menschen von Natur aus gleich sind und im Gesellschaftsvertrag auch gleiche Rechte und Pflichten haben; daß niemand gegen den Gemeinwillen handeln oder über ihm stehen kann; daß alle Ver- tragsschließenden Teil des Ganzen sind; dadurch ist eine Integration aller in die Gemeinschaft die automatische Folge der Umsetzung des Vertrages. Allerdings muß Integration bei Rousseau auch in einem anderen Zusammenhang gesehen werden: Integration im Ursprung ist eigentlich die „Verbindung des Menschen mit der Natur.“21 Ohne diese erste Integration ist eine „gute“ Gesellschaft gar nicht denkbar. Friedrich Jonas stellt hier treffend eine besondere Radikalität Rousseaus fest, nämlich daß sich für diesen die Frage der Integration nicht als Problem der Menschen untereinander darstellt, sondern vielmehr als Problem der Naturverbindung des Menschen. Ist eine ursprüngliche Naturverbindung gegeben, ermöglicht diese die Emanzipation des Menschen von den bisherigen gesellschaftlichen Verhältnissen und die Beseitigung seiner Entfremdung ge- genüber der Gesellschaft dadurch, daß ein neues Gesellschaftsverhältnis ge- schaffen wird.22 Der „Zustand innerer Desintegration“23 muß beseitigt werden durch den Gesellschaftsvertrag, weil die alten Verhältnisse zu weit von der Na- tur des Menschen entfernt sind, und „das Menschengeschlecht würde zugrunde gehen, wenn es die Art seines Daseins nicht änderte.“24

Die Folge, die sich nach Jonas aus dem Gesellschaftsvertrag für die Integrati- onsproblematik ergibt, ist, daß es einer „unbezweifelten Autorität“25 bedarf, um sowohl die Menschen als auch die gesamte Gesellschaft zu integrieren; die Ge- setze müssen den „den Charakter von Naturgesetzen haben“26, um diese Integ- ration möglich zu machen, denn nur Naturgesetze können eine Gesellschaft schaffen, in der der Mensch nicht von sich selbst entfremdet sein kann.

Als ein besonderes integratives System, das die von Jonas beschriebene Autori- tät im Gesellschaftsvertrag verkörpert, muß hier die Religion genannt werden; wer sich nicht an die Werte hält, die von der Gemeinschaft getragen werden, wird verbannt oder mit dem Tode bestraft.27 Die Dogmen, die es zu befolgen gilt, sind aber vor allem bedeutsam für die Moral der Menschen und die Pflichten, die sich aus ihnen gegenüber anderen und dem Staat ergeben; ansonsten soll nach Rousseaus Meinung jeder denken, was er will – ohne daß er dem Souve- rän darüber Rechenschaft schuldig wäre.28 Die Notwendigkeit einer „Staatsreli- gion“ einerseits und der Religionsfreiheit andererseits paßt wiederum dann in das Bild von Rousseaus Staatsentwurf, wenn man zwischen den Religionen un- terscheidet wie zwischen den „verschiedenen Freiheiten“, also zwischen „bür- gerlichem“ und natürlichem, individuellem Glauben. Der Bürger ist das zivilisier- te Wesen, der die Werte der Gemeinschaft akzeptiert und nach ihnen lebt; der Mensch ist Mensch mit Gefühlen, Leidenschaften und Begierden, der an seine eigenen Ideale glaubt.29

Jonas hat das Rousseausche Verständnis von Integration sehr treffend be- schrieben: „Integration, das bedeutet jetzt nicht mehr Sozialisierung, Heranbil- dung des Menschen, Aufklärung und Verfeinerung der Sitten, sondern umge- kehrt: Vermenschlichung der Gesellschaft, Abbau all dessen, was unnatürlich und verfeinert ist.“30 Liest man Rousseau und hält sich dabei unsere industriali- sierte Gesellschaft vor Augen, kann man feststellen, daß seine Angst, der Mensch würde sich von der Natur zu weit entfernen, in vieler Hinsicht Wirklich- keit geworden ist. Die Arbeitsteilung ist immer mehr fortgeschritten und hat heu- te in vielen Produktionsbereichen große Ausmaße angenommen. Die Begeg- nung mit Umwelt und Natur findet für viele Menschen nur noch selten statt. Der gesellschaftliche Fortschritt hat tatsächlich unzählige künstliche Bedürfnisse geschaffen. Die Entfremdung des Menschen von seiner ursprünglichen und na- türlichen Umwelt ist unübersehbar.

5. Elemente der Aufklärung bei Rousseau

Rousseau ist ein Aufklärer in dem Sinne, als daß er alte Institutionen in Frage stellt, also Kritik übt. Rousseau kritisiert noch radikaler als seine übrigen aufklä- rerische Zeitgenossen, indem er teilweise auch die bisherigen aufklärerischen Theorien in Frage stellt und vor allem in den Fortschritten der Wissenschaften und der Künste die Übel der „unmoralischen Gesellschaft“ geißelt. Er will die Gesellschaft viel radikaler verändern als Voltaire oder Diderot, die sich auch vorstellen können, daß weiter eine Monarchie in Frankreich bestehen bleiben kann und die aufklärerischen Ideale trotzdem durchgesetzt werden könnten.

Rousseau ist ein scharfer Kritiker der Monarchie, die auf Erbfolge beruht; er be- zeichnet sie sogar als schlechteste aller Regierungsformen.31

Rousseau sieht alle Menschen als ursprünglich gleich und frei an und erfüllt damit sozusagen ein Grundkriterium der Idee der Aufklärung; für ihn soll der Mensch vom unmündigen, abhängigen Menschen zum mündigen, freien Bürger werden, damit er den Gesellschaftsvertrag verwirklichen kann. Seine positive Grundanthropologie verstärkt den aufklärerischen Charakter seines Menschen- bildes.

Auch seine Religionsvorstellungen, die sich an der praktischen Moral orientie- ren anstatt an kirchlichen Dogmen, stimmen mit dem Aufklärungsprinzip über- ein. Religion als Instrument zur Verstärkung von Ungleichheiten und zur Verbreitung von Aberglauben hat die Kluft zwischen den Menschen vergrößert; eben diese Religion lehnt Rousseau ab und fordert eine echte, eine „menschli- che“ Religion.32

Oft wird Rousseau als ein „Wegbereiter der Revolution“ bezeichnet; unzweifel- haft ist seine Philosophie von großem Einfluß gewesen im vorrevolutionären Frankreich, nicht zuletzt durch die hohe Verbreitung seiner Schriften im einfa- chen Volk. Ob es aber wirklich das Anliegen Rousseaus war, die einfachen Bauern aus der Abhängigkeit zu führen und sie zum Aufstand gegen ihre Unter- drücker zu ermutigen, darüber sind die Kritiker geteilter Meinung. Rainer Bolle hat festgestellt: „Man kann sagen, daß Rousseau im Hinblick auf die Adressaten seiner Schriften ein bürgerlicher Schriftsteller war. Damit ist u.a. auch gemeint, daß er beispielsweise bezogen auf Frankreich, nicht für den sog. ,vierten Stand‘, die Landbevölkerung, geschrieben hat.(...) Sein politisches Interesse galt bis mindestens 1763 in erster Linie Genf, und gerade vor dem Hintergrund der Er- fahrungen der Genfer Geschichte von 1737 war Rousseau ein erklärter Gegner des Bürgerkriegs und damit letztlich jedweder gewaltsamen Revolution.“33 Bolle zeigt hier zwei Punkte auf, die sich nicht reibungslos in das Bild des „Aufklärers Rousseau“ einfügen lassen: Rousseau hat offenbar nicht nach der Definition von Kant Aufklärung betrieben, die besagt, die Menschen müßten aus ihrer selbstverschuldeten Unmündigkeit herausgeführt werden 34 ; sein Interesse galt nach Bolle nicht den einfachen Menschen vom Lande. Und die Französische Revolution, die meist zur Aufklärung gerechnet wird (auch wenn es unterschied- liche Bewertungen des tatsächlichen Einflusses der eher wissenschaftlichen Aufklärung auf den Aufstand des Volkes gibt), war kaum in Rousseaus Sinne - zumindest nicht in der Form, wie sie dann stattgefunden hat.

Rousseaus Überlegungen über die Natur des Menschen und seine Gesell- schaftskritik an den absolutistischen Verhältnissen stehen zweifellos im Kontext der Aufklärung. Seine Bemühungen zu zeigen, daß alle Menschen bei der Ge- burt gleich sind, daß alle Menschen gut sind, daß Freiheit das höchste Gut ist und daß für eine funktionierende Gesellschaftsordnung alle Menschen frei sein müssen, bestätigen das Bild des Aufklärers Rousseau.

Doch es gibt eben nicht „den“ Rousseau schlechthin; seine Vieldeutigkeit ist es, die die Auseinandersetzung mit seinen Werken lange Zeit nicht weniger werden ließ. Rousseau scheint zu oft in sich widersprüchlich. Im nächsten Abschnitt will ich - exemplarisch für die Schwierigkeit oder sogar Unmöglichkeit, eine einzige allgemeingültige Rousseau-Interpretation (vor allem in bezug auf seinen Staats- entwurf) zu erstellen - Elemente in seinem Werk aufzeigen, die Rousseau eher als Romantiker erscheinen lassen. Neben den Inhalten seiner Schriften sind hier vor allem literarische Merkmale interessant. Diese „andere“ Seite von Rousseau macht sein Werk besonders interessant, aber auch umstritten.

6. Elemente der Romantik bei Rousseau

6.1. Natur

Der berühmte Ausspruch „Zurück zur Natur“ stammt nicht von Rousseau, auch wenn es den Anschein haben mag, daß er dem ohne weiteres zustimmen wür- de. So ist es aber nach seiner eigenen Ansicht nicht: niemals habe er, Rous- seau, die Rückkehr in die Barbarei gefordert, heißt es im dritten Dialog der Schriften „Rousseau beurteilt Jean-Jaques“.35 Diese Rückkehr wäre gar nicht möglich, weil der Weg zur ursprünglichen menschlichen Einfalt schon längst durch die gesellschaftlichen Fortschritte versperrt sei; nur der Weg zur Freiheit stünde noch offen.36 Diesen Weg ebnet der Gesellschaftsvertrag: „Da der Mensch nicht zu dem primitiven Naturzustand zurückkehren kann, aus dem er hervorging, muß er den Gesellschaftszustand als einen Naturzustand institutio- nalisieren.“37

Natur ist das integrative Element, das über alle Fortschritte, die der zivilisierte Mensch erzielt hat, erhaben ist. Der Naturzustand ist für Rousseau „kein bloßer Mythos, sondern die Wahrheit (...)“ .38 Diese absolute Bedingung, daß nur ein naturgemäßes Zusammenleben ein gutes Zusammenleben sein könne und nur hierauf aufbauend eine dem Menschen angemessene Gesellschaftsform entste- hen kann, ist ein romantisches Moment bei Rousseau, das bei anderen Aufklä- rern in dieser Radikalität nicht vorkommt.

Ein gutes Beispiel für die immens wichtige Bedeutung des Natürlichen ist Rousseaus Vorstellung von der Rolle der Frau in der Gesellschaft. Die Frau ist dem Mann nur von den Organen her zwar gleich, ansonsten aber in fast allem unterlegen und muß ihm gehorchen.39 Ihre Natur verlangt es, daß sich all ihr Handeln auf das Wohl der Männer beziehen soll – und dies ist kein gesellschaftlich herbeigeführter oder künstlich etablierter Umstand, sondern eben ein Naturgesetz, dem sich niemand widersetzen darf.40 Frauen verfügen bei Rousseau über eine geringerwertige geistige Vernunft als die Männer, „ihre Studien müssen sich auf das Praktische beziehen“.41 All diese Eigenschaften kann eine Frau nicht ablegen, sie sind ihr angeboren. Die Frau ist für Rousseau ein Naturwesen, oder, wie Lieselotte Steinbrügge es auch bezeichnet, das „moralische Geschlecht“.42 Am gesamten fünften Kapitel des „Emile“, in der Rousseau die Erziehung des Mädchens Sophie beschreibt, läßt sich seine Begeisterung für die Natur des Menschen, wie er sie sieht, ablesen. Bleibt dieFrau auf ihrem natürlich angestammten Platz und bildet der Mann all seine stammten Platz und bildet der Mann all seine Fähigkeiten optimal heraus, die er von Natur aus besitzt, so verhalten sich die Menschen naturgemäß, so daß eine gute, eine nahezu perfekte Gesellschaft entstehen kann. Die Familie ist sowohl für Rousseau als auch für viele Romantiker, z.B. für Riehl43, die Grundlage einer integrativ wirkenden Gemeinschaft, die auf einem Naturverhältnis basiert. Die Frau ist die Garantin des Erhalts der Familie; sie darf deshalb weder bei Rous- seau noch bei den Philosophen der Romantik den ihr angestammten Platz ver- lassen, weil sie damit eine wichtige Grundlage der Gesellschaft aufs Spiel set- zen würde.44

Auch die Natur als Umwelterscheinung wird bei Rousseau idealisiert; hier kann man vor allem seine poetischen Beschreibungen der Natur in den „Bekenntnis- sen“ anführen. Wie ein romantisches Gedicht muten die Beschreibungen seiner Ausflüge an, bei denen er in der Natur aufzugehen scheint: “Manch einmal rief ich, von Rührung übermannt, aus: O Natur, o meine Mutter, hier steh ich unter Deinem Schutz allein, hier kann sich kein schlauer schurkischer Mensch zwi- schen Dich und mich drängen!“45 Naturerfahrung, sonst ein besonderes Merk- mal der Romantik, ist auch bei Rousseau sehr wichtig; vor allem, weil die Natur eine Einheit ist, ein Zusammenspiel der verschiedenen Lebewesen, das Rous- seaus Vorstellung eines untrennbaren Ganzen widerspiegelt.46

6.2. Brüderliche Einheit

Das Zusammenleben der Menschen muß einer brüderlichen Einheit aller ent- sprechen, so sieht es der Gesellschaftsvertrag vor. Die Vereinigung der Kräfte aller soll eine starke Gemeinschaft schaffen. Wie die Philosophen der Romantik glaubt auch Rousseau, daß die Einheit nur durch eine Rückbesinnung auf den natürlichen Menschen möglich sei. Der Gesellschaftsvertrag ist eine Beschrei- bung des Erreichens einer absoluten und untrennbaren Einheit. Alle Menschen geben ihren Einzelwillen zugunsten des Gemeinwillens auf .47 Dieser Zusam- menschluß schafft eine „gegenseitige Verpflichtung“48 und so eine Einheit, in der jeder jedem hilft, jeder für jeden verantwortlich ist, und dadurch Freiheit und Glück eines jeden Mitglieds der Vereinigung gewährleistet werden. Der Zusam- menschluß aller einzelnen läßt die Einzelpersonen quasi im Gesamtkörper „ver- schwinden“, es bildet sich die unteilbare Einheit.49 Hier erkennt man bei Rous- seau deutliche Parallelen zum romantischen Gedanken der Volksgemeinschaft. Der Gedanke der totalen Vereinigung aller zu einem Souverän ist eines der Hauptelemente des Gesellschaftsvertrages. Weniger die Emanzipation des Ein- zelnen, sondern vielmehr das Glück aller durch Vereinigung steht für Rousseau im Vordergrund. Dieses Merkmal ist von der Romantik, die im 18. Jahrhundert die Aufklärung kritisierte , wieder aufgenommen worden.

Rousseau hat die Aufklärung in einer Zeit kritisiert, in der die Gesellschaft ins- gesamt von eben dieser Aufklärungsbewegung sehr stark beeinflußt wurde.

Ähnlich wie die Philosophen der Romantik war auch er insofern seiner Zeit vor- aus, als daß er kritisierte, was andere noch nicht sahen. Mit der Romantik hat er gemein, daß er die offensichtliche Täuschung aufdeckte, nämlich daß eine In- tegration des Menschen durch gesellschaftlichen Fortschritt möglich sei. Genau wie die Romantik kritisiert er die französische Aufklärung, weil sie die Individua- lität des Menschen und seine Gefühle vernachlässigte und stattdessen die Not- wendigkeit der menschlichen Vernunft überbewertete. Er kommt einer wesentli- chen Forderung des Idealismus zuvor, indem er versucht, den Menschen so- wohl als Einzelwesen als auch als Gemeinschaftswesen beleuchten und sowohl den rationalen als auch den emotionalen Teil des Menschen in seinem Gesell- schaftsentwurf zu berücksichtigen.

7. Mögliche Rezeptionsweisen

Durch die genannten Beispiele ist die Verworrenheit, die Widersprüchlichkeit, die Dissonanz in Rousseaus Werken ein wenig deutlich geworden. Was bedeu- ten diese und viele andere Ungereimtheiten für die Rousseau-Rezeption?

Vielfach wird besonders der Gesellschaftsvertrag als Bruch in Rousseaus Werk bezeichnet, weil er alle früheren Gleichheits- und Freiheitsforderungen schein- bar konterkariert, indem er die Menschen ihrer natürlichen Freiheit beraubt.

Rousseau selbst hat immer wieder die Einigkeit seines Werkes betont und ver- teidigt.50 Aber tatsächlich läßt der Gesellschaftsvertrag verschiedene Interpreta- tionen zu, und so kommt es, daß verschiedene Bewegungen sich allesamt auf Rousseau berufen können, indem sie einen bestimmten Aspekt des Contrat So- cial hervorheben.

Eine häufige Interpretation ist die des „Sozialisten Rousseau“. Zweifellos hat der Sozialismus viele Elemente der Romantik übernommen, und es finden sich auch Parallelen zum Gesellschaftsvertrag: Einheit, Brüderlichkeit, „Zwang zur Frei- heit“, das erinnert sehr an die Ausprägungen und Schlagworte des Sozialismus in Teilen Osteuropas im 20. Jahrhundert. Auch die Äußerung Rousseaus, „der erste, der ein Stück Land eingezäunt hatte und auf den Gedanken kam zu sa- gen ‚Dies ist mein’“51, sei der Begründer der zivilen Gesellschaft gewesen, wur- de als sozialistisches Merkmal gedeutet. Letzteres greift aber zu kurz; „Rous- seau stellt an der berühmten Stelle im 2. Discours ausdrücklich fest, daß die Idee des Privateigentums sekundär sei. Tatsächlich ist es (...) eine (...) markante Form des Übels, dessen eigentlicher Kern aber die Vergesellschaftung, die Ab- hängigkeit des Menschen von dem Menschen ist.“52 Die Vorzeichen in bezug auf das Problem des privaten Eigentums sind also genau entgegengesetzt: wäh- rend die Entstehung von Privateigentum für den Sozialismus der Ursprung des Elends ist, ist es für Rousseau eine besondere Ausprägung eines schon vorhan- denen Übels, das durch die Vergesellschaftung entstanden ist.

Rousseau wird von anderen aber auch als radikaler Demokrat bezeichnet; hier kann angeführt werden, daß er jedes Gesetz durch eine Volksversammlung bes- tätigt sehen will und darauf besteht, daß die Legislative nur beim Volk selbst liegen können.53 Als Bild schwebt ihm dabei offenbar eine Art Stadtstaat, wahr- scheinlich ähnlich seiner Heimat Genf, vor. Auf ein großes Land wie Frankreich könnte man diesen Teil der Volkslegislative ohnehin nicht anwenden, da die Vorstellung, zur Verabschiedung eines Gesetzes eine Volksversammlung ein- zuberufen, völlig undenkbar wäre.

Diese Demokratie bringt den Zwang eines unbedingten Gehorsams des einzel- nen Bürgers mit sich, was den freiheitlichen Charakter des demokratischen Ent- wurfs trübt; der Bürger muß sich einer Staatsreligion unterordnen, er darf nur einen Teil seines alten Eigentums privat besitzen etc. Die Demokratie bei Rousseau ist eine erzwungene Demokratie, eine Scheindemokratie; ihre Grundlagen werden gerechtfertigt mit der Naturmäßigkeit der Gesetze und des Vertragssystems. Er selbst sieht in der Demokratie auch gar nicht die optimale Regierungsform für den Gesellschaftsvertrag; Demokratie sei eine so vollkommene Regierungsform, so daß sie nur für ein Volk von Göttern passe, nicht aber für die unvollkommenen Menschen.54 Vielmehr hält Rousseau die Aristokratie „im eigentlichen Sinne“55, die Aristokratie, die auf Wahl beruht, für die beste Regierungsform. Dies begründet er u.a. damit, daß die „Glaubwürdigkeit des Staates im Ausland (...) durch ehrwürdige Senatoren besser gestützt (wird) als durch eine unbekannte oder verachtete Menge.“56 Diese beiden Rezeptionen habe ich als Beispiele dafür gewählt, daß Rousseau nicht eindeutig und unzweifelhaft zu interpretieren ist. Es sollte überdacht wer- den, ob sich der Contrat Social und auch die anderen Schriften überhaupt dazu eignen, ein Bild von dem Wunsch Rousseaus nach einer bestimmten Regie- rungs- oder Gesellschaftsform zu zeichnen und ob das ein Ziel bei der Lektüre sein sollte. Die Widersprüchlichkeit ist zu groß, als daß sich ein eindeutiges Bild von Rousseaus „Gesinnung“ zeichnen ließe. Eine solche Schlußfolgerung, eine Entscheidung für die eine oder die andere philosophische Bewegung, würde wahrscheinlich immer einen Teil seines Werkes unberücksichtigt lassen. Rous- seau ist weder radikaler Demokrat noch Sozialist; oder aber er ist beides und dann auch noch vieles mehr. Ihn in eine „Schublade“ zu stecken, das würde ihm nicht gerecht werden.

Rousseau ist kein klarer Aufklärer, kein reiner Romantiker, kein überzeugter Sozialist. Er hat mit dem Gesellschaftsvertrag und auch seinen anderen Schrif- ten versucht, den Menschen und den Bürger, das emotionale und das rationale Wesen in Einklang zu bringen. Rousseau hatte erkannt, daß die Aufklärung den Menschen durch die Propagierung der absoluten Vernunft von sich selbst ent- fremden würde, da sie ihn nur als Vernunftwesen, nicht aber auch als Gefühls- wesen sah. In der Erkenntnis dieses Dilemmas und dem Versuch, im Contrat Social beiden Teilen des Menschen gerecht zu werden, und nicht in dem Ent- wurf eines radikaldemokratischen oder eines sozialistischen Staatsgebildes, liegt die große Leistung Rousseaus.

Literaturverzeichnis

Bolle,Rainer:Jean-Jaques Rousseau. Das Prinzip der Vervollkommnung des Menschen durch Erziehung und die Frage nach dem Zusammenhang von Frei- heit, Glück und Identität. Waxmann Verlag, Münster/New York 1995

Cassirer, Ernst:Rousseau, Kant, Goethe. Felix Meiner Verlag, Hamburg 1991

Cassirer, Ernst; Starobinski, Jean; Darnton, Robert:Drei Vorschläge, Rousseau zu lesen. Fischer Verlag Frankfurt am Main, 1989

Jonas, Friedrich:Geschichte der Soziologie 1. Westdeutscher Verlag, Opla- den. 2. Auflage 1981

Rousseau, Jean-Jaques:Bekenntnisse. Insel Verlag, Frankfurt am Main 1985

Rousseau, Jean-Jaques:Gesellschaftsvertrag. Reclam Verlag, Stuttgart 1986

Rousseau, Jean-Jaques:Abhandlung über den Ursprung und die Grundlagen der Ungleichheit unter den Menschen. Reclam Verlag, Stuttgart 1998

Rousseau, Jean-Jaques:Emil oder über die Erziehung, Schöningh-Verlag UTB für Wissenschaft, 12. Auflage, Paderborn 1995

Schneiders, Werner:Das Zeitalter der Aufklärung. Beck Verlag, München 1997

Starobinski, Jean:Rousseau. Eine Welt von Widerständen. Carl Hanser Ver- lag, München/Wien 1988

Steinbrügge, Lieselotte:Das moralische Geschlecht. Beltz-Verlag, Wein- heim/Basel 1987

von Pechmann, Alexander:Politische Theorie. Geschichte/Politik für den Se- kundarbereich II. Bayerischer Schulbuch-Verlag, München. 2. Auflage 1992

Wille, Hanns Julius:Die Gefährtin. Das Leben der Therese Levasseur mit Jean-Jaques Rousseau. Henschelverlag, Berlin 1952

[...]


1 Jean-Jaques Rousseau, Bekenntnisse. Insel Verlag, Frankfurt am Main 1985, S.38

2 Jean-Jaques Rousseau, Gesellschaftsvertrag. Reclam Verlag, Stuttgart 1986. Nachwort von Hans Bro- ckard, S. 183

3 Rousseau, Bekenntnisse. Vorwort von Werner Krauss, S.26

4 Rousseau, Gesellschaftsvertrag, S. 5

5 Jean-Jaques Rousseau, Abhandlung über den Ursprung und die Grundlagen der Ungleichheit unter den Menschen. Reclam Verlag, Stuttgart 1998, S. 46

6 ebd. S.47

7 vgl. ebd. S. 113

8 Rousseau, Gesellschaftsvertrag S.17

9 vgl. ebd. S.18

10 Alexander von Pechmann, Politische Theorie. Geschichte/Politik für den Sekundarbereich II. Bayeri- scher Schulbuch-Verlag, München. 2. Auflage 1992, S.16

11 vgl. Rousseau, Gesellschaftsvertrag, S.45

12 Jean-Jaques Rousseau, Emil oder über die Erziehung, Schöningh-Verlag UTB für Wissenschaft, 12. Auflage, Paderborn 1995, S. 61

13 vgl. Rousseau, Gesellschaftsvertrag, S. 11

14 vgl. ebd. S.10 ff, 4. Kapitel „Von der Sklaverei“

15 Ernst Cassirer, Das Problem Jean-Jaques Rousseau, in: Cassirer u.a., Drei Vorschläge, Rousseau zu lesen. Fischer Verlag Frankfurt am Main, 1989, S.20

16 vgl. Rousseau, Gesellschaftsvertrag S.17

17 vgl.ebd. S.22

18 ebd. S.22

19 vgl. Cassirer, Das Problem Jean-Jaques Rousseau S.22

20 ebd. S. 21

21 Friedrich Jonas, Geschichte der Soziologie 1. Westdeutscher Verlag, Opladen. 2. Auflage 1981, S.55

22 vgl. ebd. S.55

23 ebd. S.56

24 Rousseau, Gesellschaftsvertrag, S.16

25 Jonas, Geschichte der Soziologie. S.59

26 ebd. S.59

27 vgl. Rousseau, Gesellschaftsvertrag. S.151

28 vgl.ebd. S.145

29 vgl.ebd. S.145

30 ebd. S.61

31 vgl. Rousseau, Gesellschaftsvertrag S.75

32 vgl. ebd. S 145 ff, Kapitel ”Von der bürgerlichen Religion”

33 Rainer Bolle, Jean-Jaques Rousseau. Das Prinzip der Vervollkommnung des Menschen durch Erzie- hung und die Frage nach dem Zusammenhang von Freiheit, Glück und Identität. Waxmann Verlag Münster/New York 1995. S.29

34 Werner Schneider, Das Zeitalter der Aufklärung. C.H. Beck-Verlag, München 1997, S.100

35 vgl. Cassirer, Das Problem Jean-Jaques Rousseau, S. 21

36 vgl. ebd. S.22

37 Jonas, Geschichte der Soziologie I, S.59

38 ebd., S. 55

39 Rousseau, Emile oder über die Erziehung S. 400

40 ebd. S. 386

41 ebd. S.420

42 Lieselotte Steinbrügge, Das moralische Geschlecht. Beltz-Verlag, Weinheim/Basel 1987

43 vgl. Riehl in Jonas, Geschichte der Soziologie, S.173

44 vgl. Rousseau, Emile S.396

45 Rousseau, Bekenntnisse, S. 883

46 vgl. ebd. S. 880

47 vgl. Rousseau, Gesellschaftsvertrag, S.18

48 ebd. S.19

49 ebd. S.18

50 Vgl. Cassirer, Das Problem Jean-Jaques Rousseau, S. 21

51 Rousseau, Über den Ursprung der Ungleichheit, S. 74

52 Jonas, Geschichte der Soziologie, S.58

53 vgl. Rousseau, Gesellschaftsvertrag, S.45

54 ebd. S.74

55 ebd. S.75

56 ebd. S.75

Excerpt out of 19 pages

Details

Title
Menschenbild und Gesellschaftsentwurf bei Jean-Jaques Rousseau
Grade
1,0
Author
Year
1999
Pages
19
Catalog Number
V99305
ISBN (eBook)
9783638977494
File size
379 KB
Language
German
Keywords
Menschenbild, Gesellschaftsentwurf, Jean-Jaques, Rousseau, Thema Rousseau
Quote paper
Frauke Wille (Author), 1999, Menschenbild und Gesellschaftsentwurf bei Jean-Jaques Rousseau, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/99305

Comments

  • guest on 2/12/2002

    Studentin.

    übersichtlich, informativ, interessante Biographie-Infos über JJR, nützliche Literaturliste
    und vor allem: Rezeption JJR in folgenden Verfassungen / Ansichten / polit. Richtungen

    hätt ich mir viel Arbeit sparen können, wenn ich die web etwas eher entdeckt hätte.
    Danke li-ti

Look inside the ebook
Title: Menschenbild und Gesellschaftsentwurf bei Jean-Jaques Rousseau



Upload papers

Your term paper / thesis:

- Publication as eBook and book
- High royalties for the sales
- Completely free - with ISBN
- It only takes five minutes
- Every paper finds readers

Publish now - it's free