Jugendbeteiligung in der Kommunalpolitik. Chancen für die Demokratie


Trabajo Escrito, 2020

19 Páginas, Calificación: 1,0

Anónimo


Extracto


Gegliedertes Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Gesetzliche Grundlagen zur Jugendbeteiligung
2.1 UN-Kinderrechtskonvention
2.2 Verankerung von Jugendbeteiligungsrechten in den Gemeindeordnungen der Bundesländer

3. Stufenmodell der Partizipation

4. Grundformen der Jugendbeteiligung
4.1 Repräsentativ-parlamentarische Formen
4.2 Offene Formen
4.3 Projekt- oder Anlass-bezogene Formen

5. Repräsentativ-parlamentarische Jugendgremien in der Kommune
5.1 Jugendparlament der Stadt Leipzig
5.1.1 Allgemeine Struktur
5.1.1.1 Sprecher*innen-Kreis
5.1.1.2 Jugendbeirat
5.1.1.3 Arbeitsgruppen
5.1.2 Arbeitsweise

6. Absenkung des Wahlalters auf sechzehn Jahren bei Kommunalwahlen

7. Auswirkungen der Jugendbeteiligung auf die Heranwachsenden und die Kommunen

8. Auswertung der Online-Umfrage

9. Literaturverzeichnis

10. Anhang

1. Einleitung

„Partizipation“ gilt als Grundstein für das demokratische Gemeinwesen. Im Kern bedeutet Partizipation, dass Bürgerinnen Entscheidungen, die das persönliche und gemeinschaftliche Leben betreffen, aktiv mitgestalten und mittreffen sollen. Hierbei sind auch Jugendliche als gleichberechtigte Mitglieder des Gemeinwesens mitzudenken.

Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, ein demokratischer Bundesstaat1, wirkt die Demokratie als Lebensform, Gesellschaftsform und Herrschaftsform. Für diese drei Komplexe gilt: „Niemand wird als Demokrat geboren. Demokratie kann gelernt, aber nicht gelehrt werden (BMFSFJ2 )“. Hierbei sollten die Kommunen als Lernort der Demokratie verstanden werden, da sie das unmittelbare Lebensumfeld der Heranwachsenden sind. Jugendliche können erfahren und erlernen, dass sie betreffende Belange in diskursiven Prozessen ausgehandelt und schließlich entschieden werden. Außerdem entwickeln sie ein Bewusstsein, dass diese Aushandlungsprozesse von konstruktiver Konfliktlösung bestimmt werden. Zudem werden die jungen Beteiligten befähigt für ihren eigenen Standpunkt einzustehen und gleichzeitig demokratisch getroffene Entscheidungen zu akzeptieren, auch wenn diese nicht der eigenen Präferenz entsprechen.3 Daraus lässt sich schließen, dass Partizipation mehr als nur “Teilhabe“ meint, wie dieser vom lateinischen Wort “particeps“ stammender Terminus meistens übersetzt wird4.

Jugendpartizipation ist notwendig für den Erhalt und die Stabilisierung der Demokratie. Ebenso trägt sie zur Persönlichkeitsentwicklung, Vermittlung von demokratischer Werthaltungen und gesellschaftlicher Integration bei.

Meine Motivation über das Thema „Jugendpartizipation in der Kommunalpolitik“ zu schreiben, finde ich in meiner ehrenamtlichen Tätigkeit als Mitglied im Jugendparlament der Stadt Leipzig. Somit beschäftige ich mich intensiv mit der Beteiligung von Jugendlichen auf kommunaler Ebene. Oftmals fühlen sich viele Heranwachsende nicht beteiligt und haben somit nicht das Gefühl Einflussnahme auf die Kommunalpolitik zu haben, wie ich aus Erfahrungen als Jugendparlamentarierin feststellen konnte. Ziel dieser Facharbeit ist es, offenzulegen wie sich die Jugendpartizipation in der Kommunalpolitik äußert und welche Möglichkeiten für Heranwachsende vorhanden sind, die Kommunalpolitik zu beeinflussen und somit mitzugestalten.

Die folgenden Kapitel bauen aufeinander auf. Zunächst fokussiert sich die vorliegende Arbeit auf die theoretischen und normativen Rahmbedingungen für Jugendpartizipation (in der Kommune). Anschließend wird die Beteiligung von Jugendlichen an dem Jugendparlament der Stadt Leipzig als Praxisbeispiel näher betrachtet. Ebenso setzt sich diese Facharbeit mit dem Streitthema „Absenkung des Wahlalters bei Kommunalwahlen“ auseinander.

2. Gesetzliche Grundlagen der Jugendbeteiligung

Die fundamentale und weitreichendste Legitimation für Beteiligungsrechte von Heranwachsenden sind in den Menschen- und Bürgerrechten verankert. Sie sind nicht an konkrete gesellschaftliche Vorrausetzungen gebunden und haben einen universellen Geltungsanspruch. Demnach teilen Jugendliche mit allen weiteren Bevölkerungsgruppen dieselben Grundrechte. „Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.“ - so steht es im ersten Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) der Bundesrepublik Deutschland. Somit sind Kinder von Geburt an handlungsfähig und im Allgemeinen auch beteiligungsfähig. Hierbei ist zu beachten, dass die Legislative5 des Staates diese Beteiligungsfähigkeit eingeschränkt und an die Zustimmung der Eltern gemäß dem Elternrecht gebunden hat. Einschränkungen, wie diese, sind besonders begründungspflichtig und präzise auf Vereinbarkeit mit den unveräußerlichen Grundrechten zu prüfen.6

2.1 UN-Kinderechtskonvention

Die UN-Konvention7 über die Rechte des Kindes (UNKRK) verabschiedete am 20. November 1989 ein völkerrechtverbindliches Fundament für die Ausweitung allgemeiner Menschenrechte in Bezug auf die Bevölkerungsgruppe Kinder8. Mit Orientierung an den populären drei „P“ („provision9“, „protection10“ und „participation11 “) gelang es der UNKRK die sozialen und politischen Bürgerechte von Kindern sorgfältig herauszuarbeiten. Die Kinderrechtskonvention, besonders das Prinzip der Partizipation, hat in den meisten Unterzeichnerstaaten Beteiligungsprojekte für Kinder angestoßen. Zudem trug die UN­Kinderrechtskonvention zur menschenrechtlichen Anerkennung der Partizipationsrechte von Heranwachsenden bei und sorgte somit für eine breite Partizipationsbewegung in Europa. Auch in der Bundesrepublik Deutschland ist seit Beginn der 1990er Jahre ein Reformprozess wahrzunehmen.9 Obwohl sich Deutschland nicht dazu entschieden hat, wie viele andere Staaten, Kinderrechten Verfassungsrang zu geben, hat sich die Rechtsstellung von Kindern privatrechtlich wie auch im öffentlichen Recht verbessert. Beispielhaft hierfür sei die Aufnahme von Beteiligungsrechten in vielen Gemeindeordnungen.

2.2 Verankerung von Jugendbeteiligungsrechten in den Gemeindeordnungen der Bundesländer

Die Gemeindeordnungen schaffen in Deutschland die gesetzlichen Grundlagen, nach denen die Kommunen die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft eigenverantwortlich und in Selbstverwaltung regeln. Sie werden vom jeweiligen Landesparlament des Bundeslandes erlassen. Einige Bundesländer haben Jugendbeteiligungsrechte innerhalb der Gemeindeordnung oder Kommunalverfassung festverankert. Hierbei muss auf die Wortwahl und die damit verbundenen Forderungen geachtet werden. Währenddessen Jugendliche in Schleswig-Holstein bei Planungen und Vorhaben, die von Interesse dieser sind, von der Gemeinde beteiligt werden müssen10, sollen Heranwachsende in dabei Sachsen-Anhalt beteiligt werden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

3. Stufenmodell der Partizipation

Das Stufenmodell der Partizipation nach Roger Hart (1992) und Wolfgang Gernert (1993) stellt die einzelnen Stufen der (scheinbaren) Beteiligung dar und gilt als Kriterium zur Einschätzung von Partizipationsmodellen. Die Darstellung des Modells (siehe Abbildung 1) erinnert an eine Treppe, je höher die Stufe angelegt ist, desto intensiver ist die Form der Beteiligung. Zwischen der ersten und untersten Stufe mit der Aufschrift „Fremdbestimmung“ bis zur letzten und obersten Stufe mit dem Begriff „Selbstverwaltung“ liegen sieben weitere. Die insgesamt neun Stufen der Beteiligung werden in den folgenden Abschnitten genauer beleuchtet.

Stufe 1: Fremdbestimmung

Diese Stufe kann als nicht als Beteilung verstanden werden, sondern eher als Manipulation. Hierbei sind Inhalte, Arbeitsformen und Ziele eines Projektes fremddefiniert. Jugendliche haben keinerlei Kenntnisse über das Vorhaben und werden lediglich zum Zwecke der Aufmerksamkeit vorgeschickt. Sie werden instrumentalisiert.

Stufe 2: Dekoration

Heranwachsende wirken auf einer Veranstaltung mit ohne wirklichen Wissenshintergrund, beispielsweise durch eine Tanzeinlage.

Stufe 3: Alibi-Teilhabe

Hierbei nehmen Jugendliche an Konferenzen oder Sitzungen teil, haben aber nur scheinbar eine wirkungsvolle Stimme. Sie entscheiden dennoch selbstständig über die Annahme des Angebots.

Stufe 4: Teilhabe

Jugendliche können hier ein zeitweiliges Engagement der Partizipation zeigen und haben erweiterte Teilhabemöglichkeiten als bei Stufe 3.

Stufe 5: Zugewiesen, informiert

Die Heranwachsenden beteiligen sich an einem von Erwachsenden vorbereiteten Projekt, haben jedoch genügend Hintergrundwissen und erkennen das Ziel des Projekts. Ein Beispiel für diese Beteiligungsstufe sind verschiedene Schulprojekte.

Stufe 6: Mitwirkung

Hierbei können Jugendliche indirekte Einflussnahme auf den Aushandlungsprozess einer Entscheidung nehmen durch Interviews oder Fragebögen. Man schenkt ihnen Gehör oder befragt sie, jedoch haben sie keinerlei Entscheidungskraft.

Stufe 7: Mitbestimmung

Die Idee eines Projektes stammt von Erwachsenden, doch wird die weitere Vorgehensweise und die Entscheidungen. gemeinsam und demokratisch mit Heranwachsenden getroffen. Jugendliche werden tatsächlich in den Entscheidungsprozess einbezogen.

Stufe 8: Selbstbestimmung

Merkmal dieser Stufe ist das Selbstinitiieren eines Projektes von Jugendlichen. Engagierte Erwachsenen haben hierbei eine unterstützende, begleitende und fördernde Funktion. Die Entscheidungen treffen die Heranwachsenden eigenständig, wobei Erwachsene gegebenenfalls partizipiert sind. Die getroffenen Entscheidungen werden immer von Erwachsenden mitgetragen.

Stufe 9: Selbstverwaltung

Die höchste Stufe der Beteiligung zeichnet sich durch Selbstorganisation und der völligen Entscheidungsfreiheit innerhalb der Arbeit der Jugendlichen aus. Die getroffenen Entscheidungen müssen lediglich Erwachsenden mitgeteilt werden.

4. Grundformen der Jugendbeteiligung

Bei der Partizipation von Jugendlichen können die Kommunen auf drei unterschiedlichen Beteiligungsformen zurückgreifen.

3.1 Repräsentativ-parlamentarische Formen

Unter repräsentativ-parlamentarischer Formen versteht man die Beteiligungsart, die sich in Gremien mit gewählten bzw. delegierten Vertreterinnen verschiedenen Alters festigt. Diese institutionell verankerte Partizipationsmöglichkeit kann in Jugendparlamenten, Jugendbeiräten oder Gemeinderäten auftreten. Die Stärke von repräsentativ-parlamentarischen Formen liegt in der demokratischen Wertevermittlung der Vertreterinnen. Sie entwickeln sich zu verantwortungsbewussten und engagierten Bürgerinnen und erhalten durch ihre Beteiligung einen umfassenden Einblick in kommunal- und verwaltungspolitische Arbeit. Parlamentarische Arbeit zeichnet sich durch anspruchsvolle Debatten aus, die den Parlamentarierinnen Anforderungen wie Überzeugungskraft, Selbstbewusstsein und Akzeptanz abverlangen. Aufgrund des Repräsentationsprinzip ist der Zugang für eine aktive Beteiligung für Jugendliche begrenzt. Zudem kann die Selektivität hinsichtlich des hohen Anspruches bei der Mitarbeit innerhalb dieser Formen verstärkt werden.

3.2 Offene Formen

Die offenen Formen der Partizipation ermöglichen allen interessierten Jugendlichen freien Zugang und die Möglichkeit zur spontanen Teilnahme. Sie charakterisiert sich durch eine geringere zeitliche Verbindlichkeit und niedrigere Zugangsschwelle im Vergleich zu repräsentativ-parlamentarischer Formen. Zudem gibt es keine Verpflichtung zur Mitarbeit. Angesichts der fehlenden Institutionalisierung ist die Umsetzung der Beschlüsse nicht verbindlich. Diese Beteiligungsart tritt in Jugendforen, Jugendversammlungen, Jugendkonferenzen oder auch bei Jugendhearings11 auf.

3.3 Projektbezogene Formen

Diese Beteiligungsform zeichnet sich durch die zeitnahe Lösung eines thematisch abgrenzbaren Problems aus. Hierbei liegt in der Regel eine konkrete Fragestellung in Bezug auf ein bestimmtes Projekt vor, welche eine strukturierte Arbeit ermöglicht. Oftmals kommt diese Art und Weise der Partizipation in den kommunalen Bereichen wie der Gestaltung von Spiel- und Freizeitflächen oder beim Erstellen von Verkehrsplänen vor. Alleinstehend werden projektbezogene Formen dem Anspruch von umfassender demokratischer Partizipation nicht gerecht. Deshalb gelten sie eher als Ergänzung zu anderen Beteiligungsformaten, da eine relativ kurzfristige und einfache Organisation möglich ist.

5. Repräsentativ-parlamentarische Jugendgremien in der Kommune

Innerhalb der Kommune gibt es verschiedene Gremien, in denen sich Jugendliche beteiligen und engagieren können.

Ein Beispiel hierfür ist der Jugendgemeinderat. Zu beachten ist dabei ist, dass man diesen Begriff nicht verallgemeinern kann. Es haben sich begriffliche Unterschiede und auch verschiedene praktische Ausführungen von Jugendgemeinderäten herausgebildet. An manchen Ort nennt man sie beispielsweise Jugendparlamente, Jugendbeirat oder Jugendrat. Zudem differieren sich diese hinsichtlich ihrer institutionellen Ausgestaltung, Aufgaben und Rechten.

Das Modell des Schüler*innenrats ist eine weitere repräsentative-parlamentarische Beteiligungsform und ein weitverbreitetes Jugendgremium in der Kommune. Gegensätzlich zum Jugendparlament, welches direkt an die kommunalpolitische Lebenswelt der Jugendlichen anknüpft, versucht dieses Modell über das schulische Engagement die Interessen der Heranwachsenden für politische Themen auf kommunaler Ebene zu wecken.

5.1 Jugendparlament der Stadt Leipzig

Das Jugendparlament der Stadt Leipzig, kurz auch JuPa genannt, gilt als die Interessenvertretung aller Jugendlichen im Alter von 14 bis 21 Jahren in Leipzig. Das Gremium vertritt die Belange der Heranwachsenden gegenüber dem Stadtrat und der Stadtverwaltung. Nach sächsischer Gemeindeordnung, soll die Gemeinde Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, welche von Interesse dieser sind, in angemessener Weise partizipieren. Hierfür soll die Gemeinde geeignete Verfahren entwickeln und durchführen. Die Stadt Leipzig hat trotz einer „Soll“- Formulierung in der Gemeindeordnung zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen eine repräsentativ-parlamentarische Form von Jugendpartizipation entwickelt und setzt diese seit der ersten Wahl des Jugendparlamentes im Jahr 2015 um.

5.1.1 Allgemeine Struktur

Das Jugendparlament besteht aus 20 Mitgliedern, diese werden aller zwei Jahre durch Onlinewahlen von Jugendlichen im Alter von 14 bis 21 Jahren nach Satzung des Jugendparlaments der Stadt Leipzig und der Wahlordnung gewählt und sind mit der anschließenden Berufung durch den/die Oberbürgermeisterin die offiziellen Vertreterinnen der Leipziger Jugend. Auf der nach der Konstituierung folgenden Sitzung finden interne Wahlen statt.

5.1.1.1 Sprecher*innen-Kreis

Hier wählt das Jugendparlament aus der eigenen Mitte drei Mitglieder, die den Sprecher*innen-Kreis bilden. Der Sprecher*innen-Kreis setzt sich aus einem Sprecher oder einer Sprecherin sowie zwei gleichberechtigten Stellvertreterinnen zusammen. Sie gelten als Repräsentanten und sind somit zuständig für die Kommunikation mit der Öffentlichkeit. Außerdem leitet der Sprecher innen-Kreis die Sitzungen des Jugendparlaments und lädt auch zu diesen ein. Die Arbeit des Sprecher*innen-Kreises wird stets durch die weiteren Jugendparlamentarierinnen kontrolliert.

5.1.1.2 Jugendbeirat

Zudem entsendet das Jugendparlament acht Mitglieder in den Jugendbeirat. Dieser besteht weiterhin aus jeweils einem Mitglied pro Stadtratsfraktion. Die Beiratsmitglieder*innen, die dem Jugendparlament der Stadt Leipzig angehören, werden dem Stadtrat vorgestellt und dieser entscheidet gemäß §§ 46, 47 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) über die Abwahl oder Aufnahme in den Beirat. Innerhalb des Jugendbeirates, sonstiger Beirat12, wird ein/-e Vorsitzende/-er gewählt und ein/-e Stellvertreterin, diese müssen stimmberechtigte Mitglieder*innen des Jugendparlamentes sein. Die Jugendparlamentarier*innen werden für maximal ein Jahr in den Jugendbeirat gewählt. Die Möglichkeit einer Wiederwahl besteht.

5.1.1.3 Arbeitsgruppen

Das Jugendparlament der Stadt Leipzig ist berechtig Arbeitsgruppen zu verschiedenen Themenkomplexen zu bilden. Zurzeit13 wird das Jugendparlament von drei Arbeitsgruppen unterstützt. In den Arbeitsgruppen - kurz AGs - findet die Intensivierung diverser Bereiche statt. Eine Arbeitsgruppe des Jugendparlamentes setzt sich aus mindestens drei Personen zusammen, hierbei muss mindestens ein/-e Jugendparlamentarier*in anwesend sein. Zudem sind die Treffen der Arbeitsgruppen unabhängig von den Sitzungen des JuPas und in der Regel öffentlich. Jede AG wird durch ein oder zwei Mitglieder des Jugendparlaments koordiniert. Die Koordinatoren oder Koordinatorinnen werden aus der Mitte der Arbeitsgruppe gewählt. Koordinator*innen der Arbeitsgruppen bilden den Ältestenrat, dieser ist zuständig für das Harmonisieren der Zusammenarbeit der AGs und kann als Vermittler verstanden werden.

Die AG Bildung und Antidiskriminierung (AG BA) konzentriert sich auf schul- und hochschulpolitische Themen und soziale Probleme wie Diskriminierung oder Mobbing. Ein weiterer konkreter Auftrag der Arbeitsgruppe ist die Planung und Ausrichtung des jährlich stattfindenden Konzertes des Jugendparlaments im Spätsommer. Außerdem ist die AG zuständig für den Aktionsstand des JuPas auf dem Christopher Street Day14 in Leipzig.

AG Kultur, Freizeit, Stadtentwicklung (AG KFS) ist ebenfalls eine Arbeitsgruppe des Jugendparlamentes und beschäftigt sich, neben dem sich aus dem Namen ergebenen Spektrum, mit Themen wie Umwelt und Mobilität. Zudem organisiert die AG auch Beteiligungsformate, zum Beispiel die Veranstaltung „Wie wollen wir in Leipzig leben?“. Ziel dieser Formate ist es, vielen Jugendlichen den Zugang zum Entscheidungsprozess zu ermöglichen.

Die dritte Arbeitsgruppe nennt sich AG Medien und Öffentlichkeitsarbeit (AG MÖ). Die Aufgaben dieser AG liegt in der Repräsentation des Jugendparlamentes nach Außen und somit unterstützt sie den Sprecher*innen-Kreis. Außerdem entwickelt die Arbeitsgruppe neue Mittel und Konzepte, um möglichst vielen Heranwachsenden ein niedrigschwelliges Angebot an Informationen über Jugendpartizipation und das Jugendparlament der Stadt Leipzig zu bieten.

5.1.2. Arbeitsweise

Das Jugendparlament arbeitet stets nach der Devise jugendgerechte Politik zu gestalten und sich insbesondere bei jugendrelevanten Themen aktiv in die Kommunalpolitik der Stadt Leipzig einzubringen15.

Das wichtigste Element der Arbeit des Jugendparlamentes ist das Fassen von Beschlüssen auf Sitzungen. Die Sitzungen des Jugendparlamentes sind grundsätzlich öffentlich. Somit können Interessierte jederzeit an den Sitzungen teilnehmen. Sie sind redeberechtigt und können dadurch ihre Ideen und Meinungen einbringen, aber sich nicht an Abstimmungen beteiligen, da sie nicht stimmberechtigt sind. Informationen über Zeit und Ort der Sitzungen sowie die Tagesordnung der jeweiligen Sitzung sind auf der offiziellen Internetseite der Stadt Leipzig (leipzig.de) aufrufbar. Das Jugendparlament ist nur auf ordnungsgemäß eingeladenen, einberufenen und geleiteten Sitzungen beschlussfähig. Zudem muss mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend sein, um Beschlüsse zu fassen.

Die Tagesordnung gibt Auskunft über die Themen, die während der Sitzung behandelt werden sollen. In der Regel eröffnet ein Mitglied aus dem Sprecher*innen- Kreis die Sitzung und leitet die Anwesenden durch die Tagesordnung. Jede Sitzung des Jugendparlamentes unterschiedlich, dennoch hat sich eine gewisse Routine in Bezug auf den Ablauf von Sitzungen entwickelt. Im ersten Teil der Sitzung „Begrüßung“ wird die Beschlussfähigkeit durch die Sitzungsleitung festgestellt und das Protokoll der vergangenen Sitzung bestätigt. Anschließend werden bei Besetzung die weiteren Punkte: Vorlagen, Jugendfonds, Wahlen, Informationen, eigene Anträge, Interna und Verschiedenes bearbeitet. Die Reihenfolge der Punkte kann variieren.16

Häufig beschäftigt sich das Jugendparlament mit Vorlagen und Anträgen aus der Ratsversammlung.

Der Jugendfonds ist eine Förderungsmöglichkeit im Rahmen des Bundesprogrammes „Demokratie leben!“. Dieser setzt sich aus den Geldern des Bundes, des Freistaats Sachsen und der Stadt Leipzig zusammen. Mit dem Jugendfonds werden Projekte unterstützt, die sich Themen wie Demokratie und Extremismusprävention widmen. Ein Projekt kann mit bis zu 500 Euro gefördert werden. Aufgrund der maßgeblichen Beteiligung des Jugendparlamentes bei der Vergabe des Jugendfonds, können Projektleiter*innen finanzielle Unterstützung mit dem Einreichen eines Antrages beim Jugendparlament beantragen und haben die Möglichkeit ihr Projekt innerhalb einer Sitzung vorzustellen.17

Gelegentlich kommt es auch zu internen Wahlen, beispielsweise wenn das Jugendparlament vereinzelte Mitglieder als Vertretung in einen Ausschuss entsenden kann.

Unter dem Punkt „Information“ berichten die Arbeitsgruppen und Funktionsträger*innen (z.B. Sprecher*innen-Kreis) über Geschehnisse seit der letzten Sitzung.

„Eigene Anträge“ spiegeln den bedeutsamsten Teil der Sitzung wider. Hier werden alle Anträge, die das Jugendparlament in den Stadtrat über den Jugendbeirat einbringen möchte, diskutiert und abgestimmt.18

„Interna“ - ein weiterer wichtiger Punkt für die Arbeit des JuPas. Damit ist das Besprechen von internen Themen gemeint. Beispielhaft hierfür ist eine Diskussion für die Beschaffung neuer Werbemittel für das Jugendparlament.

Der Aspekt „Verschiedenes“ ist selbsterklärend. Hier besteht die Möglichkeit, beispielsweise auf kommende Veranstaltungen hinzuweisen.

6. Absenkung des Wahlalters auf sechzehn Jahren bei Kommunalwahlen

Innerhalb einer Demokratie, sollte jedem Menschen, der von Entscheidungen betroffen ist, das Recht eingeräumt werden, sich am Zustandekommen dieser Entscheidungen zu partizipieren beispielsweise durch das Wahlrecht. Das Wahlrecht gilt als Fundament der Demokratie, die Herrschaft des Volkes. Dennoch ist das allgemeine aktive Wahlrecht an einem vermuteten Kenntnisstand, der Ausprägung des politischen Verständnisses und eines Beurteilungsvermögen gebunden, sodass Heranwachsende (in der Regel) erst ab einem Alter von 18 Jahren wahlberechtigt sind.

Währenddessen in den Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Berlin das Wahlalter für Kommunalwahlen auf 16 Jahre abgesetzt wurde, sind Jugendliche ab einem Alter von 16 Jahren in den weiteren zehn Bundesländern der Bundesrepublik Deutschlands bei Kommunalwahlen nicht wahlberechtig. Daraus lässt sich schließen, dass die Meinungen bei dieser Thematik stark auseinander gehen.

Kritiker*innen sehen das zentrale Problem des Absenkens des Wahlalters darin, dass es sechzehnjährigen Jugendlichen an der notwendigen Reife fehle. Aufgrund ihres geringen Alters seien sie noch nicht dazu in der Lage, die komplexen Zusammenhänge der politischen Arbeit zu verstehen. Zudem wird den Jugendlichen vorgeworfen, leicht manipulierbar zu sein und somit könnte das soziale Umfeld der Heranwachsenden Einflussnahme auf ihre Wahlentscheidungen nehmen. Durch die Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre nur bei Kommunalwahlen, könne der Eindruck entstehen, dass es sich um minderwertige Wahlen handle.

Befürworter*innen der Absenkung des Wahlalters weisen das Gegenargument, dass Jugendlichen die nötige Reife fehle und das politische Verständnis nicht stark ausgeprägt sei, zurück. Demokratieforscher Robert Vehrkamp betonte im Gespräch mit der Deutschen Presse Agentur: „Alter allein mache doch keinen besseren Demokraten oder Politiker. Jugendliche können sehr gut ihre Interessen vertreten und haben ebenso ein gutes Gespür auch für das Gemeinwohl und die Belange und Interessen anderer Menschen.“ Politiker und Politikerinnen würden die Interessen und Wünsche der Jugend besser vertreten, da sie als potenzielle Wähler beziehungsweise Wählerinnen gelten würden. An Jugendliche solle kein höherer Maßstab gesetzt werden, denn Erwachsene könnten sich ebenfalls von ihrem Umfeld manipulieren lassen. Aufgrund dessen, dass unsere Gesellschaft im Durchschnitt fortlaufend älter wird, liegt die Entscheidungskraft über die Zukunft der Gemeinschaft verstärkt auf Menschen im fortgeschrittenen Alter. Das Herabsetzen des Wahlalters wäre eine Gegenmaßnahme zu dieser Entwicklung. Außerdem müssten Heranwachsende in ihrem späteren Leben nicht länger die Konsequenzen von Entscheidungen tragen, an denen sie sich nicht beteiligten konnten.

7. Auswirkungen der Jugendpartizipation auf die Heranwachsenden und die Kommunen

Menschen, die in ihrer Kindheit und Jugend erfahren, dass ihre Stimme Wirkung erzielen kann, sind auch später dazu bereit sich aktiv in die Gesellschaft einzubringen. Ich könnte mir heute auch keine Zukunft ohne weiteres politisches Engagement meinerseits vorstellen.

Jugendliche entwickeln durch ihr Engagement ein Bewusstsein für ihre eigenen Interessen, lernen diese selbstsicher zu präsentieren und sich für deren Umsetzung einzusetzen. Bevor Entscheidungen getroffen werden, kommt es zu Aushandlungsprozessen. Währenddessen haben die jungen Beteiligten die Chance ihre Fähigkeiten zur Konfliktlösung und - bewältigung zu entwickeln. Sie lernen eigenverantwortlich, organisiert, und strukturiert zu arbeiten. Das Aufbauen und Verbessern dieser sogenannten Soft Skills kann hilfreich in ihrer persönlichen Entwicklung, aber auch in ihrer (späteren) beruflichen Karriere sein.

Zudem entwickeln Jugendliche ein positives Gefühl zu ihrem Wohnort, wenn sie ein demokratisches Miteinander aktiv miterleben können und hiervon profitiert auch die Kommune als lebenswerter Ort. Kommunen mit funktionierenden Partizipationsmöglichenkeiten für Heranwachsenden erhöhen die Attraktivität als Wohnort für Familien und könnten somit das strategische Ziel der „Kinder- und Jugendfreundlichkeit“ erreichen. Dies wiederrum führe zur Durchsetzung auf dem interkommunalen Wettbewerb. Jugendbeteiligung auf kommunaler Ebene ist ein ständiges Geben und Nehmen.

8. Auswertung der Online-Umfrage

Im Rahmen dieser Facharbeit zur Thematik „Jugendpartizipation in der Kommunalpolitik“ erstellte ich eine gleichnamige Online-Umfrage mit Hilfe der Webseite „Survio“. Die Daten wurden anonym verfasst und nur für diese Arbeit ausgewertet. Der Fragebogen umfasste insgesamt sieben Fragen. Die Umfrage war 24 Stunden über einen Web-Link auf Plattform „Instagram“, welche stark unter Jugendlichen verbreitet ist, zugänglich und konnte somit eine Teilnehm er*innen-Zahl von 61 Heranwachsenden in einem Alter von 14 bis 21 Jahren erreichen. Das Ziel dieser Umfrage war es, die Problematik der Jugendbeteiligung mit Zahlen zu unterlegen. In den folgenden Abschnitten werden die Ergebnisse der einzelnen Fragen offengelegt und ausgewertet.

Die erste Frage bezog sich auf die Altersgruppe der Teilnehmenden. 11,5 Prozent der Proband*innen gehören der Altersgruppe 14 bis 15 Jahre an. Der Großteil (67,2 %) der Befragten sind zwischen 16 und 17 Jahre alt. Die restlichen 21,3 Prozent beziehen sich auf die Altersgruppe 18 bis 21 Jahre.

Mit darauffolgender Frage wurde das Geschlecht der Teilnehmerinnen ermittelt. An der Umfrage nahmen 42 Frauen, 18 Männer und eine Person mit diversem Geschlecht teil.

Auf die Frage „Sind Ihnen Beteiligungsmöglichkeiten innerhalb einer Kommune bekannt?“ antworteten 70,5 Prozent der Befragten mit „Ja“. Somit sind den verbliebenen 29,5 Prozent keine Wege bekannt sich auf kommunaler Ebene zu engagieren.

Obwohl der Mehrheit Beteiligungsmöglichkeiten bekannt sind, engagieren sich nur 19,7 Prozent der Probanden*innen aktiv in der Kommune.

Ziel der nächsten Frage war es herauszufinden, wo sich Jugendliche beteiligen. Hierbei waren mehrere Antworten vorgegeben und es bestand die Möglichkeit mehrere Antworten zu geben. Teilnehmende, die zuvor angegeben hatten, sich nicht innerhalb der Kommune zu engagieren, konnten diese Frage überspringen. Das größte Engagement der Befragten liegt bei Jugendbewegungen (z.B „FridaysForFuture“) mit 68,8 Prozent. Darauf folgt die Mitgliedschaft im Studenten*innen- oder Schüler*innenrat (37,5 %). Ein Viertel der Engagierten sind Mitglieder einer Partei. In repräsentativ-parlamentarischen Beteiligungsgremien (z.B. Jugendparlamente und Jugendbeiräte) partizipieren sich 18,8 Prozent. Jeweils 6,3 Prozent der Befragten beteiligen sich an Jugendforen bzw. Jugendhearings oder im Sportverein.

Die Mehrheit der Teilnehmenden (69,8 %) haben nicht das Gefühl beteiligt zu sein und Einflussnahme auf die Kommunalpolitik zu haben.

Mit der abschließenden Frage „Wenn Sie die Möglichkeit (gehabt) hätten bereits ab einem Alter von 16 Jahren an Kommunalwahlen teilzunehmen, würden/hätten Sie diese nutzen/genutzt?“ sollte der Beteiligungswille der Heranwachsenden verdeutlicht werden. Etwa Dreiviertel der Befragten (70,5%) würden/hätten die Möglichkeit nutzten/genutzt, wenn das Wahlrecht bei Kommunalwahlen innerhalb ihres Bundeslandes bereits ab 16 Jahren gelten würde.

9. Literaturverzeichnis

- Bertelsmann Stiftung (Herausgebendes Organ): Kinder- und Jugendbeteiligung in Deutschland, Entwicklungsstand und Handlungsansätze. Gütersloh: Verlag Bertelsmann Stiftung, 2010
- Kouba, Denise: Partizipation von Kindern und Jugendlichen in Kommunen. München: GRIN Verlag GmbH, 2014

- Elektronische Quellen:
- https://www.waehlenab16-bw.de/proundcontra.html (zuletzt aufgerufen am 20.02.2020)
- https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2754-Saechsische- Gemeindeordnung#p47a (zuletzt aufgerufen am 16.02.2020)
- https://www.jugend-kommune.de/wp-content/uploads/2019/11/Landeszentrum- Jugend-Kommune-Arbeitshilfe-Paragraf-80-KVG-LSA.pdf (zuletzt aufgerufen am 16.02.2020)
- https://www.gemeinde-seth.de/seite/337573/jugendbeteiligung- gem.-%C2%A7-47-f-go.html (zuletzt aufgerufen am 16.02.2020)
- https://www.umwelt-online.de/recht/allgemei/laender/nds/gemo_ges.htm (zuletzt aufgerufen am 16.02.2020)
- https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkverf#18a (zuletzt aufgerufen am 16.02.2020)
- http://www.jugendbeteiligung-in-nrw.de/information/rechtliche- grundlagen/kommunale-ebene-nordrhein-westfalen/ (zuletzt aufgerufen am 16.02.2020)
- http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/c5/page/bsrlpprod.psml/action/portlets.j w.MainAction?p1=o&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showd occase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr- GemORPpP16c&doc.part=S&toc.poskey=#focuspoint (zuletzt aufgerufen am 16.02.2020)
- https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-GemOHE2005pP8c (zuletzt aufgerufen am 16.02.2020)
- http://www.landesrecht- bw.de/jportal/portal/t/7s/page/bsbawueprod.psml/action/portlets.jw.MainAction ?p1=1j&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc .hl=0&doc.id=jlr-GemOBWV16P41a&doc.part=S&toc.poskey=#focuspoint (zuletzt aufgerufen am 16.02.2020)
- https://www.bmz.de/de/service/glossarZP/partizipation.html (zuletzt aufgerufen am 14.02.2020)
- https://jugendparlament.leipzig.de (zuletzt aufgerufen am 08.02.2020)
- https://www.demokratie- leben.de/fileadmin/content/Bilder/Meldungen/2016/leitfaden- jugendbeteiligung-kommunen.pdf (zuletzt aufgerufen am 30.11.2019)
- https://www.bwstiftung.de/uploads/tx_news/HR_2_Kommune_WEB_02.pdf (zuletzt aufgerufen am 30.11.2019)
- https://www.kinder-beteiligen.de/ (zuletzt aufgerufen am 20.10.2019)
- https://www.servicestelle-jugendbeteiligung.de/jugendparlamente/ (zuletzt aufgerufen am 20.10.2019)

[...]


1 Vgl. Art. 20 Abs. 1 GG

2 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

3 Vgl. Bertelsmann Stiftung (Herausgebendes Organ): Kinder- und Jugendbeteiligung in Deutschland, Entwicklungsstand und Handlungsansätze. Gütersloh: Verlag Bertelsmann Stiftung, 2010, S. 12

4 Vgl. https://www.bmz.de/de/service/glossar/P/partizipation.html

5 gesetzgebende Gewalt

6 Vgl. Bertelsmann Stiftung (Herausgebendes Organ): Kinder- und Jugendbeteiligung in Deutschland, Entwicklungsstand und Handlungsansätze. Gütersloh: Verlag Bertelsmann Stiftung, 2010, S. 88/89

7 Übereinkommen der Vereinten Nationen, das von den Mitgliedsstaaten einvernehmlich eingehalten wird.

8 unter 18-Jährige

9 Schaffung gesicherter Lebensgrundlagen

10 Schutz vor Gewalt

11 Beteiligungsrechte

12 Vgl. Bertelsmann Stiftung (Herausgebendes Organ): Kinder- und Jugendbeteiligung in Deutschland, Entwicklungsstand und Handlungsansätze. Gütersloh: Verlag Bertelsmann Stiftung, 2010, S. 41

13 Vgl. § 47f Absatz 1 GO SH

14 gebotene Möglichkeit für Jugendliche, ihre Belange gegenüber der Administration der Kommune zu äußern. Hierbei handelt es sich um eine zeitlich begrenzte Veranstaltung, die moderiert, protokolliert wird und an einem öffentlichen Ort stattfindet.

15 Zu Sonstige Beiräte siehe §47 SächsGemO

16 Stand: 27.02.2020

17 jährliche Festlichkeit für Rechte und gesellschaftliche Anerkennung von Homosexuellen, Bisexuellen, Transgender, Intersexuellen und queeren Menschen.

18 Vgl. §2 Geschäftsordnung des Jugendparlaments der Stadt Leipzig

Final del extracto de 19 páginas

Detalles

Título
Jugendbeteiligung in der Kommunalpolitik. Chancen für die Demokratie
Calificación
1,0
Año
2020
Páginas
19
No. de catálogo
V993182
ISBN (Ebook)
9783346362346
Idioma
Alemán
Palabras clave
Jugendbeteiligung, Jugendpartizipation, Kommune, Jugend, Jugendparlament, Leipzig
Citar trabajo
Anónimo, 2020, Jugendbeteiligung in der Kommunalpolitik. Chancen für die Demokratie, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/993182

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