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Kriminalisierung von Frauen im Nationalsozialismus. Untersuchung von drei Fallakten

Title: Kriminalisierung von Frauen im Nationalsozialismus. Untersuchung von drei Fallakten

Master's Thesis , 2020 , 74 Pages , Grade: 1,3

Autor:in: Kim Erdmann (Author)

History of Germany - National Socialism, World War II
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Diese Masterarbeit beschäftigt sich mit drei Duisburger Fallakten von sogenannten “asozialen” Frauen aus der Zeit des Nationalsozialismus. Dabei wird der Frage nachgegangen, ob diese Frauen willkürlich inhaftiert wurden und ob diese drei ausgewählten Fallakten repräsentativ für das Schicksal weiterer „asoziale“ Frauen betrachtet werden können.

Die Nationalsozialisten prägten eine Gesellschaft, in der „Außenseiter“ keinen Platz hatten. Dabei reichten oft schon kleine Fehltritte aus, um als „asozial“ bezeichnet zu werden. Letztlich war das einzige Ziel der Nationalsozialisten, die Vernichtung von angeblich unangepasst Lebenden.
Bis heute werden die „Asozialen“ als Opfergruppe in der Aufarbeitung des Nationalsozialismus wenig beachtet. Der Forschungsfokus liegt auch in der heutigen Forschung immer noch auf dem Holocaust und den Konzentrationslagern.

Frauen, die als „asozial“ eingestuft wurden, folgten einem „stereotypen Vorurteilsmuster. Sie hatten selten die Möglichkeit, der Justiz und der polizeilichen Vorbeugungshaft wieder zu entkommen. In den ausgesuchten Fallstudien konnte keine der drei Frauen der Haft entgehen, noch gab es Einspruch durch z. B. Familienangehörige oder die Betroffenen selbst.

Einfache „Fehltritte“ reichten häufig schon aus, um als „asozial“ eingestuft zu werden. So galten Geschlechtskrankheiten schon als Anzeichen für die Gefährdung der Volksgesundheit. Für eine Inhaftierung waren also der „Charakter oder zur Anlage erklärten Normabweichung“ entscheidend. Im Nationalsozialismus wurden bestimmte Charaktereigenschaften auf die Genetik zurückgeführt und erklärt, dass die „Asozialität“ veranlagt war. In den kriminellen Lebensläufen der Frauen wird also zum einen mit Stereotypen und zum anderen mit der „erblichen Anlage“ argumentiert.

Die „unkontrollierte“ Frau passte nicht in die Volksgemeinschaft des Nationalsozialismus. Frauen, die vom „Bild des rassisch, sozial und politisch konformen Bürger abwichen“, wurden in polizeiliche Vorbeugungshaft genommen. Die anschließende Inhaftierung der Frauen endete meistens mit einem Weitertransport in ein Arbeits- oder Konzentrationslager.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. EINLEITUNG

1.1 ZIELSETZUNG UND AUFBAU DER ARBEIT

1.2 FORSCHUNGSSTAND

1.3 BEGRIFFLICHKEITEN UND ERLÄUTERUNGEN

2. MAßNAHMEN GEGEN „ASOZIALE“

2.1 GESETZE, VERORDNUNGEN UND ERLASSE

2.2 POLIZEILICHE VORBEUGUNGSHAFT UND PLANMÄßIGE ÜBERWACHUNG

2.3 KRIMINOLOGIE UND NATIONALSOZIALISTISCHE RASSENHYGIENE

2.4 DEPORTATION IN ARBEITS- UND KONZENTRATIONSLAGER

3. STEREOTYPEN VON FRAUEN UND KRIMINALISIERUNG

3.1 PROSTITUTION UND DER VERDACHT AUF „GEWERBLICHE UNZUCHT“

3.2 BERUFS- UND GEWOHNHEITSVERBRECHER

3.3 FRAUEN AUS FÜRSORGEEINRICHTUNGEN

3.4 VORURTEILSMUSTER

4. DAS POLIZEIPRÄSIDIUM DUISBURG UND SEINE FÄLLE

4.1 DER AKTENBESTAND BR 1111

4.1.1 Frau Karla G.

4.1.2 Frau Anna F.

4.1.3 Frau Lisa M.

4.1.4 Fallaktenanalyse und Auswertung

5. RESÜMEE

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die willkürliche Inhaftierung von sogenannten „asozialen“ Frauen im Nationalsozialismus anhand von Fallakten des Polizeipräsidiums Duisburg. Dabei wird analysiert, inwieweit rassenhygienische Vorurteile und polizeiliche Maßnahmen zur Verbrechensbekämpfung genutzt wurden, um Frauen aus der Gesellschaft auszugrenzen und zu deportieren.

  • Nationalsozialistische Ausgrenzungspolitik und „Asozialen“-Verfolgung
  • Rolle von Kriminologie und Rassenhygiene bei der Stigmatisierung von Frauen
  • Analyse der polizeilichen Überwachung und Vorbeugungshaft
  • Individuelle Schicksale anhand ausgewählter Fallakten (Bestand BR 1111)

Auszug aus dem Buch

3.1 Prostitution und der Verdacht auf „gewerbliche Unzucht“

Zum „asozialen Haupttypus“ zählten Prostituierte zunächst nicht, sie gehörten zu einer kleinen Minderheit, über die sich immer wieder verschiedene Fürsorgeämter und Behörden beklagten. Deswegen wollten Behörden und Wohlfahrtsorganisationen die illegalen Prostituierten zunächst kontrollieren und behandeln, damit sich die Verbreitung von Krankheiten eindämmen ließe. Auch Frauen, die wechselnde Partner hatten und keiner geregelten Tätigkeit nachgingen, gerieten in den Fokus solcher Ämter. Die „herumtreibenden“ Frauen galten als Hauptgrund für die Verbreitung von Geschlechtskrankheiten. In erster Linie sollte also die Ausbreitung von Krankheiten verhindert und die Prostitution reglementiert werden, um die Frauen besser kontrollieren zu können. Besonders die Straßenprostitution und illegale Bordelle wollten die Behörden verbieten.

Nach 1927 war die Prostitution, laut Gesetz, nicht mehr strafbar und die Anzahl der Prostituierten und ebenso der Krankheiten stieg dementsprechend an. Durch das Gesetz zur Bekämpfung von Geschlechtskrankheiten besserte sich zunächst die Lage für die betroffenen Frauen, da sie medizinisch versorgt werden konnten. Dabei lag die Betreuung bei den Gesundheitsämtern. Die unkontrollierten Prostituierten waren also bereits im Kaiserreich problematisch zu betrachten. Deswegen wurden im Rahmen von ärztlichen Untersuchungen, Personenakten angelegt, die allerdings ab 1933 dazu dienten, die Prostituierten systematisch zu verfolgen.

Mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten wurden die Prostituierten zunächst geduldet, sie sollten besser kontrolliert werden und nur an festgelegten Orten arbeiten. Trotzdem wurde die Verfolgung von Prostituierten immer radikaler. Ein Großteil von ihnen wurde durch die Vorbeugungshaft inhaftiert.

Zusammenfassung der Kapitel

1. EINLEITUNG: Einführung in die Problematik der nationalsozialistischen Ausgrenzung und Vorstellung der zentralen Fragestellung zur willkürlichen Inhaftierung von Frauen.

2. MAßNAHMEN GEGEN „ASOZIALE“: Darlegung der gesetzlichen Grundlagen, Erlasse und polizeilichen Methoden, die zur systematischen Verfolgung und Inhaftierung von Randgruppen führten.

3. STEREOTYPEN VON FRAUEN UND KRIMINALISIERUNG: Analyse der geschlechtsspezifischen Stigmatisierung und der Kategorisierung von Frauen als „asozial“ auf Basis pseudowissenschaftlicher Vorurteile.

4. DAS POLIZEIPRÄSIDIUM DUISBURG UND SEINE FÄLLE: Untersuchung des Aktenbestandes BR 1111 und Analyse konkreter Fallstudien zur Bestätigung oder Widerlegung der These der willkürlichen Verhaftung.

5. RESÜMEE: Zusammenfassende Beantwortung der Forschungsfrage und Einordnung der Ergebnisse in den historischen Kontext der NS-Verfolgungspraxis.

Schlüsselwörter

Asoziale, Nationalsozialismus, Polizeipräsidium Duisburg, Vorbeugungshaft, Rassenhygiene, Kriminologie, Zwangsterilisation, Konzentrationslager, Ravensbrück, Prostitution, Frauenverfolgung, Berufsverbrecher, Ausgrenzung, Stigmatisierung, Aktenanalyse.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundlegend?

Die Arbeit analysiert die systematische Verfolgung und willkürliche Inhaftierung von Frauen, die im Nationalsozialismus als „asozial“ eingestuft wurden, unter besonderer Berücksichtigung des Aktenbestandes des Polizeipräsidiums Duisburg.

Welche zentralen Themenfelder behandelt die Studie?

Die Schwerpunkte liegen auf der nationalsozialistischen Sozialpolitik, den rechtlichen Grundlagen zur Verfolgung von „Randgruppen“ sowie der kriminalbiologischen Begründung für diese Ausgrenzung.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist es, auf Basis dreier ausgewählter Fallakten zu prüfen, ob die Inhaftierung dieser Frauen willkürlich erfolgte oder ob spezifische, jedoch oft konstruierte Begründungen vorlagen.

Welche wissenschaftliche Methode wurde angewandt?

Die Arbeit nutzt eine historisch-analytische Methode, basierend auf der Auswertung von Primärquellen (Polizeiakten des Bestandes BR 1111) und dem Abgleich mit aktueller Sekundärliteratur zur NS-Verfolgungspraxis.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Aufarbeitung der rechtlichen Rahmenbedingungen, die theoretische Untersuchung von Stereotypen bei der Kriminalisierung von Frauen und die detaillierte Analyse der Duisburger Fallstudien.

Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird durch Begriffe wie „asozial“, Vorbeugungshaft, Rassenhygiene, Kriminologie, Konzentrationslager und Feminisierung der Verfolgung charakterisiert.

Welche Rolle spielten Gesundheitsämter bei den Verhaftungen?

Gesundheitsämter dienten oft als „Selektionszentralen“, die Informationen über Frauen an die Polizei weitergaben, wobei Krankheiten wie Syphilis als Vorwand für eine Inhaftierung dienten.

Gibt es einen Unterschied in der Behandlung von Männern und Frauen?

Ja, Frauen wurden stärker auf ihr Sexualverhalten reduziert und als „unnatürlich“ oder „triebehaft“ stigmatisiert, während bei Männern eher deliktorientierte Kategorisierungen angewandt wurden.

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Details

Title
Kriminalisierung von Frauen im Nationalsozialismus. Untersuchung von drei Fallakten
College
University of Dusseldorf "Heinrich Heine"
Grade
1,3
Author
Kim Erdmann (Author)
Publication Year
2020
Pages
74
Catalog Number
V993242
ISBN (eBook)
9783346361349
ISBN (Book)
9783346361356
Language
German
Tags
kriminalisierung frauen nationalsozialismus untersuchung fallakten
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Kim Erdmann (Author), 2020, Kriminalisierung von Frauen im Nationalsozialismus. Untersuchung von drei Fallakten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/993242
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