Betrachtung von Konfliktfaktoren in der interdisziplinären Zusammenarbeit von Ergotherapie und Pflege im stationären neurologischen Setting


Tesis (Bachelor), 2015

97 Páginas, Calificación: 1,2


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Aufbau der Arbeit

2. Konflikte in Gesundheitsunternehmen
2.1 Definition des Begriffes Konflikt
2.2 Konfliktarten
2.2.1 Strukturkonflikte
2.3 Konfliktparteien in Gesundheitsunternehmen

3. Die stationäre neurologische Rehabilitation
3.1 Der Begriff Rehabilitation
3.2 Die neurologische Rehabilitation

4. Interdisziplinäre Teamarbeit in der neurologischen Rehabilitation
4.1 Teamzusammensetzung in der neurol. Rehabilitation
4.2 Der Begriff des interdisziplinären Teams
4.3 Die Bedeutung der Interdisziplinarität in der neurologischen Rehabilitation
4.4 Voraussetzungen für die interdisziplinäre Teamarbeit
4.5 Interdisziplinarität zwischen Ergotherapie und Pflege
4.5.1 Ergotherapie in der Neurologie
4.5.2 Pflege in der Neurologie
4.5.3 Schnittstellen zwischen Ergotherapie und Pflege

5. Empirische Untersuchung
5.1 Ziel der Untersuchung
5.2 Generierung der Forschungshypothesen
5.3 Methodisches Vorgehen
5.3.1 Erhebungsmethode
5.3.2 Die Onlinebefragung als Erhebungsinstrument
5.3.3 Der Fragebogen
5.3.4 Festlegung der Zielgruppe
5.3.5 Durchführung der Onlinebefragung

6. Ergebnisse
6.1 Beschreibung der Stichprobe
6.2 Darstellung und Auswertung der Ergebnisse
6.2.1 Konfliktvorkommen und -häufigkeit
6.2.2 Das Fehlen der Voraussetzungen zur interdisziplinären Zusammenarbeit als Auslöser für Strukturkonflikte
6.2.3 Unklare Zuständigkeitsbereiche als häufigster Konfliktfaktor
6.2.4 Eignung von Teambesprechungen zur Klärung der Zuständigkeitsbereiche
6.2.5 Der Bezug von Zeitmangel zum Formulieren schriftlicher Rehabilitationsziele
6.3 Diskussion der Ergebnisse
6.4 Handlungsempfehlungen zur Konfliktprävention

7. Fazit und Ausblick

8. Literaturverzeichnis

9. Anhang A
9.1 Übersicht über die Rehaphasen und die zugehörigen Rehaformen
9.2 Aufgaben der Ergotherapie in der neurologischen Rehabilitation
9.3 Aufgaben Krankenschwester/-pfleger mit 3-jähriger Ausbildung
9.4 Fragebogen und Anschreiben
9.5 Beispielhaftes E-Mail-Anschreiben

10. Anhang B
10.1 Grafische Darstellung der Ergebnisse zu HK1

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Das Team der neurologischen Reha

Abbildung 2: Konflikthäufigkeit

Abbildung 3: Voraussetzungen zum interdisziplinären Arbeiten

Abbildung 4: Schriftliches Formulieren von Rehazielen

Abbildung 5: Vorhandensein eines gemeinsamen Dokumentationssystems

Abbildung 6: Nutzung der Dokumentationszeiten

Abbildung 7: Zeitumfang der Dokumentationszeiten

Abbildung 8: Klärung der Zuständigkeitsbereiche

Abbildung 9: Stellen- und Aufgabenbeschreibungen

Abbildung 10: Häufigkeit der interdisziplinären Fortbildungen

Abbildung 11: Interdisziplinäre Fortbildungen

Abbildung 12: Häufigkeit von Teambesprechungen

Abbildung 13: Teambesprechungen

Abbildung 14: Zufriedenheit mit Angebot und Qualität von Konfliktmaßnahmen

Abbildung 15: Schriftliches Formulieren von Rehazielen und ihre Auswirkung auf die Konflikthäufigkeit

Abbildung 16: Nutzung der Dokumentationszeiten - Auswirkung auf die Konflikthäufigkeit

Abbildung 17: Konfliktfaktoren

Abbildung 18: Häufigster Konfliktfaktor

Abbildung 19: Häufigster Konfliktfaktor Ergotherapeuten

Abbildung 20: Häufigster Konfliktfaktor Pflegekräfte

Abbildung 21: Mittel zur Zuständigkeitsklärung

Abbildung 22: Mittel zur Zuständigkeitsklärung Ergotherapeuten und Pflegekräfte

Abbildung 23: Zuständigkeitsklärung in interdisziplinären Fortbildungen

Abbildung 24: Erlebter Zeitmangel am Arbeitsplatz

Abbildung 25: Zeitmangel - Auswirkung auf das schriftliche Formulieren von Rehazielen

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Übersicht über verschiedene Konfliktarten

Tabelle 2: Zusammenhang zwischen den Voraussetzungen zur interdisziplinären Zusammenarbeit und der Konflikthäufigkeit

Tabelle 3: Auswirkung der einzelnen Voraussetzungen zur interdisziplinären Zusammenarbeit auf die Konflikthäufigkeit

Tabelle 4: Beitrag von Fortbildungen, Teambesprechungen und Stellen- und Aufgabenbeschreibungen zur Zuständigkeitsklärung

Tabelle 5: Fortbildungen versus Teambesprechungen als Mittel zur Zuständigkeitsklärung

Tabelle 6: Rehaphasen und die zugehörigen Rehaformen

Tabelle 7: Aufgaben der Ergotherapie in der neurologischen Rehabiltation 75 Tabelle 8: Aufgaben Krankenschwester/-pfleger mit 3-jähriger Ausbildung

1. Einleitung

„Überall dort, wo Menschen Zusammentreffen, Zusammenarbeiten, Zusammenleben, Menschen betreut oder gepflegt werden, wo es hierarchische Ebenen und Strukturen gibt, gehören Konflikte zum beruflichen Alltag."1 Somit sind Konflikte auch Bestandteil der interdisziplinären Zusammenarbeit in Gesundheitsunternehmen.

Doch wie und warum entstehen Konflikte? Inwiefern wirken sie sich negativ auf die interdisziplinäre Zusammenarbeit und das Unternehmen aus? Und was können Gesundheitsunternehmen tun, um Konflikten vorzubeugen?

In der Literatur werden häufig die Konfliktfaktoren zwischen den beiden traditionellsten Berufsgruppen im Gesundheitswesen - Ärzten und Pflegekräften - betrachtet. Neuere Berufsbilder, wie beispielsweise (bspw.) die therapeutischen Berufe, sind kaum Bestandteil der Konfliktforschung.

Deshalb beschäftigt sich die vorliegende Arbeit mit der Betrachtung der Konfliktfaktoren in der interdisziplinären Zusammenarbeit von Ergotherapeuten und Pflegekräften. Ein typisches gemeinsames Arbeitsfeld dieser beiden Berufsgruppen ist die stationäre (stat.) neurologische (neurol.) Rehabilitation (Reha).

Mittels einer Onlinebefragung werden Antworten auf die eingangs formulierten Fragen gefunden und die im Laufe der Arbeit generierten Forschungshypothesen auf ihre Gültigkeit überprüft. Darüber hinaus werden Handlungsempfehlungen für Gesundheitsunternehmen - im speziellen für neurologische Rehakliniken - abgeleitet, um Konflikten vorzubeugen und dadurch die interdisziplinäre Zusammenarbeit zu fördern.

1.1 Problemstellung

Allgemein ist die Thematik von Konflikten am Arbeitsplatz in der Sozialforschung bereits vielfältig behandelt worden.

Nach Proksch führen Konflikte im negativen Sinne zu Stress und einer erhöhten Arbeitsbelastung und daraus resultierend zu körperlichen Symptomen und einem erhöhten Krankenstand.2 An derartigen Ergebnissen der Konfliktforschung gibt es ein gesellschaftliches Interesse, da sie Möglichkeiten hervorbringen, den momentan ansteigenden Gesundheitskosten zu begegnen. Derzeitige Versuche Gesundheitskosten zu minimieren, äußern sich bspw. in der Einführung der Diagnosis Related Groups (DRG) oder der Verweildauerverkürzung in Krankenhäusern und Rehakliniken. Allerdings besteht schon heute ein Mangel an medizinischem Personal, der sich im Zuge des demografischen Wandels weiter zuspitzen wird. Die für die Konfliktbearbeitung- und -verarbeitung notwendige Zeit fehlt in der Behandlung der Rehabilitanden (Rehab.) und kann sich, neben den genannten politischen und gesellschaftlichen Veränderungen, negativ auf ihren Rehabilitationserfolg auswirken. Wehner beschreibt: „Betroffene sind mit der Konfliktaufarbeitung, der Suche nach Konfliktlösungsstrategien und v. a. Möglichkeiten zur Konfliktvermeidung beschäftigt und damit von eigentlichen Arbeiten und Themen abgelenkt.“3

Im schlimmsten Fall kann es durch Konflikte zu Kündigungen einzelner Mitarbeiter kommen. Daraus resultieren für das Unternehmen neue Kosten bspw. durch die Notwendigkeit von Stellenausschreibungen, Auswahlverfahren und die Einarbeitung neuer Mitarbeiter.4 Weitere ökonomische Faktoren sind die steigende Fehlerhäufigkeit, Mediationskosten und der Imageverlust des Unternehmens sowie langfristig das Abwandern von Patienten.5 Auch betriebswirtschaftlich betrachtet, gewinnen Konflikte demnach zunehmend an Bedeutung. Zusammengefasst ist eine konfliktarme interdisziplinäre Zusammenarbeit wichtig für den Rehaerfolg der Rehab., die Gesunderhaltung der Mitarbeiter im Gesundheitswesen und die Wettbewerbsfähigkeit von Gesundheitsunternehmen und gewinnt gleichzeitig durch die steigenden Gesundheitskosten auch aus gesellschaftlicher Sicht an Bedeutung.

Trotzdem sind Konflikte an der Schnittstelle zwischen Ergotherapie und Pflege noch unerforscht. Dabei ergibt sich gerade für diese beiden Berufsgruppen bei der Betrachtung ihrer Aufgaben in der neurol. Reha eine große Schnittmenge.

Die Konfliktbehandlung in Unternehmen geschieht oft im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung in Form von Kommunikationsseminaren oder Möglichkeiten zur Mediation und Supervision. Dadurch entstehen zusätzliche Kosten für die Unternehmen.

Es stellt sich die Frage, ob der Entstehung von Konflikten nicht bereits direkt im Arbeitsalltag bspw. durch die Veränderung von Rahmenbedingungen für den interdisziplinären Austausch oder die Förderung des gegenseitigen Verständnisses der Berufsgruppen füreinander vorgebeugt werden kann. Dazu bedarf es der Klärung, welche Strukturen zu Konflikten zwischen Ergotherapeuten und Pflegekräften führen. Darüber hinaus ist es von Bedeutung, welche Voraussetzungen für eine konfliktarme interdisziplinäre Zusammenarbeit notwendig sind.

1.2 Aufbau der Arbeit

Um die genannten Fragen zu beantworten, wird in Kap. 2 zunächst der Begriff ,Konflikt‘ analysiert. Nach einer Definition und der Erläuterung von Konfliktarten, insbesondere der Strukturkonflikte, folgt eine kurze Darstellung zu Konfliktkonstellationen in Gesundheitsunternehmen.

Anschließend werden in Kap. 3 der Begriff der Reha im Allgemeinen und im Besonderen der neurol. Reha definiert und die Rehaphasen und -formen der stat. neurol. Reha aufgezeigt, um einen Einblick in das Untersuchungsumfeld zu erhalten. In Kap. 4 wird die interdisziplinäre Teamarbeit in der neurol. Reha genauer betrachtet. Die Zusammensetzung des neurol. Teams wird erläutert, der Begriff der Interdisziplinarität definiert und seine Bedeutung in der neurol. Reha herausgearbeitet. Nachdem die Voraussetzungen zur interdisziplinären Zusammenarbeit beschrieben wurden, werden die Aufgabenbereiche beider Berufsgruppen und ihre Schnittstellen analysiert.

Es schließt sich im Kap. 5 der empirische Teil der Arbeit mit der Generierung der Forschungshypothesen und der Beschreibung des methodischen Vorgehens an. Nachfolgend werden in Kap. 6 die Ergebnisse der Untersuchung dargestellt und die Forschungshypothesen überprüft. Es folgen die Ergebnisdiskussion und die Ableitung der Handlungsempfehlungen. Die Arbeit endet mit Fazit und Ausblick in Kap. 7.

2. Konflikte in Gesundheitsunternehmen

Um strukturelle Konfliktfaktoren zu erkennen und eine Antwort auf die in der Einleitung formulierten Fragen zu erhalten, wird zunächst das Verständnis des Begriffes ,Konflikt“ geklärt. Darüber hinaus werden organisationsbezogene Konflikte, sogenannte Strukturkonflikte, definiert und von anderen in der Fachliteratur genannten Konfliktarten unterschieden. Anschließend werden mögliche Konfliktkonstellationen in Gesundheitsunternehmen benannt.

2.1 Definition des Begriffes Konflikt

Das Wort ,Konflikt“ kann in seiner Bedeutung unterschiedlich ausgelegt werden. Umgangssprachlich werden Begriffe wie ,Streit“ und .Uneinigkeit“ synonym verwendet.6

Betrachtet man den Konflikt aus einer sozialwissenschaftlichen Sichtweise, so finden sich in der Literatur viele Definitionen, die sich ähneln. Eine allgemeingültige Definition kann nicht identifiziert werden.

Proksch, der sich mit dem Auftreten von Konflikten in Unternehmen befasst, bezeichnet einen Konflikt als „ein zwischenmenschliches Phänomen [...], das durch die Verbindung eines Sachproblems mit einem Beziehungsproblem charakterisiert ist."7 Konflikte entstehen demnach zwischen zwei Personen und werden immer auch auf der Beziehungsebene ausgetragen.

Ergänzend zu Proksch definiert Zülsdorf Konflikte als „Gegensätze im Denken, Fühlen und/oder Wollen, die durch Handlungen zum Ausdruck gebracht werden."8

Demzufolge sind Konflikte nicht nur durch die Kombination von Sach- und Beziehungsproblemen gekennzeichnet, sondern entstehen erst mit der daraus resultierenden Aktion eines beteiligten Konfliktpartners. Der alleinige Gedanke über einen anderen Menschen oder das reine Empfinden von zum Beispiel (z. B.) Neid lösen nach Zülsdorfs Definition noch keinen Konflikt aus. Erst beim Aussprechen der Gedanken oder durch bestimmte Handlungen, z. B. die Meidung der anderen Konfliktpartei, kommt es zu Konflikten.

Eine umfassende und häufig zitierte Konfliktdefinition ist Glasls Definition des sozialen Konflikts: „Sozialer Konflikt ist eine Interaktion zwischen Aktoren (Individuen, Gruppen, Organisationen usw.), wobei wenigstens ein Aktor eine Differenz bzw. Unvereinbarkeit im Wahrnehmen und im Denken bzw. Vorstellen und im Fühlen und im Wollen mit dem anderen Aktor (den anderen Aktoren) in der Art erlebt, dass beim Verwirklichen dessen, was der Aktor denkt, fühlt oder will eine Beeinträchtigung durch einen anderen Aktor (die anderen Aktoren) erfolge."9 Glasl ist dabei ebenso wie Zülsdorf der Auffassung, dass erst durch das Handeln ein Konflikt entsteht. Darüber hinaus beschreibt er, dass ein Konflikt nicht zwingend von beiden beteiligten Parteien als solcher erlebt werden muss. Er besteht, sobald sich eine Partei beeinträchtigt fühlt. Als Beeinträchtigung versteht Glasl Zustände wie Angriff, Widerstand, Abwehr oder Behinderung.10 Zülsdorf hingegen geht davon aus, dass Missverständnisse, Einwände und Widerstände sowie Angriffe noch keine Konflikte sind.11 Es bleibt die Frage, wann genau, sozialwissenschaftlich betrachtet, ein Konflikt beginnt. Hierzu findet sich in der Literatur keine genaue Antwort. Es werden lediglich die oben genannten Anzeichen von Konflikten beschrieben. Es ist unter Beachtung von Glasls Definition davon auszugehen, dass die unterschiedliche Wahrnehmung von Menschen dazu beiträgt, ob sie eine Situation bereits als Konflikt bezeichnen oder nicht.

2.2 Konfliktarten

Konfliktsituationen in Unternehmen können ursächlich verschiedene Konfliktarten zugrunde liegen.12 In Tabelle (Tab.) 1 finden sich die in der Literatur beschriebenen Konfliktarten und jeweils kurze Definitionen, die in Anlehnung an Zülsdorf13 und Proksch14 formuliert wurden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Streng genommen zählen innere Konflikte, unter Beachtung der Konfliktdefinition nach Glasl, nicht zu den sozialen Konflikten, da es sich nicht um eine Interaktion zwischen zwei Personen handelt. Allerdings erhalten sie bei Zülsdorf Bedeutung, da er von Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Konfliktarten spricht. Er beschreibt, dass sich das Vorhandensein von inneren und Beziehungskonflikten bedingt und, dass strukturelle Konflikte häufig auf der Ebene der Beziehungskonflikte ausgetragen werden und innere Konflikte auslösen können.15 Da der Fokus dieser Arbeit auf der Untersuchung von Strukturkonflikten zwischen Ergotherapie und Pflege liegt, wird diese Konfliktart im Folgenden genauer erläutert.

2.2.1 Strukturkonflikte

Strukturkonflikte werden in der Fachliteratur auch als organisationsbezogene Konflikte benannt.16 Sie ergeben sich laut Zülsdorf aus administrativen Abläufen oder verschiedenen Denkstilen in der Organisation.17 Letztere können sich seiner Meinung nach durch unterschiedliche kulturelle Hintergründe der beteiligten Konfliktparteien oder auch durch historisch geprägte Denkstile, wie bspw. zwischen Ärzten und Pflegekräften, ergeben.18 Zu Schwierigkeiten in der Kompetenz- und Machtverteilung - einem weiteren Strukturkonflikt - kommt es gemäß Zülsdorf durch die fehlende Abgrenzung der Kompetenzen der unterschiedlichen Abteilungen oder die Verfolgung unterschiedlicher Interessen. Darüber hinaus führt er Organisationsstrukturen und Arbeitsprozesse, die sich durch unterschiedliche Ziele der beteiligten Mitarbeiter sowie starre Abläufe und knappe Ressourcen kennzeichnen, als strukturelle Konfliktfaktoren an.19 Unter knappen Ressourcen in Bezug auf Konflikte in Gesundheitsunternehmen können laut Grahmann und Gutwetter Zeit- und Personalmangel verstanden werden.20 Als weitere Konfliktursache nennt Zülsdorf die Aufteilung der Leitungsposition auf zwei Personen.21

Wehner sieht eine fehlende oder schlechte Konfliktkultur im Unternehmen sowie zu hohe oder zu geringe Anforderungen an die Mitarbeiter als weitere Faktoren.22 „Strukturelle Konflikte sind im Vergleich zu zwischenmenschlichen Konflikten komplexer und oft nicht sofort zu erkennen."23 Sie werden häufig auf der Beziehungsebene ausgetragen.24 Festzuhalten ist, dass Strukturkonflikte häufig an Schnittstellen zwischen einzelnen Mitarbeitern oder den Abteilungen entstehen können.

2.3 Konfliktparteien in Gesundheitsunternehmen

Wie in der Einleitung erwähnt, gehören Konflikte zum Alltag in Gesundheitsunternehmen und es sind zahlreiche Konfliktkonstellationen möglich. Es arbeiten nicht nur Menschen unterschiedlicher Professionen zusammen, sondern sie betreuen wiederum Menschen, die ebenfalls zu einem Konfliktpartner werden können. Darüber hinaus treffen sie mit Angehörigen zusammen, die eine weitere mögliche Konfliktpartei darstellen. Im Folgenden werden mögliche Konfliktparteien und -konstellationen in Gesundheitsunternehmen und ihre Ursachen kurz aufgezeigt. Da sich die Fragestellung der Arbeit auf die Konfliktfaktoren in der interdisziplinären Zusammenarbeit bezieht, spielen zu ihrer Beantwortung Rehab. und ihre Angehörigen als mögliche Konfliktparteien keine Rolle.

Laut Glasls Konfliktdefinition kann grundsätzlich jeder Mitarbeiter mit einem anderen Mitarbeiter oder einer Abteilung in eine Konfliktsituation geraten.

Grosser unterscheidet in Gesundheitsunternehmen unter anderem vier inter- und intradisziplinäre Konfliktkonstellationen, die sie als Konfliktebenen bezeichnet: Konflikte zwischen Arzt und ärztlichen Kollegen, zwischen Arzt und Pflegepersonal, zwischen Mitgliedern des Pflegepersonals und zwischen Arzt, Pflegepersonal und Verwaltung.25 Nach dieser Unterteilung sind insbesondere Ärzte und Pflegekräfte häufige Konfliktpartner in Krankenhäusern. Konflikte zwischen ihnen sind historisch gewachsen und die bisherigen Untersuchungen zu Konflikten in Gesundheitsunternehmen beschäftigen sich häufig mit der Konfliktanalyse und - beschreibung zwischen diesen beiden Berufsgruppen.26 Keine direkte Erwähnung finden in Grossers Auflistung Heilmittelerbringer. Sie erwähnt diese Berufsgruppen indirekt im Zusammenhang mit Organisationsentwicklungen, die sie ebenfalls zu den Konfliktebenen zählt. Sie geht davon aus, dass Konflikte aus bestimmten Veränderungen in der Organisation entstehen. Unter anderem nennt sie wirtschaftliche Gründe und die zunehmende Bedeutung der Interdisziplinarität als Konfliktursache.27 Diese Organisationsentwicklungen führen „... zu Veränderungen von Machtpositionen und -strukturen ,..“28 sowie zur „... Umverteilung von Aufgaben von traditionellen Berufsgruppen auf neu geschaffene Berufsbilder ..."29 und können demnach Strukturkonflikte auslösen.

Es ist davon auszugehen, dass es auch zwischen der traditionellen Profession der Pflege und der neueren Profession der Ergotherapie zu Konflikten kommen kann. Untersuchungen zu dieser Konfliktkonstellation liegen bisher allerdings nicht vor.

3. Die stationäre neurologische Rehabilitation

Da der Fokus der Arbeit auf der Untersuchung von Konfliktfaktoren im stat. neurol. Setting liegt, folgen in diesem Kapitel Erläuterungen zum Begriff der Reha und zu den Besonderheiten der neurol. Reha. Weiterhin werden die Formen und Phasen der Reha kurz dargestellt, um einen Einblick in die Untersuchungsumgebung zu geben.

3.1 Der Begriff Rehabilitation

Nach der World Health Organization (WHO) kann der Begriff der Reha folgendermaßen definiert werden: „Rehabilitation umfasst alle Maßnahmen, die das Ziel haben, das Einwirken jener Bedingungen, die zur Einschränkungen oder Benachteiligungen führen, abzuschwächen und die eingeschränkten, benachteiligten Personen zu befähigen, soziale Integration zu erreichen. Rehabilitation zielt nicht nur darauf ab, eingeschränkte und benachteiligte Personen zu befähigen, ihr Leben auf ihre Umwelt abzustimmen, sondern auch auf Interventionen und Vermittlung innerhalb ihrer unmittelbaren Umgebung sowie innerhalb der Gesellschaft insgesamt, um ihre soziale Integration zu erleichtern und zu fördern."30

Rehamaßnahmen folgen damit einem holistischen bio-psycho-sozialen Ansatz. Laut der Definition der WHO haben alle Rehamaßnahmen die soziale Integration - also die Partizipation des Betroffenen - zum Ziel. Die gesetzliche Grundlage der Reha, mit dem 2001 eingeführten ,SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen)‘, räumt das Recht auf die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ein.

Unter dieser Zielsetzung und mit der 2001 eingeführten ,Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit‘ (ICF) wird der Blickwinkel aller am Rehaprozess beteiligten Professionen nicht mehr nur auf die gestörten Körperfunktionen und -strukturen gelenkt. Aktivität, Partizipation, Umwelt und Kontextfaktoren rücken in den Vordergrund. Um diese holistische Sichtweise zu ermöglichen, ist ein multiprofessionelles Behandlungsteam erforderlich.

3.2 Die neurologische Rehabilitation

Rehamaßnahmen werden je nach Erkrankungsbild in spezialisierten Fachkliniken erbracht. Einen Fachbereich stellt die neurol. Reha dar. Dort werden alle Rehab., die an einer neurol. Erkrankung leiden und auf Grund von Einschränkungen im Bereich der Selbstständigkeit und der Partizipation einen Rehabedarf aufweisen, behandelt. Beispiele sind Erkrankungen wie Schlaganfall, Morbus Parkinson oder Multiple Sklerose.

In der neurol. Reha wird mit Hilfe eines Phasenmodells die passende Rehaform für jeden Rehab. individuell bestimmt. Es gibt insgesamt sechs Phasen die mit den Buchstaben von A-F31 belegt sind. Die Behandlung kann in stationärer, teilstationärer oder ambulanter Form erbracht werden.

Die stat. Reha umfasst die Phasen A-D und F, während die Phase E in ambulanter Form erbracht wird. Die Phase D kann sowohl in stat. als auch teilstat. Form erbracht werden.

Laut der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) zählt die Rehaphase A noch nicht zur eigentlichen Rehabilitation, sondern beschreibt die Akutbehandlung im Krankenhaus, bevor der Rehab. „... in den Prozeß der Rehabilitation ..."32 eingegliedert wird.

Die Phase F stellt eine besondere Form der Rehabilitation dar, die erst bei einer Stagnation des Rehaprozesses gewählt wird.33 Auf Grund des besonderen Hilfebedarfs der Rehab. in dieser Phase unterscheidet sie sich von den anderen stat. Phasen.

Im Weiteren soll unter dem Begriff Reha ausschließlich die stat. Form, die in dieser Arbeit folglich die Phasen B-D umfasst, verstanden werden, auch wenn sie nicht explizit genannt wird.

4. Interdisziplinäre Teamarbeit in der neurologischen Rehabilitation

In diesem Abschnitt wird zunächst die Zusammensetzung des Behandlungsteams in der neurol. Reha beschrieben. Es folgen die Definition des Begriffes Interdisziplinarität und ihre Bedeutung für die neurol. Reha. Anschließend werden die notwendigen Voraussetzungen zum interdisziplinären Arbeiten dargestellt. Abschließend folgen Definition und Aufgabenbeschreibungen für Ergotherapeu- ten und Pflegekräfte in der Neurologie und die Analyse der Schnittstellen der beiden Professionen.

4.1 Teamzusammensetzung in der neurol. Rehabilitation

Um den bereits erwähnten holistischen Behandlungsansatz in der Reha zu gewährleisten, setzt sich das neurol. Team in der Regel aus den in Abbildung (Abb.) 1 aufgeführten Berufsgruppen zusammen.34 Es gibt sowohl intra- als auch interdisziplinäre Behandlungsteams.

In der Berufsgruppe der Ärzte sind verschiedene Fachdisziplinen, wie Neurologen, Internisten, Fachärzte für Rehabilitationswesen Abbildung 1: Das Team der neurologischen Reha etc. vertreten. Auch die Profession der Pflege kann sich aus unterschiedlichen Untergruppen wie der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege oder den Krankenpflegehelfern zusammensetzen.35 Darüber hinaus können je nach Bedarf des Rehab. oder dem Angebot der Rehaklinik noch weitere Berufsgruppen, wie bspw. Ernährungsberater, Heilpädagogen, Kunsttherapeuten36 oder Orthopädiemechaniker37, am Rehaprozess beteiligt sein. In der Literatur keine Erwähnung finden die Mitarbeiter der Verwaltung wie z. B. Therapieplaner. Sie erledigen die notwendigen administrativen Aufgaben und tragen daher zum Rehaprozess bei. Weiterhin zählen auch die Angehörigen zum Team, da sie die erarbeiteten Therapieinhalte im Anschluss an die Reha mit den Rehab. weiterführen sollen oder den Rehaprozess mit Informationen unterstützen.

Zum Team gehört ebenfalls auch der Rehab. selbst. Er steht mit seinen individuellen Bedürfnissen im Mittelpunkt des Behandlungteams und soll im Sinne der Klientenzentrierung als Teil dessen verstanden werden.

Wie in Abb. 1 erkennbar, gibt es neben den Schnittstellen der einzelnen Berufsgruppen zum Rehab. auch Schnittstellen zwischen den einzelnen Professionen. Je nach individuellem Behandlungsbedarf des Rehab. sind die Schnittstellen größer oder kleiner.

Während Möller eine Teamgröße von 5-8 Personen als optimal ansieht38, sind Teams in der neurol. Reha in der Regel deutlich größer, da sie sich nicht nur aus verschiedenen Berufsgruppen zusammensetzen, sondern auch aus mehreren Vertretern einer Berufsgruppe. Besonders bei den im Schichtdienst arbeitenden Berufsgruppen, wie den Ärzten oder der Pflege, kommt es für den Rehab. täglich zu wechselnden Bezugspersonen. Therapeuten, Sozialarbeiter und -pädagogen sind in der Regel nur im Tagdienst beschäftigt, sodass eine Konstanz gegenüber dem einzelnen Rehab. gewährleistet werden kann. Trotzdem kann es im Bereich der Therapeuten zu einem Mitwirken unterschiedlicher Personen im Behandlungsteam kommen, wenn der Rehab. an Gruppentherapien teilnimmt.

Ferner kann die Arbeit eines Teams - in diesem Falle die Behandlung des Rehab. - unter keinen Umständen durch Krankheit oder Urlaub unterbrochen werden. Andere Teammitglieder können auf Grund des mangelnden Fachwis- sens die Aufgaben des fehlenden Mitarbeiters nicht immer ohne weiteres übernehmen. Es muss ein Vertreter der Berufsgruppe hinzugezogen werden, wodurch es zu einer neuen Teamzusammensetzung kommt.

4.2 Der Begriff des interdisziplinären Teams

Wie in Kap. 4.1 beschrieben, setzt sich das Team aus unterschiedlichen Berufsgruppen zusammen, die ein interdisziplinäres Team bilden. Bevor eine Analyse der interdisziplinären Teamarbeit mit Blick auf die Konfliktfaktoren zwischen Ergotherapie und Pflege stattfindet, wird zunächst der Begriff des interdisziplinären Teams erläutert.

„Als Team wird ein Zusammenschluss von mehreren Personen zur Lösung einer bestimmten Aufgabe oder zur Erreichung eines bestimmten Ziels bezeichnet."39 Die Aufgabe des Teams in der neurol. Reha ist die Behandlung der Rehab. Daher werden sie auch ,Behandlungsteams‘ genannt.

Jede Berufsgruppe bildet ein Team bspw. das Pflegeteam oder das Logopädenteam. Die Pflegeteams bilden sich häufig stationsintern und stellen ein sogenanntes intradisziplinäres Team dar. Zu einem Stationsteam können auch die auf der Station arbeitenden Ärzte oder Therapeuten gezählt werden. Dann wird von einem interdisziplinären Team gesprochen.

In der Fachliteratur werden Begriffe wie interprofessionell, multidisziplinär oder multiprofessionell oft synonym mit dem Begriff der Interdisziplinarität verwendet. Hingegen gibt es Autoren, die die Begrifflichkeiten differenzierter betrachten. Schroeder unterscheidet den Begriff Interprofessionalität als „... die Zusammenarbeit verschiedener Professionen/Berufe (Pflege, Medizin, Psychologie etc.) ..." vom dem Begriff Interdisziplinarität als „... das Zusammenwirken von unterschiedlichen Disziplinen/Fachwissenschaften (Geisteswissenschaften/Naturwis- senschaften)."40 Im Sinne dieser Definition wäre das Team in der neurol. Reha ein interprofessionelles Team.

Schupp unterscheidet drei unterschiedliche Formen der Teamarbeit in der neurol. Reha, diese können auch als Stufen angesehen werden. Er ordnet die unterschiedlichen Formen den einzelnen Rehaphasen zu.

- Das transdisziplinäre Arbeiten, welches gemeinsame und gleichrangige Arbeit aller beteiligten Disziplinen bedeutet (Rehaphase B/C).
- Das interdisziplinäre Arbeiten, in dem jede Profession ihren eigenen Aufgaben nachgeht, es aber dennoch zu Überschneidungen im Handeln kommt (Rehaphase C/D).
- Das multidisziplinäre Arbeiten, bei dem die einzelnen Therapiemaßnahmen kaum einen Zusammenhang miteinander haben (Rehaphase E).41

Auch Rentsch und Bucher nehmen diese Einteilung vor. Der Begriff der Multidis- ziplinarität ist gleichbedeutend wie bei Schupp definiert. Die Interdisziplinarität definieren sie folgendermaßen: „Die verschiedenen Fächer einer Disziplin finden sich zu einer gemeinsamen Arbeit zusammen. Sie sprechen die gleiche Sprache."42 Sie stellen damit eine Verbindung der Interdisziplinarität zur ICF her, die als gemeinsame Sprache aller Professionen gelten soll.

Transdisziplinarität geht für Rentsch und Bucher noch einen Schritt weiter „Interaktion und Kooperation aller Disziplinen sind in einem einheitlichen Konzept vereinigt. Fachbereichsgrenzen lösen sich auf."43 Den Definitionen zufolge arbeitet das neurol. Team vor allem in den stat. Rehaphasen sowohl transdisziplinär als auch interdisziplinär zusammen.

Bedeutung und Einsatz der einzelnen Begrifflichkeiten sind folglich in der Literatur noch nicht eindeutig geklärt und definiert. Überwiegend findet allerdings der Begriff , Interdisziplinarität1 Anwendung, so wie bspw. in den , RehabilitationsRichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses‘ (GBA).44

4.3 Die Bedeutung der Interdisziplinarität in der neurologischen Rehabilitation

Bevor die Darstellung der Schnittstellen der Ergotherapie und Pflege im neurol. Setting folgt, wird betrachtet, welche Bedeutung die interdisziplinäre Zusammenarbeit in der neurol. Reha hat. Der GBA bezeichnet die Interdisziplinarität als eines der „Prinzipien der Rehabilitation."45

Wie bereits erwähnt, erhielt 2001 die ICF und damit der holistische bio-psychosoziale Ansatz, der nur mit Hilfe von interdisziplinärer Teamarbeit gewährleistet werden kann, Einzug in die Rehabilitation. Die ICF wird in den RehabilitationsRichtlinien des GBA als „Konzeptionelle Grundlage"46 der medizinischen Reha angesehen.

Hinzu kommt, dass die Störungsbilder von neurol. erkrankten Rehab. in der Regel die Behandlung durch unterschiedliche Fachdisziplinen erfordern. „Neben ... Multimorbidität findet sich häufig auch noch eine deutliche Komorbidität. Darunter versteht man das gleichzeitige Vorliegen mehrerer neurologischer und/oder neu- ropsychiatrischer Krankheitsbilder."47 Die Kombination der möglichen motorischen, kognitiven und psychischen Beeinträchtigungen schränkt die Rehab. unter anderem auf den Ebenen der Aktivität und Partizipation ein und führt zu einem Verlust von Selbstständigkeit. Am Beispiel verdeutlicht: Es fällt einem Rehab. deutlich schwerer verloren gegangene Aktivitäten des täglichen Lebens (ADLs) wieder zu erlernen, wenn er neben einer Hemiparese auch von einer amnestischen Störung betroffen ist. Zur Erreichung des gesetzlich geforderten Rehaziels - der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben - wird daher immer das Zusammenspiel aller in der neurol. Reha arbeitenden Professionen benötigt.

Weiterhin gewinnt die interdisziplinäre Zusammenarbeit durch die neurowissenschaftliche Erkenntnis, dass das Gehirn sich in einem stetigen Lernprozess befindet, an Bedeutung. „Jeder Kontakt mit der Umwelt und den darin agierenden anderen geben dem Gehirn prägende und stimulierende Impulse. Daher ist es absolut wichtig, dass alle Rehabilitationspartner [...] wenn möglich auch ähnliche Stimuli zukommen lassen. Um dies zu gewährleisten, muss in der Zusammenarbeit ein hohes Maß an Interdisziplinarität herrschen ...“48 Das heißt, dass in jeder Situation mit dem Rehab. alle Mitglieder aus dem Behandlungsteam annähernd gleich agieren sollen. Sie sollen bspw. das gleiche Maß an verbaler Anleitung nutzen, Handlungsabläufe gleich gestalten oder den Rehab. durch dieselben Handgriffe bei der Ausführung der ADLs begleiten. Dies kann nur mit guten Absprachen gelingen.

Die hohe Bedeutung der Interdisziplinarität ergibt sich nicht nur durch den Rehab. und die vorhandenen neurol. Störungen selbst, sondern auch durch politische und strukturelle Gegebenheiten. Faktoren wie die Verweildauerverkürzung, die Einführung von Diagnosis Related Groups (DRGs) und der Personalabbau erfordern eine verbesserte interdisziplinäre Zusammenarbeit.49 In den Empfehlungen zur Neurologischen Rehabilitation äußert die BAR: „Die primär auf 3 Wochen beschränkte Kostenzusage impliziert häufig, daß die Entscheidung zur Verlängerung und Formulierung des Verlängerungsantrages bereits zum Ende der ersten Behandlungswoche erfolgen muß. Dies führt zu wenig fundierten Aussagen über Rehabilitationsdiagnosen und Rehabilitationsziele ,..“50 Weiter: „Es besteht die Gefahr, daß gerade neurologisch schwerkranke Patienten (Phase C), bei denen das Rehabilitationsziel erst erarbeitet werden muß, durch die verkürzte Kostenzusage und die nach einer Behandlungswoche noch unvollständig zu erkennenden Rehabilitationsziele aus dem Rehabilitationsprozeß herausfallen.“51 Zusammengefasst entstehen auf Grund der kurzen Behandlungsdauer insbesondere Nachteile für schwer Betroffene. Die Arbeit des Behandlungsteams muss daher ausreichend effizient sein, um eine Benachteiligung des Rehab. zu verhindern.

Der bereits eingangs angesprochene Zeitaufwand für die Austragung und Behandlung von Konflikten, mindert die Behandlungszeit des Rehab. und gefährdet im Zusammenhang mit den strukturellen und politischen Veränderungen seinen Rehaerfolg. Darüber hinaus zeichnet sich ab, dass durch diese Rahmenbedingungen in der neurol. Reha Zeitmangel besteht.

4.4 Voraussetzungen für die interdisziplinäre Teamarbeit

Eine gute interdisziplinäre Zusammenarbeit stellt hohe Anforderungen an die einzelnen Teammitglieder. „In einem interdisziplinären Team wird an gemeinsam festgelegten Zielen gearbeitet, was einen permanenten Austausch aller beteiligten Fachbereiche erfordert."52 Ziel des Teams sind in erster Linie die Ziele des Rehab., die mittels Gespräch, Anamnese, Assessment, Angehörigengespräch und einer ausführlichen Diagnostik und Befunderhebung ermittelt werden. Dabei erhält jedes Mitglied des Behandlungsteams unter Umständen andere Informationen über den Rehab. und seine Ziele. Diese Einzelinformationen müssen im Team zusammengetragen werden. „Hierfür ist die Kommunikation untereinander von herausragender Bedeutung."53

Laut Vogel kann die interdisziplinäre Zusammenarbeit maßgeblich durch die Organisationstruktur gefördert werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

- Schriftliche Formulierung von Rehabilitationszielen und -plänen
- Klärung der Zuständigkeiten
- Teambesprechungen als fester Bestandteil der Tages- oder Wochenpläne
- bei Bedarf Vorhandensein von kooperationsfördernden Maßnahmen54 Unter dem letzten Punkt versteht Vogel bspw. die Möglichkeit zur Supervision und damit Maßnahmen zur Konfliktprävention und -behandlung.

Um Rehaziele schriftlich formulieren zu können, werden Dokumentationssysteme benötigt, in denen Informationen schriftlich festgehalten werden können und zu denen alle Teammitglieder Zugang haben. Die Dokumentation des

Rehaverlaufs soll laut der ,Deutschen Gesellschaft für Neurologische Rehabilitation (DGNR) schriftlich und individuell für jeden Rehab. erfolgen und Veränderungen des funktionellen Status, die Anordnung der Medikation, alle wichtigen medizinischen Daten, die Rehaziele der Rehab., Art, Anzahl, Dauer und Uhrzeit der Durchführung der Therapien beinhalten.55 Auch die BAR fordert die Dokumentation und Kontrolle aller mit dem Rehab. in Verbindung stehenden Prozesse.56

Die von Vogel angesprochenen Zuständigkeiten sollen laut den Qualitätsindikatoren der BAR in Form von Stellen- und Aufgabenbeschreibungen schriftlich festgehalten werden.57 Schroeder geht in diesem Punkt noch etwas weiter und fordert: „... eine Sensibilisierung aller Berufsgruppen für das Thema oder Kenntnisse über das Fachwissen, die Aufgabengebiete und Rollen der anderen Berufsgruppen, müssten für eine erfolgreiche Umsetzung interprofessioneller Zusammenarbeit ergriffen werden."58 Die BAR schlägt dazu interne Teamfortbildungen vor.59 Damit können sowohl intradisziplinäre als auch interdisziplinäre Teamfortbildungen gemeint sein.

Die von Vogel genannten Teambesprechungen werden zwar in der Literatur vielfach erwähnt und von der BAR als Qualitätsindikator genannt60, allerdings gibt es weder bei der BAR noch anderweitig Empfehlungen zur Häufigkeit, Dauer und Gestaltung.

4.5 Interdisziplinarität zwischen Ergotherapie und Pflege

Der bereits erwähnte holistische Behandlungsansatz in der neurol. Reha fordert die Beteiligung beider Berufsgruppen am Behandlungsprozess. Das Vorhandensein von Schnittstellen ergibt sich aus der Bedeutung der Interdisziplinarität in der neurol. Reha. Um die konkreten Schnittstellen zwischen Ergotherapeuten und Pflegekräften benennen zu können, bedarf es zunächst einer Übersicht über die Aufgabenfelder beider Professionen in der neurol. Reha.

4.5.1 Ergotherapie in der Neurologie

Die Ergotherapie entstand ursprünglich aus der Zusammenführung der Beschäf- tigungs- und Arbeitstherapie. Der Deutsche Verband der Ergotherapeuten (DVE) veröffentlichte 2007 folgende Definition: „Ergotherapie unterstützt und begleitet Menschen jeden Alters, die in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt oder von Einschränkung bedroht sind. Ziel ist, sie bei der Durchführung für sie bedeutungsvoller Betätigungen in den Bereichen Selbstversorgung, Produktivität und Freizeit in ihrer persönlichen Umwelt zu stärken. Hierbei dienen spezifische Aktivitäten, Umweltanpassung und Beratung dazu, dem Menschen Handlungsfähigkeit im Alltag, gesellschaftliche Teilhabe und eine Verbesserung seiner Lebensqualität zu ermöglichen."61 Die Ergotherapie ist damit keine kurativ, sondern eine rehabilitate ausgerichtete Profession.

Im Rahmen der neurol. Reha sind sowohl die Beeinträchtigungen der Körperfunktionen und -strukturen als auch die Beeinträchtigung der Aktivitäten und Partizipation62 und somit die in der Definition erwähnte Handlungsfähigkeit und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben Tätigkeitsfeld und Ziel der Ergotherapeu- ten. Der DVE nennt unter anderem die folgenden Aufgabengebiete für Ergothera- peuten in der Neurologie.63 Neben den rein funktionellen Behandlungen, insbesondere von Arm und Hand, steht die Selbsthilfe im Vordergrund. Kompensati- ons- und Adaptionsverfahren werden eingesetzt, um bestehende Einschränkungen im Bereich der ADLs aufzuheben. Therapieformen sind unter anderem das Wasch- und Anziehtraining, das Haushaltstraining, das Schreibtraining oder die Begleitung bei der Essenszubereitung und -aufnahme. Neben den ,patientenbe- zogenen Aufgaben‘ gehören auch Tätigkeiten wie die Teilnahme an Teambesprechungen und Fortbildungen, die Dokumentation der Therapie und das Treffen von interdisziplinären Absprachen dazu.64

Es finden sich besonders für das Berufsbild der Ergotherapie nur wenige aufgabenbeschreibende Quellen, die administrative Aufgaben einschließen. Eine ausführlichere Auflistung des Aufgabengebiets der Ergotherapie ist im Anhang in der Tab. 765 zu finden.

Zu den Behandlungsmethoden der Ergotherapeuten in der Neurologie zählen z. B. ,Bobath‘, ,Affolter‘, ,Facio-Orale-Trakt-Therapie‘, ,Basale Stimulation oder die ,Kognitiv therapeutischen Übungen nach Perfetti‘.66

4.5.2 Pflege in der Neurologie

Das Berufsbild der Pflege umfasst die Gesundheits-, Kranken-, Alten- und Kinderkrankenpfleger sowie Krankenpflegehelfer. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) definiert Pflege wie folgt: „Pflege umfasst die eigenverantwortliche Versorgung und Betreuung, allein oder in Kooperation mit anderen Berufsangehörigen, von Menschen aller Altersgruppen, von Familien oder Lebensgemeinschaften, sowie von Gruppen und sozialen Gemeinschaften, ob krank oder gesund, in allen Lebenssituationen (Settings). Pflege schließt die Förderung der Gesundheit, Verhütung von Krankheiten und die Versorgung und Betreuung kranker, behinderter und sterbender Menschen ein. Weitere Schlüsselaufgaben der Pflege sind Wahrnehmung der Interessen und Bedürfnisse (Advocacy), Förderung einer sicheren Umgebung, Forschung, Mitwirkung in der Gestaltung der Gesundheitspolitik sowie im Management des Gesundheitswesens und in der Bildung.“67

Diese Definition macht bereits deutlich, wie vielfältig die Aufgaben der Pflege sein können. Während die Pflege ursprünglich kurativ medizinisch ausgerichtet war, bilden sich im Ausbildungscurriculum der Gesundheits- und Krankenpflege vermehrt rehabilitative und präventive Behandlungsansätze ab. Denn „... im Zuge der Aktualisierung des Krankenpflegegesetzes 2004 [...] wurde der Stundenanteil für das Thema Rehabilitation mit 120 Stunden festgeschrieben sowie das Stundenkontingent zum Erwerb von rehabilitationsrelevanten Kompetenzen wie Beratung, Schulung und Anleitung erweitert."68 Dadurch kommt es zu einem Aufgabenzuwachs innerhalb der Pflege.

In der Fachliteratur gestaltet sich die Darstellung der Aufgaben der Pflege in der neurol. Rehabilitation derart vielfältig, dass eine ausführliche Auflistung aller Aufgaben kaum möglich ist.

Eine detaillierte Darstellung hat die Bundesarbeitsgemeinschaft medizinisch-beruflicher Rehabilitation (BAG mbReha) im Januar 2000 veröffentlicht.69 Dort werden die unterschiedlichen Aufgabengebiete von Krankenschwestern/-pfleger mit 3-jähriger Ausbildung in fünf Kategorien unterteilt (vgl. Anhang Tab. 8).70 Zu den ,patientenbezogenen Aufgaben‘ gehören unter anderem die Kontrolle der Vitalzeichen oder die Durchführung der Grundpflege. Die ,Aufgaben mit speziell rehabilitativen Inhalten‘ umfassen z. B. die Förderung der Selbsthilfe oder das Wiederherstellen verloren gegangener Körperfunktionen. Hinzu kommen ,be- triebsbezogenen Aufgaben‘, wie das Einhalten der Hygienevorschriften oder die Sicherstellung des Informationsflusses und die , mitarbeiterbezogenen Aufgaben‘, die die Teilnahme an Fortbildungen oder den interdisziplinären Austausch umfassen. ,Besondere Verpflichtungen sind unter anderem die Teilnahme an hausinternen Gremien und Arbeitskreisen.

In der Aufgabendarstellung finden sich sowohl Ansätze der kurativen als auch der präventiven und rehabilitativen Pflege wieder.

[...]


1 Wehner, Lore, Dicke Luft - Konfliktmanagement in Gesundheitsberufen; Springer, Berlin, 2012, S.10

2 Vgl. Proksch, Stephan, Konfliktmanagement im Unternehmen: Mediation und andere Methoden für Konflikt- und Kooperationsmanagement am Arbeitsplatz; Springer Gabler, Berlin/Heidelberg, 2. Aufl. 2014, S.10-12

3 Wehner, Lore, S.14 (s. Anm. 1)

4 Vgl. Grosser, Michaela, Konfliktlotsen in Dienstleistungsunternehmen: Eine Analyse aus betriebswirtschaftlicher, psychosozialer und rechtlicher Perspektive; Gabler, Wiesbaden, 1. Aufl., 2012, S.124-126

5 Vgl. Wehner, Lore, S.46-47 (s. Anm. 1)

6 Vgl. Duden, „Konflikt', http://www.duden.de/rechtschreibung/Konflikt, zuletzt geprüft am 04.01.2015

7 Proksch, Stephan, S.2 (s. Anm. 2)

8 Zülsdorf, Ralf-Gerd, Strukturelle Konflikte in Unternehmen: Strategien für das Erkennen, Lösen, Vorbeugen; Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler, Wiesbaden, 1. Aufl., 2008, S.43

9 Glasl, Friedrich, Konfliktmanagement: Ein Handbuch für Führungskräfte, Beraterinnen und Berater, Haupt/Freies Geistesleben, Berlin/Stuttgart,10. über. Aufl., 2011, S.17

10 Vgl. Glasl, Friedrich, S.17 (s. Anm. 9)

11 Vgl. Zülsdorf, Ralf-Gerd, S.45 (s. Anm. 8)

12 Neben der Unterscheidung von Konflikten in Konfliktarten nutzen Autoren auch Ausdrücke wie Konfliktebenen und Konfliktkategorien. Inhaltlich unterscheiden sie sich in ihrer Einteilung nur unwesentlich.

13 Zülsdorf, Ralf-Gerd, S.43-44 (s. Anm. 8)

14 Proksch, Stephan, S.5-7 (s. Anm. 2)

15 Vgl. Zülsdorf, Ralf-Gerd, S.45-47 (s. Anm. 8)

16 Vgl. Wehner, Lore, S.15 (s. Anm. 1)

17 Vgl. Zülsdorf, Ralf-Gerd, S.45-47 (s. Anm. 8)

18 Vgl. Zülsdorf, Ralf-Gerd, S.12-14 (s. Anm. 8)

19 Vgl. Zülsdorf, Ralf-Gerd, S.12-14 (s. Anm. 8)

20 Vgl. Grahmann, Ralf und Gutwetter, Alfred, Konflikte im Krankenhaus: Ihre Ursache und ihre Bewältigung im pflegerischen und ärztlichen Bereich; Hans Huber, Bern, 2. überarb. Aufl., 2002, S.67-71

21 Vgl. Zülsdorf, Ralf-Gerd, S.12-14 (s. Anm. 8)

22 Vgl. Wehner, Lore, S.10-11 (s. Anm. 1)

23 Zülsdorf, Ralf-Gerd, S.15 (s. Anm. 8)

24 Vgl. Zülsdorf, Ralf-Gerd, S.45-47 (s. Anm. 8)

25 Vgl. Grosser, Michaela, S. 105-11 (s. Anm. 4)

26 Vgl. Grahmann und Gutwetter (s. Anm. 20)

27 Vgl. Grosser, Michaela, S.105 (s. Anm. 4)

28 Grosser, Michaela, S.105 (s. Anm. 4)

29 Grosser, Michaela, S.105 (s. Anm. 4)

30 Deutsche Übersetzung; vgl. World Health Organization, „Disability prevention and rehabilitation: Technical Report Series 668", http://apps.who.int/iris/bitstream/10665/40896/1/WHO_TRS_668.pdf?ua=1, zuletzt geprüft am 04.12.2014, S.9

31 Eine genauere Erläuterung des Phasenmodells in der neurol. Reha findet sich im Anhang auf S. 76-77, Es wurde in Anlehnung an die Definition der Rehaphasen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) erstellt.

32 Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, „Schriftenreihe der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation Heft 4 : Arbeitshilfe für die Rehabilitation von Schlaganfallpatienten“, Frankfurt/Main, 1998, S.33

33 Vgl. Schmidt, Ralf und Schupp, Wilfried, „Gesetzliche Grundlagen und Formen der Rehabiltation : Das neurologischen Phasenmodell,“ in Pflege in der Rehabilitation: Medizinische Rehabilitation und Pflegeinterventionen, hrsg. v. Ralf Schmidt, Ralf; Thiele, Heike und Leibig, Armin; Kohlhammer, Stuttgart, 1. Aufl., 2012 S.16-23, S.22.

34 Vgl. Vogel, Heiner, „Berufsgruppen in der Rehabilitation,“ in Rehabilitationsmedizin, hrsg. v. Delbrück, Hermann und Haupt, Ekke;Urban & Schwarzenberg, München, 2. Aufl., 1998, S.117—131, S.118-25.

35 Der Einfachheit halber werden unter den Oberbegriffen „Ärzte“ und „Pflege“ alle denkbaren Fachrichtungen zusammengefasst und in den weiteren Ausführungen der Arbeit ebenso behandelt.

36 Vgl. Vogel, Heiner, S.124-25 (s. Anm. 34)

37 Vgl. Herzog, Jürgen, „Rahmenbedingungen der neurologischen Rehabilitation,“ in Praktische Neurorehabilitation: Behandlungskonzepte nach Schädigung des Nervensystems, hrsg. v. Müller, Friedemann; Walther, Ernst und Herzog, Jürgen; Kohlhammer, Stuttgart, 1. Aufl., 2014, S.25-29, S.26.

38 Vgl. Möller, Susanne, Einfach ein gutes Team: Teambildung und -führung in Gesundheitsberufen; Springer Medizin, Berlin, Heidelberg, 2010, S.7

39 Möller, Susanne, S. 4 (s. Anm. 38)

40 Schröder, Gabriele, „Interprofessionalität in der Umsetzung," Pflegewissenschaft 12 (Januar 2010): S. 18-23, S. 18

41 Vgl. Schupp, Wilfried. „Rehabiltation bei neurologischen Krankheitsbildern." In Rehabilitationsmedizin, hrsg. v. Delbrück; Haupt, Urban & Schwarzenberg, München, 2. Aufl., 1998. S. 575-635. S. 598

42 Rentsch, Hans P. und Bucher, Peter O., ICF in der Rehabilitation: Die praktische Anwendung der internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit im Rehabilitationsalltag; Schulz-Kirchner, Idstein, 2. Aufl., 2006, S. 48

43 Rentsch, Hans P. und Bucher, Peter O., S.48 (s. Anm. 42)

44 Vgl. Gemeinsamer Bundesausschuss, „Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Rehabilitations-Richtlinie)"; https://www.g-ba.de/downloads/62-492-882/RL-Reha_2014-04- 17.pdf; zuletzt geprüft am 04.12.2014, S.5

45 Gemeinsamer Bundesausschuss, S.5 (s. Anm. 44)

46 Gemeinsamer Bundesausschuss S.5 (s. Anm. 44)

47 Schupp, Wilfried. „Medizinische Rehabilitation in der Neurologie/Neurochirurgie: Besonderheiten der Neurorehabilitation." In Pflege in der Rehabilitation: Medizinische Rehabilitation und Pflegeinterventionen, hrsg. v. Schmidt, Ralf; Thiele, Heike und Leibig, Armin; Kohlhammer, Stuttgart, 1. Aufl., 2012, S. 194-198. S. 194

48 Habermann, Carola, „Aspekte ergotherapeutischen Handelns im Arbeitsfeld Neurologie,“ in Ergotherapie im Arbeitsfeld Neurologie, hrsg. v. Habermann, Carola und Kolster, Friederike; Thieme, Stuttgart, 2., überarb. Aufl., 2009, S. 2—42, S. 13

49 Vgl. Kuhlmey, Adelheid, Höppner, Karin und Schaeffer, Doris, „Die Aufgabenzuschnitte, Arbeitsteilungen und Kooperationsformen,“ in Handbuch Pflegewissenschaft, hrsg. v. Schaeffer, Doris und Wingenfeld, Klaus; Juventa, Weinheim, Neuausgabe, 2011, S. 661-79, S. 666.

50 Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, „Empfehlungen zur Neurologischen Rehabiltation von Patienten mit schweren und schwersten Hirnschädigungen in den Phasen B und C“, Frankfurt/Main, 1999, S. 18

51 Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, S.18 (s. Anm. 50)

52 Asmussen-Clausen, Maren et al., „Einführung in die Pflege von Menschen mit neurologischen Erkrankungen" in Pflege konkret Neurologie Psychiatrie, hrsg. v. Gold, Kai; Schlegel, Yamela und Stein, Klaus-Peter; Urban & Fischer, München, 5. Aufl, 2014, S. 2-62, S. 6

53 Asmussen-Clausen, Maren et al., S.6 (s. Anm. 52)

54 Vgl. Vogel, Heiner, S.130 (s. Anm. 34)

55 Vgl. Deutsche Gesellschaft für Neurologische Rehabilitation, „Qualitätsrichtlinien der Deutschen Gesellschaft für Neurologische Rehabilitation zur Erlangung des Zertifikates ,DGNR-geprüfte, qualifizierte, neurologische Rehabilitation'", http://www.dgnr.de/media/165/cms_447fea2053b3e.pdf, zuletzt geprüft am 12.09.2014, S. 2

56 Vgl. Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, „Manual für ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement für stationäre Rehabilitationseinrichtungen nach § 20 SGB IX", Frankfurt/Main, 2009, S. 28-29

57 Vgl. Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, S. 27 (s. Anm. 56)

58 Schröder, Gabriele, S. 19 (s. Anm. 40)

59 Vgl. Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, S. 42 (s. Anm. 56)

60 Vgl. Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, S. 39 (s. Anm. 56)

61 Deutscher Verband der Ergotherapeuten e.V., „Ergotherapie - Definition“, https://www.dve.info/ergotherapie/defini- tion.html, zuletzt geprüft am 04.12.14

62 Vgl. Deutscher Verband der Ergotherapeuten e.V., „Ergotherapie in der Neurologie“, Karlsbad, 2. Aufl., 2006

63 Vgl. Deutscher Verband der Ergotherapeuten e.V. (s. Anm. 62)

64 Vgl. Deutscher Verband der Ergotherapeuten e.V., S.8-10 (s. Anm. 62)

65 Vgl. im Anhang Tab. 7, S.78-79

66 Vgl. Deutscher Verband der Ergotherapeuten e.V., S.7 (s. Anm. 62)

67 Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V., „Definition der Pflege - International Council of Nurses ICN: Deutsche Übersetzung“, http://www.dbfk.de/download/ICN-Definition-der-Pflege-DBfK.pdf; Im Original unter http://www.icn.ch/about-icn/icn-definition-of-nursing/, zuletzt geprüft am 04.12.2014

68 Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V., „Rehabilitation heute: Handlungsfelder und Kompetenzprofile in der Pflege",Berlin, 2013, S. 25

69 Vgl. Bundesarbeitsgemeinschaft medizinisch-beruflicher Rehabilitationseinrichtungen BAG mbReha Phase II, „Schriftenreihe Heft 11: Rehabilitationspflege: Aufgaben- und Verantwortungsbereiche der Mitarbeiter im Pflegedienst in Rehabilitationseinrichtungen", Frankfurt/Main, 2000, S. 17-22

70 Vgl. im Anhang Tab.8, S. 80

Final del extracto de 97 páginas

Detalles

Título
Betrachtung von Konfliktfaktoren in der interdisziplinären Zusammenarbeit von Ergotherapie und Pflege im stationären neurologischen Setting
Universidad
University of Applied Sciences North Hesse; Bad Sooden-Allendorf
Calificación
1,2
Autor
Año
2015
Páginas
97
No. de catálogo
V993882
ISBN (Ebook)
9783346358639
ISBN (Libro)
9783346358646
Idioma
Alemán
Palabras clave
betrachtung, konfliktfaktoren, zusammenarbeit, ergotherapie, pflege, setting
Citar trabajo
Katharina Wemhoff (Autor), 2015, Betrachtung von Konfliktfaktoren in der interdisziplinären Zusammenarbeit von Ergotherapie und Pflege im stationären neurologischen Setting, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/993882

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