Internationale Telekommunikation. Ein Vergleich der Ergebnisse der Regulierung in der Triade - Hinsichtlich des Merkmals Wettbewerb im Festnetz


Trabajo de Seminario, 2000

24 Páginas, Calificación: 1,3


Extracto


Inhaltsverzeichnis

II. Abkürzungsverzeichnis

III. Abbildungsverzeichnis

IV. Anhang

V. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

2. Derzeitiger Stand der Regulierung
2.1 Deregulierung in den USA
2.2 Japan ein Beispiel des Asiatischen Raumes
2.3 Deutschland ein Vertreter der EU

3. Vergleich der Ergebnisse der Regulierung
3.1 Dimensionen der Regulierungsergebnisse
3.2 Die Entwicklung der relevanten Variablen im Vergleich

4. Schlußfolgerung für die Politik

5. Zusammenfassung

II. Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

III. Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Verteilung der lokalen Telekommunikationsanbieter nach Regionen S.20

1. Einleitung

Die letzten Jahre haben für die Telekommunikationsindustrie weltweit weitreichende Veränderungen gebracht. Neben der weitestgehenden Privatisierung der meisten staatlichen Monopole und der Deregulierung der Märkte in der Hauptzahl der Länder, ist eine Entwicklung der ehemaligen Staatsunternehmen in Richtung einer internationalen Geschäftstätigkeit zu verzeichnen. Es stellt sich aber die Frage, inwieweit eine starke Position im Heimatmarkt dieses Vorgehen ermöglicht, die Unternehmen z.B. auf ein Monopol im Heimatmarkt zurückgreifen können, welches die Internationalisierung finanziert. Die europaweite Deregulierung im Jahre 1998 hat erste Veränderungen für die Verbraucher von Telekommunikationsdienstleistungen gebracht. Eine Bewertung der Erfolge ist aber nur auf Basis eines Vergleichs mit Ländern, die bereits zu einem früheren Zeitpunkt eine Marktöffnung forcierten, sinnvoll.

Das diskutierte Problem dieser Arbeit wird die Untersuchung der Maßnahmen zur Regulierung der Telekommunikationsindustrie und vor allem deren letztendlichen Ergebnisse hinsichtlich der Marktsituation in den betrachteten Ländern sein. Als Schlußfolgerung sollen schließlich Denkanstöße bezüglich der Tendenz der Veränderungen des bisherigen Regulierungsrahmens aufgestellt werden. Durch diesen Diskussionsbeitrag werden Vorschläge zur Erreichung eines möglichen Zieles der Politik, des Wettbewerbs ohne Regulierung in den betrachteten Märkten, abgeleitet.

In den folgenden Kapiteln wird eine Einschränkung der Telekommunikationsindustrie auf das Festnetz bzw. den damit verbundenen weiterführenden Dienstleistungen vorgenommen, um damit den problematischsten Bereich einzugrenzen. Zusätzlich wird eine Focusierung hinsichtlich der für die Untersuchung des Wettbewerbs relevant Elemente notwendig. Es ist nicht sinnvoll Netzteile mit einer Price-Cap Regulierung wie z.B. Standleitungen zu untersuchen, bei denen eine Vergütung an den ehemaligen Monopolisten vorgesehen ist und die somit keinen Indikator für einen eigentlichen Wettbewerb darstellen. Es darf aber nicht vergessen werden, daß der größte Teil der weiterführenden Entwicklung auf der Preisregulierung von Standleitungen basiert. Somit wird also vor allem die Entwicklung beim Endverbraucher untersucht.

Die Analyse erfolgt als erstes durch die Darstellung der Situation der Deregulierung am Beispiel der Märkte USA, Japan und Deutschland als Teile bzw. Elemente der Triaderegionen im zweiten Kapitel. Aufgrund der Vielfältigkeit der Vorgehensweisen in der EU1 ist eine Einschränkung auf Deutschland der Vereinfachung halber sinnvoll. Es muß aber kritisiert werden, daß keine Repräsentativität für die EU besteht. Im dritten Kapitel wird ein Vergleich der Ergebnisse hinsichtlich relevanter Dimensionen vorgenommen. Zu diesem Zweck erfolgt die Vorstellung eines Ansatzes auf dessen Grundlage die nachfolgenden Untersuchungen durchgeführt werden. Letztendlich soll im vierten Kapitel ein Analyse der Abweichungen der unterschiedlichen Marktsituationen der Länder durchgeführt und in Thesen bezüglich der Veränderung des derzeitigen Regulierungsrahmens überführt werden.

2. Derzeitiger Stand der Regulierung

In diesem Kapitel werden die Grundlagen für den später folgenden Vergleich gelegt. Zu diesem Zweck wird jedes Land separat hinsichtlich der Situation der Regulierung und dem zeitlichen Ablauf des Deregulierungsprozesses dargestellt und analysiert. Dieses Vorgehen wird notwendig durch den unterschiedlichen historischen Beginn und den damit differenzierten Abläufen und Erkenntnissen und soll eine Grundlage für das Verständnis der Entwicklungen in den einzelne Ländern ermöglichen.

2.1 Deregulierung in den USA

Der Telekommunikationsmarkt in den USA wurde seit seiner Entstehung in den 20`er Jahren von einem Unternehmen AT&T (American Telegraph & Telephon Coperation) dominiert. Diese Gesellschaft war von Anfang an im Publikumsbesitz. Es kontrollierte also kein staatliches Monopol den Telekommunikationsmarkt. Aufgrund fehlenden Wettbewerbs wurden 1934, Regulierungsbehörden mit einer überstaatlichen Organisation der FCC (Ferderal Communication Commission) und mehreren innerstaatlichen Behörden den PUC's (Public Utilities Commissions) gegründet. Diese hatten die Aufgabe der Überwachung des Unternehmens AT&T, was sowohl die Kontrolle der Preise betraf, wie auch die Untersuchung der Ausnutzung von Marktmacht gegen neue Konkurrenten. Seit den fünfziger Jahren erfolgte die Regulierung primär auf juristischem Weg durch Klagen auf Basis bestehender Wettbewerbsgesetze. (vgl. Pitz, 1999, S. 45 ff.)

Diese Vorgehensweise wurde 1984 durch die Modification of Final Judgement geändert. Der Grundgedanke dieser Verordnung war die Trennung eines wettbewerbsfähigen nationalen Telekommunikationsmarktes von einem, durch ein angenommenes natürliches Monopol gekennzeichneten, regionalen Markt. Im Zuge dessen wurde AT&T in ein ausschließlich national tätiges Unternehmen und 22 ausschließlich regional operierende RBOC's (Regional Bell Operating Companies) aufgespalten. (vgl. Welfens, Graack, 1996 [a], S. 98f.) Die neuen regional tätigen Telefongesellschaften wurden in ihren Expansionsmöglichkeiten reguliert, d.h. ein Angebot in anderen Regionen und im nationalen Markt wurde unterbunden. Ebenso durften diese Unternehmen keine Herstellung von Endgeräten betreiben. Die Öffnung des nationalen Marktsegmentes erfolgte durch die Preisregulierung von AT&T sowohl was die Preise von Mietleitungen betraf, als auch die Gebühren für Netzzusammenschlüsse. Die neu auf den Markt etablierten nationalen Unternehmen unterlagen keiner preispolitischen Regulierung (asymetrische Regulierung). (vgl. Pitz, 1999, S. 47ff.)

Diese Reform ermöglichte im Festnetz einen Wettbewerb durch regulatorische Preisfestsetzung und neue Konkurrenten in dieses Marktsegment. Untersuchungen gehen jedoch davon aus, daß sich keine eigentliche Marktdynamik einstellte und begründen es, mit den im Zeitablauf kontinuierlich sinkenden Preisen (vgl. Kelly, Woodall, 2000, S.158) und steigenden Margen dieses Segments. Ein weiteres Indiz ist die parallele Preisentwicklung der drei großen Anbieter, woraus ein konklussives und damit wettbewerbsgefährdendes Verhalten geschlußfolgert werden könnte. (vgl. Pitz, 1999, S.52)

Die meisten regionalen Gesellschaften versuchten im Zeitablauf mehrfach den Regulierungsrahmen bezüglich anderer Segmente zu umgehen bzw. juristisch diese Verordnung aufzuheben. Im Jahr 1995 wurde erstmals einem RBOC gestattet auf dem nationalen Markt Telekommunikationsdienstleistungen anzubieten (vgl. ebd. S. 59)2. Verstärkt wurde der Druck der Regionalgesellschaften auf die Regulierungsbehörden zusätzlich noch aufgrund einer Umgehung des lokalen Monopols durch neue Anbieter. Diese beschränkten sich weitestgehend auf Unternehmen und große Privatkunden und damit auf den lukrativsten Bereich. Ein weiter Punkt war die schrittweise Etablierung des Local Loop (lokaler Mobilfunk bzw. Richtfunk). (vgl. Sapington, Weisman, 1996, S. 251f.) Auf Basis dieser Tendenzen setzte sich Mitte der neunziger Jahre die Erkenntnis durch, daß aufgrund technischer Neuerungen und der weiten Verbreitung anderer Netze wie das Kabelfernsehen (Penetrationsrate über 90 %) das natürliche Monopol im lokalen Markt nicht mehr gegeben war. (vgl. Pitz, 1999, S. 52 ff.; Welfens, Graack, 1996, S. 100 ff.) Hinzu kommt, daß der Einsatz von neuen Technologien wie Glasfaserkabel hohe Investitionen in die Infrastruktur erforderte, die sowohl von den existierenden Regionalgesellschaften (LEC's) wie auch von eventuell neuen Unternehmen vorgenommen wurden. (vgl. FCC, 1999, S.15) In der Vergangenheit aufgetretene Sunk Coast waren also in der Rolle als Argument zur Beibehaltung der regionalen Monopole veraltet. (vgl. Pitz, 1999, S. 52)

Folglich wurde 1996 der Telecommunications Act verabschiedet. Dieses Gesetz hatte als Hauptziel die Schaffung von Wettbewerb in den lokalen Märkten. Zu diesem Zweck wurden weitreichende Regelungen hinsichtlich der technische Kompatibilität der Netze und dem Umgang mit neuen Wettbewerbern festgelegt. So durfte seit dem keine Behinderung durch Standarts im technischen Level der Netze und Geräte erfolgen. Es gab Vorgaben bezüglich Nummernportabilität und Wahlparitäten zwischen den Anbietern sowie des Zugangs zu Wegrechten für die in den Markt eintretenden Unternehmen. Um eine schnelle Etablierung von Wettbewerb zu ermöglichen, wurde ein Resale - System eingeführt, d.h. der Einkauf von Leistungen etablierter Hersteller an neue Konkurrenten auf Basis von Großhandelsrabatten zum gleichem Preis für jedes Unternehmen und ohne Reglementierung einzelner Dienstleister. (vgl. Pitz, 1999, S.64)

Der Wettbewerb auf Resale-Basis führte zu einem schnellen Anstieg der Anbieterzahl (vgl. FCC, 1999, S.4), die dadurch zügig einen Kundenstamm bilden konnten und Zeit für den Aufbau eigener Netze erhielten. Von großer Bedeutung ist dabei die Höhe der Großhandelsrabatte der bestehenden Anbieter, die aufgrund der Festlegung durch die PUC's von Staat zu Staat eine unterschiedliche Ausprägung haben und somit Preisunterschiede erklären können. (vgl. Pitz, 1999, S.67)

Unterstützt wurde die neue Konkurrenz auch durch Regelungen bezüglich der Entbündelung von Netzbestandteilen und der Zusammenschaltung von Netzen. So war es ab dem Inkrafttreten des Gesetzes möglich, auf einzelne Netzelemente zu diskrimminierungsfreien Konditionen Zugriff zu nehmen. Damit wurde eine effiziente Investition in Netzbestandteile ermöglicht. Markteintritte konnten seit dem mit unvollständiger Infrastruktur erfolgen. Neue Anbieter wurden durch die Verpflichtung der alten Anbieter zur Zusammenschaltung der Netze (ohne Rücksicht auf die Kosten) gefördert. Diese Bedingungen trugen wesentlich zu dem schnellen Markteintritt neuer Anbieter, vor allem aber der lokalen Kabelnetzanbieter, in die regionalen Märkte bei. (vgl. ebd., S. 67ff.)

Zur Förderung des Wettbewerbs im lokalen Netz wurde für die RBOC's ein Anreizsystem in Form der Möglichkeit des Eintritts in andere Segmente wie den nationalen und den Gerätemarkt geschaffen. Dazu mußte eine Wettbewerbschekliste mit 14 Kriterien erfüllt werden und die ständige Überprüfung der einzelnen Märkte durch die Regulierungsbehörden sicherte die Einhaltung der Kriterien. Sobald innerhalb von sieben Monaten kein Unternehmen in den Markt eingetreten ist, erfolgte eine Überprüfung der Situation für neue Anbieter und die Einhaltung der Chekliste. (vgl. Pitz, 1999, S. 77ff.)

Aufgrund der Maßnahmen und Regelungen des Telecommunications Act konnten sich in vielen Regionen neue Anbieter etablieren. Kritisiert wird von der Literatur aber vor allem, daß fast ausschließlich die attraktiven Marktsegment, wie der Bereich der Geschäftskunden, von den neuen Teilnehmern besetzt wurde. (vgl. Pitz, 1999, S.85) Es entstanden staatenübergreifende Regionalanbieter, u.a. aus den ehemaligen Monopolisten, die auf den nationalen Markt neue Konkurrenz zu den bestehenden Unternehmen bildeten und somit den Wettbewerb auch in diesem Segment weiter verstärkten.

2.2 Japan ein Beispiel des Asiatischen Raumes

Der Japanische Telekommunikationsmarkt war bis 1984 durch ein segmentiertes Monopol gekennzeichnet, auf regionaler und nationaler Ebene durch das Unternehmen NTT (Nipon Telegraph and Telephon ) sowie auf internationalem Gebiet durch KDD (Kokusai Denshin Denwa). Beide Firmen waren in staatlichem Besitz und gekennzeichnet durch eine Beschränkung auf ihren speziellen Markt. Die Hauptprobleme der damaligen Situation waren eine niedrige Produktivität der Telekommunikationsunternehmen gegenüber anderen Nationen, hohe Preise und ein schlechter Service mit entsprechenden Auswirkungen auf die japanische Wirtschaft. Aus diesen Gründen wurde von staatlicher Seite beschlossen, eine Deregulierung des Telekommunikationsmarktes durchzuführen.(vgl. Gerstenberger, Graak; 1997, S.3)

Das erste Gesetz (Telecommunication Buisness Law) trat dementsprechend 1985 in Kraft. (vgl. Ministry of Post and Telecommunication Japan, 1999, S. 3) Diese erste Deregulierungsrunde hatte das Ziel der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit Japans durch eine bessere Versorgung der Konsumenten mit Telekommunikationsleistungen hinsichtlich des Preises und des Services. Zu diesem Zweck war eine Regulierung der Monopolisten notwendig. Es wurde eine Privatisierung der beiden Monopolisten in Form einer Aktienemission im Publikumsverkehr vorgenommen. Damit konnte der Staatseinfluß auf NTT verringert und ein Wettbewerb ohne staatliche Unternehmen ermöglicht werden. (vgl. Gerstenberger, Graak; 1997, S. 3f.)

Die wichtigsten Reglementierungen betrafen die Höhe der Preise für einzelne Leitungen wie z.B. Mietleitungen, das Verbot der Überkreuzsubventionierung zwischen verschiedenen Marktsegmenten wie bspw. den regionalen und den nationalen Märkten, den Marktzutritt neuer Wettbewerber und das Zusammenschalten von Netzen. (vgl. Gerstenberger, Graak, 1997,S. 9ff.) Vor allem letzteres hatte Auswirkungen auf den verhältnismäßig geringen Erfolg dieser Reform, da eine Verbindung von Netzbestandteilen alternativer Anbieter nur über das Leitungssystem von NTT erfolgen durfte oder eine besondere Genehmigung erforderlich war und somit der ehemalige Monopolist ständig zwischen den einzelnen neuen Anbietern aggierte. (ebd. S.10)

Hinsichtlich des Markteintrittes neuer Unternehmen ist zu bemerken, daß kein eigentliches Gesetz diesen regelte, sondern eine Verordnung der Regulierungsbehörde auf deren Grundlage eine Genehmigung das Angebots von Telekommunikationsleistungen möglich war. (vgl. Gerstenberger, Graak, 1997, S. 5) Andere Maßnahmen betrafen vor allem die vorherigen Monopolisten, die ihre Preise durch die Behörde genehmigen lassen mußten. Diese Zustimmungspflicht betraf ebenso die neuen Festnetzanbieter. Im Gegensatz dazu hatten die Serviceprovider nur eine Informationspflicht an das Ministerium für Post und Telekommunikation. Letztendlich erfolgte aber ausschließlich eine Regulierung von NTT und KDD (asymetrische Regulierung) (vgl. Ministry of Post and Telecommunication Japan, 1999, S. 9f.).

Die Folge dieser Reform und der nachfolgenden Regelungen war ein weitestgehender Wettbewerb auf den internationalen und nationalen Märkten. Problematisch zeigt sich ausschließlich die Wettbewerbssituation im lokalen Marktsegment. (vgl. Gerstenberger, Graack, 1997, S. 16 ff.) Die Interconnection Regelungen verhinderten, daß es z.B. aus dem Energiesektor kommenden Anbietern möglich war, eine regionale und nationale Präsenz zu erreichen, bei der ein höherer Marktanteil erlangt werden konnte. Verschärft wurde dieses Problem durch eine relativ niedrige Distributionsdichte des Kabelfernsehens, d.h. ein ausreichend verbreitetes Konkurrenznetz existierte zu diesem Zeitpunkt nicht. Die alternativen Netze der Energieunternehmen konnten, bedingt durch die Zusammenschaltungsregeln, nicht gemäß ihrer Kapazitäten genutzt werden.

Zusätzlich ist die Wirksamkeit eines Verbotes von Quersubventionierung zwischen den einzelnen Marktbereichen zweifelhaft, da eine genaue Überprüfung von Kalkulationen und Verrechnungspreisen nur bei vollständigen Informationen aus dem Unternehmen möglich wäre. Da nicht davon ausgegangen werden kann, daß dieser Fall vorlag bzw. das Japanische Ministerium für Post und Telekommunikation die Berechnungen von NTT vornahm, liegt die Vermutung nahe, daß über Verrechnungspreise eine Subventionierung des Fernbereiches durchgeführt wurde. Das würde heißen, daß ein lokaler Monopolist in der Lage ist, einen verschärften Wettbewerb auf dem nationalen Markt durch höhere Preise im lokalen Segment auszugleichen.

Diese Überlegungen führten letztendlich zur zweiten Stufe der Deregulierung in Japan (1995 bis heute). Dieser Abschnitt umfaßte weitere Regelungen, eine Promotionaktion für den Markteintritt neuer Unternehmen in den Telekommunikationsmarkt und die Umstrukturierung von NTT. (vgl. Ministry of Post and Telecommunications Japan, 2000, S. 14) Die wichtigste weitergehende Liberalisierung war dabei die Aufhebung der Zusammenschaltungsreglementierungen, d.h ab 1995 durfte jeder Betreiber sein Netz mit einem anderen zusammenschließen. Zusätzlich konnte die Regulierungsbehörde seit dem die Zusammenschaltung anweisen. (vgl. Gerstenberg, Graack, 1997, S. 28) Weiterhin wurden weitere Eingriffe in die Preissetzung der ehemaligen Monopolisten vorgenommen.

Als Konsequenz zu den oben angedeuteten Problemen, wurde NTT in eine neue Holdingstruktur mit drei Teilunternehmen überführt. (vgl. Ministry of Post and Telecommunications Japan, 1999 [b], S.19) Dabei wurde eine Aufgliederung des Konzernes in zwei regional und ein national tätiges Unternehmen durchgeführt. Die Dachorganisation dient hauptsächlich administrativen Zwecken, hat aber auch andere Aufgaben wie z.B. Personalmanagement und -beschaffung sowie Forschung und Entwicklung. (vgl. Gerstenberger, Graack, 1997, S. 27) Keine der neu entstandenen Tochtergesellschaften hat wirtschaftlich eine Beziehung zu einem der anderen Unternehmen. Auf diese Weise wird jede Form der internen Subventionierung verhindert, da die Regionalgesellschaften von NTT (National) die selben Preise verlangen müssen wie von anderen Anbietern. (vgl. Ministry of Post and Telecommunications Japan, 1999 [b], S.19f.)

In den Jahren seit 1996 erfolgten vor allem weitergehende Regulierung hinsichtlich der Preise für Mietleitungen und der Zusammenschaltung der Netze. Letzendlich wurde seit dem März 1998 eine dreijährige Werbekampange durch das Ministerium für Post und Telekommunikation begonnen. Das Ziel war eine Erhöhung der Anbieterzahl u.a. im regionalen Bereich aber auch die Erhöhung der Akzeptanz der neuen Anbieter in der Bevölkerung und eine transparentere Gestaltung des Deregulierungsprozesses (vgl. Ministry of Post and Telecommunication, 2000, S. 15f.). Aus diesem Grund wurden im letzten Jahr vor allem die Interconnectionregeln an potentielle neue Anbieter herangetragen. (vgl. OECD, 1999 , S. 4f.)

2.3 Deutschland ein Vertreter der EU

Im Gegensatz zu den in den letzten beiden Abschnitten beschriebenen Ländern erfolgte die Deregulierung des Telekommunikationsmarktes in Deutschland mit einer höheren Anpassungszeit für den etablierten Anbieter. Notwendig war dieses Vorgehen durch einige Besonderheiten im strukturellen Aufbau des Monopolisten, da bis 1989 die Postdienstleistungen, die Telekommunikation und die Postbank in einem Unternehmen der Deutschen Bundespost zusammengefaßt waren. (vgl. Hugenberg, Hutzschenreuter, 1998, S. 8f.)

Daraus resultierend erfolgte ab 1989 eine dreistufige Postreform. Das Ergebnis der ersten Stufe war die Umstrukturierung der Deutschen Bundespost in drei Unternehmen, wobei die Deutsche Post, die Deutsche Telekom und die Postbank gegründet wurden. (vgl. Stoetzer, Wein, 1995, S.12ff.; Hugenberg, Hutzschenreuter, 1998 S.10f.) Die zweite Stufe stellt eine Übergangszeit für die Deutschen Telekom bis zum 01.01.1998, initiiert von der Seite des Gesetzgebers, dar. Verbunden, war mit dieser Stufe die Ausrichtung auf Service und Wettbewerbsfähigkeit, also die Transformation in ein markt- und konkurrenzfähiges Unternehmen. (vgl. Stoetzer, Wein, 1995, S. 14f; Hugenberg, Hutzschenreuter, 1998, S. 11ff.)

Die eigentliche Öffnung des Telekommunikationsmarktes, die dritte Stufe der Postreform, wurde am 01.01.1998 aus Basis einer Richtlinie der Europäischen Union durchgeführt. (vgl. Welfens, Graack, 1996 [b], S. 24) In den nächsten Absätzen soll kurz die Ausgestalltung der Regulierung dieses Gesetzes dargestellt werden.

Im Gegensatz zu den USA und Japan war die eigentliche Deregulierung in Deutschland kein Prozeß im Zeitablauf sondern ein Ereignis, welches zu einem Stichtag mit einem Gesetz durchgesetzt wurde, auch wenn im Nachhinein weitergehende Regulierungen notwendig waren. Dabei wurde zur Vermeidung von Fehlentwicklungen und dadurch bedingte Nachbesserungen auf Erfahrungen bereits deregulierter Länder zurückgegriffen. (vgl. Monopolkommission, 1996, S. 19)

Die in der Literatur besprochenen niedrigen Markteintrittsschranken in Deutschland (vgl. Dehmer, 1999, S.59ff.), sind vor allem auf vielfältige asymmetrische Regulierungen3 des Monopolisten von Seite der Behörden zurückzuführen. Maßgeblich dafür war erstens die gleichzeitige Einführung von Call by Call und Preselektion (d.h. Voreinstellung eines Anbieters bei Ferngesprächen) über das Netz der Deutschen Telekom. Zweitens erfolgte die Festlegung der vollen Nummernportabilität zwischen den Anbietern, was besonders für Geschäftskunden, aufgrund sonst hoher Wechselkosten, Vorteile bedeutete. Eine weitere Regelung beinhaltete den entbündelten Netzzugang für Serviceprovider und neue Anbieter zum Netz der Deutschen Telekom AG. (vgl. Dehmer, 1999, S. 59ff., Neumann, 1999, S. 77ff.) Es ist möglich, die ,,letzte Meile" nicht durch ein eigenes Netz abzudecken, d.h einzelne Netzbestandteile separat zu mieten. Mit der Netzzugangsverordnung wurde der Zusammenschluß der verschiedenen Netze reguliert, der im Ausnahmefall von der Behörde angeordnet werden kann. (vgl. Neumann, 1999, S. 78f.)

Diese Maßnahmen erforderte eine effektive Endgeldregulierung, da der Monopolist durch prohibitiv hohe Preise andere Anbieter am Markteintritt hindern könnte. In der Anfangsphase des geöffneten Marktes war in einigen Bereichen aber nur eine unzureichende Preisregulierung vorgenommen worden, die in den zwei Jahren jedoch durch die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation systematisch verbessert wurde. (vgl. Dehmer, 1999, S. 67ff.)

In Deutschland erfolgte keine Regulierung des Zugangs zu den Wegrechten. Die Besitzrechte liegen in den meisten Regionen bei den Kommunen und damit nicht bei der Deutschen Telekom. Daraus folgt, daß eine Diskrimminierung beim Zugang zu den Rechten in diesen Fällen ausschließlich durch die Kommunen vorgenommen werden kann. Ein weiteres Problem könnte der Aufbau des Fernsehkabelnetzes sein. Im Gegensatz zu Japan existiert zwar in Deutschland (ähnlich wie in den USA) eine verhältnismäßig hohe Distributionsdichte, aber die ungewöhnliche Aufgliederung in vier getrennten Ebenen (lokal, regional...) hat eine äußerst komplizierte Regulierung verursacht. Die Deutsche Telekom AG wurde verpflichtet die Mehrheit an den Kabelgesellschaften der vierten, lokalen Ebene4 abzugeben. Diese Festlegung gilt nicht für Minderheitsbeteiligungen und wenn diese eine strategische Größe haben, kann das durchaus Einfluß auf das einzelne Unternehmen bedeuten. Es existieren keine Anweisungen hinsichtlich der oberen Ebenen, d.h. die Telekom ist nicht verpflichtet diese zu veräußern und die Probleme beim Verkauf der unteren Ebene an Interessenten deutet darauf hin, daß nur bedingtes Interesse an separierten Netzen besteht. Zu diesen Besonderheiten kommt noch hinzu, daß eine starke Zergliederung der vierten Ebene in über 6000 Unternehmen vorliegt. (vgl. Neumann, 1999, S.80f.)

3. Vergleich der Ergebnisse der Regulierung

Zur Ermöglichung eines Vergleiches der Ergebnisse der im Kapitel 2 vorgestellten Regulierungsansätze, ist es als erster Schritt notwendig zu klären, auf welcher Grundlage dieser Vergleich durchgeführt werden soll (Kapitel 3.1). Nach einer entsprechenden Einschränkung wird eine kurze Darstellung der betrachteten Ausprägungen verbunden mit einem Vergleich durchgeführt. Das Ergebnis dieses Kapitels soll letztendlich Schlußfolgerungen (Kapitel 4) auf die Realität der im zweiten Abschnitt vorgestellten Regulierungen ermöglichen.

3.1 Dimensionen der Regulierungsergebnisse

Der Vergleich der Ergebnisse wird bezüglich der ökonomischen Fragestellung nach der Existenz und Intensität von Wettbewerb und dem daraus resultierenden Nutzen für die Konsumenten in den deregulierten Märkten gestellt. Die zu diesem Zweck betrachteten Dimensionen lauten:

1. Die Preisentwicklung
2. Die Anzahl der Anbieter
3. Der Marktanteil des bzw. der größten Anbieter
4. Das Marktsegment (lokal, national, international)
5. Die Innovationskraft

Bei diesen Größen handelt es sich um Unterscheidungsmerkmale unterschiedlicher Marktzustände in der Mikroökonomik und der Wettbewerbstheorie.

Der Preis eines Gutes kann laut der Mikroökonomik als Unterscheidungskriterium (bzw. als Folge) der Marktzustände Monopol, Oligopol und Polypol5 betrachtet werden. Er ist ein Indikator für die Wettbewerbssituation auf den Märkten und sollte als relevante Größe untersucht werden. (vgl. Schumann, 1992, S.211 - 354). Auf die Betrachtung der Menge des Gutes Telekommunikationsdienstleistung, die eigentlich in dem Sinn auch vorgenommen werden müßte, soll im folgenden aufgrund des Zusammenhangs zum Preis über eine angenommene Preis-Absatz-Funktion verzichtet werden. Der Funktion wird eine proportionale Entwicklung der beiden Einflußgrößen zugrundegelegt. Da aber eine Berechnung der relevanten Preise wie z.B. des Grenzpreises bzw. des Monopolpreises in der Realität an Grenzen stößt (z.B. durch die interne Kalkulationen der Unternehmen), wird im folgenden eine Erweiterung um die Variable -Anzahl der Anbieter- vorgenommen. Dabei ist aber zu bemerken, daß die Zahl an sich keine Aussagen hinsichtlich der Wettbewerbssituation zuläßt, da ein Markt mit einem Unternehmen mit hohen Marktanteil und vielen Konkurrenten mit kleineren Marktanteil sich theoretisch einem Monopol annähert. Deshalb wird eine Erweiterung um den Marktanteil des Unternehmens mit dem größten Kundenstamm bzw. Absatz vorgenommen.

Dabei ist es wichtig, die Untersuchung in den einzelnen Marktsegmenten regional , national und international getrennt vorzunehmen, da diese wie später dargestellt, einen unterschiedlichen Stand in der Entwicklung haben.

Die letzte Dimension betrifft Modelle der Wachstumstheorie hinsichtlich der Innovationskraft monopolistischer Marktstrukturen im Vergleich zur vollständigen Konkurrenz. (vgl. Börrmann, Fisinger, 1999, S. 446 - 456) Da dieser Aspekt keine zusätzlichen Erkenntnisse bezüglich der Problemstellung beinhaltet, weil nur Schlußfolgerungen ähnlich der vorangegangen Variablen ermöglicht werden, wird der Einflußfaktor im folgenden nicht weiter untersucht. Hinzu kommt die Problematik der Bewertung der Innovationskraft z.B. durch die unterschiedlichen Patentsysteme der Länder.

3.2 Die Entwicklung der relevanten Variablen im Vergleich

In den nächsten Abschnitt werden die einzelnen Dimensionen Preis, Marktanteil und Anzahl der Anbieter getrennt betrachtet. Aufgrund der Besonderheiten der einzelnen Marktsegmente wird die regionale Variable (lokal, national, international) in die einzelnen Bereiche integriert.

Die Preisentwicklung im Festnetz

Die Preisentwicklungen in den drei betrachteten Ländern weisen zu einem großen Teil Übereinstimmungen auf. Im Bezug auf die Entwicklung ist aber zu beachten, daß die Deregulierung des Telekommunikationsmarktes in den USA und Japan einige Jahre vor der in Deutschland erfolgte und somit ein direkter Vergleich der Preise nur eingeschränkt möglich ist aber in einer vereinfachten Form durchgeführt werden kann.

Die Preise auf dem internationalen Telekommunikationsmarkt Deutschlands sind seit 1998 im Bereich der 10 wichtigsten Länder um bis zu 47 Prozent in der Hauptzeit bzw. 89 Prozent in der Nebenzeit gesunken. (vgl. Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation, 1999 [a], S. 9) Ein vergleichbares Bild zeichnet sich über einen längeren Zeitraum auch für die USA und Japan ab. Im letzteren erfolgte ab 1985 eine Reduzierung der Preise im Durchschnitt um 90 Prozent. (vgl. Ministry of Post an Telekommunication, 2000, S.10) Die Preissenkungen in den USA waren im internationalen Marktsegment bei weitem nicht so hoch. Es darf aber auch nicht übersehen werden, daß aufgrund der Marktstruktur (z.B. mehrerer Anbieter) es bereits vor 1984 zu kontinuierlichen Preissenkungen kam (vgl. Black, Lande, 1999, S.10). Ein Vergleich des Preises pro Minute gewichtet mit der Kaufkraft erscheint sinnvoll und müßte zu ähnlichen Ergebnissen wie in Japan führen. In allen drei Ländern ist also nach der Deregulierung eine nachlassende Tendenz der Preise im internationalen Marktsegment festzustellen.

Eine ähnliche Entwicklung ist auch im nationalen Marktsegmenten zu beobachten. In Deutschland ist der Minutenpreis für Endverbraucher durchschnittlich um 42,5 Prozent gesunken. (vgl. Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation, 1999 [b], S. 14f) In Japan und in den USA gestalten sich die Preissenkungen im Vergleich zu Deutschland tendenziell stetiger (vgl. Gerstenberger, Graack, 1997, S. 23f.)6, wobei seit 1985 eine durchschnittliche Reduzierung um 71 Prozent in den USA erreicht wurden. In Japan liegt diese Zahl vergleichsweise etwas höher. (vgl. Ministry of Post an Telekommunikations, 2000, S. 10) Also kann dieses Wettbewerbselement auch in diesem Marktsegment als abweichend von einer Monopolsituation und somit im Wettbewerb betrachtet werden. Dabei ist aber zu beachten, daß aufgrund des langen Zeitraums auch technischer Fortschritt und Innovationen zu den Senkungen in den beiden Segmenten beigetragen haben könnten.

Ein vollständig anderes Bild zeichnet sich im lokalen Marktsegment ab. In Deutschland kam es seit 1998 zu einer Preiserhöhung um 8,1 Prozent (vgl. Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation, 1999 [b], S. 15), was bei den niedrigen Inflationsraten der letzten Jahre einer realen Steigerung entspricht. Diese Entwicklung ist vollständig auf die Deutsche Telekom zurückzuführen, da nur dieses Unternehmen in die betrachtete Statistik eingeht. (vgl. Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation, 1999 [a], S. 10) Es ist aber notwendig darauf hinzuweisen, daß ein Antrag der Telekom auf Senkung der Telefongebühren im Ortsnetz von der Regulierungsbehörde 1999 abgelehnt wurde. (Deutsche Telekom, 2000, S.15)

In den USA ist es im Gegensatz dazu seit der Deregulierung 1996 zu Preissenkungen in den größten Teil der Regionen gekommen, wobei vor allem dicht besiedelte Gebiete auffallend hohe Reduzierungen aufweisen. (vgl. FCC, 1999 S. 25ff) Eine Aussage zum Japanischen Markt ist mangels vorliegender Daten derzeitig nicht zu treffen. Es soll aber davon ausgegangen werden, daß eine Konstanz oder eine leichte Steigerung vorliegt. Diese Aussage begründet sich durch die Ausprägung der anderen Variablen (vgl. Marktanteil des größten Anbieters).

Die Anzahl der Anbieter in den Marktsegmenten

Eine genaue Analyse der Anzahl der Anbieter in den unterschiedlichen Marktsegmenten ist nur teilweise möglich, da eine Aufgliederung der Anbieterstruktur nach regionalen Komponenten in der vorliegenden Literatur nicht vorgenommen wurde. Zum Beispiel wird in Deutschland und der USA keine Unterscheidung hinsichtlich der Tätigkeit der einzelnen Anbieter auf dem nationalen und internationalen Markt durchgeführt, weil beide Segmente von der größten Anzahl an Unternehmen gleichzeitig bearbeitet werden. Aus diesem Grund soll die folgende Darstellung in einer möglichst genauen Aufgliederung stattfinden.

In einem ersten Schritt soll die absoluten Anzahl aller Anbieter verglichen werden. In Deutschland lag die Zahl bei ca. 1700 im Juli 1999, wobei ungefähr ein drittel davon Lizenznehmer der Klassen eins bis vier und der restliche Anteil lizenzfreie Anbieter sind. (vgl. Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation, 1999 [a], S. 6) Für die Untersuchung relevant sind davon 200 Lizenznehmer der Klasse drei und 157 der Klasse vier (vgl. Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation, 1999 [b], S. 21) Letztere betrifft Unternehmen mit eigenen bzw. im Aufbau befindlichen Festnetzen, während die Lizenzklasse drei sogenannte Serviceprovider umfaßt.

Die Entwicklung in Deutschland erreichte bezüglich der Zahl der Anbieter innerhalb kurzer Zeit ähnliche Verhältnisse wie in den USA, wo 1996 bereits über 600 Anbieter eigene Netze besaßen. (vgl. Zolniereck, Rangos, Eisner, 1998, S.7) Zu bemerken ist an dieser Stelle aber, daß die Öffnung des lokalen Marktes in den USA erst 1996 erfolgte und somit die neu hinzugekommenen regionalen Anbieter nicht vollständig in dieser Statistik enthalten sind. Der Japanische Telekommunikationsmarkt wurde am 1.1.2000 von insgesamt 235 Festnetzbetreibern (Typ 1) und 7345 Service-Providern (Typ 2) bearbeitet. (vgl. Ministry of Post and Telecommunications, 2000, S. 4)

Eine Zuordnung dieser Anbieter zu den einzelnen Marktsegmenten ist aufgrund der Veröffentlichungen kompliziert, da von Deutschland und der USA keine aggregierten Daten vorliegen und eine Trennung als solches auch nur nach Tätigkeit in den Regionen ermöglicht wird . So ist die Verteilung der Anbieter nur für die USA im lokalen Netz verfügbar (vgl. Anhang: Abb. 1). In Amerika existieren Regionen mit einer relativ hohen Dichte lokaler Telekommunikationsunternehmen vor allem in Gebieten mit einer hohen Bevölkerungsdichte. Von Deutschland liegt eine vergleichbare Aufstellung derzeitig nicht vor. Es ist aber zu bedenken, daß wenige Anbieter ausschließlich im lokalen Segment tätig sind und somit von einer weitestgehenden nationalen Ausrichtung der Geschäftstätigkeit der meisten Unternehmen mit lokalen Netzen auszugehen ist. Ein weiteres Problem bildet die Aktivität der meisten Anbieter dieses Segments, da diese ähnlich den USA (vgl. Pitz, 1999, S 90) tendenziell eher im Geschäftskundensegment (z.B. Colt Telekom) aktiv sind. Es können also aus den vorliegenden Daten keine Aussagen bezüglich des Wettbewerbs im lokalen Netz auf Grundlage der Variable Anbieterzahl getroffen werden.

Im nationalen und internationalen Festnetzsegment Japans arbeiten derzeitig 20 Anbieter mit eigenen Netzen. Ergänzt wird diese Zahl durch 133 regional tätige Unternehmen. (vgl. Ministry of Post and Telecommunications, 2000, S. 4) Warum diese im Verhältnis zu den USA und Deutschland niedrigen Zahlen vorliegen, erklärt sich durch die Ausgliederung der Serviceprovidern aus dieser Statistik.

Im Vergleich dieser Werte ist festzustellen, daß in allen drei Ländern eine ähnlich hohe Anzahl von Anbietern vorliegt. In den USA ist die Anzahl der Unternehmen im Verhältnis (gemessen an der Größe z.B. Bruttosozialprodukt) zu den anderen Ländern höher. Somit sind die Regulierungsbemühungen aus Sicht dieser Variable in allen Ländern erfolgreich gewesen. Problematisch wirkt sich aber aus, daß keine genauen Aussagen zur Tätigkeit regionaler Anbieter in Deutschland getroffen werden konnten, während in den USA und Japan absolute Zahlen bzw. regionale Aufgliederungen vorliegen. Es ist aber eine ähnlichen Verteilung anzunehmen, wenn sich auch die Frage stellt, ob die Mehrzahl dieser Unternehmen vollständige Netze aufbauen. Die Variable Anbieterzahl in der regionalen Dimension, soll deshalb in den weiteren Ausführungen auf die oben genannte Gesamtzahl approximiert werden.

Der Marktanteil des bzw. der gr öß ten Anbieter

Nachdem in vorangegangenen Abschnitten die Entwicklung der Preise und der Anbieterzahl betrachtet worden ist, soll jetzt eine Darstellung der Marktanteile der ehemaligen Monopolisten bzw. ihrer Konkurrenten erfolgen.

In Deutschland ist eine Trennung, bedingt durch die oben bereits angedeuteten übergreifenden Markteintritte der Anbieter zwischen dem nationalen und internationalen Segment nicht ohne weiteres möglich. Es soll deshalb eine Aggregation der Daten betrachtet werden. Der Marktanteil der Deutschen Telekom in diesen Marktsegmenten (incl. Verbindung zum Mobilfunkbereich) lag Ende 1999 bei unter 60 % (vgl. Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation, 1999 [b], S. 12f.)

Ein möglicher Vergleichswert ist der Marktanteil von AT&T in den USA, der sowohl für das nationale (vgl. Zolnierek, Rangos, Eisner, 1998, S.27f.) wie auch das internationale Marktsegment(vgl. Blake, Lande, 1999, S. 31) eine Höhe von ca. 53 bzw. 58 Prozent7 erreicht. Zu bedenken ist an dieser Stelle aber, daß die drei größten Fernnetzbetreiber 1996 kummuliert über 80 Prozent des gesamten Marktanteils der USA umsetzten. (vgl. Zolnierek, Rangos, Eisner, 1998, S.27)

Ein ähnliches Bild zeichnet sich in Japan ab. Der ehemalige Monopolist KDD auf dem internationalen Markt hat seit der Deregulierung einen Maktanteil von durchschnittlich 38 Prozent (1999) an die Wettbewerber abgegeben. Im nationalen Segment liegt ebenfalls eine ähnliche Situation wie in Deutschland und den USA vor. So konnten die neuen Anbieter in Japan 1999 48,8 Prozent aller Ferngespräche auf sich vereinen, was eine Steigerung um 8,2 Prozentpunkte gegenüber 1998 bedeutet. (vgl. Ministry of Post and Telekommunications, 2000, S.7f.)

Eine direkte Analyse des lokalen Marktsegments ist kompliziert da Daten z.T. in einer ungeeigneten Aufbereitung vorliegen. Für Deutschland muß ein Umweg über den Marktanteil der Deutschen Telekom am gesamten Markt in Höhe von 80 Prozent (vgl. Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation, 1999 [b], S. 13) gegeangen werden. Unter Beachtung des Anteils der Ferngespräche und Ortsverbindungen, am Markt wie auch am Umsatz des ehemaligen Monopolisten, (Deutsche Telekom, 2000, S. 15ff., S.45) wird der Wert für das lokale Segment ermittelt. Bei der Durchführung dieser Rechnung ergibt sich ein ungefährer Marktanteil 1999 im lokalen Segment von über 95 Prozent gemessen an den Gesprächsminuten. Es ist aber anzunehmen, daß dieser in den einzelnen Regionen schwankt. Betrachtet man ausschließlich das Segment der Privatkunden, so kann davon ausgegangen werden, daß der Anteil höher liegt, da der größte Teil der Konkurrenzunternehmen sich tendenziell eher den Geschäftskunden zuwenden.

In den USA existiert aufgrund des Vorgehens bei der Regulierung (Aufgliederung AT&T) kein bundesweiter regionaler Wettbewerber mit hohem Marktanteil. Es soll an dieser Stelle auch auf eine Untersuchung der einzelnen Regionen verzichtet werden. Aus der Veröffentlichung der FCC (1999) (zum Thema lokaler Wettbewerb) geht hervor, daß in den meisten Regionen der Marktanteil der ehemaligen lokalen Monopolisten ständig sinkt und die neu eintretenden Wettbewerber regelmäßig dazu gewinnen können. (vgl. FCC, 1999)

Für Japan muß aufgrund der vorliegenden Daten eine ähnliche Rechnung durchgeführt werden, wie sie bereits für Deutschland notwendig war. Nach der Ermittlung des Verhältnisses vom nationalen Marktanteil zum Gesamtmarkt ergibt sich ungefähr ein Wert von 93 Prozent der beiden regionalen Unternehmen NTT's.

Zusammenfassung des Vergleichs

Wie in den vergangenen Abschnitten deutlich wurde, sind die Ergebnisse der Regulierung für das internationale und nationale Marktsegment der betrachteten Länder durchaus gleichwertig. Kleinere Abweichungen können unter anderem auf die zeitliche Diskrepanz zwischen den Deregulierungen zurückzuführen sein. In allen drei Ländern deutet die Entwicklung auf die Auflösung des Monopols hin, wobei in den USA ein Oligopol bereits jetzt angenommen werden kann. Es stellt sich aber die Frage inwieweit oder wann diese Märkte ohne eine tiefergehende Regulierung wettbewerbsfähig werden.

Ein Unterschied existiert im lokalen Marktsegment der Länder. Werden die einzelnen Variablen bezüglich der Frage nach Wettbewerb untersucht, so muß festgestellt werden, daß zwar eine entsprechend große Anzahl Anbieter in den Märkten tätig ist, aber die Entwicklung hinsichtlich des Marktanteils des größten Anbieters sowie der Preise in Deutschland und Japan auf ein bestehendes Monopol hindeuten. In den USA kann diese Aussage für die meisten Regionen nicht getroffen werden, d.h das zumindestens eine Entwicklung zu einem Oligopol in den meisten Regionen zu beobachten ist.

Eine Diskussion der Ursachen des fehlenden lokalen Wettbewerbs soll im nächsten Abschnitt erfolgen und letztendlich zu Schlußfolgerungen für die Politik führen.

3 Schlußfolgerung für die Politik

Wie der vorgenommene Vergleich im letzten Kapitel gezeigt hat, sind die Ergebnisse der Regulierung im nationalen und internationalen Marktsegment in den betrachteten Ländern nahezu gleichwertig. Problematische Entwicklungen finden sich in den lokalen Märkte Japans und Deutschlands. In den USA ist es in den meisten Regionen gelungen, Wettbewerb zu erreichen. Werden die Regulierungen und Märkte miteinander verglichen, ergeben sich Unterschiede in der Struktur des Kabelnetzes, des Umgangs mit den ehemaligen Monopolisten (besonders aber des Eingriffes in die Organisationsstruktur), der Kontrolle der lokalen Anbieter über eine Wettbewerbschekliste sowie der Etablierung des Local Loop.

Das Kabelnetz weist in Deutschland Besonderheiten auf (vgl. Kapitel 2), aufgrund derer ein bereits aufgebautes Alternativnetz nicht für die Telekommunikation genutzt werden kann. Da dieses Element in den USA im hohem Maße zum Wettbewerb im Ortsnetz beigetragen hat (vgl. Neumann, 1999, S.80), ist verständlich, warum ein gering entwickelter lokaler Wettbewerb zu beobachten ist. In Japan existiert diese Möglichkeit zum jetzigen Zeitpunkt nur begrenzt, bedingt durch die niedrige Distribution und stellt somit keine Alternative dar. Werden aber die Wachstumsraten bedacht, so ist damit zu rechnen, daß in der Zukunft durch die Kabelnetzanbieter Wettbewerb im lokalen Segment entstehen wird.

Die Aufgliederung des ehemaligen Monopolisten, wie sie in Japan und den USA vorgenommen wurde, hat eventuell eine Beschleunigung der Ergebnisse mit sich geführt, weil eine Quersubventionierung zwischen den Märkten unterbunden wurde. Andererseits hat dieses Vorgehen in Japan nicht zu einer Verbesserung im lokalen Wettbewerb geführt. Eine solche Vorgehensweise in Deutschland ist also zweifelhaft.

Wie im Kapitel 2 bereits angedeutet, erfolgte eine Kontrolle der lokalen Anbieter über eine Chekliste hinsichtlich des Wettbewerbs im lokalen Netz. Es stellt sich an dieser Stelle die Frage, ob diese Praktik auch für Deutschland und Japan sinnvoll wäre. In den USA wurde der Eintritt der ehemaligen regionalen Monopolisten in den nationalen Markt bei der Erfüllung zugelassen und damit ein Anreiz geschaffen die Erfüllung voranzutreiben. Die Deutsche Telekom ist derzeit in allen Marktsegmenten tätig und kann auf diesem Weg nicht nach amerikanischen Vorbild unter Druck gesetzt werden. Es müßten also ständige Überprüfungen durch die Regulierungsbehörde vorgenommen werden, die in vergleichbarer Form als Kontrolle des Monopolisten bereits vorliegen. In Japan ist eine solches Vorgehen nur bei einer Aufhebung der Holdingstruktur von NTT und der Beibehaltung der Trennung der Tochterunternehmen durchführbar. Dann wären für die beiden lokalen Gesellschaften ein entsprechender Anreiz vorhanden. Es ist aber fraglich ob ein Beitrag zur Steigerung des Wettbewerbs erreicht werden könnte.

Der letzte Punkt betrifft den in den USA weit verbreiteten Local Loop, welcher in Deutschland derzeitig einen verhältnismäßig niedrigen Marktanteil annimmt. Ein zunehmender Wettbewerb auf Basis dieses Einflusses wird also von der Akzeptanz des Marktes in der Zukunft abhängen. Da ein Eingriff über Regulierungen im Bezug auf die lokale Mobiltelefonie nicht möglich bzw. empfehlenswert ist, wird dieses Problem nicht weiter verfolgt.

Die Schlußfolgerung aus der Argumentation wäre ein weitergehender Eingriff in das Kabelfernsehnetz (der Deutschen Telekom), welches derzeitig verkauft wird(vgl. Deutsche Telekom, 2000 [b], S.5). Eine Verzögerungstaktik der Deutschen Telekom dabei ist aber nur schwer von der Hand zu weisen. Somit sollte die Veräußerung beschleunigt und eine Umstrukturierung des Kabelnetzes vor allem aber die Zusammenlegung der dritten und vierten Ebene regulatorisch veranlaßt werden. Durch diese Vorgehensweise könnte von anderen Anbietern innerhalb kurzer Zeit ein alternatives Netz genutzt werden, welches anfangs eine rein regionale Ausrichtung hätte. Es muß aber beachtet werden, daß es auf dem Markt des Kabelfernsehens aufgrund der Zusammenlegung von Unternehmen und Netzen nicht zu lokalen Monopolen kommt.

Des weiteren sollte über eine Umstrukturierung der Deutschen Telekom nach amerikanischen Vorbild nachgedacht werden, um eine Verbesserung der Wettbewerbssituation zu erreichen, da die Marktmacht des Monopolisten eingeschränkt werden würde. Es stellt sich aber die Frage, ob dieses Vorgehen nach deutschem Recht möglich ist. Andererseits ist denkbar, daß zwei Jahre Entwicklung nicht ausreichen, Wettbewerb im betrachteten Segment entstehen zu lassen und eine Verbesserung der Situation in absehbarer Zukunft eintritt. Ein Indikator dafür ist, daß in den deutschen Großstädten derzeitig 64 Prozent der Konsument, die Wahl zwischen verschiedenen Anbietern haben (vgl. Meching, 2000). Es muß aber bedacht werden, daß mit hoher Wahrscheinlichkeit die Mehrzahl dieser Unternehmen im Privatkundengeschäft ausschließlich auf dem nationalen und internationalen Segment tätig sind und die lokalen Dienste für die Deutsche Telekom vertrieben werden.

4 Zusammenfassung

In dieser Arbeit wurde ein Vergleich der Regulierung der ehemaligen Monopolisten in der Triade durchgeführt. Dabei wurden die Ergebnisse der Regulierung der Länder Deutschland als ein Beispiel für die Europäische Union, Japan für den Asiatischen Raum und die USA miteinander verglichen.

Zur Ermöglichung des Vergleichs wurden als erstes die einzelnen Regulierungen bzw. Deregulierungsschritte in den betrachteten Märkten dargestellt. Durch dieses Vorgehen sollten grundlegende Kenntnisse über den Telekommunikationsmarkt als Basis für die spezifischen Besonderheiten dargelegt werden. (vgl. Kapitel 2)

Der eigentliche Vergleich wurde dann hinsichtlich des Erfolgs der Deregulierung im Bezug auf die Etablierung von Wettbewerb durchgeführt. Zu diesem Zweck erfolgte die Extrahierung relevanter Variablen, welche eine Trennung der Marktsituationen Monopol, Oligopol und Polypol ermöglichen. Anschließend wurde eine Analyse der jetzigen Marktsituation bzw. die Ausprägung der Variablen als Ergebnis der Deregulierung in den einzelnen Marktsegmenten durchgeführt. Der Vergleich ergibt eine weitestgehende Ähnlichkeit der Marktsituation im internationalen und nationalen Segment aber Unterschiede im lokalen Markt. Sowohl in Japan als auch in Deutschland ist im letzteren keine Abweichung vom Monopol nachzuweisen und damit kein Erfolg der Deregulierung zu verzeichnen. Im Gegensatz dazu existiert in den meisten Regionen der USA die Marktform des Oligopols.

Da die Analyse der Marktsituation des internationalen und nationalen Segments ähnliche Ergebnisse ergeben, können auch keine Änderungsvorschläge für die Regulierung dieses Marktes, auf Grundlage des Vergleiches, vorgeschlagen werden. Bezüglich des lokalen Marktsegmentes dagegen ergab eine Ursachenanalyse, daß eine Änderung der derzeitigen Struktur des deutschen Kabelnetzes sinnvoll sein könnte, aber die Ausgestaltung einer entsprechenden Regulierung weiter untersucht werden muß. Eine Aufgliederung der Deutschen Telekom nach amerikanischen Vorbild, konnte nicht als vorteilhaft identifiziert werden, da vergleichbare Schritte in Japan zu keinen besseren Ergebnissen im problematischen Marktsegment führten. Ähnliche Fragen warf auch die Möglichkeit der Einführung einer Wettbewerbschekliste in Deutschland und Japan zur Förderung des lokalen Wettbewerbs auf.

Letztendlich ist festzustellen, daß lokaler Wettbewerb sich zu einem späteren Zeitpunkt auch ohne weitere regulatorische Eingriffe etablieren wird, eine Beschleunigung in Deutschland aber theoretisch möglich wäre. Diese Aussage ist so für Japan nicht zu treffen, da die vorgenommene Förderung des Wettbewerbs in diesem Segment wenig Erfolg hatte (z.B. die Promotionaktion). Bedingt durch die hohen Wachstumsraten des Kabelfernsehens, wird es mit großer Wahrscheinlichkeit, zu einer Verbesserung der Situation kommen. Dazu muß ein Engagement von NTT in Breitbandkabelnetz aber verhindert werden.

IV. Anhang

Abb. 1 Verteilung der lokalen Telekommunikationsanbieter nach Regionen Quelle: FCC(1999) Local Competition August 1999 S. 46

V. Literaturverzeichnis

Black, Linda; Lande, Jim; 1999: Trends in the U.S. Internatioal Telecommunications Industry, FCC Reference Information Center, Washington, 1999, http://www.fcc.gov

Borrmann, Jörg; Finsinger, Jörg,, 1999: Markt und Regulierung, 1. Auflage, Verlag Franz Valen, München, 1999

Dehmer, Rudolf, 1999: Chancen und Risiken des Regulierungsrahmens, in: Die Dynamik der Telekommunikationsmärkte als Herausforderung an die Wettbewerbspolitik, in: Schriften des Vereins für Sozialpolitik Band 266, 1.Auflage, Dunker & Humbolt Verlag, Berlin, 1999

Deutsche Telekom, 2000 [a]: Das Geschäftsjahr 1999 - Dem Leben verbunden der Zeit voraus8, Hrsg. Deutsche Telekom AG, Bonn, Druck: Heining&Müller GmbH, Mühlheim, 2000

Deutsche Telekom, 2000 [b]: Konzern-Zwischenbericht 1.Januar bis 31.März 2000 Hrsg. Deutsche Telekom AG, Bonn, o. Verlag., 2000

FCC (Ferderal Communication Commission), 1999: Local Competition August 1999, FCC Reference Information Center, Washington, 1999 http://www. Fcc.gov

Gerstenberger, Tilo; Graack, Cornelius, 1997: Competition and Deregulation in the Japanese Telecommunications Nettwork Industry, Diskussionsbeitrag Nr. 38, Europäisches Institut für internationale Wirtschaftsbeziehungen (EIIW), o.V., Potsdam, 1997

Hugenberg, H.; Hutzschenreuter, Th., 1998: Postreform - Umgestaltung des Post- und Telekommunikationssektors in Deutschland,Die Betriebswirtschaft, Jg. 58, Heft 1, 1998, S. 7 - 21, Schäfler-Poeschel Verlag, Stuttgart

Kelly, Tim; Woodall, Mark, 2000: Telecom traffic indicators, in: Telecommunications Policy, Jg. 24, Heft 3, 2000 S. 155-159

Meching, Stefan, Paul, 2000: Regulierer: Telekommunikations-Umsatz über 100 Mrd. DM, www.handelsblatt.com, 24.07.2000

Ministry of Post and Telecommunication Japan, 1999 [a]: Manual for Market Entry into Japanese Telecommunication Buisness, http://www.mpt.go.jp

Ministry of Post and Telecommunications Japan, 1999 [b]: Telecommunications in Japan, 1999, http://www.mpt.go.jp

Ministry of Post and Telecommunications Japan, 2000: Outline of Telecommunications Buisness in Japan, http://www.mpt.go.jp

Monopolkommission, 1996: Die Telekommunikation im Wettbewerb, Sondergutachten der Monopolkommission Band 24, 1.Auflage, Nomos Verlagsgesellschaft, BadenBaden, 1996

Neumann, Karl-Heinz, 1999: Marktzutrittsschranken und Markteintrittsstrategien im deutschen Telekommunikationsmarkt, , in: Schriften des Vereins für Sozialpolitik Band 266, 1.Auflage, Dunker & Humbolt Verlag, Berlin, 1999

OECD, 1999: Communications Outlook 1999 - Telecommunications: Regulatory Issues, 1999, http://www.oecd.org/dsti/sti/it/index.htm

Pitz, Dirk, 1999: Wettbewerb auf dem US-amerikanischen Telekommunikationsmarkt - Anbieterstrategie und Regulierungsphilosophie nach dem Telecommunications Act, 1. Auflage, Verlag Vandenhoeck und Ruprecht, Göttingen, 1999

Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation, 1999 [a]: Telekommunikations- und Postmarkt im Jahre 1999 - Marktbeobachtungsdaten der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation, Referat für Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Bonn, 1999, http://www.regtp.de

Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation, 1999 [b]: Jahresbericht 1999 Referat für Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Bonn, 1999, http://www.regtp.de

Sappington, David E.M.; Weisman, Dennis L., 1996: Desingning Incentive Regulation for the Telecommunications Industry, 1. Auflage, The AEI Press, Washington D.C., 1996

Schumann, Jochen, 1992: Grundzüge der mikroökonomischen Theorie, 6.Auflage, Springer-Verlag, Berlin - Heidelberg, 1992

Stoetzer, Matthias-Wolfgang, Wein, Thomas, 1995: Telekommunikation, Marktversagen und die Deutsche Postreform I - III, Universität Lüneburg, Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, o.V., Lüneburg, 1995

Welfens, Paul J.J.; Graack, Cornelius, 1996 [a]: Telekommunikationswirtschaft, 1.Auflage, Springer Verlag, Heidelberg, 1996

Welfens, Paul J.J.; Graack, Cornelius, 1996 [b]: Telekommunikationswirtschaft in Europa: Marktzutrittshemmnisse und Privatisierungsprobleme aus Sicht der Neuen Politischen Ökonomie, Diskussionsbeitrag Nr. 22, Europäisches Institut für internationale Wirtschaftsbeziehungen (EIIW), o.V., Potsdam, 1996

Zolnierek, James; Rangos, Katie, Eisner, James, 1998: Long Distanze Market Shares - First Quarter 1998, FCC, Reference Information Center, Washington, 1998, http://www.fcc.gov

[...]


1 Einige Mitglieder wie bspw. Großbritannien haben vor der Mehrheit eine Deregulierung der Telekommunikationsmärkte vorgenommen.

2 Dem waren Umfangreiche wissenschaftliche Diskussionen über die Folgen des Eintritts der ROBC in den nationalen Markt vorausgegangen. (vgl. Sappington, Weisman, 1996, S.251ff.)

3 Es erfolgte also keine Beschränkung neuer Anbieter.

4 Lokal meint in diesen Fall durchaus auch die Aufteilung nach Stadtbezirken in größeren Städten.

5 Der Vereinfachung halber soll auf die anderen Marktzustände verzichtet werden, also von einer großen Zahl von Nachfragern zu einer entsprechenden Anzahl Anbieter ausgegangen werden. Diese Vereinfachung ist speziell im Geschäftskundengeschäft so nicht zu treffen. (vgl. Pitz, 1999, S. 89f.)

6 Es muß an dieser Stelle bemerkt werden, daß der Hauptteil der Preissenkung des Deutschen Marktes, bereits im Vorfeld der Marktöffnung am 01.01.98 durch die Deutsche Telekom, als Vorbereitung auf den Wettbewerb vorgenommen wurde. Dadurch bildet sich ein Ellenbogen in der Betrachtung der Charts heraus, wobei die eigentlichen Senkungen seit der Öffnung verhältnismäßig kontinuierlich auftraten.

7 Diese Zahlen weichen je nach betrachtetem Marktsegment und in die Statistik aufgenommene Produkte um einige Prozentpunkte voneinander ab.

8 Es handelt sich um den Konzernabschluß 1999.

Final del extracto de 24 páginas

Detalles

Título
Internationale Telekommunikation. Ein Vergleich der Ergebnisse der Regulierung in der Triade - Hinsichtlich des Merkmals Wettbewerb im Festnetz
Universidad
University of Potsdam
Curso
Hauptseminar EU, USA, Pazifisches Becken
Calificación
1,3
Autor
Año
2000
Páginas
24
No. de catálogo
V99433
ISBN (Ebook)
9783638978774
Tamaño de fichero
496 KB
Idioma
Alemán
Notas
Die Arbeit behandelt den Vergleich der Ergebnisse der Deregulierung in der Triade (Japan, USA, Europa) mit neusten statistischen Veröffentlichungen. Leider fehlt eine Abbildung - der Quellennachweis hierzu ist aber vorhanden.
Palabras clave
Internationale, Telekommunikation, Vergleich, Ergebnisse, Regulierung, Triade, Hinsichtlich, Merkmals, Wettbewerb, Festnetz, Hauptseminar, Pazifisches, Becken
Citar trabajo
Christian Schumann (Autor), 2000, Internationale Telekommunikation. Ein Vergleich der Ergebnisse der Regulierung in der Triade - Hinsichtlich des Merkmals Wettbewerb im Festnetz, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/99433

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