M P E G I I I / MP3 - Moving Pictures Experts Group - Audio Layer III


Term Paper, 2000

16 Pages


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INHALTSÜBERSICHT

1. Einführung

2. Geschichte & Motive

3. Funktionsweise

4. Von CD zu MP3

5. MP3 aus dem Internet
5.1. Legaler Weg
5.2. Lieder von Superstars
5.2.1. Illegale Websites
5.2.2. Napster

6. Rechtliche Aspekte von MP3
6.1. Download von MP3
6.2. Ausnahmeregelung für Privatkopien
6.3. Vorsatz als Voraussetzung
6.4. Rechtsfolgen für Anbieter
6.5. Vorschläge der Interessensvertretungen der Musikindustrie
6.6. Was ist erlaubt und was verboten?
6.7. Mögliche Lösung des Problems
6.8. Napster-User ins Gefängnis!

7. MP3 abspielen
7.1. Am PC abspielen
7.2. Spezielle MP3-Player
7.3. MP3 auf normalem CD-Player abspielen?

8. Offensive gegen illegale MP3-Files
8.1. Websites schließen
8.2. Filtersoftware
8.3. Wasserzeichen
8.4. Secure Digital Music Initiative

9. Blick in die Zukunft

10. Literaturverzeichnis

1. Einführung

MP3 - ein Zauberwort ist in aller Munde. Was aber steckt hinter dem kryptischen Kürzel, welches noch vor dem Wort ,,Sex" auf Platz eins der Rangliste der meist gesuchten Begriffe auf Suchmaschinen ist [Quelle: http://www.searchterms.com]?

Der Begriff MP3 ist eine Abkürzung für MPEG Audio Layer III. MPEG seinerseits steht für "Moving Pictures Experts Group" und ist die Bezeichnung für eine Expertengruppe, die ein Verfahren für die Kompression von Audio- und Video-Material entwickelt hat. Die römischen Ziffern weisen auf die Stärke der Kompression hin. Layer III bezeichnet die höchste Kompressionsstufe, Layer I die niedrigste.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Vergleich MPEG-Layer

Rein technisch betrachtet ist MP3 ein Datei-Format, mit dem man Musik in höchster Qualität in relativ kurzer Zeit über das Internet verbreiten kann. Was hier so trocken klingt, hat freilich eine ganze Revolution ausgelöst.

Wir zeigen euch heute, warum es zu dieser Revolution gekommen ist und welche Folgen dieser ,,Aufstand" in der Musikindustrie mit sich zieht. Eines sei jetzt schon gesagt: MP3 dürfte im Musikbusiness der größte Meilenstein seit der Erfindung der Compact Disc sein!

Konkret wollen wir präsentieren, warum man MP3 entwickelt hat und wie die Sache überhaupt funktioniert. Weiters erklären wir, wie der praktische Umgang mit MP3 ausschaut. Auch zeigen wir, wie man MP3 im Zusammenhang mit dem Internet nutzen kann. Die rechtlichen Aspekte der MP3-Thematik werden natürlich auch nicht außer Acht gelassen. Zu guter letzt erläutern wir noch die Position der Musikindustrie und wagen einen Blick in die Zukunft!

2. Geschichte & Motive

Digitalisierte Musik in High Fidelity-Qualität verbraucht sehr viel Speicherplatz. Sie über das Internet zu übertragen würde erheblichen Zeitaufwand bedeuten. Der Grund: Die Leitungen des Internet sind leider keine Autobahnen, sondern höchstens bessere Feldwege.

Ein Beispiel: ein Fünfminutensong in CD-Qualität benötigt rund 50 MByte Speicherplatz. Ihn über das Netz zu übertragen, würde bei der für Modems üblichen - aber kaum je erreichten - Übertragungsrate von 56 KBit/sec zwei Stunden dauern. Bei den derzeitigen österreichischen Telefontarifen wäre die lange Übertragungszeit nicht zu bezahlen. Audio-Techniker hatten dies bald erkannt und nach Lösungen Ausschau gehalten. Es sollte eine Lösung sein, die den Speicherbedarf beträchtlich reduziert und trotzdem eine noch immer hervorragende Klangqualität zulässt.

Wer nun glaubt, dass alle Trends und Verbesserungen im Bereich der Informationstechnologie von den USA ausgehen, wird im Falle von MP3 eines Besseren belehrt: Die maßgeblichen Entwickler dieses Dateiformats sitzen nämlich im Fraunhofer Institut für Integrierte Schaltungen [IIS] in Deutschland - genauer gesagt in Erlangen. Den dort ansässigen Forschern unter der Leitung von Karlheinz Brandenburg gelang es 1987, ein Kompressionsverfahren zu entwickeln, welches die gestellten Anforderungen [Speicherbedarf reduzieren ohne Qualitätsverlust] in einem hohen Ausmaß erfüllt. MP3 schafft es nämlich, die Datenmenge circa auf ein Zwölftel zu reduzieren - und das fast bei CD-Qualität!

3. Funktionsweise

Es stellt sich natürlich die Frage, wie es möglich ist, solche Dateien mit einem Umfang von beispielsweise 50 MByte um den Faktor 12 zu komprimieren, um sie so auf 4 MByte zu verkleinern, ohne dabei nennenswerte Qualitätsverluste hinzunehmen. Ein Kompressionsfaktor von 1 zu 12 lässt sich schließlich nicht mit einem verlustfreien Kompressionsverfahren erreichen.

Die hohe Kompressionsrate wird durch komplizierte mathematische Berechnungen erzielt. Auf einer unkomprimierten Audio-CD wird jedes einzelne Stereosignal mit 16 Bit und einer Abtastrate von 44,1 kHz kodiert. Das ergibt eine Datenmenge von mehr als 170 KByte pro Sekunde bzw. 10 MByte pro Minute. MP3 verkleinert nun diese Datenwurst, indem es die Musikinformation zunächst in mehr als 500 verschiedene Frequenzbereiche aufteilt und anschließend gleichartige [redundante] Informationen herausrechnet. Dazu gehören auch jene Frequenzanteile, die das menschliche Ohr nicht mehr wahrnehmen kann. Deshalb klingen MP3-Dateien fast so gut wie Musik von der CD - aufgrund ihrer Kompression müssen lediglich minimale Einbußen in Sachen Dynamik, Höhen und Bass hingenommen werden. Die Qualität einer MP3-Datei ist zudem stark von der verwendeten Aufnahmetechnologie und Komprimierungsvariante abhängig. Besonders im illegalen Bereich tummeln sich hoffnungslos übersteuerte Aufnahmen mit Knackgeräuschen, Aussetzern und weiteren klanglichen Defekten.

Nun klingt das Ganze sehr theoretisch, es lässt sich aber anhand eines einfachen Beispiels gut erklären: Angenommen, man liegt gerade im Garten, hört eine CD und der Nachbar wirft den Rasenmäher an. In diesem Fall läuft das Lied zwar immer noch, aber das Schallsignal des Rasenmähers übertönt [maskiert] die Wahrnehmbarkeit des Songs. Genauso ist es innerhalb einer Audiodatei: Es gibt für den Höreindruck relevante [in diesem Beispiel der Rasenmäher] und irrelevante Signalanteile. Werden nun nur diese irrelevanten Teile ausgegliedert, so macht dies keinerlei Unterschied für den Hörenden, der Datenbestand hingegen wird wiederum massiv verkleinert.

4. Von CD zu MP3

Nun kennen wir den technischen Verfahren zur Herstellung von MP3-Files - aber wie sieht nun das Prozedere in der Praxis aus? Wir wollen euch den Vorgang vorstellen, der zur Herstellung von MP3-Dateien am öftesten angewandt wird: Den Vorgang nämlich, ein Lied von einer Compact Disc in einen Song in MP3-Format umzuwandeln. Hardwaremäßige Voraussetzungen sind ein leistungsfähiger Rechner [unterstes Limit: Pentium 90 MHz] und - no na - ein CD-ROM-Laufwerk. Des weiteren benötigt man auf der Festplatte pro CD ca. 600 MByte freien Speicherplatz.

Auf der CD sind die Lieder im WAV-Dateiformat gespeichert. Zunächst müssen die WAV- Files auf die Festplatte übertragen werden. Diese Aufgabe übernimmt ein kleines Programm, ein sog. ,,CD-Ripper" [z.B. WinOnCD]. Ein Problem kann sich dabei ergeben: Auf eine Musik-CD kann man nicht wie bei einer Festplatte wahlfrei sektorweise zugreifen. Vielmehr handelt es sich dabei um einen konstanten Datenstrom, den der CD-Ripper ohne Unterbrechung einlesen muss. Wenn dabei Verzögerungen auftreten, kommt es in den Musikstücken zu Sprüngen und Aussetzern.

Als wichtiger Tipp gilt daher: Während des Abspeicherns von WAV-Daten aus Audio-CDs sollten möglichst keine anderen Arbeiten am PC durchgeführt werden, um das System nicht noch zusätzlich zu belasten und dadurch Fehler zu produzieren.

Sind die Lieder im WAV-Format auf der Festplatte gespeichert, kommt ein sog. ,,CDEncoder" zum Einsatz. Dieser CD-Encoder wandelt nun die WAV-Datei mit dem schon beschriebenen Kompressionsverfahren in ein MP3-File um!

5. MP3 aus dem Internet

Da ja die Herstellung von MP3-Dateien - wie gerade beschrieben - auch für jeden ComputerLaien leicht durchführbar ist, ist in weiterer Folge das Angebot an Downloadmöglichkeiten von MP3-Liedern im Internet gigantisch groß! Da stellt sich natürlich die Frage, wie ich diesen riesigen virtuellen Plattenladen nutzen kann. Hier spaltet sich die Internet-Gemeinde in zwei große Lager: In eine, die sich ganz legaler Methoden bedient; und in eine, deren Praktiken ,,nicht ganz so legal" sind...

5.1. Legaler Weg

Gerade unbekannte Musiker nützen die Möglichkeiten des WWW, um ihre Lieder zu vermarkten. Meist veröffentlichen sie ihre Werke auf schon bekannten MP3-Portalen. Einer der bekanntesten österreichischer Anbieter ist ,,Lion.cc". Auf dem Server http://mp3.lion.cc haben unbekannte Musiker die Chance, ihre ,,Meisterwerke" einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

5.2. Lieder von Superstars

Logischerweise gibt der Großteil der Internet-User mit dem Angebot an MP3-Liedern von unbekannten Musikern nicht zufrieden - weitaus begehrter sind vielmehr die Hits der Superstars! Um an diese Hits zu gelangen, gibt's im Großen und Ganzen zwei - leider nicht ganz legale - Wege:

5.2.1. Illegale Websites

Das Internet ist ja bekanntermaßen ein wild wucherndes Netzwerk mit Abermillionen Websites. Da fällt es auch weiter nicht auf, dass sich unter der Vielzahl an Websites einige Pages befinden, auf denen man die Möglichkeit hat, MP3-Files von bekannten Interpreten downzuloaden.

5.2.2. Napster

Den Musikkonzernen sind die ganzen illegalen MP3-Portale ein Dorn im Auge und sie gehen deshalb mit einer wahren Klagesflut gegen die Betreiber solcher Portale vor. Anscheinend mit Erfolg: Immer weniger Musik steht nämlich zum Gratis-Download im Netz zur Verfügung. Dies wiederum verärgerte viele MP3-Fans; so auch den 19-jährigen Collegestudenten Shawn Fanning. Daher setzte er sich im August 1999 an seinen PC und programmierte in nur einer Nacht die erste globale MP3-Tauschbörse: Napster.

Das Prinzip der Software ist so einfach wie genial: Napster ist ein kleines Programm, das man frei downloaden kann. Einmal installiert, kann man bei Zigtausenden anderen Napster- Mitgliedern auf deren Festplatte komfortabel nach MP3-Files suchen und die gewünschten Songs von dort downloaden. Mittlerweile stehen rund 700.000 Lieder zur Auswahl - da ist für [fast] jeden Musikgeschmack was dabei! Das Geniale daran ist, dass der Napster- Zentralcomputer selbst keine MP3-Dateien speichert, sondern nur den Tausch vermittelt - und das ist kein krimineller Akt!

Napster vs. Metallica

Die Musikindustrie verdient logischerweise an diesem Tauschmarkt überhaupt keinen Groschen. Dass das nicht gerade auf Wohlwollen bei den Managern von Sony-Music, Warner-Boss oder Universal stößt, ist geradezu verständlich. So dauerte es nicht lange bis zur ersten Anzeige bei Gericht: die Vereinigung der amerikanischen Plattenindustrie [Recording Industry Association of America - kurz: RIAA] wirft Napster vor, die Urheberrechte von Künstlern durch den Austausch von ,,illegalen" MP3-Dateien zu verletzen. Das Gericht wurde aufgefordert, den Vertrieb der Software im Internet zu unterbinden.

Trotz eines Großaufgebotes von Top-Anwälten der RIAA wurde die Klage gegen das EinMann-Unternehmen vorerst abgewiesen. Der Richterspruch lautete nämlich, dass Napster selbst keine MP3-Files anbiete, sondern nur ein kostenloses Programm für den Austausch anbiete. Ein illegales Vorgehen könne daher nicht erkannt werden.

Die Freude über das Urteil war bei Napster aber nur von kurzer Dauer. Die Musikindustrie hat nämlich gegen das Urteil berufen. Des weiteren hat sich die bekannte Gruppe ,,Metallica" der Klage angeschlossen. Die Band wirft Napster vor, die ,,Piraterie" mit Raubkopien zu unterstützen und fordert daher ATS 140 Millionen Schadenersatz. Auch legten die Anwälte der Rockband Napster eine Liste mit rund 300.000 Namen und IP-Adressen von Usern vor, die Metallica-Songs via Napster runtergeladen haben. Das hatte zur Folge, dass Napster die betroffenen User für den Zentralserver gesperrt hat.

Diese Aktion ist natürlich wenig populär unter Rockmusik-Fans: Massive Boykottaufrufe überschwemmen derzeit das World Wide Web. Als vorläufigen Höhepunkt der Online- Schlacht knackten Hacker die offizielle Metallica-Homepage und ,,verzierten" sie mit dem Schriftzug ,, Leave Napster alone".

Der Ausgang des Matches Musikindustrie - Napster steht momentan noch in den Sternen. Noch konnte kein Kontrahent den entscheidenden Schlag anbringen!

6. Rechtliche Aspekte von MP3

6.1. Download von MP3

Eine Frage, die alle MP3-Nutzer interessiert, lautet: ,,Ist MP3-download strafbar?"

Grundsätzlich ist zu sagen: das Herunterladen von MP3-Fassungen aktueller Hits ist zwar illegal, in der Praxis aber nicht zu kontrollieren.

Müssen PC-Nutzer, die MP3-Fassungen aktueller Chart-Hits aus dem Internet herunterladen, ein schlechtes Gewissen und Angst vor Strafverfolgung haben? Die Antwort: Im Prinzip ja. Denn mit dem Speichern urheberrechtlich geschützter Musik auf ihrer Festplatte vervielfältigen sie das jeweilige Werk - und das ist nur erlaubt, wenn der Komponist und der Inhaber des Vermarktungsrechts dies zuvor genehmigt haben.

6.2. Ausnahmeregelung für Privatkopien

Auch die Ausnahmeregelung, die Kopien für private Zwecke zulässt, greift hier nicht ganz. Denn selbst der unbedarfteste Computerfreak weiß, dass es sich bei kostenlos angebotenen MP3-Versionen von aktuellen Chart-Hits, die gleichzeitig in den CD-Regalen der Plattenläden stehen, im Normalfall um nicht autorisierte Kopien handelt. Ist ihm das klar, macht er sich beim Speichern solcher MP3-Files der Verletzung von Urheber- und Vermarktungsrechten schuldig.

Doch ein Vorsatz ist dem einzelnen Anwender in der Regel nicht nachzuweisen. Außerdem können die Musikpiraten-Jäger die Spur der Raubkopierer meist nicht bis zum Heim- oder Firmen-PC nachverfolgen. So ist bislang noch kein "Endverbraucher" für das Herunterladen von illegalen MP3-Files zur Rechenschaft gezogen worden. Die Phonoindustrie und die GEMA [Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte] setzen daher an der Quelle an und begnügen sich bislang damit, die Betreiber der Websites abzumahnen. Diese entfernen Ungesetzliches dann meist sofort, denn sie wissen, dass ihnen sonst Strafverfolgung droht.

Die droht auch demjenigen, der seine Homepage mit fremder Musik aufwertet, selbst wenn er sie rechtmäßig auf CD erworben hat. Die englische Band "Oasis" ging beispielsweise massiv gegen die eigenen Fans vor, nachdem diese Sounds und Bilder der Band ins Netz gestellt hatten. Die GEMA verschickt "freundliche Briefe" mit der Aufforderung, sich bei ihr die Nutzungslizenz zu holen, wenn sie auf unautorisierte Musikstücke im Netz stößt.

Wer illegale MP3-Angebote nutzt, macht sich gegenüber den Inhabern der Rechte - also vor allem den Musikern und den Schallplattenfirmen - nicht nur schadensersatzpflichtig, sondern begeht auch eine Straftat. Wer gewerbsmäßig handelt, muss mit höheren Strafen rechnen.

6.3. Vorsatz als Voraussetzung

Voraussetzung für die Strafbarkeit ist Vorsatz. Das heißt, der Nutzer weiß, dass das Internet- Angebot illegal ist. Der Nutzer kann sich auch nicht darauf berufen, er sei irrtümlich davon ausgegangen, dass es sich um ein legales MP3-Angebot handelt. Denn nach herrschendem Recht reicht auch sogenannter bedingter Vorsatz aus. Der liegt vor, wenn der Nutzer jedenfalls damit rechnet, dass er rechtswidrig handelt. Wer etwa von privaten Homepages MP3-Files herunterlädt, wird in der Regel davon ausgehen müssen, dass die Verbreitung dieser Musikstücke nicht legal ist. Das gilt auch für alle anderen Internet-Angebote, die ganz offensichtlich keine offiziellen Angebote der Plattenindustrie sind - vor allem wenn aktuelle Chart-Hits kostenlos abrufbar sind.

Ebenso wenig spricht für die Rechtmäßigkeit des MP3-Angebots, dass es ohne weiteres über Internet-Suchmaschinen aufzuspüren ist. Das musste das Unternehmen Fast Search & Transfer erfahren, das Lycos seine Suchmaschine MP3-Search zur Verfügung stellte, die als der größte MP3-Index der Welt gilt. Drei amerikanische Plattenfirmen haben ein Ermittlungsverfahren gegen das norwegische Unternehmen Fast angestrengt.

6.4. Rechtsfolgen für Anbieter

Nicht nur der Nutzer illegaler MP3-Files, sondern auch deren Anbieter macht sich strafbar. Denn wer Links auf einzelne Dateien setzt und damit zeigt, dass er gerade auch die einzelne Datei über seine Website zum Abruf zur Verfügung stellen möchte, haftet für deren Inhalt und macht sich damit ebenso strafbar wie der Anbieter der Ursprungsdatei.

Die diesbezügliche Rechtslage ist also klar: Illegale MP3-Files anzubieten und zu nutzen ist strafbar. In Amerika gibt es hierzu den "No Electronic Theft Act", das Gesetz gegen elektronischen Diebstahl. Und auch die EU diskutiert - wohl noch länger - über einheitliche Regelungen zum europa- und weltweiten Schutz des Urheberrechts. Allerdings: Praxis und Recht klaffen weit auseinander. Selbst wenn sich jeder, der zweifelhafte MP3-Angebote nutzt, strafbar macht, wird eine Rechtsverfolgung kaum durchsetzbar sein. Wie soll man auch alle Internet-Nutzer daraufhin überwachen, ob sie illegale Webangebote nutzen?

Aufspüren lassen sich nur illegale MP3-Angebote. Hier zeigt sich die Musikwirtschaft erfinderisch, die eine MP3-Fahndungsgruppe gegründet hat. Spezielle Suchmaschinen durchpflügen das Netz und reinigen es von unerlaubten MP3-Files. Aber selbst wenn die Plattenindustrie ihre Bemühungen verstärkt, das Internet piratensicher zu machen - findige Internet-Insider werden sicher immer Schlupflöcher finden.

6.5. Vorschläge der Interessensvertretungen der Musikindustrie

Das die bereits erwähnten Schlupflöcher immer existieren werden, weiß auch die GEMA [Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte], die in Deutschland die Rechte von Musikurhebern auch im Internet wahrnimmt. Die GEMA setzt deshalb darauf, dass neue Standards - kopiersichere Formate, Watermarking, copyright-info- files - das MP3-Format ablösen. Voraussetzung dafür wäre eine Einigung innerhalb der Musikindustrie. Selbst wenn jedoch offizielle Webangebote künftig auf das MP3-Format verzichten sollten, wird sich die private Nutzung des MP3-Formats kaum unterbinden lassen.

In Amerika versuchte der Lobbyverband der Plattenindustrie, die Recording Industry Association of America [RIAA], dem wilden Treiben des MP3-downloadings dadurch entgegenzutreten, indem man den Vertrieb des MP3-Abspielers Rio der Firma Diamond Multimedia zu verhindern versuchte. Begründung der Platten-Lobbyisten: Durch die Verbreitung des MP3-Abspielgeräts leiste der Hersteller der Musikpiraterie Vorschub. MP3- codierte Musikstücke seien häufig Raubkopien und würden illegal über das Internet vertrieben. Ein US-Berufungsgericht entschied jedoch, das Abspielgerät Rio produziere keine Kopien von digitalen Musikaufzeichnungen, sondern kopiere lediglich Inhalte von Festplatten. Es handle sich damit nicht um ein Gerät, das zur illegalen Herstellung von Kopien genutzt werde. Ergebnis: Der Vertrieb des MP3-Players ist rechtmäßig.

So ganz abwegig ist der Versuch der US-amerikanischen Musikindustrie, den MP3-Player zu stoppen, nicht. Auch in Deutschland gab es einmal den Versuch, den Vertrieb eines Geräts zu verbieten, mit dem man Kopien herstellen kann. Hätten sich die Kläger durchgesetzt, wäre der Sony Walkman heute nur unter dem Ladentisch zu bekommen. Denn 1964 sollte allen Herstellern von Tonbandgeräten der Vertrieb untersagt werden. Begründung: Die Hersteller seien Störer beziehungsweise Teilnehmer an einer unerlaubten Handlung - nämlich dem unerlaubten Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke. Der deutsche Bundesgerichtshof [BGH] dagegen entschied, dass der Vertrieb von Tonbandgeräten zulässig ist. Mit einer Einschränkung: Die Hersteller von Tonbandgeräten müssen für jedes verkaufte Gerät eine Urheberabgabe zahlen.

Auch der Gesetzgeber erkannte, dass sich die private Überspielung von Schallplatten oder Radiosendungen gar nicht kontrollieren und unterbinden lässt. Seit 1965 erlaubt deshalb das deutsche Urheberrecht die Herstellung von Kopien zum privaten Gebrauch.

Allerdings stellte sich recht bald heraus, dass alleine durch die Urheberabgabe auf die Geräte die Einnahmeverluste der Urheber nicht ausreichend ausgeglichen wurden. Trotzdem kam es erst zwanzig Jahre später, also 1985, zu einer Änderung des deutschen Urheberrechts. Neben der Geräteabgabe besteht nun die Verpflichtung, auch auf Leerkassetten - also etwa Tonbänder- und Videokassetten - eine Abgabe zu bezahlen, die dem Verkaufspreis aufgeschlagen wird.

6.6. Was ist erlaubt und was verboten?

Das Bedürfnis der Urheber, sich vor Raubkopien zu schützen, ist so alt wie das Urheberrecht. Man muss deshalb das Urheberrecht nicht neu erfinden, um zu beurteilen, ob MP3-Angebote und -Nutzungen nach dem heutigen Rechtsverständnis rechtmäßig oder illegal sind. Es genügt durchaus, die bestehenden urheberrechtlichen Regelungen auf die aktuelle technische Entwicklung anzuwenden. Demnach besteht kein Zweifel: Wer Musikstücke - auch im MP3- Format - zu privaten Zwecken auf seine Festplatte oder eine CD-ROM kopiert, handelt laut Urheberrechtsgesetz rechtmäßig. Aber Vorsicht: Das gilt nur dann, wenn das MP3-File, das der Nutzer kopieren will, mit der Genehmigung des Urhebers zur Verfügung gestellt wird. Wer also ein MP3-File eines illegalen Angebots zu privaten Zwecken auf seine Festplatte überträgt, handelt nicht mehr im legalen Bereich.

6.7. Mögliche Lösung des Problems

Man sieht also, wie nah Recht und Unrecht hier beieinander liegen. Es wird deshalb auf längere Sicht kaum Sinn machen, MP3-Nutzer zu kriminalisieren. Man sollte vielmehr nach Lösungsmöglichkeiten suchen, jede Form der MP3-Nutzung zuzulassen, die dann an eine Vergütungspflicht gekoppelt ist.

Eine Urheberabgabe auf MP3-Player - wie auch auf andere Abspielgeräte - ist der erste Schritt. Da jede Festplatte, jede CD-ROM und jede Diskette zu einem MP3-Player mutieren kann, wird man sich Gedanken machen müssen, inwieweit auch hier pauschale Abgaben für die Urheber auf den Verkaufspreis aufgeschlagen werden. Zum Vergleich: Auf Tonkassetten mit einer Spiellänge bis 60 Minuten beträgt die Abgabe ca. 1,00 ATS. Das wäre möglicherweise der einfachste Weg, um aus MP3-Hehlern wieder unbescholtene Bürger zu machen.

6.8. Napster-User ins Gefängnis!

Wie oben bereits erwähnt wurde, sind alle Klagen gegen Napster bis jetzt abgewiesen worden [siehe Napster vs. RIAA]. Nun versucht die Musikindustrie die Napster-User mit Drohungen einzuschüchtern. So auch bei der letzten Net-Sounds-Konferenz in London. Im laufe dieser Konferenz, ließ ein führendes Mitglied der Musikindustrie mit der Aussage aufhorchen, dass in Kürze die ersten Napster-User ins Gefängnis wandern werden.

"Innerhalb der nächsten vier Monate wird ein Student oder eine andere Person, die illegale MP3-Dateien aus dem Netz gezogen hat, in den Knast gehen, als klares Zeichen dafür, dass solche Urheberrechtsverstöße nicht geduldet werden", erklärte der Manager, der namentlich nicht genannt werden möchte. Er geht davon aus, dass die amerikanischen Gerichte durch die Musikindustrie, namentlich der Recording Industry Association of America, RIAA, unter immer stärker werdenden Druck geraten. Folglich seien sie gezwungen, ein Exempel gegen digitale Piraterie zu statuieren.

Der technologische Direktor der "International Federation of Phongraphic Industries", IFPI, Paul Jessop, sieht jedoch Schwierigkeiten bei der strafrechtlichen Verfolgung der Napster- User. Natürlich könne man die Software einsetzen, um die Raubkopien zu vervielfältigen: "Das ist ganz klar gegen das Gesetz und diese Sache wäre auch interessant für die Gerichte".

Schwieriger wäre ein Prozess, wenn die User die Software nur für ihren persönlichen Gebrauch einsetzen.

Der oben genannte Musik-Manager, der eine Inhaftierung der Musikpiraten befürwortet, setzt sich für eine Botschaft direkt an die amerikanischen Studenten ein. Diese verdächtigt er, massiv Zip-Disketten mit illegalen MP3-Dateien über das Web zu verbreiten. "Ich muss sagen, dass wenn die RIAA zu einem ernsten Schlag ausholt, die Studenten diejenigen sein werden, die es trifft".

7. MP3 abspielen

Wenn nun die MP3-Lieder auf der Festplatte gespeichert sind, möchte man sich diese auch gerne anhören. Da bieten sich wieder mehrere Möglichkeiten an:

7.1. Am PC abspielen

Das bei MS Windows inkludierte Programm ,,Windows Media Player" ist mittlerweile auch in der Lage, Lieder im MP3-Format wiederzugeben. Der Media Player zeichnet sich aber nicht gerade durch überragenden Bedienungskomfort aus. Besser ist es, sich spezielle Player im Internet runterzuladen. Einer der populärsten Vertreter ist da das Freeware-Programm ,,Winamp".

7.2. Spezielle MP3-Player

Die erste Firma, die einen der kleinen MP3-Player zu uns nach Europa gebracht hat, war Diamond Multimedia. So hat Diamond mit dem Verkauf des Rio 300 Pionierarbeit geleistet und sich einen Namen in der europäischen MP3-Szene gemacht.

Die portablen MP3-Player zeichnen sich durch folgende Merkmale aus: einfache Handhabung, sehr niedriges Gewicht von nur wenigen Gramm und die Eigenschaft, keine beweglichen Teile zu besitzen. Ohne bewegliche Teile können auch keine Störungen durch Erschütterungen auftreten. So kann man die Player z.B. zum Joggen mitnehmen und hört auch dann noch einwandfreie Klänge. Derzeit haben die portablen MP3-Player eine Speicherkapazität von bis zu 128 MByte. Die Musikdaten lassen sich per PC-Schnittstelle auf den Player übertragen.

Es drängen aber fast wöchentlich neue Hersteller mit ihren Geräten auf den "Weltmarkt MP3" und auch in Europa wird es bald drunter und drüber gehen. Mittlerweile werden auch Armbanduhren, die MP3-Lieder abspielen können, angeboten!

Aber nicht nur die rein portablen MP3-Player sind im stark kommen, auch MP3-Autoradios und MP3-CD-Player für zuhause werden in den kommenden Monaten für Furore sorgen. Die Autoradios beziehen ihre Musikdaten von angeschlossenen Laptop-Festplatten oder CDs.

Für zuhause gibt es CD-Player, die sich an die eigene Stereo-Anlage anschließen lassen und selbstgebrannte MP3-CDs oder normale Audio-CDs abspielen, ohne dass man dazu den PC laufen lassen muss.

7.3. MP3 auf normalem CD-Player abspielen?

Natürlich ist es nicht notwendig, sich einen eigenen MP3-Player zu kaufen, um sich die MP3- Lieder anzuhören. Um aber auch mit normalen Audio-CD-Playern in den Genuss dieser Musik zu kommen, sind zwei Arbeitsschritte nötig: Zuerst muss man die MP3-Dateien in das WAV-Format umwandeln. Aus diesen Klangdateien erzeugt dann ein CD-Brennprogramm wiederum Audio-CD-Spuren.

Für beide Schritte gibt es eine Vielzahl von Tools. Auch in die neuesten Versionen bestimmter CD-Brennprogramme sind entsprechende Funktionen schon integriert. Ein sehr empfehlenswertes Brennprogramm, welches beide Arbeitsschritte beherrscht, ist das Sharewareprogramm ,,Feurio". Der Vollständigkeit halber sei noch gesagt, dass sich die in WAV umgewandelten MP3-Dateien klanglich natürlich nicht verbessern; sie entsprechen also nicht ganz der ursprünglichen CD-Qualität.

8. Offensive gegen illegale MP3-Files

Ein Vertreter von Sony Music schimpfte einmal, dass die Erfinder von MP3 die ,,Atombombe auf die Musikindustrie geworfen hätten". Dass diese Aussage gar nicht so falsch ist, belegen folgende Zahlen: 90 Prozent der MP3-Dateien im Internet sind Raubkopien. Schätzungen gehen davon aus, dass der Musikindustrie allein in Deutschland jährlich ein Schaden von 300 Millionen US-Dollar durch Musikpiraterie entsteht. Weltweit dürften es fünf Milliarden US- Dollar sein, die den Plattenbossen durch illegal verbreitete MP3-Files entgehen. Und der Plafond scheint noch nicht erreicht. Daher ist es weiter nicht verwunderlich, dass die Plattenindustrie probiert, ihr Revier zu verteidigen und setzt sich mit mehreren Mitteln zur Wehr:

8.1. Websites schließen

In den vergangenen Monaten hat die Musikindustrie rund 500 Internetseiten in Deutschland schließen lassen, weil sie illegale Musikangebote enthielten. In Österreich deckt der Verband der österreichischen Musikwirtschaft [IFPI] die Verbreitung von illegalen MP3s auf. So traf es im Frühjahr 1999 beispielsweise einen Grazer DJ, der die Ö3-Greatest Hits-CD illegal über das Netz vertrieben hat. Der DJ hatte 160 Songs im MP3-Format auf eine CD gepresst und via Internet vertrieben.

8.2. Filtersoftware

Der deutsche ,,Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft" hat eine Filtersoftware entwickeln lassen, mit deren Hilfe es möglich sein soll, alle Internetadressen zu sperren, unter denen vermutete Musikpiraten zu finden sind. Die Software mit dem Namen "Right Protection System" [RPS] arbeite mit Hilfe einer Liste von Internetadressen, die vom Phonoverband geführt wird. Wenn ein Benutzer eine dort gespeicherte Adresse aufrufen will, verhindert RPS den Zugriff über seinen Provider. Internetprovider wie A-Online oder Chello sollen nun gezwungen werden, diese Filtersoftware gegen die Musikpiraterie zu installieren. Die Meinungen über diese Art der Zensurierung sind zweigeteilt: Während die großen Musiklabel [Bertelsmann, Sony Music, EMI Music] diese Maßnahme natürlich begrüßen, äußeren sich die Vertreter der Internetprovider negativ darüber. Sie argumentieren, dass ein solches System den Netzverkehr massiv belasten würde und vermutlich auch Kunden zur Kündigung veranlassen würde. Außerdem hätte die Phonoindustrie bei einer Einführung dieser Filtersoftware die Kontrolle über das GESAMTE Web. Auch sei noch gesagt, dass diese Zensur bei Napster [gottseidank] völlig wirkungslos bleibt!

8.3. Wasserzeichen

Die Wasserzeichen-Technologie von Liquid Audio ist ein weiterer Sicherheitsmechanismus zur Kennzeichnung von MP3-Dateien. Diese Methode unterbindet nicht das Kopieren von Musikstücken, kennzeichnet aber die Audiodaten mit einer unhörbaren Urhebersignatur [das Wasserzeichen], die man jederzeit wieder auslesen kann. So ist immer feststellbar, wer den Titel ursprünglich veröffentlicht hat. Das Besondere an der Technik von Liquid Audio ist, dass sie auch mit komprimierten Audiosignalen funktioniert und das Wasserzeichen selbst beim digitalen oder analogen Überspielen auf einen anderen Tonträger erhalten bleibt.

8.4. Secure Digital Music Initiative

Im Dezember letzten Jahres haben führende Vertreter der Musikbranche [unter anderem BMG, EMI, Sony Music, Warner Music und Universal Music] sowie namhafte Technologieanbieter [etwa AOL, AT&T, IBM, Microsoft, Realnetworks, Lucent, Matsushita, Sony und Toshiba] die Initiative ,,Sicherheit für digitale Musik" [Secure Digital Music Initiative - SDMI] aus der Taufe gehoben. Hierbei handelt es sich immer noch um eine reine PR-Offensive, die bisher nur mit einer kommentierten Pressemitteilung aufwarten kann. Man will sich zusammensetzen und eine Spezifikation eines freiwilligen Sicherheitssystems für die Übertragung und Speicherung digitaler Musik entwickeln. Zwischen den Zeilen ist zu lesen, dass ein technisches Direktvertriebssystem im Web geschaffen werden soll, welches das Kopieren von einmal verkaufter, digitaler Musik ganz unterbindet oder nur in engen Grenzen zulässt. Eigentlicher Zweck von SDMI scheint aber vor allem die Verdrängung von MP3 zu sein, wofür es aber schon zu spät sein dürfte!

9. Blick in die Zukunft

Wenn auch das Format MP3 vielleicht aussterben wird, so wird es doch zumindest in anderen Internet-Formaten weiterleben und zwar so, dass Musiker und Verleger mit ihrer über das Internet verbreiteten Musik auch Geld verdienen können. Nichtsdestotrotz wird es ganz im Sinne von MP3 weiterhin kostenlose Promotion-Titel geben.

Die neuen zukunftsweisenden Audio-Formate, welche die Musikindustrie gemeinsam mit IT- und Unterhaltungselektronikunternehmen bereits entwickeln, werden eine flexible Handhabung sowohl für Musiker, Platten-Labels als auch Konsumenten ermöglichen und gleichzeitig die jeweiligen Copyright-Rechte wahren. Im Zuge dieser technischen Weiterentwicklung dürften auch völlig neue Promotion- und Vertriebskonzepte entstehen. Interessante Vorboten dieser Entwicklung hat das Netz ja bereits zu bieten. Vielleicht wird Musik auch irgendwann nur noch als Werbeträger dienen: Das Szenario könnte so aussehen, dass Sie sich einen Videoclip ansehen, auf die Jacke klicken, die der Bandleader trägt, und diese gleich online bestellen. Dann finanziert sich die Musik über den Umweg des Verkaufs eines anderen Produkts.

10. Literaturverzeichnis

Fraunhofer Institut für Integrierte Schaltungen URL [2000-06-01]: http://www.iis.fhg.de/amm/techinf/layer3/index.html

GOLGATH, A.; POPP, H.: MPEG Layer III. In: PC-Pro TechTalk URL [2000-06-01]: http://www.zdnet.de/technik/artikel/prg/199802/mp3_00-wc.html

KARIUS, A.: Plattenkönige gegen Musikpiraten URL [2000-06-01]: http://www.zdnet.de/technik/artikel/futur/199811/mp301_00-wc.html

HIMMELSBACH, G.; GROTZKE St.: MP3 und das Urheberrecht: Virtuelle Hehlerei URL [2000-06-01]: http://www.zdnet.de/produkte/artikel/prph/199912/mpdrei08_00-wc.html

WISCHNER, St.: Audio-CDs aus MP3-Dateien. In: PC Professionell URL [2000-06-01]: http://www.zdnet.de/musik/artikel/mp3/200002/mp3praxis03_00-wc.html

Hacked Page ,,Leave Napser alone" URL [2000-06-01]: http://www.attrition.org/mirror/attrition/2000/04/14/www.metallica.com/

Bundesverband Phono / IFPI Deutschland URL [2000-06-01]: http://www.ifpi.de/

RIEGER, S.: Was droht Napster-Usern? URL [2000-06-01]: http://www.zdnet.de/news/artikel/2000/05/20013-wc.html

Hannes HOLLW Ö GER, Roland SAMS Seite /17

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Title
M P E G I I I / MP3 - Moving Pictures Experts Group - Audio Layer III
Author
Year
2000
Pages
16
Catalog Number
V99450
ISBN (eBook)
9783638978941
File size
479 KB
Language
German
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Moving, Pictures, Experts, Group, Audio, Layer
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Hannes Hollwoeger (Author), 2000, M P E G I I I / MP3 - Moving Pictures Experts Group - Audio Layer III, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/99450

Comments

  • guest on 7/17/2002

    Falsche Überschrift!!.

    MPEG 3 gibt es nicht!!!
    Hausarbeit in der Definition falsch, da MP3 = MPEG 1 Audio Layer 3 ist!

    MPEG 3 sollte mal für HDTV standardisiert werden, wurde es aber nicht und daher gab es NIE MPEG 3!

  • guest on 9/15/2001

    Metallica und MP3.

    Anmerken möchte ich etwas, was man über Metallicas Stellung zum Tausch ihrer Lieder wissen müsste.

    Sie verbieten zwar den Download oder jeglichen anderen illegalen Erwerb der STUDIO-Versionen (!!!) ihrer Songs, da das die Produkte ihrer oftmals jahrelanger Arbeit sind, UNTERSTÜTZEN jedoch den Tausch von Bootlegs, also hauptsächlich Live-Aufnahmen ihrer Songs und Konzertmitschnitten.

    In einem ofiziellen Statement wurde das noch einmal hervorgehoben; auf Konzerten dürfen Fans, die Aufnahmen machen wollen, sogar am Soundboard stehen oder an Stellen, von wo aus die Qualität der Aufnahmen (auch Video) besonders gut ist.
    Logische Begründung: sie wollen natürlich, dass ihre Musik auch in dieser Form bestmögliche Qualität hat.

    Das finde ich toll, und verstehe ebenso, dass sie ihre Alben schützen wollen.

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Title: M P E G I I I / MP3 - Moving Pictures Experts Group - Audio Layer III



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