Diese Arbeit analysiert, wie die Überprüfung von Treuhandkonten im Rahmen der Jahresabschlussprüfung grundsätzlich erfolgt beziehungsweise welche Richtlinien und Maßstäbe dabei von Wirtschaftsprüfern eingehalten und beachtet werden sollen.
Es ist der 25. Juni des Jahres 2020, der ein bis dahin noch nie geschehenes Ereignis in der deutschen Aktienmarktgeschichte markiert: Die Wirecard AG, ein Mitglied des deutschen Aktienindex, meldet Insolvenz an. Es ist bis zu diesem Zeitpunkt das bisher erste Mal, dass ein Mitglied des DAX diesen Weg beschreiten muss. Der Antrag stellt dabei eine folgenreiche, notwendige Konsequenz dar, nachdem zuvor bekannt geworden war, dass bis dahin testierte Guthaben mit einer Gesamtsumme von rund 1,9 Milliarden Euro auf Treuhandkonten nicht vorhanden sind. Der Wirtschaftsprüfer EY, welcher bis zu diesem Zeitpunkt jahrelang uneingeschränkt die Bilanzen testierte, rückte sofort in den Mittelpunkt und stand vielfachen Forderungen nach Antworten und Erklärungen gegenüber.
Inhalt
1. Einleitung
2. Treuhandkonten
2.1 Definition
2.2 Bedeutung und Funktion
2.3 Wirecard
3. Prüfung von Treuhandkonten im Rahmen der Jahresabschlussprüfung
3.1 Allgemein
3.2 Treuhandverhältnisse
3.3 Treuhandkonten von Wirecard
4. Fazit und Ausblick
5. Literaturverzeichnis
6. Abbildungsverzeichnis
1. Einleitung
Es ist der 25.te Juni des Jahres 2020 der ein bis dahin noch nie geschehenes Ereignis in der deutschen Aktienmarktgeschichte markiert: Die Wirecard AG, ein Mitglied des deutschen Aktienindex meldet Insolvenz an.1 Es ist bis zu diesem Zeitpunkt das bisher erste Mal, dass ein Mitglied des DAX diesen Weg beschreiten muss.2 Der Antrag stellt dabei eine folgenreiche, notwendige Konsequenz dar, nachdem zuvor bekannt geworden war, dass bis dahin testierte Guthaben mit einer Gesamtsumme von rund 1,9 Milliarden Euro auf Treuhandkonten nicht vorhanden sind.3 Der Wirtschaftsprüfer EY, welcher bis zu diesem Zeitpunkt jahrelang uneingeschränkt die Bilanzen testierte, rückte sofort in den Mittelpunkt und stand vielfachen Forderungen nach Antworten und Erklärungen gegenüber.4 Im Laufe dieser Arbeit soll nun beleuchtet werden, wie die Überprüfung von Treuhandkonten im Rahmen der Jahresabschlussprüfung grundsätzlich erfolgt beziehungsweise welche Richtlinien und Maßstäbe dabei von Wirtschaftsprüfern eingehalten beziehungsweise beachtet werden sollen. Dabei soll anschließen die Prüfung der betroffenen Treuhandkonten von Wirecard beleuchtet werden und geklärt werden, wie es zu der jahrelangen, fehlerhaften Testierung kommen konnte.
2. Treuhandkonten
Um die Bedeutung der Prüfung der Treuhandkonten im Rahmen der Jahresabschlussprüfung im weiteren Verlauf der Arbeit und im Kontext des Falles Wirecards besser verstehen zu können, wird der Begriff und das Konzept von Treuhandkonten ausgeführt und anschließend die Bedeutung dieser im Falle Wirecard veranschaulicht beziehungsweise dargestellt.
2.1 Definition
Zunächst einmal ist festzuhalten, dass es sich bei einem Treuhandkonto um eine spezielle Form eines Girokontos handelt:5 „Im Gegensatz zum herkömmlichen Girokonto ist hier der Inhaber nicht der Eigentümer des Vermögens; das auf dem Konto befindliche Geld gehört also nicht ihm."6 Der Inhaber, den man allgemein auch als Treuhänder bezeichnet übernimmt dabei lediglich eine Verwaltungsfunktion hinsichtlich des auf dem Girokonto befindlichen Vermögens.7 Diese Position wird dabei häufig von Rechtsanwälten und Notaren besetzt, welche das Konto auch nach außen hin mit Ihren Namen repräsentieren beziehungsweise führen.8 Die Eröffnung und Verwaltung eines Treuhandkontos basiert dabei grundlegend auf einen, im Voraus verhandelten Vertrag zwischen den betroffenen Fraktionen, in welchem die jeweiligen Pflichten und Rechte dieser festgelegt werden. Das Ganze bezeichnet man als sogenannten Treuhandvertrag. Ergänzt wird dieser schließlich noch durch einen Kontovertrag, welcher das rechtliche Verhältnis zwischen der Bank und dem Treuhänder selbst reguliert.9
Treuhandkonten lassen sich dabei, abhängig davon, ob eine Offenlegung oder Verdeckung des Treuhandverhältnisses vorliegt, hauptsächlich in zwei verschiedene Kategorien unterteilen: Das offene und das verdeckte Treuhandkonto.10 Bei ersterem steht die Information über das Vorliegen des Treuhandverhältnisses frei zur Verfügung. Dabei sind Aspekte hinsichtlich der Identität des Treuhänders und Treugebers selbst, als auch Auskunft über den Nutzen des Treuhandkontos selbst frei einsehbar.11 Gegenteiliges ist dabei bei dem „verdeckten" Treuhandkonto der Fall: „[Es, Anmerkung des Verfassers] ist nach außen hin nicht ersichtlich, dass ein Treuhandverhältnis zugrunde liegt. Allein der Name des Kontoinhabers, also des Treuhänders, wird in der Bezeichnung des Kontos genannt."12 Auf das Anderskonto, welche eine weitere Form von Treuhandkonten darstellt, wird hier aus Relevanzgründen nicht weitereingegangen.13
2.2 Bedeutung und Funktion
Nachdem die grundlegenden Züge von Treuhandkonten ausgeführt wurden, soll nun im Weiteren näher auf die Bedeutung und Funktion dieser eingegangen werden. Grundsätzlich findet sich der Einsatz beziehungsweise die Nutzung von Treuhandkonten in vielen verschiedenen Bereichen. Frequentiert genutzt wird es dabei beispielsweise vor allem in der Bau- und Immobilienbranche. Hintergrund dabei ist, dass bei diesen Geschäften und den damit häufig verbundenen hohen Kaufpreiszahlungen beiden Seiten mithilfe des Treuhandkontos eine Sicherheit gewährt werden kann.14 Denn eine Überweisung des Betrages auf diese Kontenart, in welchem häufig ein Notar als Treuhänder fungiert, führt letztlich dazu, dass der Überweisende weiterhin seine Rechte an dem Geld behält, während der Empfänger, dem das Geld zusteht, noch nicht vollständig über dieses verfügen kann, aber eine Sicherheit über die Bezahlung erhält.15 Mithilfe der endgültigen Abwicklung des Geschäftes, welches beispielsweise durch eine Eintragung der Grundschuld oder der Übergabe der Immobilie besiegelt wird, wird auch das Treuhandkonto durch den Notar an den Verkäufer überreicht.16 Grundsätzlich besitzt das Konto noch weitere Anwendungsbereiche, in denen ein gleichwertiges Prinzip zugrunde liegt. Darunter fallen beispielsweise die Nutzung von Treuhandkonten in Erbschaftsangelegenheiten, Insolvenzverfahren oder Mietkautionsthematiken.17
2.3 Wirecard
Neben den oben bereits aufgelisteten möglichen Einsatzgebieten von Treuhandkonten gibt es noch einen weiteren, im Falle von Wirecard, relevanten Anwendungsbereich. Denn diese besondere Form des Kontos fand seinen Einsatz auch bei dem Aschheimer Dax-Konzern.18 Um das Prinzip beziehungsweise die Funktionsweise hinter dem Einsatz der Treuhandkonten bei Wirecard verstehen zu können, ist eine kurze Ausführung über das Geschäftsmodell beziehungsweise die Gewinnerzielungsmethodik des Konzerns nötig. Grundsätzlich erzielt der Zahlungsabwickler, dessen Leistung vor allem im Hintergrund gewisser Transaktionen abläuft, seine Umsätze mit zwei Haupttätigkeiten, dem sogenannten „Payment Processing“ und dem „Acquiring und Issuing“. Unter ersterem, welches deutlich als größtes Geschäftsfeld des Unternehmens zu kennzeichnen ist, versteht man dabei Folgendes:19 „(...) die elektronische Zahlungsabwicklung, das Risikomanagement und sonstige Mehrwertleistungen im Zahlungsverkehr (...).“20 Dieser Bereich generierte im Jahre 2017 rund 68 Prozent aller erzielten Umsätze.21
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: IT-Times. (2019): Wirecard - was hinter dem undurchsichtigen Geschäftsmodell steckt, online: https://www.it-times.de/news/wirecard-was-hinter-dem-undurchsichtigen-geschaeftsmodell-steckt-131248/, abgerufen am 23.12.2020.
Abbildung 1 - Umsatzverteilung Wirecard
Die Einnahmen werden dabei erzielt durch die Einbehaltung einer, für die elektronische Abwicklung anfallenden Gebühr für die Händler selbst. Weitere Einnahmen wurden in der Geschäftssparte schließlich durch die Übernahme von Zahlungsgarantien für gewisse Händler erzielt, für welche diese eine bestimmte Abgabe zu leisten hatten.22
Die nach Umsatzerzielung in 2017 gemessene zweitgrößte Hauptsparte des Unternehmens ist dabei das sogenannte „Acquiring & Issuing“.23 Dieser Geschäftsbereich findet seine Anfänge dabei im Jahre 2006, als dem ehemaligen Dax Konzern eine Banklizenz erteilt wurde, die diesen dazu befähigte nun als sogenannter „Acquirer" zu fungieren.24 „Ein Acquirer ist ein Zahlungsdienstleister, der bei Kreditkartentransaktionen zwischen die Kartenfirma auf der einen und den Einzelhändler auf der anderen Seite tritt."25 Um ein besseres Verständnis für die Gewinnerzielung zu ermöglichen, wird das Geschäftsmodell nun im Folgenden anhand einer Grafik dargestellt.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
https://www.behindtheshares.com/2019/08/19/weird-but-true-wirecard/, abgerufen am 25.12.2020
Abbildung 2 - Geschäftsmodell Wirecard
Grundsätzlich wird der erste Schritt im Rahmen des Kreislaufes immer mit einer elektronischen Zahlung eines Konsumenten angestoßen. Wirecard, welcher hier als sogenannter Acquirer zwischen den beiden Parteien, dem Händler selbst und der jeweilig zuständigen Kundenbank steht, erhält von letzterem schließlich eine Auszahlung, die im Anschluss an den Händler weitergeleitet wird.26 „Es entstehen also Forderungen + Zahlung (Cash bzw. Acquiring Guthaben) und eine Verbindlichkeit. Diese Positionen laufen durch die Bilanz von Wirecard."27 Dabei behält sich Wirecard selbst für diese Dienstleistung einen bestimmten Betrag der Zahlung ein.28 Diese Gebühr, die von den Händlern an die Acquirer fließen, bewegen sich dabei häufig in einer Spanne zwischen 0,7 und 1,5 Prozent der getätigten Transaktion.29 Dabei gibt es jedoch Unterschiede in der Abwicklung. Ausschlaggebend für diese ist vor allem das Vorhandensein von Lizenzen, welche der Aschheimer Konzern grundsätzlich für Geschäfte in Europa erhalten hatte. Für die Regionen, in denen diese jedoch nicht vorhanden waren, war das Unternehmen auf eine Zusammenarbeit beziehungsweise Zwischenschaltung von sogenannten Drittpartnern angewiesen (siehe Abbildung 3):30
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Holtermann, F. (2020): Von der Verschleierung zum Betrug: So funktionierte Wirecards Drittpartnergeschäft, in: Handelsblatt, online: https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/bilanzskandal-von-der- verschleierung-zum-betrug-so-funktionierte-wirecards-drittpartnergeschaeft/25980098.html, abgerufen am 25.12.2020.
Abbildung 3 - Geldströme Wirecard
Dabei wurde auch für diese Dienstleistung eine von den Händlern zu entrichtende Zahlung fällig.31 „Die Gebühren zahlten die Händler [dabei, Anmerkung des Verfassers] nicht mehr an Wirecard direkt, sondern an die Drittpartner. Diese wiederum schuldeten dem Konzern aus Aschheim Provisionen."32 Diese Provisionen wurden dabei auf Treuhandkonten, zuerst in Singapur und ab dem Jahre 2019 auf den Philippinen transferiert.33 Im Jahre 2019 beläuft sich dieser Betrag nach Konzernangaben schließlich auf rund 1,9 Milliarden Euro.34 Im Jahre 2020 wird von Wirecard schließlich, nach Versagung des Bilanztestates durch EY, eingeräumt, dass diese Gelder nicht existieren.35
3. Prüfung von Treuhandkonten im Rahmen der Jahresabschlussprüfung
Nachdem im vorangegangenen Teil der Arbeit nun ein grundlegendes Bild über Treuhandkonten, das Geschäftsmodell von Wirecard selbst und in diesem Zusammenhang die Bedeutung und die Funktion von Treuhandkonten im Aschheimer Dax Konzern erarbeitet worden sind, soll nun im weiteren geklärt werden, welche Rolle die Prüfung von Treuhandkonten im Rahmen der Jahresabschlussprüfung einnimt und eine Einordnung im Falle Wirecards dargestellt werden. Dabei soll vor allem darauf eingegangen werden, welche grundlegenden Regelungen und Vorgaben hinsichtlich der Prüfung von Treuhandkonten vorliegen beziehungsweise eingehalten werden müssen.
Anschließend soll schließlich erörtert werden, wie diese Prüfung im Aschheimer Konzern in den letzten Jahren vollzogen wurde und wie es zu den schwerwiegenden Fehlern in der Wirtschaftsprüfung kommen konnte.
3.1 Allgemein
Grundsätzlich einmal ist festzuhalten, dass mit der Jahresabschlussprüfung eine Kontrolle hinsichtlich der Richtigkeit und Umsetzung gesetzlicher Verordnungen der Rechnungslegungsvorschriften einhergeht. Diese erfolgt in der Regel durch einen Wirtschaftsprüfer und stellt für alle Unternehmen, mit Ausnahme von Kleinstkapitalgesellschaften eine Verpflichtung dar.36 „Dabei ist die Prüfung so anzulegen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die Rechnungslegungsvorschriften, die sich auf die Darstellung des sich nach § 264 Abs. 2 HGB ergebenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kapitalgesellschaft wesentlich auswirken, bei gewissenhafter Berufsausübung erkannt werden."37
Grundsätzlich liegt der Prüfung von Treuhandkonten die Anforderung von Bestätigungen über die jeweilig bestehenden Treuhandkonten und Verhältnisse durch externe Drittparteien zugrunde. Dabei ist in IDW PS 302 n.F. festgesetzt, dass es in Ermessen des Prüfers liegt, ob die Anforderung und Überprüfung dieser dazu geeignet ist beziehungsweise angemessen sind. Diese Entscheidung wiederum wird anhand der Einschätzung von Fehlerrisiken und der Zugänglichkeit zu anderen Informationen, welche hinreichende Auskünfte über die bestehenden Verhältnisse liefern, basiert. Allgemein werden Bestätigungen und Nachweise, welche dem Prüfer dabei von externen Quellen ausgestellt werden, eine hohe Glaubhaftigkeit und Reliabilität zugeschrieben.38 Die IDW selbst kennzeichnet dabei mehrere bedeutende Dokumente, die zuverlässige Informationen über den Stand beziehungsweise Auskunft über die zu prüfenden Posten geben. Darunter fallen unter anderem die von Kredit- und Geldinstituten dargestellten beziehungsweise ausgegebenen Bestätigungen.39 Ebenfalls in diese Kategorie fallen dabei folgende Dokumente: „Saldenbestätigungen über Forderungs- und Verbindlichkeitssalden, Bestätigung über Vorräte, die von Dritten verwahrt werden, Rechtsanwaltserklärungen (...) [und, Anmerkung des Verfassers] Steuerberaterbestätigungen (,..)."40 Im Rahmen der in Deutschland geltenden Prüfungsstandards gilt die Einholung von Bestätigungen und Auskünften über bestehende Verbindungen dabei als verpflichtend beziehungsweise ist schematisch durchzuführen. Lediglich das Vorliegen bestimmter Sachverhalte, wie beispielsweise die Sicherheit über die Risikolosigkeit der Beziehung, unangemessene Aufwände und Kosten, die durch ihr Anfallen in keiner Relation mehr zu dem generierten Mehrwert hinsichtlich geminderten Prüfungsrisiko stehen oder ausreichende unternehmensinnere Kontrollmechanismen, befreien den Abschlussprüfer dabei von dieser Pflicht.41
[...]
1 Vgl. Magenheim-Hörmann, T. (2020), online.
2 Vgl. Der Tagesspiegel. (2020), online.
3 Vgl. Redaktionsnetzwerk Deutschland. (2020), online.
4 Vgl. Tüngler, M. (2020), online.
5 Vgl. Finance Scout 24. (o.J.), online.
6 Ebenda.
7 Vgl. Schuldnerberatung.de. (2020), online.
8 Vgl. Rechnungswesen verstehen. (2020), online.
9 Vgl. Finance Scout 24. (o.J.), online.
10 Vgl. Universumgroup. (2020), online.
11 Vgl. Schuldnerberatung.de. (2020), online.
12 Ebenda.
13 Vgl. Universumgroup. (2020), online.
14 Vgl. Finance Scout 24. (o.J.), online.
15 Vgl. Rechnungswesen verstehen. (2020), online.
16 Vgl. ImmoScout24. (2020), online.
17 Vgl. Finance Scout 24. (o.J.), online.
18 Vgl. Haas, B. (2020), online.
19 Vgl. IT-Times. (2019), online.
20 Ebenda.
21 Vgl. ebenda.
22 Vgl. Kögel, D. (2016), online.
23 Vgl. IT-Times. (2019), online.
24 Vgl. Freiberger, H. (2020), online.
25 Dohms, H. (2017), online.
26 Vgl. Behindtheshares. (2019), online.
27 Ebenda.
28 Vgl. ebenda.
29 Vgl. Ter Haseborg, V. (2018), online.
30 Vgl. Holtermann, F. (2020), online.
31 Vgl. Holtermann, F. (2020), online.
32 Holtermann, F. (2020), online.
33 Vgl. ebenda.
34 Vgl. ebenda.
35 Vgl. Deutscher Bundestag. (2020), online.
36 Vgl. Audicon. (2020), online.
37 Ebenda.
38 Vgl. Institut der Wirtschaftsprüfer. (2020), S. 1., online.
39 Vgl. ebenda, S. 2.
40 Ebenda.
41 Vgl. Institut der Wirtschaftsprüfer. (2020), S. 2f., online.
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