Der Beitrag der Juden zum städtischen Haushalt des Mittelalters


Trabajo, 1999

33 Páginas, Calificación: 1


Extracto


Inhalt

Einleitung

1. Christlicher Antijudaismus im späten Mittelalter
1.1. Die Entwicklung von Stereotypen und deren Auswirkungen
1.2. Institutionelle Maßnahmen

2. Die rechtliche und wirtschaftliche Stellung der Juden im Mittelalter
2.1. Der Judenschutz und die Herausbildung der Kammerknechtschaft
2.2. Die Juden in der mittelalterlichen Stadt

3. Die jüdische Gemeinde von Frankfurt am Main
3.1. Die Frankfurter Juden im 12. und 13. Jahrhundert
3.2. Die jüdische Gemeinde im 14. Jahrhundert
3.3. Jüdisches Leben im ausgehenden Mittelalter

4. Die wirtschaftliche Bedeutung der Juden in Frankfurt am Main
4.1. Steuern, Bürgergeld und Stättigkeit
4.2. Finanzielle Sonderbelastungen der Frankfurter Judengemeinde

5. Die Finanzpolitik einiger Städte gegenüber den Juden im Vergleich
5.1. Der Augsburger Rat und die Juden
5.2. Die Judengemeinde von Trier
5.3. Die Nürnberger Juden
5.4. Die wirtschaftliche Bedeutung der Kölner Juden

6. Zusammenfassung

Quellen- und Literaturverzeichnis

Einleitung

Die Untersuchung der mittelalterlichen Stadt in ihren ökonomischen Spezifiken ist eine der zentralen Fragestellungen, um die im Hochmittelalter einsetzenden gesellschaftlichen Modernisierungstendenzen beschreiben zu können.

Auf vielfältige Weise kann sich diesem Forschungsfeld angenähert werden, die Perspektive kann sowohl wirtschafts- als auch sozialgeschichtlich motiviert sein, ebenso vorrangig die Kirchengeschichte, die Rechtsgeschichte, oder beispielsweise die Verfassungsgeschichte als Ausgangspunkt der historischen Untersuchung wählen.

Eine Gruppe, die sich im Mittelalter stark konturiert von ihrer Umwelt abzeichnete, die aber trotzdem in vielerlei Hinsicht auf die christliche Gesellschaft wirkte, war das Judentum. Die vorliegende Hausarbeit wird sich der Fragestellung widmen, in welchem Maße die Juden einen Beitrag zum Haushalt der mittelalterlichen Städte leisteten.

Der Einfluss jüdischer Stadtbewohner auf die städtische Ökonomie ist allerdings ohne die Beachtung des Antijudaismus im Mittelalter kaum zu untersuchen. Es waren primär die immer wiederkehrenden antijüdischen Maßnahmen und Exzesse, die das Leben der Juden bestimmten und durch Vertreibung oder Mord immer wieder für deren Verschwinden aus dem städtischen Alltag sorgten.

Dieser Gewichtung folgend widmet sich der erste Teil dieser Hausarbeit der groben Charakterisierung des abendländischen, und hier in erster Linie deutschen Antijudaismus, der gewissermaßen das Raster darstellt, durch das die nachfolgenden Untersuchungen betrachtet werden müssen.

Im zweiten Kapitel werden die Veränderungen der sozialen und wirtschaftlichen Stellung der mittelalterlichen Juden dargestellt. Außerdem werden die relevanten herrschaftlichen und kirchlichen Privilegien, Schutzbestimmungen und Verbote benannt, von denen jüdisches Leben im Mittelalter entweder profitierte oder eingeschränkt wurde, und auf die ganz wesentlich die wirtschaftliche Stellung der Juden in deutschen Städten zurückzuführen ist. Kapitel drei der Arbeit untersucht am Beispiel der Reichsstadt Frankfurt am Main die konkreten Lebensbedingungen einer wohlhabenden und aktiven mittelalterlichen Judengemeinde, bevor im vierten Teil deren konkrete Auswirkungen auf die städtische Ökonomie ins Blickfeld rücken.

Nach der Darstellung der historischen Entwicklung und der ökonomischen Relevanz der jüdischen Gemeinde von Frankfurt am Main soll im fünften Kapitel durch einen Vergleich mit relevanten Angaben aus weiteren Städten mit jüdischen Gemeinden im Reich festgestellt werden, ob die für Frankfurt erzielten Ergebnisse der Situation in anderen mittelalterlichen Städten entsprechen oder eher eine Ausnahme darstellen.

Im abschließenden sechsten Teil der Hausarbeit sollen die Ergebnisse zusammengefasst und kommentiert werden.

Für Frankfurt existiert bezüglich des Untersuchungsgegenstandes eine gute Quellenlage: Isidor Kracauer veröffentlichte 1914 das ,,Urkundenbuch zur Geschichte der Juden in Frankfurt am Main von 1150-1400". Glücklicherweise blieben in dieser Quellensammlung Rechenbücher und Gerichtsbücher der Stadt im Wortlaut erhalten, die im Original im 2. Weltkrieg verbrannten.

Für den fehlenden Zeitraum im späten Mittelalter erarbeitete Dietrich Andernacht das bis heute in drei Bänden vorliegende Werk ,,Regesten zur Geschichte der Juden in der Reichsstadt Frankfurt am Main von 1401-1519".

Damit liegt eine für das Mittelalter vollständige Zusammenfassung von Quellen über die jüdische Gemeinde in Frankfurt am Main vor, auf die sich die vorliegende Hausarbeit vorrangig stützen wird.

Gerade in Deutschland undenkbar ist die Beschäftigung mit dem mittelalterlichen Judentum ohne - und sei es nur die unbewusste - Assoziation mit der Shoah, der Vernichtung des europäischen Judentums durch Nazideutschland in den Jahren 1933-1945. Angesicht der Einzigartigkeit der begangenen Verbrechen erscheint es umso wichtiger, die mittelalterlichen Quellen präzise zu lesen, um die Unterschiede zwischen christlich motiviertem Antijudaismus und dem völkisch-rassischen Antisemitismus im nationalsozialistischen Deutschland deutlich zu machen. Andererseits soll durchaus betont werden, dass sich der moderne Antisemitismus, als das für die Shoah maßgebliche Denksystem, schwerlich ohne das Fortwirken von christlich-antijüdischen Stereotypen und der langen Kette von Diskriminierung und Vertreibung entwickelt hätte.

In diesem Zusammenhang sei angemerkt, dass ein Teil der maßgeblichen Literatur zum skizzierten Thema bereits gegen Ende des 19., beziehungsweise zu Beginn des 20. Jahrhunderts verfasst wurde. Dabei soll die Bedeutung von Werken wie dem von Otto Stobbe1 ausdrücklich betont werden, da sie - neben der heutigen Bedeutung - im Erscheinungsjahr einen bemerkenswerten Gegenpol zu der weit verbreiteten antisemitischen Literatur dieser Zeit bildeten. Mittlerweile konnten die zahlreichen Forschungsarbeiten der letzten 20 Jahre Forschungsdesiderate aufarbeiten und unterstreichen das vermehrte Interesse an diesem Themenkomplex.

1. Christlicher Antijudaismus bis ins späte Mittelalter

1.1. Die Entwicklung von Stereotypen und deren Auswirkungen

Nach geistigen Vorläufern in der Antike2 entwickelte sich im hohen Mittelalter mit der Kreuzzugsbewegung des 11. Jahrhunderts eine gesellschaftliche Stimmung, in der die Juden Mitteleuropas vielfach verfolgt wurden, und auf die unterste Stufe der gesellschaftlichen Hierarchie abrutschten. Als Auftakt zum 1. Kreuzzug, zu dem Papst Urban II 1095 aufgerufen hatte, kam es besonders im Rheinland zu furchtbaren Judenpogromen3, und obwohl Päpste und Könige das Judentum ausdrücklich in Schutz nahmen, kam es auf den folgenden Kreuzzügen weiterhin zu Judenverfolgungen.4 Ausgangspunkt der Verfolgungen waren immer wieder absurde Mythen, die sich im Bewusstsein der mittelalterlichen Gesellschaften verfestigt hatten5:

- An erster Stelle ist hier der Vorwurf der ,,Gottesmörder" zu nennen, die seit den Evangelisten existierende Anschuldigung, dass die Juden den Tod Jesus Christus zu verantworten hätten6.
- Weiter wurde den Juden der sogenannte ,,Hostienfrevel" unterstellt7. Demnach beschafften, durchstachen und zerstörten Juden Hostien, um nochmals die Ermordung Christi zu wiederholen.
- Die ,,Ritualmord-Legende", beschuldigte die Juden, dass sie zu Ostern Christenknaben entführten, kreuzigten oder deren Blut tranken8.
- Schließlich wurde 1321 zuerst in Frankreich, mit dem Ausbruch der Pest ab 1348 dann auch im restlichen Europa9 der Vorwurf der ,,Brunnenvergiftung" durch die Juden erfunden, der ebenfalls umfangreiche Verfo lgungen und die zeitweilige Vertreibung der Juden aus Mitteleuropa provozierte.10

Diesen Vorwürfen gemeinsam ist ihre Verankerung im und ihre Legitimation durch den christlichen Glauben, auch wenn die direkten Ursachen für antijüdische Verfolgungen oft genug Unzufriedenheit, Neid oder Missgunst gewesen sein mögen11.

1.2. Institutionelle Maßnahmen

Schon auf dem dritten Laterankonzil 1179 wurden antijüdische Maßnahmen beschlossen, das vierte Laterankonzil 1215 unterstellte die Juden formal den Christen12, erweitert und durchgesetzt wurden die Maßnahmen 1434 in Folge des Konzils von Basel13. Fortan wurden Juden in ausgewählten Straßenzügen oder Stadtvierteln zwangsangesiedelt, diese ,,Ghettos"14 wurden von der übrigen Stadt abgeriegelt. Weitere für die Juden entscheidende Maßnahme war die Kennzeichnungspflicht, die sie seit dem vierten Laterankonzil von 1215 in vielen Städten zwang, spezielle, nur ihnen zugeordnete Abzeichen zu tragen.

Ab dem ersten Drittel des 13. Jahrhunderts wurden die Juden ausdrücklich vom Waffenrecht ausgeschlossen, lassen sich in den Jahrhunderten zuvor noch vielfältige Belege für das Waffenrecht der Juden finden15, war das Waffenverbot zum erstenmal im Schwabenspiegel (um 1220) erwähnt.16 Die eindeutig herabsetzende und ehrmindernde Intention dieser Maßnahme kommt in eine r um 1325 verfassten Glosse zum Sachsenspiegel eindeutig zum Ausdruck: ,,Mercke hir ein grot underscheit: wapen vorbydet men hir den presteren unde den schulren tu eren, unde vorbydet yt den joden tu schanden." 17

Erstaunlicherweise gelang dem Judentum bis ins späte Mittelalter in den meisten deutschen Städten immer wieder die Reorganisierung ihrer Gemeinden, allerdings unter immer schlechteren Ausgangsbedingungen: ,,Sie waren seit den Kreuzzügen aus dem bis dahin von ihnen betriebenen Warengroßhandel verdrängt worden. Mit dem Aufkommen der Städte und der Ausbreitung der wirtschaftlichen Vormachtstellung der Kaufmannsgilden im Hochmittelalter b üß ten sie auch noch die ihnen noch verbliebenen Reste des Warenhandels ein. Nach und nach wurden sie vom Erwerb von Grundeigentum ausgeschlossen. Der Betrieb des Geldhandels, das Pfandleihgewerbe und der Trödelhandel allein sind ihnen geblieben." 18 Durch den Wenzelschen Schuldenerlass von 1385 und 1390 wurden die Juden finanziell schwer getroffen19 und an der Schwelle zur Neuzeit setzten, regional unterschiedlich, erneut Vertreibungswellen ein, die das jüdische Leben in vielen deutschen Städten oft bis weit in das 18. Jahrhundert hinein unterbrach.

2. Die rechtliche und wirtschaftliche Stellung der Juden im Mittelalter

2.1. Der Judenschutz und die Herausbildung der Kammerknechtschaft

Im frühen Mittelalter hatten die Juden eine zwar wechselvolle, insgesamt aber wenig diskriminierte Stellung im Gesellschaftsgefüge inne.20 Bis in die Zeit der Kreuzzüge sind die Quellen allerdings äußerst selten und die daraus zu ziehenden Rückschlüsse eher vage. Erst gegen Ende des 11. Jahrhunderts verdichteten sich die Informationen, so nahm Kaiser Heinrich IV im Jahre 1090 die Juden Speyers, auf deren Bitte hin, ausdrücklich unter seinen Schutz.21

Als während des 1. Kreuzzuges die Wirkungslosigkeit dieser Maßnahme offenbar wurde, bezog der Kaiser die Juden des Reiches, mit Kirchen und Geistlichen, in den Landfrieden ein.22 Der Judenschutz mündete im 13. Jahrhundert, verbunden mit der Aufhebung des Waffenrechts der Juden, in der Rechtsaufassung, dass sie ,,Kammerknechte", ,,servi camerae", der Könige seien und damit in deren absoluter Verfügung stünden23, was erstmals in einem reichsweiten Privileg Friedrich II 1236 ausgedrückt wurde24.

Im Privileg Kaiser Friedrichs II aus dem Jahr 1238 an die Wiener Juden wird der gleiche Sachverhalt betont: ,, Fridericus Dei gratia Romanorum Imperator, semper Augustus, Jerusalem et Sicilie Rex. Per presens scriptum Notum fieri volumus universis, quod Nos Judeos Wienne, servos Camere nostre, sub nostra et Imperiali protectione recipimus et favore." 25

Ein Beispiel sowohl für die wirtschaftliche Bedeutung der Juden, als auch für den notorischen herrschaftlichen Geldmangel und den daraus folgenden Umgang mit der Kammerknechtschaft stellt die Verpfändung der Frankfurter Juden durch König Karl IV dar. Dieser verpfändete 1349 dem Frankfurter Rat die dortigen Juden für 15.200 Pfund Heller.26 Richtungsweisend für die mittelalterlichen Juden wurde das auf dem 4. Laterankonzil im Jahre 1215 ausgesprochene Zinsverbot für Christen, während Juden mäßiger Wucher erlaubt wurde. Die Bestimmung hatte die endgültige Konzentration der Juden auf den Geldve rleih zur Folge und ermöglichte den städtischen jüdischen Gemeinden vorerst ein Überleben in dieser ökonomischen Nische27.

2.2. Die Juden in der mittelalterlichen Stadt

Hauptsächlich um finanzielle Forderungen zu begleiche n, setzte gegen Ende des 13.

Jahrhunderts die Übertragung des Judenschutzes an Bischöfe, weltliche Landesherren und die Städte selbst ein28. Hierbei bildeten sich sehr unterschiedliche Verfahrensformen aus: In den Bischofsstädten ging das Judenregal schon früh vom König auf die kirchlichen Fürsten über, so erlangte der Bischof von Speyer 1263 das Regal über die Wormser Juden, dem Bischof von Basel wurde im Jahre 1279 der Judenschutz über die Straßburger und Baseler Judengemeinde zugesprochen.29 Doch mitunter wurden Bischöfe auch umgangen, wie im Fall von Regensburg, wo der Judenschutz nicht dem Bischof, sondern dem Herzog von Bayern übertragen wurde. Oft behielt sich der König allerdings ein Besteuerungsrecht vor, oder verlieh das Judenregal nur für eine bestimmte Zeit, was zur Folge haben konnte, dass die Juden dieser Gemeinden ihre Abgaben an öfters wechselnde Obrigkeiten zu leisten hatten. Die Dortmunder Judengemeinde hatte ihre Abgaben im 13. Jahrhundert an den Erzbischof von Köln zu entrichten, 1301 verfügte König Albrecht I, dass sie fortan dem Grafen von der Mark abgabepflichtig seien. Heinrich VII versprach die Dortmunder Juden 1308 erneut dem Kölner Erzbischof, 1317 erhielt dann der Graf von Kleve und 1323 der Graf von Waldeck den Judenschutz über diese Gemeinde.30

Kaiser Karl IV übertrug das Judenregal in der Goldenen Bulle von 1356 den Kurfürsten31, darüber hinaus ging der Judenschutz vielfach schon im 13. und 14. Jahrhundert dauerhaft von den kirchlichen und weltlichen Landesherren an die Stadtobrigkeit über, so beispielsweise 1277 in Hameln.32

Vor allem ab dem 13. Jahrhundert vergab der König außerdem das Privileg an die Städte, überhaupt ,,Juden halten" (Judeos habere, tenere) zu dürfen. Dies betraf in erster Linie junge, aufstrebende Städte und solche, die Juden vorher gänzlich vertrieben hatten. So verfügte König Johann 1341, dass die Stadt Budweis zwei Juden aufnehmen dürfe, und König Ruprecht erlaubte Solothurn 1409, Juden oder Lombarden aufzunehmen.33 Indirekt wird durch die vielfältigen Übertragungen des Judenregals und durch die Verleihung des Privilegs, Juden überhaupt ,,halten" zu dürfen, der vorherrschende Wohlstand der mittelalterlichen Juden dokumentiert, und deutlich lässt sich aus diesen Bestimmungen das Interesse der Stadträte, Landesherren und Zentralgewalten ablesen, an diesem Wohlstand der Juden zu partizipieren.

Die Einführung des ,,Goldenen Opferpfennigs" 1342 durch Kaiser Ludwig den Bayern unterstreicht dieses Motiv34, in der Folgezeit wurden seitens der deutschen Könige eine Vielzahl weiterer Steuern, wie die ,,Konzilsteuer", der ,,zehnte Pfennig" oder die ,,Krönungssteuer" erhoben, die die Juden ökonomisch hoch belasteten35.

Sobald den Städten das Judenregal übertragen wurde, hatten die jüdischen Gemeinden zusätzlich vielfältige Steuern und oft wechselnde Sonderabgaben zu entrichten.

Genauere Aussagen über die Relevanz dieser finanziellen Belastungen lassen sich dann machen, wenn die den Juden auferlegten Steuern mit den Gesamteinnahmen oder -ausgaben der Stadt verglichen werden. Die Bezahlung von Söldnern hatte die Wormser Bürger 1255 insgesamt 1000 Mark gekostet, davon bezahlten die Juden einen Anteil von 150 Pfund Heller. Als 1259 insgesamt nur 400 Mark an die Söldner zu entrichten waren, mussten die Juden der Stadt trotzdem für einen Anteil von 200 Pfund Heller und 50 Mark Silber aufkommen.36 Für Breslau lässt sich feststellen, dass die Gesamtsumme der Steuern im Jahre 1329 1256 Mark betrugen, die jüdische Gemeinde bezahlte 55 Mark. Sechs Jahre später waren die Steuern insgesamt auf 1219 Mark gesunken, während die Juden aber 145 Mark zu bezahlen hatten.37

Die - seltenen - Fälle, in denen diese direkten Vergleiche möglich sind, dokumentieren den überproportional hohen Anteil der jüdischen Gemeinden am gesamtstädtischen Haushalt, der allerdings in früheren oder späteren Jahren durchaus niedriger gewesen sein kann, weshalb sich die genauere Untersuchung des finanziellen Beitrags der Juden am städtischen Haushalt am Beispiel einer ausgesuchten jüdischen Gemeinde über einen längeren Zeitraum anbietet.

3. Die jüdische Gemeinde in Frankfurt am Main

3.1. Frankfurter Juden im 12. und 13. Jahrhundert

Erste Belege für in Frankfurt lebende Juden lassen sich erst im 12. Jahrhundert gesichert nachweisen. So schrieb der in Mainz lebende Rabbi Elieser b. Natan um 1150 in seinem Werk Eben-ha-Eser, von einer kleinen, aber wohlhabenden Judengemeinde in Frankfurt38. Mitte des 13. Jahrhunderts häuften sich die urkundlichen Erwähnungen der Juden in Frankfurt, zu dieser Zeit erlebte die jüdische Gemeinde ihre erste große und verhängnisvolle Auseinandersetzung mit dem Christentum, die sogenannte ,,erste Judenschlacht".39 Im Kontext von christlichem Fanatismus und vor dem Hintergrund des Mongoleneinfalls40 wurden, der genaue Anlass blieb unbekannt, die Frankfurter Juden zum Großteil ermordet, die verschiedensten Quellen geben eine Opferzahl von etwa 170 getöteten Juden an41. Da in den Quellen beispielsweise die jüdischen Bediensteten nicht erwähnt sind, muss die damalige Stärke der Gemeinde auf weit über 200 Juden und Jüdinnen geschätzt werden.42 Spätestens um 1255 lebten erneut Juden in Frankfurt43, und am 15. Mai 1265 schloss der Erzbischof Werner von Mainz mit den Städten Frankfurt, Friedberg, Wetzlar, Gelnhausen und einigen Grafen der Region einen dreijährigen Landfrieden, in dem den Juden unter Strafandrohung bei Zuwiderhandlung ausdrücklich Schutz gewährt wurde: Item, quia nonnulli effrenes homines in civitatibus plerumque - nec parentes deo, in cuius passionis memoriam iudeos sustinet ecclesia sancta dei, nec eciam imperio deferentes, ad cuius cammeram pertinere noscuntur - facile tumultuant et insultum faciunt contra eos, interdum ipsos inhumaniter et miserabiliter trucidantes, statutum est, quod siquis tumultuacionem vel insultum huiusmodi fecerit contra eos, is sicut pacis violator publicus puniatur." 44 Um 1270 war in Frankfurt ein Judenquartier bezeugt, auch ein jüdischer Friedhof existierte, und 1288 wurde in einer Urkunde zum ersten Mal die Bezeichnung Judengemeinde gewählt.45 In welch fortgeschrittenem Stadium sich im 13. und 14. Jahrhundert die Kammerknechtschaft der Juden befand, belegen die zahlreichen Verpfändungen der Frankfurter Judengemeinde durch die deutschen Könige, die Urkunden belegen gleichzeitig den Wohlstand der dortigen Juden.46

3.2. Die Jüdische Gemeinde im 14. Jahrhundert

Für die Stadt Frankfurt, die Frankfurter Judengemeinde und die Deutschen Juden allgemein war die Regierungszeit Ludwigs des Bayern von großer Bedeutung, insgesamt 49 mal hielt sich der Kaiser in Frankfurt auf. Einerseits schützte er die Frankfurter Juden wirksam vor Verfolgungen, beispielsweise durch die Armleder-Bewegung der Jahre 1336 und 1337, andererseits wurden die Juden durch Ludwig zu vielfältigen finanziellen Verpflichtungen herangezogen. Den Juden Frankfurts gestattete der Kaiser für die Jahre 1338 und 1339 nur einen unüblich niedrigen Zinssatz von 32,5% bei Bürgern und 43,3% bei Auswärtigen.47 Schon 1316 war die Gemeinde finanziell so belastet, dass sie gezwungen war, auf Synagoge, Schulhof und Friedhof eine Schuld von 873 1/3 Kölner Mark aufzunehmen. Die Gemeinde war berechtigt, nach Ablauf von 16 Jahren die Schuld innerhalb von zehn Jahren zu begleichen48, doch 1332 machten sie von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch, vier Jahre später hatte die Gemeinde aus finanzieller Not offensichtlich auf ihr Recht verzichtet49. Im Jahre 1342 belastete Ludwig der Bayer die deutschen Juden zusätzlich, in dem er eine neue Reichssteuer, den ,,Goldenen Opferpfennig" einführte. Diese Steuer, die für Frankfurt ab 1346 erwähnt ist, sollte von allen Juden und Jüdinnen über 12 Jahren mit einem Vermögen von mindestens 20 Gulden erhoben werden und jährlich einen Gulden betragen.50 Auch der Nachfolger Ludwigs, Karl IV war für die Frankfurter Judengemeinde von großer Bedeut ung, bei seinem Aufenthalt im Juni 1349 in Frankfurt wurde die schon erwähnte Verpfändung der Frankfurter Juden an die Stadt für 15.200 Pfund Heller ausgehandelt51: ,,(...) fur di selben summen geldes haben wir in zu pfande gesatzt und verpfendet unsir juden gemeinlichen zu Frankenfurt, unsir camerknechte, rych und arm, di itzunt do sint, adir her noch dar komen mugen, samenthaft und besundirn, ir leib und ir gut zu Frankenfurt adir uzwendig derselben stat, (...) das di juden und ir gut unsern und des reiches burgern und der stat zu Frankenfurt und iren nochkomen zu dinste sullen sten mit allen nutzen, allen gefellen, allem dinste (...)" 52

Noch am gleichen Tag bestätigten der Pfalzgraf Rudolf ,,bey Rheyn und hertzog in Beyren" und der Markgraf von Brandenburg die Verpfändungsurkunde,53 die Zustimmung der übrigen Kurfürsten stellte Karl IV bis zum 11. November in Aussicht.54

Doch zum erhofften Profit aus der Verpfändung der Judengemeinde kam es für den Frankfurter Rat nicht mehr, kaum dass der Kaiser die Stadt verlassen hatte, tauchten die Geisselbrüder auf55, drangen am 24. Juli 1349 in das Judenquartier ein, brannten es nieder und massakrierten die Frankfurter Juden56. Die Überlebenden flohen aus der Stadt, während Karl IV selbst nichts unternahm, um die Frankfurter Judengemeinde zu schützen.57 Erst zehn Jahre später gestattete Karl IV dem Frankfurter Rat aus finanziellen Erwägungen die Wiederaufnahme von Juden in der Stadt: ,, (...) daz wir yn volle macht geben, juden, wip und man, zu sich in die sat zu Frankenfurd zu ziehen, nemen, enpfahen (...)" 58 1360 zogen tatsächlich wieder die ersten Juden nach Frankfurt59, ihre Zahl sank allerdings von anfänglich acht Juden auf nur mehr fünf zwei Jahre später60, was hauptsächlich an den auf Widerruf ausgestellten Aufnahmeurkunden gelegen haben dürfte. Die Stadt Frankfurt hatte fortan das Interesse, die Aufenthaltsbedingungen zu verbessern, und so steht in einer kaiserlichen Urkunde vom 22. Januar 1363, dass den Juden in Frankfurt ,,gnade weren sechs gantze iar von datum ditz briefes an zu tzelen und darnach." 61 Interessant erscheint, dass die Verpfändungsurkunde von 1349 mit der Ermordung und Vertreibung der Juden kurze Zeit später ungültig wurde, denn in der selben Urkunde erhob Karl IV wieder Anspuch auf die Hälfte der Abgaben der Frankfurter jüdischen Gemeinde.62 Neun Jahre später wiederholt der Kaiser quasi den Handel von 1349, denn er verkauft dem Frankfurter Rat für 6.000 Gulden den ihm zustehenden Anteil aus den Abgaben der Juden.63

Bis ins letzte Drittel des 14. Jahrhunderts waren die Frankfurter Juden in Besitzverhältnissen und Eigentumsrechten den Christen gleichgestellt, auch die Bürgerbücher der Stadt trafen in dieser Zeit keine Unterscheidungen zwischen jüdischen und christlichen Bürgern.64 Erst danach wurde in Frankfurt die sogenannte ,,Stättigkeit" eingeführt, Juden mussten fortan als Ersatz für das Bürgerrecht für ihren Aufenthalt in der Stadt eine jährliche Abgabe entrichten.

Nachfolger des 1378 gestorbenen Karl IV wurde Wenzel, der eine stark an der ökonomischen Ausbeutung der Juden orientierte Politik betrieb. Der ersten Vereinbarung Wenzels, die bei den Juden angehäuften Schulden kurzerhand zu tilgen, schlossen sich 1385 insgesamt 38 Reichsstädte an, der König erhielt für diesen Vertrag von jenen Städten 40.000 Gulden65. Im noch weit größeren Umfang als 1385 wurden im Wenzelschen Schuldenerlass von 1390 die Mehrzahl der deutschen Juden schlichtweg beraubt, Nutznießer waren der hochverschuldete Adel und nicht zuletzt Wenzel selbst, der sich von den ehemaligen Schuldnern wahrhaft königlich bezahlen ließ.66

Der Frankfurter Rat war sowohl 1385 als auch fünf Jahre später bestrebt, die eigenen Juden von diesen Aktionen auszunehmen und versuchte statt dessen, mit dem König einen eigenen Vertrag auszuhandeln, was weiter unten genauer behandelt werden wird. Anfang Januar 1391 kam der Vertrag über die Anwendung des Wenzelschen Schuldenerlasses zu Stande67. In den sieben Artikeln wurden die Frankfurter Juden zwar zum Schuldenerlass verpflichtet, im Gegensatz zu anderen Städten wurden gegen sie aber keine Zwangsmaßnahmen vollstreckt und vor allem die Stadt selbst als entscheidende und vermittelnde Instanz bewahrt.68 Dass, ebenfalls im Gegensatz zu anderen Städten, im Gefolge dieses Vertrages kaum Juden aus Frankfurt wegzogen, die Zahl der jüdischen Haushalte ab 1398 sogar wieder anstieg, spricht, trotz aller neuen Belastungen für die jüdische Gemeinde doch für den relativen Erfolg dieser Maßnahme.69

3.3. Jüdisches Leben im ausgehenden Mittelalter

König Sigismund forderte bald nach der Krönung von den Juden, regional unterschiedlich teils die Hälfte der jährlichen Einkünfte, teils ein Drittel ihrer gesamten Habe, mit der Stadt Frankfurt einigte er sich am 14. Dezember 1414 auf eine Pauschale von 5.000 Gulden.70 Dass die Juden Frankfurts in diesen Jahren zunehmend die Stadt verließen, lag nicht nur an diesen immens hohen Abgaben, sondern an einer zunehmend judenfeindlichen Politik des Frankfurter Rates. Der Höhepunkt von 29 jüdischen Haushalten war 1412 erreicht, 1414 bestand die Frankfurter Gemeinde nur noch aus neun steuerzahlenden Haushalten, und der Tiefstand war zwei Jahre später mit lediglich drei Haushalten erreicht71. Erst über 60 Jahre später, 1478, stieg diese Zahl in Frankfurt wieder auf 17 Haushalte72, und erreichte 1503 eine Größenordnung von 28 Haushalten73.

Die Hussitenkriege riefen neue Judenfeindschaft hervor, während der die wenigen Frankfurter Juden 1422 sogar der Reichsacht verfielen, aus der Stadt flüchten mussten, und erst ein Jahr später zurückkehren konnten74.

Im Verlauf des 15. Jahrhunderts setzte sich diese Negativentwicklung fort. Immer wieder wurden seitens des Königs, seitens der Fürsten oder vom Frankfurter Rat selbst hohe Geldforderungen gestellt, die die Juden kaum erfüllen konnten75. Wiederholt verteidigt der Frankfurter Rat ,,seine" Juden vor überzogenen Geldforderungen, aber nur aus dem Interesse, selbst davon profitieren zu können. So muss die Jüdische Gemeinde von Frankfurt für einen neuen Freiheitsbrief unter Friedrich III 1442 erneut 1.000 Gulden zahlen.76 Neben den finanziellen Belastungen treten zunehmend andere Diskriminierungen in den Vordergrund77, so fordert der Mainzer Erzbischof 1457 eine Verschärfung der Kleiderordnung für die Frankfurter Juden, die allerdings bald wieder verworfen wird78, doch die Überlegungen zur die Einrichtung eines Ghettos wurden ab 1458 konkretis iert, vier Jahre später mussten die ersten Juden in die neu errichteten Häuser einziehen79. Das neu errichtete Ghetto bot den Juden allerdings auch vermehrten Schutz, die Rechnungsbücher der folgenden Jahre besagen, dass die Zahl der besteuerten jüdischen Haushalte mit dem Jahr 1462 wieder leicht anstieg80.

1495 ließ der Rat die Judengemeinde inhaftieren, um die Zahlung von 1.000 Gulden zu erzwingen81.

Das 16. Jahrhundert begann mit weiteren Bedrohungen: 1504 wurde ein Frankfurter Jude der Blutsbeschuldigung angezeigt82, 1509 erschien in Frankfurt ein kaiserlicher Gesandter, Pfefferkorn83, ein konvertierter Jude, der die hebräischen Schriften der Frankfurter Gemeinde konfiszierte.84

Die Stättigkeitsabgaben für die Juden stiegen kontinuierlich, und immer öfters stehen in den Bürgermeisterbüchern Bemerkungen wie: ,,Ratschlagen, wie man die Juden vertreiben kann" 85

Die Lebensgrundlage in Frankfurt wurde immer schmaler, die Frankfurter Juden blickten einer ungewissen Zukunft entgegen.86

4. Die wirtschaftliche Bedeutung der Juden in Frankfurt am Main

Der vorige Abschnitt hat neben einem allgemeinen historischen Abriss der Frankfurter Judengemeinde im Mittelalter bereits das bedeutende ökonomische Potential dieser Gemeinde unterstrichen, und das Interesse der deutschen Könige und des Frankfurter Rates hervorgehoben, aus diesem Potential Nutzen zu ziehen. Die angesprochenen Beträge, die den Juden abverlangt wurden, waren sehr bedeutsam, was ein Interesse der Stadt an der wiederholten Ausbeutung der Juden nahe legt.

Im Folgenden soll daher der Frage nachgegangen werden, wie der Frankfurter Rat versuchte, von den dortigen Juden finanziell zu profitieren. Dazu sollen sowohl die Forderungen untersucht werden, die gegen die Juden als Bürger oder als jüdische Bewohner der Stadt erhoben wurden, als auch solche Zahlungsforderungen, die an die Juden als Gemeinde insgesamt herangetragen wurden.

4.1. Steuern, Bürgergeld und Stättigkeit

Wie die christlichen Bürger Frankfurts bezahlten die Juden dem Rat das Ungeld, die Verbrauchssteuer - ab 1393 auf Getränke und ab 1424 auf Getreide87.

In den Bürgerbüchern der Stadt wurden bis ins letzte Drittel des 14. Jahrhunderts Christen und Juden ohne Unterscheidung gemeinsam aufgeführt, ab 1360 existiert die ,,Stättigkeit", die für die ganze Gemeinde jeweils für ein bis fünf Jahre vergeben wurde88. Im Bürgerbuch von 1360, dem Jahr der Wiedereinführung von Juden in Frankfurt, finden sich bezüglich der Steuern folgende Angaben: ,,Nota, dyse judin, die hernach geschreben stent, sint des riches und unser herren burgere worden zu Frankinfurt (...) XV guldin Item Symon von Selginstadt. XV Item Salman von Mentze. (...)

XXX gulden. Item Symelyn von Stultzenberg (...) 89

Die acht insgesamt verzeichneten jüdischen Neubürger bezahlten in der Regel 15 Gulden jährlich, nur der Reichste von ihnen hatte 30 Gulden an Steuern zu bezahlen. Diese stark divergierenden Beträge erklären sich aus der unterschiedlichen Vermögenslage der Haushalte, die die Steuer regelmäßig mit dem städtischen Rechenmeister aushandelten90. Bei der Addition der einzelnen Beträge von 1360 ergibt sich ein Gesamtposten von 140 Gulden an städtischen Einnahmen von der neu belebten jüdischen Gemeinde in Frankfurt. Obwohl keine derartige Buchführung existierte, lässt sich unschwer feststellen, dass die städtischen Steuereinnahmen aus den jüdischen Haushalten 1241, vor der ersten Judenschlacht und 1349, vor der erneuten Vertreibung allein wegen der Größe der Gemeinde um einiges höher gewesen sein müssen, hier fehlen leider für genauere Aussagen die Quellen. Mit einigen Schwankungen stieg die Zahl der jüdischen Bürger bis ins 15. Jahrhundert deutlich an und erreichte im Jahr 1412 mit 29 steuerpflichtigen Haushalten einen Höhepunkt. Die Höhe der jährlichen Abgaben stieg im gleichen Zeitraum zwar kontinuierlich an, Beträge um 15 Gulden sind jedoch noch immer die Regel, ein Eintrag aus dem Jahr 1379 stellt bezüglich der Höhe schon eine Ausnahme dar: ,, Nota. Mäuse von Fritzlar und sine husfr. sint burger worden sub anno dm. MCCCLXX nono feria quinta ante Georgii vor hern Jacob Clobelouch, burgermeister, und Heylmanne von Spire vier gantze jare und sal iedes jar uff sant Mertens dag XXIIII guldin gebin." 91

Für das Jahr 1413 gaben die verloren gegangenen Rechnungsbücher plötzlich einen rasanten Anstieg der jährlichen Steuern für die Juden an92: Im Vergleich zum Vorjahr wurden von Süsskind statt 20 nun 50 Gulden, von Libertrud statt vormals 12 jetzt 36 Gulden und von dem Juden Wolf 60 Gulden statt der 20 des Vorjahres erhoben.93 Doch die enormen Steuererhöhungen sind nicht nur mit einem vergrößerten Geldbedarf des Rates sondern auch mit der schon erwähnten antijüdischen Stimmung des Frankfurter Rates zu erklären, die prompt einen rasanten Rückgang der jüdischen Gemeinde bis zum absoluten Tiefstand von drei steuerpflichtigen Haushalten im Jahr 1416 zur Folge hatte.94

Bemerkungen aus den Bürgermeisterbüchern dieser Jahre dokumentieren eindrucksvoll die antijüdische Stimmung des Rates. Am 25. September wurde eingetragen, dass darüber beraten werden soll, wie man die Juden loswerden könne95, am 27. April und am 4. Mai 1441 finden sich ähnliche Eintragungen.96 Als am 19. Juni neuerliche Beratungen über die Vertreibung der Juden anstanden, versah der Schreiber die Aufzeichnung mit der antijüdischen Formulierung ,,(...) der jüdischen hunde abezukomen (...)." 97

Auch 1442 wurde der Judenzins nochmals kräftig erhöht, im Vergleich zum Vorjahr musste Eva von Eppstein statt 55 Gulden nun 70 Gulden entrichten, und Mosche von Nürnberg hatte statt 40 Gulden jetzt 50 Gulden zu bezahlen.98

Als die Gemeinde gegen Ende des 15. Jahrhunderts wieder merklich anwuchs, blieben die Jahrzinsen für die Stättigkeit trotzdem auf diesem hohe Niveau oder stiegen sogar weiter, ein Faktum, welches sich bis in die Neuzeit nicht mehr ändern sollte.

Für das Jahr 1435 lassen sich aus den Steuern der Frankfurter Juden Gesamteinnahmen von 477 Gulden errechnen99, ein Betrag der zwar höher als der des Jahres 1360 ausfiel, der aber trotzdem nur einen eher geringen Anteil am städtischen Gesamthaushalt ausmachte.

An den Steuererhöhungen ist somit eindrucksvoll die Finanzpolitik des Frankfurter Rates bezüglich der Judengemeinde abzulesen, die im 15. und 16. Jahrhundert nicht mehr auf die langfristig angelegte finanzielle Ausbeutung der Juden setzte, sondern durch massiv erhöhte Steuern die kurzfristige Ausbeutung der einzelnen Juden begann, die gleichzeitig für die Juden ein Beweggrund zum Verlassen der Stadt waren.

Diese Steuerpolitik gegenüber den Frankfurter Juden stellt jedoch nur ein letzte Kapitel einer vorher auf anderen Gebieten weit erfolgreicheren Geldpolitik des Frankfurter Rates dar, die im Folgenden genauer dargestellt werden soll.

4.2. Finanzielle Sonderbelastungen der Frankfurter Judengemeinde

Mit der Verpfändungsurkunde an die Stadt Frankfurt aus dem Jahre 1349 änderte sich das Rechtsverhältnis der Frankfurter Juden radikal. Vorher hatte der Frankfurter Rat praktisch keine Möglichkeit, sie als Kammerknechte der Könige und Kaiser finanziell zu belangen, doch mit der genannten Urkunde standen die Frankfurter Juden unter alleiniger Verfügung des dortigen Rates. Die hohe Summe von 15.200 Pfund Heller100 unterstreicht dabei die ökonomische Bedeutung, die den Juden beigemessen wurde.

Wie wir wissen, wurde die jüdische Gemeinde von Frankfurt nur wenig später vertrieben und teilweise vernichtet, die Stadt deren Bürger bei den Ausschreitungen aktiv beteiligt waren, machte sich schnell daran, von der verbliebenen Habe der Juden möglichst viel für eigene Zwecke zu retten. Dazu ist im Kopialbuch der Stadt am 4. Mai 1350 vermerkt: ,,Dyse rechenunge ist geschehin zu den Barfuzsen, waz der stad geantwurtit ward von der juden gude, der summen ist syben dusent phund vonffhundert phund und syben phund, anno dm. MCCCL, feria tercia ante Ascensionem dm." 101

An anderer Stelle waren nochmals 7250 Pfund vermerkt102, und in den erhaltenen Rechenbüchern der Stadt häufen sich in den folgenden Jahren Eintragungen wie jene vom 29. Mai 1356: Item LXX (Pfund Heller) von eyner juden hobestad und flecken; die gab Herman zum Saltzhus für in uff den süntdage nach Urbani." 103

Der Stadt war es also gelungen, den entstandenen Verlust aus der durch die Vertreibung der Juden obsolet gewordenen Verpfändung auszugleichen, bei einem Erlös von 14.750 Pfund Heller zuzüglich der angesprochenen Zinsen muss realistischerweise von einem Gewinn ausgegangen werden.

Nicht etwa pure Menschenfreundlichkeit oder ein allgemeines finanzielles Interesse an den Juden, sondern die notwendige Finanzierung eines konkreten Bauprojekts ermöglichten im Jahre 1360 die Wiederaufnahme von Juden in Frankfurt. In der Urkunde Karls IV, die der Stadt Frankfurt die Aufnahme von Juden gestattet, ist dazu bemerkt: ,,wir haben auch angesehen merklich gebrechen derselben stat beinamen an der prucke, daran grozze kost gelegt muz werden, und haben yn dorumb mit wolbedachtem mut und gutem rat sulch gnad von angeborner senftigkeit getan und tun an disem brife mit keyserlicher mechte vollenkomenheit, daz wir yn volle macht geben, juden, wip und man, zu sich in die stat zu Frankenfurd zu ziehen, nemen (...)" 104

Die Wiederaufnahme von Juden in Frankfurt wurde also wegen einer überfälligen Brückenrenovierung gestattet, in den folgenden Jahren wuchs die Gemeinde kontinuierlich an, so lag die Zahl der steuerpflichtigen Haushalte 1365 schon bei 20. 1372 erlangte die Stadt Frankfurt zum zweiten Mal nach 1349 die Verfügung über die Juden, indem Karl IV in einer Urkunde vom 2. Juni erklärt: ,,unser halbteil der juden, das wir da haben, die ietzund da sind oder hernach dar komen mugen, mann, wip, alde, junge, riche und arme sament und besunder aller irer gut und schult, mit allem rechte, vorderunge und ansprache, die wir von iren wegen haben, umb sechs tausent guter, cleyner guldein, die sie uns gantz getzalt und bezalt han (...)" 105

Der entscheidende Streitpunkt wurde dem Frankfurter Rat eindeutig versichert: Ouch versprechen wi fur uns, daz wir furbas nieman kein gelt, dinst oder gulde sullen geben uff denselben juden zu Frankenfurt oder uff irem gute, und wer es daz wir das teten oder getan hetten mit briven oder sust, wie das were, wollen wir, das es kein macht haben sulle, wann die juden zu Frankenf urt alleine dienen sullen (...) den burgern und der stad zu Frankenfurt an unser stad (...)" 106

Darüber hinaus wurde in der gleichen Urkunde für alle die Frankfurter Juden betreffenden Rechtsstreitigkeiten die Frankfurter Gerichte als alleinige Rechtsstände festgestellt.107 Eine wesentliche Frage muss nun darin bestehen, ob sich die neuerlichen Zahlungen an den Kaiser gelohnt haben, ob also die Frankfurter Juden für den Frankfurter Rat entsprechend profitabel waren.

Kurze Zeit später häuften sich in den Rechenbüchern die Belege für erstaunlich hohe Beträge, die die Stadt von den Juden geliehen hatte. So sind im Rechenbuch von 1376 unter dem 27. Dezember entliehene Beträge von insgesamt 6.723 Gulden vermerkt.108 Auch in den folgenden Jahren wurden ähnlich hohe Beträge verliehen, hierbei konnte die Stadt einerseits als Schuldnerin bei den Juden günstige Konditionen erhoffen, da diese nun in der alleinigen Verfügung des Rates standen. Andererseits konnte der Rat ab 1372 davon ausgehen, dass die dortigen Juden zu stärkerer Unterstützung fähig sein würden, weil nun theoretisch die fast jährlichen Verpfändungen durch den König als Belastung wegfallen würden109.

Im Rechenbuch des Jahres 1381 ist plötzlich unter dem 7. September vermerkt: ,,Wir han entphangen funfhundert gulden von den juden gemeynlich, die sie der staid schanketen zu eren buwen unde andern iren noden." 110

Drei Jahre später, am 15. Oktober 1384 findet sich ein ähnlicher Vermerk: ,,Wir han entphangen von den juden gemeynlich sehshundert gulden, die sie der stad schancketen." 111 Es folgten 1387 eine Sche nkung von 600 Gulden112, 1388 erneut 600 Gulden113, im folgenden Jahr sogar 1000 Gulden114, und 1390 wurde am 7. Mai vermerkt: ,,Vc (500) gulden h.w. inphangen von der judischeit, die sie dem rade geschenckt han." 115 Schließlich wurde am 5. November notiert: ,,Wir han enphangen düsend gülden von der judischeit wegin, die sie dem rade gegebin han von solicher koste und erbeit wegin, als sie umb iren willin gehabt han." 116

Wie erklären sich nun diese Schenkungen der Jüdischen Gemeinde an den Frankfurter Rat, von 1381 bis einschließlich 1390 immerhin 4.800 Gulden?

In dem Jahr, in dem die Schenkungen der Jüdischen Gemeinde an den Rat der Stadt begannen, schickte König Wenzel Abgesandte nach Frankfurt, um Geldforderungen auf Kosten der Juden zu erheben. Konkrete Ergebnisse hatte dieser erste Vorstoß wohl noch nicht gehabt, jedenfalls schweigen die Quellen sich in dieser Beziehung aus. Zwei Jahre später allerdings wurde der Frankfurter Rat seitens des Schwäbischen Bundes über die Absichten Wenzels gegenüber den Juden informiert.117 1385 kam das erste Schuldentilgungsgesetz Wenzels mit dem Schwäbischen Bund zustande, an dem der König 40.000 Gulden verdiente.118

Frankfurt war in dieses Gesetz noch nicht involviert, und die Stadt setzte zwei Jahre später auch nur teilweise die judenfeindlichen Beschlüsse der gemeinsamen Tagungen des Schwäbischen und Rheinischen Städtebundes von Esslingen und Speyer um. So wurden die Frankfurter Juden weder gezwungen, Judenabzeichen zu tragen, noch wurden ihnen Handelsbeschränkungen auferlegt.119

In den Wenzelschen Schuldenerlass von 1390 war Frankfurt ebenfalls nicht einbezogen, doch als Anfang 1391 zwischen der Stadt Frankfurt und Vertretern der Fürsten und des Adels ein Vertrag bezüglich der Anwendung der Schuldentilgung Wenzels abgeschlossen wurde, endeten auch die Schenkungen der Frankfurter Juden an den Rat. Es liegt also nahe, in diesen Geldgeschenken eine, wahrscheinlich mit dem Rat abgestimmte, anerkennende Geste der Juden zu sehen, die sich für die Aktivitäten des Rates in ihrer Sache erkenntlich zeigen wollten, oder mussten.

Das schien für den Frankfurter Rat zugleich die einzig erfolgversprechende Strategie zu sein, von der Finanzkraft der Juden zu profitieren, denn generell lag ja der Interessensgegensatz König - Rat auf der Hand. Wenn es dem Frankfurter Rat also nicht gelang, sich der finanziellen Ansprüche des Königs bei den Juden zu erwehren, würde die Finanzkraft der Juden schwerlich ausreichen, um noch die wenig bescheidenen Geldwünsche des Frankfurter Rates selbst zufrieden stellen zu können.

Immer dann, wenn der Stadt Frankfurt eine Geldpolitik in dieser Logik gelang, waren ihr reiche Erträge sicher, doch oft konnten die Forderungen der Könige nicht erfolgreich abgewehrt werden, zum Anderen überlagerten judenfeindliche Maßnahmen eine erfolgreichere Finanzpolitik.

Trotz der judenfeindlichen Stimmung während der Hussitenkriege gelang es dem Rat wiederholt Zahlungen seitens der Jüdischen Gemeinde zu erreichen, so wurden dem Rat im April 1423 569,5 Gulden120, vier Jahre später 100 Gulden121 und 1430 nochmals 520 Gulden ausbezahlt.122

Zu seinem Regierungsantritt forderte Maximilian I im Juni 1494 von den Frankfurter Juden ein Drittel ihrer Habe, diese waren jedoch lediglich bereit, den König mit 2.000 Gulden zu bezahlen. Darauf wehrte der Frankfurter Rat die Forderungen des Königs erfolgreich ab, forderte nun aber seinerseits von der Jüdischen Gemeinde ,,da dem Rat gehörig" 1000 Gulden, die diese schließlich auch bezahlten.123

Insgesamt gelang es dem Rat also immer wieder, und die Beispiele ließen sich fortsetzen, aus ,,seinen" Juden finanziellen Nutzen zu ziehen, diese Politik lässt sich jedoch erst im Vergleich mit der Situation von Judengemeinden in anderen Städten angemessen beurteilen.

5. Die Finanzpolitik einiger Städte gegenüber den Juden im Vergleich

Bei dem Versuch, die oben gewonnenen Erkenntnisse mit den Bedingungen in anderen Städte in Beziehung zu setzen, muss differenziert werden. Einerseits bietet sich wegen der bestehenden Quellenlage zu Frankfurt nur das späte Mittelalter nach den Verfolgungen um 1349 als Vergleichszeitraum an, andererseits müssen bei den zu vergleic henden Städten Kategorien wie deren Größe, deren wirtschaftliche Bedeutung und die Größe der jeweiligen Judengemeinden berücksichtigt werden.

5.1. Der Augsburger Rat und die Juden

Die Reichsstadt Augsburg, ebenfalls ein bedeutendes Handelszentrum, und vo n der Größe her mit Frankfurt vergleichbar, nahm nach den Verfolgungen ab 1355 wieder Juden auf. Dort lebten im gleichen Jahr etwa 23 jüdische Steuerzahler, 1383 waren es ca. 45 und 1384 schon 62 Steuerzahler124, die Gemeinde wuchs also schneller als die in Frankfurt am Main.

1355 erhielt die Stadt vom Reich das Privileg, Juden aufnehmen und besteuern zu dürfen125, welches in der Folgezeit bis 1415 immer wieder verlängert wurde126. 1374 erhielt die Stadt vom König die Bestätigung der Herrschaft über die dortigen Juden, und 1431 wurde der Stadt der auf 12 Jahre befristete Auftrag erteilt, den Judenschutz auszuüben127. 1397 wurden alle Juden von der Stadt verpflichtet, das Bürgerrecht zu erwerben, das in der Regel unbefristet verliehen wurde128, jedoch mit der Zahlung eines Vielfachen der jährlich anfallenden Judensteuer verbunden war129.

Wie in Frankfurt war die Höhe der Steuern, abhängig vom Vermögen, sehr unterschiedlich130, beliefen sich die Gesamteinnahmen der Stadt aus den jährlichen Judensteuern 1383 auf 806 fl., lagen sie 1392 und 1393 nur mehr bei 49 fl.131, ein gravierender Rückgang, der zweifellos auf die Wenzelschen Schuldenerlasse zurückzuführen ist.

Darüber hinaus belasteten von der Stadt erhobene Sonderabgaben die Finanzkraft der Augsburger Judengemeinde: Zur Deckung ihrer Kriegskosten inhaftierte die Stadt 1381 die gesamte Gemeinde, die erst nach der Zahlung von 5000 fl. wieder freigelassen wurde132, 1384 mussten die Augsburger Juden ein ähnliches Procedere erdulden, diesmal waren 22.000 fl. zu entrichten133.

In der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts erlahmte das finanzielle Interesse der Stadt an den Juden, die Judenfeindschaft nahm zu, so beschloss der Rat im Juli 1438 offiziell die Vertreibung und flankierte den Beschluss mit antijüdischen Maßnahmen, worauf bis 1439 alle Juden die Stadt verlassen hatten134. Einige der Vertriebenen zogen in der Folgezeit nach Frankfurt am Main135.

5.2. Die Judengemeinde von Trier

Trier, die bedeutende Mittelstadt an der Mosel war von ihrer Größe im 14. Jahrhundert mit Frankfurt vergleichbar, hatte jedoch nicht diese große Bedeutung als Handelsstadt. Von der dortigen Judengemeinde profitierte Trier in geringem Maße. Nach den Vertreibungen von 1349 lebten nie mehr als etwa 15 jüdische Familien in der Stadt136, zwischen 1373 und 1418 entrichteten diese eine jährliche Steuer von 50 Pfd. Turnosen137. Da der Trierer Erzbischof die Schutzherrschaft über die Judengemeinde ausübte, konnte die Stadt selbst die Juden nicht weitergehend zur Kasse bitten138. Zwischen 1418 und 1419 wurde die Trierer Juden in Einvernehmen zwischen Erzbischof und Stadt vertrieben139.

5.3. Die Nürnberger Juden

In der Handels- und Finanzmetropole Nürnberg, die um 1450 20.000 und um 1500 mindestens 30.000 Einwohner zählte140, hatten sich kurz nach den Verfolgungen von 1349 wieder Juden angesiedelt, der Anteil der Judengemeinde an der Gesamtbevölkerung betrug jedoch immer unter 1%141. Die Stadt erhob von den Juden Abgaben für den Bürgerrechtserwerb, und 12 ½ % der Kaufsumme beim Häuserkauf142. Die Erträge aus den jährlichen Judensteuern lagen in den Jahren 1382-1388 bei über 1.500 fl., sanken 1391 auf 288 fl., 1397 auf 211 fl., stiegen danach wieder auf über 500 fl. an, um gegen Ende des 15. Jahrhunderts wieder Größenordnungen von etwa 300 fl. zu erreichen143. Zu den jährlichen Steuern sind als Belastungen zahlreiche Sonderabgaben hinzuzurechen, die 1382 1.700 fl., 1384 - für den Schutz vor antijüdischen Ausschreitungen - 4.000 fl., 1397 lediglich 400 fl., aber 1407 5.000 fl., 1427 5.300 fl., und 1438 und 1448 wieder 5.000 fl. betrugen144. Aus der Schuldentilgung von 1385, zu deren Durchführung alle Nürnberger Juden inhaftiert wurden, betrug der Gesamtertrag bis 1389 60.000 fl145. Jüdische Darlehen an die Stadt, die häufig nicht zurückgezahlt wurden, sind zusätzlich zu den Sonderabgaben als Ertrag des Rates hinzuzurechnen146.

Nach vergeblichen Versuchen 1473, kulminierten die antijüdischen Maßnahmen im Februar und März 1499 in der Vertreibung aller Nürnberger Juden, von denen zehn Familien, etwa 60 Personen nach Frankfurt am Main zogen147.

5.4. Die wirtschaftliche Bedeutung der Kölner Juden

Als letztem Beispiel lassen sich auch für Köln, dem bedeutendsten Handelszentrum Deutschlands mit etwa 40.000 Einwohnern während des späten Mittelalters148, bezüglich der Geldforderungen der Stadt von der dortigen Judengemeinde einige Angaben aus den Quellen entnehmen: Im Jahr 1372 waren wieder Juden nach Köln gezogen, die Zahl der jüdischen Haushalte lag nach einigen Jahren bei etwa 30 und erreichte 1392 mit 34 jüdischen Haushalten ihren Höchststand149. Der Judenschutz wurde, wie vor 1350, von Stadt und Erzbischof ausgeübt150, die Stadt selbst profitierte davon durch hohe Aufnahmegelder zwischen 50 und 500 fl. und durch jährliche Steuern auf jeden jüdischen Haushalt151. 1372-1392 nahm die Stadt insgesamt 11.550 Mk. 4 Schlg. an Jahressteuern und 23.732 Mk. an Aufnahmegeldern von den Juden ein152, in der Zeit von 1414-1425 konnten Einnahmen von 18.794 Mk. an jährlichen Steuern von den Juden verzeichnet werden153. Da die dortige

Gemeinde recht kle in blieb, dokumentieren die Zahlen sowohl den Reichtum der Gemeinde, als auch die Absicht des Rates, durch die Festsetzung hoher Steuern von diesem Reichtum zu profitieren.

Auf einen Beschluss des Rates hin, den Schutzbrief der Juden nicht zu verlängern, verließen alle Kölner Juden zwischen Oktober 1423 und Oktober 1424 die Stadt, einige Familien zogen ebenfalls nach Frankfurt154. Der Kölner Rat profitierte, wie viele andere Städte analog, von den Vertreibungen, indem die Synagoge und die meisten Häuser beschlagnahmt und teilweise weiterverkauft wurden155.

6. Zusammenfassung

Aus der Geschichte der für den Vergleich herangezogenen vier Städte lassen sich einige für diese Untersuchung relevante Feststellungen machen:

Entscheidend für einen positiven Einfluss der Judengemeinde auf den städtischen Haushalt musste die Erlangung des Judenregals durch die Stadt selbst sein. Gelang das nicht, wie am Beispiel von Trier veranschaulicht, war der finanzielle Effekt der Juden auf die Stadtkasse gering.

Richtungsweisend war ebenfalls das Verhalten einer Stadt während der Wenzelschen Schuldenerlasse. Der Erlös aus den erpressten Geldern konnte, wie im Fall von Nürnberg 1385 sehr hoch sein, trotzdem war es für die Stadt offensichtlich möglich, in der Folgezeit wiederholt hohe Sonderabgaben von der Judengemeinde verlangen zu können. Der rapide Rückgang des Erlöses aus den Judensteuern in Nürnberg nach 1390 zeigt aber auch, dass die immens hohen Geldforderunge n an der Finanzkraft der Judengemeinde nicht spurlos vorbeigegangen waren. Gleiches zeigt sich am Beispiel von Augsburg, wo der Erlös aus den Steuern ebenfalls rapide zurückging, und sich die hohen Sonderabgaben der Jahre 1381 und 1384 offensichtlich nicht wiederholen ließen.

Am Beispiel von Köln lässt sich ablesen, dass der Stadtkasse durch eine kleine, wohlhabende Judengemeinde innerhalb einiger Jahre erhebliche Beträge zufließen konnten, wenn nur die Judensteuern und Aufnahmegebühren hoch genug angesetzt waren.

Gemeinsam ist diesen Beispielen, dass die Judengemeinden dieser Städte bis an ihre Grenzen finanziell belastet wurden, wobei die Räte nicht vor brutalen Mitteln wie der Inhaftierung der gesamten Gemeinde zurückschreckten, um das geforderte Geld zu erhalten. War die Finanzkraft der Juden erschöpft, gaben die betreffenden Städte der grassierenden Judenfeindschaft nach oder schürten diese sogar, um im Endeffekt die Juden ohne Ausnahme vertreiben zu können.

Dem Ziel des größtmöglichen Profits aus den Juden versuchten die einzelnen Städte auf unterschiedliche Weise nahe zu kommen. Köln erhob besonders hohe Steuern, Nürnberg und Augsburg setzten hohe Sonderabgaben fest. Bei den insgesamt für die Stadt erzielten Geldmittel schien Nürnberg, durch eine besonders skrupellos anmutende Geldpolitik gegenüber ihrer Judengemeinde, eine Spitzenstellung einzunehmen.

Frankfurts Gewinne lagen in der Größenordnung derjenigen von Augsburg und der Metropole Köln. Für einen präzisen Vergleich müssten jedoch genauere Informationen, beispielsweise über Vermögen und Einkommensverhältnisse der jeweiligen Juden und über die Finanzpolitik der betreffenden Städte herangezogen werden.

Die Erlöse der hier untersuchten außerordentlichen Geldforderungen an die Frankfurter Judengemeinde für den Rat seit 1372 bis gegen Ende des 15. Jahrhunderts lagen bei weit über 20.000 Gulden, dazu sind noch die jährlich fälligen, und oft erhöhten Stättigkeitszinsen zu zählen, die fast jedes Jahr einige hundert Pfund Heller an Einnahmen erbrachten.

Obwohl es den deutschen Königen noch nach 1372 immer wieder gelang, hohe Geldforderungen an die Frankfurter Juden durchzusetzen, war die Verpfändung der Gemeinde für den Frankfurter Rat eine zwar risikoreiche, aber durchaus lohnende finanzielle Operation gewesen.

Zu den belegbaren Einkünften muss der mittelbare Nutzen für die Stadt hinzugerechnet werden, der ihr aus der vom Rat beschützten und kontrollierten Finanzkraft der Juden erwuchs.

Mit Brüchen zwar, und etlichen Misserfolgen, lässt sich für Frank furt ab 1349 eine Politik nachweisen, die auf eigenständige Weise bestrebt war, dieses finanzielle Potential zu nutzen. Diese Politik führt von den Verpfändungen 1349 und 1372 über ein für die Stadt sehr erfolgreiches Vorgehen während der Wenzelschen Schuldenerlasse, bis ins 15. Jahrhundert, wo in Frankfurt eine kleine Jüdische Gemeinde weiter existierte, während fast überall sonst die Juden für lange Zeit vertrieben wurden. Außer in Frankfurt überlebten nur in Worms und in Friedberg in der Wetterau, in Wie n und in Prag funktionierende Judengemeinden156. Bei der Entscheidung des Rates, die Frankfurter Juden nicht zu vertreiben, war ein wichtiges Motiv die Überlegung, dass die Gemeinde, in die so viel Geld investiert wurde, nicht einfach vertrieben werden könne157.

Während der langen Phase dieser ökonomisch orientierten Politik des Rates schützte dieser die Juden keinesfalls generell vor Feindschaft, etliche Belege lassen auf weit verbreitete antijüdische Ressentiments innerhalb des Rates schließen. Die Finanzpolitik gegenüber der Judengemeinde muss selbst im Grunde als antijüdisch begriffen werden, entspricht sie doch erstens dem ,,Zeitgeist". stellte also die Regel dar, und war zweitens von der Logik bestimmt, die Juden zu dulden, solange ökonomische Vorteile zu erwarten waren. Diese Haltung ermöglichte den Juden aber immerhin das Überleben in der Stadt, und zweifellos war es maßgeblich auch das von ihnen bereitgestellte Geld, was, in zahllosen Projekten investiert, die wirtschaftliche Entwicklung von Frankfurt am Main garantierte.

Quellen- und Literaturverzeichnis

gedruckte Quellen:

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- Böhmer, Johann Friedrich, Lau, Friedrich, Codex diplomaticus Moenofrancofurtanus, Bd. I, II, Frankfurt am Main, 1901-1905
- Ehrlich, Ernst Ludwig, Geschichte der Juden in Deutschland, Düsseldorf 1957
- Kracauer, Isidor, Urkundenbuch zur Geschichte der Juden in Frankfurt am Main von 1150- 1400, Frankfurt am Main 1914
- Meyer, Christian, Urkundenbuch der Stadt Augsburg, Bd. 2, Augsburg 1878

Literatur:

- Backhaus, Fritz (Hg.), ,,Und groß war bei der Tochter Jehudas Jammer und Klage..." Die Ermordung der Frankfurter Juden im Jahre 1241, Sigmaringen 1995
- Battenberg, Friedrich, Das europäische Zeitalter der Juden, Bd. 1. Von den Anfängen bis 1650, Darmstadt 1990
- Boockmann, Hartmut, Die Stadt im späten Mittelalter, München 1986
- Gamm, Hans-Jochen, Das Judentum, Frankfurt am Main, New York 1998
- Germania Judaica, Bd.I. Von den ältesten Zeiten bis 1238, hg. v. Elbogen, I. u.a., Tübingen 1963, Bd. II/1 und II/2. Von 1238 bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts, hg. v. Zvi Avneri, Tübingen 1968, Bd. III/1 und III/2. 1350-1519, hg. v. Arye Maimon, Tübingen 1987
- Graus, Frantisek, Die Juden in ihrer mittelalterlichen Umwelt, in: Ebenbauer, Alfred, Zatloukal, Klaus, (Hg.), Die Juden in ihrer mittelalterlichen Umwelt, Wien, Köln 1991, S. 53- 65
- Herzig, Arno, Jüdische Geschichte in Deutschland, München 1997
- Kampmann, Wanda, Deutsche und Juden, Frankfurt am Main 1979
- Kisch, Guido, Forschungen zur Rechts- und Sozialgeschichte der Juden in Deutschland während des Mittelalters, Stuttgart 1955
- Meyer, Michael A., Deutsch-Jüdische Geschichte in der Neuzeit, Bd. I: Tradition und Aufklärung: 1600-1780, München 1996
- Ortag, Peter, Jüdische Kultur und Geschichte, Bonn 1997
- Planitz, Hans, Die Deutsche Stadt im Mittelalter, Weimar 1973
- Steinthal, Fritz L., Geschichte der Augsburger Juden im Mittelalter, Berlin 1911
- Stobbe, Otto, Die Juden in Deutschland während des Mittelalters in politischer, socialer und rechtlicher Beziehung, Amsterdam 1968, Nachdruck der Ausgabe Braunschweig 1866
- Weiss, John, Der lange Weg zum Holocaust, Berlin 1998

[...]


1 Stobbe, Otto, Die Juden in Deutschland während des Mittelalters, Amsterdam 1968, Nachdruck der Ausgabe Braunschweig 1866

2 Vgl. Gamm, Hans Jochen, Das Judentum, Frankfurt/M., New York 1998, S. 58-61; zum frühen Mittelalter Herzig, Arno, Jüdische Geschichte in Deutschland, München 1997, S. 23- 26; Battenberg, Friedrich, Das europäische Zeitalter der Juden, Bd. 1. Von den Anfängen bis 1650, Darmstadt 1990, S. 45-65

3 Herzig, Geschichte, S. 31ff; Battenberg, Zeitalter, S. 61ff, mit Angaben zur Zahl der Todesopfer

4 Kampmann, Wanda, Deutsche und Juden, Frankfurt am Main 1979, S. 15-20; Herzig, Geschichte, S. 34

5 Zum mittelalterlichen Gruppenbewusstsein und den antijüdischen Bildern im Christentum vgl. Graus, Frantisek, Die Juden in ihrer mittelalterlichen Umwelt, in: Ebenbauer, Alfred, Zatloukal, Klaus (Hg.), Die Juden in ihrer mittelalterlichen Umwelt, Wien, Köln 1991, S. 53- 65

6 Vgl. Graus, Umwelt, S. 60; Herzig, Geschichte, S. 43

7 Graus, Umwelt, S. 60; Herzig, Geschichte, S. 43; Battenberg, Zeitalter, S. 119f

8 Vgl. Graus, Umwelt, S. 63; Battenberg, Zeitalter, S. 117ff

9 Zu Wirtschafts- und Sozialgeschichtlichen Gründen für die Pogrome vgl. Battenberg, Zeitalter, S. 98f

10 Vgl. zu dieser Phase Herzig, Geschichte, S. 44-51; Battenberg, Zeitalter, S. 120ff; Ortag, Jüdische Kultur, S. 80

11 Zu den Motiven vgl. Graus, Umwelt, S.

12 Herzig, Geschichte, S. 38

13 Zu den kirchengesetzlichen antijüdischen Maßnahmen der Päpste vgl. Battenberg, Zeitalter, S. 101-106

14 Von Geto Nuovo, einem Stadtteil Venedigs, wo möglicherweise erstmals Jude zwangsangesiedelt wurden, nach: Ortag, Jüdische Kultur, S. 81

15 Kisch Guido, Forschungen zur Rechts- und Sozialgeschichte der Juden in Deutschland während des Mittelalters, Stuttgart 1955, S. 20-31

16 Ebenda, S. 33; vgl. Herzig, Geschichte, S. 39

17 Zit. nach: Kisch, Rechts- und Sozialgeschichte, S. 40

18 Kisch, Rechts- und Sozialgeschichte der Juden, S. 111

19 Herzig, Geschichte, S. 53f; Battenberg, Zeitalter, S. 147-150; zu den Gründen und Folgen der Vertreibungen, zu Stadt - Umlandbeziehungen, zu den Juden verbleibenden Wirtschaftsbereichen und den daraus resultierenden Stereotypen vgl. Battenberg, Zeitalter, S. 166-170

20 Stobbe, Die Juden, S. 3-7; zur wirtschaftlichen Tätigkeit der Juden bis ins hohe Mittelalter vgl. Germania Judaica I, S. XXVIII-XXXIII

21 Battenberg, S. 97; Stobbe, Die Juden, S. 9f

22 Stobbe, Die Juden, S. 10

23 Kisch, Rechts- und Sozialgeschichte, S. 41-47; Herzig, Geschichte; S. 38

24 Battenberg, Zeitalter, S. 107

25 Zit. Nach: Stobbe, Die Juden, S. 295

26 Kracauer, Urkundenbuch, Nr. 141, S. 50

27 Graus, Umwelt; S. 61; Battenberg, Zeitalter, S. 99f

28 Battenberg, Zeitalter, S. 110f

29 Stobbe, Die Juden, S. 19

30 Ebd., S. 21f

31 Battenberg, Zeitalter, S. 137

32 Stobbe, Die Juden, S. 20

33 Ebd., S. 24

34 Die Einnahmen aus dieser Steuer sind schwer zu quantifizieren, Anfang des 15. Jahrhunderts sollen König Ruprecht etwa 16.000 Gulden zugeflossen sein, vgl. Battenberg, Zeitalter, S. 144

35 Zu den königlichen Steuern vgl. Battenberg, S. 144-147

36 Stobbe, Die Juden, S. 28

37 Ebd., S. 29

38 Kracauer, Isidor, Geschichte der Juden in Frankfurt am Main, Bd. 1, Frankfurt am Main 1925, S. 2

39 Kracauer, Isidor, Die politische Geschichte der Frankfurter Juden bis zum Jahre 1349, Frankfurt am Main 1911, S. 7; vgl. die Beiträge bei: Backhaus, Fritz (Hg.), ,,Und gross war bei der Tochter Jehudas Jammer und Klage..." Die Ermordung der Frankfurter Juden im Jahre 1241, Sigmaringen 1995

40 Orth, Hochmittelalter, S. 45

41 G.J. Bd. I, S. 105

42 Kracauer, politische Geschichte, S. 11; bei einer Einwohnerschaft von ca. 5.000, vgl. G.J. Bd. II/1, S. 239

43 Kracauer, Geschichte der Juden, S. 11

44 Kracauer, Urkundenbuch, 7, S. 3

45 Kracauer, Geschichte der Juden, S. 11f

46 Ebd., S. 15-26

47 Ebd., S. 29

48 Kracauer, Urkundenbuch, Nr. 43, S. 13

49 Ebd., Nr. 58, S. 17

50 Stobbe, Die Juden, S. 31

51 G.J. Bd. II/1, S. 244 gibt umgerechnet einen Betrag von 20.000 Mark an

52 Kracauer, Urkundenbuch, Nr. 141, S. 51

53 Ebd., Nr. 143, S. 54f und 144, S. 55

54 Ebd., Nr. 142, S. 54

55 Zu den Motiven knapp: Bund, Hochmittelalter, S. 132; G.J. Bd. II/1, S. 245

56 Insgesamt wurden 50-60 Juden ermordet oder vertrieben, vgl. Bund, Hochmittelalter, S. 68; G.J. II/1, S. 245

57 Kracauer, Geschichte der Juden, S. 37ff

58 Ders., Urkundenbuch, Nr. 174, S. 69

59 Vgl. G.J. Bd. II/1, S. 348

60 Während im 14. Jahrhundert im Durchschnitt jährlich 30 männliche Neubürger in der Stadt ansässig wurden, vgl. Bund, Hochmittelalter, S. 69; G.J. II/1, S. 246

61 Kracauer, Geschichte der Juden, Nr. 189, S. 78

62 Ebenda

63 Ders., Urkundenbuch, Nr. 234, S. 95

64 Kracauer, Geschichte der Juden, S. 15

65 Battenberg, Zeitalter, S. 147f

66 Kracauer, Geschichte der Juden, S. 56-61

67 G.J. Bd. III/1, S. 367

68 Kracauer, Urkundenbuch, Nr. 375, S. 148f

69 Kracauer, Geschichte der Juden, S. 79

70 Andernacht, Dietrich, Regesten zur Geschichte der Juden in der Reichsstadt Frankfurt am Main von 1401-1519, Hannover 1996, Nr. 156, S. 46

71 Im 15. Jahrhundert hatte Frankfurt durchschnittlich 50 männliche Neubürger, vgl. Bund, Hochmittelalter, S. 69

72 Kracauer, Geschichte der Juden, S. 152

73 G.J. Bd. III/1, S. 348; multipliziert man die Zahl der Haushalte mit sieben, der durchschnittlichen Haushaltsgröße, lassen sich für 1412 etwa 203 und 1503 196 Juden und Jüdinnen in Frankfurt feststellen, was bei der Gesamteinwohnerzahl von 8.000 um 1400 und etwa 10.000 um 1500, jeweils deutlich über 1% Bevölkerungsanteil entspricht.

74 Bund, Hochmittelalter, S. 134; G.J. Bd. III/1, S. 367

75 So erbrachte der ,,Dritte Pfennig", die den Juden 1434 anlässlich der Kaiserkrönung Sigismunds auferlegte Abgabe gerade noch 600 Gulden, während die Nürnberger Juden immerhin noch 4.000 Gulden, die Erfurter 3.000 Gulden aufbringen konnten, Bzw. Mussten, vgl. Herzig, Geschichte, S. 56

76 Kracauer, Geschichte der Juden, S. 187

77 Zu dieser Politik vgl. Herzig, Geschichte, S. 56ff

78 Vgl. Bund, Hochmittelalter, S. 135

79 Kracauer, Geschichte der Juden, S. 202

80 Ebd., S. 202; vgl. G.J. Bd. III/1, S. 347; Bund, Hochmittelalter, S. 135

81 Bund, Hochmittelalter, S. 135

82 Kracauer, Geschichte der Juden, S. 246

83 Zu Pfefferkorn vgl. Herzig, Geschichte, S. 69f

84 Kracauer, Geschichte der Juden, S. 247-263; vgl. Bund, Hochmittelalter, S. 135f; G.J. Bd. III/1, S. 367f

85 Andernacht, Regesten, Nr. 3966 v. 24. April 1515, S 1046

86 Ab der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts wuchs die Judengemeinde Frankfurts, im Gegensatz zu fast allen anderen großen Städten, deutlich an. 1473 existierten 22 Haushalte mit 146 Personen, die Gemeinde wuchs 1554 auf 69 Haushalte mit 419 Personen und erreichte 1612 etwa 500 Haushalte mit etwa 2.800 Personen, vgl. Karpf, Ernst, ,,Und mache es denen hiernächst Ankommenden nicht so schwer..." Kleine Geschichte der Zuwanderung nach Frankfurt am Main, Frankfurt/M., New York 1993

87 G. J. Bd. III/1, S. 356

88 Ebd., S. 353f

89 Kracauer, Urkundenbuch, Bürgerbuch 1360, S. 314f

90 G.J. Bd. III/1, S. 356

91 Kracauer, Bürgerbuch 1379, S. 317

92 Im Durchschnitt betrug die Höhe der Steuern pro Haushalt 1360-71 17,9 fl., 1372 28,3 fl., 1413 41,9 fl., 1463 61,4 fl., und 1463-1500 46,9 fl., vgl. G.J. III/1, S. 382

93 Andernacht, Regesten, Nr. 99 v. 1412/1413, S. 29

94 Kracauer, Geschichte der Juden, S. 152

95 Andernacht, Regesten, Nr. 517 v. 25. September 1438

96 Ebd., Nr. 605 v. 27. April 1441

97 Ebd., Nr. 603 v. 19. Juni 1442

98 Ebd., Nr. 697 v. 25. Juli 1442

99 Nach Andernacht, Regesten, Nr. 446 v. 25. Juli 1435, S. 128

100 Die Summe entsprach offenbar in etwa den Reichssteuern der Juden für den Zeitraum von zehn Jahren

101 Kracauer, Urkundenbuch, Nr. 151, S. 59

102 Ebd., Nr. 152, S. 59

103 Ebd., Rechenbuch 1356, S. 216

104 Ebd., Nr. 174, S. 69

105 Ebd., Nr. 234, S. 95

106 Ebenda

107 Ebenda, S. 96

108 Ebd., Rechenbuch 1376, S. 246f

109 Vgl. ebd., Urkundenbuch, Nr. 234, S. 95

110 Ebd., Rechenbuch 1381, S. 257

111 Ebd., Rechenbuch 1384, S. 263

112 Ebd., Rechenbuch 1387, S. 266

113 Ebd., Rechenbuch 1388, S. 267

114 Ebd., Rechenbuch 1389, S. 269

115 Ebd., Rechenbuch 1390, S. 270

116 Ebenda

117 Ebd., Urkundenbuch, Nr. 307, 308, S. 122

118 Kracauer, Geschichte der Juden, S. 57

119 Ebd., S. 58

120 Andernacht, Regesten, Nr. 227 v. April 1423, S. 63

121 Ebd., Nr. 264 v. 1426, S. 76

122 Ebd., Nr. 359 v. 26. August 1430, S. 103

123 Ebd., Nr. 2801 v. 25. August 1495

124 G. J. Bd. III/1, S. 40

125 Meyer, Christian, Urkundenbuch der Stadt Augsburg, Bd. 2, Augsburg 1878, S. 65

126 G. J. Bd. III/1, S. 42

127 Ebenda

128 Ebd., S. 43

129 Ebd., S. 44

130 Während 1389 noch 55,5% aller Steuerzahler unter 10 fl. entrichteten, waren es 1392 schon 88,8% und 1424 92%. Über 20 fl. im Jahr bezahlten 1380 noch 16,6%, 1389 7,4% und 1392, 1400 und 1424 keiner der Steuerzahler mehr, vgl. G. J. Bd. III/1, S. 44

131 Ebenda

132 Steinthal, Fritz L., Geschichte der Augsburger Juden im Mittelalter, Berlin 1911, S. 29

133 Ebenda

134 G. J. Bd. III/1, S. 49

135 Ebenda

136 G. J. Bd. III/2, S. 1471

137 Die Gemeinde hatte wiederholt Schwierigkeiten, diesen Betrag aufzubringen und geriet öfters in Zahlungsverzug, vgl. G.J. Bd. III/2, S. 1473

138 Ebd., S. 1472

139 Ebd., S. 1474

140 Ebd., S. 1001

141 Ebd., S. 1002

142 Ebd., S. 1010

143 Ebd., S. 1011

144 Ebenda

145 Ebenda

146 Ebenda

147 Ebd., S. 1022

148 G.J. Bd. III/1, S. 632

149 Ebd., S. 633

150 Ebd., S. 634

151 Ebd., S. 636

152 Ebenda

153 Ebenda

154 Ebd., S. 640

155 Ebenda

156 Battenberg, Zeitalter, S. 164

157 G. J. Bd. III/1, S. 368

Final del extracto de 33 páginas

Detalles

Título
Der Beitrag der Juden zum städtischen Haushalt des Mittelalters
Universidad
Humboldt-University of Berlin
Curso
Hauptseminar
Calificación
1
Autor
Año
1999
Páginas
33
No. de catálogo
V99584
ISBN (Ebook)
9783638980234
ISBN (Libro)
9783640117697
Tamaño de fichero
526 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Beitrag, Juden, Haushalt, Mittelalters, Hauptseminar
Citar trabajo
Martin Cüppers (Autor), 1999, Der Beitrag der Juden zum städtischen Haushalt des Mittelalters, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/99584

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