Bauwirtschaftsklausur (Schwerpunkt Straßenbau)


Script, 2001

3 Pages


Excerpt


Straßenbau

1. Nennen Sie Ausgangsstoffe für künstliche Steine.

Klinker; Beton; Kupferschlacke;

2. Nennen und skizzieren Sie 3 genormte Betonsteine inkl. Maßkette.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

3. Wie werden bei Betonfahrbahnen die zwei unterschiedlichen Betonschichten genannt?

Sie werden Oberbeton und Unterbeton genannt.

4. Aus welchen Schichten besteht die eigentliche Asphaltdecke?

Sie besteht aus dem Asphaltbeton und der Asphaltbinderschicht (AB + Abi).

5. Welche Voraussetzung muß gegeben sein, damit bei einer Straße eine gute Verkehrsabtragung erfolgt?

Es muß gewährleistet sein, daß ein gut verklebtes Schichtenpaket die Verkehrslast abträgt:

€ Asphaltbauweise in Schichtenpaket: AB + Abi (=Decke) --- Emulsion oder Haftkleber --- AT --- 1. Ungebundene TS (B1/B2) --- 2. Ungebundene TS (R1/R2) --- Planum --- Untergrund

€ Die Kraft muß über Schichtenverbund breitflächig übertragen werden.

6. Nennen Sie nach TL-Min. drei ungebundene Tragschichten.

a) Mineralgemisch B1/B2; b) Mineralgemisch RC; c) FSK R1/R2

7. Welche Aufgabe hat der Asphaltbinder?

Er dient zur Verstärkung der Deckschicht, zur Übertragung der Verkehrslast und für den Schichtenverbund (als Übergang von AB zu AT)

8. Nennen Sie 4 Qualitätssicherungsmaßnahmen bei Eigenüberwachung.

a) Betrachtung des Mischgutes nach Augenschein; b) Mischguttemperatur; c) Einbau nach geforderter

Schichtdicke; d) Ebenheit der Decke; e) Einbau in profilgerechter Lage (Sollhöhe); f) Randausbildung und Verdichtung der Randzonen; g) Nähte und Anschlüsse;

Versicherung und Sicherheiten

1. Was ist der Selbstbehalt und was gibt es für Arten davon?

Selbstbehalt ist der vom Versicherungsnehmer selbst zutragende Anteil bei einem entstandenen Schaden (€ Prämienermäßigung, Verhütung von Schäden etc.)

Man unterscheidet zwischen:

a) Integralfranchise (Versicherung zahlt bis zu einem best. Betrag nicht, bei Überschreitung des Betrages zahlt sie alles)
b) Abzugsfranchise (Versicherung deckt nur den Teil, der über dem Selbstbehalt liegt).
c) Prozentuale Beteiligung (meist vertraglich vereinbarter Mindest- und Höchstbetrag).

2. Was versichert die Bauleistungsversicherung und welche Risiken deckt sie ab?Versichert ist die Bauleistung, d.h. das Ergebnis der Tätigkeit des Unternehmens. Sie deckt die Risiken:

a) Besondere Gefahren (wenn sie als unabwendbar betrachtet werden, weil man zur Vermeidung alles erdenkliche getan hat)
b) Höhere Gewalt
c) Unabwendbare Ereignisse
d) Extreme Gefahren

3. Was ist der Versicherungsgegenstand der Vermögensversicherung, welche Rechte und Pflichten haben Versicherer und Versicherungsnehmer?

Versichern von Ansprüchen Dritter privatrechtlicher Natur, die auf gesetzlichen Bestimmungen beruhen, nicht auf Vertrag. BGB § 823.

Der Versicherer muß: Prüfen ob Schadenersatzpflicht des Versicherten vorliegt, d.h. berechtigte Ansprüche befriedigen, unberechtigte abweisen.

Der Versicherungsnehmer: Er darf Ansprüche weder anerkennen noch befriedigen.

4. Was bedeutet Bürgschaft, und wer schließt einen Bürgschaftsvertrag ab?

Ein Bürge ist verpflichtet einen Gläubiger zu befriedigen, wenn der Schuldner die Leistung nicht erbringt. Er haftet persönlich mit seinem Vermögen.

Der Bürgschaftsvertrag wird zwischen dem Gläubiger der zu sichernden Forderung und dem Bürgen abgeschlossen, in Schriftform § 766 BGB.

Er enthält folgende Angaben: Name und Anschrift des Schuldners, des Gläubigers und des Bürgen, Bezeichnung der Hauptschuld, Bürgschaftsgrund, Gerichtsstandsvereinbarung, Ort, Datum und Unterschrift des Bürgen.

5. Sicherheiten nach § 648 BGB: Wer ist Sicherheitsverpflichteter, und wer Sicherheitsberechtigter und wie hoch sollte die Sicherheit sein?

Normalerweise erfolgt eine Vergütung einer Baumaßnahme erst nach der Abnahme. Dadurch trägt der AN komplett das Insolvenzrisiko des AG. Mit dem Bauhandwerkersicherungsgesetz wird der Schutz des AN verbessert, so daß AN jederzeit vom AG Sicherheit (z.B. Bankbürgschaft) bis zur Höhe des voraussichtlichen Vergütungsanspruches verlangen kann (gilt auch für Nachunternehmer, Architekten, Ingenieure, etc.). Anspruchsverpflichteter ist hierbei der Besteller, AG eines Bauwerkes, unabhängig von Eigentumsverhältnissen am Baugrundstück.

€ dies gilt nicht für Personen des öffentlichen Rechts und private Personen, da kein Insolvenzrisiko besteht Sicherungsberechtigter Personenkreis: Unternehmer eines Bauwerkes, einer Außenanlage oder eines Teiles davon, einschl. Architekten, Planer, Statiker, usw.

Sicherheitsverpflichteter Personenkreis: alle Besteller, auch wen sie nicht Grundstückseigentümer sind, Ausnahme: natürliche Personen, juristische Personen Rechte nach § 648 a BGB: jederzeit Sicherheit für noch zu erbringende Leistungen verlangen zu können (keine bestimmte Sicherungsart vorgeschrieben)

Die Höhe der Sicherheiten beträgt normalerweise zwischen zwei und drei Monatsleistungen.

6. Welche Sicherheiten sind im Baugewerbe üblich?

Einbehalte (10% bei Abschlagsrechnungen und 5% bei Schlußrechnungen),Sicherheitsübereignung, Bauhandwerkersicherungsgesetz, Sicherungshypothek des Bauunternehmers;

7. Welche Voraussetzungen für Sicherheiten gibt die VOB?

VOB/A §14 und VOB/B § 17;

Auf Sicherheiten soll ganz oder teilweise verzichtet werden, bei der Voraussetzung der Mängelauftrittsminimierung. Die Sicherheiten sollten nicht höher als nötig bemessen sein.

8. Bürgschaftsklauseln „auf erstes Anfordern“ wirksam?

Nach Gerichtsurteilen von 1991 ist diese Klausel unwirksam, denn die Gefahr hierbei besteht darin, daß man ohne Beweis oder Vorliegen einer Hauptschuld die Bürgschaft fordern könnte.

€ Ohne Rechtsgrundlage: Kein erwiesener Baumangel, Bürgschaft wird gefordert --- Das Bürgschaft muß vor Gericht wieder zurückgeholt werden --- € also einforderbar wenn Hauptschuld nicht besteht, und damit ist das Bürgschaftswesen denaturiert.

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Details

Title
Bauwirtschaftsklausur (Schwerpunkt Straßenbau)
Authors
Year
2001
Pages
3
Catalog Number
V99664
ISBN (eBook)
9783638981033
File size
359 KB
Language
German
Notes
Bauwirtschaftsklausur (Schwerpunkt - Versicherungen und Sicherheiten im Bauwesen, Außerdem Grundlagen Straßenbau) komplett mit Lösungen aus dem 4. Semester (120 Minuten Bearbeitungszeit)
Keywords
Bauwirtschaftsklausur, Straßenbau)
Quote paper
Andreas Kaune (Author)Friederike Kohn (Author), 2001, Bauwirtschaftsklausur (Schwerpunkt Straßenbau), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/99664

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Title: Bauwirtschaftsklausur (Schwerpunkt Straßenbau)



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