Das bedingungslose Grundeinkommen. Ist zu erwarten, dass die deutsche Sozialpolitik dadurch gerechter wird?


Dossier / Travail, 2020

18 Pages, Note: 1,0


Extrait


INHALTSVERZEICHNIS

I. Einleitung

II. Soziale Gerechtigkeit, aktuelle Sozialpolitik und das BGE
1 Soziale Gerechtigkeit
2. Aktuelle Sozialpolitik
3. Das BGE
4. Aktuell diskutierte Varianten

III. Diskussion des BGE
1. Ökonomische Konsequenzen
2. Sozialpolitische Konsequenzen
3. Gesellschaftspolitische Konsequenzen
4. Kritik und Einwände
5. Rawls und das BGE
6. Mehrheitsgesellschaft und das BGE

IV. Fazit

V. Anhang
1. Abkürzungsverzeichnis
2. Literaturverzeichnis
3. Gedächtnisprotokolle

I. Einleitung

Während meiner beruflichen Laufbahn im Jobcenter und Arbeitsamt habe ich mit verschiedenen Menschen zusammengearbeitet. Fördern und fordern (vgl. SGB II § 2) war dabei der Leitsatz meiner Tätigkeit als Arbeitsvermittlerin. Manchmal hatte ich aber den Eindruck, dass vor allem einige ALG- II-Empfänger nicht selbst schuld an ihrer Situation sind und dass von ihnen nicht mehr gefordert werden kann. Arbeitsvermittler bieten Erwerbslosen Unterstützung bei der Arbeitssuche und bezuschusste Weiterbildungen an, müssen aber auch Sanktionen1 verordnen, sofern der ALG-2 Empfänger nicht ausreichend mitwirkt. Teilweise kann aber auch sein, dass er eine Stelle annehmen muss, die nicht seiner Qualifikation2 oder seinen Berufswünschen entspricht. Weigert er sich drohen ihm unter Umständen Sanktionen.

Eine Frage, die sich daraus ergibt, ist, ob dieses System gerecht und menschenwürdig ist. Stigmatisiert dieses System den Hilfeempfänger? Ist an der Zeit dieses gesamte System zu überdenken? Ohne Einkommen kann heutzutage niemand in Sicherheit und Freiheit leben. Die Sanktionierung des Lebensunterhalts von Menschen bedeutet folglich auch eine Sanktionierung von Freiheit und Sicherheit. Laut Werner ist dieses System nichts weiter als eine Peinigung des Bürgers und gleicht in seinen Auswirkungen dem Strafvollzug (vgl. Werner 2007, S. 91). Hierin setzt die Idee des bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) ein: Ein Einkommen für alle, unabhängig von Erwerbsarbeit. Das BGE wird in der aktuellen Debatte vor allem volkswirtschaftlich diskutiert.

Ziel dieser Arbeit ist es jedoch die Frage zu beantworten, ob die Einführung eines BGE die deutsche Sozialpolitik gerechter machen würde. Im Zusammenhang damit sollen im Kapitel II folgende Fragen beantwortet werden: Was ist soziale Gerechtigkeit? Wie ist die aktuelle Lage der Sozialpolitik? Welche Varianten des BGE werden in der aktuellen Forschung diskutiert?

Im Anschluss daran wird im Kapitel III erörtert, welche Argumente für oder gegen das BGE sprechen. In Kapitel III Punkt 1 wird kurz auf die Frage der Finanzierung eingegangen, die restliche Argumentation bezieht sich aber vorwiegend auf sozialpolitische und gesellschaftspolitische Themen (Arbeitsmarkt, Frauen & Familie, Bildung und Gesundheit)3 und empirische Befunde.

II. Soziale Gerechtigkeit, aktuelle Sozialpolitik und das BGE.

In diesem Kapitel werden grundlegende Begriffe definiert. Dabei wird auf die bisher zum Thema vorliegende Literatur eingegangen und es werden relevante Theorien und Konzepte präsentiert.

1. Soziale Gerechtigkeit

Man spricht von Gerechtigkeit, wenn es innerhalb einer Gesellschaft für die Verteilung von stark gefragten Gütern und Lasten allgemeingültige Verhaltens- und Verteilungsregeln gibt, welche moralisch fundiert, allgemein von der Gesellschaft anerkannt und in der Praxis wirkungsvoll sind. Um soziale Gerechtigkeit zu erreichen werden diese Güter und Lasten anhand der geltenden Regeln von gesellschaftlichen Institutionen an die Gesellschaftsmitglieder verteilt (vgl. Liebig und May, 2009,S.3 ff.)

Der Begriff der Verteilungsgerechtigkeit4 wird von Rawls in in seinem Buch A Theory of Justice beschrieben. Er beschreibt die Egalität menschlicher Individuen als deren Eigenständigkeit als moralische Subjekte. Seine Schlußfolgerung ist, dass Verteilungsgleichheit der Grundgüter5 der imaginäre Ausgangspunkt richtungsweisender Theorien zum Begriff Gerechtigkeit ist, jedoch eine gewisse ungleiche Verteilung von Chancen, Einkommen und Vermögen als „gerecht" angenommen werden kann, wenn die Benachteiligten dadurch größeren Nutzen ziehen also durch umfänglichere Gleichverteilung. (vgl. Suchanek und Lin-Hi, 2020)

Um Verteilungsgleichheit schaffen zu können ist auch die Chancengleichheit von Bedeutung über die Platon in seiner Nomoi schreibt. Für die Ämter sollen weder Abstammung, Reichtum noch Schnelligkeit, Schönheit oder Stärke einen relevanten Anspruchsgrund darstellen. Der einzige legitime Grund für ein Amt sei die Qualifikation. Ungleichheit zwischen den Individuen sei dann gerecht, wenn sie sich diese in einem fairen Wettbewerb verdient hätten.6 (vgl. Knoll, 2010, S.16 ff) Platon führt zudem in seiner Politeia an, dass es gerecht sei, wenn jeder die Tätigkeit ausübe, für die er am besten geeignet sei (vgl. Knoll, 2010, S.23). Kommende Generationen aus einkommenschwächenren Bevölkerungsschichten haben allerdings schlechtere Chancen auf eine höhere Bildung und ein höheres Einkommen, als kommende Generationen aus einkommenstarken Bevölkerungsschichten.7 (Vgl. Krämer, 2020). Anhand empirischer Befunde wird allerdings deutlich, dass es innerhalb einer Gesellschaft keine objektive Definition von sozialer Gerechtigkeit geben kann, weil das Gerechtigkeitsempfinden durch die eigenen Lebensumstände und Glaubenssätze geprägt wird. (vgl. Glazer, 2009, S.23 ff.). Das gestaltet eine allgemeingültige Definition schwierig. Dennoch können die philosophischen Werke hierzu eine Orientierung geben.

2. Aktuelle Sozialpolitik

Die Leistungen der Sicherung des Lebensunterhaltes werden nach Prüfung der Bedürftigkeit einer Bedarfsgemeinschaft gezahlt und setzen die Bereitschaft zur Aufnahme einer zumutbaren sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit durch alle erwerbsfähigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft voraus (vgl. SGB II § 2). Ebenso ist geregelt, dass verwertbare Vermögensstände bis zu einem bestimmten Freibetrag zur Sicherung des Lebensunterhalts eingesetzt werden müssen (vgl. SGB II § 12). Dies stellt eine weitere Abgrenzung zum BGE dar, da bei dem BGE eine Anrechnung von Einkommen und Vermögen nicht stattfindet. Dem Sozialstaat ist es bisher allerdings mit dem vorherrschenden System der Sozialleistungen nicht gelungen die individuelle Armut effektiv zu bekämpfen (vgl. Wagner, 2015, S 15) und auch eine Vollbeschäftigung kann nicht gewährleistet werden. (vgl. Statistisches Bundesamt, 2020)

3. Das BGE

Der Begriff des Grundeinkommens wird gemeinhin als das Einkommen verstanden, das jedem Bürger unterschiedslos zur Sicherung des Existenzminimums als staatliche Sozialleistung zur Verfügung gestellt wird. Erst wenn diese ohne Erwartung einer Gegenleistung oder Bedürftigkeitsprüfung erfolgt, kann von einem BGE gesprochen werden (vgl. Bergmann 2014, S. 13). Folgende Merkmale charakterisieren somit das BGE (vgl. Spannagel 2015, S. 3):

- Keine Prüfung der Bedürftigkeit
- Keine Gegenleistungserwartung
- Garantierter individueller Anspruch von der Geburt bis zum Tod (vgl. Blaschke 2012, S. 11)
- Leistungshöhe soll existenzsichernd sein und die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen (vgl. Netzwerk Grundeinkommen 2012, S. 7)

Durch den Verzicht auf Gegenleistungen erhalten auch solche Personen Sozialleistungen, die nicht erwerbstätig sein möchten (vgl. Bergmann 2014, S. 14). Somit ist das BGE klar von aktuellen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch II, auch als ALG 2 bekannt, abgegrenzt.

4. Aktuell diskutierte Varianten

Es existieren unterschiedliche Modelle und Ansätze, die nicht alle genannten Merkmale des BGE berücksichtigen. Die drei meistdiskutierten Vorschläge werden nachfolgend vorgestellt.

Das Modell des ,solidarischen Bürgergeldes‘ gemäß der Idee des ehemaligen Ministerpräsidenten Thüringens, Dieter Althaus, sieht vor, Erwachsenen monatlich 600 € und Kindern monatlich 300 € bedingungslos und unbürokratisch auszuzahlen. Zusätzlich soll eine Gesundheitsprämie für Krankenversicherung in Höhe von 200 € gezahlt werden. Die Sozialversicherungsprämien entfallen; statt- dessen zahlt der Arbeitgeber eine Lohnsummenabgabe zwischen 10 und 20 % pro Arbeitnehmer.

Arbeitnehmer mit einem Bruttolohn bis 1600 € erhalten ein sogenanntes großes Bürgergeld von 600 € und zahlen für alle darüberhinausgehenden Einkünfte 50 % Steuern; Arbeitnehmer mit einem Bruttolohn über 1600 € erhalten ein sogenanntes kleines Bürgergeld und zahlen für weitere Einkünfte 25 % Steuern. Rentner erhalten zusätzlich zum Bürgergeld von 600 € eine Zusatzrente, die sich am bisherigen Erwerbslohn orientiert und maximal 600 € beträgt. Unter besonderen Umständen kann nach Prüfung ein Zuschlag zum Bürgergeld gezahlt werden (vgl. Althaus 2007, S. 2 ff.). Das Modell von Althaus ist auch als Vereinfachung des aktuellen Steuer- bzw. Sozialleistungssystems anzusehen.

Der zweite Vorschlag zur Einführung eines BGE stammt von Götz Werner. Die Finanzierung sieht er dabei durch eine Reform des Steuersystems hin zu einer Konsumsteuer ermöglicht. Dafür setzt der Autor einen Wert bis zur Höchstgrenze von 50 % als Konsumsteuer an. Es soll der Konsum, das heißt der Verbrauch an Gütern, Ressourcen und Dienstleistungen besteuert werden und nicht mehr das Einkommen oder die unternehmerische Tätigkeit. Er empfiehlt ein Grundeinkommen von ca. 1000 € pro Bürger. Sozialversicherungen sollen dadurch überflüssig werden; besteht darüber hinaus ein besonderer Bedarf an Sozialleistungen, werden diese dennoch in der Gesamtheit deutlich reduziert. Dem Einzelnen wird durch dieses existenzsichernde Grundeinkommen eine Selbstverwirklichung ermöglicht und der Zwang, den Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit zu sichern, vermindert (vgl. Wagner 2009, S. 22).

Der Ansatz einer ,negativen Einkommensteuer basiert auf den Vorstellungen des Wirtschaftswissenschaftlers Milton Friedman aus den USA. Bürger, deren monatliches Einkommen unter dem so- ziokulturellen Existenzminimum liegt, erhalten eine Steuergutschrift. Es wird angenommen, dass das Einkommen der meisten Bürger diesen Grenzwert überschreitet und somit eine Steuerschuld entsteht. Durch die Definition eines einheitlichen Steuerabgabesatzes für alle Einkünfte soll steuerliche Gerechtigkeit erreicht werden (vgl. Bergmann 2014, S. 72).

Im Gegensatz zum Modell der negativen Einkommensteuer betrachtet das ,Transfergrenzen-Modell‘ die Sicherung des Existenzminimums als Ziel. Personen, deren Einkommens- und Vermögenssituation kein gesichertes Existenzminimum erlaubt, erhalten vom Staat finanzielle Hilfe, die sogenannten Transferzahlungen. Zusätzlich wird eine Transfer-Entzugsrate festgesetzt, die prozentual zu der Transferleistung Einkommen erlaubt - ähnlich der aktuellen Berechnungen der Einkommen von ALG-2-Empfängern. Daraus ergibt sich ein rechnerischer Betrag, bei dem keine Transferleistungen mehr bezogen werden. Insbesondere sollen steuerlicher Grundfreibetrag und Transfergrenze angeglichen werden, sodass nur diejenigen mit einem Einkommen oberhalb der Transfergrenze Steuern abzuführen hätten und dadurch die Transferzahlungen an Bedürftige finanzieren. Das bedeutet, dass nur Personen mit einem Einkommen unterhalb dieser Grenze dieses Grundeinkommen vom Staat erhalten würden (vgl. Bergmann 2014, S. 72 ff.).

III. Diskussion des BGE

Unabhängig von der detaillierten Ausgestaltung der vier grundsätzlichen Varianten müssen die Vor- und Nachteile der Idee des BGE diskutiert werden. Diese lassen sich durch die sich ergebenden Konsequenzen und Praxisbeispiele verdeutlichen. Die nachträglich aufgezählten Argumentationen bieten einen Überblick über die Hauptgesichtspunkte. Detaillierte Ausführungen zu den einzelnen Varianten und deren Feinheiten würden den Rahmen dieser Arbeit sprengen.

1. Ökonomische Konsequenzen

Durch einen verringerten Bürokratieaufwand für die Leistungen durch den Sozialstaat lassen sich Verwaltungskosten wirkungsvoll eindämmen. Bedingung dafür ist jedoch, dass die Höhe des BGE existenzsichernd ist und somit weitere Grundsicherungsleistungen gestrichen werden können (vgl. Spannagel 2015, S. 13). Die Abschaffung des aktuellen Sozialversicherungssystems führt zur Minderung von Lohnnebenkosten, was wiederum für Unternehmen einen Anreiz bieten kann, neue Arbeitsplätze zu schaffen (vgl. Raddatz 2013, S. 9). Althaus (2007, S. 47) nennt in diesem Zusammenhang sogar eine größere Bereitschaft zur Selbstständigkeit. Für Pflegeberufe8 und andere Niedriglohnberufsgruppen wird ein Anreiz geboten, hier weiterhin tätig zu sein bzw. zu werden. Spannagel (2015, S. 13, f.) weist jedoch darauf hin, dass Arbeitgeber in diesem Zusammenhang daran gehindert werden müssen, diesen Anreiz durch Lohnsenkung ad absurdum zu führen mit der Argumentation, dass Arbeitgeber über das BGE ausreichend abgesichert seien. Den Umkehrschluss zieht Raddatz (2013, S. 18), indem er anführt, Arbeitnehmer könnten durch die Grundabsicherung nun auch niedrigere Löhne akzeptieren. Ob die aktuell noch immer vorhandene Ungleichbehandlung von Frauen (bspw. durch das durchschnittlich niedrigere Lohnniveau) auf dem Arbeitsmarkt durch das BGE beendet oder zumindest deutlich reduziert werden könnte, bleibt abzuwarten (vgl. Vobruba 2007, S. 178).Volkswirtschaftlich betrachtet, würde durch die gesicherte Existenz des Einzelnen die Kaufkraft gesteigert werden. Somit wären Jobs in diesem Bereich besser gesichert. Dieser Effekt bliebe jedoch aus, würde dem Modell der Konsumsteuer nach Werner der Vorzug gegeben werden. Dieses Argument lässt sich dadurch entkräften, dass durch den Wegfall von Steuerbelastungen sowohl Lohnneben- als auch Herstellungskosten für Güter und Waren gesenkt werden würden und somit der Endverbraucherpreis ebenfalls sinken würde, womit die Kaufkraft erhalten bliebe (vgl. Spannagel 2015, S. 14).

2. Sozialpolitische Konsequenzen

Neben den ökonomischen Konsequenzen sind sozialpolitische Auswirkungen eines BGE eine weitere wichtige Kategorie. Eines der vorrangigen sozialpolitischen Ziele in einem Sozialstaat ist die Bekämpfung von Armut. Diese Zielsetzung wird laut Befürwortern eines BGE als eines der Hauptargumente genannt (vgl. Wagner 2009, S. 15). Das aktuelle System mit Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II stigmatisiert die Empfänger und behindert deren Teilhabe an wesentlichen Bereichen des öffentlichen Lebens. Dies könnte durch ein BGE aufgehoben werden (vgl. Wagner 2009, S. 7 f.). Gleichwohl erkennt Spannagel (2015, S. 15) die Gefahr, dass durch Abschaffung staatlicher Sicherungsmechanismen gegen Arbeitsunfähigkeit oder längere Krankheit die Belastung für den Einzelnen steigen könnte, da er diese Risiken nunmehr selbst absichern müsse.

Aktuell ist für einige ALG-2-Empfänger kein Anreiz gegeben, eine Arbeit anzunehmen, wenn deren Entlohnung geringer ist als die erhaltene Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts. Daher fordert Vobruba (2007, S.180) die Option der Kumulierung von Sozialtransfer und Erwerbseinkommen, da so eine Anreizkultur zur Arbeitsaufnahme geschaffen werde und Betroffene aus der Armutsfalle entfliehen könnten. Es ist jedoch anzumerken, dass sogenannte ALG-2-Aufstocker nach einem solchen Modell Leistungen beziehen, das heißt zusätzlich zum geringen Erwerbslohn einen ALG-2- Betrag, sodass die Gesamteinkünfte höher sind als der der Regelsatz der ALG-2-Leistung.

Durch Erhalt eines BGE würde der Druck auf Arbeitslose entfallen, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, für die sie überqualifiziert sind oder die sie aus ethischen Gründen ablehnen möchten. Es würden sich Chancen zur kreativen Entfaltung und Selbstverwirklichung bieten (vgl. Spannagel 2015, S. 8). Die Autonomie des Einzelnen wird gestärkt und somit ein grundlegendes Menschenrecht, nämlich das der Selbstbestimmung, gewährleistet (vgl. Vobruba, 2007, S. 178). Auch Werner (2007 S. 62) sieht durch ein staatliches Grundeinkommen die Freiheit, eine Arbeitsstelle abzulehnen, wenn die Existenz gesichert ist. Ein Beispiel für die Möglichkeit der Selbstverwirklichung ist Christoph, der bei dem Verein „Mein Grundeinkommen“ ein Grundeinkommen über 1000€ monatlich gewonnen hat. Dank Grundeinkommen konnte er seinen ungeliebten Job im Callcenter kündigen und ein Pädagogikstudium in Münster beginnen. (vgl. Bohmeyer und Cornelsen, 2019, S.50)

Das geht auch aus einer repräsentativen Umfrage des Vereins „Mein Grundeinkommen“ hervor: Der Großteil der Bürger würde selbstbestimmtere Entscheidungen treffen, sich beruflich weiterbilden oder beruflich umorientieren, in Bildung investieren oder den Schritt in die berufliche Selbstständigkeit wagen (vgl. YouV Go, 2016, S.7). Das wäre wiederum gut für den Arbeitsmarkt, da es so mehr qualifizierte Arbeitskräfte gäbe und durch die Unternehmensgründungen mehr Arbeitsplätze. Es muss zudem in Betracht gezogen werden, dass sich die Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktes in den letzten Jahren unter anderem durch den technischen Fortschritt verändert haben. Wir produzieren immer mehr Güter mit immer weniger Personal. Durch Automatisierung und Digitalisierung und der damit erreichten höheren Effizienz soll es neben verbesserter Lebensqualität auch mehr Wohlstand geben, doch es werden auch immer mehr Arbeitsplätze abgebaut. Somit ist die steigende Arbeitslosigkeit teilweise durch die technische Revolution verschuldet (vgl. Bregmann, 2017, S. 237 ff.). Wenn nur die Unternehmer von dem technischen Fortschritt profitieren ist das sozial ungerecht und das BGE ist eine Möglichkeit diesem Problem zu begegnen.

[...]


1 Die meisten Sanktionen werden meiner Erfahrung nach wegen abgesagten Terminen verhängt. Viele Termine im Jobcenter finden nur aus verwaltungstechnischen Gründen statt und haben nicht selten keinen konkreten Inhalt. Gründe für die Absage wie eigene Krankheit, Kinderbetreuung, kranke und zu pflegende Eltern etc. werden nicht immer akzeptiert und selbst wenn der Arbeitsvermittler es auf menschlicher Ebene versteht muss er bei zu vielen Absagen sanktionieren, weil es so vorgeschrieben ist.

2 Im Anhang finden Sie Gedächtnisprotokolle über einige Gespräche aus meiner Zeit als Arbeitsvermittlerin mit Hilfesuchenden, die diese Aussagen unterstreichen.

3 Eine abschließende Diskussion dieser Unterthemen würde den Rahmen dieser Hausarbeit überschreiten. Daher werden nur grundlegende Stichpunkte dazu genannt.

4 Sowohl Platon als auch Aristoteles definierten den Begriff der Verteilungsgerechtigkeit bereits. Eine Ausführung darüber würde den Rahmen der Hausarbeit sprengen. Rawls wird hier angeführt, weil er in der Fachliteratur als bedeutendster Philosoph in Bezug auf die soziale Gerechtigkeit benannt wird.

5 Gründgüter: Freiheit, Chancen, Einkommen und Vermögen

6 Dies beschreibt vor allem die Startchancengleichheit Ex-Ante (Vgl. Krämer, 2020)

7 Ex-Post Chancengleichheit (Vgl. Krämer, 2020)

8 Pflegeberufe dienen dem Allgemeinwohl; gerade im Hinblick auf die Ergebnisse der NEXT-Studie (hier wird auf einschlägige Fachliteratur verwiesen) ist dieser Anreiz besonders bedeutsam.

Fin de l'extrait de 18 pages

Résumé des informations

Titre
Das bedingungslose Grundeinkommen. Ist zu erwarten, dass die deutsche Sozialpolitik dadurch gerechter wird?
Université
International University of Applied Sciences
Note
1,0
Auteur
Année
2020
Pages
18
N° de catalogue
V996809
ISBN (ebook)
9783346368041
ISBN (Livre)
9783346368058
Langue
allemand
Mots clés
grundeinkommen, sozialpolitik
Citation du texte
Justine Jens (Auteur), 2020, Das bedingungslose Grundeinkommen. Ist zu erwarten, dass die deutsche Sozialpolitik dadurch gerechter wird?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/996809

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