Der Begriff der Lernbehinderung aus Sicht der Kulturhistorischen Schule


Term Paper, 2000

16 Pages


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Inhaltsverzeichnis:

1. Sozialisationsbegriff aus Sicht der Kuturhistorischen Schule
1.1 Die Kulturhistorische Schule nach Wygotskij und Leontjew
1.2 Die Kulturhistorische Schule nach Feuser

2. Begriff der Lernbehinderung aus Sicht der Kulturhistorischen Schule

3. Andere Positionen zum Begriff der Lernbehinderung
3.1 Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Gustav O. Kanter
3.2 Definition des Begriffs Lernbehinderung des Vereins Lernbehinderung e.V.

4. Kritische Reflexion

5. Eigene Position

6. Literaturverzeichnis

1. Sozialisationsbegriff der Kulturhistorischen Schule

1.1 Die Kulturhistorische Schule nach Wygotskij und Leontjew

Wenn in der Kulturhistorischen Schule Sozialisation gemeint ist, wird zumeist der Begriff der Aneignung verwendet, bildet doch dieser Begriff den Grundgedanken der Sozialisationstheorie der Kulturhistorischen Schule, auch Tätigkeitstheorie genannt.

Begründer der Kulturhistorischen Schule sind die russischen Psychologen Lew Semjonowitsch Wygotskij (*1896 1934) und Alexej Nikolajewitsch Leontjew ( * 1903 1979) auf deren Arbeiten sich die kritische Psychologie um Holzkamp Anfang der 70er Jahre stützte.

Wygotskij und Leontjew untersuchten ¨ wie in der Entwicklung von biologischen zu sozialen Tätigkeitsformen, vermittelt durch den Prozeß der gesellschaftlichen Praxis, das Bewußtsein entstand und sich entwickelte¨ .1 und charakterisierten die von ihnen herausentwickelte Psychologie in drei Formen:

-Instrumentell: wonach die psychischen Funktionen des Individuums grundsätzlich durch soziale Faktoren vermittelt sind
-Kulturell: das Individuum eignet sich das gesellschaftliche Erbe an; Art und Weise dieser Aneignung sind jedoch gesellschaftlich bedingt
-Historisch: die bei der Aneignung benutzten Denkstrukturen und Werkzeuge haben sich historisch herausentwickelt und vervollkommnen sich stetig.

Als zentrale Positionen der Kulturhistorischen Schule verstehen Wygotskij und Leontjew

- das menschliche Bewußtsein, die höheren psychischen Funktionen sind notwendige Bedingungen und Resultate der Mensch- Welt- Beziehung. Sie entstehen in diesem Vermittlungsprozeß und dienen der Selbstregulation.
- Zeichen als psychische Werkzeuge sind Träger von Bedeutung; Bewußtseinsprozesse sind zeichenvermittelte Prozesse, Operieren mit Bedeutungen ( der Gegenstand der Aneignung wird als zunächst historischer oder kultureller Gegenstand durch den Prozeß der Aneignung zum Gegenstand des Individuums)
- Zeichen Und Bedeutungen sind Produkte gesellschaftlich-historischer Entwicklung (gesellschaftliches Erbe), in denen der Mensch lebt, von ihnen geprägt wird und sie mittels Tätigkeit selbst mitgestaltet.
- Die Aneignung des gesellschaftlichen Erbes erfolgt nicht als passive, mechanische Übernahme sondern als Ergebnis aktiver Tätigkeit ( Selbstorganisation)
- `Die höheren psychischen Funktionen sind systemhaft orientiert, sie bedingen und beeinflussen sich wechselseitig.2
- Quelle der individuellen Entwicklung ist die Umwelt (Kultur), Triebkraft der Entwicklung sind die mannigfaltigen Widersprüche im Prozeß der zwischenmenschlichen und gegenständlichen Tätigkeit.
- Hauptinhalt der Ontogenese3 sind die sozialen Entwicklungssituationen.
- Unterricht und Erziehung müssen der ontogenetischen Entwicklung vorauseilen, sich an der jeweiligen Zone der nächsten Entwicklung orientieren.

Somit lässt sich aus Wygotskijs und Leontjews Studien zur Menschwerdung und Persönlichkeitsentwicklung folgendes Fazit ziehen:

Das gesellschaftliche Erbe eignet sich das Individuum nicht passiv an, das Abbild von der realen Welt, die Widerspiegelung ist keine bloße Indoktrination4 des Subjekts durch das Objekt (Umwelt / Gesellschaft), sondern das Subjekt eignet sich die verallgemeinerten Menschheitserfahrungen mittels Tätigkeit in tätiger Kooperation mit seiner Umwelt an. Im Individuum ( durch das Individuum / mit dem Individuum) bilden sich die Bedeutungen im Prozeß des Lebens aktiv heraus, erhalten so Sinnhaftigkeit für das Individuum- das Ding an sich wird im interpsychischen Prozeß über das Ding für andere zum Ding für mich, zu einer intrapsychischen Kategorie. Die Sozietät5 des Menschen wird nicht mißverstanden als eine technokratische Formel, sondern als eine Bezogenheit des Menschen auf den jeweils anderen. Die Aneignung des gesellschaftlichen Erbes erfolgt nicht über die bloße Übernahme der in den Gegenständen sich verdinglichten Menschheitserfahrungen, sondern über die Bezogenheit des Menschen auf einen anderen Gegenüber, wie wir es zutiefst deutlich in der Phase des Säuglings mit seinem produktiven Widerspruch von maximalen Sozialbezuges versus seinen minimalen Kommunikationsmöglichkeiten feststellen können. `Jede Beziehung des Kindes zu den Dingen ist eine Beziehung, die mit Hilfe eines anderen Menschen beziehungsweise über ihn realisiert wird.`6 ,7

1.2 Die Kulturhistorische Schule nach Feuser

Die Ausführungen und Studien von Wygotskij und Leontjew lassen sich mit den Schriften von Georg Feuser sowie auch Wolfgang Jantzen vervollkommnen und ausführen, ich beziehe mich im folgenden hauptsächlich auf eine gekürzte Fassung eines von Georg Feuser geschriebenen Aufsatzes.8

Feuser sieht in der Persönlichkeitsentwicklung des Menschen eine Einheit zwischen Wahrnehmung und Tätigkeit.

Als eine Voraussetzung für die Existenz aller Lebewesen sieht Feuser, sich ständig mit seiner Umwelt auseinanderzusetzen. In dieser aktiven Auseinandersetzung werden Rückkoppelungsmechanismen gesichert, die die gegenseitige Anpassung von Umwelt und Organismus (des Menschen, N.W.) sichern.

Der Mensch eignet sich also ständig in der individuellen Tätigkeit eine durch menschliche Tätigkeit umgewandelte Welt an.

So macht das Individuum sich die historisch und gesellschaftlich entstandenen Erfahrungen der Menschheit zu eigen, diese Aneignung der Gattungserfahrungen bewirkt eine Auseinandersetzung mit diesen historisch gewordenen Tätigkeiten und bewirkt im Resultat Lernen.

Die Aneignung des spezifisch menschlichen Verhaltens vollzieht sich auf der Grundlage biologischer Voraussetzungen. Diese biologischen Voraussetzungen sind eine Bedingung für die psychische Entwicklung.

So hat sich historisch durch die Tätigkeit unserer Vorfahren der Neokortex gebildet. Durch die Tätigkeit des Individuums geschieht das gleiche individuell.

Das Individuum durchläuft im Aneignungsprozeß der historisch und gesellschaftlich entstandenen Erfahrungen die Gattungsgeschichte, und indem es sich damit auseinandersetzt, setzt es seinen eigenen Entwicklungsprozeß in Gang, d.h. das Individuum entwickelt seine eigenen Wert- und Normvorstellungen, welche sicherlich auf den Erfahrungen der vergangenen Generationen basieren.

Nur auf dieser Grundlage der ständigen Auseinandersetzung sind neokortikale Neubildungen möglich, welche die biologische Voraussetzung für den Aneignungsprozeß bilden. In Umkehrung dazu werden eben diese neuen kortikalen Strukturen wiederum Bedingung für die sozialen Prozesse.9

So lässt sich zusammenfassen, dass das Individuum in seiner Ontogenese10 die Philogenese11 erneut vollzieht.

Zurück zu Feusers Aussage, das Aktivität und Tätigkeit des menschlichen Organismus Grundlage und Voraussetzung der Wahrnehmung sind.

Einerseits dient die Wahrnehmung zwar der Steuerung des Handelns; andererseits jedoch konstituieren12 Tätigkeit und Verhalten ihrerseits die Wahrnehmung.

Die menschliche Wahrnehmung steht in einer zweifachen Widerspiegelungsbeziehung zur objektiven Realität: einerseits wird im ZNS die objektive Realität widergespiegelt, indem diese sich im gattungsgeschichtlichen Prozeß der Menschwerdung an die tatsächliche Realität angepaßt hat- insofern ist in Abhängigkeit von dem Physischen das Psychische historisch entstanden.

Zum anderen wird die Umgebung im Psychischen aktuell abgebildet. Diese Abbildung erfolgt in der Einheit von Aneignung und Vergegenständlichung durch die menschliche Tätigkeit.

Die Wahrnehmungstätigkeit ist die Grundlage menschlicher Entwicklung; bei der Aneignung der objektiven Realität werden nicht nur die Gegenstände als solche, sondern gleichzeitig auch deren Beziehungen zueinander wie zum Wahrnehmungssubjekt (Mensch, N.W.) und die Art und Weise der jeweils individuellen Wahrnehmungstätigkeit angeeignet- damit wird das Subjekt an sich auch selbst Gegenstand der Aneignung.

Schon von jeher sind Wahrnehmung und Tätigkeit aufs engste miteinander verknüpft.

Menschliche Wahrnehmungstätigkeit entsteht im TMÜ13 durch qualitative Veränderungen der Lebensgewohnheiten. Die produktive Aktivität beim herstellen und Gebrauch der Werkzeuge differenziert die Tätigkeit der Sinne zur Feinregulation der Bewegungen. Gleichzeitig entwickelt sich parallel zu den lebensnotwendigen Aktivitäten die soziale Kooperation- Sprache entwickelt sich. Nun erfolgt die Vergegenständlichung nicht mehr nur in Dingen, wie z.B. Werkzeugen, sondern auch in Begriffen.

Auch in der weiteren individualgeschichtlichen Entwicklung machen die verschiedenen Sinnesfunktionen eine differenzierte Entwicklung durch, wie etwa in der psychomotorischen Entwicklung und Erweiterung der Handlungsfähigkeit des Individuums.

Gleichzeitig zu der objektiven Realität wird auch die Bedeutung der Gegenstände erfaßt. Gegenstands- und Symbolbedeutungen werden in den Zusammenhang der menschlichen Lebenstätigkeit eingeordnet. Wahrgenommen werden also nicht nur Empfindungskomplexe, sondern auch sinnerfüllte.

So sind die Austauschprozesse des Individuums zur objektiven Realität also dialektischer Natur, das Subjekt passt sich den Dingen an, hierdurch strukturiert er sich selbst, indem er dies tut, strukturiert er auch die Dinge. Dieses Wechselwirkungsverhältnis lässt sich mit dem Begriff der Adaption darstellen, also der orientierten Anpassung an die Umwelt. Da jeder Mensch das Bestreben hat, mit seiner Umwelt im Einklang zu sein, befindet er sich in einem fortwährenden Adaptionsprozeß.

Adaption beinhaltet zwei Prozesse, den der Assimilation, d.h. ein bekanntes Handlungskonzept auf eine neue Situation anwenden zu können; und den der Akkomodation, d.h. ein neues Handlungskonzept zu entwickeln um es dann anwenden zu können.

So z.B. bemühen sich Säuglinge wie auch ältere sogenannte Schwerstbehinderte die für sie manipulierbare Gegenstände in den Mund zu stecken, sie z.B an den Saug- oder Schluckreflex oder andere erworbene Schemata anzupassen. ( Der Saug- und Schluckreflex stellt als biologische Voraussetzung für den Prozeß der Aneignung, nämlich das in-den-Mund-nehmen des Gegenstandes).

Viele Gegenstände sind jedoch nicht an solche Schemata zu assimilieren. Das für bestimmte Objekte ungeeignete Schema wird deshalb so verändert, dass sie erfasst und strukturiert werden können.

Mittels der Anpassungsprozesse bildet das menschliche Gehirn bedingt-reflektorische Organe aus. Deren Aktivitäten spiegeln die objektive Realität wider, sie reichen vom einfachen Wiedererkennen der eigenen Aktivität bis zur Loslösung von den eigenen Aktivitäten und führen dadurch zum Aufbau der Bildung von Zeichen, Sprache, Symbolen und Bewußtsein. Diese kognitiven Regulationsprozesse werden durch ihre erlebnismäßige Bewertung zu einer Ausbildung weiterer psychischer Qualitäten.

Sie reichen von einer einfachen Befindlichkeit bis zu differenzierten Gefühlen, sie sind als emotionale psychische Komponente grundlegend an der Regulation der Anpassungsprozesse beteiligt. Diese kognitiven und emotionalen Regulationen wirken als Erfahrungsprozesse auf die Wahrnehmungstätgkeit selbst zurück, wie auch auf die in den Verhaltensweisen sichtbaren Tätigkeiten des handelnden Subjektes.

Das Subjekt eignet sich durch seine aktive Handlung nicht nur den Gegenstand, sondern auch sich selbst an, wird also selbst zum Gegenstand der Wahrnehmung und Aneignung. Die Tätigkeit ist also sich selbst Gegenstand.

Auswirkungen fehlender Aneignungsobjekte sind Stereotypen, in denen das Individuum die fehlenden Objekte zu kompensieren versucht.

Der aktive Aneignungsprozeß des Individuums ist typisch für das Individuum, da es ja immer nach optimalen Möglichkeiten, mit seiner Umwelt im Einklang zu sein, strebt. Auf der Grundlage der stammesgeschichtlich herausgebildeten Erfahrungswerte Aneignungsprozesse vollziehen zu können, ist menschliche Intelligenz. Sie ergibt sich NICHT aus den biologischen Voraussetzungen oder genetischen Potentialen, sondern aus der Qualität der Wechselwirkungsprozesse der biologischen Faktoren mit den sozialen Bedingungen und der Tätigkeit des Individuums.

Intelligenz ist der Ausdruck der gesellschaftlichen Verhältnisse, also von Prozessen der sozialen und nicht der biologischen Verarbeitung.

Insofern ist selbst auf der Basis erheblicher organischer Beeinträchtigungen auch das Verhalten der sogenannten Schwerstbehinderten als Aneignung ein intelligentes Verhalten. Das genetische Material dieser Personen entspricht kongruent dem allgemeinen menschlichen, stammesgeschichtlichen Stand.

Auf dieser Basis entwickeln sich aktive Tätigkeiten und Auseinandersetzungen mit der Umwelt, sie führen zu dauernden Veränderungen und ständig neuen Verknüpfungen von Schemata, schließlich zum Aufbau des geistigen Wirkens.

Sie äußern sich im Denken, im Bewußtsein und in der Sprache, sie können ohne eine nach außen sichtbare Tätigkeit funktionieren.

So verweisen die motorischen Stereotypen eines schwerstbehinderten Kindes auf ein angemessenes Denken und Bewußtsein, auch wenn sie völlig teilnahmslos und passiv erscheinen, ohne Hinweis auf einen aktiven Austausch mit der Umwelt. Und doch ist diese Tätigkeit für das Kind vernünftig, bekommt es doch durch die Stereotypen Rückmeldung durch die Tätigkeit ihrer Muskulatur, werden also sich selbst Gegenstand der Wahrnehmung und Tätigkeit. Sie sind über diese Muskeltätigkeit erreichbar und können durch Bewegung von außen in neuen Nervenimpulsen unterstützt werden.

Es ist anzunehmen, das schwer geschädigte Kinder eher die Tätikeit als das Objekt als solches internalisieren. Besonders bedeutsam sind in diesem Zusammenhang die senso-motorischen Aspekte der Wahrnehmungstätigkeit. Sie dienen der Reizaufnahme und werden durch die individuell hergestellten Reaktionen des Nervensystems in psychische Bereiche überführt.

Wahrnehmungstätigkeit senso-motorischer Art muss im Einklang zu sinnlicher Wahrnehmung und kognitiver Tätigkeit stehen, zwischen beiden muß eine Einheit bestehen, beide dürfen nicht unabhängig voneinander ablaufen, das Sinnessystem darf nicht unterbelastet und die Bewegungsfähigkeit darf nicht stark herabgesetzt oder unmöglich sein.

Für stark geschädigte Kinder trifft allgemein jedoch gerade dieses zu und definiert gerade so ihre Schädigung.14

2. Begriff der Lernbehinderung aus Sicht der Kulturhistorischen Schule

Um es gleich vorweg zu nehmen: Sieht man die Pesönlichkeitsentwicklung des Subjektes aus Sicht der Kulturhistorischen Schule, MUSS man zu dem Ergebnis kommen, dass es den Begriff der Lernbehinderung im üblichen Sinne nicht gibt.

Ausgangspunkt der Kulturhistorischen Schule ist der Prozess der Wahrnehmung und Tätigkeit zur Entwicklung von vernünftigem, intelligentem Handeln. Das Subjekt entwickelt sich in diesem Prozess zu einer Person.

Wenn man sich mit der Definition des Begriffes „Lernbehinderung“ beschäftigt, und dies mit Hilfe der Kulturhistorischen Schule, fällt auf, dass sowohl der Begriff „Lernen“ als auch „Behinderung“ so nicht verwendet werden. Das Individuum lernt immer, wobei Lernen viele Aspekte in sich vereint:

Feuser sieht im Prozeß des Lernens Tätigkeit und Wahrnehmung als Einheit, welche Aneignung und somit im Ergebnis Lernen bewirken.

Wie bereits im 1. Kapitel beschrieben, vollzieht sich die Aneignung immer in einem aktiven Prozeß des Individuums mit seiner Umwelt, das Individuum eignet sich so die Erfahrungen der Gattung ausschnitthaft an, um partizipieren zu können. Auf den Prozeß des Lernens möchte ich nun im Folgenden näher eingehen, um mich so der Definition von „Lernbehinderung“ nähern zu können.

Die Wahrnehmung des Individuums ist in einem entscheidenden Maße von den Wert- und Normvorstellungen der betreffenden Gesellschaft, also von sozialen Faktoren abhängig. Um wahrnehmen zu können, braucht das Subjekt den Austausch mit seiner Umwelt. Die Abbilder der Umwelt werden gesellschaftlich vermittelt, es genügt nicht, sich die Welt ausschnitthaft selbst anzueignen; das Subjekt braucht sinnerfüllte Bilder, den Rückkoppelungsprozeß zwischen Umwelt und eigener Wahrnehmung, um so die historisch gewordenen Gegenstände zu eigenen, individuellen Gegenständen werden zu lassen. Im Austausch mit anderen Individuen und der Umwelt kann das Subjekt die wahrgenommenen Bilder mit Sinn erfüllen, sie sich so aneignen.

Somit läßt sich auch der gesellschaftliche Einfluß auf die Wahrnehmung des Individuums beschreiben: Da das Individuum den Austausch mit seiner Umwelt für optimale Wahrnehmung braucht, ist die Verarbeitung der Informationen davon abhängig, welche Wert- und Normvorstellungen in der Gruppe, bzw. Gesellschaft vorherrschen. Bedenkt man das Bestreben des Individuums, mit seiner Umwelt im Einklang zu stehen, erklärt sich auch der Einfluß des sozialen Umfelds auf die Wahrnehmung des Individuums. In dem Moment, in dem sich das Individuum in einer sozialen Gruppierung befindet, passt sich seine Wahrnehmung auf den Einfluss der Gruppe an.

Die individuellen und sozialen Faktoren lösen beim Individuum bestimmte Erwartungen aus. In Folge davon nimmt der Mensch von den in der Wirklichkeit objektiv gegebenen Reizen nur diejenigen wahr, die diesen Erwartungen entsprechen.

Reize, die den Erwartungen widersprechen, werden abgewehrt, verfälscht, unterdrückt oder als unbedeutend abgewertet.

Demzufolge stellt Wahrnehmung einen Kompromiss zwischen den objektiv gegebenen Reizen und den Erwartungen daran dar. Diese Verzerrung und Verfälschung der gegebenen Dinge aufgrund der Subjektivität der Wahrnehmung führt zu Wahrnehmungsfehlern vor allem in der Wahrnehmung von Personen und Gruppen. Diese Wahrnehmungsfehler können für die weitere Entwicklung des Menschen negative Auswirkungen nach sich ziehen, etwa im assoziieren von Bedeutungen zu dem Gegenstand der Wahrnehmung.

Zusammenfassend lässt sich der Begriff Lernen vielleicht wie folgt definieren:

W A Sder Mensch lernt, ist in erster Linie von der Vielfältigkeit seiner Wahrnehmung abhängig. Dabei spielt die Eingebundenheit in sein soziales Umfeld eine entscheidende Rolle. Lernen ist eine relativ überdauernde Veränderung des Verhaltenspotentials, die durch Beobachten oder Üben zustandekommt. Sicherlich spielt dabei beispielsweise beim Säugling der Einfluß der Eltern eine große Rolle, sind sie es doch, die dem Säugling ständig Gegenstände vermitteln. Erst durch diese Art der Vermittlung von Gegenständen kann der Säugling sich den Gegenstand aneignen, ihn begreifen und bestimmte Erwartungshaltungen an diesen Gegenstand erfüllen.

W I Eder Mensch lernt, hängt einerseits an den biologischen Faktoren und Voraussetzungen ab, andererseits aber auch im großen Masse von der Art der Sozialisation des Menschen. Alle unmittelbar Einfluß ausübenden Gruppierungen im Leben des Individuums haben Teil am Lernprozeß des Menschen. Geben die Eltern dem Säugling ausreichende Wahrnehmungsmöglichkeiten, also Gegenstände zur Aneignung, zum BE-greifen, kann der Säugling schon einen großen Teil seiner Umwelt mit Sinn erfüllen, und so assoziatives Denken erlernen.

Schließlich möchte ich behaupten, dass es Nicht- Lernen nicht gibt. Der Mensch befindet sich in stetigem Austausch mit seiner Umwelt, was als Ergebnis Lernen bewirkt.

Um Lernbehinderung definieren zu können, werde ich nun noch auf den Begriff „Behinderung“ einzugehen versuchen.

Behinderung ist sicherlich kein wissenschaftlicher Begriff, da er sich nicht definitiv von Nichtbehinderung abheben lässt.

Er ist aber ein gebräuchlicher Begriff geworden und dient im wesentlichen als Signalbegriff, um eine Besonderheit menschlicher Befindlichkeit und sozialer Abweichung allgemein verständlich zu kennzeichnen. Er ist ein normativer Begriff.

Seine Verwendung sowohl im pädagogischen, psychologischen, soziologischen wie rechtlichen Anwendungsbereich weisen ihn als normativen Begriff, als Leit- und Orientierungsbegriff zur Kennzeichnung besonderer, vom “Normalen“ abweichender Bewertungs- und Handlungswirklichkeit aus.

Behinderung an sich ist ein recht allgemeiner Begriff mit einer Vielfalt von Bedeutungen. Alles Mögliche kann Behindert sein. Der Verkehr, der Kontakt, das Wachstum, die Freiheit, die Entwicklung. . Außerdem kann jeder Mensch als in irgendeiner Hinsicht behindert gelten: Der eine erlebt Hindernisse, sein eigentliches Berufsziel zu erreichen, der andere kann dies oder jenes nicht, was er gern möchte, z.B. Klavier spielen oder eine Weltreise machen.

Je allgemeiner der Inhalt eines Begriffes ist, umso weniger taugt er für spezielle Aussagen. Dies gilt auch für den Begriff der Behinderung.

Für den –wodurch auch immer- Betroffenen erweist sich Behinderung ganz allgemein als eine seelisch-geistige Befindlichkeit, die als partielle Verkürzung der eigenen Realisationsmöglichkeiten (Chancen), als Benachteiligung und Belastung und in bestimmter Hinsicht zur sozialen Isolierung werden kann.

Soziale Bedingungen und Persönlichkeitsvariablen bestimmen jedoch individuell die Art und den Grad der Behinderung. Auch die verschiedenen Rollenbereiche modifizieren das Behindertsein des einzelnen: berufliche, familiäre, Freizeitrollen.

Normvorstellungen der anderen, der Gesellschaft, kommen mitbestimmend hinzu, so fällt ein Analphabet sicherlich nur in einer Gesellschaft mit verbreiterter Schriftkultur auf.

Somit erhält der Begriff Behinderung einen anderen Stellenwert: Behinderung wird dann schlechthin als Ergebnis gesellschaftlicher Bedingungen an das Individuum definiert.15

Im Zusammenhang mit dem Begriff der Lernbehinderung ist ein weiteres Zitat von Jantzen sicherlich von Bedeutung:

„Behinderung tritt dann ein, wenn der Mensch von der Möglichkeit isoliert wird, sich das kulturelle Erbe anzueignen. Jeder Mensch kann demnach behindert sein, und ein geschädigter Mensch muss nicht unbedingt behindert sein.“ (W. Jantzen)

Wird das Individuum von der Möglichkeit, sich das kulturelle Erbe anzueignen isoliert, sind die Wahrnehmungsmöglichkeiten begrenzt, das Individuumwirdbehindert.

Somit möchte ich abschließend den Begriff der Lernbehinderung so definieren:

Jeder Mensch kann anhand von biologischen Faktoren – eingeschränkter Wahrnehmungsmöglichkeiten anhand von beispielsweise Hirnschädigungen- und von seinem sozialen Umfeld an der Aneignung des gesellschaftlich und historisch gewordenen Gegenstandes behindert werden.

3. Andere Positionen zum Begriff der Lernbehinderung

3.1 Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Gustav O. Kanter

Der Begriff der Lernbehinderung beinhaltet laut Kanter ein Arbeitskonzept, das „ auf die pädagogische und rehabilitative Förderung von Kindern Jugendlichen ausgerichtet, deren gesellschaftliche und berufliche Eingliederung durch erhebliche Lern- und Leistungsrückstände gefährdet ist.“16

Wenn man von einem Jugendlichen sagt, er sei lernbehindert, so will man zum Ausdruck bringen, dass der Betreffende schwerwiegend, umfänglich und langdauernd in seinem schulischen und ausbildungsbezogenen Lernen beeinträchtigt ist und deshalb spezifischer Hilfen bedarf.

Der Begriff der Lernbehinderung entstammt dem Bereich der allgemeinbildenden Schulen, wo man in den sechziger Jahren im Zuge einer Neuordnung des Sonderschulwesens die damaligen “Hilfsschulen“ in “Schulen für Lernbehinderte“ umbenannt hat. Verbunden damit waren eine neue Sicht von Schülern mit Lernbehinderungen und ein verstärktes Konzept zu ihrer pädagogischen Förderung. Heute steht im Vordergrund der pädagogischen Bemühungen der Aspekt der Fördermöglichkeiten. Notwendige diagnostische Abklärungen ( Diagnosekatalog) sowie eventuelle kategoriale Zuordnungen erfolgen allein im Dienste dieser Zielsetzung.

Lernbehinderung ist laut Kanter „ das exemplarische Beispiel für eine Behinderungsform, bei der durch geeignete Maßnahmen im Sinne der Rehabilitation berufliche und gesellschaftliche Eingliederung oft erreichbar sind.“

Das Lern- und Leistungsprofil von jungen Menschen mit Lernbehinderung ist oft sehr uneinheitlich. Diese Tatsache ist für die berufliche Ausbildung und Eingliederung von großer Bedeutung und hat auch unmittelbar praktische Konsequenzen, zum Beispiel für das Feststellungsverfahren bei Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation. Viele junge Menschen mit Lernbehinderung sind in Bezug auf die üblichen Anforderungsnormen der Berufsausbildung in der Tat behindert. Sie sind langsamer im Begreifen komplexer Zusammenhänge, so dass viele Berufsabschlüße zunächst unerreichbar bleiben.

Motivation, Arbeitsverhalten, Soziabilität, Belastungsfähigkeit genügen oft den Anforderungen nicht. Dennoch sind einige junge Menschen mit Lernbehinderung in manchen Bereichen in der Lage, den Erwartungsnormen dann zu entsprechen, wenn gezielte Fördermaßnahmen angeboten werden.

Manche haben sogar durch den Besuch solcher Schulen für Lernbehinderte eine so weitgehende Rehabilitation erfahren, teilweise auch den Hauptschulabschluß erworben, dass sie nach dem Schulabschluß ohne oder mit geringen Hilfen eine Berufsausbildung durchlaufen können.

Die schulische Vorbereitung lernbehinderter Kinder für den Eintritt in das Berufsleben hat sich in den letzten Jahren zwar gebessert, aber noch keineswegs überall den erwünschten Stand erreicht.

Ziel der Förder- und Rehabilitationsmaßnahmen ist immer die gesellschaftliche Eingliederung der lernbehinderten.17

3.2. Definition des Begriffes Lernbehinderung des Vereines

„Lernbehinderung e.V“

Die Fähigkeit zu lernen ist nun in unserer Gesellschaft eine Schlüsselqualifikation geworden- für alle. Sie ist ein Garant für den persönlichen Erfolg und damit für den sozialen Status!

Viele sind in unserer Gesellschaft während ihres gesamten Lebens von “Störungen des Lernens“ betroffen, diese Störungen werden zum gesellschaftlichen Phänomen.

Nun stellt sich die Frage, ob man die Tatsache, dass Personen beim Lernen Probleme haben, auf einen Begriff bringen kann, der einerseits die Tatsache dieses Problems beinhaltet und andererseits aber nicht dem lernenden Individuum dafür qua Etikettierung in Form eines Defektes eine Andersartigkeit und Besonderheit unterstellt.

Gibt es also einen Begriff, der die Tatsache, dass jeder beim Erlernen von etwas Neuem Probleme hat und einen Punkt überwinden muss, an seine Grenzen gehen muss, bis der Knoten platzt, nicht mit der Zuschreibung einer ihm liegenden mangelhaften und diskriminierenden Fähigkeit verbindet?

Wir meinen, dass der Begriff “Lernhemmung“ diese Aufgabe erfüllen könnte. Der Begriff “Lernhemmung bezieht sich auf eine Widerstandserfahrung, die prinzipiell in jedem menschlichen Lernprozess enthalten und zu überwinden ist.

Lernen muss man das, was man noch nicht kann. Und was man noch nicht kann, lernt man selten auf Anhieb. Deshalb gehören Lernhemmungen ebenso konstitutiv zum menschlichen Lernen wie Lernfähigkeiten einerseits und Lernaufgaben andererseits.

Stoßen wir uns hier nicht weiter am “Nicht- Können“, könnte man folgende Definition finden, die sich mit unseren Überlegungen im Einklang befinden würde und vor allem auch Allgemeinheitscharakter hat:

Als Lernbehinderung könnte man nun eine Hemmung bezeichnen, die in einer aktuellen, konkreten Lern- und Lebenssituation bei jedem Individuum entsteht, das etwas Neues lernen will oder soll.18

4. Kritische Reflexion

Bei dem Versuch, sich dem Begriff der Lernbehinderung zu nähern, fällt auf, dass es unterschiedliche Auffassungen über die Begrifflichkeit der Lernbehinderung gibt.

So sehen die einen darin ausschließlich das Nicht- Lernen von gesellschaftlichen Minimalvorstellungen, wie etwa schulischen Anforderungen.

Die Gruppe von Menschen, die diesen Minimalvorstellungen nicht entspricht ist laut Jantzen natürlich behindert, aber nicht durch ihre Schädigung, sondern die Festlegung von Minimalvorstellungen, die von der Gesellschaft erfordert werden.

Ich möchte mich in meiner Begriffsnäherung von Lernbehinderung wieder auf die Kulturhistorische Schule und Georg Feuser beziehen:

Spricht man bei einem Menschen von Lernbehinderung, kann nicht einfach von dem Nichtvorhandensein bestimmter Minimalvorstellungen die Rede sein, wie etwa einer Schreibschwäche oder Konzentrationsschwierigkeiten.

Wie ich bereits in 1.2 beschrieb, ist Lernen das Ergebnis einer Wechselbeziehung von Wahrnehmung und Tätigkeit.

Das Soziale steht mit dem Biologischem nicht einfach in `Wechselwirkung´; es bildet neue funktionelle Systeme und benutzt dabei die biologischen Mechanismen, bezieht sie in neue Arbeitsweisen ein, und eben auf solchen `funktionellen Neubildungen´ beruht auch das Auftreten der höheren Formen der Bewußtseinstätigkeit.

Behinderung ist nicht eine Eigenschaft einer individuellen Persönlichkeit, sondern eine gesellschaftliche Einschränkung seiner Tätigkeit und ein Merkmal gesellschaftlicher Bedingungen, unter denen Behinderte leben, mit denen sie konfrontiert werden und sich immer neu auseinandersetzen müssen.

Ein behinderter Mensch gilt in weiten Teilen unserer Gesellschaft als Mangelwesen, als Arbeitskraft minderer Güte, daher wird deutlich, in was für ein gesellschaftliches Verhältnis ein beeinträchtigtes Kind hineingeboren wird, es auf diese Verhältnisse eingehen muß, um sich selbst am Leben zu erhalten, und bestimmt wird

von vornherein als Mangelwesen, als zukünftige Arbeitskraft minderer Güte, und somit wird seine individuelle Handlungsfähigkeit ständig minimiert. Das was dann als Behinderung bezeichnet wird, ist Produkt gesellschaftlicher Bedingungen.

Die produzierte Unterschreitung des gesellschaftlichen Anforderungsniveaus an das Individuum, diese Beschränkung der Aneignung des gesellschaftlichen Erbes, verhindert die freie Entfaltung der Persönlichkeit, des Selbstbewußtseins, der Intelligenz, bedingt die als Behinderungen stigmatisierten19 Folgeerscheinungen.

Erst wenn wir die Gesellschaftlichkeit des Menschen begreifen, können wir eine Störung des Aneignungsprozesses umfassend erklären: z.B. ist ein körperbehinderter Mensch nicht behindert, so daß er am gesellschaftlichen Leben nicht teilnehmen kann, sondern es sind fehlende Fahrstühle, Treppen, zu schmale Türen usw., die einen von einer medizinisch erklärbaren Schädigung betroffenen Menschen behindern (nicht ich bin behindert, sondern ich werde behindert!); d.h. es sind gesellschaftliche Bedingungen und gesellschaftliches Bewußtsein, die behindern.

Literaturverzeichnis:

Speck, Otto:System Heilpädagogik, München; Basel, Reinhardt 1991

Speck, Otto:Frühförderung entwicklungsgefährderter Kinder, München; Basel, Reinhardt 1977

Klee, Ernst:Behindert, Frankfurt am Main 1980

Cornelsen (Hrsg):Grundkurs Psychologie, Berlin 1993

Grams, Wolfram:Menschenbilder in Pädagogik, Psychologie und Soziologie; unveröffentlichtes Manuskript, Hannover 2000

Grams, Wolfram:Zur Einheit von Wahrnehmung, Bewegung und

Kommunikation; unveröffentlichtes Manuskript, Hannover 2000

Jantzen, Wolfgang:Abbild und Tätigkeit; Solms-Oberbiel 1986

http:// www. Lernbehinderung. Org http://aaonline.dkf.de/bb/p254/html

[...]


1 Jantzen, Wolfgang: Abbild und Tätigkeit; Solms-Oberbiel 1986, S.149

2 Lompscher, J.: Entwicklung und Lernen aus kulturhistorischer Sicht Bd.1, Marburg 1996, S.24

3 Ontogenese: grch.:ontos-seiend + genesis-Erzeugung, Ursprung =Entwicklung des Lebewesens

4 Indoktrination: ideologische Beeinflussung

5 Sozietät: Gemeinschaft, Zusammenschluß

6 Wygotskij; Zitiert nach Keiler,P.: Feuerbach, Wygotskij & Co.; Hamburg 1997, S. 333

7 vgl. insgesamt: http://home.t-online.de/home/0633197197-0001/kultschu.html

8 Feuser,G.; in: Reichmann, Erwin (Hrsg.): Handbuch der kritischen und materialistischen Behindertenpädagogik und ihrer Nebenwissenschaften; Solms-Oberbiel 1984, Seite 650ff – zitiert nach Wolfram Grams, unveröffentlichtes Manuskript, Hannover 2000

9 vgl. insgesamt: Grams, Wolfram: Kulturhistorische Schule, in: Menschenbilder in Pädagogik, Psychologie und Soziologie, unveröffentlichtes Manuskript; Hannover 2000, Seite 6f

10 Ontogenese: Entwicklung des Lebewesens

11 Philogenese: Entwicklung, Entstehung der Menschheit

12 konstituieren: bilden, gründen, einrichten, zur festen Einrichtung machen

13 TMÜ: Tier-Mensch-Übergangsfeld

14 vgl. isgesamt: Feuser,G.: in Reichmann, Erwin (Hrsg.): Handbuch der kritischen und materialistischen Behindertenpädagogik und ihrer Nebenwissenschaften; Solms-Oberbiel 1984, Seite 650ff; zitiert nach Grams,W. unveröffentlichtes Manuskript, Hannover 2000

15 Jantzen, 1976

16 vgl.insgesamt: http://aaonline.dkf.de/bb/p254/html

17 vgl. insgesamt: http://aaonline.dkf.de/bb/p254/html

18 vgl.insgesamt: http://www.lernbehinderung.org

19 stigmatisieren: jmd. brandmarken, sein besonderes Zeichen hervorheben

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Details

Title
Der Begriff der Lernbehinderung aus Sicht der Kulturhistorischen Schule
Author
Year
2000
Pages
16
Catalog Number
V99759
ISBN (eBook)
9783638981965
File size
432 KB
Language
German
Keywords
Begriff, Lernbehinderung, Sicht, Kulturhistorischen, Schule
Quote paper
Nicole Weidner (Author), 2000, Der Begriff der Lernbehinderung aus Sicht der Kulturhistorischen Schule, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/99759

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