Die Geldpolitik der EZB


Trabajo Escrito, 2000

14 Páginas, Calificación: 10


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Die Konvergenzkriterien in der Währungsunion
2.1 Moderate Zinsdifferenzen
2.2 Stabiles Preisniveau
2.3 Gesunde Staatsfinanzen
2.4 Stabile Wechselkurse

3 Der Aufbau des ESZB
3.1 Die EZB
3.1.1 Das Direktorium
3.1.2 Der Zentralbankrat
3.1.3 Der Erweiterte Rat der EZB
3.2 Die Zentralbanken der Mitgliedstaaten

4 Die Ziele und Aufgaben des ESZB

5 Die geldpolitische Strategie des Eurosystems
5.1 Die quantitative Definition von Preisstabilität
5.2 Die erste ,,Säule": Die Geldmenge
5.3 Die zweite ,,Säule": Die Beurteilung der Preisentwicklung

6 Die geldpolitischen Instrumente der EZB
6.1 Die Offenmarktgeschäfte
6.1.1 Die Hauptrefinanzierungsinstrumente
6.1.2 Die langfristigen Refinanzierungsgeschäfte
6.1.3 Die Feinsteuerungsoperationen
6.1.4 Die Strukturellen Operationen
6.2 Die ständigen Fazilitäten
6.2.1 Die Spitzenrefinanzierungsfazilität
6.2.2 Die Einlagefazilität
6.3 Die Mindestreservenpolitik

7 Zugelassene Geschäftspartner

8 Die Euroschwäche
8.1 Gründe für die Euroschwäche
8.2 Voraussichtliche Entwicklung des Euro

9 Zusammenfassung

Die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank

1 Einleitung

Die Europäische Zentralbank (EZB) wurde am 01. Juli 1998 gegründet. Ihren Sitz hat sie in Frankfurt am Main.

Die eigentliche Währungsunion, die dritte und letzte Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU), begann am 01. Januar 1999. Wie die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union am 02. Mai 1998 in Brüssel entschieden, nehmen daran zunächst 11 der 15 EU - Mitgliedsstaaten teil: Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien. Diese Länder haben die Konvergenzkriterien in der Währungsunion (s. 2) erfüllt. Zu Beginn des Jahres 2002 wird der Euro, die einheitliche Währung der Teilnehmerstaaten, als Bargeld eingeführt werden und ist dann dort das alleinige gesetzliche Zahlungsmittel.

Die EZB und die 15 nationalen Zentralbanken der Mitgliedsstaaten bilden zusammen das Europäische System der Zentralbanken (ESZB; s. 3).

Die im EZB - Rat (Zentralbankrat) vertretenen nationalen Notenbanken und die EZB sind in ihren Entscheidungen unabhängig von Regierungen und Parlamenten. Zudem sind die Mitglieder der EZB nicht weisungsgebunden (institutionelle Unabhängigkeit).

Ihre gesetzliche Legitimation findet die EZB im EG - Vertrag, im Maastrichter Vertrag und in der Satzung des ESZB.

Mit ihrer Geldpolitik regelt die EZB den Geldumlauf mit dem Ziel, den Geldwert stabil zu halten.

2 Die Konvergenzkriterien in der Währungsunion

Um an der Währungsunion teilnehmen zu können, müssen die einzelnen Staaten folgende Konvergenzkriterien erfüllen, die im Vertrag von Maastricht festgelegt wurden:

2.1 Moderate Zinsdifferenzen

Die langfristigen Zinssätze in einem Teilnehmerstaat dürfen nicht mehr als 2 % über dem Durchschnitt der Zinsen für langfristig Anleihen der drei bestplatzierten Teilnehmerstaaten liegen.

2.2 Stabiles Preisniveau

,,Die Inflationsrate darf höchstens 1,5 % über dem Durchschnitt der Inflationsrate der drei preisstabilsten Länder liegen"1.

2.3 Gesunde Staatsfinanzen

Das Haushaltsdefizit eines Teilnehmerstaates oder eines EU - Staates, der der Währungsunion beitreten möchte, darf in der Regel 3% des Bruttoinlandprodukts (BIP) nicht überschreiten. Außerdem darf die Gesamtverschuldung der öffentlichen Haushalte 60% des BIP nicht übersteigen.

2.4 Stabile Wechselkurse

Die Mitgliedstaaten der EU, die noch nicht der Währungsunion angehören, gilt außerdem als Voraussetzung ihrer Aufnahme, dass die jeweilige Währung seit zwei Jahren keine Kursschwankungen hatte.

3 Der Aufbau des ESZB

3.1 Die EZB

Die EZB hat zwei wesentliche Leitungs- und Beschlussorgane: Das Direktorium und den Zentralbankrat. Das vorläufige dritte Entscheidungsorgan der EZB ist der Erweiterte Rat.

3.1.1 Das Direktorium

Das Direktorium der EZB besteht aus sechs Mitgliedern: Dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und vier weiteren Mitgliedern (Art. 112 II a EG-Vertrag). Der erste Präsident ist der Niederländer Willem Frederik Duisenberg, Vizepräsident ist Christian Noyer aus Frankreich. Die weiteren Mitglieder des Direktoriums heißen Otmar Issing (Deutschland), Tommaso Padoa Schioppa (Italien), Eugenio Domingo Solans (Spanien) und Sikka Hämäläinen (Finnland).

Die Mitglieder des Direktoriums müssen Staatsangehörige von Mitgliedstaaten der Währungsunion sein. Außerdem müssen sie Persönlichkeiten sein, die in Währungs- oder Bankfragen anerkannt und erfahren sind. Sie werden von den Staats- und Regierungchefs, unter Beteiligung des Ministerrates, des europäischen Parlaments und des EZB - Rates - ernannt. Ihre Amtszeit beträgt acht Jahre. Danach dürfen sie nicht wiederernannt werden. Das Direktorium führt die laufenden Geschäfte und vollzieht die Geldpolitik entsprechend den Leitlinien und Entscheidungen des Zentralbankrates und erteilt den nationalen Zentralbanken hierzu die erforderlichen Weisungen. Zudem führt es die Befugnisse aus, die ihm durch den EZB - Rat übertragen werden . Das Direktorium beschließt mit einfacher Mehrheit.

3.1.2 Der Zentralbankrat

Der Zentralbankrat besteht gem. Art. 112 I EG-Vertrag aus den Mitgliedern des Direktoriums und den elf Präsidenten der nationalen Zentralbanken der Teilnehmer - Staaten. Zudem können der EU - Ratspräsident und ein Mitglied der Kommission ohne Stimmrecht an den Sitzungen teilnehmen. Diese finden mindestens zehnmal im Jahr statt.

Der EZB - Rat ist das wichtigste Entscheidungsorgan der Europäischen Zentralbank. Jedes Mitglied des Zentralbankrates hat bei geldpolitischen Maßnahmen eine Stimme. In Ausnahmefällen, bei besonders wichtigen Entscheidungen, werden die Stimmen nach dem Anteil am gezeichneten Grundkapital der EZB gewichtet.

Die Aufgaben des Zentralbankrates bestehen in erster Linie darin, Leitlinien zu erlassen und Entscheidungen zu treffen, die für die Gewährleistung der Aufgabenerfüllung des ESZB notwendig sind. Er legt die Geldpolitik der Gemeinschaft fest, einschließlich der Entscheidungen in bezug auf geldpolitische Zwischenziele, Leitzinssätze und die Bereitstellung von Zentralbankgeld im ESZB.

3.1.3 Der Erweiterte Rat der EZB

Der Erweiterte Rat der EZB setzt sich zusammen aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und den Präsidenten der nationalen Zentralbanken aller Mitgliedstaaten der EU. Er besteht allerdings nur, bis alle EU - Mitgliedstaaten die Konvergenzkriterien für den Beitritt zur Währungsunion erfüllen. Bis zu dem Zeitpunkt ist er das dritte Entscheidungsorgan der EZB. ,,Der Erweiterte Rat nimmt die Aufgaben wahr, die die EZB vom Europäischen Währungsinstitut (EWI) übernommen hat und die infolge der für einen oder mehrere Mitgliedstaaten geltenden Ausnahmeregelungen in der dritten Stufe noch erfüllt werden müssen"2.

3.2 Die Zentralbanken der Mitgliedstaaten

Seit Beginn der Europäischen Wirtschaftsunion sind die Zentralbanken der Mitgliedstaaten in das ESZB integriert. Sie handeln gemäß den Leitlinien und Weisungen der EZB und werden durch ihren jeweiligen Präsidenten vertreten. Zu ihren Aufgaben gehören u. a. Devisengeschäfte, die genehmigte Ausgabe von Banknoten, Kredit- und Offenmarktgeschäfte und die Mindestreservepolitik.

4 Die Ziele und Aufgaben des ESZB

Vorrangiges Ziel des ESZB ist gem. Art. 2 der ESZB - Satzung die Gewährleistung der Preisstabilität. Soweit dies ohne Beeinträchtigung des Zieles der Preisstabilität möglich ist, unterstützt das ESZB die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Gemeinschaft, um zur Verwirklichung der Ziele der Gemeinschaft beizutragen.

Gem. Art. 3 der ESZB - Satzung bestehen die grundlegenden Aufgaben der ESZB darin,

- die Geldpolitik der Gemeinschaft festzulegen und auszuführen,
- Devisengeschäfte durchzuführen,
- die offiziellen Währungsreserven der teilnehmenden Mitgliedstaaten zu halten und zu verwalten,
- das reibungslose Funktionieren der Zahlungssysteme zu fördern und
- zur reibungslosen Durchführung der von den zuständigen Behörden auf dem Gebiet der Aufsicht über die Kreditinstitute und der Stabilität des Finanzsystems ergriffenen Maßnahmen beizutrage n3.

Zudem ist es nur der EZB gestattet, die Ausgabe von Banknoten innerhalb der Gemeinschaft zu genehmigen. Die Ausgabe von Banknoten erfolgt sowohl durch die EZB, als auch durch die nationalen Zentralbanken; zur Ausgabe von Münzgeld sind die Mitgliedstaaten berechtigt, den Umfang muss allerdings die EZB genehmigen.

5 Die geldpolitische Strategie des Eurosystems

Die geldpolitische Strategie der EZB richtet sich strikt an ihrem vorrangigen Ziel, der Gewährleistung der Preisstabilität, aus. Dieses Ziel soll sie sicherstellen.

Die geldpolitische Strategie besteht aus drei Hauptelementen: der Veröffentlichung einer quantitativen Definition des vorrangigen Ziels der Geldpolitik und den zwei ,,Säulen" der Strategie, die zur Erreichung dieses Ziels dienen. Die erste Säule ist die Geldmenge, die zweite besteht in der umfassenden Beurteilung der künftigen Preisentwicklung und der Risiken für die Preisstabilität im Euroraum4.

5.1 Die quantitative Definition von Preisstabilität

Aufgrund der strikten Ausrichtung der geldpolitischen Strategie an dem vorrangigen Ziel der EZB hat der Zentralbankrat folgende Definition beschlossen: Preisstabilität wird definiert als Anstieg des Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) für das Euro - Währungsgebiet von unter 2 % gegenüber dem Vorjahr5. Die Veröffentlichung dieser Definition dient zwei Zwecken: Sie bietet eine klare Orientierungshilfe für die Erwartungen der Marktteilnehmer bezüglich der künftigen Preisentwicklung und gibt der Öffentlichkeit einen Maßstab zur Beurteilung des Erfolgs der einheitlichen Geldpolitik. Die Preisstabilität muss mittelfristig, also über mehrere Jahre, beibehalten werden können. Durch die Definition wird eine eindeutige Obergrenze für die am HVPI gemessene Inflationsrate bestimmt (,,unter 2 %"), die mit Preisstabilität vereinbar ist. Zudem wird deutlich, dass auch Deflation als mit Preisstabilität unvereinbar angesehen wird, da Preisstabilität als Anstieg des HVPI (...) definiert wird.

Mit der in der veröffentlichten Definition von Preisstabilität gewählten Formulierung ,,Anstieg" und der Tatsache, dass keine ausdrücklich mit Preisstabilität vereinbare Untergrenze für die Inflation bestimmt wurde, wird sowohl möglicherweise vorhandenen Messfehlern wie auch der Unsicherheit über deren Ausmaß Rechnung getragen6. Der HVPI ist somit Kriterium für die Beurteilung der Preisstabilität.

5.2 Die erste ,,Säule": Die Geldmenge

Der Geldmenge wird eine herausragende Rolle beigemessen. Dies zeigt sich darin, dass der EZB - Rat am 01. Dezember 1998 einen quantitativen Referenzwert für das Geldmengenwachstum von M3 bekannt gab. Die Geldmenge soll nur um den Referenzwert von 4½ % wachsen. Dabei wird ein mittelfristiges Wachstum des BIP zwischen 2 % und 2½ % angenommen. Der Referenzwert soll dem EZB - Rat als Richtschnur für die Geldpolitik dienen und zur mittelfristigen Beibehaltung der Preisstabilität beitragen. Daher wird ein Abweichen des Geldmengenwachstums vom Referenzwert zwecks Feststellung und Interpretation der wirtschaftlichen Ursache des Abweichens zunächst eingehender analysiert werden7. Denn erhebliche und anhaltende Abweichungen signalisieren Risiken für die Preisstabilität auf mittlere Sicht. Ist die Preisstabilität gefährdet, wird der Rat darauf reagieren. Eine gründliche Analyse des tatsächlichen Geldmengenwachstums in Relation zum Referenzwert wird regelmäßig durch den EZB - Rat durchgeführt.

Der Referenzwert M3 beinhaltet den Bargeldumlauf zuzüglich bestimmter Verbindlichkeiten der im Euro - Währungsgebiet ansässigen Monetären Finanzinstitute (MFI): Sicht-, Termin- und Spareinlagen, Repogeschäfte, Schuldverschreibungen, Geldmarktfondanteile und Geldmarktpapiere8.

5.2 Die zweite ,,Säule": Die Beurteilung der Preisentwicklung

Neben der o. g. Analyse spielt eine umfassende Beurteilung der Aussichten für die Preisentwicklung und der Risiken für die Preisstabilität im Euroraum eine wichtige Rolle in der Strategie des Eurosystems9. Diese Beurteilung basiert auf einer breiten Palette von wirtschaftlichen und finanzielle Größen als Indikatoren der künftigen Preisentwicklungen, wie z. B. Löhne, Wechselkurse, Anleihekurse und die Zinsstrukturkurve, verschiedene Messgrößen für die reale Wirtschaftstätigkeit, fiskalpolitische Indikatoren, Preis- und Kostenindizes sowie Konjunktur- und Verbraucherumfragen. Außerdem analysiert das Eurosystem Inflationsprognosen von internationalen Organisationen, anderen Stellen, Marktteilnehmern usw. und liefert eine eigene Einschätzung der künftigen Preisentwicklung.

6 Die geldpolitischen Instrumente der EZB

Um seine Ziele, im Vordergrund die Preisstabilität, zu erreichen, stehen dem ESZB einige geldpolitischen Instrumente zur Verfügung. Diese lassen sich in drei Hauptgruppen einteilen: die Offenmarktgeschäfte, die ständigen Fazilitäten und die Mindestreservepolitik.

6.1 Die Offenmarktgeschäfte

Die Offenmarktgeschäften dienen der Steuerung der Zinssätze und der Liquidität am Markt und geben Signale bezüglich des geldpolitischen Kurses. Hinsichtlich ihrer Zielsetzung, des Rhythmus' und der Verfahren ihrer Vermarktung können die Offenmarktgeschäfte in vier Kategorien unterteilt werden: die Hauptrefinanzierungsinstrumente, die längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte, die Feinsteuerungsoperationen und die strukturellen Operationen.

6.1.1 Die Hauptrefinanzierungsinstrumente

Als Hauptrefinanzierungsinstrumente dienen liquiditätszuführende befristete Transaktionen, vor allem in Form von Wertpapierpensionsgeschäften. ,,Befristete Transaktionen sind Geschäfte, bei denen das ESZB refinanzierungsfähige Sicherheiten im Rahmen von Rückkaufsvereinbarungen kauft oder verkauft"10. Sie haben eine Laufzeit von zwei Wochen und werden wöchentlich von den nationalen Zentralbanken durchgeführt. Sie werden nach einem vorher festgelegten Zeitplan im Standardtenderverfahren (Tenderverfahren = Ausschreibungsverfahren) abgewickelt. Die Standardtender werden innerhalb von 24 Stunden von der Tenderankündigung bis zur Bestätigung des Zuteilungsergebnisses durchgeführt11.

Über die Hauptrefinanzierungsinstrumente wird dem Fina nzsektor der größte Teil des Refinanzierungsvolumens zur Verfügung gestellt12.

6.1.2 Die längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte

Längerfristige Refinanzierungsgeschäfte sind ebenfalls liquiditätszuführende befristete Transaktionen, die im Rahmen von Standardtendern und nach einem vorher festgelegten Zeitplan von den nationalen Zentralbanken durchgeführt werden. Sie haben eine Laufzeit von drei Monaten und werden monatlich abgewickelt. Sie dienen der Bereitstellung von längerfristigen Refinanzierungsmitteln und der Zuführung von Liquidität. Da die längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte im allgemeinen dem Markt keine Signale geben sollen, tritt das ESZB im Regelfall als Preisnehmer auf.

6.1.3 Die Feinsteuerungsoperationen

Die Feinsteuerung erfolgt hauptsächlich über befristete Transaktionen, aber auch in Form von definitiven Käufen und Verkäufen, der Hereinnahme von Termineinlagen oder Devisenswapgeschäften. Definitive Käufe bzw. Verkäufe sind ,,Transaktionen, bei denen die Zentralbank Vermögenswerte definitiv am Markt (per Kasse oder Termin) kauft oder verkauft"13. Devisenswapgeschäfte sind ,,gleichzeitige Kassa- und Termintransaktionen in einer Währung gegen eine andere"14.

Feinsteuerungsoperationen werden üblicherweise von den nationalen Zentralbanken als Schnelltender (innerhalb einer Stunde) oder als bilaterale Geschäfte mit einer begrenzten Anzahl von Geschäftspartnern durchgeführt. Bilaterale Geschäfte sind ein ,,Verfahren, bei dem die Zentralbank nur mit einem oder wenigen Geschäftspartnern direkt Geschäfte abschließt, ohne Tenderverfahren zu nutzen"15.

,,Die Feinsteuerungsoperationen können von Fall zu Fall zur Steuerung der Marktliquidität und der Zinssätze durchgeführt werden, und zwar insbesondere, um die Auswirkungen unerwarteter Liquiditätsschwankungen auf die Zinssätze auszugleichen"16.

6.1.4 Die strukturellen Operationen

Die strukturellen Operationen können in Form von befristeten Transaktionen, definitiven Käufen und Verkäufen oder der Emission von EZB - Schuldverschreibungen erfolgen. Sie werden genutzt, wenn die EZB die strukturelle Liquiditätsposition des Finanzsektors gegenüber dem ESZB (in regelmäßigen oder unregelmäßigen Abständen) anpassen will17. Sie sind auf einen längeren Zeitraum angelegt. Als befristete Transaktionen oder Emission von Schuldverschreibungen werden die strukturellen Operationen von den nationalen Zentralbanken als Standardtender durchgeführt, als definitive Käufe oder Verkäufe im Wege unregelmäßiger bilateraler Geschäfte.

6.2 Die ständigen Fazilitäten

Die ständigen Fazilitäten dienen der Bereitstellung oder Absorbierung von Übernachtliquidität. Sie signalisieren den allgemeinen Kurs der Geldpolitik und stecken Ober- und Untergrenze der Geldmarktsätze für Tagesgelder ab. Die zugelassenen Geschäftspartner (s. 7) können zwei ständige Fazilitäten, die dezentral von den nationa len Zentralbanken verwaltet werden, auf eigene Initiative in Anspruch nehmen18: Die Spitzenrefinanzierungs- und die Einlagefazilität.

5.2.1 Die Spitzenrefinanzierungsfazilität

Die Spitzenrefinanzierungsfazilität wird von den Geschäftspartnern in Anspruch genommen, wenn diese sich Übernachtliquidität zu einem vorgegebenen Zinssatz gegen refinanzierungsfähige Sicherheiten von den nationalen Zentralbanken beschaffen wollen. Voraussetzung dabei ist, dass ausreichende Sicherheiten zur Verfügung stehen. ,,Der Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungspolitik bildet im allgemeinen die Obergrenze des Tagesgeldsatzes"19.

6.2.2 Die Einlagefazilität

Umgekehrt zur Spitzenrefinanzierungsfazilität wird bei der Nutung der Einlagefazilität ein Guthaben (Überliquidität) bei den nationalen Zentralbanken bis zum nächsten Geschäftstag zu einem im voraus bestimmten Zinssatz angelegt, der im allgemeinen die Untergrenze des Tagesgeldsatzes bildet. Dabei erhalten die Geschäftspartner keine Sicherheiten für ihre Einlagen.

6.3 Die Mindestreservenpolitik

,,Am 07.Juli 1998 beschloss der EZB - Rat, dass die EZB mit Beginn der dritten Stufe die in den Mitgliedstaaten des Euro - Währungsgebiets niedergelassenen Kreditinstitute verpflichten wird, Mindestreserven zu halten"20. Das Mindestreservesystem dient im wesentlichen der Stabilisierung der Geldmarktzinsen und der Herbeiführung oder Vergrößerung einer strukturellen Liquiditätsknappheit. Die rechtlichen Grundlagen sind Art. 19 der EZB - Satzung und die Verordnung des Rats über die Auferlegung einer Mindestreservepflicht durch die EZB. Bei der Berechnung des Mindestreservesolls wird der von der EZB auf 2 % festgesetzte Mindestreservesatz auf bestimmte Verbindlichkeiten bezogen: täglich fällige Einlagen, Einlagen mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist von bis zu zwei Jahren, Schuldverschreibungen mit vereinbarter Laufzeit von bis zu zwei Jahren und Geldmarktpapiere. Bei Nichtbeachtung kann die EZB Sanktionen verhängen.

7 Zugelassene Geschäftspartner

Um zu den geldpolitischen Geschäften des Eurosystems zugelassen zu werden, müssen die Geschäftspartner bestimmte Zulassungskriterien erfüllen. Grundsätzlich sind alle mindestreservepflichtigen Institute zugelassen. ,,Sie müssen aber auch bestimmten aufsichtsrechtlichen und operationellen Anforderungen gerecht werden, d. h. sie müssen finanziell solide sein und die operationellen Kriterien für die Teilnahme an geldpolitischen Geschäften erfüllen"21.

Die zugelassenen Geschäftspartner haben generell Zugang zu den ständigen Fazilitäten des ESZB und zu den im Standardtenderverfahren abgewickelten Offenmarktgeschäften. Dieser Zugang wird ihnen nur über die nationale Ze ntralbank des Mitgliedstaates gewährt, in dem das betreffende Institut niedergelassen ist.

8 Die Euroschwäche

Wie bereits erwähnt, ist vorrangiges Ziel der EZB bzw. des ESZB die Gewährleistung der Preisstabilität. Jedoch ist der Wert des Euro, der gemeinsamen Währung der Mitgliedstaaten der EWU, seit Beginn der Währungsunion, also seit dem 01.01.1999, stark gesunken. Von dem Zeitpunkt an bis heute gab es nur zwischenzeitliche, kurze Aufwärtstrends. Anfang Januar 1999 kostete der Euro 1,1747 Dollar, Anfang Mai 2000 wurde er erstmals mit unter 0,90 Dollar gehandelt. Zur Zeit erfährt der Euro wieder einen leichten Aufwärtstrend. Womit ist die Euro - Schwäche zu erklären und wie wird sich der Euro voraussichtlich in den nächsten Monaten entwickeln?

8.1 Gründe für die Euroschwäche

1999 war die Abwertung des Euro noch mit den geringeren Wachstums- uns Zinsperspektiven im Euro - Raum zu erklären. Doch so kann die Euro - Schwäche heute nicht mehr erklärt werden. Vielmehr deutet mittlerweile alles auf eine Überreaktion hin. Der geringe Außenwert des Euro ist wohl eher eine Folge von Übertreibungen des Marktes. Studien von internationalen Organisationen stützen die Annahme, dass der Euro um 20 - 30% unterbewertet sei. Diese niedrige Bewertung ist jedoch nicht gerechtfertigt.22

8.2 Voraussichtliche Entwicklung des Euro

Mit dem derzeitigen Aufschwung des Euro ist nicht sichergestellt, ob eine Trendwende schon erreicht ist. Ein weiteres Fallen des Euro ist noch möglich, jedoch wird der Euro, da sind sich Experten überwiegend einig, in den nächsten Monaten wieder steigen. Analysten sehen den Euro in zwölf Monaten bei etwa 1,10 Dollar. Als Gründe für den höheren Eurowert nennen sie u. a. eine Zinserhöhung durch die Federal Reserve Bank der USA, aber auch das Anziehen der Konjunktur im Euroraum.

Sollte die Abwertung einen kritischen Punkt überschreiten, kann die EZB den Euro - Kurs beeinflussen, indem sie am Devisenmarkt auftritt und Stützungskäufen vornimmt.23

9 Zusammenfassung

An der Europäischen Währungsunion, die am 01.01.1999 begann, nehmen bislang 11 Staaten der EU teil, die die Konvergenzkriterien erfüllt haben. Demnächst soll Griechenland folgen, dass mittlerweile ebenfalls die Konvergenzkriterien erfüllt hat, jedoch weiterhin unter einem hohen Schuldenstand leidet.

Vorrangiges Ziel der am 01.07.1998 gegründeten Europäischen Zentralbank ist die Gewährleistung der Preisstabilität. An diesem Ziel richtet sich ihre aus drei Säulen bestehende geldpolitische Strategie aus. Um ihr vorrangiges Ziel zu erreichen, stehen der EZB einige geldpolitische Instrumente zur Verfügung: Die Offenmarktgeschäfte, die ständigen Fazilitäten und die Mindestreservepolitik.

Bedenken gibt es derzeit aufgrund des ständigen Wertverlustes des Euro gegenüber dem Dollar seit seiner Einführung im Januar 1999. Glaubt man Expertenmeinungen, soll der Euro jedoch in den nächsten Monaten wieder steigen.

Positiv zu der Arbeit des Euro lässt sich in jedem Fall sagen, dass die Preisstabilität in der EU so groß ist wie nie zuvor.

Quellennachweis

Internetseiten:

http://www.bundesbank.de/ezb/de/ecb/kurzdarstellung/funktionen.htm

http://www.bundesbank.de/ezb/de/ecb/kurzdarstellung/organisation.htm

http:/www.lbb.bw.schule.de/~meissner/Euro/docs/euro4.htm

Literaturangaben:

Europäische Zentralbank Die einheitliche Geldpolitik in Stufe 3

Allgemeine Regelungen für die geldpolitischen

Instrumente und Verfahren des ESZB September 1998

(s. auch: http://www.bundesbank.de/ezb/index.htm)

Europäische Zentralbank EZB - Jahresbericht 1998

Seidel, Horst / Grundlagen der Volkswirtschaftslehre

Temmen, Rudolf 17. Auflage Bad Homburg vor der Höhe 1999

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

[...]


1 http:/www.lbb.bw.schule.de/~meissner/Euro/docs/euro4.htm, S. 1

2 http://www.bundesbank.de/ezb/de/ecb/kurzdarstellung/organisation.htm, S. 2

3 http://www.bundesbank.de/ezb/de/ecb/kurzdarstellung/funktionen.htm, S. 1

4 EZB - Jahresbericht 1998, S. 51

5 EZB - Jahresbericht 1998, S. 51

6 EZB - Jahresbericht 1998, S. 52

7 EZB - Jahresbericht 1998, S. 53

8 Seidel / Temmen, S. 317

9 EZB - Jahresbericht 1998, S. 54

10 Seidel / Temmen, S. 314

11 Seidel / Temmen, S. 315

12 Europäische Zentralbank, S. 3

13 Europäische Zentralbank, S. 81

14 Europäische Zentralbank, S. 81

15 Europäische Zentralbank, S. 81

16 http://www.bundesbank.de/ezb/de/ecb/kurzdarstellung/funktionen.htm, S. 3

17 http://www.bundesbank.de/ezb/de/ecb/kurzdarstellung/funktionen.htm, S. 2

18 http://www.bundesbank.de/ezb/de/ecb/kurzdarstellung/funktionen.htm, S. 3

19 Europäische Zentralbank, S. 4

20 EZB - Jahresbericht 1998, S. 68

21 EZB - Jahresbericht 1998, S. 71

22 Financial Times Deutschland vom 04.05.2000 / 07.05.2000; Handelsblatt vom 26.05.2000 und Spiegel Online 21/2000

23 Financial Times Deutschland vom 04.05.2000 / 07.05.2000; Handelsblatt vom 26.05.2000 und Spiegel Online 21/2000

Final del extracto de 14 páginas

Detalles

Título
Die Geldpolitik der EZB
Calificación
10
Autor
Año
2000
Páginas
14
No. de catálogo
V99805
ISBN (Ebook)
9783638982429
Tamaño de fichero
453 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Geldpolitik
Citar trabajo
Diane Fehse (Autor), 2000, Die Geldpolitik der EZB, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/99805

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