In dieser Arbeit geht es um das Image jener Polizei zu Zeiten der NS-Herrschaft. Während Hitlers Schutzstaffel und auch die Truppen der deutschen Wehrmacht innerhalb der breiten Bevölkerung mittlerweile als Täter bekannt sind, wurde die Untersuchung der Polizeiverbände bisweilen sträflich vernachlässigt. Die vorliegende Arbeit soll sich deshalb mit der deutschen Ordnungspolizei und der Frage nach ihrer (Mit-)Schuld an den Kriegsverbrechen des Zweiten Weltkrieges befassen.
Nach der Untersuchung verschiedener Schriftzeugnisse wird es schließlich um die Beurteilung gehen, inwieweit das Bild vom tüchtigen, braven und volksnahen Ordnungshüter Bestand hat oder es sich vielleicht doch um eine eiskalte Truppe von professionalisierten Mördern handelt.
Als Quellen dienen hier die Werke ausgewiesener Experten in der Thematik Ordnungspolizei & Holocaust, wie Stefan Klemp, Wolfgang Curilla und Christopher Browning, welche umfassende Arbeiten zum Wirken der deutschen Polizei im gesamten europäischen Raum vorgelegt haben. Ebenso werden auch ältere oder umstrittenere Werke, wie die Schriften Georg Tessins oder Daniel Jonah Goldhagens zur Klärung der vorliegenden Forschungsfrage herangezogen.
„Polizei – Dein Freund und Helfer“ dieses, gemeinhin dem sozialdemokratischen Innenminister Carl Severing zugeschriebene, Zitat findet sich auch heute noch in den Köpfen der meisten Bundesbürger wieder. Dabei war es erst Heinrich Himmler, welcher als Reichsführer SS und Chef der deutschen Polizei, in seiner Rede vom 17.12.1934, den Spruch wieder aufgriff und damit wirklich Publik machte. Sein Ziel war es hierbei, mittels einer aufwendigen Medienkampagne, der Polizei zu einem besseren Ansehen zu verhelfen und insbesondere Volksnähe, (im nationalsozialistischen Sinne) gegenüber dem, wortwörtlich, eher distanzierten Verhältnis aus der wilhelminischen Ära, zu demonstrieren. Hierzu wurde die enorme Propagandamaschinerie der Nationalsozialisten bemüht und u.a. zahllose Plakate im gesamten Reich, mit entsprechendem Inhalt, veröffentlicht.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
Polizei im NS-Staat
Struktur der Polizei
Militarisierung der Ordnungspolizei
Ideologische Schulung innerhalb der Ordnungspolizei
Von Menschen und Mördern
Fazit
Literaturverzeichnis
Einleitung
„Polizei – Dein Freund und Helfer“ dieses, gemeinhin dem sozialdemokratischen Innenminister Carl Severing zugeschriebene, Zitat findet sich auch heute noch in den Köpfen der meisten Bundesbürger wieder. Dabei war es erst Heinrich Himmler, welcher als Reichsführer SS und Chef der deutschen Polizei, in seiner Rede vom 17.12.1934, den Spruch wieder aufgriff und damit wirklich Publik machte. Sein Ziel war es hierbei, mittels einer aufwendigen Medienkampagne, der Polizei zu einem besseren Ansehen zu verhelfen und insbesondere Volksnähe, (im nationalsozialistischen Sinne) gegenüber dem, wortwörtlich, eher distanzierten Verhältnis aus der wilhelminischen Ära, zu demonstrieren. Hierzu wurde die enorme Propagandamaschinerie der Nationalsozialisten bemüht und u.a. zahllose Plakate im gesamten Reich, mit entsprechendem Inhalt, veröffentlicht.
Auch in dieser Hausarbeit soll es um das Image jener Polizei zu Zeiten der NS-Herrschaft gehen, denn während Hitlers Schutzstaffel und auch die Truppen der deutschen Wehrmacht, innerhalb der breiten Bevölkerung, mittlerweile als Täter bekannt sind, wurde die Untersuchung der Polizeiverbände bisweilen sträflich vernachlässigt. Die vorliegende Arbeit soll sich deshalb mit der deutschen Ordnungspolizei und der Frage nach ihrer (Mit-)Schuld an den Kriegsverbrechen des Zweiten Weltkrieges befassen.
Hierzu muss zunächst geklärt werden, welche Institution konkret im Fokus dieser Beurteilung steht, ehe anhand einschlägiger Schriften, welche mitunter anhand von Einzelfallbeispielen Auskunft über die ideologische Einstellung, als auch die praktische Arbeit und etwaige Verbrechen der Truppe liefern sollen.
Nach der Untersuchung jener Schriftzeugnisse wird es schließlich um die Beurteilung gehen, inwieweit das Bild vom tüchtigen, braven und volksnahen Ordnungshüter Bestand hat oder es sich vielleicht doch um eine eiskalte Truppe von professionalisierten Mördern handelt.
Als Quellen dienen hier die Werke ausgewiesener Experten in der Thematik Ordnungspolizei & Holocaust, wie Stefan Klemp, Wolfgang Curilla und Christopher Browning, welche umfassende Arbeiten zum Wirken der deutschen Polizei im gesamten europäischen Raum vorgelegt haben. Ebenso werden auch ältere oder umstrittenere Werke, wie die Schriften Georg Tessins oder Daniel Jonah Goldhagens zur Klärung der vorliegenden Forschungsfrage herangezogen.
Aufgrund der Forschungslage werden einige der verwendeten Texte sehr aktuelle Erkenntnisse berücksichtigen, wenngleich die unzureichende Aufarbeitung des Themas in den vergangenen Jahrzehnten sowie die schwere Beweislage hinsichtlich der oft nur persönlich oder telefonisch ausgesprochenen Mordbefehle, nur einen vergleichsweise überschaubaren Fundus an wissenschaftlicher Literatur zu dieser Thematik ermöglicht haben.
Polizei im NS-Staat
Wichtig zur Klärung der Schuldfrage ist es zunächst aufzuzeigen, wie der eigentliche Täterkreis aussah, welcher in dieser Arbeit untersucht werden soll.
Struktur der Polizei
Hierzu ist es erforderlich sich mit den Strukturen der deutschen Polizei zu Zeiten der NS-Herrschaft bzw. des Zweiten Weltkriegs (1939-1945) vertraut zu machen. So wurde noch zu Zeiten der Weimarer Republik, Anfang der 1920er Jahre, die überwiegend kommunal agierenden Polizeistellen in landespolizeiliche Organisationen umgewandelt, welche sich im Wesentlichen in 3 Bereiche gliederten1:
- Die Verwaltungspolizei, welche sich wie, es der Name suggeriert, mit Aufgaben verwaltungstechnischer Natur (Pass-/Meldewesen, Zulassung von Kraftfahrzeugen, Führerscheinausgabe, Konzessionierung/Überwachung von Betrieben, Personen- und Gütertransport) befasste.2
- Die Schutzpolizei, typische „uniformierte Beamte“, welche üblicherweise auf der Straße oder in entsprechenden Dienststellen mit der alltäglichen Verbrechensbekämpfung betraut sind. (Streifendienst, Aufnahme und Bearbeitung von Strafanzeigen, Verkehrsüberwachung, Überwachung der Einhaltung des Landfriedens, Fahndungen etc). Wichtig ist noch zu erwähnen, dass sich damals Mitglieder der Schutzpolizei überwiegend aus Veteranen des „großen Kriegs“ oder Mitgliedern paramilitärischer Freikorps rekrutierten, welche damals gegen zumeist linksradikale Aufstände vorgingen.3
- Die Kriminal- und politische Polizei, deren vornehmliche Aufgabe darin besteht strafbare Handlungen aufzudecken, zu erforschen und zu verfolgen. Des Weiteren zählten zu den Aufgaben die Kriminalprävention, Identitätsfeststellung, Überwachung, Unterstützung der Staatsanwaltschaft und Festsetzung der Richtlinien über die Aus- und Weiterbildung von Polizeibeamten.4
Ausgehend von dieser Gliederung, machten sich die Nationalsozialisten im Zuge der staatlichen Gleichschaltung daran, die Polizei weiter zu zentralisieren und in ihrem Sinne umzustrukturieren. Wesentliche Schritte, die hier zu nennen sind, wären:
- Die sogenannte Reichstagsbrandverordnung vom 28.2.1933, welche in der Folge wichtige verfassungsmäßige Grundrechte außer Kraft setzte, die da wären: Freiheit der Person, Unverletzlichkeit der Wohnung, Briefgeheimnis, Recht auf freie Meinungsäußerung, Versammlungsrecht, Recht zur Bildung von Vereinen, Unverletzlichkeit des Eigentums. Auch ermöglichte dies die Bestimmung von Reichskommissaren, durch den (nationalsozialistischen) Reichsinnenminister Wilhelm Frick.
Diese hatten fortan weitreichende Befugnisse in ihren jeweiligen Ländern, um die „Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ zu gewährleisten.
So ernannte der am 9. März berufene bayerische Reichskommissar Franz Xaver Ritter von Epp, im Rahmen seines Amtes noch am selbigen Tag den Reichsführer SS, Heinrich Himmler, zum kommissarischen Leiter der Polizeidirektion München.5
- Ein Erlass im Februar 1933, in welchem Hermann Göring als preußischer Innenminister die Aufstellung einer aus SS, SA & Stahlhelm zu rekrutierenden Hilfspolizei verfügte. Truppenverbände also, welche zumeist für den Schutz von NS-Veranstaltungen & Organisationen genutzt wurden und so die Grenze zwischen staatlicher Exekutive und paramilitärischen Parteiorganisationen verschwimmen ließen. Andere Länder folgten diesem Vorbild zeitnah.6
- Das Gleichschaltungsgesetz vom 31. März 1933, welches die Zusammensetzung der Landesparlamente zu Gunsten der Nationalsozialisten veränderte und Landesparlamenten Gesetzgebungskompetenz einräumte.
Sowie dem 2. Gleichschaltungsgesetz vom 7. April 1933 welches die Reichsregierung ermächtigte Reichsstatthalter mit diktatorischen Befugnissen (weitgehend eigenmächtige Herrschaft über die Landesparlamente) einzusetzen.7
- Die Übernahme der Politischen Polizei am 30.1.1933, welche umstrukturiert wurde und ab dem 1.3.1935 auch offiziell unter dem Namen Geheimen Staatspolizei (Gestapo) kriminalpolizeiliche Aufgaben mit besonderem Fokus auf politische (Straf-)verfolgung übernahm.
Am 20. April 1933 wurde zudem Himmler zum Inspekteur und stellvertretender Chef der (preußischen) Gestapo ernannt, welcher seinerseits Kompetenzen an den Chef der bayerischen politischen Polizei (und des SS-Sicherheitsdiensts), Reinhard Heydrich delegierte und diesen folglich zum Leiter der Gestapo machte.
Mit dem Gesetz vom 26. April 1933 wurde die Gestapo schließlich aus dem regulären Polizeiapparat ausgegliedert und in den Verwaltungsbereich des neuen „Geheimen Staatspolizeiamtes“ überführt, gefolgt vom 2. Gestapo-Gesetz des 30. November 1933, welches die Gestapo schließlich zu einem völlig selbstständigen Zweig der inneren Verwaltung erhob. Alsbald folgte schließlich die Konsolidierung der meisten anderen Länder des Reiches im Winter 33/34, welche somit auch ihre „Politische Polizei“-Abteilungen in eine Gestapo nach preußischem Vorbild umgestalteten.8
- Parallel diente das am 7.4.1933 erlassene „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ dazu, im nationalsozialistischen Sinne untaugliche (also nichtarische oder politisch anders orientierte) aus dem Beamtenverhältnis zu entlassen und zeitgleich wiederum zahlreiche Posten mit parteitreuen Polizisten zu besetzen.9
- Bestandteil dieser Umstrukturierung war auch ein Erlass des Reichsinnenministers Wilhelm Frick vom 16.3.1936, später nahezu identisch übernommen von Heinrich Himmler, in welchem er Charakteristika für angehende Offiziere und Unteroffiziere darlegt. Diese mussten neben der üblichen körperlichen Eignung und sportlichen Leistungsfähigkeit, ihre arische Abstammung belegen können, einen zweijährigen Wehrdienst abgeleistet haben (ab März 1935 galt die allgemeine Wehrpflicht), mussten Zugehörigkeit zur NSDAP oder einer ihrer Unterorganisationen nachweisen, sprich loyale Nationalsozialisten sein und selbst dann war es in letzter Instanz der Reichsführer-SS bzw. andere ranghohe Polizisten/Nationalsozialisten, welche unter allen in Frage kommenden Bewerbern diejenigen heraussuchten, die ihrer Meinung nach für eine entsprechende Ausbildung in Frage kamen.10
- Am 17. Juni 1936 schließlich wurde der Reichsführer SS, Heinrich Himmler, per Erlass zum Chef der Deutschen Polizei (im Reichsministerium des Inneren) ernannt. In dieser Funktion verfügte er am 26. Juni 1936 die Aufteilung/Neuordnung der polizeilichen Geschäftsbereiche.
Kraft dieses Erlasses gliederte sich die Polizei im NS-Staat fortan in Ordnungspolizei und Sicherheitspolizei.11
Die Aufgaben, welche dieser neuen „Ordnungspolizei“ zugedacht waren, sind wohl am ehesten mit denen der Schutzpolizei zu Zeiten der Weimarer Republik zu vergleichen.
So gab es noch die klassische „Schutzpolizei“, welche in den Städten des Reichs für Sicherheit zu sorgen hatte.
Auf dem Land hingegen setzte man zu gleichem Zwecke die „Gendarmerie“ ein, wobei die „motorisierte Gendarmerie“ zudem mit der Überwachung des Verkehrs betraut war.
Ebenso gab es noch eine „Verwaltungspolizei“, welche jedoch primär für Aufgaben der Wohlfahrtspflege herangezogen wurde, wohingegen das Pass-/Meldewesen und andere essenzielle Tätigkeiten der alten Verwaltungspolizei von den Beamten der Sicherheitspolizei übernommen wurden.12
So zeigt sich bereits strukturell, dass die gesamte deutsche Polizei einem rapiden Wandel nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten unterzogen wurde. In jedem Fall kann man sagen, dass die politische und polizeiliche Führungsebene ausgetauscht wurde, wichtige Schlüsselpositionen an regimetreue Unterstützer vergeben, aber sicherlich auch unter den einfachen Polizisten, ein merklicher Wechsel stattgefunden haben muss.
Rein strukturell handelt es sich dadurch zunächst noch keineswegs um ausgewiesene Mord-Kommandos, doch die enge Verknüpfung staatlicher Exekutive mit der Partei begünstigt sicherlich eine tendenziöse Radikalisierung zu Gunsten der NS-Ideologie.13
Militarisierung der Ordnungspolizei
Durch Runderlass des preußischen Innenministers, Hermann Göring, vom 26.März 1933 wurde wenige Monate nach Regierungsantritt der Nationalsozialisten damit begonnen in den Ländern des Reichs „Landespolizeiinspektionen“ zu errichten.14
Diese dienten spätestens ab einer Verfügung vom 15. November gleichen Jahres, durch Reichsinnenminister Wilhelm Frick als „Reichs-Zwischenbefehlsstelle“, was wiederum ein Beleg für die oben bereits erwähnte Kompetenzverlagerung auf das Reich ist.15
Auch optisch wollte man rasch Zeichen setzen und so kündigte man bereits im April 1933 eine gänzlich neue Uniformierung der Polizeitruppen an. Bis zur flächendeckenden Umsetzung dauerte es zwar, doch erste Polizeigruppen waren schon im Sommer “33 in den neuen, der Wehrmacht ähnlichen Uniformen in hellgrün bzw. feldgrau gekleidet und trugen auf ihren Helmen bzw. Tschakos statt dem Polizeistern und Wappen der Länder nunmehr den Reichsadler mitsamt Hakenkreuz zur Schau.16
Hermann Göring verfügte am 17.1.1934, dass 15 Kommandeure der Ausbildungsleitung ernannt werden sollten, welche im Mobilmachungsfall als Regimentskommandeure fungieren würden.
Durch Erlass des Reichswehrministers, General Werner von Blomberg, vom 8.2.1934 unterstehen fortan im Kriegsfall alle Landespolizeikräfte dem Befehl der Heeresleitung.17
Am 9.3.1934 überträgt Hermann Göring die Leitung der preußischen Landespolizei an den Kommissar z.b.V. (zur besonderen Verwendung) Kurt Daluege, welcher fortan Chef der Schutzpolizei bzw. General der Landespolizei wird.18
Am 1. Oktober 1934 wurde die Polizei in „Landespolizei-Gruppen“ strukturieret, welche im Aufbau Infanterie-Regimentern entsprachen.
Nach der Vereinigung des preußischen Innenministeriums mit dem Reichsministerium des Inneren am 1. November 1934, liegt die Befehlsgewalt beim General der Landespolizei Kurt Daluege und seinem „Reichsstab der Landespolizei“.19
[...]
1 Wilhelm, Polizei im NS-Staat, S. 22ff.; dazu: Neufeldt, Entstehung und Organisation des Hauptamtes Ordnungspolizei, S. 5.; dazu Lichtenstein, Himmlers grüne Helfer, S. 18f.
2 Ebd. S. 24.
3 Ebd. S. 24ff.; dazu: Browning, Ganz normale Männer, S. 23.
4 Wilhelm, Polizei im NS-Staat, S. 26ff.
5 Ebd. S. 39f.; dazu: Lichtenstein, Himmlers Helfer, S. 21; dazu: Bollmann, Die Deutsche Polizei im Nationalsozialismus, 1. Infiltration und Machtübernahme u. 2. Die Separation der Politischen Polizei und die Gründung der Gestapo.
6 Ebd. S. 38 u. 47f.; dazu: Deppisch, Täter auf der Schulbank, S. 65f.
7 Wilhelm, Polizei im NS-Staat, S. 60f.; dazu: Lichtenstein, Himmlers Helfer, S. 20.
8 Ebd. S. 40ff., 72 u. 78ff.; dazu: Lichtenstein, Himmlers Helfer, S. 21; dazu: Dams/Köhler, Spannungsfeld der Umbrüche, S. 24ff.; dazu: Bollmann, Die Deutsche Polizei im Nationalsozialismus, 2. Die Separation der Politischen Polizei und die Gründung der Gestapo.
9 Ebd. S. 40; dazu: Kopitzsch, Hamburger Polizeibataillone, S. 254f.
10 Deppisch, Täter auf der Schulbank, S. 159ff.
11 Wilhelm, Polizei im NS-Staat, S. 76; dazu: Deppisch, Täter auf der Schulbank, S. 67.
12 Ebd. S. 83ff.; dazu: Deppisch, Täter auf der Schulbank, S. 68ff.; dazu: Diercks Hamburger Ordnungs- und Schutzpolizei, S. 24ff.
13 Klemp, Vernichtung, 42ff.
14 Wilhelm, Polizei im NS-Staat, S. 66f.
15 Ebd. S. 67f.; dazu: Deppisch, Täter auf der Schulbank, S. 67.
16 Ebd. S. 67 u. 77f.
17 Ebd. S. 68.
18 Ebd. S. 68; dazu: Bollmann, Die Deutsche Polizei im Nationalsozialismus, 3. Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei u. 4. Das Reichssicherheitshauptamt und das Hauptamt der Ordnungspolizei.
19 Ebd. S. 69.
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