Werbung per Email (Spam)


Ausarbeitung, 2000

17 Seiten, Note: 1


Leseprobe


Inhalt

I. Allgemeines
Einleitung
Was ist Spam?
Warum ist Spam ein Problem?
Wo sammeln Spammer Adressen?
Schutz vor unerwünschten Emails
Rache ist süß?

II. Rechtssituation
Rechtssprechung in Deutschland
Richtlinien Entwurf der Europäischen Union
Stimm(en) gegen Spam
Internationale Entwicklung

III. Quellenverzeichnis

I. Allgemeines

Einleitung

Zwar lautet mein Thema "Werbung per Email", allerdings möchte ich ein klein wenig weiter gehen. Wenn man nach Werbung per Email sucht stößt man kurz über lang auf das Wort "Spam".

Was ist Spa m?

Spam ist eine Sammelbezeichnung für unerwünschte, belästigende Nachrichten. Erstmals trat Spam in Form von Emails oder Beiträgen (Postings) im Usenet auf.

Bei Emails spricht man auch Junk Mails ("Junk" = wertloser Mist), denn diese Nachrichten haben in der Regel nur geringen inhaltlichen oder ästhetischen Wert.

Spam als E-Mail unterscheidet man in zwei Arten:

- Unsolicited Commercial Email (UCE) - unverlangte kommerzielle Werbung per E-Mail.
- Unsolicited Bulk Email (UBE) - unverlangte Massenmails.

Junk Mail hat thematisch einen der folgenden Inhalte:

- Kettenbriefe.
- Pyramidenspiele.
- Strukturvertrieb inklusive Multilevel Marketing (MLM).
- andere "Werden Sie schnell reich"-Systeme.
- Werbung für Pornografie.
- Angebote für das Versenden von UCE.

Warum ist Spam ein Problem?

Die Gefahr von Werbe-Emails besteht gerade darin, dass eine nicht kontrollierbare Anzahl von Personen Emails an eine (unüberschaubare) Zahl von Empfängern sendet, was im Zusammenwirken zu den Beeinträchtigungen der Empfänger führt.

Das Versenden von Nachrichten in großer Menge wurde einfach und billig und dadurch zu einem ernsthaftem Problem.

Es ist verständlich, dass jeder Mensch sein eigenes Anliegen möglichst vielen anderen Menschen mitteilen will. Aber dadurch steigt auf der einen Seite die Netzlast, die heute doch noch sehr begrenzt ist und auf der anderen Seite entsteht eine Belastung für den Empfänger. Das Aussortieren der Werbung verursacht überflüssige Arbeit, und wer seine Email per Modem herunterlädt, zahlt dafür auch noch Verbindungsgebühren.

Noch gibt es in Deutschland keine gesetzliche Regelung für oder gegen das Versenden von Email-Werbung. Nach herrschender Rechtsmeinung ist sie ebenso wie Fax- oder Telefonwerbung verboten.

Im Laufe dieses Jahres wird es jedoch eine Rechtsgrundlage geben, denn spätestens bis zum 4. Juni 2000 muss die Fernabsatzrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umgesetzt werden. Auf diese Richtlinie und deren Inhalt werde ich später zu sprechen kommen.

Es gibt zwei Lösungsansätze, die im letzten Jahr heftig diskutiert wurden.

- Opt-Out Verfahren: Jeder, der keine Werbe-Mails erhalten will, muss sich in eine "Robinson"-Liste eintragen und die Versender müssen diese Liste beachten. Alle anderen Benutzer erhalten die Werbung. Oder der Benutzer fordert selbst vom Versender, zukünftig keine unverlangte Werbung zu schicken.
- Opt-In Verfahren: Unverlangte Werbe-Mail wird generell verboten. Das Verschicken von Werbung oder Massen-Mail ist nur zulässig, wenn sich der Empfänger in eine Mailing-Liste eingetragen hat, wo er sich auch jederzeit wieder austragen kann. Damit wäre gewährleistet, dass jeder, welcher Informationen oder Werbung über ein bestimmtes Produkt oder Thema wünscht, diese auch bekommt. Jeder andere bleibt davon verschont.

Aus der Sicht eines Großteils der Netzbenutzer hat "Opt-In" eindeutige Vorteile:

- Der Versender verärgert niemand durch Belästigung.
- Mailing-Listen sind weit verbreitet und technisch erprobt.
- Der Versender braucht keine unnötigen Adressen sammeln.
- Minimaler Aufwand beim Versender, weil sich die Empfänger selbst eintragen.
- Der Benutzer kann selbst entscheiden, welche Werbung er erhält, und kann diese auch jederzeit wieder selbst abbestellen.

Gegen Opt-In sprechen wohl nur die Interessen der Spammer.

Es gibt verschiedene Organisationen, die für eine klare Gesetzgebung kämpfen und sich für das Opt-In Verfahren aussprechen.

Eine davon ist die "Europäische Koalition gegen unerwünschte Werbe-Emails" (European Coalition Against Unsolicited Email - EuroCAUCE). Diese Organisation ist als CAUCE in Amerika entstanden.

Wo sammeln Spammer Adressen?

Die Hauptquelle für Spammer ist wohl nach wie vor das Usenet (Newsgroups). Automatische werden Newsgroups nach Adressen gescannt. Diese Technik wurde inzwischen auch auf ganz normale Webseiten ausgeweitet. Versuche, Spammer mit Tausenden falschen Adressen auszutricksen, waren erfolglos, denn einem Spammer ist es egal, ob unter 10.000 falsche Adressen nur 100 richtig sind. Der Leidtragende ist das Netz und ggf. der Provider.

Eine weitere gute Sammelmöglichkeit sind Adressverzeichnisse im Internet. So gibt es zum Beispiel eine Liste aller FH Emailadressen im Internet, für jeden frei zugänglich.

Adressen, die bei Gewinnspielen, Umfragen und für den Versand von Newslettern gesammelt werden, sind in der Regel keinem Dritten zugänglich. Bei vielen Online-Formularen kann man wählen, ob man Informationen (und diese enthalten häufig jede Menge Werbung) per Email haben möchte (siehe Abbildung 1). Immer wieder kann man aber nicht frei darüber entscheiden und muss zumindest die erste Mail abwarten, um sie danach wieder abzubestellen (siehe Abbildung 2).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Schutz vor unerwünschten Emails

Bevor ich zur rechtlichen Situation komme, möchte ich kurz darauf eingehen, welche Möglichkeiten es gibt, sich vor Massenmails - dazu gehören auch Werbeemails - zu schützen. Am besten schützt man sich natürlich, indem man seine Adresse möglichst wenig in der Öffentlichkeit bekannt gibt. Denn wer meine Adresse nicht kennt, kann mir auch nicht schreiben. Dann bleibt allerdings die Frage, wozu es Email überhaupt gibt.

Wer seine Emailadresse aber trotzdem benutzen möchte, hat noch einige Möglichkeiten, nicht direkt in Verteiler zu geraten.

- Man sollte seine richtige Email-Adresse nicht direkt in Newsgroups veröffentlichen, denn diese werden oftmals automatisch gescannt. Stattdessen kann man seine Adresse mit einem beliebigen Zusatz verfälschen, z. B. statt das.bin.ich@mail.de lieber das.bin.ich@mail1234.de. In der anschließenden Nachricht verweist man dann auf diesen Zusatz, so bleibt man trotzdem erreichbar. Der Trick ist einfach, aber wirkungsvoll. Der Fairness halber sollte man checken, ob es die verfälschte Version der Domain nicht gibt, damit auch sonst niemand mit unerwünschten Mails belästigt wird.
- Man verschafft sich einen kostenlosen Email-Account bei Anbietern wie yahoo, hotmail oder gmx. Landen nach einiger Zeit zu viele unerwünschte E-Mails in Ihrem elektronischen Briefkasten, dann löscht man diese Adresse einfach wieder und sucht sich eine Neue.

Steht man bereits in einigen Verteilern drin, hat man trotzdem noch Chancen, die Flut in seinem Email- Briefkasten einzudämmen:

- Viele kostenlose Anbieter von Email-Accounts bieten heute Spam-Filter an, mit ihnen kann man die Annahme von Mails bestimmter Adressen verweigert werden, bzw. die Mails werden direkt gelöscht.

Beispiel: Die AntiSpam- Hotlist von GMX (Global Message Exchange)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

- Auch Email-Programme bieten heute viele Möglichkeiten Mails zu filtern. Ganz unproblematisch sind diese Filter allerdings nicht. So wurde Microsoft unlängst von der Firma "Blue Mountain Arts" verklagt. Diese Firma bietet elektronische Grußkarten an. Diese Grußkarten wurden nach Aussage von Blue Mountain durch den Filter in Outlook Express blockiert. Der Filter sucht dabei nach bestimmten Zeichen und Worten in Mails, um sie zu identifizieren. So stellen beispielsweise Ausrufezeichen, viele Links und Worte wie kostenlos oder Bargeld einen Hinweis auf Spam dar. Die derart identifizierte Mail wurden allerdings weder gelöscht noch abgewiesen, sondern in einem extra Ordner gespeichert. Microsoft verlor den Prozess und wurde verpflichtet dafür zu sorgen, dass die Mails von Blue Mountain auch ihren Empfänger erreichen. Daraufhin hat Microsoft sich entschlossen, den Filter in der neuen Outlook Express Version (in der Auslieferung des Internet Explorer 5 enthalten) zwar nicht zu entfernen, aber er muss jetzt vom Anwender selber aktiviert werden.

Ein weiteres Problem bei Filtern: Sind die Identifizierungskategorien einmal bekannt, lassen sie sich leicht austricksen.

- Die d eingerichtet. Wer sich in diese Liste einträgt erhält keine Werbung mehr. Später wurde diese Liste auch für Fax-Werbung eingerichtet.

eRobinson filtert aus Millionen von Email- Adressen, die sie zur Verfügung gestellt bekommen haben, die eigene Adresse heraus. Allerdings gilt diese Liste nur für Deutschland, die größte Flut von Werbeemails stammt aber nach wie vor aus den USA.

Rache ist süß?

Was tun, wenn man Massenemails erhält? Auf keinen Fall Rache üben.

Es hilft nicht, aus Rache 10.000 Emails gleichen Inhalts an den Provider zu senden, denn dann wird sich dieser beim eigenen Provider beschweren und möglicherweise kündigt der dann den eigenen Account.

Auch böse Briefe an den Absender zu schreiben ist sinnlos. Diese Emails werden zum einen nicht gelesen und außerdem durch Flamefilter gereinigt (Alle Emails mit Flüchen, Verwünschungen und Beschimpfungen werden sofort gelöscht). Zusätzlich besteht die Gefahr, dass man an einen Autoresponder gelangt und automatisch 10 Seiten Antwort erhält. Listen von Spam-Gegner werden sogar im Internet zum Verkauf angeboten. Es gibt genügend Verrückte, die diese Liste dann auc h noch bombardieren.

Sinnvoller ist es, den Provider des Absenders zu informieren und ihn aufzufordern, diese Spam-Aktionen zu unterbinden. Provider können Anti-Spam-Filter einsetzen, um zu verhindern, dass ihre Kunden Spamming betreiben oder die Zugänge dieser Leute sperren.

II. Rechtssituation

Rechtssprechung in Deutschland

Als erstes deutsches Gericht hat das Landgericht Traunstein die unverlangte Zusendung von Werbeemails einen privaten Anschluss als wettbewerbswidrig bewertet. (Beschluss vom 14.10.1997) Per Einstweiliger Verfügung wurde einem konkurrierenden Unternehmen unter Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von DM 500.000,- verboten, unverlangte Werbung per Email an private Verbraucher zu versenden.

Das Gericht bezog sich dabei auf die gängige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bei unverlangt zugesandten Werbesendungen per Telefax.

Der Empfänger kann nicht auf Anhieb erkennen, ob es sich bei den neu eingegangenen Emails um wichtige Privat- oder Geschäftspost oder aber um Werbemails handelt, d. h. er muss alle Emails unter Aufwand von Zeit und Mühe durchgehen.

Mit der Aufforderung, den Absender gegebenenfalls durch Rückantwort dazu aufzufordern, keine weiteren Werbemails mehr an die nämliche Adresse zu übermitteln, wird die Verantwortung zum Handeln allein auf den Empfänger der Werbeemail abgewälzt.

Der Beschluss des LG Traunsteins bezog sich nur auf private Empfänger.

Das Landgericht Berlin hat diese Rechtsprechung fortgeschrieben und mit zwei neueren Entscheidungen (Beschlüsse vom 2.4.98 und 14.5.98) das Zusenden unverlangter Email- Werbung generell für unzulässig erklärt. Es stellt in seinen Entscheidungen fest, dass die Zusendung von Email-Werbung auch gegen § 823 BGB (Schadensersatzpflicht bei unerlaubten Handlungen) verstößt. Somit seien auch Freiberufler und Gewerbetreibende vor unverlangter Email- Werbung zu schützen.

Das Amtsgericht Brakel stellte in einem Urteil vom 11. Februar 1998 fest, dass das Zusenden von unverlangter Werbung mittels Email einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellt.

In einem waren sich die Gerichte jedenfalls einig. Unverlangte Zusendung von Emailwerbung ist verboten (oder besser: sollte nicht erlaubt sein).

Richtlinien Entwurf der Europäischen Union

Eine EU-Richtlinie könnte Klarheit in der Gesetzgebung schaffen und der Spam-Plage ein Ende setzten. Das war die Hoffnung vieler geplagter Empfänger, als die Diskussion um die EU-Haftungsrichtlinie begann.

Die Rechtsausschuss der Europäische Union hat im April 1999 über die Vorlage eines Richtlinien-Entwurfs abgestimmt, der bestimmte rechtliche Aspekte des elektronischen Geschäftsverkehrs im Binnenmarkt beinhaltet. Darin soll unter anderem das Versenden von Werbe-Emails geregelt werden.

Nach dieser Richtlinie sollen unverlangt zugesandte Werbe-Emails grundsätzlich solange erlaubt sein, wie dessen Empfänger dem nicht widerspricht.

Die Richtlinie wird dabei an folgende Voraussetzungen geknüpft:

Artikel 6 (Informationspflichten):

a) Kommerzielle Kommunikationen müssen klar als solche zu erkennen sein.
b) Die natürliche oder juristische Person, in deren Auftrag kommerzielle Kommunikationen erfolgen, muss klar identifizierbar sein.
c) Soweit Angebote zur Verkaufsförderung wie Preisnachlässe, Zugaben und Geschenke erlaubt sind, müssen sie klar als solche erkennbar sein, und die Bedingungen für ihre Inanspruchnahme müssen leicht zugänglich sowie zutreffend und unzweideutig angegeben werden.
d) Soweit Preisausschreiben oder Gewinnspiele erlaubt sind, müssen sie klar als solche erkennbar sein, und die Teilnahmebedingungen müssen leicht zugänglich sowie zutreffend und unzweideutig angegeben werden.

Artikel 7 (Unerbetene kommerzielle Kommunikationen):

Die Mitgliedstaaten sehen in ihren Rechtsvorschriften vor, dass durch elektronische Post übermittelte unerbetene kommerzielle Kommunikationen bei Eingang beim Nutzer klar und unzweideutig als solche bezeichnet sind.

Im Klartext bedeutet das: Emailwerbung muss klar gekennzeichnet sein und darf nicht verschickt werden, wenn der Empfänger sich dagegen ausspricht. Das bedeutet, dass jeder Werbetreibende seine Email-Botschaften wenigstens einmal an jeden Nutzer verschicken darf. Erst wenn dieser widerspricht, muss er den Empfänger aus seinem Verteiler streichen. Dem Empfänger entstehen dadurch Kosten, sowohl für das Herunterladen der kommerziellen Werbebotschaft, als auch für die Beantwortung. Betrachtet man die derzeitige Situation und Expansion des Internets, könnte dies zu einem kaum noch kalkulierbaren Kostenrisiko werden, insbesondere für Firmen.

Stimm(en) gegen Spam

Zuerst erhielten Lobbyisten der Wirtschaft die Gelegenheit, ihre Vorstellungen zu der geplanten EU-Haftungsrichtlinie vorzutragen. Diese sprachen sich natürlich voll und ganz für ihre Interessen aus. Um die berechtigten Interessen der Internet-Nutzer in Brüssel zu Gehör zu bringen, startete Ende Februar das Computermagazin c't in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft politik-digital eine Online Petition gegen Spam. Obwohl es für solch ein Verfahren bisher noch keine gesetzliche Grundlage gibt, wollen die Initiatoren den Internet- Anwendern auf diesem Wege die Möglichkeit geben, ein wirksames politisches Signal zu setzten.

Petition gegen SPAM

Mit dieser Petition wenden wir uns an die Abgeordneten des Europäischen Parlaments und an die Abgeordneten in den nationalen Parlamenten.

Als Nutzer von Online-Diensten und des Internet befürchten wir, dass unseren Interessen bei der anstehenden Regelung von kommerzieller Werbung per eMail nicht Genüge geleistet wird.

Die derzeit diskutierte Kennzeichnungspflicht und Größenbeschränkung von kommerzieller Werbung per eMail halten wir für nicht sachdienlich. Wir möchten daher unseren Standpunkt mit folgenden Forderungen und Gestaltungsvorschlägen verdeutlichen.

Wir, die Unterzeichner dieser Online-Petition, stellen fest:

- Kommerzielle Werbung per eMail ist generell nicht abzulehnen, sofern damit entweder dem ausdrücklichen Informationswunsch des Empfängers entsprochen wird oder diesem dadurch keinerlei Kosten und Aufwand entstehen.
- Unverlangt versendete Werbe-eMails besitzen jedoch lediglich für einen geringen Teil der Empfänger einen Informationswert und verursachen beim Empfang generell Kosten sowie Wartezeiten. Sie sind daher abzulehnen.
- Eine technische Lösung des Problems erscheint derzeit nicht möglich, da automatische Filter erfahrungsgemäß nicht zuverlässig arbeiten und zudem die Zustellung von erwünschten eMail-Nachrichten verhindern können.
- Jeder bisherige Selbstregulierungs-Versuch, mit dem eMail-Werbetreibende einem Eingreifen des Gesetzgebers zuvorkommen wollten, ist gescheitert.
- Deshalb sollte eine gesetzliche Regelung von eMail-Werbung, welche die EU-Datenschutzrichtlinie präzisiert, die begründeten Interessen der Nutzer von Online-Diensten und des Internet wahren.

Wir, die Unterzeichner dieser Online-Petition, fordern deshalb:

- Kommerzielle Werbe-eMail darf nur an Empfänger versandt werden, soweit und solange diese dem Empfang zugestimmt haben.
- Allen anderen dürfen keine Kosten, Aufwendungen oder sonstige Belastungen für die Vermeidung von Werbe-eMails entstehen.
- Werbetreibende müssen auf Anfrage lückenlos nachweisen können, wo sie eine eMail- Adresse erworben haben.
- Das Versenden von Werbung an Kunden, die diesem nicht zugestimmt haben, oder das Verwenden von gefälschten Absenderinformationen darf für den Absender nicht folgenlos bleiben.

Wir, die Unterzeichner dieser Online-Petition, schlagen vor:

- Die Nutzer eines Online-Dienstes oder des Internet können sich durch Meldung bei einer eigens hierfür eingerichteten unabhängigen Stelle für den Empfang bestimmter Werbe-eMail aussprechen. Alternativ könnten die Online-Dienste und die Internet Service Provider die Bereitschaft zum Empfang bestimmter Werbe-eMails bereits in ihren Verträgen abfragen.
- Die Werbetreibenden können von der Stelle beziehungsweise von den Online-Diensten und den Internet Service Providern eine Liste derjenigen Nutzer, die Werbe-eMail von ihnen wünschen, gegen ein Entgelt erwerben.

Wir, die Unterzeichner dieser Online-Petition, sind der Ansicht, dass diese Lösung allen Beteiligten zum Vorteil gereicht:

- Das Netz und seine Anwender werden von unerwünschten Werbe-eMails entlastet.
- Internet Service Provider und Anwender müssen keine aufwendigen technischen Filtermethoden installieren, die mitunter diskriminierenden Charakter haben können.
- Die Werbetreibenden erhalten dadurch hochwertige Adresslisten mit einer tatsächlich interessierten Zielgruppe.

Die Unterzeichner

Am 19. April 1999, also vor der Abstimmung des Rechtsauschuss, wurde die Petition mit knapp 24.000 Unterzeichnern offiziell in Brüssel eingereicht.

Auch der Kulturausschuss des Parlaments hatte einen "opt- in"-Vorschlag eingereicht.

Leider fanden diese Vorschläge kein Gehör und der Rechtsauschuss hat dem Entwurf wie oben aufgeführt zugestimmt.

Auch der Verband der deutschen Internet-Provider, Eco hat sich inhaltlich der Petition angeschlossen. Er richtete eine offizielle Eingabe, nach der Abstimmung des Rechtsauschuss, an das Europaparlament, in der er einen konkreten Vorschlag im Sinne von Opt-In machte. Argumentiert wurde mit dem bereits heute entstehenden betriebs- und volkswirtschaftlicher Schaden durch unverlangt verschickte Email-Werbung.

Hinter der Eingabe steckt jedoch ein anderes Motiv, als das der Nutzer. Das Bundesamt für Sicherhe it in der Informationstechnik (BSI) überlegt zur Zeit, den Providern technische Beratung und Unterstützung anzubieten, um gegen Spam vorzugehen. Würde das Ausfiltern ohne Probleme funktionieren, könnten die Provider nicht mehr länger damit argumentieren, dass das Filtern illegaler Inhalte technisch nicht möglich sei. Damit könnte der Gesetzgeber die Provider in Sachen Verantwortlichkeit für rechtswidrige Inhalte in die Pflicht nehmen.

Da bis zur bis zur endgültigen Verabschiedung durch das Parlament Änderungen noch zulässig waren wurde die Online Petition weitergeführt.

Diese Petition haben bis zum 27.12.1999 32943 Personen online unterzeichnet.

DE - Deutschland: 26163 AT - Österreich: 1931

UK - Großbritannien: 1223 NL - Niederlande: 1152

FI - Finnland: 493 FR - Frankreich: 492

BE - Belgien: 346 DK - Dänemark: 303

SE - Schweden: 246 IE - Irland: 161

IT - Italien: 125 ES - Spanien: 91

PT - Portugal: 90 LU - Luxemburg: 83

GR - Griechenland: 44

Um gefälschte oder doppelte Einträge zu vermeiden, wurden die Emailadressen vor der entgültigen Unterzeichnung überprüft.

Leider hat das Europäische Parlament den vom Rechtsausschuss vorgelegten Entwurf am 6. Mai 1999 in der ersten Lesung verabschiedet.

Damit blieben die Vorschläge der Kulturausschusses des EU-Parlaments, diverse Industrieverbände und die Unterzeichner der Online Petition unberücksichtigt.

Diese Vorschläge scheiterten unter anderem am Widerstand Großbritanniens.

Noch wird heftig diskutiert. Trotzdem wird sich an der Richtlinie der EU wohl kaum noch etwas ändern. Spam-Geschädigten bleibt nur die Hoffnung, dass auf man sich auf der nationalen Ebene für eine verschärfte Gesetzgebung entscheidet. Dies ist grundsätzlich möglich, da EU-Richtlinien nur Mindeststandards für das Gemeinschaftsrecht setzen, das von einzelnen EU-Mitgliedern auch "überboten" werden kann.

Doch ganz gleich, wie Deutschland und die anderen europäischen Mitglieder die Richtlinie umsetzten, solange Spammer ihre Angebote aus den USA verschicken, wird man sich weiter mit der ein oder anderen unverlangten Mail rumschlagen.

Internationale Entwicklung

Der US-Bundesstaat Washington hat im Sommer ein Gesetz gegen Email-Spamming erlassen, mit dem die amerikanischen Internet-User künftig vor Junk-Mails geschützt werden sollen. Den Versendern solcher Emails droht das Gesetz mit 500 US-Dollar Schadenersatz. Gegenüber Internetprovidern können sogar 1.000 Dollar geltend gemacht werden. Dieses Gesetz soll bundesweit eingeführt werden.

Der Bundesstaat Virginia hat das illegale Versenden von Spam (mit einer falschen Identität und einer Scheinadresse) in einem neuen Gesetz als Vergehen eingestuft, das mit einer Geldstrafe bis zu 500 US-Dollar geahndet werden kann. "Mutwilliges" Spamming, das mehr als 2.500 US-Dollar Verlust für den Geschädigten mit sich bringt oder ein Computersystem zusammenbrechen lässt, kann als Verbrechen bestraft werden. Provider und auch Empfänger von Spam haben die Möglichkeit, vom Absender für jede Mail 10 Dollar oder 25.000 Dollar am Tag zu verlangen. Illegal ist auch der Besitz von Software, die es ermöglicht, eine falsche Online-Identität anzunehmen. Ausgelöst wurde dieses Gesetz durch den Internetprovider AOL, der in Virginia seinen Hauptsitz hat.

In Kalifornien können sich Internet-Nutzer in eine Liste eintragen, wodurch sie verbieten, sie zu bewerben. Bei Zuwiderhandlungen drohen Strafen.

Auch in Österreich wurde bereits ein Spam-Verbot durchgesetzt.

Als der Justizausschuss des österreichischen Parlaments am 6. Juli 1999 über die Novelle zum Fernabsatzgesetz beriet, forderten die Organisationen EuroCAUCE, media- nexus, quintessenz und VIBE!At in einem offenen Brief auf, die Gelegenheit zu ergreifen und einen längst überfälligen Passus für das Verbot von Spam einzufügen. Am 15 Juli 1999 wurde die Zusendung unverlangter E-Mails als Massensendung oder zu Werbezwecken vom Nationalrat durch Änderung des Telekommunikationsgesetzes verboten.

media.nexus - http://www.medianexus.net

quintessenz - http://www.quintessenz.at

Initiative zur Wiederherstellung der Bürgerrechte im Informationszeitalter VIBE!AT - http://www.vibe.at Verein für Internet-Benutzer Österreichs

Diese Länder haben ein erstes Zeichen im Kampf ge gen Spam gesetzt. Vielleicht werden in Zukunft auch andere Staaten diesem Beispiel folgen. Es bleibt zu hoffen.

III. Quellenverzeichnis

[1] Heise Newsticker Artikelrecherche www.heise.de
[2] FOCUS Online www.focus.de
[3] VIBE!AT www.vibe.at
[4] Werner, Ulrich: Hypertext-Buch Online-Recht www.ulrichwerner.com
[5] MVO Online Recht www.voltz.de
[5] Online Recht www.online-recht.de
[7] c't magazin für computer und technik, Verlag Heinz Heise Januar 2000

Ende der Leseprobe aus 17 Seiten

Details

Titel
Werbung per Email (Spam)
Note
1
Autor
Jahr
2000
Seiten
17
Katalognummer
V99942
ISBN (eBook)
9783638983754
Dateigröße
675 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Werbung, Email
Arbeit zitieren
Stephanie Gomoll (Autor:in), 2000, Werbung per Email (Spam), München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/99942

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Titel: Werbung per Email (Spam)



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