Analyse und Vergleich politischer Systeme: Das Beispiel USA und Bundesrepublik Deutschland - Die Wahl des US-Präsidenten im November 2000


Seminar Paper, 2000

14 Pages


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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die US-amerikanische Präsidialdemokratie
2.1 Institutionen wie Präsidentenamt, Kongreß und der Oberste Gerichtshof im politischen System
2.2 Das Wahlsystem der USA
2.3 Die Wahl zum US-Präsidenten Anfang November bewegte die Welt

3. Die parlamentarische Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland
3.1 Bundestag, Bundeskanzler und die institutionellen Gegengewichte Bundesrat, Bundesverfassungsgericht, Bundespräsident

4. Schluss

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Der Begriff ,,Föderalismus" lässt sich vom lateinischen ,,foedus" (Bündnis, Bund) ableiten. Föderalismus bedeutet folglich Bundesstaatlichkeit. Diese ist in unserem Grundgesetz in Art. 20 Abs. 1 festgelegt, in dem es heißt:

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

In der US-amerikanischen Verfassung heißt es im X. Amendment (Zusatzartikel)

,,The powers not delegated to the United States by the Constitution, nor prohibited by it to the States, are reserved to the States respectively, or to the people."

Gegenstand der Darstellung in dieser Hausarbeit ist eine vergleichende Betrachtung des politischen Systems der BRD und der Vereinigten Staaten. Die aktuellen Geschehnisse ,,jenseits des Atlantiks" haben mich bewogen, meine Kenntnisse darüber zu vermehren und nun das Wissen darüber zusammenzutragen. Der Schwerpunkt soll hierbei auf den einzelnen Institutionen der Gewaltenteilung in den beiden Staaten liegen. Eine ins Detail gehende Darstellung würde den Rahmen dieser Hausarbeit sprengen, deshalb bin ich bemüht einen zufrieden stellenden Überblick zu schaffen. Die USA und die BRD eignen sich gut für einen derartigen Vergleich, da ihre Staatsordnung einerseits auf dem Fundament von Pluralismus und Demokratie basiert, andererseits jedoch die Verfassungsstruktur der beiden Staaten differiert.

Zunächst erfolgt ein Überblick zur Präsidialdemokratie in den Vereinigten Staaten von Amerika mit seinen politischen Institutionen wie der Präsident, Kongreß und der Supreme Court2. Im Anschluss daran wird das Wahlsystem anhand dem aktuellen Beispiel der Präsidentschaftswahl im November 2000 erläutert. Im abschließenden Teil werden sich die Unterschiede und Gemeinsamkeiten anhand der Darstellung der deutschen politischen Institutionen herausstellen.

2. Die US-amerikanische Präsidialdemokratie

Deutsche und andere Kontinentaleuropäer lassen sich immer wieder von vordergründigen Identitäten und formalen Parallelen der Herrschaftssysteme diesseits und jenseits des Atlantiks täuschen.3 Es werden Verbindungen vermutet, wo tatsächlich Unterschiede in Struktur und Funktion der politischen Institutionen vorhanden sind.

Dies mag daran liegen, dass die amerikanischen Verfassungsväter von allseits bekannten Ideen und Einrichtungen des abendländisch- europäischen Kulturkreises ausgingen. Diese gewannen aber in einer völlig neuartigen Umwelt spezifisch amerikanische Charakteristika, d.h. die Freiheit des Individuums im Rahmen sozialer Mobilität und damit die Freiheit und das Wohlergehen der Massen. Man kann also sagen, dass sich die Strukturprinzipien der parlamentarischen Regierungssysteme erheblich von der amerikanischen Präsidialdemokratie unterscheiden.

2.1 Institutionen wie Präsidentenamt, Kongreß und der Oberster Gerichtshof im politischen System

The executive Power shall be vested in a President of the United States of America. 4

In den USA fällt die starke Stellung des Präsidenten ins Auge, dem in der BRD nichts Äquivalentes entgegenzusetzen ist. Er vereinigt die Ämter eines Staatsoberhauptes, Regierungschefs, eines Parteivorsitzenden und militärischen Oberbefehlshabers in Personalunion. Ehe er in einer Art indirekten Wahl über Wahlmänner gewählt wird, die von Amerikanern aber als Volkswahl verstanden wird, finden in den verschiedenen Bundesstaaten Vorwahlen statt. Seine Amtszeit beträgt vier Jahre. Eine Wiederwahl ist einmal möglich.

Gemäß dem Prinzip der ,,checks and balances" ist der exekutiven Gewalt des Präsidenten der Kongreß als Kontrollinstanz entgegengestellt.

All legislative Powers herein granted shall be vested in a Congress of the United States, which shall consist of a Senate and House of Representatives. 5

Somit umfasst der amerikanische Kongress zwei Kammern. Diese setzen sich folgendermaßen zusammen:

Im Repräsentantenhaus sind die Bundesstaaten entsprechend ihrer Bevölkerungszahl vertreten. Jedem Einzelstaat ist jedoch verfassungsrechtlich mindestens ein Abgeordneter garantiert. Die Wahl erfolgt alle zwei Jahre nach dem Mehrheitswahlrecht in Einmann- Wahlkreisen, wobei auch hier die Kandidaten durch Vorwahlen ermittelt werden. Zur Zeit beläuft sich die Zahl der Repräsentanten auf 435.6 Die Zusammensetzung des Senats basiert auf dem Prinzip, dass alle Bundesstaaten unabhängig von ihrer Größe und Bevölkerung durch zwei Senatoren vertreten sind. Dieser Grundsatz ist der einzige in der amerikanischen Verfassung, der laut Art. V nicht durch eine Verfassungsänderung angetastet werden darf. Er gewährleistet, dass alle Bundesstaaten gleichermaßen vertreten sind. Die Wahl erfolgt direkt durch das Volk. Die Amtszeit der Senatoren beträgt 6 Jahre, wobei alle zwei Jahre ein Drittel der Senatsmitglieder neu gewählt wird. Somit ist garantiert, dass immer zwei Drittel verbleiben, die ausreichend Erfahrung auf dem Gebiet der nationalen Gesetzgebung haben. Insgesamt gehören dem Senat 100 Mitglieder an. Vorsitzender des Senats ist der Vizepräsident, für den somit das Prinzip der Inkompatibilität7 nicht gilt, denn er bekleidet zwei Ämter aus den zwei Gewaltbereichen Exekutive und Legislative (Stimme nur in Patt-Situation) in Personalunion. Für Kongreßmitglieder beider Kammern gilt hingegen, dass sie während ihrer Amtszeit kein weiteres Staatsamt bekleiden dürfen. Ebenso ist es Bundesbeamten nicht möglich, gleichzeitig Kongressmitglied zu sein. Amerikanische Politik ist stets von der Rivalität zwischen Kongreß und Präsidenten geprägt, welche in der verfassungsrechtlichen Zuweisung oder Abgrenzung von Kompetenzen angelegt war, wie beispielsweise die dritte politische Institution zeigt.

Der Supreme Court dient als letzte Instanz der Bundesgerichtsbarkeit wie auch als Verfassungsgericht. Neben Legislative (Kongreß) und Exekutive (Präsident) stellt dieser eine der drei Säulen der amerikanischen Demokratie dar. Es besteht aus einem Chief Justice und acht beigeordneten Justices (Richter), von denen jeder ein Sondervotum abgeben kann, d.h. jeder einzelne von ihnen hat die Möglichkeit, wenn er in einem Verfahren überstimmt wird, seine abweichende Meinung zu begründen und als Anlage dem Urteil beizufügen. Kandidaten für den Richterstuhl werden vom Präsidenten vorgeschlagen und vom Senat bestätigt, was oft zu Schwierigkeiten geführt hat, weil die Nominierten wegen ihrer politischen Haltung dem Senat nicht passten.

2.2 Das Wahlsystem der USA

In den USA spielt die Institution ,,Partei" eine geringe Rolle im politischen Geschehen. Zwar kann man die einzelnen Kongreßabgeordneten durchaus einer der beiden existierenden Parteien, der ,,Republican Party" und der ,,Democratic Party", zuordnen, doch in der Praxis basieren Entscheidungen letztlich eher selten auf parteipolitischen Überlegungen. Das eigene Gewissen, die individuelle Überzeugung und die Wählerklientel sind oft die eigentlichen ausschlaggebenden Faktoren.

Diese schwache Stellung der politischen Parteien im Zweiparteiensystem bewirkt, dass die amerikanische Politik sehr stark personenbezogen ist. Wählerentscheidungen werden nicht so sehr von Parteiprogrammen oder Sachthemen geleitet, sondern hängen mehr von der Person des jeweiligen Politikers bzw. Politikerin ab. Die US-Parteien nehmen hinsichtlich ihrer inneren Ordnung eine Sonderstellung ein. Jegliche organisierte Mitgliedschaft ist ihnen ebenso fremd wie die straffe Formalisierung des Willenbildungsprozesses zwischen der Parteispitze und den unteren Gliederungen8, wie es in der BRD üblich ist. Parteien dienen somit hauptsächlich zur Aufstellung von Kandidaten für Wahlen. Indes prägen Interessenverbände als moderne, auf Dauer angelegte, durchrationalisierte und ständig Einfluss ausübende Organisationen den Charakter der amerikanischen Politik. Wo man in Deutschland den Staat als eine der Gesellschaft übergeordnete Institution und vor Einzelinteressen tunlichst abzuschirmende Gemeinwohlsphäre begriff, wo man von einer ,,homogenen" Volksgemeinschaft träumte, haben die Amerikaner stets den pluralistischen Charakter des öffentlichen Lebens verteidigt und den Staat eher als Dienstleistungsorgan der Gesellschaft verstanden.9 Folgerichtig versuchen die Interessenverbände die öffentliche Meinung im Sinn ihrer jeweiligen Interessen zu beeinflussen. Sollen politische Entscheidungen herbeigeführt oder verhindert werden, werden die Verbände versuchen, Einfluss auf die Parteien zu gewinnen. Beziehungsmuster zwischen Parteien und Verbänden können im Unterschied zur BRD beträchtlich variieren. So fällt beispielsweise in den USA auf, dass die Haltungen der Gewerkschaften und die der Parteien gegensätzlich sind.

2.3 Die Wahl zum US-Präsidenten im November 2000 bewegte die Welt

Wir alle haben am 07. November 2000 über den großen Teich geblickt, da uns prophezeit wurde, dass der Ausgang der Präsidentschaftswahl knapp sein werde wie noch nie in der Geschichte der USA. Die beiden Kandidaten hießen Al Gore, ein hölzerner, aber erfahrener Demokrat und George W. Bush, ein sympathischer, aber manchmal tölpelhafter Republikaner. Die Programme der beiden sind einander zum Verwechseln ähnlich. Deswegen hat sich der Wahlkampf vor allem auf die unterschiedlichen Persönlichkeiten konzentriert. Dabei hätte Gore die Wahl haushoch für sich entscheiden müssen. Rekordverdächtiges Wirtschaftswachstum, Sanierung der Staatsfinanzen, sinkende Kriminalitätszahlen und relativer Frieden - diese Erfolgsbilanz der vergangenen acht Jahre hätte für die Beförderung des derzeitigen Vizepräsidenten locker reichen müssen. Doch es kam anders. Bush sollte der 43. Präsident der USA werden. Da das Ergebnis tatsächlich sehr knapp war, wurden in Florida Neuzählungen der Stimmen vorgeschrieben. Nach der ersten Neuzählung war Bushs Vorsprung in Florida von 1700 auf 327 Stimmen geschrumpft. Bush ließ gegen dieses Verfahren Klage beim Obersten Gerichtshof in Washington einreichen, nachdem die Richter in Florida die Handnachzählung zugelassen hatten. Jetzt sollte das höchste Gericht des Landes, der Supreme Court, die Rolle übernehmen, die eigentlich dem Wähler zugedacht ist.10 Vier gegen drei Richter entschieden sich für Bush. Somit konnten am 12. Dezember die 25 Wahlmänner in Florida bestimmt werden. Bei der Wahl zum Präsidenten gilt nämlich das Prinzip ,,winner takes all", d.h. der Gewinner in dem jeweiligen Bundesstaat bekommt alle Wählerstimmen zugesprochen. Damit ist der zukünftige ,,mächtigste Mann der Welt", der Sohn vom 41. Präsidenten George Bush, George W. Bush.

Am 20. Januar 2001 wurde er in sein Amt als 43. Präsident der Vereinigten Staaten eingeführt, nachdem Bill Clinton bei strömenden Regen verabschiedet wurde. Kann man vermuten, dass sogar der Himmel weinte? George Bush jr. tritt seine Amtszeit unter ungünstigen Voraussetzungen an. Im Wahlmännergremium verfügte er über einen Vorsprung von vier Stimmen. Dagegen unterlag er dem demokratischen Vizepräsidenten Al Gore an der Wahlurne: Bushs Rückstand betrug 540 000 Stimmen des Volkes.11

Kann man hier von einer demokratischen Wahl sprechen, wenn Demokratie Herrschaft der Mehrheit bedeutet?

3. Die parlamentarische Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland

,,Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus."

So lautet das Grundprinzip eines demokratischen Staates. Dieses Prinzip der Volkssouveränität ist Grundlage der deutschen Verfassung. Da in der modernen Industriegesellschaft das Volk seine Macht nicht unmittelbar ausüben kann, werden von ihm Repräsentanten gewählt, die in seinem Auftrag die Macht ausüben. Das Prinzip der Gewaltenteilung schränkt ebenfalls die Volkssouveränität ein, weil nicht alle Gewalten vom Volk gewählt werden. Die Abgrenzung von Exekutive und Legislative ist in einer parlamentarischen Demokratie nicht gegeben, da die Exekutive mit der Legislative verbunden wird, indem die Regierung von der Parlamentsmehrheit gewählt und wieder abgewählt werden kann. Die Kontrolle derer zwei übernimmt überwiegend die Parlamentsminderheit (Opposition). In einer Präsidialdemokratie (USA) hingegen werden Exekutive (Präsident) und Legislative (Kongreß) vom Volk gewählt. Dies kann allerdings Schwierigkeiten bedeuten, da beide Gewalten zwar aufeinander angewiesen, aber voneinander unabhängig sind. Die Wahl der Repräsentanten ist sowohl in der parlamentarischen Demokratie, als auch in der Präsidialdemokratie die wichtigste Möglichkeit für den Bürger, die Politik zu beeinflussen.

3.1 Bundestag, Bundeskanzler und die institutionellen Gegengewichte Bundesrat, Bundesverfassungsgericht, Bundespräsident

Der Bundestag ist das vom Volk gewählte Repräsentativorgan der Legislative in der BRD. Er wird als erste Kammer des Parlaments bezeichnet. Seine Abgeordneten werden direkt bzw. über Landeslisten mit dem Prinzip der Verhältniswahl bestimmt, mit dem Ziel eine möglichst getreue Spiegelung der Meinungen in der Wählerschaft durch das Parlament zu erreichen. Es bietet auch kleinen Parteien und politischen Minderheiten eine reelle Chance auf Vertretung im Parlament (Fünf- Prozent-Klausel), was die Aufsplitterung des Parlaments in viele Fraktionen zur Folge hat. Allerdings veranlasst die Fraktionsdisziplin die Abgeordneten zu überwiegend einheitlichen Entscheidungen, welche in den US-amerikanischen Parteien nicht zu finden ist. Das in den USA vorherrschende Mehrheitswahlrecht hingegen, begünstigt die Bildung eines Zweiparteiensystems. In diesem Zusammenhang möchte ich erwähnen, dass sowohl in der BRD, als auch in den USA ein Dualismus in der Politik herrscht: einmal jener zwischen Parlamentsmehrheit und Opposition und zum anderen jener zwischen Kongreß und Präsident.

Die Regierung in der Bundesrepublik kann in der Regel nur durch Koalitionen gebildet werden. Der Bundestag wird auf vier Jahre gewählt.

Eine vorzeitige Auflösung ist in Ausnahmefällen möglich. In den USA fehlt dem Präsidenten ein solch wichtiges Disziplinierungsmittel gegenüber dem Kongreß: er kann ihn nicht auflösen und Neu- wahlen ausschreiben.12

Folgende Aufgaben verfolgt der Bundestag:

1. 1. er wählt den Bundeskanzler,
2. 2. er ist das wesentliche Organ der Gesetzgebung,
3. 3. er beschließt den Haushalt und hat damit wesentlichen Einfluss auf die Gestaltung einzelner Probleme der Exekutive ,
4. 4. er ist Teil der Bundesversammlung, welche die Richter der oberen Bundesgerichte und des Bundesverfassungsgerichts wählt.

Die Trennung von Legislative und Exekutive ist in der BRD nicht immer gegeben, im Gegensatz zu den USA, wo die Gewaltenteilung strenger gehandhabt wird.

Der Bundesrat ist die zweite Kammer der Legislative. Die Anzahl der Stimmen ist nach Einwohnerzahl gestaffelt. Oft heißt es, der Bundesrat sei die Vertretung der Bundesländer. Dies ist aber nicht korrekt, da nicht die Länderparlamente, sondern die Länderregierungen vertreten sind. Die Opposition in den Bundesländern hat also keine Möglichkeit, die Vertretung der Interessen ihres Landes im Bundesrat unmittelbar zu beeinflussen. Der Bundesrat hat folgende Aufgaben:

1. 1. er wirkt bei der Gesetzgebung mit,
2. 2. er wirkt bei der Verwaltung mit,
3. 3. er ist ebenfalls an der Richterwahl beteiligt.

Die Bundesregierung, d.h. die Exekutive, wird unter anderem vom Bundeskanzler gestellt. Oft wird in der BRD von einer Kanzlerdemokratie gesprochen, da er ein starkes politisches Amt inne hat und die Richtlinien der Politik bestimmt. Er wird von der Mehrheitspartei des Bundestages gewählt. In den USA wiederum wird die Exekutive (Präsident) nicht durch die stärkste Partei im Kongreß gewählt. Das Parlament kann durch das sog. konstruktive Misstrauensvotum den Bundeskanzler des Amtes entheben. In den Vereinigten Staaten steht dem Kongreß dieses Abberufungsrecht nicht zu. Der Kongreß kann den Präsidenten nicht wegen schlichter politischer Meinungsverschiedenheiten oder wegen veränderter Mehrheiten stürzen.13

Es besteht nur die Möglichkeit eines Amtsenthebungsverfahrens (Impeachment).

Die Amtszeit endet spätestens mit der Legislaturperiode des Parlaments. Bundestagswahlen finden alle vier Jahre statt. Da der Bundeskanzler auf die Unterstützung seiner Politik durch die Mehrheit des Parlaments angewiesen ist, ist er zu dauernder Zusammenarbeit mit den Mehrheitsfraktionen gezwungen. Das präsidentielle Regierungssystem macht im Gegensatz dazu eine dauernde Unterstützung des Präsidenten durch die Kongreßmehrheit unnötig. Allerdings gilt dieser als effektiver Widerpart des Präsidenten (meist eine republikanische Mehrheit, wenn ein demokratischer Präsident und umgekehrt).

Die Stellung des Bundespräsidenten im Grundgesetz orientiert sich streng am parlamentarischen System. Die starke Einschränkung seiner Kompetenzen ist auf das Scheitern der Weimarer Republik zurückzuführen. Dem Bundespräsidenten stehen in erster Linie Repräsentationsaufgaben des Staatsoberhauptes zu, aber er ernennt und entlässt auch Minister und Beamte und verkündet Gesetze. Sämtliche Anordnungen und Verfügungen des Bundespräsidenten bedürfen aber der Gegenzeichnung der Bundesregierung. Außerdem wird er nicht vom Volk, sondern von der Bundesversammlung, welche aus den Mitgliedern des Bundestages und der gleichen Zahl von Delegierten der Landtage, gewählt. Seine Amtszeit beträgt fünf Jahre und eine Wiederwahl ist nur einmal möglich. Das Amt des Bundespräsidenten genießt im Volk ein hohes Ansehen, genauso wie das Bundesverfassungsgericht. Es ist das oberste Gericht der Verfassungsgerichtsbarkeit in Deutschland. Man kann von einer ,,dritten Gewalt" sprechen, da die Garantie für die Freistaatlichkeit und Rechtstaatlichkeit durch den Grundsatz der Gewaltenteilung gewährleistet ist. Durch die Verschmelzung von Regierung und Parlament, wodurch die ursprüngliche Kontrollfunktion des Parlaments verloren geht, kommt dem BVerfG14 als Kontrollinstanz starkes Gewicht zu. Die 16 unabhängigen Richter werden je zur Hälfte vom Bundestag und Bundesrat gewählt (für zwölf Jahre). Dieser Wahlvorgang ist sehr umstritten, da so die Richter nicht aus- reichend legitimiert sind. Die Richter des Supreme Courts hingegen haben das Amt auf Lebenszeit inne und werden vom Präsidenten bestimmt.

Das schon erwähnte Sondervotum der amerikanischen Richter gibt es seit 1971 auch für deutsche Richter.

Als Aufgaben sind zu nennen:

1. 1. es hat dafür zu sorgen, dass die Bindungen an die Verfassung vom Gesetzgeber eingehalten werden (Gesetz für verfassungskonform oder -widrig erklären),
2. 2. Streitigkeiten über die Kompetenzen der einzelnen Organe beizulegen und über die Geltung von Landesrecht gegenüber Bundesrecht zu bestimmen,
3. 3. darüber hinaus werden noch folgende Fälle bearbeitet:

Verwirkung von Grund- rechten, Parteiverbot, Anklage des Bundespräsidenten und Beschwerden bei Wahlprüfungsverfahren.

Weiter wird das BVerfG, wie alle anderen Gerichte, nur auf Antrag tätig. Seine Rechtssprechung reicht in Handlungen der Politik hinein. Der Supreme Court der USA kann hingegen, aus eigener Initiative jedes Gesetz für verfassungswidrig erklären und begrenzt seine Kompetenzen dadurch, in dem er es ablehnt, in Streitigkeiten politischer Natur Sachurteile zu fällen.

4. Schluss

Die Vereinigten Staaten von Amerika sind der wichtigste Verbündete der Bundesrepublik Deutschland. Dennoch tun sich viele Deutsche, immer noch schwer, das politische System der USA, mit seinen Willensbildungs- und Entscheidungsprozessen, seine Stärken und Schwächen, zu verstehen. Gerade diese Kenntnisse sind aber von besonderer Bedeutung, um das außenpolitische Verhalten beider Staaten richtig einschätzen und prognostizieren zu können. Sowohl die Präsidialdemokratie als auch der Parlamentarismus haben sich in der Geschichte bewährt. Die USA und auch die BRD sind politisch stabil, aber aus verschiedenen Gründen.

Die Unterschiede sind zahlreich, wie beispielsweise:

1.das politische System (Präsidialdemokratie vs. parlamentarische Demokratie),
2. das Wahlsystem (Mehrheitswahl vs. Verhältniswahl),
3. das Parteiensystem (Zweiparteien- vs. Mehrparteiensystem),
4. Anwendung der Gewaltenteilung u.a.

Mit der Gemeinsamkeit des Zwei-Kammer-Systems werden die Prinzipien von Rechtstaatlichkeit, Demokratie und Freiheit mit der bundesstaatlichen Ordnung (Föderalismus) in Einklang gebracht.

Literaturverzeichnis

Bücher:

Hartmann, Jürgen: Politikwissenschaft. Eine problemorientierte Einführung in Grundbegriffe und Teilgebiete. Chur 1995, S. 107-146

Hübner, Emil: Das politische System der USA. Eine Einführung. BeckMünchen 1993

Jakobeit, Cord / Sacksofsky, Ute / Welzel, Peter (Hrsg.): Die USA am Beginn der neunziger Jahre. Politik-Wirtschaft-Recht. Opladen

Nassmacher, Hiltrud: Politikwissenschaft. München 1994, S. 157-162 Redling, Julius: Kleines USA Lexikon. Beck-München 1989

Rudzio, Wolfgang: Das politische System der Bundesrepublik Deutschland; in: Grundwissen Politik, Schriftenreihe der Bundeszentrale für politische Bildung. Bonn 1991, S. 48-88

Waschkuhn, Arno: Politische Systeme; in: Mohr, Arno (Hrsg.): Grundzüge der Politik 1995, S. 256-260, 272-275

Wasser, Hartmut: USA. Wirtschaft-Gesellschaft-Politik. Opladen 1993, S. 98-161

Zeitschriften:

Bundeszentrale für politische Bildung: Informationen zur politischen Bildung 199.

Politisches System der USA 1997

Zeitungen:

Der Spiegel. 48. Ausgabe vom 27.11.00 Die Welt als tägliche Nachrichtenzeitung

Jungle World. 47. Ausgabe vom 15.11.00 im 4. Jahrgang

Internet:

The White House [http://www.whitehouse.gov/]

U.S. House of Representatives [http://www.house.gov/] U.S. Senate [http://www.senate.gov/]

[http://usinfo.state.gov/]

Deutscher Bundestag [http://www.bundestag.de]

Deutscher Bundesrat [http://www.bundesrat.de]

Bundeszentrale für politische Bildung [http://www.bpb.de]

[...]


2 Oberster Gerichtshof der USA

3 Bundesz. f. polit. Bildung: Informationen zur polit. Bildung 199. Politisches System der USA 1997, S. 3

4 Vgl. The Constitution of the United States: Article II, Section 1

5 Vgl. The Constitution of the United States: Article I, Section 1

6 Vgl. http://www.usinfo.state.gov/usa/usa.htm/politics/govwork/oag- pt4.htm

7 Unvereinbarkeit [lat.]

8 Bundesz. f. polit. Bildung: Informationen zur polit. Bildung 199. Politisches System der USA 1997, S.28

9 Bundesz. f. polit. Bildung: Informationen zur polit. Bildung 199. Politisches System der USA 1997, S.31

10 Der Spiegel. Ausgabe 48/2000 vom 27.11.00

11 Die Welt. Ausgabe vom 20.01.01

12 Hübner, Emil: Das politische System der USA. Eine Einführung. BeckMünchen 1993, S. 106

13 Hübner, Emil: Das politische System der USA. Eine Einführung. BeckMünchen 1993, S. 105

14 Bundesverfassungsgericht

Excerpt out of 14 pages

Details

Title
Analyse und Vergleich politischer Systeme: Das Beispiel USA und Bundesrepublik Deutschland - Die Wahl des US-Präsidenten im November 2000
College
University of Tubingen
Author
Year
2000
Pages
14
Catalog Number
V99989
ISBN (eBook)
9783638984218
File size
367 KB
Language
German
Keywords
Analyse, Vergleich, Systeme, Beispiel, Bundesrepublik, Deutschland, Wahl, US-Präsidenten, November
Quote paper
Tina Dutschmann (Author), 2000, Analyse und Vergleich politischer Systeme: Das Beispiel USA und Bundesrepublik Deutschland - Die Wahl des US-Präsidenten im November 2000, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/99989

Comments

  • guest on 1/16/2003

    Gute Analyse.

    Hi, eine eigentlich gute Analyse, wobei du meiner Meinung nach mehr zum amerikanischen Wahlrecht erzählen können (fehlen die Begriffe Mehrheitswahlrecht, Wahlmänner...).
    MfG
    Julian

  • guest on 6/26/2001

    Kann man sich sparen.

    Sehr Oberflächlich und auch ungenau. Falsche Zahlen werden geliefert.
    Nur ein Beispiel im Supreme Court der USA waren es 5 zu 4 Stimmen. Die 4 zu 3 Stimmenverteilung war beim Supreme Court von Florida. Für eine Universitätsarbeit mehr als Unangemessen.

    PS: mail mir mal bitte die Note für den Wisch

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