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grin |
23. November 2024 • Lesedauer: 6 min

Werkstudent:in oder Minijob? Definitionen, Vorteile und rechtliche Rahmenbedingungen

Werkstudent:in, Minijob oder beides parallel? Erfahre, was die beiden Arbeitsformen jeweils ausmacht und welche Vor- und Nachteile sie für dich bieten können. Ob und wie beides kombiniert werden kann, erklären wir dir in diesem Artikel.

Was dich erwartet:

Das Wichtigste vorweg: 

  • Kombination von Werkstudent:innen- und Minijob: Studierende können durch die Kombination beider Jobs sowohl fachliche Praxiserfahrungen sammeln als auch ihre finanzielle Situation verbessern.
  • Arbeitszeit- und Einkommensgrenzen: Während des Semesters darf die Arbeitszeit insgesamt 20 Stunden pro Woche nicht überschreiten, und die Einkommensgrenze für Minijobs liegt ab 2024 bei 538 Euro pro Monat.
  • Sozialversicherungs- und Steuerregelungen: Werkstudierende sind sozialversicherungsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, aber rentenversicherungspflichtig, während Minijobber:innen sozialversicherungsfrei sind, wenn die Einkommens- und Arbeitszeitgrenzen eingehalten werden.
  • Herausforderungen und Zeitmanagement: Die Verwaltung von zwei Jobs erfordert gutes Zeitmanagement, um Studium und Arbeit in Einklang zu bringen und die rechtlichen Bedingungen zu erfüllen.

Einleitung

Für viele Studierende ist die Kombination eines Werkstudent:innen- und Minijobs eine attraktive Möglichkeit, Studium und Arbeit zu verbinden. Während der Werkstudent:innenjob wertvolle Praxiseinblicke im eigenen Fachgebiet bietet, sorgt der Minijob für finanzielle Flexibilität und Unabhängigkeit. Doch welche Vorteile und Herausforderungen bringt diese Doppelbeschäftigung mit sich? Welche rechtlichen Rahmenbedingungen müssen beachtet werden, und wie lassen sich die beiden Arbeitsmodelle erfolgreich kombinieren, ohne das Studium zu beeinträchtigen? In diesem Artikel geben wir einen Überblick über die Definitionen beider Jobarten, rechtliche Rahmenbedingungen und hilfreiche Tipps, um diese Kombination erfolgreich umzusetzen.

Definitionen 

Was ist ein Werkstudent:innenjob? 

Ein Werkstudent:innenjob ist eine Beschäftigungsform, bei der Studierende neben ihrem Studium in einem Unternehmen arbeiten, um praktische Erfahrungen in ihrem Studienfach zu sammeln. Werkstudierende sind in der Regel auf Teilzeitbasis tätig und profitieren von flexiblen Arbeitszeiten, die sich an ihren Studienplan anpassen. Die Arbeit als Werkstudent:in bietet nicht nur Einblicke in das Fachgebiet, sondern auch die Möglichkeit, Netzwerke zu bilden und erste berufliche Kontakte zu knüpfen. 

Was ist ein Minijob? 

Ein Minijob, auch 450-Euro-Job genannt, ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der das monatliche Einkommen die Grenze von 538 Euro ab 2024 nicht überschreitet. Minijobs sind sozialversicherungsfrei, was sie besonders attraktiv für Studierende macht, die eine geringere zeitliche Belastung bevorzugen. Minijobs sind flexibel und oft in Branchen wie Gastronomie, Einzelhandel oder Dienstleistungen zu finden, was sie ideal für Studierende macht, die neben dem Studium arbeiten möchten. 

Überblick über die Kombination von Werkstudent:innenjob und Minijob 

Warum diese Kombination sinnvoll sein kann 

Die Kombination eines Werkstudent:innenjobs und eines Minijobs kann Studierenden helfen, sowohl praktische Erfahrungen in ihrem Studienfach zu sammeln als auch zusätzliche finanzielle Mittel zu erlangen. Diese Doppelbeschäftigung ermöglicht es, verschiedene Berufsfelder zu erkunden und flexibel auf finanzielle Bedürfnisse zu reagieren. Während der Werkstudent:innenjob tiefergehende Einblicke in das zukünftige Berufsfeld bietet, kann der Minijob zur Deckung laufender Kosten wie Miete und Lebensunterhalt beitragen. 

Allgemeine Vorteile und Herausforderungen 

Vorteile der Kombination sind unter anderem die Möglichkeit, verschiedene berufliche Erfahrungen zu sammeln, finanzielle Unabhängigkeit zu erlangen und Netzwerke aufzubauen. Herausforderungen können in der Einhaltung von Arbeitszeitregelungen, der Verwaltung von zwei Arbeitsverträgen und der Balance zwischen Studium und Arbeit liegen. Um diese Herausforderungen zu meistern, ist ein gutes Zeitmanagement unerlässlich. Studierende müssen ihre Zeit effizient planen, um sicherzustellen, dass sie sowohl ihre akademischen als auch beruflichen Verpflichtungen erfüllen können. 

Rechtliche Rahmenbedingungen 

Sozialversicherungsrechtliche Aspekte 

Als Werkstudent:in bist du grundsätzlich sozialversicherungsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, aber rentenversicherungspflichtig. Bei einem Minijob bist du von allen Sozialversicherungsbeiträgen befreit, es sei denn, du überschreitest bestimmte Einkommens- oder Arbeitszeitgrenzen. Es ist wichtig zu beachten, dass die Kombination beider Jobs zur Überschreitung der Einkommensgrenzen führen kann, was dazu führen würde, dass Sozialversicherungsbeiträge fällig werden. 

Arbeitsvertragsmodelle 

Werkstudierendenverträge und Minijob-Verträge unterscheiden sich in Bezug auf Arbeitszeiten, Kündigungsfristen und Urlaubsansprüche. Werkstudent:innenverträge sind in der Regel an die Immatrikulation gebunden und bieten höhere Stundenlöhne, während Minijob-Verträge flexibler sind und weniger formelle Anforderungen haben. Werkstudent:innenverträge können spezifische Regelungen zu den im Semester und in den Semesterferien erlaubten Arbeitszeiten enthalten, während Minijob-Verträge oft pauschale Regelungen haben. 

Kündigungsschutz und Urlaubsansprüche 

Werkstudent:innen und Minijobber:innen haben Anspruch auf Kündigungsschutz und bezahlten Urlaub, allerdings variieren die Regelungen je nach Arbeitsvertrag und Beschäftigungsdauer. Es ist wichtig, die spezifischen Vertragsbedingungen zu kennen und zu beachten. Werkstudent:innen sollten darauf achten, dass sie ihre Ansprüche auf bezahlten Urlaub und Kündigungsschutz kennen und verstehen, wie diese im Vertrag geregelt sind. 

Besonderheiten bei internationalen Studierenden 

Internationale Studierende müssen zusätzlich zu den allgemeinen Regelungen die Visa- und Aufenthaltsbestimmungen beachten. In der Regel dürfen sie während des Semesters maximal 120 volle oder 240 halbe Tage im Jahr arbeiten. Diese Beschränkungen sind wichtig, um den Aufenthaltsstatus nicht zu gefährden. Internationale Studierende sollten sich daher genau über die geltenden Regelungen informieren und ihre Arbeitszeiten sorgfältig planen. 

Wichtige Limitierungen und Regeln 

Arbeitszeitbeschränkungen 

Während des Semesters dürfen Werkstudent:innen und Minijobber:innen zusammen nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, um den Status als ordentlich Studierende nicht zu gefährden und sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Diese Regelung soll sicherstellen, dass das Studium im Vordergrund bleibt und nicht durch die Arbeit beeinträchtigt wird. 

Einkommensgrenzen 

Ab 2024 liegt die Einkommensgrenze für Minijobs bei 538 Euro pro Monat. Werkstudent:innenjobs unterliegen keiner festen Einkommensgrenze, jedoch sollte das Einkommen die Steuerfreibeträge nicht überschreiten, um steuerliche Nachteile zu vermeiden. Es ist wichtig, die monatlichen Einkünfte genau zu überwachen und sicherzustellen, dass sie innerhalb der festgelegten Grenzen bleiben. 

Steuerliche Freibeträge und Abgaben 

Studierende haben Anspruch auf einen Jahressteuerfreibetrag, der sicherstellt, dass Einkommen bis zu einer bestimmten Grenze steuerfrei bleibt. Es ist ratsam, sich über die aktuellen Freibeträge und die für Studierende geltenden Steuerklassen zu informieren. Durch die optimale Nutzung der Steuerfreibeträge können Studierende ihre Steuerlast minimieren. Zudem sollten sie überlegen, ob sie eine Steuererklärung abgeben, um eventuell zu viel gezahlte Steuern zurückzuerhalten. 

Fazit

Die Kombination Eines Minijobs mit einem Werstudierendejobs kann für Studierende sowohl berufliche als auch finanzielle Vorteile bieten. Sie ermöglicht wertvolle Praxiserfahrungen und eine bessere finanzielle Absicherung während des Studiums. Gleichzeitig erfordert sie jedoch ein gutes Zeitmanagement und die Einhaltung von Arbeitszeit- und Einkommensgrenzen. Mit dem richtigen Wissen über die rechtlichen Rahmenbedingungen und einer strukturierten Planung können Studierende diese Doppelbelastung erfolgreich meistern und von beiden Arbeitsformen profitieren.

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Häufig gestellte Fragen

Nein, solange du die Gesamtarbeitszeit von 20 Stunden pro Woche während der Vorlesungszeit nicht überschreitest. In den Semesterferien kannst du mehr arbeiten. Wichtig ist, dass das Studium weiterhin deine Haupttätigkeit bleibt. 

Beim Minijob gilt ab 2024 die Grenze von 538 Euro monatlich. Der Werkstudent:innenjob hat keine feste Einkommensgrenze, aber beachte die Steuerfreibeträge und dass die Gesamtarbeitszeit die 20-Stunden-Grenze nicht überschreitet. 

Ja, du musst beide Arbeitgebende über deine weiteren Beschäftigungsverhältnisse informieren. Dies ist wichtig für die korrekte sozialversicherungsrechtliche Einordnung und die Einhaltung arbeitsrechtlicher Bestimmungen. 

Nutze digitale Zeiterfassungs-Tools und Kalender für die Planung. Priorisiere das Studium, besonders in Prüfungsphasen. Kommuniziere frühzeitig mit beiden Arbeitgebenden über deine zeitliche Verfügbarkeit und plane ausreichend Puffer für unerwartete Ereignisse ein. 

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