Grin logo
de en es fr
Shop
GRIN Website
Texte veröffentlichen, Rundum-Service genießen

Wissenschaftliche Texte zu  § 111b AktG

§ 111b AktG befasst sich mit dem Recht der Aktiengesellschaften und regelt den Ausgleich von Nachteilen, die durch Konzernmaßnahmen entstehen. Dieser Paragraph ist Teil des deutschen Aktienrechts und wird in der Rechtswissenschaft diskutiert. Er ist insbesondere relevant für die corporate governance und das Konzernrecht. Die Regelung des § 111b AktG ist von Bedeutung für die Praxis des Aktienrechts und die Rechtsanwendung in Unternehmen.

2  Veröffentlichungen
  • Keine Verdrängung des zeitlich gestreckten Nachteilsausgleichs im faktischen Konzern durch die §§ 111a–111c AktG
    Titel: Keine Verdrängung des zeitlich gestreckten Nachteilsausgleichs im faktischen Konzern durch die §§ 111a–111c AktG
    Autor:in: Maximilian Schlereth (Autor:in)
    Fach: Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
    Kategorie: Essay , 2022 10 Seiten , Note: /
    Katalognummer: 1243812
    Preis: US$ 0,99
  • Transaktionen mit nahestehenden Personen ("Related Party Transactions") nach Umsetzung der geänderten Aktionärsrechte-Richtlinie
    Titel: Transaktionen mit nahestehenden Personen (
    Autor:in: Maximilian Schlereth (Autor:in)
    Fach: Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
    Kategorie: Bachelorarbeit , 2021 42 Seiten , Note: 12 Punkte
    Katalognummer: 1157792
    Preis: US$ 21,99

Die Vorschrift des § 111b AktG ist eng mit den §§ 111a-111c AktG verknüpft und bildet ein wichtiger Teil des Rechtsrahmens für Konzernmaßnahmen. In der Rechtswissenschaft wird diskutiert, wie diese Vorschriften den Schutz der Aktionäre und der Gesellschaft sicherstellen können. Zentrale Fragen in der Forschung sind die Auslegung und Anwendung des § 111b AktG in verschiedenen Rechtsfällen und die Abgrenzung zu anderen Rechtsvorschriften. Du findest wissenschaftliche Arbeiten zu § 111b AktG als PDF und eBook, viele auch als Print-on-Demand, bei GRIN.

Grin logo
  • Grin.com
  • Versand
  • Kontakt
  • Datenschutz
  • AGB
  • Impressum
  • Vertrag widerrufen