Die Mitbestimmung des Betriebsrates in sozialen Angelegenheiten ist ein wichtiger Aspekt des § 87 BetrVG. Diese Regelung ermöglicht es den Betriebsräten, sich in bestimmten Angelegenheiten wie z.B. der Gestaltung von Arbeitsbedingungen oder der Sozialpolitik des Unternehmens einzubringen. Die Diskussion um den § 87 BetrVG berührt auch Fragen der Unternehmensmitbestimmung und der Arbeitnehmerrechte. Vertiefe dich in die wissenschaftlichen Texte zu diesem Thema, die bei GRIN als PDF und eBook, viele auch als Print-on-Demand, verfügbar sind.