Die European Convention on Human Rights ist ein wichtiger Meilenstein in der Geschichte der Menschenrechte. Sie wurde 1950 von den Mitgliedstaaten des Europarats unterzeichnet und trat 1953 in Kraft. Seitdem hat sie eine zentrale Rolle bei der Entwicklung der Menschenrechte in Europa gespielt. Durch die Konvention werden die Grundrechte und -freiheiten der Menschen in den Vertragsstaaten geschützt, wie z.B. das Recht auf Leben, die Freiheit und Sicherheit der Person sowie das Recht auf ein faires Verfahren. Die European Convention on Human Rights hat auch zu einer reichen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) geführt. Der EGMR hat in zahlreichen Urteilen die Auslegung der Konvention geprägt und damit die Menschenrechte in Europa weiterentwickelt. Du findest wissenschaftliche Arbeiten zu diesen Themen als PDF und eBook, viele auch als Print-on-Demand, bei GRIN.