Inhaltsverzeichnis
Einleitung 1
1. Definitionen 1
1.1 Selbstständigkeit 1
1.2 Online-Sucht 3
2. Überblick Jugend- und Suchthilfesystem 6
2.1 Suchthilfe 8
2.2 Jugendhilfe 9
3. Finanzierungsmöglichkeiten in NRW. 11
4. Fazit 14
II
Einleitung
Der Sozialstaat Deutschland birgt eine bunte Landschaft von Trägerstrukturen, Finanzierungssystemen und einen Dschungel von nebeneinander existierenden Organisationsmöglichkeiten. Bei der Anstrebung einer Existenzgründung müssen viele Dinge beachtet werden. Auch ist die persönliche Kompetenz, Qualifikation und Persönlichkeit ein wichtiger Faktor. Intrinsische Motivation, Offenheit, Flexibilität und Durchhaltevermögen sind Grundvoraussetzungen wenn die finanzielle Unabhängigkeit erreicht werden will. Das Thema Online-Sucht hat mit Erscheinen der neuen Medien in den letzten Jahren einen hohen Zuwachs bekommen. Neue Erscheinungen beinhalten neue Gefahren, denen der Einzelne entgegentreten muss. In der vorliegenden Arbeit handelt es sich um Überlegungen zu dem Thema, ob eine Existenzgründung im Sinne eines offenen Angebots für Jungen im Alter von 9-14, die von Online-Sucht betroffen sind sinnvoll wäre. Die Arbeit bezieht sich nur auf Jungen, da Mädchen statistisch deutlich seltener davon betroffen scheinen. Das Fachgebiet stellt eine Verbindung zwischen der herkömmlichen Suchtarbeit und der offenen Kinder- und Jugendhilfe dar. Es scheint schwer, sich zuzuordnen. Doch gerade in den ersten Schritten der Existenzgründung muss ein klares Konzept vorgelegt werden, dass Erfolg verspricht. Hauptfrage von Konsumenten (bzw. im sozialen Bereich Klienten) wird immer stärker sein: Lohnt sich das für mich? Die Eigenfinanzierung im Suchtbereich steht dazu fast im Widerspruch, denn wenn die Finanzierungsmöglichkeiten zur Befriedigung der Sucht ausgeschöpft werden, wie soll der Klient seine Hilfe noch selbst bezahlen? Bei der Online-Sucht sind im Falle der Finanzierung also vor allem die Eltern gefragt. Noch ist das Thema sehr offen und erreicht nur langsam das öffentliche Bewusstsein.
1. Definitionen
Im Folgenden wird auf Begriffe wie Soziale Arbeiter/innen oder Träger/innen aus Gründen der besseren Lesbarkeit verzichtet. Die Nennung der maskulinen Form beinhaltet immer auch die feminine.
1.1 Selbstständigkeit
Eine Existenzgründung kann auf zwei verschiedenen Organisationsformen basieren, entweder als Gründung eines Gewerbebetriebs oder als freiberufliche
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Tätigkeit. Die Zuordnung zu einer der beiden Formen hat wichtige steuerrechtliche Konsequenzen. a. Gewerbebetrieb
„Ein Gewerbe ist jede erlaubte selbstständige Tätigkeit, die auf Dauer angelegt bzw. nachhaltig ist und mit Absicht der Einkunfts- bzw. Gewinnerzielung unternommen wird […] und die sich offen als Teilnahme am allgemeinen Wirtschaftsverkehr darstellt.“ (Scheibe-Jaeger (1999) S. 128) Ein großer Unterschied zum freien Beruf liegt darin, dass der Gewerbetreibende Gewerbesteuer zahlen muss und zur Buchführung verpflichtet ist. b. Freie Berufe
„Nach der Definition des Bundesverwaltungsgerichtes und des Finanzamtes (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz) zählen zu den Kennzeichen der Freien Berufe
- freie wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische, unterrichtende und erzieherische Tätigkeiten,
- Tätigkeiten der im Gesetz aufgeführten Berufe („Katalogberufe“), da sie dort aufgezählt, d.h. katalogisiert werden, wenn die ausgeübte Tätigkeit berufstypisch ist,
- persönliche Dienstleistungen der „höheren Art“ (mit akademischer Ausbildung), die den Katalogberufen ähnlich sind.“
Dabei steht die geistige, beratende, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit im Vordergrund in Verbindung mit der persönlichen Dienstleistung. (Scheibe-Jager (1999) S. 129)
Eine Existenzgründung im Bereich der Online-Sucht müsste sich also als freien Beruf definieren im Sinne einer erzieherischen Tätigkeit, denn ein wirklicher Wirtschaftsbetrieb kann sie nicht sein. c. Produktangebot
Das Produkt, das der Selbstständige anbietet ist Ausdruck sämtlicher Leistungen, die dem potentiellen Kunden angeboten werden. Es muss markt- und kundenorientiert gestaltet werden. Gerade im sozialen Sektor muss das Produkt
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als Problemlösung verkauft werden. Das Produkt muss einen Nutzen für den Kunden bringen, der ihm auch etwas wert ist. (Scheibe-Jaeger (1999) S. 117-118) Was kann im Bereich Online-Sucht das Produkt sein? Es müsste sich um eine Einrichtung handeln, die den Kindern eine Alternative zum Online-Spielen bietet. Es kann nicht der einzige Problemlöser sein, muss aber eine starke Hilfe auf dem Weg zur Lösung darstellen. Die Einrichtung muss sich zwar erst etablieren, dann jedoch immer neue Angebote bieten, die die Kinder auch halten und den Eltern zeigen, dass sie etwas für ihr Geld bekommen. Regelmäßige Freizeiten und AGen würden sich anbieten.
1.2 Online-Sucht
In den Medien tauchen immer häufiger Begriffe wie Internetsucht, Computerspielsucht und Mediensucht auf. Keine Entwicklung in der Weltgeschichte ist vergleichbar mit der rasanten Entwicklung der neuen Medien in den letzten 20 Jahren. In letzter Zeit stellt sich immer öfter die Frage, ob das Internet ein genauso hohes Suchtpotenzial aufweisen kann wie Nikotin, Alkohol und Drogen.
Besonders Jugendliche sind anfällig für Suchterkrankungen. Die sozialen Netzwerke in der virtuellen Welt bieten Jugendlichen soziale Anerkennung, freie Experimentiermöglichkeiten mit Rollen und Identitäten und kreative Gestaltungsräume. Die vielfältigen Angebote sind individuell nutzbar und stillen die Bedürfnisse der Jugendlichen nach Abgrenzung, Positionierung und Experimentieren. Sei es schülervz oder studivz, Facebook, youtube, secondlife oder Farmville, jedes dieser Angebote bietet großartige Möglichkeiten sich zu profilieren und mit anderen im Kontakt zu stehen. Gerade in der Pubertät spielt Anerkennung anderer und die Frage nach der eigenen Identität eine große Rolle. Durch das Feedback der anderen Nutzer wird der Ehrgeiz geweckt. Durch die vielen erfahrbaren positiven Effekte kann die Internetnutzung zur Gefühlsregulation eingesetzt und missbraucht werden. Bislang wurde die Online-Sucht nicht als Suchterkrankung anerkannt, weswegen es noch keine allgemeingültige Definition gibt. Geht man von bereits klassifizierten Abhängigkeitserkrankungen aus, würde man sich wie folgt einer Definition annähern. In den gebräuchlichen Klassifikationssystemen psychischer Störungen ICD-10 und DSM-IV werden zur Diagnose von Abhängigkeitserkrankungen
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Arbeit zitieren:
Verena Katzer, 2010, Möglichkeiten und Bedarf an Existenzgründungen im Bereich Online-Sucht bei Jungen im Alter von 9-14 Jahren in NRW, München, GRIN Verlag GmbH
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