Der Einfluss der Aufklärung auf die Menschen und Bürgerrechtserklärung von 1789


Seminar Paper, 2002

16 Pages, Grade: 1,0


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung
1.1. Thema und Begründung der Themenwah
1.2. Forschungsstand
1.3. These

2. Hauptteil
2.1. Der historische Hintergrund
2.1.1 Der Hintergrund der Quelle
2.1.2. Was ist Aufklärung und wie entwickelten sich die Menschenrechte?
2.2. Quellenbearbeitung
2.3 Ausführungen und Thesenbeweisführung

3. Schluss/ Zusammenfassung

Quellen- und Literaturverzeichnis

1. Einleitung:

1.1. Thema und Begründung der Themenwahl

Das Thema dieser Hausarbeit ist der Einfluss der Aufklärungsbewegung auf die Menschen- und Bürgerrechtserklärung vom 16.08.1789. Diese Menschen und Bürgerrechtserklärung spiegelt sich in Teilen aller demokratischen Verfassungen Europas wider. Darum ist es wichtig zu erklären und aufzudecken, was die Schaffung einer solchen Erklärung überhaupt bewirkt hat.

Ebenfalls ist deutlich erkennbar, dass sich die philosophische Bewegung der Aufklärung und ihre Auswirkungen bis in die heutige Zeit nachvollziehen lassen. Ihren Höhepunkt hatte die Aufklärung in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts.1

Dies ist Gleichzeitig der Beginn der Französischen Revolution und damit auch der Zeitpunkt der Menschen- und Bürgerrechtserklärung.

Es ist daher anzunehmen, dass die Aufklärung einen maßgeblichen Einfluss auf die Schaffung dieser Erklärung hatte.

1.2. Forschungsstand

Es gibt eine ganze Reihe von Forschungen zu Grund und Freiheitsrechten. In diesem Zusammenhang entstanden auch Forschungen zur Menschen- und Bürgerrechtserklärung von 1789 und zur Aufklärung. So behandeln viele Bücher das Thema der Aufklärung. Dabei gehen die meissten zunächst auf den philosophischen Grundsatz der Aufklärung ein. Daneben wird behandelt, wie sich die Aufklärung in bestimmten Bereichen der Gesellschaft niederschlägt.2

Es wird davon ausgegangen, dass die Aufklärung zwar nicht direkt zu den Ursachen der Französischen Revolution zu rechnen ist, aber dass die Philosophen der Aufklärung doch wesentlich dazu beitrugen, die ideologischen Stützen der alten Gesellschaftsordnung von Frankreich zu untergraben.3

Es ist allerdings weniger ein Zusammenhang des Inhalts und der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechtserklärung sowie der Philosophie der Aufklärung zu erkennen.

Anliegen der nun folgenden Hausarbeit ist es, den Inhalt der Menschen- und Bürgerrechtserklärung mit den Philosophischen Ansätzen der Aufklärung zu vergleichen. Es ist dabei das Ziel, diese Gemeinsamkeiten zu finden und darzulegen.

1.3. These

Der Einfluss der Aufklärung auf die Menschen und Bürgerrechtserklärung vom 16.08.1789 ist deutlich erkennbar und zeichnet sich klar in deren Inhalt ab.

2. Hauptteil:

2.1. Der historische Hintergrund

2.1.1 Der Hintergrund der Quelle

Die zu bearbeitende Quelle beinhaltet eine Erklärung und die 17 Artikel der Menschen- und Bürgerrechtserklärung. Doch zunächst soll an dieser Stelle der historische Hintergrund dieser Quelle erläutert werden.

Die Revolution brach 1789 nicht in dem wirtschaftlich am weitesten entwickelten Land aus. Es hatte aber auch keine wirtschaftliche Unterentwicklung, sondern seit den 70er Jahren wie viele andere Länder Europas eine Wirtschaftskrise, die sich vor allem in einer Verteuerung der Lebensmittel auswirkte. Die Lebenshaltungskosten stiegen in den Jahren von 1771 bis 1789 um 45 Prozent, wobei die Höchste Teuerung in den Jahren um 1785 bis 1789 bei 65 Prozent lag.4

Hinzu kamen immer auch Saisonbedingte Mißernten.

Angesichts der öffentlichen Not und der dazu im krassen Gegensatz stehenden verschwenderischen Lebenshaltung des Königshofes hatte der König keine weitere Alternative, als die Reichsstände oder auch Generalstände, die seit 1614 nicht mehr zusammengekommen waren, zu einer Reformberatung einzuberufen.5

Frankreich war im 18. Jahrhundert noch eine Ständegesellschaft, die sich aber im Umbruch befand. Es gab insgesamt 3 Stände. Zum ersten Stand gehörte der Klerus oder auch die Geistlichkeit. Dieser Stand unterteilte sich noch einmal in den Hohen und den Niederen Klerus. Der Hohe Klerus bestand aus Bischöfen, Äbten Domherren und weiteren Höhergestellten der Kirche. Den Niederen Klerus bildeten Priester, Nonnen, Mönche und andere eher Untergeordnete Amtspersonen der Kirche. Ihre Anzahl lag jedoch höher als die des Hohen Klerus. Sie hatten kaum Pflichten im Französischen Staat. Als Privilegien genossen sie die Befreiung vom Militärdienst, Steuerbefreiung und nur eine freiwillige Abgabenleistung an den König. Insgesamt machte der Klerus mit etwa 130.000 Mitgliedern ca. 0,5 Prozent der damaligen Bevölkerung aus. Der Niedere Klerus hatte sich, da er nicht wie der Hohe Klerus aus Adeligen Familien stammte, zu einer Art „Plebs“ des ersten Standes entwickelt. Er kannte und teilte die Nöte und Meinungen des Volkes.6

Den 2. Stand bildete der Adel. Auch dieser teilte sich in den reichen und am Hof lebenden Schwertadel und den Amtsadel, der von Feudalabgaben lebte und nicht zum Hofe gehörte. Dieser Amtsadel bildete ähnlich wie der niedere Klerus den „Plebs“ des 2. Standes. Amtsadel konnte man auch nur durch Ämterkauf erlangen. Dieser 2. Stand, der mit etwa 35000 Menschen nur ca. 1,3 Prozent der Bevölkerung ausmachte, hatte wie der erste Stand das Privileg der Steuerbefreiung. Daneben hatten sie Anspruch auf die Höchsten Ämter des Landes, der Kirche und der Armee. Sie durften aber keine Gewerbe betreiben und lebten von Abgaben des Volkes und den Renten des Königs.7

Den 3. und mit 25 Millionen Menschen größten Stand bildeten die Bauern und das Bürgertum des Landes. Dieser Stand hatte kaum Privilegien und trug die gesamte Steuerlast des Staates sowie die oft willkürlichen Feudalabgaben an die Feudalherren des Landes. Allerdings gab es auch hier gesellschaftliche Unterschiede, da das Großbürgertum, dass von Profiten aus Handel und Geldgeschäften lebte, zuweilen ein ähnlich verschwenderisches Leben wie der Adel führte.

Zum 3. Stand zählten weiterhin freiberufliche Menschen wie Beamte, Ärzte, Journalisten sowie das Kleinbürgertum, dass aus Handwerkern und Kleinlandbesitzern bestand.8

Die Situation des Staates war finanziell nicht stabil. Hinzu kamen durch Mißernten, Hungersnöte sowie schlechte Stellung des 3. Standes eine erhebliche Unruhe im Volk. Durch die Unentschlossenheit des Königs, der zu dieser Zeit absolut herrschte, und des Widerstandes der privilegierten Stände, scheiterten auch Reformversuche der Finanzminister Turgot (im Amt von 1774-1776) und Callone9 (im Amt von 1783-1787) sowie von Finanzminister Necker (im Amt von 1776-1781). Dies führte zum entgültigen Bankrott des Staates. König Ludwig XVI., der als willensschwacher und Skandalbelasteter Herrscher galt, berief aus diesem Grund die Generalstände ein. Am 5. Mai 1789 traten die Generalstände, eine Versammlung von Mitgliedern aller Stände zur Beratung der Situation erstmals seit 1614 wieder zusammen. Insgesamt waren 1139 Abgeordnete anwesend. 291 Mitglieder gehören dem Klerus an. Über 200 der Mitglieder entstammen der patriotischen Partei, die umfassenden Reformen aufgeschlossen gegenüber steht. 270 Abgeordnete sind dem Adel angehörig. Konservative Aristokraten dominieren in diesem Abgeordnetenteil, welche die Beibehaltung ihrer Privilegien forcieren. 578 Vertreter sind aus dem 3. Stand. Es sind jedoch weder Bauern noch Handwerker, sondern ausschließlich Mitglieder des Großbürgertums. Sie fordern durchweg Reformen.10

Doch es kommen keine Reformen zustande. Daraufhin erklärt sich die Vertretung des 3. Standes am 17. Juni 1789 zur Nationalversammlung, auf Antrag von Abbé Sieyes einem geistlichen Reformvertreter. Das Ziel soll eine Verfassung für Frankreich sein. Am 20.6.1789 leistet diese Nationalversammlung den Schwur, sich nicht eher zu trennen, bis sie dem Land diese Verfassung gegeben hat. Dieser Schwur ist auch bekannt als der Ballhausschwur, da die Vertreter der Nationalversammlung sich in einem alten Ballhaus trafen. Damit ist die Aufhebung der uneingeschränkten Monarchie theoretisch Vollzogen.11

Es kommt im weiteren Verlauf zur Eskalation des Konfliktes, als am 14. Juli 1789 die Bastille, ein Staatsgefängnis und Zeichen für die Monarchie, gestürmt wird. Von nun an gibt es überall Nationalgarden als Organe der Gemeinderäte und Zentren der politischen Macht des Volkes. Am 4. August beschließt die Nationalversammlung, die sich seit dem 7.7.1789 verfassungsgebende Nationalversammlung (Konstituante oder auch assemblée nationale constituante) nennt, die Abschaffung sämtlicher Feudalrechte, Gleichmäßigkeit der Besteuerung und die Zulassung aller Bürger zu den öffentlichen Ämtern.12

Hier setzt nun die zu bearbeitende Quelle an. Nur wenige Wochen später, am 26. August 1789, werden die Menschen- und Bürgerrechte erklärt und veröffentlicht.

2.1.2. Was ist Aufklärung und wie entwickelten sich die Menschenrechte?

Geschichtlich betrachtet ist die Aufklärung eine gesamteuropäische Bewegung des 17. und 18. Jahrhunderts. Ihren ersten großen Schwerpunkt hat sie im 17. Jahrhundert in England. Doch ihren Höhepunkt erreicht sie in der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts in Frankreich. Sie richtet sich aber an alle Menschen zu allen Zeiten.13

Es gibt zahlreiche Trägerschaften der Aufklärungsbewegung. Das sind Einrichtungen, in denen das Prinzip der Aufklärung aufgegriffen und aktiv gestaltet wird. Dazu zählen zum Beispiel Sozietätsbewegungen, Akademien, Lesegesellschaften, gemeinnützig-ökonomische Gesellschaften, Freimaurerbewegungen, und noch viele mehr. Auch viele Bücher und Zeitschriften waren vom Gedankengut der Aufklärungsbewegung getragen.14

[...]


1 vgl. Kuhn, Axel: Die Französische Revolution. Reclam Verlag, Stuttgart 1999, S. 42

2 Friedell, Egon: Aufklärung und Revolution. Vom Siebenjährigen Krieg bis zum Wiener Kongreß. Deutscher Taschenbuch Verlag München 1961 Drittes Buch aus: „Kulturgeschichte der Neuzeit“ C. H. Beck`sche Verlagsbuchhandlung, München 1928 ebenso: Im Hof, Ulrich das Europa der Aufklärung/ Ulrich Im Hof, München: Beck, 1993 oder: Geyer, Paul (Hrsg.): Das 18. Jahrhundert: Aufklärung. Regensburg: Pustet, 1995

3 vgl. Kuhn S. 42

4 vgl. Kuhn S. 25

5 vgl. Friedell S. 220

6 vgl. Kuhn S. 26-27

7 vgl. Kuhn S.26-27

8 vgl. Kuhn S. 27-28

9 vgl. Friedell S. 220 und Kuhn S. 34

10 0 vgl. Halévi, Ran: Generalstände; In: Furet, Francois & Ozouf, Mona (Hrsg.): Kritisches Wörterbuch der Französischen Revolution, Erster Band; Frankfurt am Main; 1996

11 1vgl. Friedell S. 220 -221

12 2 vgl. Friedell S. 221

13 3 vgl. Kuhn S. 42-44

14 4 vgl. Im Hof Kapitel: Die Trägerschaften der Aufklärung S. 95-134

Excerpt out of 16 pages

Details

Title
Der Einfluss der Aufklärung auf die Menschen und Bürgerrechtserklärung von 1789
College
Dresden Technical University  (Neuere und Neueste Geschichte)
Course
Proseminar Die Französische Revolution
Grade
1,0
Author
Year
2002
Pages
16
Catalog Number
V10003
ISBN (eBook)
9783638165693
File size
515 KB
Language
German
Keywords
Einfluss, Aufklärung, Menschen, Bürgerrechtserklärung, Proseminar, Französische, Revolution
Quote paper
Stephan Tietze (Author), 2002, Der Einfluss der Aufklärung auf die Menschen und Bürgerrechtserklärung von 1789, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/10003

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