Barrierefreie Informationen in Einfacher und Leichter Sprache. Eine Analyse von Onlinenachrichten


Bachelor Thesis, 2021

63 Pages, Grade: 1,0


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1 Einführung
1.1 Kommunikation – ein Grundbedürfnis
1.2 UN-Behindertenrechtskonvention
1.3 Wieso vereinfachte Sprache?

2 Theoretische Grundlagen
2.1 Leichte Sprache
2.1.1 Übersetzung
2.1.2 Regeln
2.1.2.1 Wörter
2.1.2.2 Zahlen und Zeichen
2.1.2.3 Sätze
2.1.2.4 Text
2.1.2.5 Gestaltung und Bilder
2.2 Einfache Sprache
2.3 Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen
2.3.1 Referenzniveaus
2.3.1.1 Referenzniveaus Einfache und Leichte Sprache
2.3.2 Referenzniveau A
2.3.3 Referenzniveau B

3 Hintergrundinformationen
3.1 Tageszeitungen in Österreich
3.1.1 Onlinemedien
3.2 Einfache Nachrichten in den österreichischen Onlinemedien

4 Empirische Untersuchung
4.1 Datenbasis
4.2 ORF.at allgemein
4.2.1 Auffindbarkeit der Nachrichten
4.2.2 Aufrufzahlen
4.2.3 Gestaltung und Layout
4.2.3.1 Nachrichten leicht verständlich
4.2.3.2 Nachrichten leichter verständlich
4.2.4 Inhaltliche Analyse
4.2.5 Sprachliche Analyse Nachrichten leicht verständlich
4.2.5.1 Datenbasis Satzebene
4.2.5.2 Datenbasis Wortebene
4.2.5.2.1 Satzebene Interpretation
4.2.5.2.2 Wortebene Interpretation
4.2.5.3 Sonstiges
4.2.5.4 Ergebnisinterpretation
4.2.6 Sprachliche Analyse Nachrichten leichter verständlich
4.2.6.1 Datenbasis Satzebene
4.2.6.2 Datenbasis Wortebene
4.2.6.2.1 Satzebene Interpretation
4.2.6.2.2 Wortebene Interpretation
4.2.6.3 Sonstiges
4.2.6.4 Ergebnisinterpretation
4.3 kleinezeitung.at allgemein
4.3.1 Auffindbarkeit
4.3.2 Gestaltung und Layout
4.4 Vergleich kleinzeitung.at und orf.at
4.4.1 Begriffsproblematik
4.4.2 Datenbasis Satzebene
4.4.3 Datenbasis Wortebene
4.4.4 Datenbasis Grammatik
4.4.4.1 Satzebene Interpretation
4.4.4.2 Wortebene Interpretation
4.4.4.3 Grammatik Interpretation
4.4.5 Exkurs: Flesch-Reading-Ease

5 Conclusio

6 Literatur
6.1 Onlinequellen

7 Abbildungsverzeichnis

8 Anhang

1 Einführung

Onlinenachrichten erleichtern seit einigen Jahren den Wissenserwerb und den Zugang zu Informationen erheblich. Durch den alltäglichen Einsatz von Smartphones, Tablets und weiteren technischen Geräten ist der Zugang zu Nachrichten und aktuellen Meldungen schneller und unkomplizierter geworden. Es scheint, als stehe alles Wissen zur Verfügung und man müsse sich an diesem nur bedienen. Dieses Überangebot an Texten diverser Inhalte sowie das Filtern und Behalten der wichtigsten Informationen stellt jedoch für viele Menschen eine große Herausforderung dar. Besonders betroffen davon sind diejenigen, die aufgrund von defizitären Sprachkompetenzen auf die Hilfe anderer angewiesen sind, um diese sprachlichen Barrieren durchbrechen zu können. Unter Barrieren werden im Regelfall sichtbare Hindernisse verstanden, die den Weg in eine bestimmte Richtung versperren, jedoch mit einem erhöhten persönlichen Aufwand überwunden werden können. Unsichtbare Barrieren, wie zum Beispiel die Sprache als Kommunikationsmittel, können für Menschen mit Beeinträchtigungen jedoch ein weitaus höheres, laut Sven Nickel (vgl. 2014: 26) sogar ein ernsthaftes und ohne externe Hilfe unüberwindbares Hindernis darstellen. Besonders in den Fokus gerückt wird hierbei die Zunahme der Menschen, die eine geringe Lese- und Sprachkompetenz aufweisen und die daraus folgende Forderung nach einer vereinfachten Sprache zur „Verminderung sprachlicher Teilhabebarrieren“ sowie zur „gesellschaftlichen Inklusion“ (Nickel 2014: 26).

Vereinfachte Sprache richtet sich jedoch nicht nur an eine bestimmte Zielgruppe. Neben Menschen mit Lese- und Rechtschreibschwäche, älteren Menschen, Demenzkranken und Menschen mit geringen Deutschkenntnissen können auch Menschen außerhalb dieser primären Zielgruppe, wie beispielsweise Kinder, von einer vereinfachten Sprache profitieren (vgl. Kellermann 2014: 7). Um die Partizipation aller am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen ist daher ein Informationsangebot in einer an die Lesefähigkeit der heterogenen Zielgruppe angepassten Komplexität notwendig.

Das Konzept der Leichten Sprache, welches grundsätzlich ausschließlich für Menschen mit geistigen Einschränkungen gedacht ist, sowie das der Einfachen Sprache nimmt sich dieser Problematik an. Das Ziel ist, eine barrierefreie Kommunikation in den Alltags- als auch diversen Fachsprachen zu ermöglichen. Dabei werden beispielsweise kürzere und einfachere Satzstrukturen eingesetzt, sowie die Verwendung von Fachbegriffen, rhetorischen Mitteln oder auch Nominalisierungen vermieden. Seit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention 2009 ist vor allem die Leichte Sprache, welche sich an klar vorgegebene Regeln halten muss, stärker in den Fokus gerückt. Das Konzept der Einfachen Sprache mit einem größeren Spielraum hinsichtlich der sprachlichen Anforderungen steht dieser jedoch aufgrund der größeren Zielgruppe keineswegs nach.

Wegen den unterschiedlichen Anforderungen, der abweichenden Adressatenorientierung und auch der gesetzlichen Grundlagen dürfen diese beiden Konzepte jedoch keinesfalls als Synonyme betrachtet werden. Dennoch hat sich eine klare Trennung bis heute noch nicht durchgesetzt.

Seit 2017 stellt der ORF Nachrichten in Einfacher Sprache auf orf.at zur Verfügung, um eine barrierefreie Informationsvermittlung durch inhaltlich und sprachlich vereinfachte Artikel zu ermöglichen. Erstellt werden die Beiträge durch eine inklusive Lehrredaktion in Kooperation mit der österreichischen Presseagentur. Auch weitere Onlinenachrichtendienste, unter anderem die kleinezeitung.at, der kurier.at und beispielsweise auch der wdr.de in Deutschland publizieren Nachrichten in vereinfachter Sprache.

Das Forschungsinteresse dieser Arbeit wird auf die sprachlichen und inhaltlichen Anforderungen an Texte in Einfacher und Leichter Sprache gerichtet und stellt dabei in Frage, inwiefern Nachrichten leicht verständlich zu einer barrierefreien Kommunikation beitragen und ob diese auch als Nachrichten in Leichter oder Einfacher Sprache betitelt werden können. Dazu werden in einem literaturgestützten theoretischen Teil die Konzepte der Leichten und Einfachen Sprache primär anhand der Ausführungen von Ursula Bredel und Christina Maaß (2016) sowie Bettina M. Bock (2014; 2016; 2018) definiert. Die sprachlichen Anforderungen, die Zielgruppen und der geschichtliche Hintergrund sowie die UN-Behindertenrechtskonvention werden weiterführend betrachtet. Zusätzlich wird das Regelwerk des Netzwerks Leichte Sprache1, welches auch als Analysegrundlage dient, sowie der Europäische Referenzrahmen näher erläutert.

Für den empirischen Teil der Arbeit werden die Nachrichten in Einfacher Sprache des ORF an fünf Tagen inhaltlich, sprachlich und auch hinsichtlich des Layouts untersucht. Hierbei liegt der Fokus auf dem Wortschatz, der Satzlänge und -struktur, dem Inhalt, der Adressatenorientierung, der Aktualität, dem Aufbau sowie den Illustrationen, der Textgestaltung, der Schriftart sowie der Schriftgröße. Auf Grundlage dieser Daten werden die Nachrichten anschließend entsprechend analysiert.

Danach werden die erhaltenen Ergebnisse für eine vergleichende Analyse eines Artikels über einen Mafia-Prozess in Italien herangezogen. Dieser erschien am 13.01.2021 in der Standardsprache und in Leichter Sprache bei der Onlineausgabe der Kleinen Zeitung als auch in Einfacher Sprache auf orf.at.

Anhand vergleichender Grafiken wird überprüft, ob das Konzept der Leichten Sprache und das Regelwerk des Netzwerks Leichte Sprache befolgt, beziehungsweise wie konsequent es umgesetzt wird.

Abschließend wird dargelegt, ob und welche Adaptierungen gemacht werden müssen, damit die Rubrik als Nachrichten in Leichter Sprache bezeichnet werden kann, beziehungsweise ob eine weitere Differenzierung zwischen den Einfachen und Leichten Nachrichten definiert werden muss.

Anhand einer kurzen Zusammenstellung der erhaltenen Analyseergebnisse wird die oben geäußerte Aussage verifiziert oder revidiert und ein Ausblick auf die zukünftige Entwicklung der beiden untersuchten Konzepte gegeben.

1.1 Kommunikation – ein Grundbedürfnis

Kommunikation ist ein grundlegendes Bedürfnis des Menschen. Bereits 1969 tätigte Paul Watzlawick die bis heute zentrale Aussage, dass man nicht nicht kommunizieren kann.

Bußmann definierte im Lexikon der Sprachwissenschaft (2008: 346f.), dass „jede Form von wechselseitiger Übermittlung von Information durch Zeichen/Symbole zwischen Lebewesen […] oder zwischen Menschen und Daten verarbeitenden Maschinen“ als Kommunikation bezeichnet werden kann. In einer engeren sprachwissenschaftlichen Betrachtung ist jede Form der „zwischenmenschlichen Verständigung mittels sprachlicher und nichtsprachlicher Mittel wie Gestik, Mimik und Stimme“ Kommunikation.

Damit ein erfolgreicher Informationsaustausch stattfinden kann, muss ein Sender eine, in einem Medium verpackte Nachricht an einen Empfänger senden. Führt man dieses Kommunikationsmodell weiter aus, so muss der Sender seine gedanklichen Vorstellungen in einen, im besten Falle allgemein verständlichen Code umsetzen. Der Empfänger muss diese kodierten Informationen im Anschluss wieder dekodieren, um die Information verarbeiten zu können. Tritt in diesem Prozess eine Störung, zum Beispiel aufgrund sprachlicher Barrieren auf, so kann die Kommunikation einerseits behindert und andererseits auch gänzlich gestört werden (vgl. Ernst 2011: 32f.). Um die störenden Einflüsse so gering wie möglich zu halten sollte eine Kommunikationsoptimierung erfolgen, also ein „bewusstes Eingreifen in das kommunikative Handeln, das mit dem Ziel vorgenommen wird, die Kommunikation im Hinblick auf bestimmte Merkmale zu verbessern“ (Schubert 2016: 16). Die Leichte Sprache erreicht, dass Kommunikationsbarrieren verringert und im besten Falle gänzlich abgebaut werden. Nach Schubert (2016: 18ff.) gibt es sechs Barrierearten, die speziell auf sprachliche Defizite zurückzuführen sind und die es den Menschen erschweren oder sogar unmöglich machen, an der Kommunikation teilzunehmen.

Sinnesbarrieren betreffen vor allem blinde oder taube Menschen, die eine schriftlich oder mündlich getätigte Mitteilung nicht wahrnehmen können. Werden Informationen aufgrund mangelnden fachlichen, also inhaltlichen Wissens nicht verstanden aber dennoch wahrgenommen, dann besteht eine Fachbarriere. Bei fehlenden kulturellen Voraussetzungen können getätigte Aussagen nicht oder falsch verstanden werden und bilden somit eine Kulturbarriere. Wird eine Aussage in einer Sprache formuliert, die der Rezipient nicht oder nur mangelhaft versteht, dann wird dies als Sprachbarriere bezeichnet. Das letzte von Schubert beschriebene Hindernis, das eine Kommunikation behindern kann, ist die Fachsprachenbarriere. Hierbei versteht die Person die Sprache, aber nicht die spezielle Fachsprache; als Beispiel wäre das „Juristendeutsch“ anzuführen. Bei einer Kognitionsbarriere, die besonders Menschen mit Beeinträchtigungen betrifft, wird die „gedankliche Struktur der Mitteilung“ nicht verstanden, da diese aufgrund der „sprachlichen oder inhaltlichen Komplexität der Mitteilung […] kognitiv überfordert“ werden (Schubert 2016: 18). Der Abbau dieser Barriere wird durch das Konzept der Leichten Sprache, welches im Folgenden näher erläutert wird erreicht.

Um allen Menschen die gleichen Chancen der Kommunikation ermöglichen zu können, ist seit mehreren Jahren der Begriff der allgemeinen Barrierefreiheit ein oft gebrauchtes Schlagwort. Der Abbau von baulichen Hindernissen für Menschen mit körperlichen Einschränkungen in öffentlichen Verkehrsmitteln oder auch Amtsgebäuden ist heutzutage selbstverständlich. Sprachliche Barrierefreiheit ist hingegen noch nicht so weit verbreitet. Das Ziel ist, dass Menschen mit defizitären Sprachkenntnissen, unabhängig von deren Ursache, verstärkt in den Kommunikationsprozess integriert werden können. Diese Maßnahmen können von der betroffenen Person selbst getätigt und die Barrieren somit überwunden werden. Eine Barriere abbauen können jedoch nur andere und dies kann durch inhaltlich, sprachlich und gestalterisch leicht verständliche Mitteilungen erreicht werden (vgl. Schubert 2016: 20). Kognitionsbarrieren, die hauptsächlich bei Menschen mit geistigen Beeinträchtigungen anzutreffen sind, können durch eine Reduktion der sprachlichen als auch inhaltlichen Komplexität abgebaut werden, um eine barrierefreie Kommunikation zu ermöglichen (vgl. Schubert 2016: 20). Dies kann zum Beispiel durch die Gestaltung von barrierefreien Websites erreicht werden. Dieses Ziel wurde 2009 auch erstmals in die UN-Behindertenrechtskonvention aufgenommen.

1.2 UN-Behindertenrechtskonvention

Um allen Menschen eine uneingeschränkte Teilhabe in allen Lebensbereichen und eine flächendeckende Gleichberechtigung, sowie gesellschaftliche Partizipation zu ermöglichen, wurde am 13. Dezember 2016 von den Vereinten Nationen ein „Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ beschlossen (UN-Behindertenrechtskonvention 2010: 1). Nach Artikel eins der UN-Konvention zählen zu Menschen mit Behinderung diejenigen, die eine „langfristige körperliche, psychische, intellektuelle oder Sinnesbeeinträchtigung haben, die sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen und wirksamen Teilhabe, gleichberechtigt mit anderen, an der Gesellschaft hindern können“ (UN-Behindertenrechtskonvention 2016: 6). Menschen mit Behinderung haben im Sinne des inklusiven Gedankens ebenso das Recht auf „vollen Zugang zur physischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Umwelt, zu Gesundheit und Bildung sowie zu Information und Kommunikation “ um „alle Menschenrechte und Grundfreiheiten voll genießen können“ (UN-Behindertenrechtskonvention 2016: 6). Unter dem Begriff Kommunikation führt das Übereinkommen aus, dass Brailleschrift, taktile Kommunikation, Großdruck, barrierefreies Multimedia sowie schriftliche, auditive, in Einfache Sprache übersetzte, durch Vorleser zugänglich gemachte sowie ergänzende und alternative Formen, Mittel und Formate der Kommunikation, einschließlich barrierefreier Informations- und Kommunikationstechnologie zum Abbau von Barrieren und zur Gleichberechtigung führen (UN-Behindertenrechtskonvention 2016: 7). Um die Meinungsfreiheit sowie den Zugang zu Informationen zu ermöglichen, sind seit 2008, nach Artikel 21 der UN-Konvention (2010: 32), öffentliche Einrichtungen verpflichtet, die Onlineangebote barrierefrei zu gestalten. Dies kann anhand der oben zitierten Maßnahmen erfolgen. Besonders häufig sind die Informationen durch die Veröffentlichung von Versionen in Einfacher Sprache barrierefrei zugänglich. Das österreichische Sozialministerium stellt auf der Homepage,2 unter der Rubrik Leichter Lesen, ausgewählte Inhalte in Leichter Sprache zur Verfügung. Es zeigt sich, dass die Konzepte der Einfachen und der Leichten Sprache in den Gesetzestexten fälschlicherweise als Synonyme betrachtet werden und das Instrument der Leichten Sprache in überwiegendem Maß für Menschen mit Behinderung konzipiert ist. Diese bilden jedoch, wie bereits erläutert, keinesfalls die einzige Zielgruppe, denn auch Menschen mit Lernschwierigkeiten oder beispielsweise mit einer anderen Muttersprache stoßen oft an ihre sprachlichen Grenzen und sind Konsumenten dieser barrierefreien Angebote. Bock und Lange (2014: 120) führen dazu aus, dass die Leichte als auch die Einfache Sprache per se nur verschiedene Bezeichnungen für das gleiche Phänomen in unterschiedlich starker Ausprägung sind3.

1.3 Wieso vereinfachte Sprache?

Seit Beginn der 1970er Jahre lassen sich erste Anzeichen erkennen, dass ein nicht zu verachtender Teil der Gesellschaft unzureichende sprachliche Kompetenzen besitzt um an „relevanten gesellschaftlichen Prozessen in voller Breite partizipieren zu können“ (Nickel 2014: 26). Keinesfalls fallen diese nur unter die Kategorie der Analphabeten, denn das Schreiben und Lesen wurde durchaus erlernt. Diese Kompetenzen sind jedoch derart niedrig, dass sie nur sehr eingeschränkt genutzt werden können (vgl. Egloff, Grosche, u.a. 2011: 11f.). Diese Personen werden als funktionale Analphabeten bezeichnet. Ein funktionaler Analphabetismus ist gegeben, „wenn die schriftsprachlichen Kompetenzen von Erwachsenen niedriger sind als diejenigen, die minimal erforderlich sind und als selbstverständlich vorausgesetzt werden, um den jeweiligen gesellschaftlichen Anforderungen gerecht zu werden“ (Egloff, Grosche, u.a. 2011: 11). Sprachliche Kompetenz bildet jedoch, wie bereits erläutert, die Grundvoraussetzung für die menschliche Kommunikation und stellt eine Mindestvoraussetzung für die Teilnahme an der Gesellschaft dar. Neben der Fähigkeit syntaktische, orthographische und grammatikalisch korrekte Aussagen bilden und übermitteln zu können, stellt auch deren Verstehen einen komplexen Prozess dar, der erlernt und geübt werden muss. Das Ergebnis der PISA-Studie 2018 mit dem Schwerpunkt Lesen zeigt deutlich, dass ein Viertel der österreichischen Jugendlichen eine sehr geringe Lesekompetenz aufweist und dementsprechend von der schriftlichen Kommunikation ausgegrenzt wird (vgl. Wallner-Paschon 2018: 95). Dies ist ein überraschend hoher Prozentsatz, sei man jedoch davon ausgegangen, dass durch die Einführung der allgemeinen Schulpflicht und der damit in Verbindung gesetzten Alphabetisierung alle Menschen mit abgeschlossener Schulpflicht schreiben und sinnerfassend lesen könnten. Mehrere Jahre wurden die Ergebnisse als Einzelfälle betrachtet und meist in den Hintergrund geschoben, bevor vermehrte Studien die Illiteralität als ein „drängendes gesellschaftliches Problem, das struktureller Lösungen bedarf“ in das „Bewusstsein von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft“ rückten (Nickel 2014: 26). Mangelnde Schriftkompetenz und fehlende Lesepraxis stellen somit keinesfalls nur ein Randphänomen dar, sondern sind ein bedeutendes und ernstzunehmendes gesellschaftliches Thema. Eine vereinfachte Sprache soll dieses gesellschaftliche Problem lösen. Nach Wagner (2015) weisen sowohl die Einfache als auch die Leichte Sprache eine sprachliche Reduktion im Vergleich zur Standardsprache auf und eignen sich daher zur Komplexitätsreduktion.

2 Theoretische Grundlagen

2.1 Leichte Sprache

Der Ursprung der Leichten Sprache liegt in Amerika und die ersten leichten Texte wurden von der Bewegung People First, einer Selbstvertretungsorganisation von Menschen mit geistigen Beeinträchtigungen, in den 1970er Jahren verfasst. 2006 wurde die heutzutage im deutschsprachigen Raum wichtigste Organisation Netzwerk Leichte Sprache mit dem Ziel eine barrierefreie Kommunikation sowie deren gesetzliche Verankerung zu ermöglichen, gegründet (vgl. Bock 2014: 18).

Leichte Sprache wird seit einigen Jahren immer bedeutender und rückt zunehmend ins öffentliche Bewusstsein. Dass sprachliche Äußerungen bei der Kommunikation mit Kindern, älteren Menschen oder Personen mit einer anderen Muttersprache intuitiv oder auch gezielt vereinfacht werden ist eine typische Maßnahme, um das Verstehen zu erleichtern. Das Konzept der Leichten Sprache - eine eindeutige Definition konnte sich noch nicht etablieren – wurde primär für den schriftlichen Gebrauch entwickelt, findet jedoch bis dato auch immer öfter Verwendung in der mündlichen Kommunikation (vgl. Schubert 2014: 22). Generell ist anzumerken, dass sich vieles dazu noch in der Entwicklung befindet und noch nicht gänzlich erforscht ist (vgl. Bock 2018: 11).

Zumeist wird der Begriff der Verständlichkeit mit dieser „stark vereinfachten Variante des Deutschen“ (Bredel, Maaß 2016: 8), die noch weitgehend ein mangelhaft erforschtes Praxisphänomen darstellt, verknüpft. Im engeren Sinne ist die Leichte Sprache eine regulierte Varietät des Deutschen. Werden bestimmte Prinzipien, die der didaktischen Informationsaufbereitung dienen, gezielt eingesetzt, dann führt dies zu einer hohen Verständlichkeit und die vereinfachten Texte sind dann „für Personen mit Leseeinschränkung oder Sprachverarbeitungsproblemen leichter verständlich oder überhaupt erst verständlich“ (Bredel, Maaß 2016: 8). Wichtig ist hierbei, dass die Zieltexte weiterhin sowohl grammatikalisch als auch orthographisch korrekt sind und kein „falsches Deutsch“ entsteht. Bei der mündlichen Kommunikation werden intuitiv Vereinfachungsstrategien eingesetzt, die zumeist fehlerhafte Äußerungen mit sich bringen: „Da Bahnhof. Du Zug gehen“ (vgl. Bredel, Maaß 2016: 9).

Die ursprüngliche Intention bestand zunächst darin, dass Menschen mit „eingeschränkter Lesefähigkeit, die insbesondere durch geistige Behinderung, Lernschwierigkeiten, Demenz, […] Aphasien oder funktionalen Analphabetismus“ (Bredel, Maaß 2016: 10) verursacht ist, Zugang zu wichtigen Informationen ohne externe Unterstützung erhalten und somit selbstständiger werden (vgl. Seitz 2014: 3). Zu Beginn wurden hauptsächlich Gesetzestexte in Leichter Sprache verfasst, die anschließend eine bis dato große Wissenslücke schließen konnten und den Zielgruppen einen weiteren Schritt zu einem selbstbestimmten Leben ermöglichten (vgl. ebd.: 4). Bis heute beschränkt sich eine Vielzahl der Texte in Leichter Sprache auf eng begrenzte Bereiche wie die Politik und Veröffentlichungen der Regierungen sowie auf Einzelinitiativen (vgl. Bock 2014: 8).

Die Nutzbarkeit dieser vereinfachten Form der Ausgangstexte zielt jedoch keinesfalls nur auf die primären Adressatinnen und Adressaten ab, denn für viele kann es eine „bedeutsame Hilfe sein, sprachlich unkomplizierte Darstellungen von Sachzusammenhängen zu erhalten“ (ebd.: 4). Leichte Sprache nimmt auch eine unterstützende Funktion im Lernprozess einer Fremdsprache ein und ist für einen Teil der Adressatinnen und Adressaten „ohnehin [nur] eine Durchgangsstufe auf dem Weg zum Standard“ (Bredel, Maaß 2016: 9), wobei hier die standardsprachliche Varietät des Deutschen gemeint ist.

Die Anforderungen, die Menschen mit eingeschränkten Fähigkeiten an die Leichte Sprache stellen, unterscheiden sich jedoch im Inhalt, der Aktualität sowie der sprachlichen Komplexität, weshalb diese die Hauptzielgruppe bilden. Mit der Einführung dieses Konzepts wurde einerseits die sprachliche Barriere gesenkt, andererseits konnte keine gänzliche Diskriminierungsfreiheit erreicht werden, da die „Besonderheit der […] der konstruierten Zielgruppe“ und die Zuschreibungen an deren Defizite weiterhin präsent sind (ebd.: 4). Problematisch ist, dass die Leichte Sprache als ein „kohärentes, festgefügtes Konzept“ behandelt wird und „Inkonsistenzen sowie Widersprüche“ ausgeblendet werden (Bock/Lange 2014: 119).

Leichte Sprache soll der adressierten Leserschaft Teilhabe und Partizipation in der Gesellschaft ermöglichen und Barrieren abbauen. Dies gelingt nur dann, wenn Texte zur Verfügung gestellt werden, die sich an deren Kompetenzen und Wissen orientieren. Nach Bredel und Maaß sind allgemein- oder fachsprachliche Texte „sprachlich zu schwer gestaltet“ und setzten „zu viele Wissensbestände“ voraus (2016: 10). Durch Leichte Sprache werden neue, bisher verschlossene Ressourcen zur Verfügung gestellt und der Zugriff auf bereits bestehende Wissensbestände vereinfacht. Keinesfalls ersetzten Texte in Leichter Sprache ihre allgemein- oder fachsprachlichen Ausgangstexte, sondern sie ergänzen diese und daher ist es sinnvoll, den Zieltext „in einer Weise aufzubauen, die ein Hin- und Herwechseln [zwischen dem Ausgangstext und dem Leichte-Sprache-Text] ermöglicht“ (Bredel, Maaß 2016: 11).

Zusammenfassend soll durch eine Kommunikation in Leichter Sprache der Zugang zu komplexen und schwer verständlichen Sachzusammenhängen ermöglicht werden (vgl. Seitz 2014: 5f.). Die Schwierigkeit besteht darin, die „Zusammenhänge aber nicht unangemessen zu vereinfachen, sondern auf das Wesentliche hin zu konzentrieren, gewissermaßen eine Essenz des Textes zu erstellen“ (Seitz 2014: 5). Das Erreichen dieses hochgesteckten Ziels ist eine schwierige Angelegenheit, denn die „Komplexität des Gegenstands bleibt im Zieltext in Leichter Sprache normalerweise erhalten“ (Bredel, Maaß 2016: 8). Hierbei werden die Grenzen der Leichten Sprache ersichtlich, denn die sprachlichen Gestaltungsmöglichkeiten der Standardsprache sind um ein Vielfaches größer als die der Leichten Sprache.

2.1.1 Übersetzung

Während Texte in Einfacher Sprache meist direkt in dieser verfasst werden, haben Texte in Leichter Sprache immer einen Ausgangstext, welcher „übersetzt“ wird. Problematisch ist hierbei, dass „jede Übersetzung unweigerlich die Aussage mit einem eigenen Sinn versieht, so auch eine von schwieriger Sprache in Leichte Sprache“ (Seitz 2014: 5). Die Schwierigkeit beim Erstellen von Texten in Leichter Sprache besteht darin, dass einerseits die vorgegebenen sprachlichen Regeln im Sinne von einfachen Worten und kurzen Sätzen eingehalten werden müssen und andererseits die komplexen Zusammenhänge nicht simplifiziert werden dürfen, um die Aussagen nicht zu verändern. Häufig werden in den Übersetzungsprozess Menschen mit geistigen Einschränkungen, also die primäre Zielgruppe, eingegliedert und sie sind mitverantwortlich für die Gestaltung dieser Texte. Sie fungieren auch als Prüferinnen und Prüfer und testen, ob der Text den Anforderungen der Zielgruppe entspricht und leicht verständlich ist. Sollte das Ergebnis nicht zufriedenstellend sein, wird der Text vor der Veröffentlichung erneut überarbeitet und weiter vereinfacht. So kann auch eine gute Verständlichkeit garantiert werden, denn für Menschen ohne Einschränkungen ist das Beurteilen der Schwierigkeit meist sehr komplex.

2.1.2 Regeln

Für die Leichte Sprache wurden seit Anbeginn verschiedenste Regelwerke verfasst, die eine objektive, durchgängige und gesicherte Qualität sowie größtmögliche Verständlichkeit gewährleisten sollen. Neben der bereits erwähnten Problematik einer fehlenden Definition gibt es jedoch auch kein einheitliches, grundsätzlich geltendes Regelwerk, das vorgibt, welche Bedingungen ein Text in Leichter Sprache erfüllen muss, um verständlich zu sein. Generell erscheint der Begriff einer verpflichtenden Regel hier nicht passend und sollte durch Orientierungsrahmen ersetzt werden. Bettina M. Bock meint, dass die „existierenden Regelwerke eher als Sammlung von Faustregeln“ zu verstehen sind (Bock 2018: 15), da die Regeln intuitiv konzipiert sind und bislang eine allgemeingültige, konkrete und präzisierte Anweisung fehlt. Die Problematik von festen Regeln besteht darin, dass die Anforderungen der Texte an die Verschiedenheit der Rezipienten als auch die Verschiedenheit der Inhalte angepasst werden müssen und somit eine gewisse Variabilität notwendig ist.

Das Netzwerk Leichte Sprache hat maßgeblich am Durchbruch und dem unerwarteten Erfolg eines Konzepts mitgewirkt, welches bis dato das bedeutendste und umfassendste Regelwerk darstellt. Es wurde 2009 publiziert und 2013 vom deutschen Bundesministerium für Arbeit und Soziales aufgegriffen und in einer eigenen Broschüre einem breiten Publikum zugänglich gemacht. Das Ziel war, ein funktionierendes Regelwerk für das Verfassen von Texten in Leichter Sprache, mit Hilfe von Vertretern der heterogenen Zielgruppe, zu erstellen. In Österreich ist atempo, ein führendes inklusives Sozialunternehmen, mit dem Produkt capito ein Vorreiter im Bereich der leicht verständlichen Sprache. Neben käuflich erwerbbaren Lizenzen im Rahmen eines Social-Franchise-Systems, hat sich capito auf die Übersetzungen von Texte in Leichte Sprache im Rahmen der geschützten capito -Methode spezialisiert und bietet zusätzlich eine Aufbereitung für die digitale Nutzung an (vgl. capito.at). Auch die Organisation Inclusive Europe hat ein eigenes Regelwerk veröffentlicht. Gudrun Kellermann hat in Ihrem Artikel Leichte und Einfache Sprache – Versuch einer Definition folgende Definition angeführt:

„[Die leichte Sprache] folgt bestimmten Regeln […] und zeichnet sich unter anderem durch kurze Hauptsätze aus, weitgehenden Verzicht auf Nebensätze, die Verwendung von bekannten Wörtern, während schwierige Wörter erklärt werden. Das Schriftbild sollte klar, ohne Schnörkel (Serifen) und ausreichend groß sein. Nach jedem Satzzeichen sowie bei sinnvollen Satzabschnitten wird ein Absatz gemacht. Die Optik von Bild und Schrift muss übersichtlich sein. Farben sind eher sparsam einzusetzen. Einfache Illustrationen sind besser als Fotos, auf denen zu viele Details zu sehen sind“ (2014: 7).

Die Anzahl an Regeln in den unterschiedlichsten Regelwerken ist aktuell sehr umfangreich. Trotz der gleichen Ausgangslage und einem übergreifenden Ziel sind diese nicht einheitlich. Im Folgenden wird auf das Regelwerk des Netzwerks Leichte Sprache Bezug genommen. Das Regelwerk selbst ist in Leichter Sprache verfasst und führt zu jeder Regel auch Beispiele an, die das Verständnis und die Durchsetzung erleichtern sollen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Regelwerk Netzwerk Leichte Sprache

Das Regelwerk wird in die Kapitel Wörter, Zahlen und Zeichen, Sätze, Texte, Gestaltung und Bilder, sowie Prüfen unterteilt. Während die Teilbereiche eins bis fünf Regeln aufstellen, zeigt Kapitel sechs ab Seite 35 wie Texte in Leichter Sprache überprüft werden müssen um eine objektive Beurteilung der Komplexität tätigen zu können. Für die folgende Analyse der Nachrichten in vereinfachter Sprache wird die Untergliederung beibehalten und folgende Regeln als wichtig erachtet. Diese werden nun genauer beleuchtet.

2.1.2.1 Wörter

Laut dem Regelwerk ist eine Verwendung von kurzen, einfachen und häufig gebrauchten Wörtern aus dem Grundwortschatz für das erleichterte Verständnis wichtig. Es wird beispielsweise angeführt, dass sich das Wort erlauben besser eignet als genehmigen.

Lange und komplexe Wörter werden durch Bindestriche getrennt. Gelegentlich ist auch der Mediopunkt (·) gebräuchlich und wird zur Nutzung empfohlen, da er in der Standardsprache nicht genutzt wird und somit Verwirrungen verhindert werden können. Dennoch wird im Regelfall ein Bindestrich verwendet.

Nach dem Regelwerk sollten die Wörter „etwas genau beschreiben“. Gut ist beispielsweise Bus und Bahn, schlecht wäre öffentlicher Nahverkehr, da dieser Begriff nicht präzise genug ist. Wie bereits mehrmals angeführt soll auf Fach- und Fremdwörter weitgehend verzichtet werden; wenn dies nicht möglich ist, dann müssen die verwendeten Wörter erklärt werden. Um das Verständnis zu erleichtern, sollen Synonyme vermieden und gleiche Wörter für gleiche Dinge benutzt werden.

Eine weitere Regel besagt, dass anstatt von Hauptwörtern Verben verwendet werden sollen. Beispielsweise wäre die Formulierung Morgen ist die Wahl schwerer verständlich als Morgen wählen wir. Auch das Passiv, der Genitiv, der Konjunktiv sowie rhetorische Mittel erschweren das Verständnis und sollen ebenso vermieden werden.

2.1.2.2 Zahlen und Zeichen

Zahlen werden nicht ausgeschrieben, sondern durchgehend in arabischen Zahlen angegeben. Wenn möglich sollte auf hohe Zahlen sowie Prozentangaben verzichtet werden. Anstatt 14% wäre die Beschreibung einige leichter verständlich und wird daher empfohlen. Datumsangaben folgen der Schreibweise 3. Jänner 2021 oder 3.1.2021 und sollen einheitlich sein. Sollten Sonderzeichen für das Verständnis essenziell sein, dann sollten diese im Anhang beschrieben und erklärt werden. Beispielsweise ist es ratsam, anstatt 7€, 7 Euro auszuschreiben.

2.1.2.3 Sätze

Die Sätze sollen kurz sein, einen einfachen Satzbau aufweisen und jeweils nur eine einzige Aussage enthalten. Daher sind beispielsweise Nebensätze, Relativsätze und Infinitivsätze zu vermeiden. Nach Bock (vgl. 2018: 51) sind aktive Aussagesätze am leichtesten verständlich, gefolgt von Fragesätzen und Passivsätzen und sind daher häufig zu verwenden. Schwierigkeiten treten bei Sätzen mit Verneinungen, Fragesätzen mit Verneinungen und aufgrund der steigenden Komplexität auch bei Fragesätzen mit Passiv und Verneinungen auf.

Wie in Abbildung eins ersichtlich, gibt das Regelwerk jedoch keine konkreten Angaben vor. Es ist lediglich angegeben, dass die Sätze kurz sein sollen und lange Sätze getrennt werden. Genaue Vorgaben die festlegen wie kurz kurze Sätze sein müssen um dem Regelwerk zu entsprechen gibt es nicht. Generell ist anzumerken, dass die Satzlänge häufig als einfach zählbarer Indikator gewählt wird, ein kurzer Satz jedoch nicht automatisch mit guter Verständlichkeit gleichgesetzt werden darf. Die Frage nach der idealen Satzlänge wird je nach Stillehre unterschiedlich beantwortet, als Faustregel gilt: „Um die 12 Wörter ist ein akzeptabler Wert“ für gut verständliche Sätze (Ballstaedt 2019: 319).

2.1.2.4 Text

Relevante Informationen werden an den Anfang gesetzt und die Leser direkt angesprochen. Die Reihenfolge darf von der des Ausgangstextes abweichen und es können Textteile weggelassen oder hinzugefügt werden. Essenziell ist, dass der Text gut zu lesen ist und einen roten Faden aufweist. Inhaltliche und gedankliche Sprünge sind zu vermeiden. Fehlende Informationen, die für das Verständnis von Bedeutung sind, werden hinzugefügt. Es wird auf ein geringeres Allgemeinwissen der Zielgruppe geschlossen, weshalb beispielsweise Begriffe wie Homeschooling näher erläutert werden.

2.1.2.5 Gestaltung und Bilder

Texte in leichter Sprache sollten schlicht und übersichtlich gestaltet sowie gut lesbar sein. Die Schrift muss einfach, gerade und einheitlich sein; diesen Anforderungen entsprechen beispielsweise die Schriftarten Arial oder Verdana. Nicht geeignet wäre die hier verwendete Schriftart Times New Roman.

Der Text muss linksbündig sein sowie eine Mindestschriftgröße von 14 haben und einen 1,5- fachen Zeilenabstand aufweisen.

Jeder Satz wird in einer neuen Zeile begonnen und der Text durch den vermehrten Einsatz von Absätzen und Überschriften gegliedert. Am Zeilenende dürfen keine Worttrennungen zu finden sein.

Bilder erleichtern das Verstehen und sollen häufig und zielgerichtet eingesetzt werden. Wichtig ist hierbei, dass Bilder keinesfalls des Bildes wegen in den Text integriert werden, sondern das Geschriebene unterstützen. Die Bilder müssen scharf sein und dürfen nicht in den Hintergrund treten.

2.2 Einfache Sprache

Das Konzept der Einfachen Sprache wird zumeist mit dem der Leichten Sprache in Verbindung gebracht und ist im Regelfall innerhalb eines Kontextes zu finden. Auch die Einfache Sprache folgt keiner allgemein anerkannten Definition. Im Gegensatz zur Leichten Sprache gibt es keine festgesetzten Regeln, die stringent befolgt werden müssen (vgl. Schubert 2014: 21). Laut Schubert ist die Einfache Sprache ein „mit Hilfe von Schreibempfehlungen vereinfachtes Deutsch für den schriftlichen Gebrauch“ (2014: 21). Hier wird eben nicht von Regeln, sondern von Empfehlungen gesprochen, die nicht verbindlich sind.

Gudrun Kellermann stützt ihre Definition auf die Komplexität der Texte und versucht, die Unterschiede zwischen den beiden Konzepten darzulegen. Die Einfache Sprache ist „durch einen komplexeren Sprachstil [als die Leichte Sprache] gekennzeichnet“ (2014: 7) und aufgrund der fehlenden Regeln werden den Verfasserinnen und Verfassern auch in der Gestaltung und den Formulierungsmöglichkeiten mehr Freiheiten eingeräumt. Eine eindeutige Abgrenzung zur Leichten Sprache ist aufgrund mangelnder umfassender Forschungsprojekte jedoch schwierig und zurzeit nicht möglich (vgl. Bock 2014: 21), da die Vorschläge weder einheitlich noch allgemein anerkannt sind.

Die Einfache Sprache richtet ihren Fokus auf Menschen mit eingeschränkten sprachlichen Fähigkeiten, vor allem im Bereich des Lesens, die „jedoch nicht die weitaus stärker gelenkte Leichte Sprache“ benötigen (Schubert 2014: 22). Hierunter fallen auch Menschen mit eingeschränkten Deutschkenntnissen, die mit Texten in Einfacher Sprache besser zurechtkommen als mit den Standardsprachlichen. Als problematisch wird das Fehlen einer Qualitätsgarantie aufgrund der fehlenden Regeln gesehen. Zusätzlich sind die Texte dadurch unterschiedlich schwer zu lesen und somit kann das Konzept der Einfachen Sprache nicht garantieren, dass die Erwartungen der Zielgruppe erfüllt werden. Nach Schubert ist die Aufgabe nur der Abbau der Kognitions- sowie der Sprachbarrieren.

Die Standardsprache stellt die Grundlage dar, auf welcher sowohl die Einfache als auch die Leichte Sprache aufbauen. Die Verständlichkeit wird für Menschen mit sprachlichen Beeinträchtigungen, beginnend bei der Standardsprache, über die Einfache bis zur Leichten Sprache immer einfacher und es werden an die Texte zunehmend strengere Anforderungen gestellt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Verschiedene Sprachstufen im Vergleich (Haider 2021)

[...]


1 Das Regelwerk ist unter [https://www.leichte-sprache.org/wp-content/uploads/2017/11/Regeln_Leichte_Sprache.pdf] aufrufbar.

2 Die Homepage ist unter [https://www.sozialministerium.at/Services/Leichter-Lesen.html] aufrufbar.

3 Unter dem Oberbegriff der vereinfachten Sprache werden die beiden Konzepte in den folgenden Ausführungen zusammengefasst.

Excerpt out of 63 pages

Details

Title
Barrierefreie Informationen in Einfacher und Leichter Sprache. Eine Analyse von Onlinenachrichten
College
University of Vienna  (Germanistik)
Grade
1,0
Author
Year
2021
Pages
63
Catalog Number
V1002330
ISBN (eBook)
9783346378200
ISBN (Book)
9783346378217
Language
German
Keywords
Sprachwissenschaft, Germanistik, Leichte Sprache, Einfache Sprache, Nachrichten, ORF, Kleine Zeitung, Europäischer Referenzrahmen, Standardsprache, vergleichende Analyse, Barrierefreiheit, Diskriminierung, Zeitungen, Kommunikation, UN-Behindertenrechtskonvention, Flesch-Reading-Ease, Wortebene, Satzebene, Textebene
Quote paper
Constantin Haider (Author), 2021, Barrierefreie Informationen in Einfacher und Leichter Sprache. Eine Analyse von Onlinenachrichten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1002330

Comments

  • No comments yet.
Look inside the ebook
Title: Barrierefreie Informationen in Einfacher und Leichter Sprache. Eine Analyse von Onlinenachrichten



Upload papers

Your term paper / thesis:

- Publication as eBook and book
- High royalties for the sales
- Completely free - with ISBN
- It only takes five minutes
- Every paper finds readers

Publish now - it's free