Pädophilie und Soziale Arbeit. Welche Formen der Unterstützung bietet die Soziale Arbeit?


Bachelor Thesis, 2020

134 Pages, Grade: 1,3

Anonymous


Excerpt


Inhalt

1. Einleitung

2. Sexualpräferenzen: Pädophilie, Hebephilie & Paraphilie - Begriffsdefinitionen

3. Erklärungsansätze für Pädosexualität/Pädophilie

4. Tätertypen & psychische Störungen bei Sexualstraftätern
4.1 Beurteilungsbogen für jugendliche Sexualstraftäter

5. Wer sind die Opfer von pädosexuellem Missbrauch?
5.1 Präventionsprogramme

6. Wie kann die Soziale Arbeit in diesem Handlungsfeld agieren?
6.1 Soziale Arbeit und Pädosexualität in der Praxis

7. Empirie
7.1 Das Kategoriensystem

8. Auswertung und Interpretation des erhobenen Materials

9. kritische Reflexion und Fazit/Handlungsempfehlung aus der Forschung
9.1 Kritische Reflexion der durchgeführten Forschung
9.2 Fazit & Handlungsempfehlung aus der Forschung

10. Fazit der Bachelorarbeit

11. Literaturverzeichnis

12 Anhang

1. Einleitung

Der emeritierter Hochschulprofessor Prof. Dr. med. habil. Volkmar Sigusch des Institut für Sexualwissenschaft im Klinikum der Goethe-Universität Frankfurt äußert sich zu dem Thema sexueller Kindesmissbrauch und im Besonderen zu den Täter in einem Artikel im Ärtzeblatt wie folgt:

Das Verhalten pädophiler und pädosexueller Männer ist sehr different. Es reicht von der sexuellen Abstinenz über die ungenitale Liebe und Fürsorge, die einem Kind guttut, bis hin zur Fetischisierung des kindlichen Körpers ohne weitere Ansprüche an die kindliche Person und, wenngleich sehr selten, bis hin zur Vergewaltigung eines wehrlosen Kindes. Ein Mensch, der pädophile Neigungen hat, kann so wenig dafür, wie der, der erwachsene Frauen begehrt. Außerdem hat sein Begehren die seelische Funktion, einen unbewussten Konflikt einzudämmen oder abzuwehren, der den Zusammenhalt seiner Person bedroht, beispielsweise durch schwere Depressionen. In einer wirklich liberalen Gesellschaft könnte auch der Pädophile offen zu seinem Begehren stehen; es auszuleben, könnte aber selbst dann nicht toleriert werden. Erkannt würde jedoch die Tragik dieser Menschen, die ein Leben lang trotz greifbarer Nähe auf das verzichten müssen, was ihnen im Leben am liebsten ist. Pädophilie heißt ja, dieser Mensch fühlt sich nur wohl, fühlt sich nur geborgen, wenn seine mehr oder weniger unbewusste Sehnsucht nach der eigenen als verloren erlebten Kindheit durch das kindliche Leben mit Kindern erfüllt wird (Sigusch 2011, S.3).

Dieses Zitat verdeutlicht anschaulich, dass pädophile und pädosexuelle Männer in der Gesellschaft einen schweren Stand haben. Oftmals wird nur die Tat und/oder das Opfer betrachtet und nicht die Hintergründe und Motive des Täters. Pädophile wird gesellschaftlich geächtet und es gibt wenig Verständnis für diese Neigung. Jedoch ist die Resozialisierung einer straffällig gewordenen Person ein wichtiger Aspekt des deutschen Rechtssystems. Diese ist unabhängig von der Haftdauer, der Tat oder den Motiven dieser. An diesem Punkt und den entsprechenden Präventionskonzepten beginnt die Zusammenarbeit der Sozialen Arbeit mit pädophilen und pädosexuellen Menschen. Bei der Betrachtung dieses Arbeitsfeldes ergibt sich die Fragestellung „Welche Formen der Unterstützung bietet die Soziale Arbeit bereits straffällig gewordenen Pädophilen?“

Da es nur sehr wenige pädophile und pädosexuelle straffällig in Erscheinung getretene Frauen gibt, werden in dieser Arbeit ausschließlich pädophile und pädosexuelle Männer betrachtet. Innerhalb der Forschung wird meistens nicht die Soziale Arbeit in diesem Kontext betrachtet, sondern die Opfer oder die Täter. Daher wird in dieser Arbeit, die aus einem theoretischen und einem empirischen Teil besteht, der Blick auf die Unterstützungsformen der Sozialen Arbeit für pädophile und pädosexuelle Männer gerichtet (Bundschuh 2001, S.11-12).

Hierzu wird zu Beginn der Arbeit in das Thema eingeleitet, indem alle wichtigen Begriffsdefinitionen erläutert werden. Diese sind erforderlich, um den weiteren Verlauf der Arbeit problemlos folgen zu können. Daraufhin folgt unterschiedliche Erklärungsansätze für Pädophilie bzw. für Pädosexualität, diese gehen einher mit dem darauffolgenden Teil, indem unterschiedliche Tätertypen von sexuellem Missbrauch an Kindern erläutert werden. In diesem Kapitel ergibt sich die Frage, ob Sexualstraftäter immer eine psychische Störung haben oder ob die Tat nicht auch Motive haben kann, die nicht mit einer psychischen Störung in Verbindung stehen.

Nachdem die Täter ausführlich betrachtet wurden folgt der Blick auf die Opfer von sexuellem Kindesmissbrauch. Hierzu wird anhand einer Studie erörtert, welche Kinder in welchem Alter besonders gefährdet sind. Ebenso werden in diesem Kontext Präventionskonzepte vorgestellt, die als Ziel haben, die Tatbegehung zu verhindern.

Anschließen werden zwei Arbeitsfelder der Sozialen Arbeit im Kontext von Sexualstraftätern vorgestellt. Abgeschlossen wird der theoretische Teil der Arbeit mit der Erklärung eines Konzept zur Rückfallprävention von Sexualstraftätern des Landes Nordrhein-Westfalen.

Der empirische Teil der Arbeit wird eingeleitet, indem zu Beginn das Ziel der Forschung, grundlegende Informationen über die Forschung und objektive Daten über die interviewten Personen erörtert werden. Daraufhin folgt die Erhebungs- und die Auswertungsmethode, sowie die Vorstellung des Kategoriensystems. Um die Forschungsfrage beantworten zu können wird darauffolgend die Auswertung und die Interpretation des erhobenen Materials durchgeführt, um mit einer kritischen Reflexion der Forschung und einem Fazit bzw. einer Handlungsempfehlung aus der Forschung zu enden.

Abschließend wird ein Fazit in Hinblick auf die Fragestellung der Bachelorarbeit gezogen.

2. Sexualpräferenzen: Pädophilie, Hebephilie & Paraphilie - Begriffsdefinitionen

Im folgenden Kapitel wird erläutert, wie die Fachliteratur die entsprechenden Begriffe definiert und diese einordnet. Des Weiteren wird eine genaue Differenzierung zwischen den einzelnen Begriffen vorgenommen.

Unter der „Sexualpräferenz“ versteht man im Kontext der Sexualwissenschaften, die Vorliebe für bestimmte sexuelle Praktiken, ein bevorzugtes Geschlecht, sowie einen körperlichen Entwicklungstatuses des Partners. Allerdings variiert, je nach Definition, was unter diesem Begriff gefasst wird. Teilweise wird innerhalb der Sexualpräferenzen schon zwischen einer normativen und abweichenden Sexualpräferenz unterschieden. Die abweichenden Präferenzen können sowohl körperlich als auch in dem Interesse an bestimmten Sexualpraktiken oder in den Vorlieben sein.

Es gibt zwei internationale Klassifikationssysteme für psychische Erkrankungen. Dies sind die International Statiscial Classification of Diseases und Relaed Health Problems (ICD-10) und die Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders (DSM-5). In diesen werden Störungen der Sexualpräferenz bspw. als „Exhibitionismus“ bzw. als „Exhibitionstische Störung“ bezeichnet. Dort ist ebenfalls der Begriff „Pädophilie“ bzw. „Pädophile Störung“ zu finden. Somit gehen diese beiden Klassifikationssysteme davon aus, dass Pädophilie eine Störung der Sexualpräferenz ist (Fiedler und Marneros 2007, S.53-65).

Diese Abweichungen der Sexualpräferenz, die abweichend zum gesellschaftlichen Verständnis von Normen, Werten und Moral sind, nennt man Paraphilie. Die Paraphilie ist somit das sexuelle Verlangen nach einer nicht üblichen Stimmulationsart. Dies kann ein Objekt, ein bestimmtes Alter o.ä. sein. Die bekanntesten Formen der Paraphilie sind bspw. Exhibitionismus, Voyeurismus oder Pädophilie (Kogler und Kaiser-Kaplaner,S. 2-3). Paraphilie ist dadurch bestimmt, dass die Person darunter leidet, ein impulsives Handeln im Kontext seiner Präferenzstörung zeigt und/oder, dass die betroffene Person seinen sexuellen Drang zu der Präferenz nicht kontrollieren kann (Fiedler und Marneros 2007, S.181-182).

Ein Paraphilie kann als Stabilisation für eine gestörte Entwicklung fungieren. Besonders Ängste und Unsicherheit können durch eine Paraphilie kurzzeitig entkräftigt werden und somit dem Menschen kurzzeitig seinen Leidensdruck nehmen. Ängste, die pädosexuelles Verhalten begünstigen blockieren oft die Entwicklung und das Ausleben von Sexualität mit Gleichaltrigen (Schwarze und Hahn 2016, S.32)

Das Wort „Pädophilie“ stammt aus dem griechischen „pasis“, das so viel bedeutet wie Kind/Knabe und „philia“, das so viel bedeutet wie Zuneigung (Duden 2020b).

Erstmalige wurde der Begriff ,Pädophilie‘ von dem Psychiater und Neurologen Krafft-Ebbing verwendet. Dieser forschte im Fachbereich Sexualwissenschaften und im besonderen zum Thema Homosexualität. Krafft-Ebbing gilt als einer der Vorreiter der Sexualwissenschaften des 19. Jahrhunderts. Er benennt Pädophilie „paedophilia erotica.“ und beschreibt dies als eine „krankhafte Disposition oder psychosexuale Perversion“ (Bundschuh 2001, S.19). Seitdem gibt es viele unterschiedliche Unterteillungen und Definitionen von Pädophilie. Gemeinsam haben sie alle, dass sie die (sexuelle) Beziehung zwischen einer sehr jungen und einer älteren Person beschreiben, also die Präferenz zu vorpubertären Kindern. Es gibt diverse Modelle zur Typisierung von pädophilen und pädosexuellen Männern, auf diese wird im späteren Verlauf der Arbeit noch genauer eingegangen. Ebenfalls gibt es Einordnungen zu Alter, Geschlecht usw. die somit unterschiedliche Erscheinungsformen von Pädophilie zeigen, die ebenso im späteren Verlauf dieser Arbeit noch weiter erläutert werden (Bundschuh, 2001, S.18&25).

Pädophilie wird in der Fachliteratur noch von der Hebephilie getrennt. Hebephilie stammt von dem griechischem Wort „hebe“, die Göttin der Jugend und „philia“ dem griechischem Wort für Zuneigung (Duden 2020a). Unter Hebephilie versteht man die Vorliebe für frühpubertäre Kinder bzw. deren Körpermerkmale zu Beginn der Geschlechtsreife. Das können bspw. die Entwicklung der Geschlechtsorgane, Wachstum der Schambehaarung sowie das Wachstum der Brüste sein. Hebephilie lässt sich nicht von Pädophilie anhand eines Alters unterscheiden, sondern nur anhand der Körpermerkmale (Schwarze und Hahn 2016, S. 18-19).

Pädosexualität ist die sexuelle Begierde von Kindern als Sexualpartner*innen. Die Kinder sind für pädosexuelle Menschen keine Ersatzobjekte, sondern sie sind ihr primärere sexuelle Begierde (Bundschuh 2001, S.25-31).

Der Unterscheid zwischen Pädosexualität und Pädophilie liegt im Handeln der Personen. Pädophilie ist die Neigung zu Kindern, Pädosexualität hingegen meint die sexuellen Handlungen mit einem Kind. Pädosexualität kann also auch von Menschen verübt werden, die nicht pädophil sind. Diese Unterscheidung ist sehr wichtig in der Arbeit mit den Probanden zu treffen, da diese jeweils unterschiedliche Tathintergründe sind. Neben diesen beiden Begriffen wird immer mehr der Begriff der Pädokriminalität verwendet. Dies sind Sexualstraftaten gegen Kinder. Hierunter fallen nicht nur der sexuelle Missbrauch eines Kinders, sondern auch Kinderhandel, -prostitution und - pornographie (ebd.)

Aufgrund dieses Wissenstandes und in Anlehnung an die Feststellungen der Forschungen von Frau Bundschuh, soll in dieser Arbeit nicht mehr von Pädophilie gesprochen werden, da nicht jede Sexualstraftat an Kindern von Menschen verübt wird, die ihre Begierde nach Kindern als Liebe sehen. Durch den Begriff Pädophilie könnte ein positiverer Blickwinkel auf die Taten eingenommen werden als bei dem Begriff Pädosexualität. Jeglicher sexueller Austausch ist allerdings immer durch die erotischen Bedürfnisse der Beteiligten und die Erwartung, dass der/die Partner*in diese erfüllt, geprägt. Daher ist besonders in einer sexuellen Beziehung zwischen einem Kind und einem Erwachsenen durch das verschobene Machtverhältnis davon auszugehen, dass diese Erfüllung nur einseitig und somit eigennützig und narzisstisch sein kann. Des Weiteren ist anzuzweifeln, dass ein Kind bereits ein sexuelles Bedürfnis in diesem Ausmaß hat.

Zusammenfassend lässt sich pädosexuell somit als sexuelles Begehren auf Kinder verstehen. Hierbei muss beachtet werden, dass Pädosexualität nicht automatisch gleichzusetzen ist mit sexuellem Kindesmissbrauch. Pädosexualität kann auch nicht strafbar in der Fantasie eines Menschen stattfinden. Pädosexualität kann auch in Form vom Konsum von Kinderpornographie geschehen. Kinderpornographie kann jedoch als Kindesmissbrauch verstanden werden und somit der Konsum von dieser im weitesten Sinne ebenfalls (ebd., S.25- 29).

Die Befriedung mit Fantasien über Kinder oder mit Kinderpornographie ist allerdings als Warnmerkmal zu verstehen. Die betroffene Person sollte sich entsprechende Hilfe suchen wie bspw. bei dem Präventionskonzept ,Kein Täter werden‘, das im späteren noch genauer thematisiert wird.

3. Erklärungsansätze für Pädosexualität/Pädophilie

Weshalb Menschen pädosexuell werden, wird seit Beginn der Forschung hierüber probiert zu erklären. Manche Ansätze beziehen sich auf die Pädophilie, beziehen aber in ihrem Verständnis von Pädophilie pädosexuelles Verhalten mit ein. Krafft-Ebbing sah, wie bereits erwähnt, Pädophilie als ,krankhafte Disposition^ also als einen Fehler in der Veranlagung der Person. Zu dieser Zeit gab es noch nicht die Differenzierung zur Pädosexualität. Es gibt diverse Erklärungsversuche in der heutigen Zeit. Einer der anerkanntesten ist der des Psychologen Peter Fiedler, der allgemeine Faktoren festgehalten hat, die er häufig bei Sexualstraftätern beobachtet. Diese Faktoren sind soziale Defizite der Täter und ein geringes Selbstwertgefühl, das oft als ängstlich wahrgenommen wird. Dadurch entwickeln die Täter oft eine große Einsamkeit und pflegen wenige bis keine sozialen Kontakte. Hingegen früherer Annahmen sieht Fiedler als Hauptaspekt keine nazistische Persönlichkeitsstörung, sondern sozial distanzierte und ängstliche Persönlichkeiten. Durch den Mangel an sozialen Kontakten haben viele der Täter zudem ein geringes Empathievermögen und eine fehlende oder nur mangelhafte Impulskontrolle. Daher können sie die Gefühle ihrer Opfer auch nicht nachempfinden. Fiedler sieht als weitere Faktoren, die ein Sexualdelikt begünstigen, den Konsum von Alkohol, Drogen oder Medikamenten, sowie Stress und Frustration. Die genannten Faktoren können sich negativ auf die Hemmschwelle der Täter auswirken. Oftmals ist dies ein langer Prozess, der durch diverse Rückschläge und viel Frustration im Leben der Täter geprägt ist. Dieser Prozess mündet im Missbrauch und ist als Ventil zu verstehen. Ebenso kann der Missbrauch aber auch als eine Ersatzhandlung für ein unerfülltes Sexualleben mit erwachsenen Partnern fungieren.

Täter, die bereits in Jugendalter strafrechtlich relevante Delikte begehen, kommen oftmals aus Haushalten, in denen es nur wenige Strukturen und kaum elterliche Unterstützung gibt. Dies kann sich dadurch äußern, dass die Kinder auf sich alleingestellt sind und keine Liebe durch ihre Familie erfahren. Ein weiteres Merkmal sind schulische Probleme und mangelnde Sozialkompetenzen, die oftmals auf das mangelhafte Elternhaus zurückzuführen sind. Hierbei ist der Bildungsgrad der Kinder und der Familie nur zweitrangig, viel mehr muss die Herkunftsfamilie der Täter betrachtet werden. (Fiedler und Marneros 2007, S. 290-296).

Das bekannteste Konzept zu den Ursachen von Pädosexualität ist das Vier-Faktoren-Modell nach Finkelhor. Der Sozialwissenschaftler David Finkelhor entwickelte sein Vier-FaktorenModell, da er die meist eindimensionale Sichtweise der bisherigen Erklärungsansätze als nicht effizient genug für solch ein komplexes Thema wahrnahm. Finkelhor stellt vier Vorbedingungen auf, die alle erfüllt sein müssen für einen sexuellen Missbrauch. Dies gilt für jegliche Arten von Kindesmissbrauch.

1. Der potenzielle Täter muss die Motivation haben, das Kind sexuell zu missbrauchen
2. Der potenzielle Täter muss seine inneren Hemmungen überwinden
3. Der potenzielle Täter muss die äußeren Hindernisse überwinden
4. Falls das Kind Widerstand gegen den Missbrauch zeigt, muss dieser untergraben werden, so dass der Missbrauch vollzogen werden kann.

Es gibt drei Faktoren, die der ersten Vorbedingungen untergeordnet werden. Dies sind die ,Blockierung‘, die ,Emotionale Kongruenz‘ und die ,Sexuelle Erregung‘. Diese drei Faktoren sind nicht als Vorbedingungen zu verstehen, sondern es reicht aus, wenn eine von ihnen erfüllt ist. Bei allen weiteren Vorbedingungen ist der Faktor ,Enthemmung‘ bedeutend.

Der Faktor ,Blockierung‘ betrachtet die Frage: Warum reichen für den potenziellen Täter die bisherigen Arten der emotionalen und sexuellen Befriedigung nicht aus? Hierfür gibt es diverse mögliche Ursachen. Finkelhor unterscheidet die Ursachen auf zwei Ebenen. Einmal ist dies die individuelle Ebene und einmal die soziokulturelle Ebene. Auf individueller Ebene sind mögliche Ursachen für den Faktor ,Blockierung‘ Konflikte in der ödipalen Phase, verschiedene Ängste, unter anderem die Angst vor Frauen, traumatisierende Erfahrungen, die der potenzielle Täter in seinem Sexualleben mit Erwachsenen gemacht hat, familiäre Probleme vor allem Eheprobleme oder fehlende bzw. mangelhafte soziale Kompetenzen. Auf soziokultureller Ebene sind vor allem Aspekte wie stark unterdrückende Normen zu außerehelichem Geschlechtsverkehr und Masturbation zu benennen (Finkelhor und Araji 1986, S.145-161).

Finkelhor sieht den potenziellen Täter in seiner emotionalen Entwicklung zurückgeblieben, wenn dieser ,Emotionale Kongruenz‘ mit dem Opfer erlebt. Oftmals sucht der potenzielle Täter den Kontakt zu Kindern, da er sich in dieser Beziehung sicherer und somit wohler fühlt. Dies fußt darauf, dass die potenziellen Täter selbst noch kindliche Bedürfnisse verspüren. Des Weiteren haben diese Täter meist wenig Selbstsicherheit und einen Mangel an Selbstachtung. In der Beziehung zu einem Kind erlebt der potenzielle Täter Macht und Kontrolle. Gefühle, die dieser in der Beziehung mit einer erwachsenen Person nicht kennt oder nur das Gegenteilige (ebd.).

Der dritte Faktor ist die ,Sexuelle Erregung‘. Diese beizieht der Autor des Konzepts auf die führkindlichen Prägungs- und Konditionierungsprozesse. Die emotionalen Reaktionen der Eltern, die physisch eine ähnliche Wirkung haben wie sexuelle Erregung, können falsch gedeutet werden und somit als sexuelle Erregung verstanden werden, die durch die Fantasie und durch Wiederholung verstärkt wird. Ein weiter Aspekt der sexuellen Erregung kann jegliche Form der Kinderpornographie sein (ebd.).

Der vierte und letzte Faktor ist die ,Enthemmung’. Dieser Faktor ist sehr entscheidend und kann drei der oben genannten Vorbedingungen beeinflussen. Enthemmende Einflüsse können Alkoholkonsum, Drogenmissbrauch, Intelligenzminderung oder psychotische Erkrankungen sowie erhöhter Stress wie bspw. Geldsorgen, Arbeitslosigkeit, Verlust einer Bezugsperson usw. sein. Wenn die Hemmschwelle der potenziellen Täter sinkt, können bisherige Hemmungen und erlernte Kontrollmechanismen außer Kraft gesetzt werden (ebd.).

Im Vergleich zu Fiedler sieht Finkelhor nicht die soziale Isolation und mangelhafte Sozialkompetenzen als Hauptfaktor. Gegen die Theorie von Finkelhor spricht allerdings eine Studie aus London aus dem Jahr 1996 in der herausgefunden wurde, dass 65,7% der Befragten in keiner festen Beziehung leben und dass 65% nur sehr wenige soziale Kontakte pflegen. Aus dieser Studie könnte man somit ziehen, dass mangelnde Sozialkompetenzen ein wichtiger Faktor ist (Craissati, J. & McClurg, G. 1996, S.1067-1077).

Neben Fiedlers Modell gibt es noch fünf weitere Richtungen an Erklärungsansätzen. Dies sind der lerntheoretische, der psychoanalytische, der neurobiologische sowie der genetische Erklärungsansatz und den Zyklus des missbrauchten Täters.

Der lerntheoretische Erklärungsansatz fußt auf der Annahme, dass sexuelles Verhalten durch einen Prozess den üblichen Prozess des Lernens, in Form von Konditionierung und Verstärkung. Geprägt ist dieser Prozess, der zur Sozialisation des Individuums gehört, in der Kindheit durch die Familie, im Besonderen durch die Erziehenden, und in der Jugend durch die Peer-Group. Die psychosexuelle Entwicklung kann dadurch gestört werden, dass die ersten sexuellen Erfahrungen in der Jugend ausbleiben oder diese traumatisierend oder kränkend sind. Da das Individuum keine neuen neuronalen Strukturen erlernt verbindet es die Zuneigung, die es als Kind erfahren hat mit sexueller Erregbarkeit. So entstehen pädoerotische Fantasien, die durch regelmäßige Masturbation mit dieser Fantasie gestärkt und ausgebaut werden. Ein weitere Multiplikator in diesem Zusammenhang ist der Konsum von kinderpornographischem Material. Die Zuneigung, die als Kind erfahren wurde, ist in diesem Fall die Konditionierung und das wiederholte Fantasieren ist die Verstärkung dieser. Diese reine Form kann sich auch mit der sexuellen Orientierung an Gleichaltrigen überschneiden. Das bedeutet, dass zwar pädosexuelle Fantasien vorhanden sind, allerdings ebenso ein meist untergeordnetes sexuelles Interesse an Gleichaltrigen. Die neuronalen Veränderungen bei diesem Typus sind gut erforscht und können sichtbar im Frontalhirn festgestellt werden (Schwarze und Hahn 2016, S.33f.).

Der nächste Erklärungsansatz ist der psychoanalytische Erklärungsansatz, der annimmt, dass durch eine Bindungsstörung mit einer Bezugsperson, vor allem der primären Bezugsperson, eine hemmende oder gestörte Sexualpräferenz im Laufe der Pubertät entwickelt werden kann. Dadurch bleibt die psychosexuelle Entwicklung auf dem Stand eines Kindes oder entwickelt sich nur sehr verzögert. Hierbei können Konflikte in der ödipalen Phase im Alter von vier bis sechs Jahren, in der das Kind seine Rolle gegenüber den Eltern neu einzunehmen versucht, zu Ängsten und Verunsicherung führen. Diese begünstigen die Entwicklung einer Paraphilie in der Pubertät (ebd., S.31-32).

Auf Basis der Hirnforschung wurde der neurobiologische Erklärungsansatz entwickelt. Das limbische System im Gehirn regelt normalerweise die Verarbeitung von Emotionen und des Triebverhalten. Bei Menschen mit pädosexuellen Neigungen wurde festgestellt, dass ein Teil des limbischen Systems unterentwickelt ist. Kinder werden anders wahrgenommen und es werden weitere Teile des Gehirns angesteuert, die normalerweise nicht reagieren würden. So wird das Kind als Sexualreiz wahrgenommen. Hintergründe für solch eine Fehlentwicklung können Traumata sein. Bisher ist dieser Erklärungsansatz nur mit einer geringen Anzahl an Probanden durchgeführt worden. Allerdings ist dieser sehr vielversprechend, um in Zukunft durch weitere Forschung detaillierte Erklärungen zu haben, weshalb ein Mensch pädosexuelles Verhalten aufzeigt (ebd., S. 36f.).

Es gibt diverse Versuche Pädosexualität durch eine genetische Veranlagung zu erklären. Hierzu gab es in der Vergangenheit Untersuchungen, die kontrovers zueinanderstehen. Bisher kann nicht sicher festgestellt werden, ob es eine genetische Veranlagung für Pädosexualität gibt (Fiedler und Marneros 2007, S.290).

Der letzte Erklärungsansatz ist der Zyklus, dass ein Missbrauchter ebenfalls zum Missbraucher wird. Untersuchungen zeigen, dass Kinder, die selbst Opfer von sexuellem Missbrauch waren, im Jugend- und Erwachsenenalter erhöhte sexuelle Erregung bei dem Anblick von Kinderkörpern aufzeigten (Heyden et al. 2009, S. 167-191). Diese Täter haben allerdings meistens keine pädophilen Neigungen, sondern misshandeln bereits in ihrer Jugend schon. Der sexuelle Missbrauch ist dabei nur eine durch bestimmte Bedingungen begünstigte Form des Auslebens als Ersatzhandlung (Schwarze und Hahn 2016, S. 34f.).

Neben den hier genannten Erklärungsansätzen gibt es noch weitere, die allerdings in der Forschung geringere Relevanz haben. Diese Erklärungsansätze können überschneidend miteinander auftreten (ebd., S. 36f.).

4. Tätertypen & psychische Störungen bei Sexualstraftätern

Um mit pädosexuellen Menschen und Personen, die Kinder missbraucht haben effektiv zusammen arbeiten zu können, muss dieses komplexe Thema mit einer möglichsten großen Blickwinkel des aktuellen Forschungsstandes und der Veröffentlichung von Theoretiker*innen und Praktiker*innen betrachtet werden. Hieraus lässt sich schließen, dass es unterschiedlichste Tätertypen und verschiedenste Ablaufsformen der Annäherung und der Tatabläufe, sowie dem Verhalten nach der Tat gibt. Diese Typen und Verhaltensweisen sind nicht einzeln zu betrachten, sondern in ihrer Gesamtheit. Es kann immer Überschneidungen und somit Kombination der Tätertypen, der Abläufe und der Beweggründe geben (Heyden et al. 2009, S.42-48).

Betrachtet man den aktuellen Stand zu den unterschiedlichen Tätertypen findet man meist eine Einteilung anhand von vordergründigen Tatmotiven. Hierbei lassen sich vier verschiedene Täterprofile unterscheiden. Diese Einteilung bezieht sich ausschließlich auf männliche Täter (Amelung et al. 2019), S. 1-19; (Bundschuh 2001, S.28-31).

Der fixierte Täter orientiert sich in Kontakt mit seinen Opfern stark an ihrem Verhalten und versucht sich mit ihnen zu identifizieren. Dies betrifft sowohl die Interessen der Opfer als auch ihr Verhalten. Der fixierte Täter nimmt das kindliche Niveau der Kinder ein und/oder probiert eine Art Elternrolle einzunehmen. Da der Täter sich mit seinem Opfer identifiziert sind es meist Jungen die missbraucht werden, allerdings ist auch der Missbrauch von Mädchen bei dem fixierten Täter möglich. Der fixierte Täter hat pädosexuelle Präferenzen, die sich bei ihm bereits früh zeigen, spätestens in der Pubertät. Dieser Tätertyp bevorzugt Opfer im Alter von fünf bis zehn Jahren. Sie leben häufig allein oder sind verheiratet. Eine sexuelle Beziehung zu Erwachsenen ist kaum vorhanden. Ein sexuelles Interesse an Erwachsenen besteht selten und sexueller Kontakt mit Gleichaltrigen wird meist nicht aufgrund von erotischer Anziehung, sondern aufgrund von sozialen Druck bzw. den Forderungen der Partner*in ausgelebt. In der Freizeit sucht dieser Tätertyp vermehrt den Kontakt zu Kindern, soziale Kontakt mit Gleichaltrigen sind die Ausnahme. Die Taten sind selten Impulshandlungen, vielmehr sind sie geplant und strukturiert. Häufig fehlt diesem Tätertypus in der Kindheit eine männliche Vorbilds- und Identifikationsperson (Bundschuh 2001, S.28-29; Schoden 2010, S.26).

Der regressive Täter oder auch situative Täter ist sexuell primär an Geschlechtsverkehr mit gleichaltrigen interessiert. Dieser Tätertyp ist entweder durch Überforderung, Schicksalsschläge usw. in eine frühere Entwicklungsphase eingetreten oder findet keinen adäquaten Sexualpartner*in in seinem Alter, dies kann diverse Gründe haben. Daher sucht er sich Kinder, vor allem bevorzugt dieser Tätertypus Mädchen als Opfer. Diese sind ihm physisch und psychisch Unterlegen und stellen somit keine Bedrohung dar. Er instrumentalisiert sie als Sexualobjekt. Schätzungen nach findet man diesen Tätertypus zu 90% in innerfamiliären sexuellem Missbrauch (Groth, 1982, S. 135f. in Bundschuh, Claudia 2001, S. 29).

Der dritte Tätertyp ist der soziopathische Täter. Dieser empfindet kein oder wenig Schuldgefühl oder Reue für seine meist aggressiven und manchmal auch sadistischen Taten. Er sieht Frauen meist nur als Objekt für seine sexuelle Befriedigung an. Er zeigt oftmals manipulatives Verhalten und ist bereits früh strafrechtlich in Erscheinung getreten aufgrund von seinen antisozialen Verhaltensweisen. Seine Opfer sind sowohl Mädchen als auch Jungen und können innerfamiliär oder außerhalb der Familie gewählt werden. Diese schüchtert er oft ein, auch mit Gewalt und pflegt keine emotionale Beziehung zu den Opfern. Oft hat der soziopathische Täter in seiner Vergangenheit, oder andauernd, Drogen und Alkohol konsumiert (Bundschuh 2001, S.29-30).

Der vierte Typus ist der alterspädophile Täter. Dieser wird in der Fachwelt seltener genannt, trotzdem ist sein Verhalten, besonders in Überschneidung mit anderen Typen, relevant. Der alterspädophile Täter sucht den sexuellen Kontakt zu Kindern, da er weder die Gelegenheit zum sexuellen Kontakt mit Gleichaltrigen hat noch den Mut diesen zu suchen. Der sexuelle Kontakt zu den Kindern beinhaltet u.a. Zärtlichkeiten, wodurch der Täter versucht seine gewünschte Aufmerksamkeit zu erhalten (Heyden et al. 2009, S. 42-48).

Wie bereits zu Beginn dieses Kapitels erwähnt erscheinen diese Tätertypen selten in einer der genannten Formen. Meist erscheinen sie in Verbindung miteinander bzw. überschneiden sich. Oftmals geht Pädosexualität in Verbindung mit weiteren psychiatrisch relevanten Störungsbildern einher (ebd.).

Im Kontext der Tätertypen und der bereits erörterten Paraphilie ergibt sich nun die Frage, ob psychische Störungen bei Sexualstraftätern ein häufig auftretendes Phänomen sind.

Hierzu muss vorab festgehalten werden, dass es seit Jahren keinen Fortschritt im Bereich der Differenzierung von sexueller Störung bzw. sexuellen Straftaten und psychischen Störungen gibt. Des Weiteren ergibt sich die Frage, ob sexualdelinquentes Verhalten immer einher geht mit einer psychischen Störung.

Gegen diese These spricht, dass es auch nicht problematische Paraphilien gibt. Dies wird nun anhand des Beispiel des Fetischismus genauer dargestellt. Das hauptsächliche Interesse beim Fetischismus bezieht sich auf die Nutzung eines unbelebten Objektes, das als „Fetisch“ bezeichnet wird. Fetischismus ist eine Neigung, die hauptsächlich Männer betrifft. Männliche Fetischisten erregen sich am häufigsten an Schuhen oder Nylon-Strumpfhosen. Diese Objekte können durch das Betrachten, Berühren, eigenes Tragen oder dadurch, dass der Sexualpartner/ die Sexualpartnerin diese tragen, zur Erregung führen. In der Diagnostik ist es schwer zu trennen, wann ein Fetisch noch als „normal“ und wann als „Störung“ wahrgenommen wird. Ein Fetisch beginnt eine psychische Störung und somit eine Paraphilie zu sein, wenn dieser immer mehr zu einer zwanghaften Handlung wird. Daraus resultiert, dass diese den Probanden belastet. Des Weiteren ergibt sich nach der „Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders (DSM-IV-TR)“ drei weitere Kriterien zur Einschätzung dessen. Belastend wird die Handlung, wenn der Drang oder das Bedürfnis nach dem unbelebten Objekt bzw. die sexuelle Erregung durch dieses in der Fantasie länger als sechs Monate anhält. Des Weiteren ist entscheidend, ob der Fetisch bei der Person Leid verursacht bzw. den sozialen und/oder beruflichen Alltag beeinträchtigt. Das dritte Kriterium ist, wenn sich das Objekt der Begierde nicht auf ein Teil zum Tragen, wie bspw. bei dem Transvestitismus oder auf ein Gerät zur sexuellen Stimulation begrenzt, sondern darüber hinaus geht. Alles weitere hierüber hinaus ist ein Indiz für eine Paraphilie. Die „Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD-10)“ sieht Fetischismus als klinisch relevant an, sobald der Fetisch als wichtigste Quelle der sexuellen Erregung und somit unerlässlich für die Befriedigung der Person ist. Der ICD-10 sieht ebenfalls wie die oben erwähnte DSM-IV-TR einen Fetisch als psychische Störung, sobald dieser als Leid der Person wahrgenommen wird oder das (Geschlechts-)Leben der Person davon bestimmt wird (Fiedler und Marneros 2007, S.195-198).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung übernommen aus: (Fiedler und Marneros 2007, S.348).

Anhand dieser Abbildung wird deutlich, welche psychischen und physischen Beeinträchtigungen bei Sexualstraftätern möglich sind.

Die Persönlichkeitsstile und Persönlichkeitsstörungen, die keine psychische Störung mit sich bringen, können zwar strafbare Handlungen sein, allerdings sind diese im klinischen Aspekt nicht als Störung zu vernehmen.

Die Störung der Impulskontrolle ist meistens keine Paraphilie. Täter, die eine Störung ihrer Impulskontrolle haben, verfügen meist ebenfalls über eine geringe Hemmschwelle. Diese Personen bevorzugen in der Regel eine „normale“ sexuelle Beziehung. Jedoch kann es durch bestimmte Situationen und Erlebnisse dazu kommen, dass sie ihre Aggressionen und Frustrationen in sexueller Form ausleben. Vergleichbar ist dies mit dem Faktor der Enthemmung nach Finkelhor. Diese Störung der Impulskontrolle findet sich sowohl bei dem regressiven Täter als auch bei dem soziopathische Täter wieder. Diese Impulsivität des Täters kann auch im Alltag dessen erkennbar sein. Des Weiteren kann es ein, dass diese Täter soziale Ängste entwickelt haben und gelernt haben, sich unauffällig und angepasst zu Verhalten, so dass sie alltägliche Konflikte größtenteils vermeiden können. Oftmals sind diese Täter nicht pädophil, sondern benutzen Kinder nur, da sie zugänglicher für sie sind und gleichaltrige sexuelle Beziehungen meist keinen Erfolg bei ihnen haben (ebd., Z.348-360).

Das Crossing von Paraphilien lässt sich am Beispiel von Pädophilie und Inzest anschaulich darstellen. In einer klinischen Studie wurde herausgefunden, dass 30% der befragten Personen, die aufgrund eines außerfamiliären Missbrauchs in Behandlung waren, ebenfalls Inzest verübt haben. Die Personen, die aufgrund von innerfamiliären Missbrauch in Behandlung waren, gaben an, dass 66% von ihnen paraphilen Missbrauch außerhalb der Familie ausgeübt haben (ebd., S. 353-354). Ebensolche Abweichungen in paraphilem Verhalten zeigt sich auch in dem Alter der Opfer. 43% der Befragten, die aufgrund von Missbrauch von unter 13-Jährigen in Behandlung waren, gaben an, dass sie ebenfalls Paraphilie Handlungen mit Jugendlichen vollzogen haben. Dies ist somit ein Indikator dafür, dass die Opferwahl nicht nach Kriterien wie dem Alter vollzogen wird, sondern andere Faktoren diese Beeinflussen (ebd., S. 348-355). Die soziale Phobie oder auch soziale Angst ist ein häufiges Merkmalen bei (pädosexuellen) Sexualstraftätern. Die Angst vor sozialer Interaktion und sozialen Kontakten ist auf ein vermindertes Selbstwertgefühl und ein Mangel an Selbstsicherheit zurückzuführen. Dies steht in Korrelation zu den mangelnden sozialen Beziehungen der Probanden. Durch die soziale Isolation werden sie oft zu Einzelgängern, daraus resultieren fehlende intime Erfahrung und Vereinsamung. Die depressiven Stimmungen, die die Personen verspüren, probieren sie durch die Nähe zu Kindern zu kompensieren. Dieses Verhalten ist typisch für den alterspädophilen und den fixierten Tätertyp (ebd., S. 360-363).

Ebenfalls kann Alkoholmissbrauch ein enthemmender Faktor sein. Hierbei ist der regelmäßige Konsum, aber auch der kurzzeitige Konsum von großen Mengen gemeint. Besonders die Impulshandlungen und nicht geplanten Missbräuche hängen oft mit dem Konsum von Alkohol zusammen. Je geplanter eine Tat war, desto seltener geschieht diese im alkoholisierten Zustand (ebd., S. 363).

Bei Menschen mit einer geistigen Behinderung kann es passieren, dass diese nicht das Normverständnis haben, um Missbrauch richtig ein ordnen zu können. Ebenfalls kann das Empathievermögen für das Opfer fehlen und/oder sie kommen nicht mit der (sexuellen) Ablehnung einer Person zu recht. Es kann passieren, dass sie aufgrund ihrer verminderten kognitiven Fähigkeiten den Missbrauch als solchen nicht wahrnehmen (ebd., S.364).

4.1 Beurteilungsbogen für jugendliche Sexualstraftäter

In der Zusammenarbeit mit den Probanden ist ein wichtiger Aspekt die Rückfallprävention. Um Das Rückfallrisiko von Jugendlichen einschätzen zu können wurde der ERASOR (Estimante of Risk of Adolescent Sexual Offense Recidivism) entwickelt. Dies ist eine Skala zur Einschätzung des Rückfallrisikos von 12 bis 18-jährigen Jugendlichen, die eine Sexualstraftat begingen, sexuell übergriffig waren oder stark sexuell auffälliges Verhalten zeigen. Die Beurteilung wird in drei Stufen eingeordnet „niedrig“, „mäßig“ und „hoch“.

Das Verfahren wurde aus den beiden Verfahren SVR-20 (Sexual Violence Risk-20) sowie dem Verfahren HCR-20 (Historical-Clinical-Risk-Management-20) entwickelt. Diese beiden Verfahren sind allerdings für erwachsene Sexualstraftäter entwickelt wurden, das ERASOR- Verfahren wurde explizit für junge Sexualstraftäter entwickelt wurden, um deren Rückfallrisiko strukturiert beurteilen zu können. Die Risikofaktoren des Verfahrens basieren auf Rückfallstudien zu Sexualdelikten, die von Jugendlichen begangen wurden, sowie auf Untersuchungsergebnisse über erwachsene Sexualstraftäter.

Der ERASOR wurde für die Diagnostik der Probanden und die Evaluation des bisherigen Behandlungsplanes der Sexualstraftäter entwickelt. Des Weiteren kann mit diesem Verfahren die Veränderung innerhalb der Therapie deutlich gemacht werden, da es mehrere Faktoren gibt, die dynamisch sind (Worling, J. R., & Curwen, T. 2001, S. 372-397).

Der Entwickler Worling betrachtet kritisch an diesem Konzept, dass nur das kurzzeitige Risiko betrachtet werden kann und keine Langzeitprognose zu dem Rückfallrisiko getroffen werden kann (Rettenberger und Franqué, F. von, Quenzer, C. 2013, S. 39).

5. Wer sind die Opfer von pädosexuellem Missbrauch?

Nachdem nun die pädosexuelle Täter umfassenden betrachtet wurden ergibt sich nun die Frage „Wer sind die Opfer von pädosexuellem Missbrauch?“ . Diese Frage tritt im Kontext der Sozialen Arbeit häufiger auf, da die Opferarbeit wesentlich vertretener und präsenter ist als die Täterarbeit. Ebenso stellt sich vielen Institutionen die Frage, wie sie präventiv pädosexuellem Missbrauch vorbeugen können. In diesem Kapitel soll zunächst anhand der Forschung von Frau Bundschuh der Blick auf die Opfer gerichtet werden.

Da sich diese Arbeit auf die Zusammenarbeit mit den Tätern fokussiert, werden daraufhin kurz präventive Konzepte vorgestellt. Darauffolgend wird Pädosexualität in Kontext zu den Menschenrechten betrachtet, um danach die Rolle der Sozialen Arbeit zu diesem Thema zu betrachten.

Frühere Forschungen zeigten, dass oftmals keine Fixierung auf ein Geschlecht der Opfer von pädosexuellem Missbrauch durch die Täter gelegt wird, allerdings zeigen neue Forschungen, dass dies nichtzutreffend ist. Unter anderem die Ergebnisse aus der Studie von Frau Bundschuh, in der 20 pädosexuelle Männer befragt wurden, zeigen auf, dass eine Fixierung auf ein Geschlecht der Regelfall ist. Nur ein geringer Teil der Befragten äußerte, dass beide Geschlechter anziehend auf ihn wirken. Bundschuh fasst mehrere Forschungen zusammen und gleicht diese mit ihrer ab. Hierbei zeigt sich, dass die meisten Pädosexuellen Jungen im Alter von zwölf bis 15 Jahren und/oder Mädchen im Alter von acht bis elf Jahren präferieren. Dies sind allerdings keine feststehenden Angaben, sie können sowohl nach unten als auch, wenn auch seltener, nach obenhin abweichen. Jedoch könnte es sein, dass die Befragten eine Präferenz von jüngeren Opfern nicht äußern, da dies gesellschaftlich erheblich stärker verachtet wird (Bundschuh 2001, S.32-36).

5.1 Präventionsprogramme

Um vorbeugend gegen den pädosexuellen Missbrauch vorzugehen gibt es diverse Konzepte für die Opfer. Oftmals wird in Schulen darüber informiert durch Projekte der Polizei oder die Schule selbst. Für potenzielle Täter gab es dahingehend kaum Präventivprogramme. Dies wandelt sich seit Anfang der 2000er Jahre. Eines der bekanntesten Konzepte ist das Projekt ,Kein Täter werden‘, dass im Jahr 2005 in Berlin als ,Präventionsprojekt Dunkelfeld‘ startete. Bereits zu Beginn wurde das Projekt sehr gut angenommen. Da die Nachfrage immer weiter stieg wurde im Jahr 2011 ,Kein Täter werden‘ daraus entwickelt und auch außerhalb von Berlin angeboten. Mittlerweile gibt es das Projekt in 12 deutschen Städten, weitere sollen folgen. Der Grundsatz des Projektes ist, dass die Probanden freiwillig, ohne juristische Auflagen und ohne bereits pädosexuelle Straftaten begangen zu haben, den Kontakt aufnehmen. Ergänzt wurde dies durch Probanden, die eine Tat begingen, ohne juristische Konsequenzen bzw. Probanden, die ihre Strafe vollenden verbüßt haben. Ziel des Projektes ist es, dass Menschen, die befürchten (erneut) straffällig zu werden professionelle Hilfe erhalten und somit keinen sexuellen Missbrauch begehen. Innerhalb der Therapie finden ambulante Einzel- und Gruppengespräche statt, die der Schweigepflicht unterliegen (Kein Täter Werden 2020).

Ein zweites und ähnliches bekanntes Präventionskonzept ist : ,Du träumst von ihnen‘. Die Berliner Charité hat in Kooperation mit dem Klinikum Friedrichshain das Konzept von „Kein Täter werden“ für Jugendliche entwickelt. Für dieses Proj ekt gibt es aufgrund des mangelhaften Angebotes von anderen Stellen, sogar Anfragen aus dem Ausland. Daher soll auch das Berliner Projekt erweitert und ausgebaut werden (Charité - Universitätsmedizin Berlin 2020).

Diese beiden Projekte berichten, dass die Nachfrage wesentlich höher ist als das Angebot. Somit ergibt sich die Frage hieraus:

6. Wie kann die Soziale Arbeit in diesem Handlungsfeld agieren?

Im Kontext zu dieser Fragestellung muss vor ab festgelegt werden, was das grundlegende Verständnis der Aufgaben der Sozialen Arbeit ist.

Nach Staub-Bernasconi sind die Menschenrechte die Grundlage für die Soziale Arbeit. Somit fordert sie, dass die Soziale Arbeit im Sinne der Bedürfnisse und der Ressourcen der Probanden agiert. Für ein autonomes und an den Menschenrechten orientiertes Leben müssen die drei Grundbedürfnisgruppen, der körperlichen, psychischen und sozialen Bedürfnisse betrachtet werden. Das Ziel der Arbeit der Sozialen Arbeit soll sein, diese Bedürfnisse so zu fördern, dass ein autonomes und würdevolles Leben möglich ist. Diese Arbeit orientiert sich an den Grundwerten der Menschenrechte und an den Bedürfnissen der Probanden (Staub-Bernasconi 2006, S. 2-8).

Da in den Menschenrechten das Verbot der Diskriminierung in Artikel 2 festgehalten wird, hat jeder Mensch das Recht auf die freie Wahl seiner sexuellen Orientierung. Da sich die Soziale Arbeit an diesen Menschenrechten orientiert und die Aufgabe hat, soziale Ungerechtigkeit zu vermindern, ergibt sich daraus die Frage, wie die Soziale Arbeit agieren muss, wenn Pädosexuelle aufgrund ihrer Sexualität Diskriminierung erfahren. Diese Diskriminierung kann ohne Konfrontation im Leidensdruck des Pädosexuellen Ausdruck finden. Der Pädosexuelle steht im Zwiespalt zwischen den gesellschaftlichen Normen und Werten und seinem Trieb bzw. seinem pädosexuellen Verlangen. Um diesen Zwiespalt genauer darstellen zu können muss die Diskriminierung genauer betrachtet werden, da sie nicht immer sichtbar ist, sondern in Form von gesellschaftlichen Normen und Werten geschieht.

Dies geschieht in Form von Stigmatisierung.

Die Anforderungen der Gesellschaft bilden sich aus den normativen Erwartungen, die an eine Person oder eine Gruppe gestellt werden. Wenn diese Zuschreibung nicht übereinstimmt mit dem Verhalten, Aussehen usw. einer Person, entsteht ein Stigma. Ein Stigma ist somit immer die Zuschreibung von negativen Eigenschaften, aufgrund von Verschiedenheit zu den gesellschaftlichen Erwartungen (Goffman 2018, S. 8ff.).

Der Soziologe Goffman hat drei Arten von Stigma festgehalten:

1. ,Abscheulichkeiten des Körpers‘ = Deformationen des Körpers
2. ,phylogenetische Stigma‘ = Religion, Nationalität, usw.
3. ,individuelle Charakterfehler‘ = Sucht, abweichende Sexualität, unnatürliche Leidenschaften usw.

Dadurch, dass den Probanden bewusst ist, dass ihre pädosexuellen Neigungen gesellschaftlich geächtet sind, nehmen sie die Stigmatisierung wahr. Aus dieser ergibt sich eine veränderte soziale Stellung, die nach Goffman eine ,beschädigte Identität‘ zur Folge haben kann. Unterscheiden wird zwischen , diskreditiert^ und ,diskreditierbare‘ Stigmata. Diskreditierte Stigma sind meist die der Art eins und zwei, also optisch sichtbare. Die diskreditierbaren Stigmata sind im Gegensatz zu den erst genannten nicht sofort in der sozialen Interaktion sichtbar. Die betroffenen Personen entwickeln Verhaltensänderungen aufgrund von Ängsten der Zurückweisung oder um zu verhindern, dass jemand ihre sexuelle Orientierung entdecken könnte. Dies führt teilweise dazu, dass bspw. Familienväter ein Doppelleben führen oder sich Einzelpersonen gesellschaftlich isolieren und immer weiter vereinsamen. Personen, die bereits straffällig in Erscheinung getreten sind verheimlichen ihre Vorstrafen oft (Petersen und Six 2008, S. 140-145).

6.1 Soziale Arbeit und Pädosexualität in der Praxis

Um nun zu betrachten, wie die Soziale Arbeit in der Praxis mit Sexualstraftäter arbeitet wird zuerst das Arbeitsfeld in der sozialtherapeutischen Anstalt und darauf das Arbeitsfeld der Führungsaufsicht genauer vorgestellt und kritisch betrachtet.

Im Folgenden wird nun die Resozialisierung in einer sozialtherapeutischen Einrichtung erläutert und daraufhin die Arbeit in der Führungsaufsichtsstelle mit Sexualstraftäter. Diese beiden Bereiche arbeiten im Zwangskontext mit den Probanden. Daher wird daraufhin der Zwangskontext im Bereich der ambulanten Therapie von Sexualstraftätern und der Führungsaufsichtsstelle betrachtet.

Die Resozialisierung von Sexualstraftätern soll bereits innerhalb der sozialtherapeutischen Anstalt (SothA) geschehen. Diese Einrichtung ist eine Sonderform des Strafvollzuges. Die Verlegung eines Sexualstraftäters in die Anstalt ist in §9 StVollzG geregelt. Meist befinden sich diese Anstalten auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalten. Das Ziel der Therapie ist es, das Rückfallrisiko der Sexualstraftäter zu verringern und so eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu ermöglichen. Dies soll durch die Zusammenarbeit mit dem Umfeld des Probanden, sowohl innerhalb als auch außerhalb der Anstalt geschehen. Ebenfalls ist die Förderung der sozialen Lernprozesse während des Zusammenlebens und eine schrittweise Übernahme der Verantwortung an den Probanden von hoher Bedeutung. Durch die Kombination von pädagogischen, arbeitstherapeutischen und psychotherapeutischen Maßnahmen soll ein größtmögliches Unterstützungsangebot ermöglicht werden. Die Probanden können innerhalb der Einrichtung als therapeutische Gemeinschaft die Handlungsmöglichkeiten und Beziehungsformen mitgestalten (Spöhr 2009, S. 36).

Wie auch in der ambulanten Therapie wird zu Beginn ein Behandlungskonzept erstellt. Des Weiteren gibt es vier Rahmenbedingungen, die gegeben sein müssen. Dies ist als erstes, dass die Probanden keinen Kontakt zu kriminogenen Netzwerken innerhalb und außerhalb der Einrichtung haben dürfen. Die Reduzierung der bisherigen negativen Hafteffekte. Ebenso gehört die Verbesserung des Institutionsklimas und die Realisierung einer höheren Programmintegrität dazu. Das Personal innerhalb der SothA soll regelmäßig an Schulungen und Supervisionen teilnehmen. Die sozialtherapeutischen Maßnahmen sind eine gezielte Arbeit an den Risikofaktoren für delinquentes Verhalten bspw. wäre dies eine Alkoholabhängigkeit oder eine Persönlichkeitsstörung. Des Weiteren sollen in der SothA die Denkmuster und Fertigkeiten der Probanden gefördert werden und an ihrer Selbstkontrolle gemeinsam gearbeitet werden. Innerhalb der Anstalt soll eine Individualisierung auf der Ebene der Täter, des Programms und des Personals stattfinden. Dies ist aufgrund der Bedingungen innerhalb der Haftanstalt selbstverständlich begrenzt. Die emotionalen Beziehungen der Probanden, die tragfähig sind, sollen weiter ausgebaut und gestärkt werden. Die Schutzfaktoren der Probanden sollen ebenso erweitert und gestärkt werden. Letztendlich mündet die Arbeit der SothA in eine Entlassungsvorbereitung und der Nachsorge, die oft in Zusammenarbeit mit der Führungsaufsichtsstelle geschieht (ebd., S. 37).

Der Behandlungsverlauf in der SothA unterteilt sich grundlegend in drei Phasen:

In der Eingangs- und Probephase, die ca. drei Monate andauert, wird der Behandlungsplan erstellt und der Proband kann sich einleben. Darüber hinaus stellen die Mitarbeiter* innen fest, ob es einen besonderen Bedarf auf Seiten des Probanden gibt. In der anschließenden Hauptphase wird das geplante Behandlungsprogramm durchgeführt. Dieses Behandlungsprogramm orientiert sich hierbei an dem Risikolevel des Insassen, an den Bedürfnissen des Probanden und an den Ressourcen derer. Zu diesem werden weitere Maßnahmen wie die Aus- und Weiterbildung angeboten, sowie die ersten Freigänge. Daran schließt die Endphase an, die weitere sechs bis zehn Monate andauert. In dieser hat die Resozialisierung in die Außenwelt oberste Priorität.

Die Arbeit innerhalb der SothA orientiert sich an einen den kognitiven Fähigkeiten und dem Verhalten der Insassen und wird dem entsprechend individuell angepasst. Die therapeutischen Sitzungen finden vermehrt in Gruppensitzungen statt, damit die Probanden ihre Sozialängste lernen zu überwinden, und aus ihrer Isolierung heraustreten. Durch die Gruppensitzung müssen die Probanden ihre Scham überwinden, daraus entsteht eine Konfrontationsebene. Da die Arbeit lerntheoretisch ausgerichtet ist, werden besonders die begangenen Delikte der Probanden thematisiert. Innerhalb der Arbeit soll ebenfalls die Verleugnungstendenz der Insassen minimiert werden und die Empathie für die Opfer gestärkt oder entwickelt werden.

Die Ausstrukturierung der Arbeit ist den jeweiligen sozialtherapeutischen Anstalten selbst überlassen. Dies kann bspw. das Anti-Sexuelle-Aggressivität-Training (ASAT) sein, dass von der Kriminologin Steffes-enn entwickelt wurde. Dieses orientiert sich an den Delikten der Probanden als auch an eventuellen Störungen. Innerhalb des Training sollen die Probanden erlernen, wie sie die Bedürfnisse, die der Tat zugrunde liegen, durch straffreie Handlungen befriedigen können. Dieses Training ist ähnlich wie ein Anti-Aggressivitäts-Training aufgebaut. Es besteht aus einer Einführungsphase, in der erste Informationen gesammelt werden. In der Hauptphase werden die Straftäter mit ihren Verleugnungen und Rechtfertigungen konfrontiert. In der Endphase oder Gewaltverringerungsphase erarbeiten die Probanden gemeinsam gewaltfreie Handlungsmöglichkeiten (ebd., S. 37-41).

Wenn die Probanden sich in der Endphase in der sozialtherapeutischen Anstalt befinden und auf ihre Entlassung vorbereitet werden, beginnt die gemeinsame Arbeit der SothA Mitarbeiterinnen und der Führungsaufsichtsstelle. Diese tauschen sich aus und bereiten so die Entlassung und die Nachsorge vor. Während der Anfangszeit nach der Entlassung bleiben die SothA und die Führungsaufsichtsstelle im Austausch. Dies ist ebenfalls ein Teil der Konzeption KURS, die im späteren noch weiter erläutert wird.

Die Zusammenarbeit der Sozialen Arbeit mit strafprozessual verurteilten Sexual straftätern findet primär in der Führungsaufsicht statt. Die Führungsaufsicht ist eine in §61ff. StGB geregelte Maßregelung der Besserung und Sicherung. Sie wird im Bundesland NordrheinWestfalen durch den Allgemeinen Sozialen Dienst der Justiz repräsentiert.

Der Ursprung der Führungsaufsicht ist die Polizeiaufsicht, die ab dem 01.01.1975 durch die Führungsaufsicht ersetzt wurde. In der Polizeiaufsicht wurden die sogenannten „gemeinlästigen Täter“ (Rohrbach 2014, S.82) betreut. In der Führungsaufsicht werden Rückfalltäter nach §68 Abs. 1 Nr. 1 StGB, sowie Vollverbüßer nach §68f StGB betreut. In der Führungsaufsicht werden sowohl Tätern, die gefährdet sind als auch Tätern, die gefährden betreut. Im Jahr 2007 gab es eine umfassende Reform der Führungsaufsicht im Zuge der Änderung der nachträglichen Sicherungsverwahrung. Bis zu dieser Reform gab es unterschiedliche Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes, wie bspw. durch das 23. Strafrechtsänderungsgesetz, indem Zuge trat ebenfalls das Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten und weiteren gefährlichen Straftaten in Kraft. Dadurch wurde die Führungsaufsicht im Bereich der Rückfallprävention für Sexualstraftäter noch einmal deutlicher mit dieser Aufgabe beauftragt, nachdem die Forderungen in der Öffentlichkeit nach einer verschärften Regelung für Sexual- und Wiederholungstäter stiegen. Bis zu der Reform im Jahr 2007 wuchs die Führungsaufsicht zu einem wichtigen Kontrollinstrument für diverse Tätergruppen (Rohrbach 2014, S. 77-94).

Die Reform des Gesetztes im Jahr 2007 verfolgte primär das Ziel, die Effektivität der Führungsaufsicht als ambulante Sanktion zu verbessern und somit die Täter zu unterstützen, die „in besonderem Maße kontrollierender Begleitung und Unterstützung bedürfen“ (Bundesgesetzblatt, 2007, S. 513). Im Zuge dieser Reform wurde die Möglichkeit eingeführt, die Führungsaufsicht, die normalerweise zwischen zwei bis fünf Jahren andauert, unbefristet zu erteilen. Diese Möglichkeit gibt es für gefährliche Sexualstraftäter bereits seit 1998 (Dessecker 2015, S. 251-265). Grundlegend hat der Gesetzesentwurf 13 Neuregelungen aus dem StGB und der StPO eingeführt. Im Folgenden werden nur die Regelungen erörtert, die einen direkten Einfluss auf die Arbeit der Führungsaufsichtsstelle haben. Der strafbewehrte Weisungskatalog wurde erweitert und der Strafrahmen für Weisungsverstöße wurde auf maximal drei Jahre Freiheitsentzug erhöht. Dadurch hat die Führungsaufsicht im Bereich der Überwachung stark zugenommen, da es vorher wenig strafbewehrte Weisungen gab. Der Aufgabenbereich Überwachung wurde außerdem noch dadurch ergänzt, dass die Führungsaufsichtsstelle die Probanden zur polizeilichen Aufenthaltsermittlung ausschreiben können, wenn die Probanden eine dem entsprechende Weisung haben und ihr Aufenthaltsort unbekannt ist. Des Weiteren ist es seitdem möglich bei Bedarf einen Vorführungsbefehl anzuregen. Durch die Reform wurde der Probandenkreis der Führungsaufsichtsstelle erweitert, indem nun auch Probanden die nach § 64 StGB untergebracht waren, also Täter, die aufgrund eines Rauschzustandes eine Tat begingen, nach Ablauf der Höchstfrist in die Führungsaufsicht eintreten (Rohrbach 2014, S.99-101).

Der Name „Führungsaufsicht“ verdeutlicht anschaulich die beiden Aufgaben der Sozialen Arbeit in dieser Position, nämlich die Führung und die Aufsicht des verurteilten Menschen. Die Führungsaufsicht soll ebenfalls die Überwachung und Kontrolle übernehmen. Somit lassen sich die genannten Aufgaben in die zwei Hauptaspekte Hilfe und Kontrolle einordnen. Im Folgenden wird nun die Gestaltung dieser Aspekte genauer dargestellt (Justizministerium Des Landes Nordrhein-Westfalen 2020).

Die Soziale Arbeit bietet ihren Probanden in der Führungsaufsicht diverse individuelle Hilfsangebote. Dies kann die individuelle Lebensberatung zu aktuellen Problemlagen wie bspw. familiären Konflikten wie Sorgerechtsstreits, aber auch zu alltäglichen Problemen sein. Ebenso unterstützt die Führungsaufsichtsstelle die Probanden bei der Wohnungs- und Arbeitssuche. Das kann in Form von gemeinsamen Schreiben der Bewerbungen, Unterstützung und Vermittlung bei der Suche nach entsprechenden Arbeitgebern oder das Üben von Bewerbungsgesprächen geschehen. Die Führungsaufsicht hilft den Probanden ebenfalls bei behördlichen Gängen und Schreiben. Die Probanden können ihre Post mitbringen, diese wird gemeinsam bearbeitet und den Probanden wird gezeigt, wie sie den Schriftverkehr in Zukunft selbstständig übernehmen können. Auch die Begleitung bei Amtsgängen ist möglich. Ein weitere Hilfeaspekt ist die Suchthilfe. Hierbei vermittelt die Soziale Arbeit zu Beratungsstellen, Ärzten oder Therapieangeboten um den Probanden dauerhaft zu helfen. Bei den Gesprächen im Rahmen der Führungsaufsicht wird die Sucht regelmäßig thematisiert und der Suchtdruck oder Rückfälle werden gemeinsam bearbeitet. Ein weiterer und häufiger Aspekt ist die Verschuldung der Probanden. Die Vermittlung zu der Schuldnerberatung und eine erste Aufstellung der Schulden und Ordnung der Forderungen und Rechnungen wird gemeinsam erstellt (Justizministerium Des Landes Nordrhein-Westfalen 2020).

Neben den diversen Hilfs- und Unterstützungsangeboten der Führungsaufsichtsstelle hat diese auch die Aufgabe der Überwachung inne. Dies ist zum einen die Überwachung der Weisungen, die die Strafvollstreckungskammer den Probanden auferlegt hat, und zum anderen das Verhalten der Probanden. Hierfür ist die Führungsaufsichtsstelle befugt, jegliche nötigen Informationen von anderen Behörden einzuholen. Des Weiteren ist die Führungsaufsichtsstelle dazu verpflichtet jegliche Verstöße gegen das Gesetz, also Ordnungswidrigkeiten, Vergehen und Verbrechen, dem zuständigen Gericht umgehend mitzuteilen. Probanden suchen oft die Hilfe der Führungsaufsichtsstelle und bitten um Rat, wenn sie erneut straffällig geworden sind. Dies muss die Führungsaufsichtsstelle allerdings umgehend melden. Gegenüber dem zuständigen Gericht hat die Führungsaufsichtsstelle keine Schweigepflicht, gegenüber allen weiteren Institutionen allerdings schon.

Hier wird eine Schwierigkeit in der Führungsaufsicht deutlich, die im Forschungsteil dieser Arbeit noch genauer thematisiert wird. Es gibt Weisungen, die strafbewährt sind und nicht strafbewährte Weisungen. Ein Verstoß gegen eine strafbewährte Weisung kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden (145a StGB). Somit muss eine Weisung entweder so formuliert sein, dass sie strafbewährt ist, oder zu den festgelegten strafbewährten Weisungen gehören. Wenn dies nicht der Fall ist und die Weisung nicht strafbewährt ist, kann die Führungsaufsichtsstelle bei einem Verstoß gegen diese Weisung kaum handeln. Sie kann zwar eine Anhörung vor dem vollstreckenden Gericht beantragen., allerdings kann den Probanden keine Strafe für die Missachtung dieser durch das Gericht auferlegt werden (Baur 2015, S. 45 ff.).

Die Weisungen werden mit dem Beschluss zur Führungsaufsicht oder dem Urteil durch das Gericht festgehalten. Diese Weisungen müssen immer individuell und verhältnismäßig sein. Verhältnismäßig bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Weisungen keine „unzumutbaren Anforderungen“ (§68b Abs. 3) an die Lebensführung des Verurteilten gestellt werden dürfen. Somit kann bspw. nicht von einem langjährigen Drogenabhängigen eine Abstinenz ab Eintreten des Beschlusses oder Urteils gefordert werden (§68b ff.). Die Weisungen können während der Führungsaufsicht ergänzt und gestrichen werden. Dies erfolgt in der Regel auf Anregung der Führungsaufsichtsstelle, da die Sozialarbeiter*innen dort die Probanden und ihren Alltag am besten einschätzen können.

Die Soziale Arbeit fungiert in Form der Führungsaufsichtsstelle für den Probanden als erste Ansprechperson und greift auf ein gut ausgebautes Netzwerk an Fachkräften zurück, um sowohl jegliche Form der Unterstützung, aber auch der Überwachung den Probanden bieten zu können (Justizministerium Des Landes Nordrhein-Westfalen 2020).

Innerhalb der Führungsaufsicht arbeitet die Mitarbeiterinnen der Führungsaufsichtsstelle mit den Sexualstraftätern in Kooperation mit weiteren Institutionen. Dies läuft nach dem KURS NRW Konzept ab. Die Konzeption zum Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualstraftätern in Nordrhein-Westfalen (KURS NRW) ist ein System zur Überwachung von rückfallgefährdeten Sexualstraftätern. Nachdem eine Person aus der Haft oder der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus entlassen wurde, besteht ein erhöhtes Rückfallrisiko, dass die Person erneut eine Sexualstraftat begehen könnte. Um diesem Rückfallrisiko präventiv vorzubeugen wurde das Konzept KURS entwickelt. An diesem sind die Polizei (LKA), die Justizvollzugsanstalt, die forensische Ambulanz, die Staatsanwaltschaft und/oder der Jugendrichter/die Jugendrichterin, die Kreispolizeibehörde und der Ambulante Soziale Dienst in Form der Führungsaufsichtsstelle beteiligt.

Mindestens drei Monate vor der Entlassung der Person leitet die JVA oder die forensische Ambulanz die Unterrichtung der weiteren Instanzen ein. Um die Art und den Umfang der präventiven Maßnahmen nach der Entlassung einzuschätzen, werden die Personen in Risikogruppen eingeordnet. Diese Einordnung erfolgt meist durch die Justizvollzugsanstalt oder durch die Einrichtung für den Maßregelvollzug. Hierbei gibt es unterschiedliche Merkmale, die sowohl täterbezogen als auch tatbezogen sind. Ebenfalls ist die Entwicklung und das Verhalten innerhalb der Haft bzw. innerhalb der Forensik ein weiteres Kriterium.

Es gibt drei Risikogruppen:

Risikogruppe A:

Personen in dieser Risikogruppe haben wenig bis keine Faktoren, die einen erneuten Rückfall verhindern könnten. Bei ihnen ist zu befürchten, dass sie erneut eine erhebliche einschlägige Straftat begehen könnten. Somit geht von diesen Personen eine hohe Gefahr aus.

Risikogruppe B:

Bei Personen der Risikogruppe B ist bei dem Wegfall oder einer Gefährdung der bisher vorbeugend getroffenen Bedingungen davon auszugehen, dass sie erneut einschlägig straffällig werden könnten. Sobald diese vorbeugenden Bedingungen wie bspw. soziale Bindungen wegfallen ist eine Gefahr wie von Personen der Gruppe A anzunehmen.

Risikogruppe C:

In dieser Gruppe werden alle Personen gefasst, die weder Risikogruppe A noch B sind. Eine Neubewertung ist immer möglich, besonders, wenn stabilisierende Bedingungen aufgebaut werden. Ebenso ist bei destabilisierenden Bedingungen eine Neubewertung möglich. Unter den beteiligten Institutionen soll ein regelmäßiger Austausch passieren und Fallkonferenzen abgehalten werden (Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen 2020).

Die Beteiligten erhalten durch das Konzept weitere Aufgaben und Rechte. So prüft die Führungsaufsichtsstelle bspw., ob die Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht eingehalten und/oder verändert werden sollten und erteilt Mitteilung bei dem zuständigen Gericht. Ebenfalls kann die Führungsaufsichtsstelle Auskunft bei allen öffentlichen Behörden erhalten und Ermittlungen durchführen oder diese den zuständigen Behörden mitteilen (§ 463a Abs. 1 Satz 1 StPO). In der Regel dauert eine Führungsaufsicht fünf Jahre lang. Momentan werden ca. 1000 KURS-Probanden in NRW betreut. Laut dem Ministerium des Inneren des Landes Nordrhein-Westfalen gehen Rückfallstudien bei einschlägigen Sexualdelikten von einer Rückfallquote von ca. 20% aus. Die Personen im KURS Konzept weißen eine Rückfallquote von ca. 3% auf (Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen 2018).

Sowohl im Kontext der sozialtherapeutischen Anstalt als auch bei der Führungsaufsicht in Kombination mit dem KURS Projekt, findet die Arbeit in einem Zwangskontext statt. Daraus resultiert die Frage, ob die Arbeit im Zwangskontext und im Besonderen im Spannungsfeld der Justiz wirksam ist. In Verbindung zu diesem Zwangskontext steht die Kontrolle, die durch die Polizei und die Führungsaufsichtsstelle durchgeführt wird. In vielen Fällen wird den Sexualstraftäter nach ihrer Entlassung eine Weisung zur Teilnahme an einer Therapie auferlegt. Die Psychologin Dr. med. Astrid Rudel sieht die Arbeit als ein Dreieck aus der Justiz in Form von der Führungsaufsichtsstelle und der Polizei, dem Probanden und der Gesellschaft. Der/die Therapeut*in steht im gleichen Abstand zu den Beteiligten innerhalb dieses Dreiecks. Der Austausch mit der Führungsaufsichtsstelle geschieht von der Bescheinigung über die Teilnahme an den Sitzungen bis hin zu einem engen und regelmäßigen Austausch. Dies ist abhängig von dem Risiko des Probanden, seinen Bedürfnissen und seiner Ansprechbarkeit. Rudel sieht die doppelte Betreuung als vorteilhaft an, da die Führungsaufsichtsstelle die Therapiemotivation des Probanden immer wieder extrinsisch stärken kann. Des Weiteren werden innerhalb der Arbeit der Führungsaufsichtsstelle eher Alltagsschwierigkeiten deutlich, als in der Therapie. Jedoch ist zu beachten, dass die Kontrolle durch die Führungsaufsichtsstelle auch demotivierend auf die Probanden wirken kann. Besonders die Probanden mit einer geringen Selbstwirksamkeit und Reflexionsfähigkeit können von der unterstützenden Form der Führungsaufsicht profitieren und können dadurch ein Feedback erfahren. Somit lässt sich abschließend sagen, dass eine ambulante Therapie im Zwangskontext zu der Justiz keine negativen Auswirkungen haben muss. Durch einen angemessenen Austausch ist es möglich die Probanden zu motivieren. Die Kontrollfunktion und der Austausch mit der Justiz lässt sich in die Therapie einbinden. Jedoch ist es abhängig von der therapeutischen Beziehung und dem Probanden, wie intensiv diese Einbindung stattfindet (Rudel und Wähner 2009, S. 34-41).

7. Empirie

Für diese Studie wurden Interviews anhand von einem Leitfaden durchgeführt. Dieser Leitfaden bestand aus offenen Fragen, die Experten auf den jeweiligen Fachgebieten gestellt wurden. Im Prozess der Interviews, also davor, während und danach, ist es wichtig, den Befragten dauerhaft Anerkennung und Respekt für ihre Bereitschaft entgegen zu bringen. Des Weiteren wurden allen Befragten vor dem Gespräch ausgiebig über die Erhebung und Verarbeitung ihrer Daten aufgeklärt. Der Leitfaden zu den Interviews befindet sich im Anhang I.

Um ein verwertbares Ergebnis aus der Forschung ziehen zu können, ist eine ausgiebige Vorarbeit nötig. Diese Vorarbeit basiert auf dem Ziel der Forschung. Im Fall der hier durchgeführten Forschung ist das Ziel die Fragestellung „Welche Formen der Unterstützung bietet die Soziale Arbeit bereits straffällig gewordenen Pädophilen?“ zu beantworten.

Die Fragestellung für diesen Forschungsbericht beruht auf der Annahme, dass die Soziale Arbeit im Kontext der Betreuung von straffällig gewordenen Pädophilen bzw. Pädosexuellen ein bedeutende Rolle spielt. Diese Annahme beruht zum einen auf der Verankerung der Betreuung im Gesetz in Form von der Führungsaufsicht und dem Projekt KURS. Ebenfalls unterstützt die Fachliteratur (Rohrbach 2014, S.172ff.).

Das Ziel dieser Forschung ist es, die subjektive Sicht der Befragten anhand ihrer Antworten zu rekonstruieren und sie miteinander zu vergleichen (Mayer 2013, S. 28-36). Durch den Leitfaden werden die Interviews vergleichbar und es ist möglich, individuell auf die einzelnen Befragten während des Interviews situativ einzugehen. Im späteren Verlauf wird erläutert, wie dieser Leitfaden entwickelt wurde.

Für diese Forschung wurde ein Polizist, der im Rahmen des KURS-Projektes mit Sexualstraftätern zusammenarbeitet, ein Kinder- und Jugendpsychotherapeut für jugendliche sexuelle Misshandler, ein Mitarbeiter einer Führungsaufsichtsstelle und eine Sozialarbeiterin einer Wohngruppe für sexuell auffällige Jugendliche befragt.

Im Folgenden wird nun dargestellt, wie die Interviews vorbereitet und durchgeführt wurden. Daraufhin wird kurz die berufliche Vita der Befragten erörtert, um die Experten in den Kontext der Forschung zu setzen.

Alle Interviews basieren auf denselben grundlegenden Informationen. Durch eine ausführliche Internetrecherche und den Austausch mit einer Jugendhilfe im Strafverfahren, sowie einer Führungsaufsichtsstelle wurden entsprechende Interviewpartner*innen gefunden. Diese wurden zunächst per E-Mail und telefonisch kontaktiert und über das Ziel der Forschung aufgeklärt. Mit den Personen, die ihre Bereitschaft zur Befragen äußerten, wurde ein zeitnaher telefonischer oder persönlicher Termin für das Interview vereinbart. In Vorbereitung für das Gespräch wurde darum gebeten, eine störungsarme Umgebung zu schaffen und Telefone aus oder stumm zu schalten. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde ein Teil der Interviews telefonisch durchgeführt. Im Folgenden Teil wird erläutert, aufgrund von welchen Qualifikationen die einzelnen Befragten Experten auf diesem Gebiet sind.

Um die Auswahl der befragten Personen nachvollziehbar aufzuzeigen folgen nun ,Objektive Daten zu den interviewten Personen‘. Das erste Interview wurde mit einem Kinder- und Jugendpsychotherapeuten geführt, der sich auf die Diagnostik und die ambulante Rückfallprävention von Jugendlichen, die ein sexuell grenzverletzendes Verhalten zeigen, spezialisiert hat. Ebenso arbeitet er mit den Bezugspersonen der Jugendlichen.

Die Klienten sind im Alter von vier bis 23 Jahren und sind aufgrund von sexuell grenzverletzendem Verhalten, sexuell auffälligem Verhalten (sexualisiertes Verhalten), Intrafamiliärem Missbrauch, Kindesmissbrauch, Sexualstraftat z.B. Nötigung, Vergewaltigung, Exhibitionismus, beginnende Dissozialität, familiären Konflikte durch sexuelle Orientierung oder familiären Grenzkonflikten in Behandlung. Somit arbeitet er mit Jugendlichen, die sexuell Grenzüberschreitungen und Kindesmissbrauch begangen haben, nicht mit Pädophilen.

Die Arbeit besteht aus zwei Hauptaspekten. Zum einen die Diagnostik, bei der das Rückfallrisiko und eine Handlungsempfehlung, sowie eine Einschätzung für geeignete Maßnahmen für die betroffene Person und ihr Umfeld getroffen wird. Zum anderen die Rückfallprävention, bei der mit Hilfe unterschiedlicher Aspekte es geschafft werden soll, dass kein erneuter Missbrauch oder keine erneute Grenzüberschreitung stattfindet.

Das zweite Interview wurde mit einem Polizisten durchgeführt, der in dem Projekt K.U.R.S. mit Sexualstraftätern zusammenarbeitet. Das Projekt K.U.R.S. wird im gleichnamigen Kapitel genauer erläutert. Dieser arbeitet eng mit den Therapeuten und der Führungsaufsichtsstelle zusammen. Er bereut meist Sexualstraftäter, die schweren sexuellen Missbrauch begangen haben.

Das dritte Interview wurde mit einem Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes der Justiz durchgeführt. Dieser arbeitet seit über 20 Jahren in diesem Beruf und kümmert sich seit ca. vier Jahren ausschließlich um die Betreuung von Sexualstraftäter im Rahmen der Führungsaufsicht und in selten Fällen auch als Bewährungshelfer. In dieser Funktion arbeitet er mit unterschiedlichsten Probanden zusammen, die aufgrund von verschiedenster Delikte verurteilt wurden, wie bspw. wegen dem Besitzes, Handel und/ oder dem Produzieren von Kinderpornographie oder dem schwere sexuellen Missbrauch. Sie erhalten im Anschluss an ihre Haftstrafe eine Führungsaufsicht. Diese wird im Kapitel „Führungsaufsicht“ genauer erörtert.

Die vierte interviewte Person ist eine Mitarbeiterin einer stationären Wohngruppe für sexuell auffällige Jugendliche im Alter von 12-18 Jahren. Sie arbeitet dort seit knapp zwei Jahren und hat eine Ausbildung als Musiktherapeutin. Einige Klienten in der Wohngruppe sind teilweise aufgrund ihrer Delikte verurteilt, andere allerdings nicht. Dies korreliert oft mit dem Alter der Probanden, da sie unter 14 Jahren noch nicht strafmündig sind.

Die Gründe für die Durchführung der Forschung sind, dass es zwar viele Forschungen im Bereich der Opfer und Opferprävention gibt, allerdings wenige, die die Täter betrachten. Diese Studien betrachten die Täter allerdings meist neuronal oder rein klinisch. Zu der Arbeit mit bereits straffällig gewordenen Probanden ist hier keine Forschung bekannt. Eine qualitative Studie mit Blick auf die Soziale Arbeit in diesem Kontext ebenfalls nicht.

Zu Beginn stellt sich die Frage, ob ein qualitatives oder quantitatives Forschungsdesign gewählt wird. Für diese Forschung wurde sich für eine qualitative Forschung entschieden, da die individuellen Sichtweisen der interviewten Personen erfasst, verstanden und in Bezug zu einander gesetzt werden sollen, um so eine angemessene Antwort auf die Forschungsfrage zu erhalten. Damit die subjektiven Aussagen vergleichbar sind, werden die Interviews anhand des bereits erwähnten Leitfades geführt.

Die Interviews werden nach der Durchführung transkribiert und daraufhin mit Hilfe der qualitativen Inhaltsanalyse nach Philipp A. E. Mayring ausgewertet.

Sie werden anhand von der Erhebungsmethode der leitfadengestützten Experteninterviews durchgeführt. Der Leitfaden wurde anhand des aktuellen Forschungsstandes und der entsprechenden Fachliteratur erstellt. Primär wurde hierfür die Forschung und das dazu gehörige Buch „Pädosexualität - Entstehungsbedingungen und Erscheinungsformen“ von Frau Bundschuh gewählt (Bundschuh 2001). In dieser Forschung werden die Tätertypologien genauer betrachtet, daher werden in dieser Forschung auch nach den Motiven/Neigungen, den Taten und dem Alter der Probanden gefragt.

Des Weiteren wurde eine empirische Studie zu dem Thema „Wenn Opfer zu Tätern werden“ hinzugezogen. In dieser wurde auf Grundlage von Gefangenenakten und Berichten von männlichen Betroffenen erforscht, wie sich pädosexuelle und nicht pädosexuelle Insassen im Bezug zur Leitfrage dieser Forschung entwickelten (Urban und Fiebig 2011, S. 42-61). Diese Forschung stützt ebenfalls die Frage nach den Motiven und Gründen. In beiden genannten Studien werden allerdings nur die pädosexuellen Stieftäter befragt und kein Fachpersonal. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Aufenthaltsüberwachung von Straftätern innerhalb der Führungsaufsicht untersucht, also lediglich ein Instrument der Kontrolle, dass die Soziale Arbeit im Kontext dieser Arbeit benutzen kann (Bundesministerium der Justiz und für Verbrauerschutz 2020). Diese einseitige Betrachtung einer Kontrollform evaluiert nicht die Arbeit der Führungsaufsicht. Somit wurde die Frage nach den angebotenen Unterstützungsformen und der Vermittlung zu entsprechenden Hilfsangeboten in der hiesigen Forschung gestellt. Um die gebotenen Unterstützungsformen auf ihr Nutzen zu prüfen, wurde ebenfalls nach dem Bedarf der Probanden gefragt. Um eine ausführliche Handlungsempfehlung geben zu können, wurde daraufhin nach Unterstützungsformen die nötig sind, allerdings nicht geboten werden, gefragt. Abschließend konnten die Befragten noch offene Anregungen zu diesem Thema mitteilen.

Die transkribierten Interviews wurden daraufhin anhand der Auswertungsmethode der qualitativen Inhaltsanalyse nach Philip E. A. Mayring ausgewertet. Im folgenden Abschnitt „Kategoriensystem“ kann hierzu nachgelesen werden, wie die entsprechenden Kategorien zur Einordung der Paraphrasen gebildet wurden. Längere Paraphrasen und irrelevante Passagen werden gekürzt und alle Aussagen werden generalisiert und analysiert. So können sie reduziert werden, um das Material anschaulicher zusammenzufassen (Mayring 2016, S. 114-121).

7.1 Das Kategoriensystem

zur Einteilung der Aussagen der Befragten wurde deduktiv erarbeitet. Ein Teil der Kategorien wurde induktiv hinzugefügt, da manche Aussagen, die häufiger vorkamen keiner der deduktiven Kategorien zugeordnet werden konnte oder weil eine Oberkategorie zu viele Paraphrasen beinhaltetet, um sie übersichtlich betrachten zu können. Bei der Analyse der Interviews wurden die bisherigen Kategorien immer wieder überprüft und bei Bedarf ergänzt. Um die Reliabilität des Kategoriensystems gewährleisten zu können wurden die Interviews in zeitlichen Abständen zweimal codiert, somit ist die Intracodereabilität geboten (Mayring 2016, S.114-121). Im Folgenden werden nun die Kategorien und Unterkategorien anhand der jeweiligen Kodierregel und einem Beispiel erörtert.

Um die Überschneidungen in den Arbeitsfeldern der Befragten deutlich zu machen wurde die 1. Kategorie: ,Delikte‘ gebildet. Anhand der Delikte lassen sich erste Zuordnung zu den Tätertypologien aus Kategorie sieben oder dem entsprechenden Kapitel zu den Tätertypen fassen. Anhand der Tätertypologien ergibt sich ein unterschiedlicher Handlungsrahmen für die Soziale Arbeit. Fiedler sieht in den Delikten einen ersten Indikator um die Paraphilien der Täter feststellen zu können (Fiedler und Marneros 2007, S. 173-183).

Kodierregel: Es werden alle Aussagen erfasst, die die Delikte der Probanden betreffen.

Ankerbeispiel: „Also das sind alles die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung.“

Bundschuh beschreibt die Opfer von sexuellem Missbrauch und probiert auch Alters- und Geschlechtstendenzen festzulegen. Um diese Einordnung, die im Kapitel „Ein Blick auf die Opfer“ genauer dargestellt wird, mit der Praxis abzugleichen wurde die 2. Kategorie ,Opfer‘ deduktiv erstellt (Bundschuh 2001, S. 32-34).

Kodierregel: Es werden alle Aussagen erfasst, die die Opfer thematisieren. Ankerbeispiel: „Deswegen gibt es da Leute, die ihre eigenen Kinder missbraucht haben, möglicherweise fremde Kinder aus der Nachbarschaft missbraucht haben, wo man sich dann das Vertrauen halt so langsam bei den Kindern geweckt hat, bzw. aufgebaut hat, um sie dann irgendwann zu missbrauchen.“

Wie bereits im Kapitel „Tätertypologie“ erörtert, gibt es in der Theorie unterschiedliche Arten von Tätern (Heyden et al. 2009), S.42-48). Um dies mit der Praxis abzugleichen wurde daher die 3. Kategorie ,Täter‘ gebildet. Bundschuh sieht das Alter als wichtigen Aspekt zur Einordnung des Unterstützungsbedarfs an (Bundschuh 2001, S.34).

Kodierregel: Es werden alle Aussagen erfasst, die Bezug zu dem Täter oder seinem Verhalten haben.

Ankerbeispiel: „Die Wahrheit ist, die meisten dieser Jugendlichen sind mega angepasst. Und das genau ist ihr Problem. (...) Ein wirklich guter Rebell und ein wirklich guter männlicher Typ missbraucht nicht.“

Da ein Teil der Interviewpartner*innen sich direkt oder indirekt zu der 4. Kategorie ,Funktion der Tat‘ äußerten, wurde diese Kategorie induktiv gebildet.

Kodierregel: Es werden alle Aussagen erfasst, die die Funktion der Tat direkt oder indirekt thematisieren.

Ankerbeispiel: „Die Funktion der Tat könnte z.B. sein, dass der Täter einfach seinen überbordenden Aggression in Form von Sexualität ausdrückt. Das sind gefährlich Ausdrücke.“

Jeder sexueller Missbrauch hat Gründe und Motive. Die Motive der Täter sind wichtige Aspekte, um in der Rückfallprävention an diesen arbeiten zu können und so einen Rückfall zu vermeiden (Fegert et al. 2015, S. 109-129). Daher wurde die 5. Kategorie ,Gründe und Motive‘ erstellt. Da einer der Befragten die Motive in drei Unterkategorie e inteilte und die Aussagen der weiteren Interviewten ebenfalls in diese einteilbar waren, wurden diese übernommen. Die Unterkategorien sind die der Lebensereignisse, die systemischen Motive und die Motive auf der individuellen Ebene.

Kodierregel: Es werden alle Aussagen erfasst, die einen Hinweis auf die Gründe oder die Motive der Täter geben.

Ankerbeispiel: „Gewalt spielt natürlich eine Rolle, erlebte Gewalt oder gesehen Gewalt. Also, wenn z.B. ein Jugendlicher oder ein Kind in einer Familie groß wird, in der eine wichtige Bezugsperson Gewalt erlebt.“

Damit die Forschungsfrage im Fazit vollumfassend beantwortet werden kann, muss erst einmal in der 6. Kategorie der ,Bedarf der Probanden‘ erfasst werden, um ihn im Folgenden bei Bedarf mit der siebten und achten Kategorie abgleichen zu können.

Der Bedarf der Probanden ließ sich induktiv in drei Unterkategorien einordnen, um ihn differenzierter betrachten zu können. Als erstes wurde der ,Soziale Bedarf' festgehalten, in dem alle Aussagen zusammengefasst wurden, in denen das Sozialleben und das Umfeld der Probanden genannt wurde. Die zweite Unterkategorie ist die des ,personenbezogenen Bedarfs'. In dieser wurden die Bedürfnisse der Probanden, die sich auf ihr Verhalten, den Alltag und ihre Persönlichkeit beziehen, festgehalten. Die dritte Unterkategorie sind die ,Abhängigkeitsfaktoren des Bedarfs'. In dieser Unterkategorie wurden die Aussagen zusammengefasst, in denen thematisiert wird, welche Faktoren den Bedarf beeinflussen.

Kodierregel: Es werden alle Aussagen erfasst, die einen Bezug zu dem Bedarf der Probanden haben.

Ankerbeispiel: „Die müssten es in meinen Augen erst einmal wieder lernen, am regelmäßigen Leben teilzunehmen.“

Da fast 60 Paraphrasen zu der 7. Kategorie ,Arbeit und Therapie mit den Probanden‘ erfasst wurden, wurde diese Kategorie detaillierter betrachtet und durch Unterkategorien ergänzt. Dies ist die ,Diagnostik', in der alle Aussagen erfasst wurden, die die klinische Diagnostik thematisieren. Daraufhin folgt die Unterkategorie ,Direkte Arbeit mit dem Probanden' und die Unterkategorie ,Arbeit mit dem Umfeld' des Probanden. Ebenfalls wurde die Unterkategorie ,Kontrollarbeiten' gebildet, in der jegliche Aussagen, die die Kontrolle der Probanden betrifft beinhalten. Des Weiteren wurden die Unterkategorien ,Über die Arbeit’ und ,Fachübergreifende Arbeit‘ hinzugefügt.

Kodierregel: Es werden alle Aussagen erfasst, die die Arbeit oder die Therapie mit den Probanden beinhalten.

Ankerbeispiel: „Als wichtigen Punkt sehen wir immer die Arbeit mit der Familie.“

[...]

Excerpt out of 134 pages

Details

Title
Pädophilie und Soziale Arbeit. Welche Formen der Unterstützung bietet die Soziale Arbeit?
College
Fliedner University of Applied Sciences Düsseldorf
Grade
1,3
Year
2020
Pages
134
Catalog Number
V1003225
ISBN (eBook)
9783346380296
ISBN (Book)
9783346380302
Language
German
Keywords
pädophilie, soziale, arbeit, welche, formen, unterstützung, pädophilen
Quote paper
Anonymous, 2020, Pädophilie und Soziale Arbeit. Welche Formen der Unterstützung bietet die Soziale Arbeit?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1003225

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Title: Pädophilie und Soziale Arbeit. Welche Formen der Unterstützung bietet die Soziale Arbeit?



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