Debt Contracting und Earnings Management. Einfluss der Debt Contracts auf das Earnings Management-Verhalten


Thèse de Bachelor, 2013

54 Pages, Note: 1,7


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Symbolverzeichnis

1. Einleitung

2. debt contracting
2.1 Arten von covenants
2.1.1 general covenants
2.1.2 information covenants
2.1.3 financial covenants
2.2 Auswirkungen der Finanzkrise 2008 auf Kreditklauseln
2.3 covenants versus Allgemeine Geschäftsbedingungen

3. earnings management
3.1 earnings management versus Bilanzpolitik
3.2 Erscheinungsformen der Bilanzpolitik
3.2.1 accrual based earnings management
3.2.2 real earnings management

4. Einfluss der debt contracts auf earnings management -Verhalten
4.1 agency theory
4.2 Konsequenzen aus dem covenant Bruch
4.2.1 Auswirkungen auf das Unternehmen
4.2.2 Auswirkungen auf die Manager
4.2.3 Auswirkungen auf die shareholder
4.3 positive accounting theory
4.4 Ausgewählte empirische Studien
4.4.1 earnings management to avoid debt covenant violations and future performance
4.4.2 debt covenant violation and manipulation of accruals
4.4.3 costs of technical violation of accounting-based debt covenants
4.4.4 earnings management response to debt covenant violations and debt restructuring
4.4.5 debt-covenant violations and managers accounting responses
4.4.6 Kritischer Vergleich der Studien

5. Zusammenfassung und Ausblick

Verzeichnis der Gesetze

Verzeichnis der Internetquellen

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: covenants im Überblick

Abb. 2: Überwachungsrhythmus von financial covenants

Abb. 3: Häufig angewendete financial covenants in Kreditverträgen

Abb. 4: Ausgewählte Bilanzkennziffern im Vergleich

Abb. 5: Bilanzpolitik und Rechnungslegungsmanipulation

Abb. 6: accrual-based and real earnings management

Abb. 7: agency Konflikte bei debt contracting

Abb. 8: Mögliche Auswirkungen eines covenant Bruches auf das Unternehmen

Abb. 9: Konsequenzen aus dem covenant Bruch

Abb. 10: total earnings management of violators

Abb. 11: Verluste im Zeitraum um den covenant Bruch

Abb. 12: violators -1 year vs. -5 years

Abb. 13: year relative to debt covenant violation

Abb. 14: changes in accounting procedures

Abb. 15: Finanzierungsstrukturen im internationalen Vergleich

Abkürzungsverzeichnis

Abb. Abbildung

Abs. Absatz

AG Aktiengesellschaft

AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen

Auf. Auflage

BGH Bundesgerichtshof

bzw. beziehungsweise

CEO Chief Executive Officer

d.h. das heißt

Diss. Dissertation

DM Deutsche Mark

Dr. Doktor

et al. et alii

f. folgende (eine)

ff. folgende (mehrere)

HGB Handelsgesetzbuch

Hrsg. Herausgeber

i.H.v. in Höhe von

IAS International Accounting Standard

IFRS International Financial Reporting Standard

Jg. Jahrgang

kurzfr. kurzfristig

KWG Kreditwesengesetz

langfr. langfristig

lat. lateinisch

Mrd. Milliarden

Nr. Nummer

o.V. ohne Verfasser

Prof. Professor

R&D Research and Development

ROI Return on Investment

S. Seite

SOA Sarbanes Oxley Act

sog. sogenannte

US-GAAP United States Generally Accepted Accounting Principles

vgl. vergleiche

VW Volkswagen AG

WestLB Westdeutsche Landesbank Girozentrale

z.B. zum Beispiel

Symbolverzeichnis

% Prozent

§ Paragraph

1. Einleitung

Im Verlauf der letzten Jahrhunderte wandelte sich kontinuierlich der Aufbau der Unternehmensführung. Leiteten früher vor allem die Eigentümer ihre kleinen und mittelständischen Unternehmen selbstständig, so werden seit Gründung von Aktiengesellschaften die meisten mittelständischen und großen Unternehmen sowie Konzerne unter Führung einer Managementebene betrieben. Der Auftraggeber zieht sich aus der Unternehmensführung zurück und setzt für die Geschäftsleitung einen professionellen Manager ein. Dieser soll das Unternehmen im Auftrag der shareholder in deren Interesse effizient führen. Nicht selten jedoch, auch durch die agency theory begründet, führt dies zu Konfliktsituationen zwischen den agents und principals.

Für Unternehmen gibt es im Wesentlichen nur zwei Optionen der Refinanzierung. Die Mischformfinanzierung aus Eigen- und Fremdkapital, die Mezzanine-Finanzierung wird hier als monetäre Beschaffungsform nicht genauer betrachtet.

Zum einen bietet sich ihnen die Möglichkeit an, durch Eigenkapital an neue liquide Mittel zu gelangen. Hierbei beteiligen sich Außenstehende z.B. mit Hilfe von Anteilsscheinen (Aktien) am Unternehmen bzw. Konzern. Üblicherweise gelingt dies durch eine Eigenkapitalerhöhung. Der Nachteil für das Unternehmen ist, dass die Aktionäre im Normalfall ein Mitbestimmungsrecht für ihre monetäre Beteiligung im Unternehmen einfordern. Sie erwerben mit der Aktie einen Teil des Unternehmens und wollen somit Mitspracherecht erhalten. Für das dem Unternehmen entgegengebrachte Vertrauen und die aus einem Insolvenzfall resultierende Ausfallwahrscheinlichkeit sowie die Gefahr der Verminderung der Einlage durch Kursschwankungen wollen die Aktionäre in Form einer Steigerung und einer meist jährlichen Dividende entlohnt werden. So lassen sich Aktionäre ihre durch Kursänderungen risikoreiche Anlage mit hohen Dividenden bezahlen, denn kein Unternehmen kann seinen Aktionären eine konstante Steigerung des Unternehmenswertes und somit der Anlage garantieren. Unter anderem aufgrund dieses Risikoaufschlages ist Eigenkapital in der Regel für das Unternehmen teurer als Fremdkapital.

Als zweiter wesentlicher Punkt bietet sich für ein Unternehmen die Finanzierung durch Fremdkapital an. Laut Frank Mattern, Chef von McKinsey Deutschland, haben deutsche Unternehmen im Durchschnitt einen Fremdkapitalanteil von 77 Prozent.1 Der klassische Bankkredit ist daher nach wie vor die Hauptrefinanzierungsquelle für (insbesondere mittelständische) deutsche Unternehmen.2

Das Unternehmen leiht sich dabei durch Schuldverschreibungen Geld von Dritten. Dieses muss das Unternehmen als Kreditnehmer dem Kreditgeber zuzüglich eines Zinses zurückzahlen. Im Gegensatz zur Aktie erwirbt der Gläubiger keinen Anteil am Unternehmen, sondern stellt diesem lediglich einen Kredit zur Verfügung.

Fremdkapitalgeber haben im Gegensatz zu Aktionären generell kein grundlegendes Mitbestimmungsrecht. Sie verlassen sich nicht mehr durch die bloße Kapitalüberlassung gegen Zins im Vertrauen auf ein ihren Risikovorstellungen entsprechendes Verhalten der Kreditnehmer. Immer häufiger fordern Nichteigentümer ein Mitbestimmungsrecht für den Fall, dass bestimmte Vertragsklauseln in den debt contracts nicht eingehalten werden. „ Der Finanzierungsvertrag beinhaltet detaillierte Vorgaben darüber, auf welche Weise sich das Unternehmen im Hinblick auf seine rechtlichen und wirtschaftlichen Grundlagen und seine unternehmerische Tätigkeit entwickeln muss, um weiterhin in den Genuss der Finanzierung zu den vertraglich vereinbarten Konditionen zu kommen.“ 3

Es stellt sich hierbei die Frage, ob Unternehmen versuchen werden, den Vertragsbedingungen des debt contracts gerecht zu werden, notfalls durch earnings management, um die Gläubiger zufrieden zu stellen und die Beeinflussung der Kreditgeber abzuwenden.

Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der kritischen Analyse des Zusammenhangs zwischen debt contracting und earnings management. Dabei sollen an Hand von theoretischen Modellen, wie auch mehreren empirischen Untersuchungen, der Zusammenhang und die Auswirkungen von debt covenants auf das Bilanzverhalten der Unternehmen erläutert werden.

Kapitel 2 definiert den in der Arbeit verwendeten Begriff debt contracting und behandelt dessen unterschiedliche Arten auch im historischen Verlauf auf die Finanzkrise 2008 bezogen. Außerdem wird die Notwendigkeit von Kreditklauseln trotz allgemeiner Geschäftsbedingungen der Kreditinstitute gezeigt. Kapitel 3 definiert den Begriff earnings management.

Zudem werden hier die verschiedenen Erscheinungsformen der Bilanzpolitik aufgeführt. Kapitel 4 befasst sich mit dem Einfluss der debt contracts auf earnings management Verhalten. Zunächst wird hierfür der theoretische Zusammenhang mit Hilfe der agency theory und der positive accounting theory bzw. der debt covenant hypothesis dargestellt. Dazwischen werden die unterschiedlichen Konsequenzen für die Akteure aus dem covenant Bruch behandelt. Des Weiteren werden verschiedene empirische Studien vorgestellt und deren Resultate kritisch diskutiert. Im letzten Kapitel werden schließlich die Zusammenhänge in ihrer Verknüpfung erläutert.

2. debt contracting

Zu Beginn der Arbeit bedarf es zunächst einer kurzen Darstellung der im Folgenden verwendeten Fachtermini, sowie deren Definitionen. Außerdem soll dem Leser ein tiefgehendes Verständnis über den Inhalt sowie die Bedeutung von debt covenants vermittelt werden. Im Anschluss daran sollen kurz die Auswirkungen der Finanzkrise 2008 auf Kreditklauseln beleuchtet werden.

2.1 Arten von covenants

Neben den klassischen Inhalten wie Kreditsumme, Laufzeit, Zins, Raten und Sicherheiten beinhalten Kreditverträge in der Regel auch verschiedene Zusatzklauseln, sogenannte covenants.4 Durch diese, ursprünglich aus dem anglo-amerikanischen Raum stammenden Nebenabreden, versucht der Kreditgeber primär die Ausfall-wahrscheinlichkeit seiner Einlage zu verringern. Durch frühzeitiges Erkennen einer drohenden monetären Krise ist es dem Gläubiger möglich, geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen, um die Liquidität des Schuldners zu erhalten. Dabei gewähren covenants den Kreditgebern keine Möglichkeiten, direkt auf das Vermögen des Schuldners zuzugreifen. Vielmehr soll die Rückzahlung des Kredites dadurch gewährleistet werden, dass es dem Kreditgeber gestattet ist, auf das Verhalten des Kreditnehmers Einfluss zu nehmen und dessen Geschäftstätigkeit zu überwachen.5

Kennzeichnend ist das Ziel, mittels einer vertraglichen Verpflichtung des Schuldners zu einem bestimmten Verhalten das Interesse des Gläubigers an der Rückzahlung des investierten Kapitals und dem Eintritt der vereinbarten Parameter für die erfolgsabhängige Vergütungskomponente zu sichern.“6

Durch covenants verpflichtet sich der Kreditnehmer gegenüber dem Kreditgeber während der Laufzeit des Kreditgeschäftes, bestimmte Kennzahlen und Auflagen zu erfüllen. Es steht den Vertragsparteien dabei frei, welche Inhalte sie in den covenants regeln. Diese Nebenabreden ermöglichen es dem Kreditgeber, Zahlungsschwierigkeiten schneller zu erkennen, es stellt also eine Art „Frühwarnsystem“ dar.7 Der Kreditgeber wird großes Interesse daran haben, die Nebenabreden im Kreditvertrag derart zu wählen, dass die Rückzahlbarkeit des Kredites möglichst wahrscheinlich und nicht gefährdet ist, da er als Geldgeber in Vorleistung tritt und als Gegenleistung nur einen zeitlich hinausgeschobenen Rückzahlungsanspruch erhält.8

Laut Analyse einer Rechtsprechung des BGH sind debt covenants schon seit Ende der Fünfziger Jahre des 20. Jahrhunderts in Kredit- und Sicherheitsverträgen der deutschen Banken zu finden. So musste sich z.B. schon damals der Schuldner verpflichten, den Gesamtbetrag der im Voraus abgetretenen Kundenforderungen „immer auf 200 Prozent des in Anspruch genommenen Kredits zu halten oder den Wert des zur Sicherung übereigneten Warenlagers immer zwischen 25.000 bis 35.000 DM zu halten“.9

Ein weiterer Grund für die Anwendung von covenants im deutschen Raum ergibt sich aus § 18 des Kreditwesensgesetzes. Mit Hilfe der Kreditauflagen erfüllen die Kreditinstitute ihre gesetzlichen Verpflichtungen. So darf ein Kreditinstitut einen Kredit, der insgesamt mehr als 750.000,00 Euro oder 10 vom Hundert des haftenden Eigenkapitals des Instituts überschreitet, nur gewähren, wenn es sich von dem Kreditnehmer die wirtschaftlichen Verhältnisse, insbesondere durch Vorlage der Jahresabschlüsse offenlegen lässt.10

Covenants lassen sich üblicherweise in drei unterschiedliche Arten unterteilen, wobei es, wie bereits beschrieben, bei deren Verwendung dem Kreditgeber und Kreditnehmer freigestellt ist, welche Art von Bilanzrelationsklauseln sie verwenden. Außerdem wird zwischen positiven und negativen covenants unterschieden.

2.1.1 general covenants

General covenants stellen die allgemein niedergeschriebenen Auflagen in Kreditverträgen dar. Bei ihnen wird weiter zwischen positiven und negativen covenants unterschieden. Positive covenants verpflichten den Kreditnehmer während der Kreditlaufzeit etwas zu tun, negative covenants verpflichten ihn etwas zu unterlassen.11 Abbildung 1 zeigt die unterschiedlichen covenants auf. In positiven covenants wird z.B. von beiden Parteien vertraglich festgelegt, dass der Kreditnehmer während der Vertragslaufzeit bestimmte Auflagen zum Versicherungsschutz erfüllen muss, um den Erhalt der Vermögensgegenstände zu sichern. Weiterhin verpflichtet sich das Unternehmen oftmals zur Verwendung bestimmter Rechnungslegungsstandards wie z.B. der Bilanzierung nach US-GAAP oder IFRS. Nicht zuletzt kann in ihnen festgehalten werden, dass dem Schuldner das Gebot auferlegt wird, für den Betrieb erforderliche Genehmigungen aufrecht zu erhalten.12

Wie des Weiteren aus Abbildung 1 ersichtlich ist, wird darüber hinaus häufig in negativen general covenants geregelt, dass sich der Kreditnehmer eine Zustimmung beim Verkauf wesentlicher Vermögensgegenstände oder beim Wechsel der Unternehmensleitung von dem Kreditgebenden einholen muss. Die Bank versucht hierbei, sowohl den Abfluss wesentlicher Vermögensgegenstände zu vermeiden, als auch eine Schädigung des Unternehmens zu verhindern, was die Zahlungsfähigkeit einschränken könnte. Außerdem verbieten covenants häufig die Aufnahme neuer Verbindlichkeiten, die Abgabe von Bürgschaften sowie Garantien oder Sicherheiten an Dritte. Sie beinhalten zudem häufig ein Verbot, Gesellschafterdarlehen vor Tilgung des Bankdarlehens zurück zu zahlen.13

Laut der Roland Berger Studie “Financial covenants in der Unternehmensfinanzierung“ gibt der Großteil der teilnehmenden Unternehmen, nämlich 96 Prozent, an, dass in seinen Kreditverträgen positive covenants verwendet werden. Im Gegensatz dazu werden negative covenants nur bei 76 Prozent verwendet.14

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: covenants im Überblick

(Quelle: in Anlehnung an: HAGHANI, et. al. (2009), S. 8)

2.1.2 information covenants

Durch information covenants (auch monitoring covenants) verpflichtet sich der Kreditnehmer der kreditgebenden Bank alle wichtigen internen Unternehmens- und Finanzdaten offenzulegen. Hierdurch wird festgelegt, dass der Kreditgeber regelmäßig über die wirtschaftliche und finanzielle Lage informiert werden muss.15Bilanzinformationen, Business-Pläne und interne Prognosen stehen hierbei im Mittelpunkt des Informationsbedürfnisses der kreditgewährenden Bank.16 So muss der Kreditnehmer z.B. den Kreditgeber informieren, falls er von einer externen Rating Agentur herabgestuft wird. Diese Verschlechterung der Bonität des Unternehmens wird sich daraufhin mit großer Wahrscheinlichkeit durch einen steigenden Zinsaufschlag bemerkbar machen.17

Information covenants verfolgen im Wesentlichen zwei Ziele. Zum einen sollen dem Kreditgeber alle Informationen über das Unternehmen, die zur Einhaltung des Kredites wichtig sind, vorliegen. Nur so kann das Kreditinstitut das Ausfallrisiko ausreichend bestimmen und künftige Entscheidungen richtig treffen. Des Weiteren wird im Speziellen mit Hilfe der information covenants die unter Punkt 2.1 angesprochene gesetzliche Pflicht nach §18 KWG erfüllt. Diese fordert, dass der Kreditgeber gesetzlich verpflichtet ist, sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners offenlegen zu lassen.

2.1.3 financial covenants

„Financial covenants sind Finanzkennzahlen, die Relationen der Vermögens- und Ertragslage darstellen, die sich aus der Bilanz und aus der Gewinn- und Verlustrechnung eines Unternehmens ergeben.“ 18 Der Kreditnehmer verpflichtet sich dabei, bestimmte Kennzahlen, wie etwa zum Eigenkapital, zur Verschuldung, zur Liquidität oder zum Ertrag, einzuhalten.19

Illustrativ können diese Zielvorgaben als eine Art „Leitplanken“ betrachtet werden, zwischen denen sich die Finanzkennzahlen bewegen dürfen bzw. müssen. Diese werden bei Vertragsabschluss mit exakten Grenzwerten festgelegt. Beim Bruch drohen dem Kreditnehmer weitreichende Sanktionen.20

Aufgrund ihrer guten Messbarkeit und Überprüfbarkeit stellen die financial covenants normalerweise den bedeutendsten Teil der Vertragsnebenbedingungen dar. Sinn und Zweck ist an dieser Stelle, wie bei allen debt covenant Klauseln, die Minimierung des Kreditrisikos vom Gläubiger.21

Wie aus Abbildung 2 ersichtlich, hat es sich für den Kreditgeber, unter Betrachtung des Verhältnisses zwischen Kosten und Nutzen, in der Regel als am sinnvollsten herausgestellt, die über Financial Covenants gesammelten Daten vierteljährlich zu überwachen. So geben 66 Prozent der befragten Unternehmen der Studie an, dass sie einen vierteljährlichen Überwachungsrhythmus betreiben. An dieser Stelle steht das Bedürfnis, möglichst aktuelle Daten zu erhalten und zudem die Kosten zu minimieren in einem ausgewogenen Verhältnis. 18 Prozent der Probanden erhielten die Daten jährlich, nur 4 Prozent monatlich. 12 Prozent verwendeten einen anderen Überwachungsrhythmus.22

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2: Überwachungsrhythmus von financial covenants

(Quelle: HAGHANI, S./VOLL, S./HOLZAMER, M. (2008), S. 15)

Kommt es zu einer Verletzung der vereinbarten Kennzahlen durch den Kreditnehmer, sollen es financial covenants dem Kreditgeber ermöglichen, auf das durch die Überschreitung der Finanzkennzahlen gestiegene Kreditausfallrisiko rechtzeitig durch geeignete Maßnahmen, wie z.B. Verhandlungen mit dem Kreditnehmer, mit dem Ziel, seine finanzielle Situation zu verbessern, eine Verschärfung der Kreditbedingungen, eine Verstärkung der Sicherheiten oder im Extremfall die Kündigung des Kreditengagements, zu reagieren. Des Weiteren sollen financial covenants als Indikator einer Krise dienen. Mit ihrer Hilfe soll der Kreditgeber eine Art Frühwarnsystem haben. Sobald ein Wert ausschlägt, kann das Kreditinstitut versuchen, Gegenmaßnahmen einzuleiten.23

Ein Ausschnitt der am häufigsten verwendeten Finanzkennzahlen in Kreditverträgen wird in Abbildung 3 dargestellt. Laut Dr. Andreas Diem sollen hierfür grundsätzlich solche financial covenants ausgesucht werden, welche die aus Sicht des Kreditgebers vorhandenen Schwachstellen des Kreditnehmers offenbaren.24 Dies scheint bei genauerer Betrachtung auch sinnvoll, da nur so schnell und korrekt erkennbar ist, wann sich ein Unternehmen im financial distress befindet. Die beim Bruch zum Teil erheblichen Konsequenzen für die unterschiedlichen Akteure werden an späterer Stelle detailliert ausgeführt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 3: Häufig angewendete financial covenants in Kreditverträgen

(Quelle: eigene Darstellung)

Die am häufigsten in Kreditverträgen verwendete Finanzkennzahl ist die Eigenkapitalquote:

Diese legt einen Schwellenwert fest, den das Eigenkapital im Verhältnis zur Bilanzsumme bzw. zum Gesamtkapital nicht unterschreiten darf. Indem die Eigentümer selber Risikokapital in das Unternehmen einbringen, signalisieren sie den übrigen Fremdkapitalgebern (signaling), dass sie versuchen werden, das Ausfallsrisiko so gering wie möglich zu halten. Schließlich haben die Eigenkapitalgeber ein großes Interesse daran, dass ihr Vermögen nicht durch ein Insolvenzverfahren entwertet wird. Adams spricht hierbei treffend vom „Eigenkapital als Glaubwürdigkeitssignal“.25 Zuletzt bietet das Eigenkapital im Insolvenzfall einen Puffer, falls der Veräußerungserlös geringer als der Buchwert ausfällt. Je höher das Eigenkapital ist, desto leichter kann das Unternehmen Verluste hinnehmen, ohne den Tatbestand einer Überschuldung zu erfüllen . 26

Eine weitere beliebte Kennzahl der financial covenants ist der Verschuldungsgrad des Unternehmens, welcher auch debt to equity oder leverage ratio genannt wird.

Dieser lässt sich als Verhältnis von Fremdkapital zu Eigenkapital messen. Steigt das Fremdkapital bei gleichbleibendem Eigenkapital an, so steigt der Verschuldungsgrad. Es ist davon auszugehen, dass mit wachsendem Verschuldungsgrad das Kreditrisiko wächst, da die Wahrscheinlichkeit steigt, dass der Kreditnehmer nicht genügend Erträge für die Rückzahlung der Kredite erwirtschaftet. Der Kreditnehmer muss sowohl den Darlehensbetrag als auch die Zinsen dafür dem Kreditgeber zurückzahlen. Schafft er dies nicht, überschuldet er sich immer weiter bis zum Tatbestand der Insolvenz. Um die Zahlungen zu sichern und das Kreditrisiko für den Kreditgeber zu begrenzen, darf der im Kreditvertrag bestimmte Verschuldungsgrad nicht vom Schuldner überschritten werden.27

Wie aus Abbildung 3 ersichtlich ist, wird zudem häufig eine Kennzahl über die absolute Mindestgröße des Ergebnisses der gewöhnlichen operativen Geschäftstätigkeit ohne Berücksichtigung sonstiger betrieblicher Erträge ausgewählt. Ohne dem festgelegten Ertragsminimum ist ebenso eine Rückzahlung der Raten zuzüglich Zinszahlungen nicht gewährleistet. Die Kreditausfallwahrscheinlichkeit steigt signifikant an.

Darüber hinaus stellen Kennzahlen über das working capital, welches als das kurzfristig gebundene Umlaufvermögen abzüglich kurzfristiger Verbindlichkeiten definiert ist, einen weiteren bedeutenden Gesichtspunkt der financial covenants dar.

„Zum kurzfristig gebundenen Umlaufvermögen zählen hierbei die Vorräte (einschließlich der unfertigen Erzeugnisse und Leistungen) und die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, soweit sie in den nächsten zwölf Monaten fällig werden. Wertpapiere, Kasse, Bankguthaben und Schecks, Forderungen gegen verbundene Unternehmen und Beteiligungsgesellschaften zählen hierbei nicht dazu. Zu den kurzfristigen Verbindlichkeiten gehören solche Verbindlichkeiten, die innerhalb der nächsten zwölf Monate fällig werden, mit Ausnahme von Verbindlichkeiten gegenüber abhängigen Unternehmen, Verbindlichkeiten in Bezug auf Steuern und Zinsen, Versicherungen und aus außergewöhnlichen Ergebnissen.“ 28

Kritiker argumentieren häufig, dass Kreditnehmer durch financial covenants ihre Unabhängigkeit verlieren. Ein durch die Vertragsbedingungen zu starker Einfluss des Gläubigers auf den Schuldner kann hier den Tatbestand der „Schuldnerknebelung“ herbeiführen. Das oberste Ziel der Bank ist es, ihren eigenen Kreditbetrag zurück zu erhalten. Durch das Verhalten des Kreditinstitutes hat der betroffene Kreditnehmer keinen wirtschaftlichen Spielraum mehr. Ihm wird das unternehmerische Handeln entzogen. Bei dieser Argumentation wird aber außer Acht gelasen, dass Unternehmen durch debt covenants in Kreditverträgen häufig gerechtere, auf ihr Unternehmen angepasste, Kreditkonditionen bekommen. Außerdem greifen Fremdkapitalgeber nur im Falle eines debt covenants Bruches ein. Im Gegensatz zu Eigenkapitalgebern fordern sie kein generelles Mitbestimmungsrecht.

2.2 Auswirkungen der Finanzkrise 2008 auf Kreditklauseln

In Zeiten vor der weltweiten Finanzkrise 2008 herrschte ein Angebotsüberschuss am Kapitalmarkt. Um gegenüber anderen Akteuren, wie z.B. Hedgefonds bei der Kreditfinanzierung wettbewerbsfähig zu bleiben, führten die Kreditinstitute oftmals nur milde Kreditbedingungen in ihren Kreditverträgen auf oder verzichteten gänzlich auf vertragliche Gläubigerschutzmechanismen. Diese laschen Klauseln in Kreditverträgen werden auch covenants lite genannt.29

Besonders in den Jahren 2006 und 2007 machten die Kreditgeber aufgrund der hohen Liquidität auf dem Kreditmarkt und dem damit einhergehenden starken Wettbewerb um

Finanzierungen den Kreditnehmern umfangreiche Zugeständnisse bei der Festlegung von covenants.30 Dies unterstreicht unter Anderem eine Studie von Standard & Poor´s. Demnach betrug in den ersten beiden Quartalen 2007 die Gesamtsumme der ausstehenden covenants lite Kredite im Durchschnitt 105 Mrd. Dollar. Im Zeitraum 1997-2006 waren es dagegen nur 32 Mrd. Dollar. Die Gesamtsumme der Kredite ohne ausreichende Kreditklauseln hat sich in diesem Zeitraum mehr als verdreifacht. Fast jedes Unternehmen bekam damals Kredite ohne größere Restriktionen.31

Durch die lasche Handhabe mit Kreditklauseln verloren die covenants außerdem ihre Funktion als Frühwarnsystem. So konnten die Kreditinstitute, auch wenn sie eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens erkannten, nicht reagieren, da noch keine Verletzung einer Kreditklausel vorlag.

Dies verstärkte die in diesen „Boomzeiten“ in Kreditverträgen verwendete sogenannte Mulligan Klausel. In ihr wurde vereinbart, dass eine Kreditkündigung erst beim wiederholten Verstoß einer Kreditklausel an zwei aufeinander folgenden Prüfungsstichtagen wirksam war. Obwohl das leihende Kreditinstitut hier den finanziellen und wirtschaftlichen Verfall des Unternehmens wahrnahm, konnte es nicht im Sinne einer Minimierung seiner Kreditausfallwahrscheinlichkeit agieren.32

Erst mit Eintritt der amerikanischen Subprime-Hypothekenkrise und der dadurch im Sommer 2007 ausgelösten internationalen Finanzkrise änderte sich das Risikobewusstsein der Banken erheblich.

So stuften finanzierende Banken danach das Kreditausfallrisiko tendenziell höher ein. Dies schlug sich nicht nur auf einen Anstieg der unternehmensspezifischen Kreditzinsaufschläge nieder (credit spreads), sondern führte auch zu einer wesentlichen Verschärfung der Kreditvergaben und Kreditkontrolle. War früher der Markt an Kreditgebern überschwemmt, gab es nun nur wenige Akteure, die bereit waren, ohne debt covenants Kredite zu vergeben. Aufgrund der hohen angefallenen Verluste während der Finanzkrise, welche auch durch covenants lite begründet waren, sind Banken seitdem nur noch dann zu Kreditengagement bereit, wenn sie ihr Ausfallrisiko genau überblicken bzw. reduzieren können.33

Dies erreichen sie vor allem, indem sie ihre Schuldner dazu bewegen, strengen covenants zuzustimmen. Der “Economist“ spricht in seiner Ausgabe vom 11. Oktober 2007 unter anderem von einem “Comeback der financial covenants.“ 34 Einer Studie der Unternehmensberatung Roland Berger zufolge, stieg die Anzahl der debt covenants seit der Bankkrise immens. So gibt ein Großteil der befragten Unternehmen in Deutschland an, dass in ihren Kreditverträgen (financial) covenants enthalten sind.35

2.3 covenants versus Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gemäß der §§ 305 ff. BGB handelt es sich bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) um vorformulierte Vertragsbedingungen für eine Vielzahl von Verträgen. Diese werden vom Verwender bei Abschluss des Vertrags gestellt und sind somit nicht unter den Parteien individuell aushandelbar.36 Sinn und Zweck der Standardisierung von häufig auftretenden Verträgen soll hierbei im Wesentlichen eine Senkung der Vertragskosten sein. Es stellt sich deshalb an dieser Stelle der Arbeit die Frage, warum Banken wesentlich kostenintensivere covenants erarbeiten sollten, obwohl ihnen die standardisierten Vertragsbedingungen der AGBs zur Verfügung stehen.

Im Gegensatz zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank werden covenants von den beiden Vertragspartnern individuell vereinbart. Hierdurch können auf das Unternehmen gezielte angepasste Nebenbestimmungen ausgefertigt werden. Dieses ist von Nöten, da sich die ausgearbeiteten Kennzahlen der Unternehmen sowohl innerhalb als auch zwischen verschiedenen Branchen wesentlich unterscheiden können. Um die Ergebnisse der ausgewählten Kennzahlen richtig deuten zu können, muss man individuell schuldnerabhängig entscheiden.

So zeigt die 2009 von der Creditreform AG herausgebrachte Abbildung 4 beispielhaft, wie sich ausgewählte Bilanzkennzahlen zwischen der Krankenhausbranche und der Gesamtwirtschaft unterscheiden.

Während zum Beispiel in der Krankenhausbranche eine durchschnittliche Eigenkapitalquote von 64,3 Prozent vorliegt, beträgt diese gesamtwirtschaftlich betrachtet nur 25,5 Prozent.

[...]


1 Vgl. MÜLLER, H. (2011), S. 1.

2 Vgl. HAGHANI, S./VOLL, S./HOLZAMER, M. (2008), S. 4.

3 SERVATIUS, W. (2008), S. 47.

4 Vgl. DAENCKE, M. (2010), S. 1.

5 Vgl. RUNGE, J. C. (2010), S. 6.

6 SERVATIUS, W. (2008), S. 33.

7 Vgl. THEILACKER, B. (2010), S. 17.

8 Vgl. SERVATIUS, W. (2008), S. 50.

9 Vgl. SERVATIUS, W. (2008), S. 38.

10 Vgl. KWG (1935), § 18 Abs. 1 Satz 1.

11 Vgl. RUNGE, J. C. (2010), S. 8.

12 Vgl. MEYER, C. (2012), S. 1.

13 Vgl. MEYER, C. (2012), S. 1.

14 Vgl. HAGHANI, et. al. (2009), S. 15.

15 Vgl. DIEM, A. (2009), S. 110.

16 THEILACKER, B. (2010), S. 2.

17 Vgl. HAGHANI, et. al. (2009), S. 9.

18 KÜHNE, T. (2009), S. 40.

19 Vgl. SERVATIUS, W. (2008), S. 43.

20 Vgl. DIEM, A. (2009), S. 111.

21 Vgl. RUNGE, J. C. (2010), S. 30.

22 Vgl. HAGHANI, S./VOLL, S./HOLZAMER, M. (2008), S. 15.

23 Vgl. RUNGE, J. C. (2010), S. 31.

24 Vgl. DIEM, A. (2009), S. 112.

25 Vgl. ADAMS, M. (1991), S. 40.

26 Vgl. LÜTZENRATH, C./SCHRÖER, M. (2001), S. 1.

27 Vgl. DIEM, A. (2009), S. 112.

28 DIEM, A. (2009), S. 113.

29 Vgl. HAGHANI, S./VOLL, S./HOLZAMER, M. (2008), S. 3.

30 Vgl. BRAUNSCHWEIG, P. v./ WAITZ, B. (2009), S. 2.

31 Vgl. HAGHANI, S./VOLL, S./HOLZAMER, M. (2008), S. 3.

32 Vgl. DIEM, A. (2009), S. 117.

33 Vgl. FRICK, R.(2011), S. 1.

34 Vgl. HAGHANI, S./VOLL, S./HOLZAMER, M. (2008), S. 3.

35 Vgl. HAGHANI, et. al. (2009), S. 14.

36 Vgl. BGB (1900), §§305 ff.

Fin de l'extrait de 54 pages

Résumé des informations

Titre
Debt Contracting und Earnings Management. Einfluss der Debt Contracts auf das Earnings Management-Verhalten
Université
University of Augsburg  (Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät)
Cours
Wirtschaftsprüfung und Contolling
Note
1,7
Auteur
Année
2013
Pages
54
N° de catalogue
V1005111
ISBN (ebook)
9783346393357
ISBN (Livre)
9783346393364
Langue
allemand
Mots clés
Debt contracts, earning management
Citation du texte
Christian Mertn (Auteur), 2013, Debt Contracting und Earnings Management. Einfluss der Debt Contracts auf das Earnings Management-Verhalten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1005111

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