Zur Steigerung der Effizienz bei der Fahndung nach Terroristen ist § 111 StPO im Rahmen der sog. Anti-Terrornovelle von 1978 eingefügt worden und ermöglicht beim Verdacht der Begehung von Straftaten nach § 250 Abs. 1 Nr. 1 StGB und § 129 a StGB mit den dort aufgeführten Straftaten die Einrichtung von Kontrollstellen. Das sind Sperren, die auf öffentlichen Straßen und Plätzen sowie sonst öffentlich zugänglichen Orten errichtet werden.
Diese Vorschrift soll hinsichtlich ihrer Auswirkungen mit dem Ziel untersucht werden, ob ein Grenzbereich rechtsstaatlichen Handelns vorliegt.
Im Rahmen dieser Arbeit sollen daher folgende Fragen Gegenstand einer rechtlichen und rechtsphilosophischen Betrachtung sein :
welche weiteren Auswirkungen entstehen, die sich über die Erduldung der Maßnahme hinaus ergeben können (Datensammlungen) inwieweit verschwimmen repressive und präventive Zielsetzungen, das heißt, mutieren das Strafprozeßrecht und das Polizeirecht zu einer Art "Strafpolizeiprozeßrecht" durch das Verschwimmen von Grenzen ?
muß der Staat notwendigerweise in die Freiheitsrechte unbeteiligter Bürger eingreifen oder anders ausgedrückt: muß der Bürger für eine allgemeine, vom Staat definierte, "öffentlichen Sicherheit" solche Eingriffe erdulden ?
Inhaltsverzeichnis
I.Einführung
II.Die Ermächtigungsgrundlage § 111 StPO
III.Datenerhebung und Nutzung
IV.Das Verhältnis Strafprozeßrecht und Polizeirecht
V.Gesetzmäßige Freiheit als Staatsaufgabe ?
VI. Der § 111 StPO im Wandel der Zeit
VII.Die Polizei als gestaltende Kraft
VIII.Rechtspolitischer Schluß
Zielsetzung und Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht den § 111 StPO in einer rechtspolitischen und rechtsphilosophischen Betrachtung, um zu analysieren, ob die durch diese Norm ermöglichten Kontrollstellen einen Grenzbereich rechtsstaatlichen Handelns berühren und inwieweit sie zu einer problematischen Vermischung von repressiven und präventiven staatlichen Aufgaben führen.
- Rechtliche Grundlagen und Anwendung des § 111 StPO
- Spannungsfeld zwischen staatlicher Sicherheitsgewährleistung und individuellen Freiheitsrechten
- Verschwimmen der Grenzen zwischen Strafprozessrecht und Polizeirecht
- Einfluss von Datenerhebung und polizeilicher Beobachtung auf die informationelle Selbstbestimmung
- Kritische Würdigung der Notwendigkeit staatlicher Eingriffsbefugnisse im Wandel der Kriminalitätsentwicklung
Auszug aus dem Buch
Die Ermächtigungsgrundlage § 111 StPO
Die Kontrollstellen nach § 111 StPO dienen der Verbrechensaufklärung und der Strafverfolgung; sie haben also strafprozessualen Charakter. Darüber hinaus sind Kontrollstellen zulässig, die auf anderen Rechtsgrundlagen beruhen (z. B. Polizeirecht hier § 9 Abs. 1 Satz 4 PolG NW) oder eine Kontrollstelle im Rahmen des Straßenverkehrsrechts (§ 36 StVO). An den jeweiligen Kontrollstellen sind die Eingriffsbefugnisse der Polizei unterschiedlich. An den durch § 111 zugelassenen Kontrollstellen sind auch unverdächtige Personen verpflichtet, ihre Identität feststellen und mitgeführte Sachen durchsuchen zu lassen.
Diese gegenüber den §§ 163 b, 103 StPO sehr weit gehenden Eingriffsbefugnisse lassen sich nur dann rechtfertigen, wenn sie der Aufklärung schwerster Straftaten dienen. Die an diesem Erfordernis gemessene, sehr weite Fassung des § 111 StPO (die u. a. sämtliche Straftaten nach § 129 a StGB - nach h. M. also auch leichtere Begehungsformen - erfaßt) findet ihre Einschränkung im Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Es müssen bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, daß eine Straftat nach § 129 a StGB oder eine in dieser Vorschrift genannte Straftat oder ein schwerer Raub mit Schußwaffen i. S. des § 250 Abs. 1 Nr. 1 StGB begangen worden ist. Ebenfalls mit erfaßt ist die Räuberische Erpressung mit Schußwaffen, da § 255 StGB auf § 250 I Nr. 1 StGB verweist.
Zusammenfassung der Kapitel
I.Einführung: Die Einleitung beleuchtet den historischen Kontext des § 111 StPO als Teil der Anti-Terrornovelle und formuliert die zentrale Fragestellung zur Vereinbarkeit mit rechtsstaatlichen Prinzipien.
II.Die Ermächtigungsgrundlage § 111 StPO: Dieses Kapitel erläutert die dogmatischen Voraussetzungen für die Einrichtung von Kontrollstellen und diskutiert die verfassungsrechtliche Verhältnismäßigkeit der Eingriffsbefugnisse.
III.Datenerhebung und Nutzung: Hier wird der Prozess der Datenerfassung an Kontrollstellen sowie deren Speicherung und die Problematik der "polizeilichen Beobachtung" analysiert.
IV.Das Verhältnis Strafprozeßrecht und Polizeirecht: Das Kapitel untersucht das Verschwimmen der Grenzen zwischen Gefahrenabwehr und Strafverfolgung sowie die daraus resultierenden Probleme für den Rechtsschutz des Bürgers.
V.Gesetzmäßige Freiheit als Staatsaufgabe ?: Eine rechtsphilosophische Betrachtung der Begriffe "Freiheit" und "Sicherheit" sowie deren Verhältnis in der staatlichen Aufgabenwahrnehmung.
VI. Der § 111 StPO im Wandel der Zeit: Dieses Kapitel vergleicht die historische Bedrohungslage durch die RAF mit aktuellen Statistiken zur Kriminalitätsentwicklung und hinterfragt die fortbestehende Notwendigkeit der Norm.
VII.Die Polizei als gestaltende Kraft: Die Analyse konzentriert sich auf die Rolle der Polizei als Akteurin, die über bloße Strafverfolgung hinaus gesellschaftliche Ordnung mitgestalten will.
VIII.Rechtspolitischer Schluß: Das Fazit stellt die Unvereinbarkeit des § 111 StPO mit dem Menschenbild des Grundgesetzes fest und fordert den Verzicht auf derartige Eingriffsbefugnisse.
Schlüsselwörter
§ 111 StPO, Strafprozessrecht, Polizeirecht, Kontrollstellen, Innere Sicherheit, Freiheit, Notwendigkeitsprinzip, Terrorismusbekämpfung, Grundrechte, informationelle Selbstbestimmung, Rechtsstaat, Polizeiapparat, Repression, Prävention, Datenspeicherung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert kritisch den § 111 StPO, der der Polizei die Einrichtung verdachtsunabhängiger Kontrollstellen ermöglicht, und beleuchtet dessen Auswirkungen auf den Rechtsstaat.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind das Spannungsfeld zwischen Freiheit und Sicherheit, die Vermischung von repressiven und präventiven polizeilichen Aufgaben sowie die Verhältnismäßigkeit staatlicher Eingriffe.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die rechtsphilosophische und rechtspolitische Prüfung, ob die Ermächtigungsgrundlage des § 111 StPO mit dem Menschenbild des Grundgesetzes und dem Prinzip der "Notwendigkeit" vereinbar ist.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es wird eine rechtsdogmatische Analyse mit rechtsphilosophischen Bezügen sowie eine Auswertung statistischer Daten zur Kriminalitätsentwicklung vorgenommen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil behandelt die gesetzlichen Voraussetzungen, die Praxis der Datenerhebung an Kontrollstellen, das Verhältnis von Polizei- und Strafprozessrecht sowie die historische Entwicklung der Bedrohungslagen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Schlüsselbegriffe sind vor allem Rechtsstaatlichkeit, Verhältnismäßigkeit, § 111 StPO, Polizeigewalt, Grundrechte und das Spannungsfeld von Prävention und Repression.
Inwiefern beeinflusst der "künstliche Stau" den Bürger?
Die Arbeit verdeutlicht, dass der Bürger durch solche Maßnahmen unfreiwillig zum "Hilfspolizisten" und Objekt staatlichen Handelns degradiert wird, was zu einer psychologischen Belastung führt.
Warum wird die richterliche Kontrolle in der Praxis hinterfragt?
Der Autor zeigt auf, dass der Großteil der Kontrollstellen durch Polizeibeamte in Eilzuständigkeit angeordnet wird, was eine effektive richterliche oder staatsanwaltschaftliche Kontrolle in der Praxis weitgehend ausschließt.
- Citation du texte
- Thorsten Ruppel (Auteur), 2001, Der § 111 StPO in einer rechtspolitischen Betrachtung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1010