Medien - Die vierte Gewalt im Staat?


Thèse Scolaire, 2017

25 Pages, Note: 15

Anonyme


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung
1.1. Einführung in das Thema
1.2. Aufbau der Facharbeit

2. Medien und Gewaltenteilung
2.1. Definition und Funktion der Medien
2.2. Die Unterteilung in drei klassische Gewalten

3. Medien als potenzielle vierte Gewalt
3.1. Ähnlichkeiten mit den Gewalten
3.2. Öffentliche Diskussionen
3.3. Berichterstattung
3.4. Macht der Medien anhand eines Beispiels

4. Probleme/Schwierigkeiten der Medien
4.1. Vergleich: Medien in Demokratien und Diktaturen
4.2. Freiheitsentzug der Medien am Beispiel Polens
4.3. Abhängigkeit
4.4. Mangelnde Glaubwürdigkeit
4.5. Keine Legitimation

5. Schlusswort
5.1. Zusammenfassung und eigene Meinung
5.2. Ausblick

6. Anhang

7. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

1.1. Einführung in das Thema

„Medien stehen in einem Spannungsverhältnis zur Politik. Beide sind aufeinander angewiesen und beeinflussen sich in vielfältiger Weise. Fragen nach den Wechselwirkungen der beiden Systeme haben in der Politik- und in der Kommunikationswissenschaft erheblich an Bedeutung gewonnen.“1

Die vorliegende Facharbeit befasst sich mit dieser Thematik. Jeder wird in unserer heutigen, „modernen“ Gesellschaft reichlich mit Medien konfrontiert. Sie begegnen uns jeden Tag und überall. Besonders „elektronische Medien“2 haben in letzter Zeit ihren Einfluss auf die Menschen erhöht. Dieser zunehmende Medienkonsum scheint auch in Zukunft an Popularität zu gewinnen. Ein Leben ohne Medienbenutzung ist praktisch unvorstellbar geworden.

Nun stellt sich die Frage, inwiefern Medien in Verbindung mit der Politik stehen. Ist es jedoch nicht ungewöhnlich, die von uns alltäglich genutzten Medien als einen in die Politik intervenierenden3 Akteur zu betrachten? Doch ihnen liegen zentrale Aufgaben in diesem Bereich zugrunde. Im Laufe dieser Ausarbeitung wird die wichtige Bedeutung der Medien für die Politik ans Licht gebracht.

1.2. Aufbau der Facharbeit

Als Richtlinie werde ich in meiner Facharbeit die Frage nach der Bezeichnung der Medien als sogenannte „vierte Macht/Gewalt“ haben. Dazu folgen zuerst eine kurze Definition der Medien und die Nennung ihrer Funktionen. Danach wird die Unterteilung in drei klassische Gewalten erklärt. Der Schwerpunkt der Ausarbeitung setzt sich aus den Faktoren zusammen, die die Existenz solch einer Machtkonzentration bestätigen und auf der anderen Seite die Unzulänglichkeiten der Medien betonen. Zum Schluss werde ich meine eigene Meinung zur Beantwortung der Leitfrage mit Begründung äußern. Im Anhang werden ein von mir durchgeführtes Interview und Ansichten von verschiedenen Professoren präsentiert.

2. Medien und Gewaltenteilung

2.1. Definition und Funktion der Medien

Der Begriff „Medien“ stammt aus dem Wort „Medium“ und wird im Lateinischen mit „Mittel“ übersetzt. Sie ist für die Vermittlung von Inhalten zwischen einem Kommunikator4 und einem Rezipienten5 zuständig. Daher agieren sie nur als ein Mittel der Kommunikation und werden für den Informationsaustausch benötigt. Kommunikatoren im politischen Sinne sind meistens politische Akteure, deren Handeln großen Einfluss auf die Gesellschaft hat. Die durch die Medien übertragene Information, Meinung und Botschaft ist dabei an die breite Öffentlichkeit gerichtet. Es können auch nur einzelne Gesellschaftsgruppen gezielt angesprochen werden.6

Kommunikationsmittel, die eine große Anzahl von Menschen (Öffentlichkeit) erreichen, werden als Massenmedien bezeichnet. Diese unterteilen sich in „konservative“, audiovisuelle und elektronische Medien. Unter konservativen Medien versteht man gedruckte Medien wie z.B. Zeitungen, Zeitschriften, Bücher und Plakate. Doch in den letzten Jahren ist ein Rückgang der Printmedien zu beobachten.7

Audiovisuelle Medien, wozu das Radio, das Fernsehen und Tonträger gehören, werden stattdessen bevorzugt. Das besonders von Jugendlichen genutzte E-Mail und Internet ermöglichen eine „[…] Globalisierung der Medienkommunikation […]“8 und werden deshalb immer beliebter. Sie gehören in die Gruppe der elektronischen Medien.9

In der Demokratie werden den Massenmedien drei bedeutende politische Funktionen zugeschrieben:

Sie sollen über Ereignisse, Fakten und Themen, welche für die Gesellschaft und die Entwicklung des Staates relevant sind, möglichst vollständig und objektiv informieren (Informationsfunktion). Dadurch sollen die Nutzer in der Lage sein, die wirtschaftliche und politische Situation des Staates zu verfolgen. Im weiteren Sinne wird damit bezweckt, dass Bürger/innen soziale und politische Zusammenhänge verstehen und im Stande sind, sich am politischen Prozess selbst aktiv zu beteiligen.10

Die Massenmedien tragen zur Meinungsbildung der Bürger bei (Meinungsbildungsfunktion). Dazu werden unterschiedliche Meinungen und Ansichten innerhalb der Gesellschaft präsentiert. Außerdem werden Standpunkte diverser Politiker und Parteien vorgeführt. Komplizierte Zusammenhänge sollen überdies vereinfacht und einsichtig vermittelt werden. In diesem „Meinungspluralismus“11, welcher für die Existenz einer Demokratie unverzichtbar ist, kann sich der einzelne Bürger mit einer Ansicht sympathisieren und sie vertreten.

Die wohl wichtigste politische Funktion der Massenmedien kann man unter dem Aspekt der Kritik und Kontrolle zusammenfassen. Entscheidungen politischer Institutionen und Handlungen politischer Akteure werden von den Medien kontrolliert. Falls Missetaten auffliegen, werden diese kritisiert und beinahe zum Korrigieren gezwungen.12

Aus der Definition und Funktionen der Massenmedien ergibt sich eine große Verantwortung. Man kann sie als eine Art „Faden“ vorstellen, der die Bindungen zwischen der Gesellschaft, politischen Institutionen, Parteien und anderen Organisationen festhält. Zudem müssen sie gleichzeitig für den Informationsfluss sorgen und divergierende Meinungen vermitteln, aber auch gewisse Aussagen und Handlungen unter die Lupe nehmen. Angesichts dessen werden Medien in Artikel 5 des Grundgesetzes vor jeglichen Eingriffen geschützt. „[…] Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. […]“13

2.2. Die Unterteilung in drei klassische Gewalten

Geschichtliche Ereignisse haben immer wieder gezeigt, dass die Übergabe der kompletten Staatsmacht an eine Person oder eine Institution diktatorisches Handeln zufolge hat. Aufgrund dessen setzt sich das demokratische Prinzip als primäres Ziel, diesen Machtmissbrauch zu verhindern und zugleich bürgerliche Freiheiten zu sichern. Dies wird durch die Verteilung der politischen Macht auf drei sich gegenseitig ergänzende und kontrollierende Gewalten ermöglicht.14 Die Funktionen der Gewalten werden durch zugehörige Staatsorgane ausgeübt. Im Rahmen des Föderalismus15 bestehen sie unikal auf Bundesebene und sind jeweils in jedem Bundesstaat vorhanden.16

Die erste Gewalt wird als „Legislative“ bezeichnet. Sie wirkt im Hinblick auf die Gesetzgebung. Vertreten wird sie auf der Bundesebene vom Bundestag als oberstes, gesetzgebendes Organ, das von keinem anderen Staatsorgan abhängig ist. Dessen Abgeordnete werden alle vier Jahre unmittelbar vom Volk gewählt (Bundestagswahlen). Der Bundestag nimmt drei zentrale Funktionen wahr: Die Gesetzgebungsfunktion, die Wahl des Bundeskanzlers und die Kontrolle der Regierung. Ein weiteres gesetzgebendes Staatsorgan ist der Bundesrat, welcher aus Vertretern der Länderregierungen zusammengesetzt ist.17

Die vollziehende/ausführende Gewalt, auch „Exekutive“ genannt, wird von der Bundesregierung repräsentiert. Nachdem der/die Bundeskanzler/in mit Mehrheit gewählt wurde, gilt er/sie als „[…] mächtigste Person im Staate“18 und darf die Bundesminister aufstellen. Sie sind für die politische Führung des Staates zuständig.

Der „Wächter“ des Grundgesetzes ist das Bundesverfassungsgericht, welches die dritte Gewalt im Staat darstellt („Judikative“). Seine wesentliche Aufgabe liegt darin, Gesetze und Normen nach ihrer Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz zu kontrollieren. Die Richter werden zur Hälfte vom Bundestag und Bundesrat gewählt und ihre Amtszeit beträgt 12 Jahre.

Die Gewaltenteilung wird im Grundgesetz wie folgt erwähnt: „ Alle Staatsgewalt […] wird […] durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“19

3. Medien als potenzielle vierte Gewalt

Wie bereits erwähnt begrenzt sich das Grundgesetz auf nur drei Gewalten. Doch der zunehmende Einfluss der Medien in unserem 21.Jahrhundert ist nicht übersehbar. Wir sind von der Politikvermittlung durch die Massenmedien abhängig. Informationen von politischen Akteuren erreichen uns über den Kanal der Medien. Des Öfteren werden deshalb Medien neben den demokratisch legitimierten Gewalten als vierte Gewalt ergänzt. Die Befürworter dieser Bezeichnung argumentieren folgendermaßen:

3.1. Ähnlichkeiten mit den Gewalten

Tatsächlich gibt es einige Dinge, die Medien gemeinsam mit den bekannten Gewalten haben.

Eine Voraussetzung für das Funktionieren des demokratischen Prinzips ist die Existenz von unabhängigen politischen Institutionen. Denn nur auf dieser Weise können Staatsorgane objektiv, gerecht und ohne jeglichen Einfluss entscheiden. Im Rahmen der Pressefreiheit wird den Medien diese Unabhängigkeit zugesprochen. Sie genießen daher die „[…] freie Ausübung ihrer Tätigkeit, vor allem das unzensierte Veröffentlichen von Informationen und Meinungen. […]“20 Natürlich kommt es „de facto“21 vor, dass gewisse Organisationen, Parteien und Konzerne die Berichterstattung beeinflussen und manipulieren. Doch auch die Unabhängigkeit der Gewalten bleibt in manchen Fällen zweifelhaft.

Darüber hinaus ist es konstitutiv, dass sich die Gewalten untereinander kontrollieren, um eine mögliche Machtkonzentration so zu verhindern. Genau diese Funktion weisen die Medien unter dem Aspekt der Kritik und Kontrolle auf.

Massenmedien ermöglichen den Mitgliedern der Demokratie, politische Akteure und Staatsorgane zu kritisieren. Dies kann beispielsweise durch Veröffentlichung von Informationen geschehen. Der Staat, die Gesellschaft und andere Interessengruppen werden genauer unter die Lupe genommen, indem Journalisten Recherchen durchführen. Auch durch Kommentare zu aktuellen Themen und durch Leitartikel können Massenmedien die Gesellschaft alarmieren, dass Missstände bestehen. Daraus resultiert, dass die kritisierten Personen, Institutionen und Themen untersucht und kontrolliert werden. Der Anreiz wird dabei von den Medien erzeugt. Die betroffenen Personen verändern meistens ihr Verhalten oder verteidigen sich gegen die Vorwürfe.22

Ein nicht zu unterschätzender Aspekt ist die Problematik im Bundestag. Zu einer der wichtigsten Funktionen des Bundestags gehört ebenfalls die Kritik und Kontrolle. Insbesondere sollen die Handlungen und Entscheidungen der Bundesregierung in Rechenschaft gezogen werden. Jedoch wurde die Bundesregierung gerade von der Mehrheit der Abgeordneten im Bundestag gewählt worden. Dass diese Abgeordneten im Nachhinein die Regierung kritisieren, scheint unwahrscheinlich zu sein. Deshalb nimmt einzig die Opposition23 diese Funktion wahr. Allerdings kann sie sich aufgrund der Tatsache, dass sie die Minderheit bildet, im Bundestag nicht durchsetzen. Die Möglichkeiten der Kritik bleibt ihr in diesem Staatsorgan nur begrenzt zur Verfügung.

Die Opposition geht deswegen den Weg über die Massenmedien. Sie veröffentlicht ihre Meinung mithilfe der Presse und anderen elektronischen Medien und hofft, dass die Äußerungen dadurch gehört werden. Die Funktion des Bundestages wird, falls man es so bezeichnen kann, durch die Medien ausgeübt. Damit wird die unverzichtbare Existenz für die Demokratie nochmals betont.

3.2. Öffentliche Diskussionen

Öffentliche Diskussionen sind im 21. Jahrhundert unter einem neuen Namen bekannt: Talkshows. Diese Sendungen werden von einem Gespräch geleitet, indem verschiedene Gäste über aktuelle politische Themen diskutieren und ihren Standpunkt vertreten. Talkshows sind im Rahmen der TV-Politikdarstellung in den Vordergrund gerückt. Sie haben zwei grundlegende Aufgaben: Durch den Unterhaltungsaspekt wird die Aufmerksamkeit und das Interesse der Zuschauer geweckt, um sie im Nachhinein politisch bilden zu können. Deshalb zählt manchmal nicht die Logik der Argumente, sondern wie sie rübergebracht werden, also der Show-Wert. Politik wird hier auf einer anderen Art und Weise vermittelt. Der Verlauf der Debatte ist meistens schon vorgeplant. Er unterliegt dem Schema, dass es ein Problem zu diskutieren gibt und es zum Schluss der Diskussion durch einen Konsens24 versucht wird, Lösungsansätze zu entwickeln. Dabei stehen die diskutierten Themen in Beziehung zu der Agenda25 der politischen Akteure und der Medien.

Ein alternativer Aufbau einer Talkshow ist, wenn Mitglieder der großen Parteien oder andere Politiker eingeladen werden. Durch das Gespräch versuchen sie das Gegenüber zu überzeugen und stellen gleichzeitig ihr Parteiprogramm vor. Dadurch kommen unterschiedliche Meinungen zum Ausdruck. Dieser Faktor ist fundamental für die Demokratie. Denn sie setzt voraus, dass pluralistische Ansichten/ Meinungen miteinander konkurrieren und sich schließlich das Vernünftigste durchsetzt (Pluralismustheorie).

Außerdem haben öffentliche Diskussionen viele andere politische Resultate. Politiker versuchen nicht nur, sich bei der Debatte durchzusetzen, sondern auch ihre Argumente bei den Zuschauern einleuchtend zu machen. Durch die Präsentierung von diversen Meinungen werden Zuschauer beinahe gezwungen, sich für eine Seite zu entscheiden. Dieses Prinzip fördert die Meinungsbildung. Es steigert dazu das Interesse der Zuschauer an der Politik. Die politische Partizipation wie beispielsweise die Beteiligung an den Wahlen erhöht sich, da die Menschen durch so welche Programme das vorausgesetzte Wissen über die Politik vermittelt bekommen.

Die Bedeutung der Talkshows wird erst recht größer, wenn der Bundestag unter einer Vermittlungsproblematik leidet. Immer weniger Personen empfinden die Bundestagsdebatten als interessant. Die Konsequenz ist die verzerrte Wahrnehmung parlamentarischer Arbeit und im weiten Sinne „politische Apathie“26. Öffentliche Diskussionen dagegen genießen großes Ansehen. Die Diskussionen im Bundestag werden durch die in Talkshows ersetzt, was die Entmachtung des Bundestages zufolge hat. Medien nehmen zunehmend die Meinungsbildungsfunktion wahr.

[...]


1 HACHMEISTER, Lutz et al: Grundlagen der Medienpolitik Ein Handbuch, Deutsche Verlagsanstalt (Hrsg.), 2008, S.256

2 Elektronische Medien werden in Punkt 2.1. näher erläutert

3 eingreifen, siehe Duden

4 Sender

5 Empfänger

6 Vgl. PUPPIS, Manuel: Einführung in die Medienpolitik, UVK; Auflage: 2. vollständ. überarb.(Hrsg.), 2010, S.32

7 Vgl. Medienkultur, URL: http://gruppe2.twoday.net/stories/1297725/ Stand:09.02.16

8 Bpb: Neue Medien-Kommunikation-Internet, URL: http://www.bpb.de/apuz/30957/neue-medien-internet-kommunikation Stand:09.02.16

9 Vgl. Ebda.

10 Vgl. Auer:politik.wirtschaft.gesellschaft. Demokratie und sozialer Rechtsstaat Sek2, Ernst Klett Verlag Stuttgart (Hrsg.), S.24

11 Verschiedene, miteinander konkurrierende Meinungen

12 Vgl. Ebda.

13 Artikel 5 (1) GG

14 Die folgenden Informationen betreffen das politische System in Deutschland

15 Bundesstaatlichkeit

16 Vgl. Wikipedia: Gewaltenteilung, URL: https://de.wikipedia.org/wiki/Gewaltenteilung, Stand:11.02.16

17 Vgl. Auer, a.a.O., S.47

18 Ebda.

19 Artikel 20 (2) GG

20 Wikipedia: Pressefreiheit, URL: https://de.wikipedia.org/wiki/Pressefreiheit, Stand:14.02.16

21 In der Realität

22 Vgl. Wikipedia: Funktionen der Massenmedien, URL: https://de.wikipedia.org/wiki/Funktionen_der_Massenmedien, Stand:14.02.16.

23 Diejenigen politischen Parteien, die nicht die Regierung bilden

24 Übereinstimmende Auffassung

25 Themensetzung, Themenschwerpunkt

26 Teilnahmslosigkeit

Fin de l'extrait de 25 pages

Résumé des informations

Titre
Medien - Die vierte Gewalt im Staat?
Note
15
Année
2017
Pages
25
N° de catalogue
V1012066
ISBN (ebook)
9783346403551
Langue
allemand
Mots clés
Medien, Vierte Gewalt, Staat, Einfluss, Manipulation, Nachrichten, Wahlen
Citation du texte
Anonyme, 2017, Medien - Die vierte Gewalt im Staat?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1012066

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