Welche ethischen und moralischen Probleme wirft die Corona-Pandemie auf?


Tesis de Máster, 2020

73 Páginas, Calificación: 2,3


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Hauptteil
2.1. Darstellung der Krankheit COVID-19 und des bisherigen Verlaufs der Pandemie
2.2. Ethische Konzepte: Deontologische Ethik und Utilitarismus
2.2.1. Deontologische Ethik
2.2.2. Utilitarismus
2.3. Welche ethischen und moralischen Probleme wirft die Corona-Pandemie auf?
2.3.1. Maßnahmen der deutschen Regierung im Zuge des 14 Lockdowns
2.3.2. Maßnahmen der deutschen Regierung im Zuge der Lockerungen
2.3.3. Das politische Problem des Vertrauensverlustes in die deutsche Regierung
2.4. Medizinethische Fragen und Probleme im Zuge der 47 Pandemie
2.5. Wie lassen sich die Probleme bewältigen? Versuch der Aufstellung von ethischen Richtlinien

3. Fazit

4. Quellen und Literaturverzeichnis

1. Einleitung

„Pest, Pocken, Cholera [...] - die Liste der Krankheiten, welche die Menschheit plagen ist lang und die Zahl der Opfer dramatisch. Dass diese Ereignisse nicht alleine die Naturwissenschaften und die Medizin herausfordern, liegt auf der Hand: Hier werden auch immer die großen Themen der Philosophie angesprochen“.1 Andreas Brenner, Professor für Philosophie an der Universität Basel, macht mit diesen Worten deutlich, dass die Philosophie eine Wissenschaft mit großem Spektrum ist, die auch in Fragen des Alltags nicht zu vernachlässigen ist. Vor allem in Krisensituation werden viele Fragen an die Philosophie gestellt. Mit der im Jahr 2020 auftretenden CoronaPandemie liegt eine solche Krise vor und die obige Liste der Krankheiten wird fortgesetzt. Aus Sicht der Philosophie sind es vor allem die Ethik betreffende Fragen und Probleme, die es in solchen Situationen zu klären gilt. Genau dies ist das Ziel dieser Arbeit. Es soll herausgefunden werden, welche ethischen und moralischen Probleme durch die Corona-Pandemie aufgeworfen worden sind. Im Zuge dessen werden die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie genau durchleuchte, indem verschiedene Positionen von Vertreter*innen von Philosophie, Ethik, Politik und Medizin diskutiert und analysiert werden.

Als Grundlage sollen zwei ethische Modell herangezogen werden, die ich, nachdem die Krankheit COVID-19 und der Verlauf der Pandemie dargestellt wurden, vorstellen werde: zunächst die deontologische Ethik, welche sich als Pflichtethik charakterisieren lässt und bei der ein besonderer Blick auf Immanuel Kant gelegt wird und dann der Utilitarismus, der auch als Folgeethik bekannt ist und in Jeremy Bentham einen berühmten Vertreter findet. Danach werden die ethischen Probleme im Zuge des sogenannten Lockdowns und der sich daran anschließenden Lockerungen untersucht sowie der Vertrauensverlust in die Politik, der sich aus den Maßnahmen der Regierung, um die Pandemie einzudämmen, teilweise ergeben hat. Daran anschließend werden auch einige Fragen und Probleme der Medizinethik aufgeworfen und besprochen. Hier geht es vor allem um die Triage und ethische Fragen im Zuge der Impfstoffentwicklung und -verteilung. In einem letzten Schritt werden dann Richtlinien aufgestellt, die in Zukunft bei ähnlichen Situationen helfen sollen, richtig zu handeln. Die Arbeit befindet sich auf dem Stand des 26. November 2020, sodass die folgenden Entwicklungen, was Infektionszahlen und Maßnahmen betrifft, nicht mehr in diese Arbeit einfließen.

2. Hauptteil

2.1. Darstellung der Krankheit COVID-19 und des bisherigen Verlaufs der Pandemie

Bevor die ethischen und moralischen Probleme, die durch das Corona-Virus aufgeworfen wurden und immer noch werden, behandelt werden, sollen die Krankheit, Pandemie und deren Verlauf kurz dargestellt werden, um die in den nächsten Kapiteln folgende Thematik besser einordnen zu können und die entstandenen ethischen Probleme und Folgen noch einmal zu verdeutlichen.

Schon ab Dezember 2019 breitete sich das Virus SARS-CoV-2, in China beginnend, immer weiter aus. Diese zu den Corona-Viren gehörende Krankheit, womit sich auch der Name der Pandemie erklärt, stellt ein neuartiges Virus dar. Der genaue Ursprung dieses Erregers ist nicht bekannt, es wird allerdings vermutet, dass es sich bei dem eigentlichen Hauptwirt um eine Fledermaus handelte; möglicherweise traten Schuppentiere als Zwischenwirt auf2. Die ersten Menschen infizierten sich wahrscheinlich auf einem Markt in Wuhan, auf welchem auch das Fleisch der oben genannten Säugetiere angeboten wurde. Durch das Virus wird die Krankheit COVID- 19, Abkürzung für Corona virus disease-2019, ausgelöst, die die Atemwege und insbesondere die Lunge befällt. Die Symptome sind zunächst wie bei einer normalen Erkältung oder Grippe „trockener Husten, Halskratzen und Fieber sowie Abgeschlagenheit und Müdigkeit“3, in manchen Fällen auch der Verlust von Geschmacks- und Geruchssinn. Im weiteren Verlauf der Erkrankung ist es vor allem die Atemnot, die auf eine Infektion mit dem Corona-Virus hindeutet. Das Virus ist über mehrere Wege von Mensch zu Mensch übertragbar. In erster Linie geschieht dies über die sogenannte Tröpfchen-Infektion, also beispielsweise beim Husten oder Niesen. Auch durch Körperkontakt, zum Beispiel durch Händeschütteln, kann das Virus übertragen werden. Die Inkubationszeit, also die Zeit zwischen Ansteckung mit der Krankheit und dem Ausbruch erster Symptome, liegt zwischen fünf und sechs Tagen bis hin zu zwei Wochen4. Laut Brockhaus verlaufen mehr als 80% der Krankheitsfälle mild und ohne großartige Folgen für die Infizierten ab. Der Krankheitsverlauf äußerst sich nicht anders als bei einer Grippe. Doch bei etwa 5% der Erkrankten ergibt sich ein kritischer, lebensbedrohlicher Verlauf, der über eine Lungenentzündung bis hin zum Lungenversagen und dem Tod führen kann. Auch Folgeerkrankungen und Spätfolgen an anderen Organen sind möglicherweise auf das Virus zurückführen. Ältere Menschen, Menschen mit Vorerkrankungen oder mit geschwächtem Immunsystem sind besonders gefährdet und gehören daher zur sogenannten „Risikogruppe“, bei welcher ein schwerer Krankheitsverlauf zu befürchten ist5.

In der Region Wuhan, wo der Erreger, wie oben erwähnt, vermutlich das erste Mal auf den Menschen übertragen wurde, kam zu einer Häufung schwerer Atemwegserkrankungen. Die Infektionen stiegen in den folgenden Wochen rapide an, sodass die chinesische Regierung begann, die Stadt Wuhan und die Provinz Hubei, in welcher sich die Stadt befindet, abzuriegeln und unter Quarantäne mit Ausgehverboten und Hausarresten zu stellen, um die Ausbreitung der Krankheit einzudämmen6. Trotz all dieser Maßnahmen gelang es nicht, dies zu verhindern. Über Asien gelang das Virus ab März 2020 zunehmend nach Europa; Anfang März vermeldeten bereits 114 Länder mehr als 118.000 Fälle, sodass der Generaldirektor der Weltgesundheitsorganisation (WHO), Dr. Tedros Adhanom Ghebreyesus, den Ausbruch des Virus am 11. März offiziell zu einer Pandemie erklärte7, was bedeutet, dass die Krankheit somit eine weltweite Gefahr darstellt.

Ab Mitte März war Europa dann das Epizentrum der Pandemie, laut WHO entfielen 40% der weltweiten Fälle und mit Stand vom 28. April 2020 63% der Todesfälle auf die Europäische Region der WHO8. Vor allem Italien und Großbritannien, später aber auch Frankreich und Spanien wurden sehr stark von dem Virus getroffen. Die Infektionszahlen in Deutschland fielen dagegen vergleichsweise gering aus, wie die auf der nächsten Seite abgebildete Grafik 1 verdeutlicht. Während die Infektionszahlen über die Sommermonate sanken und viele Beschränkungen aufgehoben wurden - Restaurants, Geschäfte und Schulen konnten unter gewissen Auflagen wieder öffnen und auch das Kontaktverbot wurde gelockert oder aufgehoben - gab es zum Herbstbeginn Ende September, nicht nur in Deutschland, wieder einen rasanten Anstieg der Infektionszahlen. Laut WHO haben sich bis zum 26. November 2020 weltweit 59.816.510 Menschen mit dem Corona-Virus infiziert, 1.410.378 Menschen starben an der Krankheit9. In Deutschland erkrankten 961.320 Menschen an COVID- 19, von diesen endeten 14.771 Fälle tödlich9 10.

Die folgende Grafik 1 verdeutlicht, wie rasant sich die Zahl der an COVID-19 Erkrankten entwickelte und warum es zu einem schnellen Handeln auf Seiten der Regierungen kommen musste. Sie zeigt auch den angesprochenen erneuten, sehr starken Anstieg ab September und macht deutlich, dass es Deutschland im Vergleich mit den europäischen Nachbarn weitaus weniger Infizierte gibt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Grafik 1: Infektionszahlen mit COVID-19 ab Beginn der Pandemie bis zum 26. November 2020 in Frankreich, Deutschland, Italien, Spanien und Großbritannien Quelle: Online-Präsenz der WHO, abgerufen am 26.11.2020 verfügbar unter: https://worldhealthorg.shinyapps.io/covid/

Um eine weitere Ausbreitung der Krankheit zu verhindern oder zumindest zu verlangsamen verfolgten die Regierungen weltweit unterschiedliche Strategien. Das Virus führte somit neben den gesundheitlichen Risiken auch zu anderen Problemen. In Deutschland wurde das öffentliche Leben zurückgefahren, Geschäfte mussten zeitweise schließen, Veranstaltungen wurden abgesagt, Grenzen wurden geschlossen und der Flugverkehr eingestellt. Auch Schulen und Kindergärten sind geschlossen worden. Menschen, die sich mit dem Coronavirus infizieren oder bei denen zumindest den Verdacht einer Infektion besteht, müssen sich sofort in Quarantäne begeben; generell herrscht über weite Strecken ein Kontaktverbot für Menschen aus unterschiedlichen Haushalten, später wird die Anzahl der Personen, die sich treffen dürfen, beschränkt. Das gesellschaftliche Leben stand eine Zeitlang still und ist bis heute nicht, wie es vor der Pandemie war, denn an öffentlichen Orten, in Geschäften oder Restaurants ist es zur Pflicht geworden, eine Maske zu tragen, um sich vor einer Übertragung der Krankheit zu schützen. Die Wirtschaft hat ebenfalls unter den Folgen zu leiden, die die Beschränkungen der Regierung mit sich bringen. Viele Vereine und Unternehmen kämpfen durch fehlende Einnahmen um ihre Existenz und auch Privatpersonen müssen infolgedessen mit finanziellen Einbußen oder Arbeitslosigkeit umgehen. Bei der Bevölkerung stießen die Maßnahmen der Politik teilweise auf Unverständnis, dies führte zu ernsthaften Konflikten und Demonstrationen gegen die verhängten Maßnahmen - obwohl, wie die obige Grafik zeigt, die Infektionszahlen in Deutschland im Vergleich recht gering geblieben sind und sich die Maßnahmen scheinbar auszahlen - und gipfelten sogar in diversen Verschwörungstheorien und in Teilen in einem Vertrauensverlust in die Politik. Auf diese Punkte werde ich an späterer Stelle noch einmal genauer eingehen. Neben all diesen negativen Aspekten gibt es aber auch vereinzelt Positives zu erwähnen: Vielerorts solidarisierten sich Menschen untereinander, zum Beispiel durch Nachbarschaftshilfe. Weiterhin erfuhr die Digitalisierung von Schulen oder Arbeit im „Home-Office“ eine größere Beachtung. Diese Veränderungen könnten unser Leben in Zukunft prägen.

Die von der Bundesregierung verhängten Maßnahmen brachten eine Vielzahl an Diskussionen hervor. Die Folgen der Corona-Pandemie sind wie dargestellt äußerst vielseitig und betreffen viele Bereiche des alltäglichen Lebens. Aus Sicht der Philosophie sind in erster Linie die ethischen und moralischen Folgen interessant, die bislang aufgetreten sind und die Klärung, wie sich diese bewältigen lassen. Verschiedene Fragen lassen sich daraus ableiten, die im weiteren Verlauf dieser Arbeit diskutiert werden. Dabei werden zwei philosophische Konzepte zu Grunde gelegt: die deontologische Ethik, der der Gedanke einer Pflichtethik zugrunde liegt sowie der Utilitarismus, bei dem es sich um eine konsequentialistische Ethik handelt. In einem ersten Schritt werde ich diese beiden Ethiken vorstellen und sie anschließend in Zusammenhang mit der Corona-Krise und den Maßnahmen zur Eindämmung der Krankheit in Verbindung bringen. Dann kann genauer über die einzelnen Schritte der Regierung diskutiert und geklärt werden, wann welches der ethischen Konzepte im Zuge der Pandemie befolgt wurde, welche Probleme und Gefahren durch die Befolgung aufgetreten sind und welche Alternativen existieren.

2.2. Ethische Konzepte: Deontologische Ethik und Utilitarismus

2.2.1. Deontologische Ethik

Der deontologischen Ethik liegt, wie angesprochen, das Konzept der Pflicht zugrunde. In unserem Verständnis handelt es sich bei der Pflicht um etwas Verbindliches, das ich tun muss, egal ob ich es will oder nicht, egal ob mir diese Aufgabe Freude bereitet oder nicht. Der Begriff der Pflicht spielt schon in den Philosophien der Antike eine Rolle, so gelten in der Stoa „diejenigen Handlungen als verpflichtend [...], die der Erhaltung und Entwicklung der menschlichen Natur dienen.“11 Der Zweck ist, dass sowohl der Einzelne als auch die Gesellschaft in einem friedlichen Zusammenleben mit den Mitmenschen existieren können. Durch unsere Handlungen tragen wir als Individuen dazu bei. Samuel von Pufendorf macht in seiner Naturrechtstheorie genau dies als Grundregel für ein gelingendes Miteinander aus und nennt diese Regel Solidaritätsprinzip. Er macht aber auch eine wichtige Unterscheidung des Pflichtbegriffs, zwischen vollkommenen und unvollkommenen Pflichten: Erstere „betreffen das Sein des Menschen und der Gesellschaft insgesamt, deren Einhaltung [könne] deshalb erzwungen werden“12, während die anderen nur freiwilliger Natur sind, um das Leben besser zu machen. Die Möglichkeit des Erzwingens von Pflichten ist aus heutiger Sicht vor allem für Regierungen und deren Gewalt ausübenden Organe von Relevanz, genauso wie das Sanktionieren bei Nicht-Ausübung einer Handlung. Die Idee einer Regierung im Sinne einer gesetzgebenden Ordnung gilt als der Grundpfeiler einer Pflichtethik. Es bedarf einer Instanz, die die Erfüllung von Pflichten durchsetzt.

Dies muss aber nicht zwingend eine Regierung oder ein Gesetzgeber sein, bei Kant geschieht dies durch die Selbstgesetzgebung der Vernunft, durch die sich der Mensch als vernünftiges und autonomes Wesen realisiert13. Für die Ausübung einer Pflicht bedeutet das, dass der Grund dafür, dass wir in etwas eine Pflicht sehen und dementsprechend handeln, aus dem Wesen des Menschen selbst kommt. Es gibt also eine Regel, die uns zu unserem Handeln verleitet. Dies nennt Kant das praktische Gesetz und stellt es als Regel der Vernunft dar, welche die Pflicht zur Ausübung gewisser Handlungen deutlich macht. Diese Regel ist das oberste Kriterium, um zu überprüfen, ob eine Handlung ausgeführt werden soll. Doch wie genau sieht dieses praktische Gesetz nun aus? Für Kant ist hierbei der kategorische Imperativ entscheidend, der unbedingt gelten muss und dessen Prüfung auf Verallgemeinerbarkeit als Entscheidungskriterium dient, ob eine Handlung ausgeführt werden sollte14. Er lautet: „[H]andle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, daß sie ein allgemeines Gesetz werde.“15 Maximen sind Regeln des Handelns und Grundhaltungen, die unseren Handlungen eine Richtung vorgeben. Sie sind subjektiv, jeder Mensch kann also seine eigenen Maximen entwickeln, woraus sich die bereits genannte Autonomie eines jeden ablesen lässt. Dieser Imperativ, der „kein Wenn und Aber [duldet], keine Rücksicht auf Neigungen und persönliche Interessen nimmt“16, bestimmt die menschliche Sittlichkeit, also das Verständnis, aus der Verpflichtung heraus so zu handeln. Die Sittlichkeit ergibt sich dann aus der Übereinstimmung einer Handlung, mit den als verbindlich geltenden Pflichten. Es gilt beim kategorischen Imperativ darum, abzuwägen, ob die Handlung, die ich auszuführen gedenke, allgemeingültig sein soll und mit der Sittlichkeit vereinbar ist, sodass jeder in der Situation genau so handelt. Sollte es auf Grund dieser Prüfung zu einem positiven Ergebnis hinsichtlich der Entscheidung, ob die Handlung durchgeführt werden soll, kommen, so ist diese Handlung auch durchzuführen. Ist dem nicht so, gilt die Handlung als nicht verallgemeinerbar, man kann also nicht erwarten, dass jeder so handelt. In diesem Fall kann das praktische Gegenteil dieser Maxime als Pflicht angesehen werden17. Dabei ist zu beachten, dass die Folgen der Handlung unwichtig sind, es geht allein um die Achtung der Regel, die durch den kategorischen Imperativ überprüft und aufgestellt wurde18. Dadurch, dass der Mensch dies nicht nur als vernünftiges, sondern auch als autonomes Wesen durchführen kann, erhält er seine Würde. Nur durch die Fähigkeit zur Sittlichkeit kann diese erlangt werden. Dies steht unter der Bedingung, dass „allein etwas Zweck an sich selbst sein kann und [...] damit nicht einen relativen Wert (Preis), sondern einen inneren Wert [Würde] [hat].“19 Dies bedeutet aber nichts anderes, als die Neigungen und eventuelle Folgenbestimmungen auszuschließen. Dadurch, dass Kant die Würde von einem Preis abgrenzt, macht er deutlich, dass der Wert des Menschen absolut und nicht mit anderen Dingen verrechenbar ist.

Der Begriff der Verpflichtung ist hierbei äußerst relevant, da er die Grundlage in Bezug auf das moralische Handeln bildet. Durch die Verpflichtung erlangt der Mensch das Gefühl, genau so handeln zu müssen, wie er handelt; dieses Gefühl liegt begründet in einem Ideal einer Welt, wodurch der Handlung ihr Wert verliehen wird; nämlich dem Ideal guten Lebens20. Dieses Ideal bestimmt die Vorstellung der Gesellschaft, zum Beispiel in Bezug auf Gerechtigkeit. Die Verpflichtungen beruhen auf dem Pflichtbegriff Kants und machen die moralische Qualität einer Handlung im Sinne der deontologischen Ethik aus: Hat der Handelnde sich aus dem Verständnis einer normativen, d.h. einer maßgebenden, Verpflichtung zur Ausführung der Handlung entschieden, die Handlung also ausgeführt, weil in ihm das Gefühl des Müssens zu dieser Verhaltensweise zugrunde liegt und nicht in Bezug auf ein Ziel oder die Folgen seiner Handlung, so verfügt die Handlung über moralischen Wert21. Die Pflicht „verlangt Unterwerfung, stellt ein Gesetz auf, läßt die Neigungen verstummen“22. Nur sie ermöglicht das Einhalten der kategorischen Gebote der Sittlichkeit, nach der der Mensch sich richten muss.

Das bedeutet, dass Handlungen dieser Theorie nach aus sich gut oder schlecht sein können und es egal ist, ob zum Beispiel die Konsequenzen der Handlungen gut oder schlecht sind. Die Konsequenzen der Handlung sind im Entscheidungsprozess, ob die Handlung ausgeführt werden muss oder nicht, vollkommen irrelevant. Es geht darum so zu handeln, wie es an sich, aus der Handlung heraus und der Verpflichtung zur Ausübung der Handlung, verlangt wird. Genau darin liegt der Unterschied etwa zum Konsequentialismus, dessen spezifische Richtung des Utilitarismus als nächstes vorgestellt wird.

2.2.2. Utilitarismus

Der Utilitarismus ist eine Ethik im Sinne des Konsequentialismus. Dieser interessiert sich vor allem, das steckt schon im Wort, für die Konsequenzen, also die Folgen einer Handlung. Sind die Folgen, die aus der Handlung entstehen, gut, so muss die Handlung durchgeführt werden. Dies gilt nicht nur für das Individuum an sich, es geht um den „besten erreichbaren Weltzustand“23, der durch die Handlung erreicht werden soll. Dies bedeutet, dass auch eine Handlung, die an sich schlecht ist, wie zum Beispiel eine Lüge, und die vielleicht für den ein oder anderen negative Folgen nach sich zieht, durchgeführt werden muss, wenn es für den Weltzustand, also für die Allgemeinheit, positive Auswirkungen hat. Dies führt zu der Theorie des Utilitarismus, der in diesem Fall dem ethischen Egoismus gegenübersteht, bei dem lediglich an die eigenen Zwecke und Vorteile gedacht und dementsprechend gehandelt wird. Beim Utilitarismus wird eine Handlung nach der „Nützlichkeit ihrer Folgen beurteilt“24, und zwar nach der Nützlichkeit zum Wohle aller oder zumindest der höchsten Anzahl an erreichbaren Menschen. Ziel ist es, für die komplette Gesellschaft einen Zustand des Glücks herzustellen. Notwendig ist es dabei auf jeden Fall, dass die Gesellschaft sich auf bestimmte Normen oder Regeln berufen kann, die den Grund unseres Zusammenlebens bilden, so zum Beispiel das Tötungsverbot. Es handelt sich um Grund- und Persönlichkeitsrechte25, die auch durch das Prinzip der Nützlichkeit des Utilitarismus, welches von Jeremy Bentham formuliert wurde, nicht verletzt werden dürfen. Logischerweise kann es nicht richtig sein, eine Straftat zu begehen oder die Rechte der Selbstentfaltung eines Individuums zu beschränken, um das Wohl der Gemeinschaft zu stärken. Gewisse Richtlinien des Zusammenlebens müssen unabhängig davon eingehalten werden. Daher ist für den Utilitarismus auch das Wohl aller von der Handlung Betroffenen und nicht nur für einzelne Gruppen oder Individuen entscheidend. Als Grundlage des Konzepts des Utilitarismus gilt das anthropologische Streben nach Lust und das Vermeiden von Unlust26, was auch Hedonismus genannt wird.

Die Handlungen sind hier also im Unterschied zur deontologischen Ethik nicht aus sich heraus zu betrachten, sondern nur auf Grund der aus ihnen entstandenen Folgen, wobei als höchster Wert die Erfüllung von Glück aller Individuen gilt. Der Utilitarismus zielt auf das allgemeine Wohlergehen ab, so muss auch jede Handlung im Sinne der Allgemeinheit ausgeführt werden; dieses Sozialprinzip ist für den Utilitarismus entscheidend27. Genau darin liegt auch die Stärke des Utilitarismus, da er auf diesem Weg rationale mit empirischen Elementen verbindet28. Zu unterscheiden ist hierbei der Handlungs- vom Regelutilitarismus. Bei ersterem muss jede Handlung konkret betrachtet werden und auf das Prinzip der Nützlichkeit zurückgreifen, indem die Frage beantwortet wird, welche der möglichen Handlungen als Folge das Glück für die meisten Individuen und die Gesellschaft nach sich zieht. Verallgemeinerungen gibt es im Handlungsutilitarismus nicht, nur eine Überprüfung an konkreten Situationen29. Demgegenüber steht der Regelutilitarismus, der sich auf gewisse Regeln beruft und moralische Entscheidungen mit diesen Regeln in Einklang bringen will. Im Gegensatz zu der deontologischen Ethik sollen diese Regeln aber so aufgestellt sein, dass sie - wie beim Handlungsutilitarismus - das Höchstmaß an allgemeinem Wohl hervorrufen. Es geht also nicht mehr darum, „welche Handlung am nützlichsten ist, sondern welche Regel“30. Das Prinzip der Nützlichkeit steht auch beim Regelutilitarismus über allem, allerdings auf einer anderen Ebene und weniger für konkrete Situationen, womit er näher an der deontologischen Ethik ist, als der Handlungsutilitarismus.

Die erste systematische Darstellung des Konzepts des Handlungsutilitarismus geht auf Jeremy Bentham zurück, der als Instrument zur Überprüfung, ob eine Handlung im Sinne des Utilitarismus ausgeführt werden könne, das hedonistische Kalkül entwickelte. Bentham kritisierte das Prinzip der deontologischen Ethik mit der Vernunft als sittliches Wertmaß, da dieser Begriff in eben diesem Zusammenhang nicht eindeutig genug ist; was Lust und daraus ableitend Glück sind, ist jedoch für jeden eindeutig31. Zunächst einmal formulierte er das schon angesprochene Prinzip der Nützlichkeit, „das schlechthin jede Handlung in dem Maß billigt oder mißbilligt, wie ihr die Tendenz innezuwohnen scheint, das Glück der Gruppe, deren Interesse in Frage steht, zu vermehren oder zu vermindern“32, wobei Bentham an dieser Stelle auch explizit darauf aufmerksam macht, dass dies nicht nur für Privatpersonen, sondern auch für Regierungen gilt. Nützlichkeit wird dabei als eine Eigenschaft verstanden, die etwas Gutes und Glück hervorbringt und die Gesellschaft vor Unheil oder Unglück schützt. Die Gesellschaft, bei Bentham oft auch Gemeinschaft genannt, setzt sich aus den einzelnen Personen, die Teil dieser Gesellschaft sind, zusammen, sodass sich das Interesse der Gemeinschaft aus den Interessen der Einzelnen zusammensetzt33. Um nun zu beurteilen, ob eine Handlung dem Prinzip der Nützlichkeit entspricht, muss das hedonistische Kalkül angewendet werden. Der Wert des Glücks einer Handlung für die Gemeinschaft bemisst sich aus den Umständen von Intensität, Dauer, Gewissheit oder Ungewissheit, Nähe oder Ferne einer Freude, der Folgenträchtigkeit, der Reinheit einer Freude oder eines Leids und dem Ausmaß, auf das sich die Freude oder das Leid erstrecken, also die Anzahl der Betroffenen34. Um zu bestimmen, ob eine Handlung durchgeführt werden solle, muss man diese sieben Umstände auf sich selbst und die Gesellschaft anwenden. So schaut man in einem ersten Schritt, welchen Wert die Freude und das Leid für die vier zuerst genannten Aspekte hervorbringen, also von welcher Dauer sie sind, wie intensiv, wie gewiss der Eintritt von Freude oder Leid sind und wie lange es bis zum Eintritt des Zustandes dauert. Danach wendet man dies auf die weiteren Aspekte an, um die Folgen für die Gesellschaft einschätzen zu können. Es geht dann um die Fragen, ob auf Freude weiterhin Freude folgen (Folgenträchtigkeit) oder gegenteilig Leid (Reinheit). Nachdem man dies für Freude und Leid bestimmt hat, addiert man die Werte aller Freuden und Leiden und entscheidet, je nachdem was überwiegt, ob die Handlung ausgeführt werden muss oder nicht35. Dabei geht es vor allem darum, das hedonistische Prinzip vom Lustgewinn des Individuums auf die gesamte Gesellschaft zu übertragen. Die Handlung, die dann für die höchste Anzahl an Menschen das größte Glück hervorbringt, muss durchgeführt werden, weshalb das oben beschriebene Verfahren in Hinblick auf jedes betroffene Individuum durchgeführt werden muss. Bentham versuchte so einen Beurteilungsmaßstab zu entwickeln, der als Maß dafür genommen werden kann, wie „rechtliche und gesetzliche Maßnahmen zur Sicherstellung einer langfristigen Interessenharmonie in Gesellschaft und Staat“36 sichergestellt werden können. Es war ihm nicht wichtig, die Liste des hedonistischen Kalküls für jede individuelle Handlung zu verwenden, was auch absurd wäre, es ging ihm vielmehr um die Analyse allgemeingültiger Entscheidungen, wie etwa in Politik oder bei Gesetzen.

Die beiden vorgestellten Ethiken verfolgen also grundsätzlich sehr verschiedene Ansätze bei der Frage, ob eine Handlung durchgeführt werden soll oder nicht. Für diese Arbeit sind vor allem die Handlungen relevant, die von der deutschen Regierung seit der Ausbreitung des Corona-Virus ausgeführt worden sind. Im Folgenden soll aufgezeigt werden, welche ethischen und moralischen Probleme im Zuge der CoronaPandemie aufgetreten sind und inwieweit die beiden beschriebenen ethischen Konzepte von der Regierung der Bundesrepublik Deutschland befolgt oder zumindest berücksichtigt worden sind, um die Krise zu überstehen. Auch die Gründe, auf denen das Handeln basiert und Gefahren, die durch diese entstehen, werden dabei thematisiert.

2.3. Welche ethischen und moralischen Probleme wirft die CoronaPandemie auf?

2.3.1. Maßnahmen der deutschen Regierung im Zuge des Lockdowns

Wie bereits eingangs erwähnt, musste die Bundesregierung versuchen, die rasante Ausbreitung des Virus zu stoppen oder zumindest zu verlangsamen. Es wurde befürchtet, dass, sollte die Anzahl der an COVID-19 erkrankten Menschen weiterhin so stark ansteigen wie seit dem Ausbruch der Pandemie, eine flächendeckende medizinische Versorgung nicht gewährleistet werden kann, da die Kapazitäten des Gesundheitssystems dies nicht hergeben. Mit dem Virus Infizierte mussten sich sofort in eine Quarantäne begeben, um die Infektionskette zu unterbrechen und benötigten, vor allem bei schwerem Krankheitsverlauf, eine gesonderte medizinische Behandlung. Für die Maßnahmen, die die Regierung in diesem Zusammenhang ergriff, bürgerte sich im allgemeinen Sprachgebrauch das Wort „Lockdown“ ein. Dieser steht für das Herunterfahren des öffentlichen Lebens im Sinne einer „Abriegelung“. Ein bestimmter Bereich - in diesem Fall die Bundesrepublik Deutschland - soll geschützt werden, indem die Bevölkerung am Ausführen bestimmter Tätigkeiten oder dem Besuch bestimmter Bereiche gehindert wird37. Bei dem Lockdown handelt es sich um eine staatlich organisierte Maßnahme, die von verschiedenen individuellen Maßnahmen, zu denen die Regierung aufgefordert hatte, begleitet wird. Zu diesen individuellen Maßnahmen gehört unter anderem das „Social Distancing“, bei dem zu seinen Mitmenschen ein gewisser Abstand - meist von mindestens ca. 1,50 Meter - eingehalten werden oder sogar komplett darauf verzichtet werden soll, sich mit anderen zu treffen und in Kontakt zu kommen. Weitere individuelle Maßnahmen sind das verschärfte Achten auf die Hygiene, etwa durch das Benutzen von Desinfektionsmitteln oder eine Niesetikette, was bedeutet, dass man in die Armbeuge niesen oder husten soll, um den Ausstoß von Viren in die Luft zu vermeiden. Im Zuge des Lockdown wurden Restaurants, Discotheken und teilweise auch Geschäfte geschlossen, um den Kontakt von vielen verschiedenen Personen miteinander zu vermeiden. Auch Veranstaltungen, wie Theatervorstellungen oder Konzerte wurden abgesagt, gleiches gilt für Sportveranstaltungen im Amateur- und Profibereich. Des Weiteren wurden viele Regionen außerhalb Deutschlands vom Robert-Koch-Institut und der Bundesregierung als sogenannte „Risikogebiete“ eingestuft, in denen besonders hohe Infektionszahlen vorlagen. Reisen in diese Gebiete wurden untersagt und entsprechende Flüge gestrichen. Auch die Grenzen wurden geschlossen, um die Ausbreitung innerhalb Deutschlands möglichst gering zu halten. Dies führte dazu, dass viele Urlaube nicht angetreten werden konnten; auch innerdeutsche Urlaube mussten oftmals abgesagt werden, da auch Hotels vom Lockdown betroffen waren und keine Gäste aufnehmen durften. Schulen und Kindergärten mussten ebenfalls vorübergehend schließen und es wurde deutlich, dass die Umsetzung einer Digitalisierung im Bildungsbereich noch sehr lückenhaft ist, da teilweise viele Schülerinnen und Schüler während dieser Zeit außerstande waren, zu lernen.

Im Verlauf der Pandemie kamen immer weitere Aktionen zur Bekämpfung einer Ausbreitung hinzu, so wurde ab April 2020 sukzessive eine Maskenpflicht in Läden und, nach der Wiedereröffnung im Anschluss an die Beendigung des Lockdowns, in Restaurants eingeführt. Im Herbst, als die Zahl der an COVID-19 Erkrankten wieder stark zunahm, wurde diese auch auf die Fußgängerzonen von Innenstädten einzelner Städte und Gemeinden erweitert und es wurden sogenannte Sperrstunden eingeführt, durch welche Restaurants, Bars und Cafés ab einer bestimmten Uhrzeit keinen Alkohol mehr ausschenken und früher schließen müssen. Die Maßnahmen, die durch die Regierung verhängt oder empfohlen wurden, sind also äußerst vielfältig und betreffen viele verschiedene Bereiche des alltäglichen Lebens. Doch verfolgen sie eines der ethischen Konzepte, die im vorangegangenen Kapitel vorgestellt worden sind?

Die Handlungen, die die Regierung vorschlägt und selbst umsetzt, haben zur Aufgabe, die Krankheit einzudämmen und die Bevölkerung zu schützen. Ein Blick auf die individuellen Handlungen einzelner Personen, zum Beispiel im Zuge des Social Distancing, zeigt, dass neben dem Gedanken, die Mitmenschen nicht in Gefahr zu bringen aber auch vor allem die Intention, sich selbst vor einer Infektion zu schützen, eine wichtige Rolle spielt. Gleiches gilt für das Einhalten erhöhter Hygienestandards. Die Motive sind durchaus egoistisch, bringen in ihrer Folge aber auch einen Nutzen für die Allgemeinheit. Auch die Maßnahmen der Regierung, ein Lockdown und eine Kontaktbeschränkung, verfolgen das Ziel des Schutzes des Lebens aller. Die Regierung hat, als sie von der Bevölkerung den Auftrag zum Regieren bekam, die Aufgabe erhalten, die Bevölkerung zu schützen. Dass die Corona-Pandemie eine Situation darstellt, in der diese Aufgabe in besonderer Art und Weise wahrgenommen werden muss, bedarf keiner besonderen Erläuterung und ist vollkommen logisch. Wir haben es demnach eindeutig mit einer Pflicht zu tun, mit einer verbindlichen Aufgabe. Diese Aufgabe erscheint aus sich heraus verpflichtend, denn die Bevölkerung hat die Regierung ja gewählt und ihr somit das Vertrauen gegeben, in Notsituationen Handlungen vorzunehmen, die der Situation entsprechen. Die Konsequenzen dürfen natürlich nicht außer Acht gelassen werden. Die Folgen der Handlungen müssen schließlich die sein, dass so wenig Menschen wie möglich der Krankheit zum Opfer fallen, indem sie sich infizieren oder gar an ihr sterben. Doch ist bei jeder Handlung der Regierung wirklich an alle Folgen gedacht worden und abgewogen worden, ob durch sie tatsächlich das Glück für die größtmögliche Menge an Menschen erreicht werden kann?

Natürlich ist die Argumentation nachvollziehbar, dass eine Eindämmung der Krankheit und der Versuch, die Menschen durch Maßnahmen wie den Lockdown und die Aufforderung zum Social Distancing und den damit einhergehenden Kontaktbeschränkungen vor einer Ansteckung zu schützen, für die gesamte Bevölkerung die bestmögliche Handlungsalternative mit der bestmöglichen Folge ist. Jeder Mensch, der durch die Maßnahmen nicht erkrankt, ist als positiver Erfolg zu werten. Doch werden dabei negative Aspekte nicht außer Acht gelassen? Und kann diese Formel tatsächlich gelten, wenn die Infektionszahlen zum Herbst hin wieder so dramatisch ansteigen, wie es seit Ende September der Fall ist? Ich denke, dass die Handlungen der Regierung tatsächlich eher aus dem Gefühl der Pflicht so handeln zu müssen, getroffen worden sind. Wie in der Definition der Pflicht gesehen, handelt es sich um eine Handlung, die den Erhalt des menschlichen Seins sichern möchte. Man kann hier im Sinne Kants von allgemeingültigen Imperativen sprechen, die aufgestellt worden sind, und persönliche Neigungen oder ähnliches außen vor lassen und keinen Spielraum für vereinzelte Eventualitäten einräumen; Hirschberger nannte es, wie in Kapitel 2.2.1. vorgestellt, dass kein Raum für ein Wenn und Aber sei. Nur so, wie gehandelt wurde, kann das Zusammenleben in Gesundheit einer Vielzahl von Menschen gewährleistet sein. Des Weiteren hat die Regierung auch die Pflicht zu beachten, dass das Gesundheitssystem nicht überlastet wird und Ärzte und Pflegekräfte möglichst vielen helfen können und zu einer Genesung der Erkrankten beitragen. Gerade bei schweren Krankheitsverläufen ist es wichtig, dass die Patienten gut versorgt werden, wozu auch die nötigen Kapazitäten vorhanden sein müssen. Schutz des Gesundheitssystems heißt automatisch auch Schutz der Bevölkerung. Der pflichtethische Ansatz berechtigt die Regierung auch dazu, das gesellschaftliche Leben im Zuge des Lockdowns herunterzufahren und die Bevölkerung anzuhalten, die Kontakte zu den Mitmenschen zu minimieren oder sogar einzustellen und der Öffentlichkeit fernzubleiben, indem unnötige Einkäufe oder Besuche vermieden und keine Reisen angetreten werden.

Doch ist es ethisch und auch rechtlich vertretbar, die Freiheit des Einzelnen dermaßen einzuschränken? Die Regierung begründet ihre Vorgehensweise damit, dass das Leben aller geschützt werden muss, doch dies ist erstens unmöglich, denn es ist de facto ausgeschlossen, dass tatsächlich alle Menschen geschützt werden können, und zweitens stellt sich die Frage, ob zum Begriff des Lebens nicht eindeutig mehr gehört, als die bloße Existenz im Sinne von „Nicht-tot-sein“. Ist es nicht auch Teil des Lebens, frei und glücklich zu sein und sich entfalten zu können, vielleicht sogar die Chance darauf zu haben, in Wohlstand zu leben, zu tun, was man möchte und, im Hinblick auf die Gesellschaft, den Zugang zu Kultur, Bildung und seinem sozialen Umfeld, seinen Mitmenschen zu haben? Denn diese Dinge wurden dem Einzelnen in dem Moment der Verhängung der Maßnahmen mitunter nur teilweise, in einzelnen Fällen aber auch ganz genommen. Rechtfertigt der Verlust all dieser Aspekte wirklich die Pflicht zu den verhängten Maßnahmen? Schließlich hängen auch viele unserer Grundrechte daran, deren Ausübung durch die Bevölkerung während des Lockdowns und zum Teil auch danach, erschwert oder schlichtweg nicht möglich gemacht wurde. Dazu zählen neben dem Zugang zu Bildung, der durch die Schließung der öffentlichen Bildungseinrichtungen nicht in dem Maße erfolgen kann, wie er es eigentlich sein müsste, auch der Zugang zu den Grundrechten der Freiheit, der Berufsausübung, der Mobilitäts- und Bewegungsfreiheit oder die Demonstrationsfreiheit38. All diese Grundrechte wurden vorübergehend ausgesetzt. Ausgesetzt heißt logischerweise nicht aufgehoben, diese Rechte und die Verfassung haben weiterhin Bestand, trotzdem ist es problematisch, die Menschen an der Ausübung ihrer Grundrechte zu hindern, auch wenn es nur für eine kurze Zeit ist, da sie zu den Säulen unserer Demokratie und Freiheit gehören. Prof. Dr. Stephan Gosepath, der an der Freien Universität Berlin lehrt, bezieht dazu klar Stellung, indem er sagt, dass in „einer freiheitlichen Demokratie [...] die Freiheit eines Menschen nur eingeschränkt werden [dürfe], wenn sie die Freiheit eines anderen bedrohe. Eine solche Bedrohung ist es [...], wenn man eine andere Person mit dem Coronavirus anstecke - oder wenn zumindest eine gute Möglichkeit bestünde, dass das geschieht“39, was allerdings eine flächendeckende Beschränkung der Freiheit und der Rechte nicht rechtfertigt. Nur diejenigen, die mit dem Virus infiziert sind oder infiziert sein könnten, sollten von diesen Maßnahmen betroffen sein. Grundsätzlich würde ich Gosepath in diesem Punkt zustimmen, doch machen die Dauer der Inkubationszeit und die oftmals schwer zu erkennende Abgrenzung zu anderen Krankheiten dieses Vorgehen nahezu unmöglich. Des Weiteren halte ich es für ethisch problematisch, wenn nur an COVID-19 Infizierte oder zumindest eventuell Infizierte, in ihrer Freiheit eingeschränkt werden würden. Sie würden gemieden werden und es käme zu einer Ungleichbehandlung innerhalb der Bevölkerung, was durch unser Grundgesetz und unser Verständnis von der Gleichheit der Menschen und deren Würde verhindert werden soll. Einzelne auszugrenzen, um andere zu schützen, kann nicht im Sinne einer Ethik, die den größtmöglichen Schutz aller zu erreichen versucht und nicht im Sinne eines Würdebegriffs des Menschen sein, wie Kant ihn definiert. Auf einem solchen Wege würden nicht alle Menschen geschützt werden, was der deontologischen Ethik widerspricht. Die Schweizer Autorin Sieglinde Geisel meint dazu, dass man einem Notstand nicht begegnet, indem man auf die Vernunft eines Einzelnen hofft, sondern durch Regeln, die für alle gelten.40 Sie charakterisiert den Menschen als Herde, was den einen betrifft, betrifft auch den anderen. So sollte auch in Bezug auf die Maßnahmen verfahren werden, hier spielt auch die Verallgemeinerung im Sinne Kants eine gewichtige Rolle.

Meiner Ansicht nach gehören all diese zuvor genannten Dinge, wie unsere Freiheiten, der Zugang zu Bildung und einem sozialen Umfeld, zum Leben dazu und bestimmen auch den Wert unseres Lebens, den die Regierung schützen möchte. Daraus ergibt sich ein Zwiespalt zwischen der Rechtfertigung, Maßnahmen zu ergreifen, um das pure Leben aufrechtzuerhalten und dem Wunsch, den Wert des Lebens hoch zu halten, wenn auf der anderen Seite durch diese Maßnahmen erst einmal das Gegenteil geschieht. das Leben eingeschränkt, dessen Wert während der Zeit der Einschränkungen gemindert wird und sogar Grundrechte ausgesetzt werden, die es ja in besonderem Maße zu schützen gilt. Zwar lässt sich nun einwerfen, dass man dabei längerfristig denken muss und die Einschränkungen auch nur zeitweise gelten, doch kann niemand genau sagen, wie lange die Menschen noch unter der Corona-Pandemie zu leiden haben, ob, und wenn ja, wann sie durch einen Impfstoff tatsächlich vollständig besiegt werden kann und wieder Normalität in den Alltag Einzug erhält. Somit ist ebenfalls unklar, wie lange die Bevölkerung die Einschränkungen zu tolerieren hat und unter ihnen leiden muss. Dementsprechend kann ein Herunterfahren des öffentlichen Lebens mit all den genannten Aspekten ebenfalls längerfristig sein, sodass dem eben von mir gemachten Einwurf die Berechtigung entzogen wäre. Wenn unklar ist, was genau dieses „längerfristig Denken“ heißt, macht es meines Erachtens nach keinen Sinn, dies als Argument anzuführen, da der Ausgang einfach zu ungewiss ist und sich die Konsequenzen somit nicht abschätzen lassen.

[...]


1 Andreas Brenner, Corona Ethik. Ein Fall von Global-Verantwortung?, Würzburg 2020, S. 7f.

2 Vgl. Brockhaus Enzyklopädie Online, Artikel: SARS-CoV-2, abgerufen am 13.11.2020, verfügbar unter: https://brockhaus.de/ecs/enzy/article/sars-cov-2

3 Vgl. Brockhaus Enzyklopädie Online, Artikel: COVID-19, abgerufen am 13.11.2020, verfügbar unter: https://brockhaus.de/ecs/enzy/article/covid-19

4 Vgl. Brockhaus Enzyklopädie Online, Artikel: COVID-19, abgerufen am 13.11.2020, verfügbar unter: https://brockhaus.de/ecs/enzy/article/covid-19

5 Vgl. Ebd.

6 Vgl. Brockhaus Enzyklopädie Online, Artikel: Corona-Krise, abgerufen am 13.11.2020, verfügbar unter: https://brockhaus.de/ecs/enzy/article/corona-krise

7 Online-Präsenz des Regionalbüros für Europa der WHO, abgerufen am 13.11.2020, verfügbar unter: https://www.euro.who.int/de/health-topics/health-emergencies/coronavirus-covid-19/novel- coronavirus-2019-ncov

8 Ebd.

9 Online-Präsenz der WHO zum Corona-Virus, abgerufen am 26.11.2020, verfügbar unter: https://covid19.who.int/

10 Online-Präsenz der WHO zum Corona-Virus, abgerufen am 26.11.2020, verfügbar unter: https://covid19.who.int/table

11 Peter Prechtl, Franz-Peter Burkard (Hrsg.), Metzler Lexikon Philosophie, Stuttgart 2008, S. 447

12 Ebd.

13 Prechtl, Burkard (Hrsg.), Metzler Philosophie Lexikon, S. 448

14 Vgl. Otfried Höffe (Hrsg.), Lexikon der Ethik, München 1997, S. 210

15 Immanuel Kant, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, in Theodor Valentiner (Hrsg.): Reclams Universal-Bibliothek Nr. 4507, Stuttgart/Ditzingen 2016, S. 53

16 Johannes Hirschberger, Geschichte der Philosophie, Band II: Neuzeit und Gegenwart, Frankfurt a.M. 1980, S. 342

17 Vgl. Florian Marwede, Das höchste Gut in Kants deontologischer Ethik, Berlin/Boston 2018, S. 17

18 Vgl. Höffe, Lexikon der Ethik, S. 229

19 Prechtl/Burkard (Hrsg.), Metzler Lexikon Philosophie, S. 691

20 Vgl. Ebd., 653f.

21 Vgl. Ebd., S. 102

22 Hirschberger, Geschichte der Philosophie, Band II, S. 343

23 Hirschberger, Geschichte der Philosophie, Band II, S. 307

24 Prechtl/Burkard (Hrsg.), Metzler Lexikon Philosophie, S. 641

25 Vgl. Otfried Höffe, Einführung in die utilitaristische Ethik, Tübingen 2013, S. 8

26 Prechtl/Burkard (Hrsg.), Metzler Lexikon Philosophie, S. 641

27 Vgl. Höffe, Lexikon der Ethik, S. 312

28 Vgl. Ebd., S. 213

29 Vgl. William K. Frankena, Norbert Hoerster (Hrsg.), Ethik. Eine analytische Einführung, Wiesbaden 2017, S. 36

30 Ebd. S. 37

31 Hirschberger, Geschichte der Philosophie, Band II, S. 241

32 Jeremy Bentham, Eine Einführung in die Prinzipien der Moral und der Gesetzgebung, in: Otfried Höffe (Hrsg.), Einführung in die utilitaristische Ethik, Tübingen 2013, S. 55-82, hier S. 56

33 Vgl. Ebd., S. 56f.

34 Ebd., S. 79

35 Ebd. S. 80

36 Prechtl/Burkard (Hrsg.), Metzler Lexikon Philosophie, S. 641

37 Vgl. Online Präsenz des Digitalen Wörterbuchs der deutschen Sprache (DWDS) unter dem Artikel Lockdown, verfügbar unter https://www.dwds.de/wb/Lock-down, zuletzt abgerufen am 13.11.2020

38 Interview des Bayrischen Rundfunks mit Prof. Dr. Julian Nida-Rümelin vom 15.05.2020, verfügbar unter: https://www.br.de/femsehen/ard-alpha/sendungen/campus/nida-raemelin-corona-krise- demokratie-leben-tod-100.html, zuletzt abgerufen am 13.11.2020

39 Korbinian Frenzel, Stefan Gosepath für Deutschlandfunk Kultur: Jede Freiheitsbeschränkung muss gut begründet sein, vom 10.03.2020, verfügbar unter: https://www.deutschlandfunkkultur.de/corona- und-die-freiheit-jede-freiheitseinschraenkung-muss.2950.de.html?dram:article_id=472159, zuletzt abgerufen am 13.11.2020

40 Vgl. Sieglinde Geisel für Deutschlandfunk Kultur, Vor einem Virus sind alle Menschen gleich, vom 10.03.2020, verfügbar unter: https://www.deutschlandfunkkultur.de/corona-und-die-folgen-vor- einem-virus-sind-alle-menschen.1005.de.html?dram:article_id=472074, zuletzt abgerufen am

Final del extracto de 73 páginas

Detalles

Título
Welche ethischen und moralischen Probleme wirft die Corona-Pandemie auf?
Universidad
Ruhr-University of Bochum
Calificación
2,3
Autor
Año
2020
Páginas
73
No. de catálogo
V1012204
ISBN (Ebook)
9783346403568
ISBN (Libro)
9783346403575
Idioma
Alemán
Palabras clave
Corona, Corona-Pandemie, Ethik, Moral
Citar trabajo
Fabian Hupfeld (Autor), 2020, Welche ethischen und moralischen Probleme wirft die Corona-Pandemie auf?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1012204

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