Die Ausarbeitung beschäftigt sich mit Bezug auf das nordrhein-westfälische Beamtenrecht mit der Frage, welches Verhalten eines Beamten ein Dienstvergehen darstellt und unter welchen Umständen disziplinarische Maßnahmen zu ergreifen sind.
Korruption schadet dem Ansehen der öffentlichen Verwaltung und dem Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den demokratischen Rechtsstaat. Trotz im Hellfeld in den vergangenen Jahren signifikant sinkenden Fallzahlen1 besteht auch weiterhin gerade im Bereich der öffentlichen Verwaltung ein enormer Bedarf für eine wirksame Bekämpfung der negativen Folgen der Korruption. Insgesamt ist die öffentliche Verwaltung, insbesondere bei Hinzuziehung der Strafverfolgungs- und Justizbehörden, auch Hauptzielbereich von Korruptionsdelikten in der Bundesrepublik Deutschland, auf den seit Jahren deutlich mehr als die Hälfte der erfassten Korruptionsdelikte entfallen.2 Eine Ahndung von korruptem Verhalten durch Beamte kann dabei auf zwei Ebenen erfolgen: neben der strafrechtlichen Verfolgung, die korruptes Verhalten verschiedener Personengruppen betrifft, existiert bei Beamten auch eine disziplinarrechtliche Komponente, über die der Dienstherr gesondert sanktionieren kann.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitendes
B. Begriffserläuterungen
I. Der Korruptionsbegriff
II. Der Begriff der „Dienstpflicht“
III. Der Begriff des Dienstvergehens
C. Das Disziplinarverfahren als Folge korrupter Verhaltensweisen
I. Tatbestand der Dienstpflichtverletzung
a) Annahmehandlung
b) Ausnahmsweise Zulässigkeit der Annahme
c) Schuldhaftigkeit
II. Das Disziplinarverfahren
a) Einleitung des Disziplinarverfahrens
b) Durchführung des Disziplinarverfahrens
c) Mögliche Rechtsfolgen
d) Auswahl der richtigen Disziplinarmaßnahme
e) Nebenfolgen
D. Verhältnis zum Strafrecht
Zielsetzung & Themen der Arbeit
Das Hauptziel dieser Arbeit ist die Untersuchung der disziplinarrechtlichen Konsequenzen für Beamte in Nordrhein-Westfalen, die durch korruptes Verhalten ihre Dienstpflichten verletzen. Die zentrale Forschungsfrage fokussiert sich darauf, wie der Tatbestand des Dienstvergehens im Kontext korrupter Handlungen definiert ist und wie das entsprechende Disziplinarverfahren nach dem Landesdisziplinargesetz NRW (LDG NRW) strukturiert und durchgeführt wird.
- Grundlagen des Korruptionsbegriffs im öffentlichen Dienst
- Definition und Verletzung der Dienstpflicht nach § 42 BeamtStG
- Struktureller Ablauf und Anforderungen eines Disziplinarverfahrens
- Rechtliche Bemessungskriterien für Disziplinarmaßnahmen
- Wechselwirkung zwischen strafrechtlicher Verfolgung und Disziplinarrecht
Auszug aus dem Buch
I. Der Korruptionsbegriff
Der Begriff der Korruption ist nicht einheitlich definiert. Es existieren zahlreiche unterschiedliche Definitionen, die je nach Anwendungsbereich teilweise ganz unterschiedliche Zielrichtungen verfolgen und unterschiedliche Aspekte beleuchten, wobei nicht alle Begriffsdefinitionen überhaupt den Bereich des öffentlichen Dienstes berühren. Grundsätzlich stammt der Begriff vom lateinischen „corrumpere“, was sich mit „verderben, vernichten, bestechen“ übersetzen lässt, beziehungsweise vom lateinischen Substantiv „corruptio“, also dem Sittenverfall oder der Bestechung, ab. Es existieren konkretisierende Definitionen etwa aus den Bereichen der Sozialwissenschaften, der Politikwissenschaft, der Theologie oder der Sozialpsychologie, aber auch im rechtlichen Bereich, wo der Gesetzgeber etwa 2016 durch ein „Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen“ zur Eindämmung von Korruption jenseits des klassischen öffentlichen Dienstes tätig geworden ist.
Als kriminologische Definition kann für eine erste Annäherung an einen tauglichen Korruptionsbegriff etwa die vom BKA bei seinen Lagebildern zur Korruption herangezogene Begriffsbestimmung dienen, nach der Korruption den eigennützigen Missbrauch eines öffentlichen Amtes oder einer herausgehobenen Funktion in der Privatwirtschaft zugunsten und auf Veranlassung eines Dritten oder aus eigenem Bestreben zur Erlangung eines individuellen Vorteils für sich selbst bei gleichzeitigem Inkaufnehmen eines als sicher erachtet oder wenigstens für wahrscheinlich gehaltenen Schadens für Dritte oder die Allgemeinheit bedeuten kann. Diese Definition muss allerdings für die Zwecke dieser Arbeit weiter eingeschränkt werden insoweit, als dass Korruption in Wirtschaftsunternehmen für die weitere Ausarbeitung außer Betracht bleibt. Wird dieser Aspekt hinweggedacht, entsteht eine Definition die hier Anwendung finden kann.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitendes: Einführung in die Problematik korrupten Verhaltens im öffentlichen Dienst und dessen schädliche Auswirkungen auf das Vertrauen in den Rechtsstaat.
B. Begriffserläuterungen: Erläuterung der für die Arbeit zentralen Begriffe Korruption, Dienstpflicht und Dienstvergehen unter Einbeziehung rechtlicher Grundlagen.
C. Das Disziplinarverfahren als Folge korrupter Verhaltensweisen: Detaillierte Darstellung der Tatbestandsvoraussetzungen für Dienstpflichtverletzungen sowie des prozessualen Ablaufs und der Rechtsfolgen eines Disziplinarverfahrens in NRW.
D. Verhältnis zum Strafrecht: Erörterung der verfahrensrechtlichen Abhängigkeiten zwischen dem disziplinarischen Verfahren und einem korrespondierenden Strafverfahren.
Schlüsselwörter
Korruption, Beamte, Dienstpflichtverletzung, Dienstvergehen, Disziplinarverfahren, Landesdisziplinargesetz, LDG NRW, BeamtStG, Vorteilsannahme, Disziplinarmaßnahme, Amtsträger, Bestechlichkeit, Dienstherr, Verwaltung, Rechtssicherheit
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die disziplinarrechtlichen Konsequenzen, die verbeamteten Amtsträgern in Nordrhein-Westfalen drohen, wenn sie sich korrupt verhalten und damit ihre Dienstpflichten verletzen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Arbeit behandelt den Korruptionsbegriff, die rechtliche Definition von Dienstpflichten und Dienstvergehen, den Ablauf von Disziplinarverfahren sowie die Schnittstelle zwischen Disziplinar- und Strafrecht.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, die Tatbestandsmäßigkeit korrupten Verhaltens im Beamtenrecht zu klären und den Weg von der Einleitung eines Disziplinarverfahrens bis hin zur Auswahl der geeigneten Disziplinarmaßnahme darzulegen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Ausarbeitung, die auf der Analyse von Gesetzen (insb. BeamtStG, LDG NRW, StGB), Kommentarliteratur und kriminologischen Definitionen basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Im Hauptteil liegt der Fokus auf dem Tatbestand der Dienstpflichtverletzung, insbesondere der Annahme von Vorteilen, und den prozessualen Schritten des Disziplinarverfahrens nach nordrhein-westfälischem Landesrecht.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Schlagworte sind Korruption, Disziplinarverfahren, Dienstpflichtverletzung, BeamtStatusgesetz, LDG NRW und Vorteilsannahme.
Wann ist die Annahme eines Geschenks als Dienstpflichtverletzung zu werten?
Eine Verletzung liegt vor, wenn ein Beamter in Bezug auf sein Amt einen Vorteil annimmt, fordert oder sich versprechen lässt, ohne dass hierfür eine Genehmigung durch den Dienstherrn vorliegt.
Wie wirkt sich ein paralleles Strafverfahren auf das Disziplinarverfahren aus?
Wird gegen den Beamten wegen desselben Sachverhalts ein Strafverfahren eingeleitet, ruht das Disziplinarverfahren in der Regel ab dem Zeitpunkt der Anklageerhebung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens.
Warum ist bei korrupten Handlungen die Entlassung aus dem Dienst oft der Regelfall?
Da Korruption einen besonders schweren Vertrauensverlust bei der Allgemeinheit und dem Dienstherrn auslöst, gilt die Entlassung oder die Aberkennung des Ruhegehalts als „ultima ratio“, um die Integrität der Verwaltung zu schützen.
- Citar trabajo
- Christopher Krogull (Autor), 2020, Disziplinarverfahren als Folge korrupter Verhaltensweisen von Beamten, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1012541