Diese Arbeit soll herausarbeiten, inwiefern die Unternehmensmitbestimmung im genossenschaftlichen Kontext verfassungsmäßig geboten und darüber hinaus verfassungskonform ist. Weiterhin soll die Komptabilität der genossenschaftlichen Besonderheiten mit dem Grundsatz der Unternehmensmitbestimmung diskutiert werden. Schwerpunkt bildet aufgrund der weitreichendsten Wirkung das MitbestG von 1976.
Zunächst wird die Unternehmensmitbestimmung allgemein kurz dargestellt und auf ihre Verfassungskonformität überprüft. Dabei wird vor allem Bezug auf das Mitbestimmungsurteil vom 01.03.1979 genommen. Im Folgenden werden die Besonderheiten der eG beleuchtet, wobei der Schwerpunkt auf der Frage eines etwaigen förderwirtschaftlichen Widerspruch liegt. Schließlich wird kritisch beurteilt, inwiefern die Argumentation des BVerfG auf die eG übertragbar ist, um daran anknüpfend weitere, in Betracht kommende Verfassungsdefizite aufzuzeigen. Im letzten Abschnitt werden mögliche alternative Lösungsansätze de lege ferenda diskutiert.
Inhaltsverzeichnis
A. EINFÜHRUNG
B. UNTERNEHMENSMITBESTIMMUNG ALLGEMEIN
I. ENTWICKLUNG
II. HINTERGRUND DES MITBESTG
III. VERFASSUNGSRECHTLICHE GEBOTENHEIT
IV. VERFASSUNGSKONFORMITÄT INSB. VOR HINTERGRUND DES MITBEST. URTEILS VOM 01.03.1979
1. Eingriff in Art. 14 GG
2. Eingriff in Art. 9 I GG
3. Eingriff in Art. 12 GG
4. Zwischenergebnis
C. UNTERNEHMENSMITBESTIMMUNG SPEZIELL IN DER EG
I. HINTERGRUND DER GENOSSENSCHAFT
II. DOGMATISCHE EINORDNUNG
III. GENOSSENSCHAFTLICHE PRINZIPIEN
1. Selbstverwaltung
a. Entwicklung
b. Folgen der Mitbestimmung
c. Stellungnahme
2. Förderzweck
a. Definition
b. Ausweitungsdebatte
IV. UNTERNEHMENSMITBESTIMMUNG GLEICH FÖRDERWIRTSCHAFTLICHER WIDERSPRUCH?
1. Kontrolle der Förderzweckkonformität
a. Allgemeine Aufsichtsratsrolle
b. Auftretende Probleme durch Unternehmensmitbestimmung
aa. Doppelrolle der Arbeitnehmervertreter
bb. Principal-Agent Konflikt
cc. Objektivierbarkeit des Förderzwecks?
dd. Förderzweckkontrolle durch Arbeitnehmer?
i. Aufsichtsratsinterner Interessenkonflikt
ii. Subjektives Recht auf Mitbestimmung?
iii. Verhältnis Gesellschaftsrecht – MitbestG
iv. Weiter Ermessensspielraum?
2. Zwischenergebnis
D. ÜBERTRAGBARKEIT DES BVERFG-URTEILS AUF DIE EG?
I. AUßERACHTGELASSENE GENOSSENSCHAFTLICHE BESONDERHEITEN
1. Verhältnis Vermögen – Verfügungsmacht
2. Demokratieprinzip
3. Selbstorganschaft
4. Durchschlagen auf mitbestimmungsfreie Bereiche
5. Stellungnahme
II. WEITERE ÜBERLEGUNGEN
1. Diskriminierung ggü. Personengesellschaften
2. Diskriminierung ggü. dem VVaG
III. ZWISCHENERGEBNIS
E. ALTERNATIVE LÖSUNGSVORSCHLÄGE
I. TELEOLOGISCHE REDUKTION DES § 1 MITBESTG
II. ARBEITNEHMERINTEGRATION IN EG
III. VERBINDLICHER FÖRDERPLAN
F. GESAMTERGEBNIS
Zielsetzung & Themen
Diese Studienarbeit untersucht die rechtliche Zulässigkeit und die praktische Vereinbarkeit der Unternehmensmitbestimmung gemäß dem Mitbestimmungsgesetz von 1976 mit den spezifischen genossenschaftlichen Prinzipien. Im Zentrum steht die Forschungsfrage, ob die Integration von Arbeitnehmern in den Aufsichtsrat einer Genossenschaft (eG) einen unzulässigen förderwirtschaftlichen Widerspruch darstellt, da die genossenschaftliche Zielsetzung primär auf der Förderung der Mitglieder und nicht auf der reinen Kapitalverwertung basiert.
- Verfassungsrechtliche Analyse der Unternehmensmitbestimmung im Kontext der eG.
- Untersuchung des genossenschaftlichen Förderzwecks und seiner Abgrenzung zur aktienrechtlichen Gewinnoptimierung.
- Kritische Würdigung der Übertragbarkeit der BVerfG-Rechtsprechung auf die Rechtsform der Genossenschaft.
- Analyse potenzieller Interessenkonflikte zwischen Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat und dem genossenschaftlichen Förderauftrag.
- Diskussion alternativer Lösungsansätze zur Harmonisierung der Unternehmensverfassung.
Auszug aus dem Buch
Unternehmensmitbestimmung gleich förderwirtschaftlicher Widerspruch?
Die Arbeitnehmerintegration in unternehmerische Entscheidungen birgt die Gefahr, dass ihre Interessen in den Entscheidungsprozess zu Lasten der Anteilseigner fließen. Inwiefern das mit dem genossenschaftlichen Grundsatz der Mitgliederförderung im Einklang zu bringen ist, soll der Schwerpunkt dieser Arbeit sein.
Im Folgenden soll die abstrakte Gewährleistung der Förderzweckeinhaltung und etwaige, durch die Beteiligung von Arbeitnehmern im Aufsichtsrat auftretende Komplikationen dargestellt werden.
Dem Aufsichtsrat kommt gemäß § 38 I GenG die Überwachung des Vorstands zu. Die Aufsichtsratsmitglieder sind dabei im Interesse der Genossen tätig und haben auf ihre Förderung hinzuwirken.
Bei dem deutschen, dualistischen System sind im Gegensatz zum angloamerikanischen Boardsystem, Geschäftsführung und Überwachung klar getrennt. Das darf allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Überwachung nicht nur rückwirkend, sondern bereits im Planungs- und Ausführungsstadium stattfindet. Dem Aufsichtsrat kommt eine präventive Kontrolle zu, im Rahmen derer er zur Sicherung der Genosseninteressen in Geschäftsführungsmaßnahmen des Vorstands intervenieren kann.
Düfler / Brixner bezeichnen die Aufsichtsratstätigkeit zutreffend als „vorrausschauende Überwachung“.
Zusammenfassung der Kapitel
A. EINFÜHRUNG: Die Einleitung beleuchtet die aktuelle Relevanz der Unternehmensmitbestimmung für Genossenschaften in Deutschland und skizziert den Aufbau der Untersuchung.
B. UNTERNEHMENSMITBESTIMMUNG ALLGEMEIN: Dieses Kapitel stellt die historische Entwicklung sowie die verfassungsrechtliche Einordnung des Mitbestimmungsgesetzes vor dem Hintergrund relevanter Urteile dar.
C. UNTERNEHMENSMITBESTIMMUNG SPEZIELL IN DER EG: Hier werden die Besonderheiten der Genossenschaft, insbesondere der Förderzweck und die Prinzipien der Selbstverwaltung, detailliert im Kontext der Mitbestimmung analysiert.
D. ÜBERTRAGBARKEIT DES BVERFG-URTEILS AUF DIE EG?: Das Kapitel prüft kritisch, inwieweit die vom Bundesverfassungsgericht für Aktiengesellschaften aufgestellte Argumentation auf die genossenschaftliche Rechtsstruktur angewendet werden kann.
E. ALTERNATIVE LÖSUNGSVORSCHLÄGE: Hier werden rechtspolitische Ansätze wie die teleologische Reduktion oder ein verbindlicher Förderplan diskutiert, um den Widerspruch zwischen Mitbestimmung und Förderauftrag zu lösen.
F. GESAMTERGEBNIS: Das Fazit fasst zusammen, dass die Mitbestimmung zwar grundsätzlich verfassungskonform, jedoch mit dem genossenschaftlichen Förderauftrag unvereinbar ist.
Schlüsselwörter
Unternehmensmitbestimmung, Genossenschaft, eG, Mitbestimmungsgesetz, Förderzweck, Förderauftrag, Aufsichtsrat, Verfassungsrecht, Mitgliederförderung, Selbstverwaltung, Mitbestimmungsurteil, Unternehmensverfassung, Arbeitsrecht, Genossenschaftsgesetz, Arbeitnehmervertreter
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die rechtliche Zulässigkeit und Vereinbarkeit der Unternehmensmitbestimmung nach dem Mitbestimmungsgesetz von 1976 für die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft (eG).
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Zentral sind die Analyse des genossenschaftlichen Förderauftrags, der verfassungsrechtliche Rahmen der Mitbestimmung sowie das Spannungsfeld zwischen Arbeitnehmerinteressen und Genosseninteressen.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Das Ziel ist aufzuzeigen, inwieweit die obligatorische Unternehmensmitbestimmung in Genossenschaften einen förderwirtschaftlichen Widerspruch darstellt und ob sie trotz dieses Widerspruchs verfassungskonform ist.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet der Autor?
Es handelt sich um eine juristische Analyse, die verfassungsrechtliche Grundsätze, gesetzliche Normen (insbes. GenG und MitbestG) sowie einschlägige Rechtsprechung und Literatur zum Genossenschaftsrecht systematisch auswertet.
Welche Aspekte werden im Hauptteil fokussiert?
Der Fokus liegt auf der Rolle des Aufsichtsrats, der Objektivierbarkeit des Förderzwecks und der Frage, ob Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat die spezifische Ausrichtung der Genossenschaft gefährden könnten.
Durch welche Schlüsselwörter lässt sich die Arbeit charakterisieren?
Typische Schlagworte sind Unternehmensmitbestimmung, Genossenschaft, Förderzweck, Aufsichtsrat und Verfassungskonformität.
Warum wird die Integration der Arbeitnehmer als problematisch angesehen?
Der Autor argumentiert, dass Arbeitnehmervertreter zwangsläufig genossenschaftsfremde Interessen in den Aufsichtsrat einbringen, was mit dem altruistischen Förderauftrag der Genossenschaft kollidieren kann.
Wie bewertet der Autor die Übertragbarkeit des Mitbestimmungsurteils von 1979?
Der Autor kommt zu dem Schluss, dass die Argumentation des Bundesverfassungsgerichts zwar für Aktiengesellschaften trägt, aufgrund der personalistischen Struktur und des speziellen Förderzwecks der eG jedoch nur eingeschränkt auf diese Rechtsform übertragbar ist.
Welche Schlussfolgerung zieht der Autor bezüglich der Reformvorschläge?
Der Autor regt an, Genossenschaften aus dem Anwendungsbereich der Unternehmensmitbestimmung herauszunehmen, da das derzeitige Modell nicht ausreichend durchdacht ist und die Existenzberechtigung der eG gefährden könnte.
- Citation du texte
- Maximilian Stein (Auteur), 2020, Unternehmensmitbestimmung in der eingetragenen Genossenschaft (eG). Verfassungsrechtlich geboten, verfassungskonform und/oder förderwirtschaftlicher Widerspruch?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1027246