Psychische Belastungen am Arbeitsplatz. Die Gefährdungsbeurteilung


Term Paper, 2021

30 Pages, Grade: 1,0

Anonymous


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Nutzen der psychischen Gefährdungsbeurteilung

3 psychische Belastungen am Arbeitsplatz
3.1 Begriffsklärung
3.2 psychische Gefährdungsfaktoren

4 Arbeitsrechtliche Grundlagen
4.1 Arbeitsschutz als Rechtsgrundlage
4.2 Ablauf der Gefährdungsbeurteilung
4.3 Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
4.4 Datenschutz

5 Bedeutung in der Personalpraxis

6 Fazit

Literaturverzeichnis

Internetquellenverzeichnis

Anhangverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Belastungs- Beanspruchungsmodell

Abbildung 2: Wesentliche Merkmalsbereiche psychischer Belastung in der Gefährdungsbeurteilung

Abbildung 3: Prozess der Gefährdungsbeurteilung

Abbildung 4: Erfolgsfaktoren

TabeNenverzeichnis

Tabelle 1: Arbeitsunfähigkeitstage und volkswirtschaftliche Kosten der F00 - F99 Diagnosen

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Ein wichtiges Indiz für die gesundheitliche Verfassung von Beschäftigten sind die Fehlzeiten aufgrund von Arbeitsunfähigkeit. Neben physischen Erkrankungen nehmen insbesondere psychischen Erkrankungen immer mehr zu: In den letzten 10 Jahren haben sich die Diagnosen mit psychischen Erkrankungen, die zur Arbeitsunfähigkeit führten, um etwa 40 Prozent erhöht.1 2 3 Mit Blick auf diese rasante Entwicklung scheint es wenig verwunderlich, dass psychische Erkrankungen derzeit die zweithäufigste Ursache für Arbeitsunfähigkeitstage sind und sogar als Hauptursache für Berufsunfähigkeit gelten.2,3

Die Gründe für die Zunahme dieser Erkrankung sind vielseitig und lassen sich im Bereich der Arbeit im überwiegenden Maße auf dem Wandel der Arbeitswelt (Arbeit 4.0) zurückführen.4 Die Digitalisierung schreitet fort. Für die Arbeitswelt bieten sich Chancen, aber eben auch Risiken, die mit psychischen Erkrankungen einhergehen können. Einfache Arbeiten werden durch Automatisierungen zunehmend von anstrengendere Tätigkeiten ersetzt. Diese Tätigkeiten sind aufgrund der „New Work" ebenfalls stetigen Wandel unterzogen, sodass es eine hohe Anstrengung braucht um in der schnelllebigen digitalen Welt up to date zu bleiben. Das Stressniveau steigt.5

Diesen Wandel erkannte auch der Gesetzgeber an: 2013 wurde daher die Pflicht zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung, auch für psychische Erkrankungen, gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) explizit benannt.6 Die Durchführung einer solchen Gefährdungsbeurteilung und die damit verbundene Identifizierung von potentiellen Auslösern von psychischen Erkrankungen und Schaffung von Präventionsmöglichkeiten ist in der aktuellen Lage wichtiger denn je.

Die Corona Pandemie stellt die Arbeitswelt seit 2020 vor große Herausforderungen. Neue Faktoren für psychische Erkrankungen kommen hinzu: ständige Angst vor Ansteckung und Erkrankung - nicht nur bei sich selbst, sondern auch bei Familie und Freunde, Überforderung vor allem im Gesundheitssektor, fehlender mangelnder Ausgleich neben der Arbeit aufgrund von Ausgangssperren und Lockdowns, Doppelbelastungen durch Home Schooling/Kinderbetreuung oder auch Geldsorgen aufgrund von Betriebsschließungen oder Kurzarbeit sind nur einige weitere Faktoren, die eine psychische Erkrankung am Arbeitsplatz derzeit weiter begünstigen können.7

Ziel dieser Arbeit ist es, die Gefährdungsbeurteilung für psychische Belastungen unter arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten zu untersuchen. Dabei wird zunächst der Nutzen der psychischen Gefährdungsbeurteilung beleuchtet. Anschließend erfolgt ein Überblick über die psychischen Belastungen am Arbeitsplatz. Dazu werden relevante Begriffe im Zusammenhang mit der psychischen Gefährdungsbeurteilung erörtert und exemplarisch psychische Gefährdungsfaktoren in der Praxis vorgestellt. Im Hauptteil werden arbeitsrechtliche Grundlagen im Zusammenhang mit der psychischen Gefährdungsbeurteilung untersucht. Augenmerk liegt dabei, aufgrund der Prägnanz dieser Arbeit, auf den einschlägigen Rechtsquellen. Abschließend wird die Bedeutung der psychischen Gefährdungsbeurteilung in der Personalpraxis veranschaulicht. Im Fazit erfolgt eine kurze Zusammenfassung und kritische Würdigung der Thematik.

Zur besseren Lesbarkeit werden in dieser Arbeit personenbezogene Bezeichnungen, die sich zugleich auf Frauen und Männer beziehen, generell nur der im Deutschen üblichen männlichen Form angeführt. Weiterhin findet keine Differenzierung zwischen Unternehmen und Betrieb statt. Die Begrifflichkeiten Beschäftigte, Mitarbeiter und Arbeitnehmer werden ebenfalls synonym verwendet.

2 Nutzen der psychischen Gefährdungsbeurteilung

Jeder Mitarbeiter ist psychischen Belastungen im Arbeitsalltag ausgesetzt. Diese Belastungen können sich auf den Gesundheitszustand der Mitarbeiter auswirken. Doch wozu dient dabei eine Gefährdungsbeurteilung für eben jene Belastungen?

Der Gesetzgeber wollte mit der Einführung der Gefährdungsbeurteilung für psychische Belastungen dem Bedeutungswachstum der psychischen Belastungen am Arbeitsplatz Rechnung tragen und durch gesetzlichen Zwang erreichen, dass Unternehmen hinsichtlich ihrer Nebenpflichten gegenüber Arbeitnehmern aktiv werden, indem durch die Gefährdungsbeurteilung für psychische Belastungen Risikofaktoren identifiziert, vermieden und durch Präventionsmaßnahmen vorgebeugt werden kann.8

Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung ist Teil des Arbeitsschutzes und fällt somit gemäß § 241 Abs. 2 i.V.m. § 618 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) unter die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Kommt der Arbeitnehmer dieser Pflicht nicht nach, kommt für den Arbeitnehmer ein Leistungsverweigerungsrecht gemäß § 273 BGB unter Aufrechterhaltung seiner Entgeltansprüche gemäß § 615 BGB in Betracht. Neben der Pflicht gesetzeskonform zu handeln, gibt es noch weitere Gründe für die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für psychische Belastungen. Die Erhaltung der Gesundheit der Mitarbeiter sollte dabei selbstverständlich als Hauptgrund angesehen werden. Dennoch gelten Arbeitsunfähigkeitstage in Betrieben als unternehmensgefährdend und somit ist eine wirtschaftliche Betrachtungsweise ebenfalls sinnvoll. Der Gesetzgeber definiert den Arbeitsvertrag in § 611a BGB. Demnach wird ein Arbeitnehmer nach Absatz 1 im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet. Der Arbeitgeber verpflichtet sich um Gegenzug nach Absatz 2 zur Zahlung einer vereinbarten Vergütung. Während einer Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers wird nun dieses Austauschverhältnis (Arbeit gegen Lohn) gestört, da der Arbeitgeber für sechs Wochen Entgeltfortzahlung wegen Krankheit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) leisten muss, auch wenn der Arbeitnehmer in der Zeit keine Arbeit erbringt. Die Höhe der Entgeltfortzahlung ergibt sich aus § 4 Abs. 1a EFZG. Sie ist in Höhe des Bruttogehaltes zu zahlen, welches der Arbeitnehmer ohne Arbeitsunfähigkeit erhalten hätte. Zwar besteht für kleine Betriebe (bis 30 Vollzeitbeschäftigte) die Möglichkeit gemäß § 1 Abs. 1 Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) sich die Entgeltfortzahlungskosten über die Umlage 1 anteilig wieder von den Krankenkassen erstatten zu lassen, dennoch entstehen auch dort Kosten für die Arbeitsunfähigkeiten der Arbeitnehmer. Vielmehr zeigt die Vorschrift der Umlage 1 nochmal deutlich, wie existenzbedrohlich Arbeitsausfalle aufgrund von Krankheit für Unternehmen werden können und dass nicht nur Arbeitgeber, sondern auch die Sozialversicherungsträger durch Krankengeld- oder frühzeitigen Rentenzahlungen, finanziell belastet werden.

Tabelle 1: Arbeitsunfähigkeitstage und volkswirtschaftliche Kosten der F00 - F99 Diagnosen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Hrsg.), Volkswirtschaftliche Kosten 2019,2020,2021, S. 2.

Die Tabelle 1 zeigt, dass die Arbeitsunfähigkeitstage aufgrund einer psychischen Diagnose einem rasanten Wachstum unterliegen: Innerhalb eines 2 Jahreszeitraum nahmen die Arbeitsunfähigkeitstage um 10,2 Mio. Tage zu. Mit der Zunahme steigt simultan der wirtschaftliche Schaden. Dies ist in der Tabelle an den Kennzahlen der Kosten für den Produktionsausfall und den Ausfall der Bruttowertschöpfung zu entnehmen. Zu beachten gilt jedoch bei der Tabelle 1, dass die Kurzzeiterkrankungen bis zu drei Tagen ohne Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht mit berücksichtigt wurden.9 Auch lassen sich nach den Ergebnissen einer Befragung nur ungefähr 45 % der psychischen Erkrankungen mit Arbeitsunfähigkeit als Folge auf die Arbeitswelt zurückführen.10

Dennoch gilt es dieses Wachstum zu stoppen, indem Kosten für Arbeitsunfähigkeiten eingespart und für die Durchführung von psychischen Gefährdungsbeurteilung und in die Umsetzung derer Ergebnisse investiert werden. Ein belastbares Gesundheitsmanagement in Unternehmen fördert zudem die Mitarbeiterbindung.11

Arbeitnehmer fühlen sich wertgeschätzt und sind dadurch motiviert und leistungsfähiger. Die (psychische) Gesundheit der Mitarbeiter und das Interesse des Arbeitgebers dieses zu erhalten, kann somit einen Wettbewerbsvorteil darstellen.12 Ein Mittel dafür ist die Durchführung von psychischen Gefährdungsbeurteilungen.

3 psychische Belastungen am Arbeitsplatz

Im nachfolgenden Kapitel erfolgt ein grundlegender Überblick über die psychischen Belastungen am Arbeitsplatz. In diesem Zusammenhang werden relevante Begrifflichkeiten geklärt und voneinander abgegrenzt. Anschließend werden mögliche psychische Gefährdungsfaktoren am Arbeitsplatz beispielhaft vorgestellt.

3.1 Begriffsklärung

Eine psychische Belastung wird im alltäglichen Sprachgebrauch eher negativ konnotiert und mit Stress oder gar Burn-Out gleichgesetzt. Etwas wird als „belastend" empfunden. In der Arbeitswissenschaft hat die psychische Belastung jedoch eine ganz andere Bedeutung, sodass eine begriffliche Klärung für das weitere Verständnis dieser Arbeit essentiell ist.

Gemäß der Norm DIN EN ISO 10075 - 1 „Ergonomische Grundlagen bezüglich psychi­scher Arbeitsbelastung" wird eine psychische Belastung als „Gesamtheit aller erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und diesen psychisch beeinflussen" definiert.

Abbildung 1: Belastungs- Beanspruchungsmodell

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.), Arbeitsbelastung 2017, S. 9.

Der arbeitspsychologische Belastungsbegriff ist somit völlig wertungsfrei und besagt lediglich, dass ein Arbeitnehmer in seiner täglichen Arbeit psychischen Belastungen ausgesetzt ist.12 Wie sich diese psychischen Belastungen auf die Arbeitnehmer auswirken, ist von der psychischen Beanspruchung abhängig.13 Die psychische Beanspruchung beschreibt gemäß DIN EN ISO 10075 - 1 eine „unmittelbare Auswirkung der psychischen Belastung im Individuum in Abhängigkeit von seinen jeweiligen überdauernden und augenblicklichen Voraussetzungen, einschließlich der individuellen Bewältigungsstrategie“. Somit kann sich eine psychische Belastung, wie in der Abbildung 1 ersichtlich, sowohl positiv, als auch negativ als Folge der individuellen Beanspruchung auf einen Arbeitnehmer auswirken. Negative Folgen für die psychische Gesundheit werden in der Fachliteratur als Fehlbeanspruchungen bezeichnet.14 Diese gilt es in der psychischen Gefährdungsbeurteilung zu identifizieren und vorzubeugen. Schaut man sich die Definition einer Gefährdung genauer an, geht die Präventionsintention der Durchführung einer psychischen Gefährdungsbeurteilung sogar noch ein Stück weiter: Eine „Gefährdung bezeichnet die Möglichkeit eines Schadens oder einer gesundheitlichen Beeinträchtigung ohne bestimmte Anforderungen an deren Ausmaß oder Eintrittswahrscheinlichkeit“.15 Das bedeutet für die Gefährdungsbeurteilung ist es unerheblich, ob es tatsächlich zu einer psychischen Beanspruchung in Form einer Fehlbeanspruchung kommt. Das reine Potential einer psychischen Belastung zu einer Fehlbeanspruchung zu werden reicht für die Einbeziehung in die Gefährdungsbeurteilung aus, da die Verarbeitung der psychischen Belastung ein individueller Prozess (siehe Abbildung 1) ist und somit nicht dessen Entwicklung für die psychische Gesundheit der Mitarbeiter vorhergesagt werden kann. Eine psychische Belastung am Arbeitsplatz kann sich sowohl in Wohlbefinden oder Weiterentwicklung widerspiegeln, gleichwohl aber auch in Unzufriedenheit und zur Arbeitsunfähigkeit führen.

Wichtig an dieser Stelle ist es noch zu erwähnen, dass sich die psychische Gefährdungsbeurteilung nur auf die allgemeinen Gefährdungen im Rahmen der Arbeitsbedingungen bezieht.16 Es ist nicht Sinn der Gefährdungsbeurteilung individuelle psychische Beschwerden der Mitarbeiter zu diagnostizieren.

3.2 psychische Gefährdungsfaktoren

Wir haben bereits festgestellt, dass alle Mitarbeiter psychische Belastungen am Arbeitsplatz ausgesetzt sind. Welche psychischen Gefährdungsfaktoren in diesem Bereich vorliegen können, wird im Folgenden beleuchtet.

Entscheidend für die Bestimmung der psychischen Gefährdungsfaktoren ist die Unterscheidung der Strategien in der Prävention. Während die Verhaltensprävention auf die Befähigung der Arbeitnehmer zu einem gesundheitsförderlichen Verhalten, z.B. durch Seminare zur Stressbewältigung setzt, wird bei der Verhältnisprävention die gesundheitsförderliche Veränderung der Arbeits- und Organisationsgestaltung untersucht.17 Diese Art von Prävention (Verhältnisprävention) kommt auch bei der psychischen Gefährdungsbeurteilung zum Tragen und geht der Verhaltensprävention vor.18

Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) hat dabei folgende Kategorien als Empfehlung für psychische Gefährdungsfaktoren herausgegeben: Arbeitsinhalt/Arbeitsaufgabe, Arbeitsorganisation, soziale Beziehung und Arbeitsumgebung einschließlich neuer Arbeitsformen.19

Abbildung 2:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Vgl. Kummer, A., Klein, Y., Lewerenz, M., Gefährdungsbeurteilung o.J., S. 17.

Innerhalb dieser Kategorien gibt es eine Vielzahl von psychischen Belastungen, die nachfolgenden nur exemplarisch aufgezeigt werden. Wichtig ist, dass die psychischen Gefährdungsfaktoren tätigkeitsbezogen beurteilt werden.20

Psychische Gefährdungsfaktoren im Bereich Arbeitsinhalt/-aufgabe sind beispielsweise die Vollständigkeit der Arbeitsaufgabe.21 Hier ist es umso befriedigender für Mitarbeiter, je mehr Teilschritte von der Arbeitsaufgabe selbstständig vorbereitet, durchgeführt und kontrolliert werden können. Die Arbeitszeit wird in die Kategorie Arbeitsorganisation eingeordnet.22 Psychische Belastungen können insbesondere im Bereich häufiger Nachtarbeit, Überstunden und Bereitschaftsdienst auftreten. Auch soziale Beziehungen am Arbeitsplatz können zu psychischen Gefährdungen führen. Hier wird in soziale Beziehungen zu den Vorgesetzten und zu den Kollegen unterschieden.23 Mögliche kritische Ausprägungen können schon allein aus einer zu hohen Anzahl an sozialen Kontakten und den damit verbundenen sozialen Drucksituationen entstehen. Zu der Arbeitsumgebung, als weitere Kategorie, zählen unter anderem auch physische Faktoren. Fehlende oder nicht ausreichende ergonomische Gestaltung der Arbeit sowie schwere körperliche Arbeit können auch psychische Fehlbeanspruchungen hervorrufen. Neue Arbeitsformen können per se nicht vorbeugend behandelt werden.24 Dennoch spielen sie für die Belastungssituation der Mitarbeiter und somit als mögliche kritische Ausprägung eine Rolle. Es ist zu erwarten, dass sich neue Arbeitsformen durch die Fortschreitung der Digitalisierung und durch die Corona - Pandemie auch in Zukunft weiter etablieren werden.

Es ist weiterhin anzunehmen, dass psychische Gefährdungsfaktoren am Arbeitsplatz zeitgleich vorliegen und somit miteinander korrelieren können. Das bedeutet die Gefährdungen können sich gegenseitig bedingen oder gar verstärken. Angenommen ein Mitarbeiter fühlt sich hinsichtlich seiner Rufbereitschaft (Kategorie Arbeitsorganisation) einer psychischen Belastung ausgesetzt, die für sich betrachtet nicht zu einer Fehlbeanspruchung führen würde. Mit dem Hinzutreten einer weiteren potenziellen Gefahr für die psychische Gesundheit beispielweise durch eine monotone gleichleibende Bewegung im Arbeitsablauf (Kategorie Arbeitsumgebung) können die psychischen Belastungen zu einer Fehlbeanspruchung führen. Die Einteilung der psychischen Belastungen in Kategorien basiert auf einer Empfehlung der GDA und dient ausschließlich der besseren Übersicht. Dadurch dass sich mehrere psychische Gefährdungen aufsummieren können, kann dies zu einem erheblichen Gesundheitsrisiko für die Arbeitnehmer führen. Wann jedoch dieses Level der Fehlbeanspruchung erreicht ist, lässt sich nicht pauschal bestimmen.25 Wie im vorherigen Abschnitt beschrieben, ist es ein individueller Vorgang, ob, wann und in welchem Umfang aus einer oder mehreren psychischen Belastungen eine Fehlbeanspruchung mit Gesundheitsrisiko für die Psyche entsteht.

4 Arbeitsrechtliche Grundlagen

Nachfolgend werden die arbeitsrechtlichen Grundlagen zur Gefährdungsbeurteilung für psychische Erkrankungen untersucht. Dabei wird insbesondere der Arbeitsschutz in Deutschland, die gesetzlichen Vorgaben für die Durchführung einer psychischen Gefährdungsbeurteilung, die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates hinsichtlich der psychischen Gefährdungsbeurteilung und der Datenschutz für Beschäftigte beleuchtet.

4.1 Arbeitsschutz als Rechtsgrundlage

Grundlage für die Durchführung von psychischen Gefährdungsbeurteilungen aufgrund psychischer Belastungen am Arbeitsplatz ist der Arbeitsschutz in Deutschland. Dieser ist im ArbSchG geregelt. Dieses Gesetz dient gemäß § 1 Abs. 1 ArbSchG dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten durch geeignete arbeitsschutzrechtliche Maßnahmen zu sichern und zu verbessern. Es ist daher nicht ausreichend nur Arbeitsunfälle verhindern zu wollen, sondern die ständige Verbesserung fordert den Arbeitgeber dazu auf, sich fortlaufend um den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer zu bemühen. Maßnahmen des Arbeitsschutzes sind nach § 2 Abs. 1 ArbSchG Maßnahmen zur Unfallverhütung bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit. Die Grundpflichten des Arbeitgebers sind in § 3 ArbSchG geregelt. Demnach hat der Arbeitgeber erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen, diese Maßnahmen einer Wirksamkeitsprüfung zu unterziehen und bei geänderten Umständen, die Maßnahmen notwendigerweise zu korrigieren. Dabei hat der Arbeitgeber gemäß § 3 Abs. 1 S. 3 ArbSchG stets die Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz für die Arbeitnehmer anzustreben. Dies gilt auch für die psychische Gesundheit der Arbeitnehmer. So soll der Arbeitgeber gemäß § 4 S.1 Nr.1 ArbSchG die Arbeit so gestalten, dass Gefährdungen auch für die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird. Die psychische Gesundheit wurde zur Klarstellung ausdrücklich am 25. Oktober 2013 in diesen Paragraphen eingefügt.26 Zeitgleich fand die Änderung des § 5 ArbSchG statt.27 Der § 5 ArbSchG beschreibt die Beurteilung von Arbeitsbedingungen. Demnach hat der Arbeitgeber mit der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung zu bestimmen, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Eine Gefährdung kann insbesondere gemäß § 5 Abs. 3 S. 1 Nr. 6 durch psychische Belastung bei der Arbeit entstehen. Die Beurteilung hat tätigkeitsbezogen zu erfolgen.28 Es können aber Tätigkeitsgruppen mit gleichen Gefährdungsfaktoren gebildet und somit eine gemeinsame Gefährdungsbeurteilung für diese Tätigkeitsgruppe durchgeführt werden.29 Darüber hinaus besteht gemäß § 6 Abs. 1 ArbSchG eine Dokumentationspflicht für die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung sowie über die festgelegten arbeitsschutzrechtlichen Maßnahmen und ihrer Ergebnisüberprüfung.

[...]


1 Siehe Anhang 1.

2 Siehe Anhang 2.

3 Siehe Anhang 3.

4 Vgl. Schneider, G., arbeitsbedingte psychische Belastung 2018, S. 26 f..

5 Vgl. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Hrsg.), Stressreport 2020, S. 9.

6 Vgl. Kreizberg, K., § 5 ArbSchG 2016, Rdnr. 80.

7 Vgl. Bering, R., Eckhard, A., Schedlich, C., Zurek, G., Psychosoziale Folgen 2020, S. 457 ff..

8 Vgl. Kreizberg, K., § 5 ArbSchG 2016, Rdnr. 80.

9 Vgl. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Hrsg.), Volkswirtschaftliche Kosten 2021, S.2.

10 Vgl. Schneider, G., arbeitsbedingte psychische Belastung 2018, S. 26 f..

11 Vgl. Hahnzog, S., Psychische Gefährdungsbeurteilung 2015, S. 10.

12 Vgl. Poppelreuter, S., Mierke, K., Psychische Belastungen 2018, S.9.

13 Vgl. Morschhäuser, M, Beck, D., Lohmann-Haislah, A., Psychische Belastung 2014, S. 20 f..

14 Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.), Arbeitsbelastung 2017, S. 9.

15 Vgl. Kummer, A., Klein, Y., Lewerenz, M., Gefährdungsbeurteilung o.J., S. 11.

16 Vgl. Kreizberg, K., § 5 ArbSchG 2016, Rdnr. 80.

17 Vgl. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Hrsg.), psychische Belastung 2012, S.6.

18 Vgl. ebenda.

19 Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.), Arbeitsbelastung 2017, S. 9 ff..

20 Vgl. Pieper, R., Arbeitsstättenverordnung § 3 2019, Rdnr. 2a.

21 Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.), Arbeitsbelastung 2017, S. 7.

22 Vgl. Kummer, A., Klein, Y., Lewerenz, M., Gefährdungsbeurteilung o.J., S. 16 f..

23 Vgl. Richter, G., Henkel, D., Rau, R., Schütte, M., Beschreibung psychischer Belastungsfaktoren 2014, S. 179 f..

24 Vgl. Kummer, A., Klein, Y., Lewerenz, M., Gefährdungsbeurteilung o.J., S. 17.

25 Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.), Arbeitsbelastung 2017, S. 8 f..

26 Vgl. Kothe, W., § 4 ArbSchG 2016, Rdnr. 5.

27 Vgl. Kreizberg, K., § 5 ArbSchG 2016, Rdnr. 80.

28 Vgl. ebenda, Rdnr. 92.

29 Vgl. Kreizberg, K., § 5 ArbSchG 2016, Rdnr. 92.

Excerpt out of 30 pages

Details

Title
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz. Die Gefährdungsbeurteilung
College
Private University of Applied Sciences Goettingen
Grade
1,0
Year
2021
Pages
30
Catalog Number
V1031125
ISBN (eBook)
9783346412041
ISBN (Book)
9783346412058
Language
German
Keywords
Gefährdungsbeurteilung, psychische Belastung, Covid 19, Corona, Pandemie, Arbeitsschutz, Stress, Mobbing, Bossing, am Arbeitsplatz, DSGVO, Datenschutz, Betriebsrat, Burnout, arbeitsunfähigkeit, Erwerbsminderung, Prävention
Quote paper
Anonymous, 2021, Psychische Belastungen am Arbeitsplatz. Die Gefährdungsbeurteilung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1031125

Comments

  • No comments yet.
Look inside the ebook
Title: Psychische Belastungen am Arbeitsplatz. Die Gefährdungsbeurteilung



Upload papers

Your term paper / thesis:

- Publication as eBook and book
- High royalties for the sales
- Completely free - with ISBN
- It only takes five minutes
- Every paper finds readers

Publish now - it's free