Das preußische Krönungsprojekt von 1701 und seine Realisierung. Die europäische Monarchisierung


Dossier / Travail de Séminaire, 1997

18 Pages, Note: 1,7


Extrait


INHALTSVERZEICHNIS:

I. Einleitung

A. Verhandlungen um die Königskrone.
1. Die europäische ‘Monarchisierung’
2. Rechtfertigungsversuche einer Königskrone
2.1 Rechtfertigungsansatz von Ludewig..
2.2 Rechtfertigungsansatz von Leibniz..
3. Der Krontraktat vom 16.11

B. Die Königskrönung
1. Krönungsvorbereitungen
2. Krönungszeremoniell..
2.1 Krönung
2.2 Salbung
3. Stiftung des Schwarzen Adlerordens

C. Die Bedeutung der Königskrone

II. Literaturverzeichnis

I. Einleitung

Gegenstand der vorliegenden Untersuchung ist das Thema „Das preußische Königsprojekt von 1701 und seine Realisierung“, eine Thematik, die von den Historikern ambivalent behandelt wurde.

Zum einen dient das Krönungsdatum des 18. Januar 1701 mit Kronerwerb und der Übernahme von Name und Wappen als Beginn preußischer Geschichtsschreibung und somit als feste Größe einer Periodisierung preußischer Geschichte.

Zum anderen erfuhren Königskrönung und die Person Friedrichs III./I. lange eine überwiegend negative und abwertende Darstellung.1

Vor diesem Hintergrund soll im folgenden versucht werden, das teilweise negative Urteil, vor allem des ‘Verursachers’ Friedrichs II., sowie der ihm darin gefolgten Historiker zu revidieren und zu zeigen, daß die Bestrebungen Friedrichs III. nicht isoliert und reduziert auf Person und äußeren Glanz betrachtet werden dürfen, sondern, daß gerade in der Zeit des höfischen Absolutismus Fragen der Standeserhöhung und ein Streben nach größtmöglicher Souveränität eine wesentliche Rolle spielten.

Diesen Fragen versucht die vorliegende Arbeit Rechnung zu tragen und gliedert sich in die drei große Themenfelder Verhandlungen um die Königskrone, Königskrönung und Bedeutung der Krone.

Dabei soll dem zeittypischen Streben der europäischen Monarchen nach Kronen und Standeserhöhungen am Anfang der Untersuchung besonders Rechnung getragen werden.

Mit dem als Fazit gestalteten dritten Teil der Arbeit, der Bedeutung der Krone, soll schließlich der Bogen dieser Arbeit zu den eingangs aufgeworfenen Fragen gespannt werden.

Die Untersuchungen zur preußischen Königskrönung erfuhren nicht zuletzt durch das ‘Preußenjahr’ von 1981 und die Arbeiten von Duchhardt und Baumgart2 wichtige neue Impulse.

Dennoch sei an dieser Stelle auf die älteren Arbeiten von Otto Hintze und Carl Hinrichs3 verwiesen, die sich als Vertreter der älteren Literatur beide differenzierter als ihre Zeitgenossen zur Thematik geäußert haben.im Besonders verwiesen sei an dieser Stelle auf die von Hinrichs gesetzten neuen Akzente, die immer noch von großer Aktualität sind.

Es erscheint daher gerechtfertigt, diese Arbeiten in die vorliegende Untersuchung mit einzubeziehen.

A. Verhandlungen um die Königskrone

Die Bestrebungen Friedrichs III. um eine Königskrone reichen, Annahmen zufolge4, bis zu seinem Regierungsantritt 1688 zurück. Ob diese Bestrebungen nun wirklich, wie angenommen wird, politische Leitidee Friedrichs waren oder vielmehr das oft zitierte ‘Schlüsselerlebnis’ auf dem Rijswijker Friedenskongreß von 1697 den Auslöser dafür bildete, sei dahingestellt. Bei diesem Kongreß erfuhr Friedrich III. eine starke Kränkung, da man Brandenburg, obgleich es die große Allianz im Pfälzischen Krieg unterstützte5, nicht zu den Beratungen zuließ.6

Was es bedeutete, nur eine Hilfsmacht zu sein, wurde Friedrich in Rijswijk augenscheinlich.

Ein stetes Streben nach Erhöhungen des eigenen Ranges und einer damit einhergehenden höheren Stellung war aber im Europa des ausgehenden 17. Jahrhunderts keine Seltenheit, vor allem, als durch die europäischen Friedenskongresse generell offenkundig wurde, daß das Prinzip des Vorrangs der Kronen vor das der Gleichheitsmaxime der Völkerrechtstheorie immer noch Gültigkeit besaß.7

1. Die europäische ‘Monarchisierung’

Damit verbunden setzte eine regelrechte ‘Monarchisierungswelle’ in Europa ein. Sie macht deutlich, daß Friedrichs Bemühungen um eine Königskrone keinesfalls ein Sonderweg in der Geschichte waren.

Den Auftakt bildete u. a. die nichtmonarchische Staatenwelt Italiens mit dem Großherzog von Toskana, der 1691 den Titel einer ‘Königlichen Hoheit’ verliehen bekam. Ihm folgte zwei Jahre später der Herzog von Savoyen mit dem gleichen Prädikat.8

Noch wichtiger als diese beiden Standeserhöhungen waren im Hinblick auf Brandenburg die Veränderungen in Hannover und Sachsen. Hannover war 1692 mit Preußen im Rang eines Kurfürstentums gleichgezogen und erhielt die 9. Kur im Reich. August der Starke hatte um den Preis einer Konversion zum Katholizismus 1697 die polnische Königskrone errungen und regierte als August II. Sachsen und Polen in Personalunion.9

Der beherrschende Einfluß Brandenburgs in Nord- und Mitteldeutschland schien gefährdet, zumal Hannover seit 1688 auch Absichten auf den englischen Thron hegte.10

Brandenburg wäre zwischen diesen beiden Staaten auf kurz oder lang zur Bedeutungslosigkeit herabgesunken. Für Friedrich bestand daher akuter Handlungsbedarf.

Im Verlangen einer Standeserhöhung wurde Friedrich durch den bayerischen Kurfürsten Max Emanuel unterstützt, der ebenfalls und im Verlangen nach der spanischen Königskrone nach einer Rangerhöhung strebte. 1696 hatte er mit Friedrich III. einen Vertrag geschlossen, in dem sich beide gegenseitige Unterstützung beim Erwerb einer Königskrone zusicherten.11

Weder Bayern, noch Brandenburg wollten hinter Sachsen zurückstehen und gerade die Königswürde Augusts des Starken, so wird angenommen, sei für Friedrich letztlich Entschluß gewesen, es Sachsen gleichzutun.12

Wie auch immer, allen Herrschern war ein Drängen nach verstärkten Vorrechten im Zeremoniell des diplomatischen Verkehrs und der Kongresse gemein. Sie strebten in einem verstärkten politischen Existenzkampf nach Gleichberechtigung und Souveränität.13

2. Rechtfertigungsversuche einer Königskrone

Erste Verhandlungen Brandenburgs mit der Wiener Hofburg reichen bis 1690 zurück.14 Sie hatten aber wenig Erfolg, da der Premierminister von Danckelmann dem Projekt seines Herrn, wohl aus Sorge um die maroden Staatsfinanzen, wenig Verständnis entgegenbrachte.15 Nicht zuletzt deshalb war ein rasches Scheitern vorprogrammiert. Allerdings erhielt Friedrich 1695 vom Kaiser den Titel eines Herzogs in Preußen zugestanden, was als verheißungsvolles Zeichen im Hinblick auf die preußische Königswürde gewertet wurde.16

Erst mit dem Instrument des unter dem Nachfolger Danckelmanns, Kolbe von Wartenberg, geschaffenen ‘Dignitätsconseils’ als engstem und geheimsten Beratungskollegium17 wurde die Arbeit am Krönungsprojekt intensiviert.

Ein Jahr nach der polnisch-sächsischen Königsproklamation, 1698, wurden die Verhandlungen mit der Hofburg wieder aufgenommen, nachdem sie 1697, wohl nicht zuletzt wegen der Ereignisse in Rijswijk, vorübergehend abgebrochen worden waren.18

Erst mit der Beauftragung der Räte Friedrichs von 1699, ihre jeweilige Ansicht zum Königsprojekt darzulegen, kommt aber in Berlin Bewegung in die Angelegenheit. Die Stellungnahmen ergaben folgendes Bild:

Paul von Fuchs, der dem Projekt kritisch und den Realisierungsmöglichkeiten gegenüber fragend eingestellt war, riet Friedrich, daß er sich von seinen Untertanen zum König ausrufen lassen und vom Kaiser in seiner neuen Stellung bestätigen lassen sollte.19

Bartholdi war der Ansicht, daß der Kurfürst keinen Titel benötige, da er faktisch die Macht besitze. Nur Ilgen beließ es beim Abwägen der Vor- und Nachteile.20 Die Stellungnahmen haben indes nichts an der Meinung des Kurfürsten ändern mögen.21 Nach Friedrichs Ansicht war der Kaiser in das Königsprojekt auf jeden Fall miteinzubeziehen.

Einzig die Frage, ob der Kaiser das neue Königtum kreieren oder lediglich anerkennen/agnoszieren solle, blieb Streitpunkt.

Bartholdi hatte in seiner als Denkschrift verfaßten Stellungnahme auf das kaiserliche Vorrecht der Königskreation hingewiesen.22

2.1 Rechtfertigungsansatz von Ludewig

Dem widersprach noch im Frühjahr/Frühsommer 1700 der für den brandenburgischen Hof als Gutachter tätige hallesche Staatsrechtler Johann Peter Ludewig mit dem Hinweis auf die Bodinsche Souveränitätslehre.

Hiernach sind allein Gott und das Volk berechtigt eine Königswürde zu verleihen.23

Nach dieser Lehre hätte Friedrich als Souverän, weder auf den Kaiser, noch den Papst, noch auf die Stände hören müssen, sondern allein auf Gott, die natürlichen Regeln der Gerechtigkeit und die Grundgesetze des Staates.24

Die Stützung auf Bodin hatte jedoch den entscheidenden Fehler, daß Bodin es offenließ, wem die absolute Souveränität gebührte - dem Volk, dem Adel oder dem Monarchen. Noch dazu war sie auf die konkrete französische Situation bezogen.25

Diese Kritikpunkte waren auch den Gegnern dieser von Ludewig, weitgehend auf Bodin gestützten Argumentation bekannt.

Zudem war Friedrich als Kurfürst faktisch mit Kaiser und Reich verbunden, was ihn allerdings nicht hinderte, sein Projekt weiterzuverfolgen.

Er ist darin Vertreter seiner Zeit, der Zeit des Fürstenabsolutismus und sicher war ihm bei seinem Vorgehen, dasjenige Augusts des Starken und der Erwerbung der polnischen Königskrone gegenwärtig.26

Hinter August zurückstehen und seinen Einfluß schwinden zu sehen mochte er jedenfalls nicht.

2.2 Rechtfertigungsansatz von Leibniz

Während Ludewig aber die Begründungen der Räte kaum wissenschaftlich vertiefen konnte und für ihn die Gemeinschaftsordnung der christlichen Welt keine Gültigkeit besaß, argumentierte Leibniz gerade in diese Richtung.

Er sah in der Errichtung des preußischen Königtums die Chance für den Kaiser, seine Autorität und Würde zu bekräftigen. Titel und Würde sollten nicht bloß leere Begriffe, sondern gemäß dem Barockzeitalter, in ihrem vollen Gehalt begriffen werden können.27

Nach diesem integrativen und weitsichtigeren Ansatz, der den Kaiser in seiner Würde nicht angreift, sondern seine herausragende Stellung bekräftigt, wären die Verhandlungen um die preußische Krone wesentlich diplomatischer geführt worden, als durch das Festhalten an Bodin.

So aber trug Bartholdi vor der kaiserlichen Konferenz in Wien vor, daß der kaiserliche Konsens zur Königswürde gar nicht einzuholen sei, da Friedrich in Preußen souveräner Herr sei.28

Gleichwohl wollte man den Wiener Hof nicht vollständig verprellen, als man der traditionsbewußten Wiener Hofburg anbot, gemäß einem alten Reservatrecht von Kaiser und Papst und im Rahmen kaiserlicher Machtvollkommenheit, eine neue Königswürde zu kreieren oder aber anzuerkennen/agnoszieren.29

Kaiser Leopold aber wollte von einem neuen ‘Vandalenkönig an der Ostsee’ nichts wissen, da er den Einfluß eines protestantischen Fürsten im Reich nicht noch vergrößern wollte.30

Carl Hinrichs hat diesem Einfluß große Tragweite beigemessen, als er erklärte, daß Friedrichs Lieblingsgedanke darin bestand, ein deutsches Staatskirchentum nach anglikanischem Vorbild zu errichten und darin die protestantischen Verhältnisse zu vereinigen.

Ob sich darin ein Führungsanspruch zwischen katholisch-habsburgischer Seite bzw. protestantisch-preußischer Seite ankündigte31 ist allerdings fraglich.

Dennoch wurden die Verhandlungen, nicht zuletzt wegen der angespannten politischen Lage in Europa, fortgeführt. Neben der Zuspitzung des bourbonisch-habsburgischen Konfliktes um die spanische Erbfolge bahnte sich fast gleichzeitig der Ausbruch des zweiten Nordischen Krieges an, der Brandenburg zu einem begehrten Bündnispartner, auch für Österreich, werden ließ.32

Ganz sicher liegt darin auch ein Grund für die immer fruchtbareren Verhandlungen der Brandenburger mit dem Wiener Hof.

Auch die Tatsache, daß man dort auf eine Kreation wert legte und sich mit der Verschlechterung der politischen Lage plötzlich mit einer Agnoszierung zufrieden gab33, weist auf die Schlüsselstellung Brandenburgs als möglichen Bündnispartner hin.

Indiz für den Verlauf der Gespräche war der Zustand Karls II. von Spanien. Hiernach wurden die Verhandlungen intensiviert und zügig weitergeführt, wenn es dem Patienten schlechter ging oder sie stockten, wenn es ihm besser wurde.34

Die Konfessionsfrage spielte daneben aber auch keine geringe Rolle. Das Stichwort lautete Konversion. Noch im Herbst 1700 fertigte der Jesuitenpater Vota für den Berliner Ministerrat eine Denkschrift, in der die Vorteile einer Freundschaft des Papstes für die Anerkennung einer preußischen Königswürde dargelegt wurden. Darin wurde auch auf ein mögliches katholisches preußisches Kaisertum, im Falle der Vakanz hingewiesen.35

[...]


1 Vgl. Peter Baumgart, Die preußische Königskrönung von 1701, das Reich und die europäische Politik, in: Neue Forschungen zur Brandenburg-Preußischen Geschichte 7 (1987), S. 65. Nachfolgend zitiert: Baumgart, Königskrönung.

2 Heinz Duchhardt, Die preußische Königskrönung von 1701. Ein europäisches Modell?, in: Ders. (Hrsg.), Herrscherweihe und Königskrönung im frühneuzeitlichen Europa, Wiesbaden 1983, S. 82-95. Nachfolgend zitiert: Duchhardt, Königskrönung. Baumgart, Königskrönung.

3 Otto Hintze, Die Hohenzollern und ihr Werk, Berlin 1916. Carl Hinrichs, König Friedrich I. von Preußen. Die geistige und politische Bedeutung seiner Regierung, in: Ders. (Hrsg.), Preußen als historisches Problem, Berlin 1964, S. 253-271. (Aufsatz von 1944, H. E.)

4 Hintze, a. a. O., S. 260. Ihm folgend: Baumgart, Königskrönung, S. 67. Danach war die Königskrone polit. Leitidee Friedrichs.

5 Brandenburg unterstützte die große Allianz, bestehend aus den Generalstaaten, England, Österreich und Spanien im Pfälzischen Krieg (1688-1697) im Kampf gegen Frankreich

6 Vgl. Ingrid Mittenzwei; Erika Herzfeld, Brandenburg-Preußen 1648-1789. Das Zeitalter des Absolutismus in Text und Bild, Berlin (Ost) 1988, S. 155. Im Gegensatz zu dieser offenen, von vielen Anwesenden wahrgenommenen Kränkung, wurde Brandenburg ein Jahr zuvor, 1696, in Verhandlungen mit Wilhelm III. von Oranien, bereits eine Zurücksetzung zuteil. Friedrich sollte sich mit einem Holzstuhl begnügen, während Wilhelm als König ein Armlehnstuhl zur Verfügung stand. Nach Friedrichs Protest wurde die Audienz stehend abgehalten.

7 Vgl. Duchhardt, Königskrönung, S. 82. Auch: Baumgart, Königskrönung, S. 70. Die zur Zeit der Friedenskongresse aktuelle - von Grotius u. a. neu entwickelte - Völkerrechtslehre ging von der Gleichheit der souveränen Staaten aus.

8 Vgl. Duchhardt, Königskrönung, S. 82f.

9 Gleichzeitig hat August den Königstitel auch für die sächs. Erblande eingeführt und seinem Sohn den Titel gesichert. Vgl. Walther Hubatsch, Grundlinien preußischer Geschichte. Königtum und Staatsgestaltung 1701-1871, 3. Aufl., Darmstadt 1988, S. 1.

10 Vgl. Hinrichs, a. a. O., S. 258. Diese konkrete Thronabsicht erfüllte sich 1714.

11 Hans Rall; Gerhard Hojer, Kurfürst Max Emanuel, der „Blaue Kurfürst“, München, Zürich 1979, S. 38, 49.

12 Mittenzwei; Herzfeld, a. a. O., S. 158. Hiernach gab es für Friedrich kein Halten mehr, als sich Sachsen und Polen zur Personalunion verbanden.

13 Hinrichs, a. a. O., S. 258.

14 Hintze, a. a. O., S. 261.

15 Baumgart, Königskrönung, S. 68.

16 Hintze, a. a. O., S. 261.

17 Ebd., S. 68. Ihm gehörten äußerst wenige Mitglieder an, u. a.: Paul von Fuchs, Heinrich Rüdiger von Ilgen u. Christian Friedrich Freiherr von Bartholdi.

18 Vgl. L. u. M. Frey, Friedrich I. Preußens erster König. Graz, Wien, Köln 1984, S. 65. Grund für den Abbruch der diplomatischen Beziehungen war die Tatsache, daß Friedrich in Rijswijk für seine im Pfälzischen Krieg geleisteten Hilfen keine Entschädigung zugestanden bekam.

19 Heinz Duchhardt, Das preußische Königtum von 1701 und der Kaiser, in: Festschrift für Eberhard Kessel, hrsgg. von H. Duchhardt u. M. Schlenke, München 1982, S. 93. (Nachfolgend zitiert: Duchhardt, Königtum)

20 Frey, a. a. O., S. 65.

21 In diesem Zusammenhang hat sich der Antwortbrief Friedrichs auf die Fuchsche Stellungnahme von 1699 erhalten, abgedruckt bei Eduard Heyck, Friedrich I. und die Begründung des preußischen Königtums, Bielefeld, Leipzig, 1901, Dokument zwischen S. 32/33: „Andtwohrt auf denen puncten oder aufsatz des von Fuchs wegen der Königlichen würde. pag. 2. Weil die sache nicht unmöglich ist auch niemand dadurch geschadet hingegen aber die Ehre und der Nutzen meines Hauses sehr dadurch befordert wirdt, So kan mich niemandt verdencken wan ich mich bemühe darunter je ehr je lieber zum zweck zu kommen pag. 3. Wan ich alles habe was zur Königlichen würde gehöret auch noch mehr als andere Könige warumb soll ich dann auch nicht trachten den Nahmen eines Königs zu erlangen,(...)pag. 16. Ich glaube daß es jetzo mehr als jemahlen zeit sey die Sache mit dem Keyser vohrzunehmen, dan derselbe ist alt und meinem Hause wegen vieler Ihm geleistete Dienste Gewogener als vielleicht der Römische König nicht sein wirdt. Er hat auch meine assistens in der Spanischen succession nöthig(...).“

22 Duchhardt, Königtum, S. 93.

23 Ebda., S. 94.

24 Prodromos Dagtoglou, Souveränität. Evang. Staatslexikon, Bd. II, 3., neubearb. Aufl. Stuttgart 1987, Sp. 3155f. Nach Bodins Souveränitätslehre handelt der Souverän ohne die Zustimmung eines Größeren, Gleichen oder Kleineren und ist nur göttl. Recht, Naturrecht und den allen Völkern gemeinsamen Gesetzen unterworfen.

25 Alexander Schwan, Politische Theorien des Rationalismus und der Aufklärung, in: Hans-Joachim Lieber (Hrsg.), Politische Theorien von der Antike bis zur Gegenwart, 2., durchges. Aufl., Bonn 1993, S. 170.

26 Theodor Schieder, Die preußische Königskrönung von 1701 in der politischen Ideengeschichte, in: Ders. (Hrsg.), Begegnungen mit der Geschichte, Göttingen 1962, S. 186.

27 Schieder, a. a. O., S. 188f.

28 Heinz Duchhardt, Protestantisches Kaisertum und Altes Reich, Wiesbaden 1977, S. 242. (Zitiert: Duchhardt, Kaisertum)

29 Baumgart, Königskrönung, S. 72. Allerdings lag, lt. Duchhardt, Königtum, S. 96 in Brandenburg von Anfang an eine deutliche Tendenz zur bloßen Agnoszierung vor.

30 Frey, a. a. O., S. 68. Auch: Hintze, a. a. O., S. 262. Dem Kaiser erschien es als eine Art von Sakrileg einem ketzerischen Fürsten zur Königswürde zu verhelfen, da damit ein Akt religiöser Weihe verbunden war.

31 Hinrichs, a. a. O., S. 260.

32 Peter Baumgart, Grundzüge des preußischen Absolutismus, in: Manfred Schlenke (Hrsg.), Preußische Geschichte. Eine Bilanz in Daten und Deutungen. 2., durchges. Aufl., Freiburg/Br., Würzburg 1991, S. 151. (Zitiert: Baumgart, Grundzüge)

33 Duchhardt, Königtum, S. 96f. Hiernach wurde an einer Königskreation nur bis Mitte September 1700 festgehalten, danach habe sich die Hofburg mit einer Kompromißformel begnügt.

34 Siegfried Fischer-Fabian, Preußens Gloria. Der Aufstieg eines Staates, Locarno 1979, S. 27.

35 Duchhardt, Kaisertum, S. 244. Durch die Denkschrift „Betrachtungen über die Krone und die königliche Würde, welche dem Kurfürsten von Brandenburg und seinem durchlauchtigsten mächtigen Hause zukommt“ sollte Friedrich zur kath. Konfession zurückkehren, um so die Würde zu erreichen.

Fin de l'extrait de 18 pages

Résumé des informations

Titre
Das preußische Krönungsprojekt von 1701 und seine Realisierung. Die europäische Monarchisierung
Université
http://www.uni-jena.de/  (Historisches Institut)
Cours
Hauptseminar „Der Aufstieg Brandenburg-Preußens zur europäischen Großmacht.“
Note
1,7
Auteur
Année
1997
Pages
18
N° de catalogue
V1031987
ISBN (ebook)
9783346455222
ISBN (Livre)
9783346455239
Langue
allemand
Mots clés
Preußen, Krönung, 1701, Königsberg, Friedrich I.
Citation du texte
Hartmut Ellrich (Auteur), 1997, Das preußische Krönungsprojekt von 1701 und seine Realisierung. Die europäische Monarchisierung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1031987

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