Im Rahmen dieser Arbeit soll die Entwicklung der Abkehr vom Aktengeheimnis in der deutschen Verwaltung und die Entstehung des Rechts auf Verbraucherinformation in Deutschland dargestellt werden. Die unterschiedlichen Interessen der Verbraucher, Interessenverbände und Lebensmittelunternehmer als Beteiligte im Umfeld des Rechts auf Verbraucherinformation und die sich zwischen allen Fronten wiederfindende Lebensmittelüberwachungsbehörde werden herausgearbeitet. Die unterschiedlichen Normen der behördlichen Öffentlichkeitsinformation im Lebensmittelrecht werden dargestellt, wobei der Hintergrund und die Entstehungsgeschichte des § 40 Abs. 1a LFGB beleuchtet und Bezüge zu den Regelungen des Verbraucherinformationsgesetzes hergestellt werden. Am Ende der Arbeit soll die Frage beantwortet werden:
Ist der § 40 Abs.1a Nr.3 des Lebensmittel und Futtermittelgesetzbuches ein geeignetes Instrument zur Verbraucherinformation?
Am 1. September 2012 ist das Gesetz zur Änderung des Rechts der Verbraucherinformation in Kraft getreten. Hierdurch wurde § 40 Abs. 1a in das seit 2005 geltende Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch - LFGB eingefügt. Hintergrund ist die Absicht des Gesetzgebers eine Verbesserung des Verbraucherinformationsrechts und eine schnelle und unbürokratische Auskunftserteilung durch die Behörden über den hinreichend begründeten Verdacht eines Verstoßes gegen Vorschriften im Anwendungsbereich des LFGB, die dem Schutz der Verbraucher oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen zu erreichen und die informationellen Grundlagen von Konsumentscheidungen des Verbrauchers verändern.
Die Information des Verbrauchers muss auf einem produktbezogenen Verstoß beruhen. Dieser Verstoß darf nicht unerheblich sein oder es muss sich um einen Wiederholungsverstoß handeln. Ergänzend ist in beiden Fällen eine Bußgelderwartung von mindestens 350 € notwendig. Beanstandungen allgemeiner unhygienischer Zustände ohne konkreten Produktbezug, die im Rahmen lebensmittelrechtlicher Betriebskontrollen festgestellt werden, fallen hingegen nicht unter die Anwendung des § 40 1a Nr. 3 LFGB, selbst wenn es sich um nicht unerhebliche oder wiederholte Verstöße gegen Vorschriften, die der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen, handelt.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Das Recht auf Verbraucherinformation
- Der Transparenzgrundsatz
- Die Beteiligten im Umfeld der Verbraucherinformation
- Die Verbraucher
- Die Interessensvertretungen von Verbrauchern und Wirtschaft
- Der Lebensmittelunternehmer
- Die Lebensmittelüberwachungsbehörden
- Information der Öffentlichkeit im Lebensmittelrecht
- Antragsunabhängige Informationstätigkeit
- Unionsrechtliche Normen
- Bundesrechtliche Normen
- Landesrechtliche Normen Baden-Württemberg
- Antragsabhängige Information der Öffentlichkeit
- Unionsrechtliche Normen
- Bundesrechtliche Normen
- Landesrechtliche Normen Baden-Württemberg
- Antragsunabhängige Informationstätigkeit
- Der § 40 1 a LFBG – Entstehung und Zielsetzung
- Gesetz zur Neuordnung des Lebensmittel- und des Futtermittelgesetzbuches vom 1. September 2005
- Regelungsinhalt
- Hintergrund der Regelung
- Ziele der Regelung
- Gesetz zur Neuregelung des Rechts auf Verbraucherinformation vom 5. November 2007
- Regelungsinhalt
- Hintergrund der Regelung
- Ziele der Regelung
- Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches vom 29. Juni 2009
- Regelungsinhalt
- Hintergrund der Regelung
- Ziele der Regelung
- Zweites Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften vom 27. Juli 2011
- Regelungsinhalt
- Hintergrund der Regelung
- Ziele der Regelung
- Gesetz zur Änderung des Rechts der Verbraucherinformation vom 15. März 2012
- Regelungsinhalt
- Hintergrund der Regelung
- Ziele der Regelung
- Erstes Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches vom 24. April 2019
- Regelungsinhalt
- Hintergrund der Regelung
- Ziele der Regelung
- Gesetz zur Neuordnung des Lebensmittel- und des Futtermittelgesetzbuches vom 1. September 2005
- Information der Öffentlichkeit gemäß § 40 Abs. 1 a Nr. 3 LFBG
- Voraussetzungen für die Information der Öffentlichkeit
- Rechtsgrundlagen
- Der Verstoßverdacht
- Verstoß in nicht unerheblichem Ausmaß oder Wiederholungsverstoß
- Ordnungswidrigkeitentatbestand
- Der Lebensmittelbezug
- Nennung des Lebensmittelunternehmers
- Unverzüglichkeit der Informationshandlung
- Bußgeldhöhe und Bußgeldprognose
- Die Anwendung des § 40 Abs. 1 a Nr. 3 LFBG
- Beispiel A – Verstoß gegen Hygienevorschriften
- Beispiel B - Verbrauchertäuschung
- Beispiel C – Nicht sicheres Lebensmittel
- Voraussetzungen für die Information der Öffentlichkeit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Masterarbeit analysiert die rechtlichen Grundlagen und die praktische Anwendung des § 40 Abs. 1a Nr. 3 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB). Sie untersucht, ob dieser Paragraph als geeignetes Instrument zur Verbraucherinformation im Lebensmittelrecht dienen kann.
- Das Recht auf Verbraucherinformation im Lebensmittelrecht
- Die Rolle des § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFBG in der Informationskette
- Voraussetzungen für die Information der Öffentlichkeit gemäß § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFBG
- Die Anwendung des § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFBG in der Praxis
- Bewertung der Wirksamkeit des § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFBG als Instrument der Verbraucherinformation
Zusammenfassung der Kapitel
- Kapitel 1: Einleitung
Dieses Kapitel führt in die Thematik der Verbraucherinformation im Lebensmittelrecht ein und erläutert die Relevanz des § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFBG. Es wird die Forschungsfrage formuliert und die methodische Vorgehensweise der Arbeit beschrieben.
- Kapitel 2: Das Recht auf Verbraucherinformation
Dieses Kapitel beleuchtet das Recht auf Verbraucherinformation im Lebensmittelrecht. Es untersucht den Transparenzgrundsatz und die verschiedenen Akteure im Umfeld der Verbraucherinformation, wie z.B. Verbraucher, Interessensvertretungen, Lebensmittelunternehmer und Lebensmittelüberwachungsbehörden.
- Kapitel 3: Information der Öffentlichkeit im Lebensmittelrecht
Dieses Kapitel analysiert die rechtlichen Grundlagen der Information der Öffentlichkeit im Lebensmittelrecht. Es unterscheidet zwischen antragsunabhängiger und antragsabhängiger Informationstätigkeit und beleuchtet die entsprechenden Normen auf Unions-, Bundes- und Landesebene.
- Kapitel 4: Der § 40 1 a LFBG – Entstehung und Zielsetzung
Dieses Kapitel beschäftigt sich mit der Entstehung und Zielsetzung des § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFBG. Es analysiert die verschiedenen Gesetzesänderungen, die zu der aktuellen Fassung des Paragraphen geführt haben, und untersucht die zugrundeliegenden Ziele der Regelung.
- Kapitel 5: Information der Öffentlichkeit gemäß § 40 Abs. 1 a Nr. 3 LFBG
Dieses Kapitel untersucht die Voraussetzungen für die Information der Öffentlichkeit gemäß § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFBG. Es analysiert die einzelnen Voraussetzungen, wie z.B. den Verstoßverdacht, das Ausmaß des Verstoßes, den Lebensmittelbezug und die Unverzüglichkeit der Informationshandlung. Außerdem wird die Bußgeldhöhe und Bußgeldprognose im Zusammenhang mit dem Paragraphen betrachtet.
Schlüsselwörter
Verbraucherinformation, Lebensmittelrecht, § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFBG, Transparenz, Lebensmittelsicherheit, Lebensmittelunternehmer, Lebensmittelüberwachungsbehörden, Bußgeld, Ordnungswidrigkeit, Verbraucherrechte.
- Citar trabajo
- Dr. Ulrich Karl Koepsel (Autor), 2020, Information der Öffentlichkeit im Lebensmittelrecht, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1034983