Absetzung des Kaisers Friedrich II. durch Papst Innozenz IV. auf dem Ersten Konzil von Lyon im Jahre 1245


Trabajo Escrito, 2021

13 Páginas, Calificación: 1,7

Anónimo


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Hauptteil
2.0 Das Konzil von Lyon 1245
2.1 „bulla dispositionis Friderici II. imperatoris“
2.2 Leistung von Meineiden
2.3 Verletzung des Friedens zwischen Kirche und Staat
2.4 Verbrechen des Sakrilegs
2.5 Verdacht der Ketzerei
2.6 Bannspruch

3. Fazit

4. Quellen- und Literaturverzeichnis

1. Einleitung

„Wahrlich, ich sage euch: Was ihr auf Erden binden werdet, soll auch im Himmel gebunden sein, und was ihr auf Erden lösen werdet, soll auch im Himmel gelöst sein.“1

Diese Worte zitierte Papst Innozenz IV.2 auf dem Konzil von Lyon (1245), bevor er Friedrich II. mit dem Bannspruch alle Ehren und Würden des Kaiser- und Königsamtes entzog.

Der Konflikt zwischen Innozenz IV. und Friedrich II. (deutscher König und römischer Kaiser, 1212-1250) repräsentiert ein bereits bekanntes Thema: Die Zwei-Schwerter-Lehre3 als Begründung für das Verhältnis von Kirche und Staat.

Die Unstimmigkeiten zwischen Kaiser und Papst fanden ihren Höhepunkt mit dem vom Papst einberufenen Konzil von Lyon.

Dieser kurze Einblick soll als Grundlage für die Erörterung der folgenden Frage dienen:

Welche Vorwürfe erhob Papst Innozenz IV. gegen Friedrich II. auf dem Ersten Konzil von Lyon im Jahre 1245, welche Beweggründe veranlassten den Papst zu diesen Anklagepunkten?

Als Ausgangspunkt dienen hierbei zwei Quellentexte: die Bannsentenz gegen Friedrich und eine Darstellung des Matthaeus Paris über den Verlauf des Konzils von Lyon.4

Die Bannsentenz liefert mit der Aufführung der Anklagepunkte die Grundlage für die Erörterung. Diese werden im Einzelnen untersucht.

Der Bericht von Matthaeus von Paris stellt zwar keinen Zeugenbericht dar, doch gilt er als einer der ausführlichsten Überlieferungen. Paris Ausführungen beruhen wohlmöglich auf den Aussagen von englischen Teilnehmern des Konzils.5 Es muss jedoch berücksichtigt werden, dass er aus der Sicht eines Benediktiners schrieb und sich oft gegen die Kurie aussprach.6 Weiterhin wirken die Schilderungen von Paris als fließendes Gespräch, denn er separiert die einzelnen Verhandlungstage nicht voneinander.7

Betrachtet man den Forschungsstand so kann festgehalten werden, dass das Konzil von Lyon ein „sorgfältig inszeniertes rechtsförmiges Verfahren“ gewesen sein muss. Der Papst strebte eine Absetzung mit großer Tragweite und vielen Zeugen an.8

Widersprüchlich scheinen mir jedoch die Darstellungen über die Tatbestände, die zur Absetzung des Kaisers führten. Weiterhin ist unklar, warum der Papst solch Fülle an Anklagepunkten auflistete und wie er diese zu legitimieren versuchte.

2.0 Das Konzil von Lyon 1245

Innozenz IV. berief am 3. Januar 1245 das Konzil in der Stadt Lyon zusammen.9 Dabei wählte der Papst diesen Austragungsort ganz bewusst, denn das Gebiet befand sich im Einflussbereich des französischen Königs und somit außerhalb von Friedrichs Machtbereich.10 Unter den Teilnehmern befanden sich die obersten Ränge der Kirche und die Gesandten des Kaisers.11 Darunter war Thaddaeus von Suessa als Vertreter von Kaiser Friedrich II. angereist. Dieser wird von Paris als „außergewöhnlich beredter Mann, Ritter und Lehrer der Rechte und Großhofrichter des Kaisers“ beschrieben.12

Das Erste Konzil von Lyon teilte sich in drei Hauptsitzungen: 28. Juni 1245, 5. Juli 1245 und 17. Juli 1245. Auf dem Konzil sollten für fünf Probleme Lösungen gefunden werden. Der Verfall kirchlicher Zucht, die Not des Heiligen Landes, das Schisma der Griechen und das Mongolenproblem werden in den folgenden Ausarbeitungen nicht näher betrachtet. Im Vordergrund steht das Problem der Verfolgung der Kirche durch den Kaiser Friedrich II. und die daraus resultierende Absetzung des Kaisers am letzten Verhandlungstag.

Schlussendlich muss ebenfalls gesagt werden, dass das Konzil trotz Abwesenheit des Kaisers Friedrich II. abgehalten wurde.

2.1 „bulla dispositions Friderici II. imperatoris“

Die Absetzungssentenz des Lyoner Konzils kann semantisch in mehrere größere Abschnitte unterteilt werden. Dabei unterstrich Papst Innozenz IV. im ersten Teil seine Verantwortung für „die Erhaltung des Friedens in der Christenheit“, besonders im Hinblick auf die vorherrschenden Probleme mit Kaiser Friedrich II., der einen Frieden zwischen Staat und Kirche nicht ermöglichte.13 Die Eingangsfloskel „servus Servorum Dei“ weist noch einmal auf die Einsetzung des Papstes durch Gott hin.14 Daraufhin führt er sein wiederholtes Streben nach Annäherungen mit dem Kaiser an. Dem zweiten Teil sind die Anklagepunkte der Absetzungssentenz zu entnehmen: 1) Leistung von Meineiden/Eidbruch, 2) Verletzung des Friedens zwischen Staat und Kirche, 3) Verbrechen des Sakrilegs und 4) Verdacht der Ketzerei/Häresie. Der letzte Teil beinhaltet den Urteilsspruch durch den Papst.15

Diese sorgfältige Kategorisierung der Sünden in vier Tatbestände verfolgte der Papst, da zur Absetzung eines weltlichen Herrschers eine Vielzahl von Verletzungen des Rechts und Glaubens vorliegen mussten.16

Auffällig ist an dieser Stelle, dass zur Absetzung des Kaisers kein Konzil ausgetragen werden musste, denn der Papst allein - kraft seiner plenitudo potestatis - besaß die Rechte Friedrich II. abzusetzen.

Die zuvor genannte Kategorisierung, die Einberufung eines Konzils und somit die Anwesenheit vieler weltlicher und geistlicher Vertreter erwecken somit den Eindruck das Papst Innozenz IV. dieser Absetzung eine besondere Tragweite verschaffen wollte.17

2.2 Leistung von Meineiden

Als ersten Anklagepunkt führte Papst Innozenz IV. die Leistung von Meineiden an. Unter einem Meineid ist die Beschwörung von etwas Unwahrem zu verstehen.

In der Bannsentenz nahm er diesen Punkt an mehreren Stellen auf : „ Es ist ganz klar, daß er in mehreren Fällen einen Meineid geschworen hat. “ oder „ Oftmals hat er Meineide geleistet […].18

So soll sich Friedrich II. - in dreierlei Hinsicht - der Leistung von Meineiden als schuldig erwiesen haben: 1.) Leistung eines Lehneides vor seiner Kaiserkrönung, 2.) Wiederholung dieses Eides bei seiner Krönung zum Kaiser und 3.) Achtung der Ehren, Rechte und des Besitzes der römischen Kirche.

So leistete - hinsichtlich Punkt 1 und 2 - Friedrich II. eine Erklärung über die Unabhängigkeit Siziliens vom Reich gegenüber dem Papst Honorius III.19 Bei seiner Kaiserkrönung am 22. November 1220 wiederholte er diesen Lehnseid.

Wirft man einen Blick auf die Erklärung Friedrichs über die Unabhängigkeit Siziliens vom Reich, so wird deutlich, aus welchem Grund der Papst die Anklage des Meineides erhob:„Daher erklären wir durch dieses authentische Schriftstück, daß das Reich keinerlei Recht im Königreich Sizilien hat und wir auch durch das Kaisertum keinerlei Recht in ihm auf uns gekommen ist, sondern ausschließlich durch die Nachfolge unserer Mutter, die aus der Familie des Königs Siziliens stammt, die dieses Königreich (als Lehen) der römischen Kirche innehat. Auch wir haben es (als Lehen) inne und erkennen das Eigentumsrecht dieses Königreichs selbiger Kirche zu.“20

Der Papst sprach schlussendlich in seiner Bannsentenz von einem dritten Eidbruch. Wörtlich sind der Bannsentenz folgende Sätze zu entnehmen: „ Und als er dann später in Deutschland war, schwor er demselben Innozenz und nach dessen Tode unserem Vorgänger, dem Papst seligen Andenkens, Honorius, und seinen Nachfolgern und der römischen Kirche vor den Reichsfürsten und dem Adel, die Ehren und die Rechte und den Besitz der römischen Kirche nach bestem Können zu bewahren […].21

Hierbei scheint er mir auf die Goldbulle von Eger aus dem Jahr 1216 zu verweisen. Friedrich II. sprach sich gegenüber Papst Innozenz III. über den Verzicht der Rechte über das Königreich Sizilien aus. Er bezeichnete die Güter als Geschenk Gottes und garantierte dem Papst (Innozenz III.) Ehrerbietung und Ehrfurcht entgegen zu bringen.22

Den Berichten von Matthaeus Paris sind weniger konkrete Anschuldigungen des Papstes gegenüber Kaiser Friedrich zu entnehmen. Er schilderte lediglich mehrfache Eidbrüche unter „Mißachtung von Treu und Glauben“ und fügte die Verletzung von zahlreichen Verträgen und Versprechen an.23 Der Vertreter des Kaisers - Thaddaeus von Suessa - versuchte die Aussagen des Papstes mittels Vorlage von Briefen, die mit dem „goldenen Siegel des Kaisers versehen waren“ zu entkräften. Doch auch Paris urteilte, dass der Treubruch „offenbar von Seiten des Kaisers erfolgt zu sein“ schien.24

2.3 Verletzung des Friedens zwischen Staat und Kirche

Als zweiten Anklagepunkt führte Papst Innozenz IV. die leichtfertige Verletzung des Friedens zwischen Staat und Kirche auf. Es erfolgte ein Verweis auf die Bannung des Kaisers durch Papst Gregor IX. und den späteren Friedensschluss.

Um diesen Vorwurf verstehen zu können, ist es erforderlich einen Blick auf den Konflikt zwischen Gregor IX. und dem Kaiser Friedrich II. zu werfen.

Im Mittelpunkt der Politik von Gregor IX. stand das Zurückdrängen der staufischen Macht in Italien. Nach andauernden Konflikten erklärte der Papst (Gregor IX.) den Kaiser für wortbrüchig und exkommunizierte ihn am 29.09.1227 und wiederholte diese Exkommunikation feierlich am 23.03.1228.25

Der Papst verwies somit konkret auf den Frieden von San Germano aus dem Jahr 1230. Friedrich gestand den päpstlichen Anhängern im Königreich Generalamnestie zu, versprach Entschädigungen für die enteigneten Körperschaften und Personen zu leisten, sowie eine Steuer- und Gerichtsfreiheit des Klerus und die Freiheit kirchlicher Wahlen. In einem Rundschreiben sprach er folgendermaßen über die Ereignisse: „ Wir haben also verziehen dem einzelnen im besonderen und allen im allgemeinen, die einst gegen uns dem höchsten Priester anhingen […].“

Am 23.7.1230 schwor der Kaiser diese Zusagen feierlich zu erfüllen und wurde im Gegenzug am 28.08.1230 von Papst Gregor IX. vom Bann gelöst.26

[...]


1 Mt 18,18; in: Evangelische Kirche in Deutschland (Hg.), Die Bibel nach der Übersetzung Martin Luthers, Bibeltext in der revidierten Fassung von 1984, Stuttgart 1999 - Nachdruck 2015.

2 Sinibaldo de Fieschi, Krönung: 28. Juni 1243; Roberg, B., Innozenz IV., in: Lexikon des Mittelalters, Bd. 5 (1991), S. 450.

3 Streitgegenstand: unmittelbare Auslieferung beider Schwerter direkt von Gott

4 Geschichte in Quellen-Mittelalter, hg. von Wolfgang Lautemann und Manfred Schlenke, München 1989.; Kaiser Friedrich II. - Leben und Persönlichkeit in Quellen des Mittelalters, hg. von Klaus van Eickels und Tania Büsch, Düsseldorf 2000.

5 Kaiser Friedrich II.- Leben und Persönlichkeit in Quellen des Mittelalters, hg. von Klaus van Eickels und Tania Büsch, übers. von Heinisch, Düsseldorf 2002, S. 401.

6 Paris trat im Jahre 1217 in das Benediktinerkloster St. Albans (England) ein; in: van Eickels/Büsch, S. 471.

7 Vgl., Folz, Ausgut, Kaiser Friedrich II. und Papst Innozenz IV.: ihr Kampf in den Jahren 1244 und 1245, Strassburg 1905, S. 43.

8 Vgl., Miethke, Jürgen/Bühler, Arnold, Kaiser und Papst im Konflikt - Zum Verhältnis von Staat und Kirche im späteren Mittelalter, Düsseldorf 1988, S. 30.

9 Vgl., Roberg, R., I. Konzil v. Lyon, in: Lexikon des Miitelalters, Bd. 6 (1993), S. 46.

10 Vgl., Kaiser Friedrich II. - Leben und Persönlichkeit in Quellen des Mittelalters, hg. von Klaus van Eickels und Tania Büsch, übers. von Heinisch, Düsseldorf 2002, S. 400.

11 Ebd., S. 401.

12 Ebd., S. 401.

13 Vgl., Wolter, Hans/Holstein, Henri, Lyon I/Lyon II, Mainz 1972, S.111.

14 Vgl., Geschichte in Quellen - Mittelalter, hg. von Wolfgang Lautemann und Manfred Schlenke, übers. von Lautemann, München 1989, S. 560.

15 Ebd., S. 560-561.

16 Vgl., Kempf, Friedrich, Die Absetzung Friedrichs II. im Lichte der Kanonistik, in: Vorträge und Forschungen: Probleme um Friedrich II., S. 346.

17 Ebd., S. 345.

18 Geschichte in Quellen - Mittelalter, hg. von Wolfgang Lautemann und Manfred Schlenke, übers. von Lautemann, München 1989, S. 561.

19 Honorius III.: Papst 1216 -1227, krönte 1220 Friedrich II. und seine Gemahlin Konstanze; in: Lautemann/Schlenke, S. 880.

20 Vgl., Kaiser Friedrich II. - Leben und Persönlichkeit in Quellen des Mittelalters, hg. von Klaus van Eickels und Tania Büsch, übers. von Heinisch, Düsseldorf 2002, S. 106-108.

21 Ebd., S. 561.

22 Ebd., S. 75.

23 Ebd., S. 402.

24 Ebd., S. 403.

25 Ebd., S. 146.

26 Ebd., S. 204 - 205.

Final del extracto de 13 páginas

Detalles

Título
Absetzung des Kaisers Friedrich II. durch Papst Innozenz IV. auf dem Ersten Konzil von Lyon im Jahre 1245
Universidad
Martin Luther University
Calificación
1,7
Año
2021
Páginas
13
No. de catálogo
V1040391
ISBN (Ebook)
9783346457264
ISBN (Libro)
9783346457271
Idioma
Alemán
Palabras clave
Kaiser, Kaiser Friedrich II, Papst Innozenz, Erstes Konzil von Lyon, Lyon, Kirche, Sakrileg, bulla dispositionis Friderici II. imperatoris, Konzil
Citar trabajo
Anónimo, 2021, Absetzung des Kaisers Friedrich II. durch Papst Innozenz IV. auf dem Ersten Konzil von Lyon im Jahre 1245, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1040391

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