Funktion und Grenzen der Erziehung bei Hobbes


Trabajo de Seminario, 1998

12 Páginas


Extracto


Gliederung:

1. Vorwort und Aufgabenstellung

2. Grundzüge der Hobbes’schen Anthropologie

3. Konstitution und Funktion des Hobbes’schen Staates 5

4. Aufgabe, Organisation und Funktion der Erziehung im Hobbes’schen Staat

5. Aufgabe der Erzieher/innen im Hobbes’schen Staat

6. Grenzen und Kritik des Hobbes’schen Erziehungskonzeptes

7. Erziehung - eine Wissenschaft?

8. Schlußbemerkung

Literaturangaben

1. Vorwort und Aufgabenstellung

Thomas Hobbes ist im 20. Jh. vornehmlich als Staatstheoretiker diskutiert worden. So verstand er sich in erster Linie wohl auch selber. Er ist der erste Philosoph, dem es gelang, einen Herrschaftsanspruch rechtlich zu legitimieren. Der Herrschaftsanspruch gründet auf einer Vertragstheorie, die, von metaphysischen Implikationen befreit, mit traditionellen Formen der Herrschaftslegitimation bricht. Diese leiteten sich aus Geburtsrechten und einem Standesdenken her, das, erkennt man seine theologische Verankerung und Ausrichtung nicht an, sich dem Vorwurf der Willkür nicht zu erwehren vermag. Für Hobbes, in frühen Jahren Sekretär Machiavellis und von diesem maßgeblich beeinflußt, ist aber das empirisch „Gegebene“, bzw. das Erfahrbare der allein maßgebende Bereich, über dessen Grenzen wissenschaftliches Denken nicht hinausgehen darf. Alle Bereiche seines philosophischen Denkens sind diesem streng empirischen Grundsatz verpflichtet.

So resultiert auch seine Lehre über die Natur des Menschen aus empirischen Beobachtungen des menschlichen Verhaltens und dessen Analyse. Die durch diese Methode gewonnene Theorie zur Natur des Menschen hat direkten Einfluß auf das Verständnis der Erziehung und welche Aufgabe und Funktion ihr zuzukommen hat. Jeder Erziehungsstil postuliert oder geht - wenn auch stillschweigend - von einer bestimmten Vorstellung dessen aus, was und / oder wie der Mensch ist, um sich zu legitimieren und den Wert seiner Theorie herausstellen zu können. Der Ausspruch „werde was du bist“, wenn auch zu einer geläufigen Phrase verkommen, bleibt doch ein, jedem Denken in Sachen Erziehung immanentes und unverzichtbares Moment. Selbst ein forderndes „Sollen“ ist gebunden an ein als positiv im Menschen Angelegtes, an das sich dieses „Sollen“ wendet.

Wie die Anthropologie Thomas Hobbes’ sich auf die Konzeption des Staates auswirkt und welche Konsequenzen dies für sein Verständnis der Erziehung hat, soll im folgenden herausgearbeitet werden.

2. Grundzüge der Hobbes’schen Anthropologie

Hobbes’ Lehre über den Menschen geht aus seiner materialistisch-physikalischen Ontologie hervor. In seiner „Lehre vom Körper“ (De Corpore) ist die Welt ein Körper. „Körper ist alles, was unabhängig von unserem Denken mit irgendeinem Teil des Raumes zusammenfällt “1 Körpern kommt nach Hobbes Bewegung zu. Die Bewegung der Körper ist bei ihm jedoch nicht wie bei Platon und Aristoteles dadurch bestimmt, daß sie auf ein Ziel hin gerichtet sind. Das teleologische Ordnungskonzept der antik-christlichen Tradition lehnt er ab. Anstelle der final gedachten Wirkursächlichkeit der Bewegung tritt das mechanistische Modell, nach dem jede Bewegung durch eine andere Bewegung hervorgebracht wird und mithin durch diese determiniert ist. In diesem Sinn ist Bewegung nicht (hierarchisch zum Guten hin verstandenes und somit bewertendes) Werden, sondern wertfreie Veränderung bestimmter Zustände der Materie. Der Mensch ist, wie alle anderen Dinge auch, nichts anderes als „matter in motion“2. Der Ursprung aller Vorstellungen und Gedanken ist die Empfindung. Empfindung selbst ist Ergebnis der Bewegung äußerer Objekte, die in den Sinnesorganen ebenfalls Bewegung bewirken. Die Bewegung im lebendigen Organismus Mensch oder Tier ist zunächst eine „aktio“, die von den Körpern ausgeht. Der Mensch oder das Tier ist in dieser Bewegung passiv. Die anfänglich affizierende Bewegung die das Subjekt erleidet wird im animalischen Lebewesen jedoch zu einem Steben. Dies Streben stellt als Reaktion auf das Bewegtwerden durch Sinneseindrücke fundamental ein Hin- oder Wegstreben (Appitite or Disire / Aversion) dar: Die Grundleidenschaften. Da der weit überwiegende Teil der Leidenschaften aus der jeweiligen Erfahrung der einzelnen Dinge und der Erprobung ihrer Wirkung hervorgeht, ist das, wonach ein Individuum strebt, für ein anderes Individuum nicht automatisch auch erstrebenswert. Menschen und Tiere streben nach Lust (Delight) und vermeiden Unlust (Displeasure). Lust ist somit die Erscheinung oder Empfindung von Gutem, Unlust die von Bösem. Der Prozeß der Abwägung, ob jemand bezüglich eines Dings Neigung oder Abneigung verspüren soll, heißt Überlegung. Überlegung ist somit auch eine Leidenschaft, da sie aus dem Prozeß des Abwägens von Neigung und Abneigung hervorgeht, deren Ursprung, wie der aller Leidenschaften, in der (sich bewegenden) Materie liegt. Die Neigung die am Schluß einer Überlegung überwiegt ist der Wille.

Aus der Analyse des menschlichen Individuums, in welcher Hobbes die Grundbedingungen menschlichen Lebens aufzeigt, geht sein mechanistisches Weltbild, das alle Bereiche des auf Materie beruhenden Seins bestimmt, am deutlichsten hervor. Nachdem er die menschlichen Leidenschaften und Triebe durch diese, das einzelne menschliche Individuum isoliert betrachtende Analyse abgeschlossen hat, versetzt Hobbes den Menschen in einen fiktiven Naturzustand. Mit diesem wird vor allem die Intention verfolgt, das Verhalten des Menschen zu rekonstruieren, der sich in einem vorstaatlichen, Zustand befindet und sich als soziales Wesen verhalten muß. Aufgrund der Leidenschaften und Triebe der Menschen und ihrer natürlichen Gleichheit ergeben sich im Naturzustand bei Hobbes drei hauptsächliche Konfliktursachen, die für das zwischenmenschliche Leben vornehmlich Bedeutung haben. Zunächst ist der Mensch im Naturzustand einer Situation der Konkurrenz (Competition) mit anderen Menschen ausgesetzt. Die Konkurrenz resultiert aus der Grenzenlosigkeit menschlichen Strebens, welches sich hierin vom tierischen Streben unterscheidet. Aufgrund der Tatsache, daß alle Menschen darauf aus sind, ihr angenehmes Leben zu sichern, weshalb jeder auf Erweiterung und Akkumulation seiner Macht bedacht ist, somit jedoch auch ständig mit der Möglichkeit von Übergriffen anderer rechnen muß, die ihrerseits die selbe Absicht verfolgen, entsteht notgedrungen Mißtrauen eines jeden gegenüber seines Nächsten. Die dritte Konfliktursache ergibt sich für Hobbes aus der Tatsache, daß sich die Menschen in einem beständigen Wettstreit um Ehre und Würde befinden. Dieser Wettstreit ist bedingt durch die menschlichen Leidenschaften des Ehrgeizes und des Stolzes und manifestiert sich im Naturzustand als Ruhmsucht (Glory). Somit ist jeder Mensch im Naturzustand der latenten Gefahr der Übergriffe anderer ausgesetzt. Um diese zu vermeiden und die eigene Selbsterhaltung zu sichern, ist es vernünftig und somit das Recht aller, alles zu tun, was zur Sicherung des eigenen Lebens von Nutzen ist. Selbst andere Menschen zu töten ist, wenn der andere eine potentielle Bedrohung darstellt, im Naturzustand ein natürliches Recht, was allen zugestanden werden muß. Gewalt und Betrug werden im Naturzustand somit als Kardinaltugenden apostrophiert. Vernunft definiert sich so einzig über den Nutzen, den sie für die Selbsterhaltung und deren Sicherung hat und leitet sich nicht ab aus einer dem Empirischen übergeordneten Entität. Allein natürlichen Rechte und Gesetze sind zu verstehen als Manifestation der Vernunft. Hobbes bricht hier mit den Traditionen der Moralbegründung. Indem er gut und böse als existent nur in Bezug auf das individuelle Streben vom einzelnen Menschen anerkennt, hebt er die herkömmliche, theologisch oder metaphysisch verankerte Moralvorstellung aus den Angeln.

Hobbes hat versucht den Menschen als unschuldiges Opfer seiner Leidenschaften darzustellen, um sich dem Vorwurf der Annahme einer bösen Menschennatur nicht aussetzen zu müssen. Wenn jedoch die Ruhmsucht - die Konsequenz grenzenlosen menschlichen Stolzes - als allem menschlichen Streben zu Grunde liegendes Motiv angenommen wird, ist der Rahmen einer rein aus animalischen Leidenschaften abgeleiteten Menschennatur gesprengt.

Wie dem auch sei - Hobbes leitet den Naturzustand aus der natürlichen Konstitution des Menschen ab. Daß dieser Zustand im Angesicht des schlimmsten aller Übel, nämlich die dauernde Todesfurcht, für alle ein unzulänglicher ist, der durchbrochen oder überwunden werden muß, ist Ergebnis der Hobbes’schen Methode der Beweisführung und Teil seines argumentativen Verfahrens.

3. Konstitution und Funktion des Hobbes’schen Staates

Die Motiv, das der Hobbes’schen Staatskonstruktion zu Grunde liegt und die eigentliche Intention, die mit ihr verfolgt wird, ist nach Hobbes’ eigenen Worten das Schaffung einer Macht, deren oberstes Ziel es ist, Frieden herzustellen und für den Bestand des Friedens zu sorgen. Der blutigen Glaubenskriege in England und im gesamten übrigen Europa, die Auseinandersetzungen und Machtkämpfen zwischen Parlament und Krone, die Schrecken des Bürgerkrieges und die allgemeinen Wirren einer Zeit, die im Umbruch begriffen ist, stehen Hobbes vor Augen, wenn er den Frieden als die eigentliche Aufgabe eines Staates proklamiert.

Hobbes versucht aufzuzeigen, daß die Verfassung und Konstitution seines Staatsmodells aus seiner Antropologie hervorgeht. Die Konstitution der staatlichen Ordnung leitet sich, nach Hobbes Darstellungen, unmittelbar aus der von ihm aufgezeigten Natur des Menschen ab. Der Mensch, der aufgrund seiner Natur kein soziales Wesen ist, der soziale Umgang sich für ihn von Natur aus langfristig vielmehr als defizitär herausstellt, ist gezwungen diese seine Natur hinsichtlich ihrer Unzulänglichkeiten mit eigenen Mitteln und aus eigener Kraft zu ergänzen. Die Platonische Idee des Menschen als ein Mängelwesen wird von Hobbes hier übernommen. Die Todesfurcht, bzw. der übergroße Trieb der Selbsterhaltung gepaart mit dem Verlangen ein angenehmes Leben zu führen, bilden die Triebfedern, dem aussichtslosen und unlebenswerten Zustand, als welcher sich der Naturzustand bei Hobbes herausgestellt hat, zu entfliehen. Die Vernunft, als das Mittel, welches eine

Perspektive aufzuzeigen vermag, wie geeignete Grundlagen für ein friedliches Zusammenleben gelegt werden können, stellt gleichsam die Brücke vom chaotischen Naturzustand in die staatliche Gemeinschaft dar. Sie ist es, die den Menschen das Dilemma seiner Natur erkennen läßt und gleichzeitig Wege zeigt, wie diesem zu entkommen ist. Die Anthropologie bedarf somit der Staatsphilosophie, um deren natürliche Defizite zu kompensieren und den Menschen einen in bestimmte Grenzen gesetzten Handlungsraum zu sichern. Denn ist alles Handeln der Mensch nach Hobbes primär und im außerordentlichen Sinne egoistisch motiviert, so ist der Einzelne, aufgrund der natürlichen Gleichheit der Menschen, doch auf diese angewiesen und bedarf ihrer, will er ein glückliches Leben führen. Die Staatsphilosophie hat somit die Aufgabe einen der Menschennatur entsprechenden Modus des Zusammenlebens zu ermitteln. Da für Hobbes die Natur des Menschen eine eindeutig Bestimmbare ist, die naturalistisch bleibt, da sie sich vollständig aus seiner materialistischen Ontologie ableiten läßt, hat dies für die Staatsphilosophie ebenso Konsequenzen. Aufgrund des Defizits, das der menschlichen Natur anhaftet, ist der Mensch nach Hobbes nicht nur ein natürliches, sondern auch ein politisches Wesen. Das Ganze Wissen gliedert sich nach ihm in die Naturwissenschaft einerseits und die politische Wissenschaft andererseits. Die politische Wissenschaft ist somit als einzige kein Annex der Naturwissenschaft, das heißt, nicht naturalistischer sondern anthropologischer Abstammung. Hat er die Natur des Menschen eindeutig bestimmt, gibt es auch eine Eindeutige und einzig wahrhafte staatstheoretische Konzeption, welche allein in der Lage ist, den Ansprüche die an sie gestellt werden - (bei Hobbes die Wahrung des Friedens und die Sorge um die leibliche Sicherheit der Menschen ) - gerecht zu werden.

Der einzige Weg, den Zustand der latenten Kriegsbereitschaft aller zu durchbrechen, liegt letztlich in der Errichtung einer Macht, welche durch einen fiktiven Vertragsschluß aller Untertanen vertragsrechtlich legitimiert und von diesen eingesetzt wird. Diese Macht, die durch die Einigung des Willens aller zustand kommt, ist in der Lage, alle Menschen zur Befolgung und Einhaltung von Gesetzen zu veranlassen. Diese bürgerlichen Gesetze werden am Leitfaden der natürlichen Gesetze konzipiert. Gewähr ihrer Befolgung sind drohende Sanktionen im Fall eines Gesetzesbruch. Die Furcht vor der Bestrafung, die dem Einzelnen von einer übermächtigen Gewalt drohen, erweist sich für Hobbes als einziges Mittel, die Menschen voreinander zu bewahren, ihr gegenseitiges Mißtrauen zu zerschlagen und Bedingungen für ein lebenswertes Miteinanders zu schaffen.

4. Aufgabe, Organisation und Funktion der Erziehung im Hobbes’schen Staat

Das Erziehungskonzept Hobbes’ ist von Anfang an ein klar vom jeweils regierenden Souverän ausgearbeitetes und reglementiertes Konzept, dessen Grenzen aus dem eigenen Selbstverständnis hervorgehen - in diesem bereits angelegt sind. Man kann von einem geschlossenem, im Gegensatz zu einem offenem Erziehungskonzept sprechen. Das was Erziehung zu leisten hat ist bereits in irgendeiner Form im jeweiligen Programm festgelegt oder definiert. Geschlossene sind im Gegensatz zu offenen Konzepten, die das Individuum in seiner einmaligen Existenz und Möglichkeit der Entfaltung ins Zentrum der Überlegungen pädagogischen Handelns stellen, dadurch ausgezeichnet, daß sie dazu tendieren, die zu Erziehenden als Objekte zu verstehen, die einem Prozeß der Erziehung unterzogen werden, der sich an Idealen orientiert, welche die Erzieher im Namen der dahinterstehenden Interessengruppe (Staat) vermitteln. Wie der Mensch nach der Erziehung „geartet“ sein soll, ist durch das geschlossene Konzept bereits vorbestimmt. Das Ziel dieses Konzeptes ist die weitestmögliche Entsprechung eines Menschen mit dem vorher zugrunde gelegten Modell, das somit zugleich den Maßstab einer geglückten oder weniger geglückten Erziehung abgibt. Ein Erziehungskonzept, welches die eigenen Prinzipien des Individuums als relevante Größen, als Grundlage und Richtschnur von Erziehung versteht, wird konventionellen Überzeugungen, die inhaltlich an gesellschaftsfördernden Strukturen und sozialer Konformität orientiert sind, untergeordnet. Je konkreter, einheitlicher und allgemeiner die Ziele der Erziehung formuliert und in ein Konzept gefaßt sind, desto geschlosseneren Charakter kann diesem zugeschrieben werden. Nicht das einzelne Individuum ist die Instanz, welcher das Projekt der Erziehung in erster Linie ihr Gesicht verdankt, sondern die Situation der Sozietät vieler Individuen prägt dessen Konturen. Die Absicht, äußere Ansprüche, welchen die Individuen im Prozeß der Reife Rechnung zu tragen haben, wird Priorität gegenüber einer Förderung eingeräumt, die das Individuum von äußeren Interessen unabhängig betrachtet.

Der Erziehung kommen im Leviathan verschiedene Aufgabenbereiche zu, die letztlich jedoch alle einem Ziel dienen: Den Erhalt des Staat zu sichern, um damit den Frieden zu gewährleisten. Der Hobbes’sche Staat ist die scheinbar logische Konsequenz der von ihm herausgestellten Natur des Menschen und die sich daraus ergebende Situation im Naturzustand. Die bürgerlichen Gesetze leiten sich von den natürlichen, mittels Vernunft erschlossenen Gesetzen ab. Den Untertanen, bzw. den Bürgern diesen Zusammenhang zu erschließen und sie diesbezüglich zu unterrichten, stellt für Hobbes die wichtigste Aufgabe der Erziehung dar. Jeder Untertan soll ein Selbstverständnis seiner Situation, seiner staatlichen Einbindung gewinnen und das Wie und Warum der staatlichen Ordnung verstehen, so daß er Einsicht in die Notwendigkeit dieser Ordnung gewinnt. Durch das Erhellen dieser Notwendigkeit verschafft sich die staatliche Ordnung zugleich ihre Legitimität. Weiß ich, warum ich mich, in eine bestimmte soziale Konstellation gestellt, so und so zu verhalten habe, sehe ich die Gründe, die zu solch einer Ordnung und zu einer konkreten Gesetzgebung veranlaßten, ist dies die beste Voraussetzung dafür, mich diesen Notwendigkeiten zu fügen. Verständnis der Gesetze als sicherstes Motiv zu deren Befolgung ist das Hobbes’sche Motto. Ein aufklärerischer Zug ist hier nicht zu leugnen. Doch ist dieser Zug gleichsam in die Grenzen eines dahinterstehenden absolutistischen Wahrheitsanspruch bezüglich der Auffassung von der menschlichen Natur gesetzt, der rigoros Gültigkeit beansprucht und damit den Wert dieses positiven Grundzuges, der Teil des Erziehungskonzeptes ist, relativiert.

Die Erziehung erfolgt, wie im 30. Kapitel des Leviathan dargestellt, in verschiedenen Stufen. Hobbes entlehnt die Struktur seine monarchischen Staatskonzeption aus der hierarchischen Struktur der Familie, als der kleinsten sozialen Einheit im Staat. So bleibt auch die erste Unterrichtung der Kinder der Fürsorge ihrer Eltern überlassen. Bei Hobbes bleibt also - nach aristotelischen Vorbild - die Familie innerhalb des Staatsgefüges als Gemeinschaft erhalten. Gehorsamspflicht der Kinder gegenüber den Eltern, der ersten Erziehungsinstanz, wird ausdrücklich gefordert. Der Augenblick, in welchem der Staat zum ersten mal direkt in die Erziehung seiner Untertanen, bzw. Bürger eingreift, fällt mit deren Besuch der Schule und später mit dem der Universität zusammen. Da es offenkundig ist, daß die Unterrichtung des Volkes gänzlich von der richtigen Belehrung der Jugend abhängt, ist es Aufgabe des Souveräns und seiner Berater oder Minister, die Richtigkeit der Lehre zu sichern. Das Kriterium dafür, welche Lehrmeinungen wahr sind und welche nicht, ist nicht schwer zu erraten, vergegenwärtigt man sich die oben aufgeführte und eigentliche Intention von Erziehung im Hobbes’schen Staat. Ein Pluralismus von Lehrmeinungen, der durch andere ontologische Annahmen und wissenschafts-methodische Verfahren entsteht, ist im Hobbes’schen Staat zumindest als eine Debatte, die öffentlich ausgetragen wird, nicht denkbar. Die Gefahr, daß die anthropologischen Voraussetzungen, von denen sich Rechte und Pflichten der Untertanen ableiten, in Frage gestellt würden, birgte die Gefahr einer Auseinandersetzung, in deren Verlauf sich der Staat unnötig der Möglichkeit einer Entzweiung und damit einer inneren Schwächung aussetzte. Als letztes Argument gegen solche Uneindeutigkeiten, welche die Einheit des Staates bedrohen könnten, ist immer schnell die Horrorvision des Bürgerkrieges bei der Hand. Hobbes hat das Vertrauen in die Menschen verloren. Dieser Vertrauensbruch ist in seiner Anthropologie angelegt und nötigt seine Staatskonzeption zum Gebrauch von absolutistischen und zum Teil totalitären Maßnahmen. So ist es einzig und allein der Souverän, der letzendlich bestimmt was im Staat gelehrt wird und wer als Lehrender eingesetzt wird.

Doch auch wenn die Schule und der eventuell sich anschließende Besuch einer Universität durchlaufen ist, ist damit die erzieherische Fürsorge Seitens des Staates noch nicht abgeschlossen. Neben der elterlichen und der sich anschließenden schulischen und universitären Belehrung zählt, nach Hobbes, die Veranlassung der Unterrichtung des Volkes zu einer der wichtigsten Pflichten des Souveräns. Diese Belehrung erfolgt zu gewissen Zeiten, die von der gewöhnlichen Arbeitszeit abgezogen werden und in denen das Volk die zu seiner Unterrichtung bestimmten Lehrer hören kann. Dieser Unterrichtung hat sich jeder Untertan nach Beendigung der jeweiligen Ausbildung ein ganzes Leben lang zu unterziehen. Der Vergleich mit dem wöchentlichen Besuch einer - je nach Konfessionszugehörigkeit - bestimmten Glaubensgemeinschaft, deren Zusammentreffen die Einzelnen in ihren Grundsätzen bestärken sollen, oder die Bezeichnung einer profanisierten Staatsmesse liegen hier nahe. Die Frage, was für ein Ziel mit solch eine Belehrung des Volkes verfolgt wird, ist nicht schwer zu beantworten. Ausdrücklich wird diese Einrichtung der Unterrichtung des Volkes von Hobbes als prophylaktische Maßnahme gegen die permanent drohende Rebellion verstanden.

5. Die Aufgaben der Erzieher/innen im Hobbes’schen Staat

Alle Erziehung im Hobbes’schen Staat, außer der Elterlichen, wird vom Staat sowohl veranlaßt und initiiert, als auch inhaltlich bestimmt und reglementiert. Der Aufgabenbereich der zur Erziehung und Unterrichtung vom Souverän eingesetzten Lehrer ist genaustens abgesteckt. Die Lehrinhalte, die sie vermitteln, sind in keinem Bereich als abgelöst oder unabhängig von der staatlichen Verfassung und den ihr zugrunde liegenden Lehren zu verstehen. Das heißt, die Lehrpläne sind unter Berücksichtigung der Übereinstimmung mit der staatlichen Verfassung entworfen. Ihr Handeln als Lehrkörper muß somit notgedrungen weniger auf Individuation als vielmehr auf Herausbildung von Konformität gerichtet bleiben. Selbstbestimmung und Eigenverantwortung der Lehrenden ist unerwünscht. Sie sind in den Kanon der vom Staat - das heißt von Hobbes - als wahr anerkannten Lehren eingespannt. „Wahre Lehren“ sind jedoch vielmehr dem Frieden unter den Menschen nicht zuwiderlaufende Meinungen. Wie im Naturzustand alles vernünftig ist, was die Lebenserhaltung sichert, so ist innerhalb des Hobbes’schen Staates das wahr, was dem allgemeinen Frieden dient. Und diese Meinung haben Erzieher zumindest in Ausübung ihrer Lehrtätigkeit zu beherzigen. Was ihnen an Freiräumen bleibt, ist die eigenständige methodische, bzw. didaktische Umsetzung der vorgegebenen Lehr- bzw. Bildungsinhalte.

Der absolutistische Staat ist genötigt zur Sicherung seiner Herrschaftsstrukturen eine Beamtenschaft aufzubauen, die als vornehmliche Aufgabe wenn nicht die Erzwingung, so doch in jedem Fall die Förderung von staatlicher Einheit und Staatsbewußtsein hat. Das die Beamten eines absolutistisch regierten Staates in einem weitaus engeren und bestimmteren Sinne Staatsdiener sind, hat auch mit der absolutistischen Herrschaftsstruktur im allgemeinen zu tun, die sich z.B. durch administrative Bevormundung, Entpolitisierung der Untertanen und einer Überbewertung von Ordnungsfunktionen auszeichnet.

6. Grenzen und Kritik des Hobbes’schen Erziehungskonzeptes

Die Grenzen, die das Hobbes’sche Erziehungskonzept kennzeichnen, haben unterschiedliche Ursachen, die aus verschiedenen Quellen des Hobbes’schen Denkens resultieren und die Folge bestimmter grundlegender Lehren sind, die auseinander hervorgehen und sich gegenseitig beeinflussen oder bedingen. Daher kommt es, daß bestimmte Lehrmeinungen und Ansichten eines systematischen Denkers, betrachtet man sie losgelöst vom jeweiligen Lehrgebäude und aus dem Zusammenhang gerissen, oft besonders rigoros, wunderlich, suspekt oder auch bestürzend erscheinen.

Die Hobbes’schen Ausarbeitungen zur Erziehung sind bereits bedingt durch seine Ontologie. Hobbes bricht hier mit teleologischen und essentialistischen Traditionen, die das ordnende Element der Bewegung durch die Annahme einer Zielgerichtetheit auf ein außerweltliches oder zumindest nicht wahrnehmbares Sein erklärten. Wird jedoch die Theorie von Zielgerichtetheit negiert, entfällt zunächst die Theorie jedes Kausalzusammenhangs, weil in der antik-christlichen Tradition jede Art von Ordnung auf ein Ziel hin gedacht wird. Die so ziellos gewordene Bewegung wird von Hobbes nun selbst als kausal-mechanistischer Zusammenhang gedacht. Mit dieser Alternativtheorie des Wirkmechanismus’, wonach alles Werden eine causa effectis ist, entwirft Hobbes ein Konzept selbständiger und regelmäßiger Wirkursächlichkeit von Bewegung. Bewegung ist somit wertneutrale Veränderung und nicht auf ein Ziel hin orientiertes, hierarchisch gegliedertes Werden. Bewegung verweist nicht auf ein Außerweltliches, sondern bleibt auf sich selbst bezogen. Quantität tritt an die Stelle von Qualität und bloße Relativität an die Stelle von Bezogenheit auf etwas Absolutes. Konnten z.B. Platon, Plotin und Augustinus ihre Ethik aus ihrer Ontologie ableiten, fordert Hobbes gerade von seinem Denken, daß metaphysische Annahmen ausgeklammert werden. Dieser ontologische Paradigmenwechsel hat für das Selbstverständnis der Menschen, die ja nichts anderes sind als Materie in Bewegung, weitreichende Folgen. Der Mensch ist, auf sich selbst zurückgeworfen, offensichtlich Teil eines sinnlosen Wechselspiels der gleichförmig bewegten Materie. Es gibt keine Bezugsgröße mehr, die mit dem Sein als solchem gesetzt wäre und auf die der Mensch sein Handeln ausrichten könnte. Diese Perspektive bleibt bei Hobbes jedoch nicht bestehen, sondern ist nur Resultat seiner selbstauferlegten Methode und der Ansprüche eines voraussetzungslosen Philosophierens. Hobbes war kein Atheist.3 Trotzdem ergeben sich - betrachtet man den aus heutiger Sicht eigentlich interessanten und sicher auch für Hobbes wesentlichen und wichtigeren Teil seiner Philosophie isoliert - für den Menschen diese Situation, die A. Camus im 20. Jh. (aus einem anderen Kontext heraus) als absurd bezeichnet. Der Erziehung werden damit einstmals absolute Geltung beanspruchende ethische Wertmaßstäbe entzogen. Diese führt Hobbes den Menschen jedoch durch seine Anthropologie, die dadurch bedingte Situation im Naturzustand und die daraus sich herleitenden natürlichen Gesetze auf andere Weise wieder zu. Und zwar geschieht das in solcher Weise, daß diese absoluten Wertmaßstäbe, neuen, nämlich in der Natur des Menschen liegenden Ursprungs, nur in Abhängigkeit des Staates und nur durch dessen Macht aufrecht erhalten werden können. Durch gegenseitiges Übereinkommen und gemeinsame Unterwerfung einer durch diesen Akt sich konstituierenden Macht, sind Bedingungen geschaffen, in denen die natürlichen Gesetze in modifizierter Form, nämlich nun bürgerliche Gesetze, einen Wertmaßstab aufstellen. Dieser ist jedoch in zweifacher Hinsicht relativ, insofern, daß die bürgerlichen Gesetze zwar an die natürlichen Gesetze angelehnt sind, welche den Status von ewigen und absoluten Gesetzen haben; erstens jedoch die bürgerlichen Gesetze immer vom jeweiligen Souverän abhängen, welcher sie erläßt, und zweitens selbst die natürlichen Gesetze im Naturzustand nur einen relativen Geltungsanspruch besitzen, da sie von den natürlichen Rechten überlagert werden. Für die Erziehung heißt das, daß sie ihre Wertmaßstäbe zwar aus einer anderen Quelle bezieht, sie selbst jedoch dazu beitragen muß, daß der Zugang zu dieser Quelle nicht verschütt geht.

Die Erziehung befindet sich, nach Hobbes’ Darstellung, gegenüber dem Staat in einer Rolle völliger Abhängigkeit. Sie ist damit theoretisch zur bedingungslosen Staatskonformität verurteilt. Kritik am Staat ist nur in engen Grenzen möglich. Deren Möglichkeit hängt letztlich vom jeweils regierenden Souverän ab. Somit ist das letzte, was die Erziehung nach Hobbes’scher Vorstellung zu leisten hat, die Bildung und Förderung eines kritischen politischen Bewußtseins. Die Politik ist zwar nach seiner Einteilung der Wissenschaften die einzige Wissenschaft nicht-naturalistischer Abstammung und, nach Aussagen Hobbes’, die schwierigste unter den Wissenschaften. Doch für ihn selbst stehen ihr Fundament und ihre Grundstrukturen eindeutig fest. Sie ergeben sich aus seiner naturalistischen Lehre vom Menschen. Damit ist auch der Erziehungsauftrag klar: nicht etwa eine diskursive Erschließung der Materie, kein Abwägen von möglichen Alternativen, die nicht schon im Vorhinein auf eine negative Bewertung dieser angelegt wäre, keine offene Herangehensweise, kein wirkliches In- Frage-stellen der „wahren“ Staatstheorie und des „guten“ politischen Handelns, kein wirklicher Dialog; sondern dogmatisches Lehren feststehender Prinzipien, Vermittlung eindeutiger und unbezweifelbarer Wahrheiten - staatlicher Katechismus!

Des weiteren sind es staatskonzeptuelle Entscheidung Hobbes’, die in bestimmter Weise Einfluß auf die Erziehung geltend machen. Darunter fällt auch der Stellenwert, den Hobbes der Religion innerhalb des Staates einräumt. Für ihn ist es zunächst klar, daß es kein öffentliches Nebeneinander verschiedener Religionen und Praktiken des öffentlichen Gottesdienstes geben darf. Die Religion wird von staatlicher Seite, d.h. vom Souverän, festgelegt und die Untertanen haben im öffentlichen Gottesdienst die Praktiken zur Verehrung Gottes auszuführen, die der Souverän als die dafür angemessenen bestimmt hat. Denn „ ... da ein Staat nur eine Person darstellt, darf er auch Gott nur auf eine Art verehren.“ Einheitlichkeit und Konformität in öffentlichen Glaubensangelegenheiten ist also auch hier höchstes Gebot.4 Hobbes hält es zwar nicht für nötig Staatsbeamte auch zum Halten der Gottesdienste einzusetzen, sondern überläßt dies ausdrücklich Privatpersonen. Jedoch kann davon ausgegangen werden, daß Staatsbeamte zur Überwachung gottesdienstlicher Praxis berufen werden. Denn zu den Pflichten des Souveräns gehört nicht nur Gesetze zu erlassen, sondern auch für die Befolgung der Gesetze Sorge zu tragen. Wenn Klaus Prange in seinem Aufsatz „Pädagogik im Leviathan“ sagt: „Er (Hobbes) glaubte nicht an Gott, sondern an den Glauben als Instrument zur Bändigung der Menschen“5, ist dem zwar grundsätzlich zuzustimmen. Hobbes geht es jedoch bei der Frage, wie der Staat mit der Religion am besten verfahren, wie er mit ihr umgehen soll, vielmehr darum, einen Weg zu finden, wie sie selbst als potentielle Gefahr und als ein mögliches Motiv kriegerischer Auseinandersetzungen zu bändigen sei. Da Hobbes jedoch natürlich weiß, daß der Glaube durch Erziehung, Zucht und Belehrung auf natürliche Weise zu Stande kommt6, und ihm die Rückwirkungen des Glaubens auf das moralische Bewußtsein und somit auf das menschliche Verhalten als solches richtig einzuschätzen weiß, wäre es verwunderlich, würde er davon keinen Gebrauch machen. Es sei jedoch betont, daß die Bändigungskraft des Glaubens, im Vergleich zu der, welche die Furcht vor Strafe durch die exekutive Gewalt des Souveräns bewirkt, verhältnismäßig gering einzuschätzen ist. Daß der Glaube jedoch Teil des Hobbes’schen Erziehungskonzeptes ist, er den Stellenwert, den der Glaube für die Menschen einnimmt, somit für die Zwecke des Staates nutzt, ihn damit instrumentalisiert, steht außer Frage. Es sind im Leviathan aber genauso ausdrücklich die Grenzen der staatlichen Einflußnahme dargestellt, indem das innere Denken und der Glaube als den Befehlen des Souveräns nicht unterworfen proklamiert werden. Diese Freiheit des Denkens, wenn auch nicht der Äußerung der Gedanken, muß jeder Herrscher seinen Untertanen zugestehen. Hiermit ist einfach die natürliche Grenze der gewaltsamen Einflußnahme gekennzeichnet. Das innerste Denken ist und bleibt ein Ort, der sich jeder Manipulation straffrei zu entziehen vermag.

7. Erziehung - eine Wissenschaft?

Interessant ist die Frage, welche Stelle die Pädagogik, bzw. Erziehungswissenschaft innerhalb der Einteilung der Hobbes’schen Wissenschaften einnähme, wenn sie denn von ihm als eine solche aufgeführt würde. Zweifelsohne müßte sie als eine Wissenschaft aus der Politik hervorgehen, und zwar eine, die sich aus dem Teilgebiet der Rechte und Pflichten des politischen Körpers, bzw. des Souveräns herleitet. Eine andere Alternative kommt nicht in Frage, da die Erziehung für Hobbes eindeutig politisch dimensioniert ist.

Diese Tatsache zeigt deutlich, mit welchem Selbstverständnis Hobbes die Erziehung in den Dienst des Staates stellt. Das ist an sich noch nicht verwunderlich, da Erziehung auf irgend einer Weise immer einen systembewahrenden Aspekt einschließt. Für Hobbes stellt jedoch selbst eine Despotenherrschaft im Vergleich zur Anarchie, da man in einer solchen der „wölfischen“ Natur des Menschen vollends ausgeliefert ist, immer noch das kleinere Übel dar. Das Hobbes’sche Menschenbild ist es, welches die Erziehungswissenschaft dazu veranlaßt dem Staat blind in die Arme zu arbeiten. Daß es sich bei diesem Menschenbild jedoch um ein überzogenes und dramatisierendes handelt, das sich der Geschlossenheit seiner Argumentation unterordnet, um eines, welches den Menschen angesichts der Unklarheit seines lebendigen Wirkens nicht gerecht wird, ihn vereinfacht darstellt, daß es sich dabei um eines mit totalitären Wahrheitsanspruch handelt - das alles ist bekannt und hat für die Erziehung innerhalb des Hobbes’schen Staates genannte Konsequenzen.

Die Grenzen des Hobbes’schen Erziehungskonzeptes ergeben sich somit hauptsächlich aus seiner Lehre vom Menschen. Einen anderen Stellenwert kann der Erziehungswissenschaft erst eingeräumt, eine andere inhaltliche Ausrichtung erst vollzogen werden, distanziert man sich von dieser rigorosen Lehre des Menschen, läßt man von ihr ab.

8. Schlußbemerkung

Diese Arbeit hatte vor allem die Herausstellung der Erziehung, deren Aufgabe, Organisation und Rollenzuschreibung im Hobbes’schen Staatsmodell zum Schwerpunkt. Es wurde gezeigt, wie ihre Konzeption sich aus dem gesamten Denken dieses, schwerpunktmäßig staatstheoretischen Denkers herleitet und darin eingebettet ist. Fragen, inwiefern ein solches Konzept den Ansprüchen eines heutigen mitteleuropäischen Erziehungsverständnisses genügt oder auch nur im mindesten gerecht werden könnte, blieben unbeantwortet. Eine Pauschalantwort ist sicherlich nicht möglich, da die Forderungen, die an die Erziehung gestellt werden, zu vielfältig sind und der jeweiligen Herangehensweise ein breites Spektrum an Möglichkeiten und Schwerpunktsetzungen läßt. Daß das Hobbes’sche Konzept wohl für die Meisten ein in vieler Hinsicht unzulängliches bleibt, liegt wohl an seinem äußerst scharfen und negativen Menschenbild, dessen Zustandekommen zum Teil aus den historischen Umständen und daraus resultierenden persönlichen Erfahrungen zu erklären ist. Allemal ist Hobbes aber ein Denker, der gerade durch seine Konsequenz, Orginalität und Unbestechlichkeit zur Stellungnahme fordert. Sein Denken ist ein Brombeerstrauch. Man pflückt Früchte und wird doch mehr gestochen, als daß man seinen Hunger stillen könnte!!

Literaturangaben

- Thomas Hobbes, „Leviathan“ Suhrkamp - Taschenbuch ; Nr. 462, Frankfurt am Main 1994.
- Thomas Hobbes „Vom Menschen“ Verlag von Felix Meiner, Hamburg 1959.
- Bernd Willms „Thomas Hobbes - Das Reich des Leviathan“, Piper, München - Zürich 1987.
- Michael Esfeld „Mechanismus und Subjektivität in der Philosophie von Thomas Hobbes“, Friedrich Frommamm Verlag - Günther Holzboog, Stuttgart - Bad Cannstadt 1995.
- Leo Strauss „Hobbes’ politische Wissenschaft“, Luchterhand Verlag GmbH, Neuwied a. Rhein und Berlin 1965.
- Klaus Prange „Pädagogik im Leviathan“, Bad Heilbrunn/Obb. 1991.

[...]


1 „Über den Körper“ 8. Kapitel S. 85.

2 „Leviathan“ 1. Kapitel.

3 Diese Behauptung findet sich spätestens ab dem dritten Teil des „Leviathan“ („vom christlichen Staat“) bestätigt. Wie dieser Teil seiner Schriften jedoch mit seiner „eigentlichen“ philosophischen und argumentativer Stringenz verschriebenen Lehre zusammenzubringen ist und wie eine Gesamtinterpretation seiner Schrift ausfallen könnte, die beide Denkstränge seines Werkes berücksichtigt, bleibt hier dahingestellt.

4 Leviathan, 31. Kapitel, S. 279.

5 Aus dem Textmaterial zum Hauptseminar „Bildung und Politik“

6 Leviathan, 29. Kapitel, S. 247.

Final del extracto de 12 páginas

Detalles

Título
Funktion und Grenzen der Erziehung bei Hobbes
Universidad
Free University of Berlin  (Institut für Allgemeine Pädagogik)
Autor
Año
1998
Páginas
12
No. de catálogo
V104745
ISBN (Ebook)
9783640030545
ISBN (Libro)
9783640134106
Tamaño de fichero
379 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Funktion, Grenzen, Erziehung, Hobbes
Citar trabajo
Raphael Haardt (Autor), 1998, Funktion und Grenzen der Erziehung bei Hobbes, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/104745

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