Skilled Out? Über die Bedeutung von ökonomischem Kapital, Humankapital und Sozialkapital


Tesis, 2002

119 Páginas, Calificación: 1,5


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Kapitalrente und Klassenanalyse
2.1 Der total wealth von Akteuren
2.2 Über Kapitalrenten, antagonistische Interessen und Ausbeutung
2.3 Stärken und Schwächen der Theorie

3 Die Erweiterung des total wealth-Konzepts
3.1 Die Bedeutung von ökonomischem Kapital
3.1.1 Die Eigenschaften von ökonomischem Kapital
3.1.2 Die Investition in ökonomisches Kapital
3.1.3 Die Renten aus ökonomischem Kapital
3.1.4 Zusammenfassung
3.2 Die Bedeutung von Humankapital
3.2.1 Die Eigenschaften von Humankapital
3.2.2 Die Investition in Humankapital aus individueller Sicht
3.2.3 Die Investition in Humankapital aus relationaler Sicht
3.2.4 Die Renten aus Humankapital
3.2.5 Zusammenfassung
3.3 Die Bedeutung von Sozialkapital
3.3.1 Die Eigenschaften von Sozialkapital
3.3.2 Die Investition in Sozialkapital aus individueller Sicht
3.3.3 Die Investition in Sozialkapital aus struktureller Sicht
3.3.4 Die Renten aus Sozialkapital
3.3.5 Zusammenfassung

4 Die Wechselwirkungen von ökonomischem, Human- und Sozialkapital
4.1 Humankapital als Funktion von Sozialkapital
4.2 Exkurs: Kulturkapital statt Humankapital?
4.3 Ökonomisches, Humankapital, Sozialkapital und status attainment
4.4 Zusammenfassung: Das 3K-Modell vom total wealth

5 Zusammenfassung und Ausblick: Was bleibt von den Klassen?

6 Literatur

Verzeichnis der Abbildungen

1 Einleitung

„Der erste, der ein Stück Land eingezäunt hatte und es sich ein- fallen ließ, zu sagen: dies ist mein und der Leute fand, die ein- fältig genug waren, ihm zu glauben, war der wahre Gründer der bürgerlichen Gesellschaft.(…) wie viel Not und Elend (…) hätte derjenige dem Menschengeschlecht erspart, der die Pfähle he- rausgerissen oder den Graben zugeschüttet und seinen Mit- menschen zugerufen hätte: ‚Hütet euch, auf diesen Betrüger zu hören; ihr seid verloren, wenn ihr vergesst, dass die Früchte al- len gehören und die Erde niemandem.“ 1

Mit diesen Worten beginnt Jean Jacques Rousseau eines der Kapitel in seinem Diskurs über die Ungleichheit unter den Menschen. Sie machen ihn zum Wegbereiter der soziologischen Klassenanalyse. Bei Rousseau ist das Eigentum an Ressourcen – hier an Boden – der Grundstein für die Entstehung sozialer Klassen. Mit dem Eigentum eines Akteurs an einer Sache – das macht das Bild von den Pfählen und dem Graben deutlich – ist der Ausschluss anderer Akte ure von dieser Sache und damit von deren Nutzen verbunden. Über das Eigentum entsteht dem Eigentümer so ein Vorteil, der zugleich ein Nachteil für den oder die Eigentumslosen ist.

Die Idee vom Eigentum und der damit verbundenen Entstehung von sozialen Klassen wird ein gutes Jahrhundert später von Karl Marx fortgeführt. Ähnlich Rousseau gibt es auch in seinem Gesellschaftsbild eine Klasse von Eigentü- mern, die Kapitalisten und eine Klasse von Eigentumslosen, die Arbeiter. Der Grundtenor der urmarxistischen Theorie ist bekannt: Da Angehörige der Arbei- terklasse über kein oder zumindest über kein ausreichendes Maß an Kapital zur Sicherung ihrer Existenz verfügen, sind sie gezwungen, ihre Arbeitskraft an die Kapitalisten gegen die Zahlung eines Lohns zu verkaufen. In diesem System, wie Karl Marx es beschreibt, kommt es zur Ausbeutung der Arbeiter, da sich die Kapitalisten des Mehrwerts der Arbeit bedienen. Der Mehrwert entsteht, da die Arbeiter länger für den Kapitalisten arbeiten, als zur Existenzsicherung erforder- lich wäre. Er ist mit anderen Worten eine Rente, die durch den Faktor Arbeit entsteht, aber auf Seiten des Kapitals zu Buche schlägt. Diesen Tatbestand bezeichnet Karl Marx als Ausbeutung, die zwangsläufig zu antagonistischen Interessen zwischen der Klasse der Arbeiter und der Klasse der Kapitalisten führt.2 Wie bei Jean Jacques Rousseau ist auch bei Karl Marx das Eigentum an Ressourcen der Ausgangspunkt allen Übels.

Zu den ersten großen Kritikern der marxistischen Theorie darf Max Weber ge- zählt werden. Er kritisiert die Einteilung der Gesellschaft in nur zwei Klassen, wie Karl Marx sie vornimmt, und das mit dieser Einteilung verbundene Ver- ständnis von Klasse als Schicksalsgemeinschaft. Max Weber setzt dem seine Sichtweise von Klasse als Lebenschance entgegen. Diese Chance wird defi- niert als das Kapitalvolumen, das einem Akteur zur Verfügung steht. Das Kapi- tal ist auch bei Max Weber in der Gesellschaft ungleich verteilt. Aber wie das Wort Chance zum Ausdruck bringen soll, ist mit dieser Ungleichverteilung kein unausweichliches Klassenschicksal verbunden. Das ungleich verteilte Kapital schafft und begrenzt ökonomische und soziale Handlungsspielräume gesell- schaftlicher Akteure unterschiedlich und hat bis zu einem gewissen Grad auch Einfluss auf deren Interessenlage, doch von einem kollektiven Klasseninteresse ist bei Max Weber keine Rede. Im Vordergrund stehen Akteure mit möglicher- weise ähnlichen sozioökonomischen Ausgangslagen, aber daher nicht notwe n- digerweise gleichen Interessenlagen. Aus diesem Grund sieht Max Weber auch keine Grundlage für strukturell bedingte Ausbeutung und ihr entsprechende an- tagonistische Interessen.3

Die gegensätzlichen Positionen von Karl Marx und Max Weber teilen noch he u- te die soziologische Klassenanalyse in zwei Lager. In „ Toward a Sounder Basis for Class Analysis“ 4 und einer Reihe weiterer Aufsätze 5 unternimmt Aage B. Sørensen den Versuch, beide Ansätze der Klassenanalyse auf eine gemeinsa- me theoretische Grundlage zu stellen. Mit seinem Konzept vom total wealth übernimmt er von Max Weber dessen Definition von Lebenschance und stellt ausgehend davon über das Prinzip der ökonomischen Rente eine Verbindung zu den Elementen der Ausbeutung und den antagonistischen Interessen der marxistischen Klassenanalyse her.

Dieser viel versprechende Ansatz ist auch Ausgangspunkt dieser Arbeit. Im ers- ten Abschnitt soll daher zunächst die rentenbasierte Klassenanalyse nach Sørensen unter Berücksichtigung ihrer Stärken und Schwächen nachgezeich- net werden. Das von Aage B. Sørensen eingeführte allgemeine Modell des total wealth von Akteuren wird im zweiten Abschnitt in die Faktoren ökonomisches, Human- und Sozialkapital aufgeteilt. Von Interesse sind dabei die spezifischen Eigenschaften der genannten Kapitalformen, die Investition von Akte uren in und die Entstehung von Renten aus diesen Ressourcen. Vor diesem Hintergrund wird diskutiert, ob mit diesen Renten Momente der Ausbeutung und antagonis- tische Interessen verbunden sind, so wie Aage B. Sørensen sie sieht.

Darauf aufbauend werden die Wechselwirkungen zwischen ökonomischem-, Human- und Sozialkapital zu untersuchen sein. Dies geschieht vor dem Hinter- grund der Ansätze von James S. Coleman, der Humankapital als eine Funktion von Sozialkapital sieht6, und von Pierre Bourdieu mit seinem Versuch, Human- kapital durch Kulturkapital zu ersetzen.7 Der Abschnitt endet mit dem Entwurf eines status attainment -Modells in Anlehnung an das ursprüngliche Modell nach Blau und Duncan8 und einer Zusammenfassung der Faktoren ökonomisches, Human- und Sozialkapital zu einem erweiterten Konzept des total wealth.

Die Arbeit schließt mit einer Diskussion der Frage, was letzten Endes von den Klassen bleibt. Lassen sich anhand des total wealth und den für Akteure damit verbundenen Opportunitäten und Restriktionen Klassen ableiten oder führt er nicht vielmehr zur Erkenntnis, dass der Begriff der Klasse in der heutigen Ge- sellschaft ausgedient hat?

2 Kapitalrente und Klassenanalyse

2.1 Der total wealth von Akteuren

Wie eingangs erwähnt, steht das total wealth- Konzept von Sørensen in der Tradition der weberianischen Klassenanalyse. Max Weber selbst definiert Klas- sen als

„(…) typische Chance 1. der Güterversorgung, 2. der äußeren Lebensstellung, 3. des inneren Lebensschicksals, (…) welche aus Maß und Art der Verfügungsgewalt (oder des Fehlens sol- cher) über Güter oder Leistungsqualifikationen und aus der ge- gebenen Art ihrer Verwertbarkeit für die Erzielung von Einkom- men oder Einkünften innerhalb einer gegebenen Wirtschafts- ordnung folgt.“ 9

Durch die Definition von Klasse als Lebenschance steht das Individuum im Mit- telpunkt der Analyse. Jeder Akteur einer Gesellschaft verfügt über ein bestimm- tes Volumen an Kapitalressourcen, das seine Handlungsmöglichkeiten und sei- ne Handlungsgrenzen definiert.

Dem entspricht die Definition von Aage B. Sørensen, der die Lebenschance oder in seinen Worten den total wealth w eines Akteurs i definiert als:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Dabei steht c für einen Grad an Kontrolle, die i über eine Ressource j ausübt. Der objektive Wert der Ressource j wird durch v wiedergegeben.10 Auch für Sørensen umreißt der total wealth die Ausgangslage eines jeden Akteurs für Transaktionen mit anderen Akteuren auf Märkten. Ähnlich Max Weber steht auch hier zunächst das Individuum im Mittelpunkt. Der total wealth ist die Ei- genschaft eines Akteurs, nicht die einer Struktur. Gleichwohl erkennt man auch einen ersten Hinweis auf die später deutlicher werdenden strukturellen Elemen- te der Theorie Aage B. Sørensens. Mit dem Kontrollfaktor c geht er davon aus, dass ein Akteur nicht unbedingt alle Kontroll- oder Eigentumsrechte an einer Ressource besitzt. Sie können mit einem oder mehreren anderen Akteuren ge- teilt werden. Oder ein Akteur muss, um seine Marktinteressen verwirklichen zu können, seine Ressourcen mit denen anderer in Verbindung bringen.

„Individuals maximize their wealth by maximizing the return on their assets, employing them in the production of goods and services. This usually means that they will need the use of other assets controlled by other actors. Therefore they need to tran- sact with these other actors.” 11

Diese Transaktionen von Akteuren finden auf Märkten statt. Klassenlagen kön- nen vor diesem Hintergrund als Marktlagen von Akteuren bezeichnet werden, da sie über Märkte vermittelt werden. In dem zuletzt von Max Weber angeführ- ten Zitat findet man einen Hinweis auf die beiden Märkte, mit denen die Le- benschancen eines Akteurs im wesentlichen verbunden sind. Es sind dies der Güter- bzw. Kapitalmarkt (Güterversorgung) und der Arbeitsmarkt (äußere Le- bensste llung), die den Lebenslauf eines Akteurs (inneres Lebensschicksal) bestimmen. Hier verwirklichen sich (oder scheitern) die Lebenschancen von Akteuren. Da Max Weber von „typischen“ Chancen spricht, kann man davon ausgehen, dass mit einem bestimmten Kapitalvolumen zwar mehr oder weniger idealtypisch verlaufende Lebenswege verbunden sein können, allerdings lässt sich aus dem Kapitalvolumen allein kein zwingendes Lebens - oder Klassen- schicksal ableiten.

Ähnlich verhält es sich mit Max Webers Unterscheidung von Besitz-, Erwerbs- und sozialen Klassen. Auch hier zieht Max Weber keine stringente n Grenzen, sondern gibt drei mögliche Dimensionen zur Beschreibung typischer Chancen vor. So unterscheiden sich Akteure nach ihrem Eigentum an Waren und Gütern (Besitzklassen), nach ihrer Stellung auf dem Arbeitsmarkt (Erwerbsklassen) und schließlich nach ihrer allgemeinen gesellschaftlichen Stellung (Soziale Klas- sen), die sich bis zu einem bestimmten Grad aus den beiden erstgenannten Faktoren ableitet.12 In gewisser Weise findet man hier bereits bei Max Weber eine Unterscheidung von ökonomischem, Human- und sozialem Kapital zur Be- stimmung der sozialen Position eines Akteurs, wie sie im weiteren Verlauf die- ser Arbeit zu treffen sein wird.

Betrachtet man also das Vermögen eines Akteurs als dessen soziale Aus- gangslage, dann ist damit auch die Frage verbunden, ob mit gleichen oder ähn- lichen Ausgangssituationen von Akteuren auch typische Handlungsmuster oder –interessen verbunden sein müssen:

„Es [gibt] ökonomische Interessen, und zwar an die Existenz des ‚Markts’ gebundene, welche die ‚Klasse’ schaffen. Gleich- wohl aber ist der Begriff ‚Klasseninteresse’ ein vieldeutiger und zwar nicht einmal eindeutig empirischer Begriff. (…) Bei glei- cher Klassenlage und auch sonst gleichen Umständen kann (…) die Richtung, in welcher etwa der einzelne Arbeiter seine Interessen mit Wahrscheinlichkeit verfolgen wird, höchst ver- schieden sein, je nachdem er z.B. für die betreffende Leistung nach seiner Veranlagung hoch, durchschnittlich oder schlecht qualifiziert ist.“ 13

Es existieren demnach marktgebundene Interessen, die mit Blick auf die ihnen zugehörigen Handlungsziele zwar klassifizierbar sind, sich aber nicht auf ein kollektives Klasseninteresse reduzieren lassen. Zwei Beispiele hierfür wären das Ziel eines Händlers, seine Ware zum bestmöglichen Preis auf dem Güter- markt oder das Ziel eines Arbeiters, seine Arbeitskraft gegen den bestmögli- chen Lohn auf dem Arbeitsmarkt zu veräußern. Diese Interessen dürften allen Händler und allen Arbeitern gemein sein, dennoch sind sie kein kollektives Inte- resse einer Klasse der Händler und im anderen Fall einer Klasse der Arbeiter. Die Homogenität der Interessen ergibt sich nicht aus dem Umstand, dass Händ- ler und Arbeiter jeweils gleichen Klassen angehören, sondern dass ihre Interes- sen jeweils mit dem gleichen Markt verbunden sind. Würde ein Arbeiter versu- chen, ein Gut auf einem Markt zu verkaufen, wären seine Interessen denen des Händlers gleich, ohne dass er dann der Klasse der Händler angehört.

„Jede Klasse kann also zwar Träger irgendeines, in unzähligen Formen möglichen ‚Klassenhandelns’ sein, aber sie muß es nicht sein. (…) der Umstand, dass Menschen in gleicher Klas- senlage auf so fühlbare Situationen, wie es die ökonomischen sind, regelmäßig (…) in der dem Durchschnitt adäquatesten In- teressenrichtung reagieren (…), darf vollends nicht zu jener Art pseudowissenschaftlichen Operieren mit dem Begriff (…) des Klasseninteresses führen, die (…) ihren klassischsten Ausdruck in der Behauptung eines begabten Schriftstellers gefunden hat: daß zwar der Einzelne sich über seine Interessen irren könne, die ‚Klasse’ über die ihrigen aber unfehlbar sei.“ 14

Anhand dieser deutlich formulierten an Karl Marx gerichteten Kritik Max Webers kann man ersehen, dass kollektive Interessen und kollektives Handeln nicht mit Klasseninteresse und Klassenhandeln gleichzusetzen sind. Nicht die Klasse bestimmt das Interesse von Akteuren, sondern die Märkte, auf denen Akteure handeln, tun dies. Das oberste Prinzip jeden Marktes ist, wenn man so will, dass die auf diesem handelnden Akteure gleichermaßen ein Interesse daran haben, ihren jeweiligen Nutzen zu maximieren, indem sie ihre Lebenschancen bestmöglich wahrnehmen und diese gewinnbringend umsetzen. Dabei muss es sich nicht immer um den Nutzen eines einzelnen Akteurs handeln. Es kann dies auch ein kollektiver Nutzen sein, den eine Gruppe von Akteuren gemeinsam verfolgt. So haben die Mitglieder von Gewerkschaften ein bestimmtes gemein- sames Interesse daran, der Arbeiterschaft in Lohnverhandlungen mit der Unter- nehmensseite ein stärkeres Gewicht zu verleihen. Sie vertreten für den Moment der Lohnverhandlung das gemeinsame Interesse von Arbeitern an einem höhe- ren Lohn oder Gehalt. Die Politik von Gewerkschaften kann sich andererseits auch gegen die Interessen von Arbeitern stellen. So, wenn Gewerkschaften das Zustandekommen betriebsspezifischer Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern verhindern, die zu beider Vorteil wären.

Die Position Max Webers lässt sich wie folgt zusammenfassen. Unter Klassen werden idealtypische Lebenslagen von Akteuren verstanden. Die Lebenslage eines Akteurs wiederum lässt sich über dessen Vermögen bzw. Eigentum an Ressourcen im weitesten Sinne bestimmen. Die einem Akteur zur Verfügung stehenden Ressourcen definieren zwar bis zu einem gewissen Grad seinen Handlungsspielraum auf dem Kapital- und/oder Arbeitsmarkt; sie sind aber kei- ne Determinanten seiner Handlungsinteressen im Sinne eines Klasseninteres- ses. Dem entsprechend können seine marktbezogenen Interessen zwar entlang einer oder mehrerer Dimensionen gleich denen anderer Akte ure mit ähnlichen Ausgangslagen sein, müssen es aber nicht.

Diese Position übernimmt Aage B. Sørensen in seiner Definition des total wealth von Akteuren. Mit Blick auf eine hinreichende Klassentheorie geht ihm der Sta ndpunkt Max Webers allerdings nicht weit genug:

„These class concepts do not propose or assume an explicit theory of inequality or how inequality produces interests, but presumably assume that the inequalities creating the different life conditions are created by the market or some other mecha- nism.(…) Weber assumes standard economic theory of how people obtain unequal returns on their assets and ressources. However, this theory does not identify under what circum- stances economic interests will be antagonistic, resulting in conflict.“ 15

Nach Aage B. Sørensen gibt es in der Gesellschaft aber durchaus Momente strukturell bedingter Ausbeutung und den damit verbundenen antagonistischen Interessen. Und sie sind es, die das Wesen einer hinreichenden Klassenanaly- se ausmachen.

2.2 Über Kapitalrenten, antagonistische Interessen und Ausbeutung

Die Prinzipien der Ausbeutung und der antagonistischen Interessen gehen im wesentlichen auf Karl Marx und seine Theorie vom Mehrwert der Arbeit zurück. In einer für den ‚einfachen Arbeiter’ gedachten, gekürzt und vereinfachten Vari- ante seiner Kritik der politischen Ökonomie schildert Karl Marx die Entstehung des Mehrwerts anhand eines Beispiels wie folgt: Er geht davon aus, dass ein Arbeiter zur Sicherung seines Lebensunterhalts täglich sechs Stunden arbeiten muss, und dass der ursprüngliche Tageswert seiner Arbeit drei Geldeinheiten beträgt. Verkauft der Arbeiter seine Arbeitskraft an einen Kapitalisten und erhält von diesem bei einer Arbeitszeit von sechs Stunden einen Tageslohn in Höhe von drei Geldeinheiten, so entspricht dieser Lohn exakt dem Wert seiner Arbeit. Muss der Arbeiter für den gleichen Tageslohn länger als sechs, zum Beispiel acht Stunden für den Kapitalisten arbeiten, so produziert er innerhalb dieser zusätzlichen zwei Arbeitsstunden mit seiner Arbeit einen Mehrwert, der dem Kapitalisten anheim fällt.16 Über die Aneignung des Mehrwertes der Arbeit durch den Kapitalisten ist nach Karl Marx der Tatbestand der Ausbeutung erfüllt und bildet so die Grundlage für antagonistische Interessen zwischen der Arbei- terklasse und der Klasse der Kapitalisten. Die Klasse der Arbeiter hat anders als bei Max Webers Lebenschancen keine Möglichkeit, ihrem Klassenschicksal zu entkommen.17

Die berechtigte Kritik von Aage B. Sørensen an der Mehrwert-Theorie ist, dass der Mehrwert der Arbeit und damit auch die Aneignung desselben durch den Kapitalisten empirisch nicht nachweisbar sind, da der Mehrwert keinen Einfluss auf beobachtbare Größen hat, wie es Preise für Waren sind .18 Zudem, nimmt man Bezug auf die neoklassische Produktionstheorie vom abnehmenden Grenzertrag und den steigenden Grenzkosten, so ist die Entstehung eines Mehrwertes bzw. einer Rente auf Seiten des Kapitals und zu Lasten des Fak- tors Arbeit nicht möglich. Ein Unternehmer zahlt dem Arbeiter einen Gleichge- wichtslohn, dessen Höhe vom Marktmechanismus bestimmt wird und exakt der erbrachten Faktorleistung des Arbeiters entspricht.19

Wie auf dem Arbeitsmarkt entstehen auch auf Gütermarkten bei vollkommenem Wettbewerb keine Renten, da alle Anbieter auf diesem Markt Preisnehmer sind. Kann zum Beispiel ein Akteur A1 aufgrund seines höheren Kapitalvolumens bei gleichen Produktionskosten mehr produzieren als ein Akteur A2, so kann er zum gegebenen Marktpreis auch eine größere Menge als A2 auf dem Markt absetzen. Damit hat A1 rein rechnerisch ein höheres Ertragsvolumen als A2, aus dem sich aber kein struktureller Marktnachteil für A2 ergibt. Die Marktnach- frage ist gegeben, und welchen Anteil des Marktes A2 bedienen kann, hängt nur von seinen Produktionsmöglichkeiten, nicht aber vom Marktanteil des Ak- teurs A1 oder der anderen Anbieter ab.

Auf Märkten wie dem Kapital- und Arbeitsmarkt treffen nach Max Weber und Aage B. Sørensen die unterschiedlichen Lebenschancen von Akteuren aufein- ander. Entsprechend den ungleichen Ausgangslagen von Akteuren sind ihre zu erwartenden Markterträge unterschiedlich hoch. Auf diese Weise lässt sich an- hand der Marktlagen von Akteuren das Ausmaß sozialer Ungleichheit bestim- men. Mit der Ungleichheit allein sind, wie am Beispiel des Arbeits- und Güter- marktes gezeigt wurde, noch keine Momente der Ausbeutung oder daraus re- sultierende antagonistische Interessen verbunden. Allerdings trifft dies nur zu, geht man aus von perfekten Märkten mit einer Vielzahl von Anbietern und Nachfragern, vollkommener Information und der für alle beteiligten Akteure glei- chermaßen bestehenden Möglichkeit, den Markt jederzeit zu betreten oder die- sen zu verlassen.

Renten, die zu struktureller Ausbeutung führen und Ursache für antagonistische Interessen sind, entstehen nach Aage B. Sørensen dann, wenn Märkte eine oder mehrere dieser Bedingungen nicht erfüllen. In seinen Ausführungen greift er auf den Rentenbegriff der klassischen Ökonomen Adam Smith, David Ricar- do und Alfred Marshall zurück. Adam Smith selbst definiert Renten wie folgt:

“The rent of land, it may be thought, is frequently no more than a reasonable profit or interest for the stock laid out by the land- lord upon its improvement. This, no doubt, may be partly the case upon some occasions; for it can scarce ever be more than partly the case. The landlord demands a rent even for unim- proved land, and the supposed interest or profit upon the ex- pense of improvement is generally an addition to this original rent. Those improvements, besides, are not always made by the stock of the landlord, but sometimes by that of the tenant. When the lease comes to be renewed, however, the landlord commonly demands the same augmentation of rent as if they had been all made by his own.” 20

Nach Aage B. Sørensen kann hier von der Ausbeutung des Pächters durch den Grundeigentümer gesprochen werden, da sich dieser (in den Worten von Karl Marx) in der von Adam Smith geschilderten Situation des Mehr werts der Arbeit des Pächters bedient. Die Steigerung des Bodenwertes ist ein Ertrag, der allein durch die Arbeit des Pächters ohne Zutun des Grundeigentümers entsteht. Tat- sächlich aber erhöhen die verbesserten Eigenschaften des Bodens den Wert der Eigentumsrechte des Grundeigentümers, so dass der Ertrag aus der ver- besserten Bodenqualität diesem und nicht dem Pächter zugute kommt. Die an- tagonistischen Interessen aus dieser Beziehung liegen auf der Hand. Der Päch- ter hat ein Interesse daran, einen Teil dieser für den Grundeigentümer entsta n- denen Bodenrente für sich zu gewinnen. Der Grundeigentümer hat dem entge- gen ein Interesse daran, dies zu verhi ndern.21

Aage B. Sørensen sucht, wie eingangs erwähnt, nach strukturell bedingten Momenten der Ausbeutung und den damit verbundenen antagonistischen Inte- ressen. In einem früheren Aufsatz über die strukturellen Grundlagen sozialer Ungleichheit definiert er diese Form der Ausbeutung wie folgt:

„The idea is that properties of positions in social structure are relevant for how much income and other rewards occupants of these positions obtain independently of the characteristics of these occupants. Thus the advantage or disadvantage of a lo- cation in social structure is obtained independently of how this location influences the economic productivity of an individual.” 22

In Verbindung mit obigem Beispiel kann man folgendes sagen: Der Vorteil aus der Bodenrente entsteht dem Grundeigentümer auf den ersten Blick unabhä n- gig von seinen und den individuellen Eigenschaften des Pächters, allein über die Verteilung der Eigentumsrechte in der Beziehung beider Akteure und ist damit der Definition entsprechend struktureller Natur.

Bei genauerer Betrachtung allerdings ist die Entstehung der Rente nicht rein strukturell bedingt, sondern lässt sich entsprechend Aage B. Sørensens Defini- tion vom total wealth, entgegen aber seiner auf diese Definition folgenden Ar- gumentation auf struktureller Ebene auch auf die individuellen Eigenschaften der Akteure zurückführen. Im genannten Beispiel ist das Eigentumsrecht Teil des total wealth des Grundeigentümers. Die Fähigkeit, das Land mit seiner Ar- beitskraft zu bewirtschafte n, ist auf der anderen Seite Teil des total wealth des Pächters. Die Verteilung der Eigentumsrechte ist daher zwar ein strukturelles Merkmal, die Eigentumsrechte selbst aber sind individuelle Eigenschaften der individuellen Akteure.

Eine Zusammenführung des total wealth als individuelle Lebens - oder Markt- chance von Akteuren im Sinne Max Webers mit dem Phänomen der Ausbeu- tung und antagonistischen Interessen im Sinne der marxistischen Klassentheo- rie bleibt Aage B. Sørensen, wie im folgenden Abschnitt zu sehen sein wird, schuldig.

2.3 Stärken und Schwächen der Theorie

Aufgrund der Neuheit des theoretischen Konzepts von Sørensen hält sich die Anzahl der Kritiker bislang in Grenzen. Mit Blick auf die Stärken und Schwä- chen einer rentenbasierten Klassenanalyse werden im folgenden die Kommen- tierungen von John Goldthorpe23 und Erik O. Wright24 berücksichtigt.

John Goldthorpe macht seine Vorbehalte an zwei Punkten fest. Zunächst stellt er die von Sørensen beschriebene strukturell bedingte Verteilung von Renten innerhalb einer Gesellschaft in Frage. Er bezweifelt, dass alle Klassenkonflikte Konflikte über Renten sind und umgekehrt, dass alle Rentenkonflikte gleich Klassenkonflikten sind. Nach Sørensen entstehen Renten immer dann, wenn der Wettbewerbsmechanismus von Märkten gestört ist. Unter dieser Vorausset- zung gelingt es einigen Marktteilnehmern, entweder auf Seiten des Angebots oder auf Seiten der Nachfrage Renten zu erwirtschaften, die zu Lasten jeweils der einen oder der anderen Fraktion gehen. Der Umkehrschluss wäre, dass es in einer Gesellschaft mit vollkommenen Märkten keine Renten und damit keine Ausbeutung und antagonistische n Interessen gibt.

Vor diesem Hintergrund wendet John Goldthorpe ein, dass die Genese des So- zialstaats einem Eingriff in die Sphäre des Marktes und des Wettbewerbs gleich kommt.25 So wäre mit der sekundären Umverteilung von Vermögen durch eine progressive Steuer eine Renten kreierende staatliche Maßnahme, die einen Vorteil der unteren zum Nachteil der oberen Einkommensschichten bedeutet. Nach der Definition Sørensens müsste hier entsprechend von einer Ausbeutung der oberen durch die unteren Schichten der Gesellschaft die Rede sein. Diese Schlussfolgerung empfindet John Goldthorpe als schwierig, da er im Sozialstaat die demokratische Übersetzung des Klassenkampfes sieht. Der Wohlfahrtsstaat verteilt zwar Renten um, stört aber nicht die Effizienz des Marktes, sondern för- dert sie insoweit, als durch eine Umverteilung von Vermögen die Verschwe n- dung von Humankapitalressourcen verhindert wird.26 John Goldthorpe führt die- ses Argument im Rahmen seiner Kritik zwar nicht weiter aus, vermutlich aber zielt sein Argument darauf ab, dass durch eine Umverteilung mehr Menschen die Möglichkeit haben, Humankapital in ausreichendem Maße zu akkumulieren und so gesamtwirtschaftlich gesehen ein Vorteil für alle Akteure einer Gesell- schaft entsteht.

Der zweite Kritikpunkt John Goldthorpes bezieht sich auf die vielfältige Art und Weise, in der Renten entstehen können.

„Moreover, the heterogeneity of rents and of the conflicts to which they give rise would serve to inhibit the degree of forma- tion of Sørensen’s exploitation classes’, as in turn would the degree of shifting and cross-cutting of the lines of conflict that would surely be found. Many individuals would be exploited in one context, but act as exploiters in another.” 27

Eine Lokalisierung von Klassen ist demnach nicht mehr möglich. Renten teilen die Gesellschaft in Fragmente, anhand derer sich keine Klassen mehr ableiten lassen. Möglich ist vor diesem Hinte rgrund die Ausbeutung von Arbeitern durch Unternehmen. So wenn ein Arbeiter über eine Innovation, die seinem Human- kapital zuzuschreiben ist, den Wert eines Unternehmens mehr steigert, als die Höhe seines Gehalts reflektiert. Umgekehrt kann ein Arbeiter zum Ausbeuter eines Unternehmens werden, wenn seine Arbeitsleistung nicht messbar ist, und er diesen Vorteil dazu nutzt, weniger zu leisten, als seinem Gehalt entspricht. Schließlich kann es auch zur Ausbeutung von Arbeitern durch Arbeiter kom- men, wenn Gewerkschaften Mindestlöhne durchsetzen, die über dem Marktlohn liegen und so auf dem Arbeitsmarkt zu Arbeitslosigkeit führen. Auf diese Zu- sammenhänge wird im weiteren Verlauf der Arbeit genauer einzugehen sein.

Diese widersprüchlichen Beziehungen um Renten, Ausbeutung und antagonis- tische Interessen machen eine Definition von Klassen unmöglich. Die Kritik John Goldthorpes ist angebracht, geht man davon aus, dass mit der Klassen- analyse ein mehr oder weniger eindeutiges Oben-Mitte -Unten-Schema verbun- den sein muss. In der Tat lässt sich mit dem Rentenkonzept kein Klassensche- ma dieser Art konstruieren. Dennoch bleibt die Argumentation in ihrem Kern richtig. Re nten, egal nun, ob sie ‚oben’ oder ‚unten’ entstehen, bedeuten einen Vorteil eines oder einer Gruppe von Akteuren zum Nachteil anderer Akteure. Ob man diesen Zusammenhang im ökonomischen Sinne als pareto suboptimal, als dead - weigh t loss oder in einem soziologischen Sinn als Ausbeutung be- zeichnet, ist im Prinzip egal. Richtig ist weiter, dass vor dem strukturellen Hi n- tergrund unvollkommener Märkte gegensätzliche Interessen unter den Markt- teilnehmern oder gegenüber Akteuren, denen der Zutritt zu einem Markt ver- wehrt bleibt, entste hen. Sie zielen entweder darauf ab, Renten zu erhalten oder diese zu zerstören.

Um Klassen lokalisieren zu können, so macht John Goldthorpe an anderer Stel- le deutlich, Akteure

„(…) [are] expected to show some degree of homogeneity not only in the kinds and levels of ressources that their members command but further in their exposure to structural changes and, in turn, in the range of at least potential interests that they may seek to uphold.“ 28

Dieser Aussage nach liegen die Standpunkte Sørensens und John Goldthorpes nicht so weit auseinander, wie die oben geschilderte Kritik vermuten lässt. Bei- de gehen davon aus, dass sich Klassen zum einen über das Ausmaß der ihnen zur Verfügung stehenden Ressourcen und zum anderen über daraus resultie- rende gemeinsame Interessen bestimmen. Der Unterschied liegt allein darin, dass Sørensen die gemeinsamen mit dem Eigentum an Ressourcen verbunde- nen Interessen über die Existenz von Renten, bzw. deren Erhaltung oder Zer- störung definiert. John Goldthorpe hingegen bestimmt die gemeinsamen Inte- ressen über das Eigentum und über die nach Skills zu bestimmende Ste llung eines Akteurs auf dem Arbeitsmarkt.29

Die zweite Kritik an Sørensens Konzept kommt von Erik O. Wright. Er stimmt mit Aage B. Sørensen überein, dass Klassenkonzepte den Tatbestand der Aus- beutung zu berücksichtigen haben und weiter, dass Ausbeutung auch ohne Bezugnahme auf die Mehrwert-Theorie von Karl Marx nachzuweisen ist. Ähn- lich John Goldthorpe kritisiert Erik O. Wright an Aage B. Sørensen, dass Renten die Phänomene Ausbeutung und antagonistische Interessen nicht hinreichend erklären können. Er begründet seine Kritik anhand zweier Beispiele für employment rents. Das erste Beispiel sind Renten, die durch Transaktionskos- ten entstehen. Dies ist unter anderem der Fall, wenn die Arbeitsleistung eines Arbeiters nicht über Stückzahlen messbar ist. Damit ein Arbeiter unter dieser Bedingung dennoch eine seinem Gehalt entsprechende Leistung bringt kann der Unternehmer entweder als positiven Anreiz einen Lohn zahlen, der über dem eigentlichen Marktlohn liegt, oder er stellt als negativen Anreiz Superviso- ren ein, die die Arbeitsleistung überwachen. Erik O. Wright argumentiert, dass hier keine Renten entstehen, die ein Vorteil des Arbeiters zum Nachteil des Un- ternehmers sind. Diese Transaktionskosten seien vielmehr Kosten, die dadurch entstehen, dass der Unternehmer über die genannten Maßnahmen versucht, eine Ausbeutung durch die Arbeiter zu verhindern.30

In diesem Argument findet sich m.E. kein Widerspruch zu Sørensen, vielmehr kann man seine These damit untermauern. In der von Erik O. Wright beschrie- benen Situation hätten die Arbeiter die Möglichkeit, Renten über die Unmess- barkeit ihrer Arbeitsleistung zu erzielen, indem sie weniger arbeiten als ihrem Gehalt entspricht. Diese Möglichkeit der Erzielung einer Rente steht den Inte- ressen des Unternehmers entgegen. Der Argumentation Sørensens entspre- chend wird das Interesse des Unternehmers dahin gehen, diese Möglichkeit zu zerstören. Die beiden von Erik O. Wright beschriebenen Maßnahmen sind nichts anderes, als Umsetzungsstrategien dieses Interesses. Im Fall des ‚Leis- tungsbonus’ können alle beteiligten Arbeiter die Rente zu ihrem Vorteil realisie- ren. Rekrutiert der Unternehmer im anderen Fall einige Supervisoren aus den Reihen der Arbeiter mit einem ihrer Position entsprechenden höheren Entlo h- nung so realisiert dieser Teil der Arbeiterschaft die strukturell bedingte Rente.

Das zweite von Erik O. Wright angeführte Beispiel befasst sich mit employment rents, die von Gewerkschaften kreiert werden. Erik O. Wright gibt Aage B. Sørensen recht, wenn er davon ausgeht, dass die Politik der Gewerkschaften Lohnunterschiede reduziert. Dadurch entstehen Renten zu Gunsten von Low- Skill-Arbeitern und zum Nachteil von High-Skill-Arbeitern. Der Argumentation Erik O. Wrights folgend lässt sich anhand dieser Form von Renten keine Aus- beutungsbeziehung zwischen den beteiligten Gruppen nachweisen. Von Ge- werkschaften erzielte Solidaritätslöhne und die damit verbundenen Lohndiffe- renzen bezeichnet Erik O. Wright gleichermaßen als Lohn und Preis einer Klas- sensolidarität, die insgesamt gesehen die Position aller Arbeiter gegenüber der

Kapitalseite stärkt und damit langfristig gesehen auch für alle Arbeiter mit Blick auf Lohnverhandlungen von Vorteil ist.31 Dieser Argumentation steht entgegen, dass der gewerkschaftliche Organisationsgrad mit steigendem Einkommen ab- nimmt. Diese Tatsache kann als Ausdruck antagonistischer Interessen, wie Sørensen sie sieht, verstanden werden. Das Beispiel der Gewerkschaften wird, wie weiter oben bereits angekündigt, später Gegenstand einer genaueren Be- trachtung sein.

Wie man sieht haben die Grundannahmen der von Sørensen vorgeschlagenen rentenbasierten Klassenanalyse gegenüber der von John Goldthorpe und Erik O. Wright angeführten Kritik Bestand.

Die besondere Stärke seiner Theorie gründet sich m.E. in dem Versuch, die Klassenanalyse sowohl auf eine individuelle, als auch auf eine strukturelle Grundlage zu stellen. Die Verbindung der individuellen mit der strukturellen Komponente lässt sich schematisch wie folgt darstellen:

Individuelle Komponente 1: Der total wealth ist die Eigenschaft ei- nes Akteurs und gibt dessen Gesamtvermögen an Ressourcen wieder. Ausgehend von diesem Kapitalstand versuchen Akteure, den Ertrag aus diesen Ressourcen über Prozesse der Investition und Produktion zu maximieren. An dieser Stelle wird deutlich, dass Sørensen – ohne diesen Aspekt selbst auszuformulieren – seiner Klassenanalyse auf der individuellen Seite ein rationales Hand- lungsmodell zu Grunde legt. Akteure investieren in ihr Kapital, um unter Abwägung der Kosten und Nutzen ihrer Investitionsentschei- dung, einen möglichst hohen Ertrag zu erzielen.

Verbindung zwischen individueller und struktureller Komponente: Die Grenzen und Möglichkeiten des Handelns von Akteuren wer- den von den ihm zur Verfügung stehenden Ressourcen – dem total wealth – bestimmt. Der total wealth ist nicht allein eine Eigenschaft des Akteurs, sondern weist zugleich eine n strukturellen Aspekt auf. Dies ist dann der Fall, wenn der Akteur nicht die vollen Kontroll- oder Eigentumsrechte über bzw. an einer Ressource besitzt, son- dern diese mit einem oder mehreren anderen Akteuren teilt. Ent- sprechend müssen auch die Erträge aus dieser Ressource unter den beteiligten Akteuren aufgeteilt werden. Dieser Zusammenhang führt zur strukturellen Komponente der Theorie.

Strukturelle Komponente: Die aus gemeinsam kontrollierten Res- sourcen anfallenden Renten und die Art, wie sie zwischen den Ak- teuren geteilt werden sind strukturell bedingt. Sind diese Renten dauerhafter Natur, und gehen sie weiter in der oben genannten Beziehung zwischen Akte uren ganz oder teilweise zum Vor- bzw. Nachteil eines oder mehrerer anderer Akteure, so lassen sich Mo- mente der Ausbeutung und antagonistische Interessen nachwei- sen, die dann ihres Ursprungs nach strukturell bedingt sind.

Individuelle Komponente 2: Trotz ihrer strukturellen Natur lassen die antagonistischen Interessen einen Rückschluss auf die indivi- duelle Ebene zu. Letzten Endes sind es individuelle oder kollektive Akteure, die entlang dieser Interessen handeln. Diese Handlungen zielen entsprechend der Stellung des oder der Akteure in der von Renten bestimmten Beziehung entweder auf eine Zerstörung oder auf eine Erhaltung der Renten ab.

Mit Recht kann bei Aage B. Sørensen daher von einer ‚ Sounder Basis for Class Analysis’ gesprochen werden. Er überwindet mit der Konzeption des total wealth zum einen die in der marxistischen Theorie dominierende Sichtweise von einem mit der Klasse unausweichlich verbundenen Klassenschicksal. Zum anderen berücksichtigt er mit der Analyse strukturell bedingter Ausbeutung und antagonistischer Interessen entgegen der weberianischen Klassenanalyse die gesellschaftliche Verteilung der Lebenschancen von Akteuren und deren Aus- wirkungen.

Dennoch weist die Theorie in der vorliegenden Form zwei zusammenhängende Schwachpunkte auf. Dem Verständnis Max Webers von Klasse als Lebens- chance folgend führt Sørensen den total wealth als Bestimmungsgrundlage der Möglichkeiten eines Akteurs, auf Märkten Renten zu erzielen, ein.

„The total wealth controlled by actors defines their class situa- tion with respect to class as life conditions. The assets con- trolled will determine their incomes and the variability of their in- comes (…) the total wealth and its composition create the be- havioral dispositions that are accountable for the inoculation and socialization mechanisms associated with class as life con- ditions, which I will amplify below.” 32

An dieser Stelle folgt ein argumentativer Sprung zur Beschreibung der Entste- hung von Re nten. Die gegenseitige Bedingtheit von total wealth und Re nten wird entgegen Aage B. Sørensens Ankündigung in diesem Sinn im weiteren Verlauf des Artikels nicht erneut aufgegriffen. Das Potenzial des total wealth, gesellschaftliche Akteure entsprechend ihren Kapitalressourcen einer Position in der Sozialstruktur zuordnen zu können, bleibt somit ungenutzt.

Die schwache Verbindung zwischen individueller und struktureller Komponente lässt sich m.E. über eine formale Erweiterung des total wealth -Konzepts ver- stärken. Die bisher vorliegende Darstellung als einfache Summe aller einem Akteur zur Verfügung stehenden Ressourcen greift zu kurz, da sie den Beson- derheiten verschiedener Kapitalformen und den jeweils mit ihnen verbundenen Märkte nicht ausreichend Rechnung trägt. Das Gesamtvermögen eines Akteurs setzt sich im Einzelnen zusammen aus seinem ökonomischen, seinem Human- und seinem Sozialkapital. Mit diesen Kapitalformen und ihren Eigenschaften sind unte rschiedliche Investitionsstrategien verbunden, die zu unterschiedlichen Renten und dem entsprechend unterschiedlichen Strategien zu deren Erhaltung bzw. zu deren Zerstörung führen können.

Die zweite Schwäche des total wealth -Konzepts ist, dass es das Vermögen ei- nes Akteurs nur statisch bezogen auf einen bestimmten Zeitpunkt zu beschrei- ben vermag. Die soziale Mobilität von Akteuren zum Beispiel über eine Verän- derung des Vermögensstandes können so nicht erfasst werden. Eine Möglich- keit, diese Schwäche auszugleichen, ist es, neben den Eigenschaften der ein- zelnen Kapitalformen die mit ihnen verbundenen Investitionsmöglichkeiten im Hinblick auf ihren Ertrag genauer zu betrachten.

Wie eingangs angekündigt geht es daher im folgenden Abschnitt zunächst um die Beschreibung der Eigenschaften dieser Kapitalsorten und der mit diesen für Akteure verbundenen Investitionsanreize . Weiter wird untersucht, unter welchen Voraussetzungen Akteure in der Lage sind, mit diesen Kapitalressourcen Ren- ten zu erzielen, und ob mit diesen Renten im Sinne von Aage B. Sørensen Momente der Ausbeutung und folglich die Entstehung antagonistischer Interes- sen verbunden sind. Der Abschnitt endet mit einer erweiterten Definition des total wealth von Akteuren.

3 Die Erweiterung des total wealth -Konzepts

"Differential initial wealth is of normative interest (...) because it may well be the central injustice of a capitalist system (...).Class is of interest as a positive statistic of class struggle, and hence of social transformation (...).But although exploitation is related to both class and wealth, it does not appear to be of direct in- terest from either the positive or the normative viewpoint." 33

3.1 Die Bedeutung von ökonomischem Kapital

Der erste Faktor zur Bestimmung des Gesamtvermögens eines Akteurs ist das ökonomische Kapital. Es steht an erster Stelle, da es die zentrale Bezugsgröße auch für die anderen Kapitalformen ist. So kann sich eine Investition in Human- kapital in Form eines höheren Einkommens auf das ökonomische Kapitalvolu- men eines Akteurs auswirken. Oder, betrachtet man Normen als eine Form von Sozialkapital, das Transaktionskosten auf Märkten reduziert, so ergibt sich wie- derum ein direkter Bezug auf das ökonomische Kapital eines Akteurs.

Ein weiterer mehr pragmatischer als theoretischer Grund liegt darin, dass sich das Konzept der ökonomischen Rente seinem Ursprung in der klassischen Ö- konomie nach zunächst auf ökonomisches Kapital und dessen Eigenschaften bezieht. Allein daher ist es sinnvoll, sich zunächst mit der Investition in und den Renten aus ökonomischem Kapital zu befassen, bevor man sich aufbauend darauf den anderen Kapitalform auf eine dem entsprechende Weise zuwendet.

3.1.1 Die Eigenschaften von ökonomischem Kapital

Zum ökonomischen Kapital zählen alle finanziellen und materiellen Ressourcen, die einem Akteur zur Verfügung stehen. Ökonomen unterscheiden vor diesem Hintergrund Realkapital und Finanzkapital. Diese Unterscheidung kann hier ganz im Sinne von Karl Marx vernachlässigt werden:

„Historisch tritt das Kapital dem Eigentum überall zunächst in der Form von Geld gegenüber (…). Jedoch bedarf es nicht des Rückblicks auf die Entstehungsgeschichte des Kapitals, um das Geld als seine erste Erscheinungsform zu erkennen. (…) Die- selbe Geschichte spielt täglich vor unseren Augen. Jedes neue Kapital betritt zum erstenmal die Bühne, d.h. den Markt (…) immer noch als Geld.“ 34

In den meisten Fällen lässt sich das Realkapital problemlos in seinen Geldwert und damit in Finanzkapital umrechnen. Weiter lassen sich beim ökonomischen Kapital die Eigentumsrechte relativ leicht bestimmen und einzelnen Akteuren zuordnen. Entsprechend einfach lassen sich Eigentums- und Kontrollrechte ü- ber ökonomisches Kapital auch von einem Akteur auf einen anderen übertra- gen.35 Die übliche Form für eine derartige Übertragung ist der Vertrag zwischen zwei Akteuren.36

3.1.2 Die Investition in ökonomisches Kapital

Entscheidungen über Produktion und Investition sind eines der Kernthemen der ökonomischen Theorie und daher ein weites Feld. Im Rahmen dieser Arbeit jedoch ist ein einfaches Modell von Investitionsentscheidungen ausreichend. Zunächst bleibt festzuhalten, dass Akteure im Rahmen der folgenden Darste l- lung ihre Investition in Kapital auf der Grundlage rationaler Entscheidungen täti- gen. Jeder Akteur i vergleicht vor diesem Hintergrund den Nutzen einer Investi- tion j mit den entsprechenden Kosten und investiert nur, wenn der erzielbare Nutzen u größer ist als die Kosten k der Investition, so dass gilt:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Entscheidung für oder gegen eine Investition trifft ein Akteur zu einem ge- genwärtigen Zeitpunkt (t-1), während der Investitionsertrag zu einem zukünfti- gen Zeitpunkt t anfällt:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Da der Ertrag einer Investition in der Zukunft liegt, kann zum Zeitpunkt der zu treffenden Investitionsentscheidung dessen genaue Höhe nicht bestimmt, son- dern von einem Akteur nur geschätzt werden. Dieser muss bei seinem Investiti- onskalkül sowohl die Wahrscheinlichkeit p einer erfolgreichen und die Gegen- wahrscheinlichkeit (1-p) einer nicht erfolgreichen Investition berücksichtigen, so dass sich folgende formale Darstellung ergibt:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Muss sich ein Akteur zwischen zwei alternativen Investitionsmöglichkeiten ent- scheiden, so wird er in die Kapitalressource investieren, bei der das Produkt aus Nutzen und Erfolgswahrscheinlichkeit am größten ist.37

Auf diese Weise lässt sich bestimmen, unter welchen Bedingungen sich ein Akteur für oder gegen eine Investition entscheidet. Der mit jeder Investitions- entscheidung verbundene Aspekt ist die Frage nach der Größenordnung einer Investition, die von zwei Faktoren abhängt. Das ist zum einen sein Ausgangsbudget und zum anderen seine durch steigende Grenzkosten und abnehmende Grenzerträge gekennzeichnete Produktionsfunktion. Je mehr ein Akteur in eine Ressource investiert, desto höher ist auch sein Gesamtertrag bei abnehmendem Grenzertrag pro zusätzlichem Investitionsinput. Ein rationaler Akteur investiert vor diesem Hintergrund bis die Grenzkosten GK gleich dem Grenznutzen GN seiner Produktionsfunktion sind.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

3.1.3 Die Renten aus ökonomischem Kapital

Wie weiter oben bereits angedeutet, ist das Konzept der Rente Bestandteil der klassischen ökonomischen Theorie in der Tradition von Adam Smith38, David Ricardo39 und Alfred Marshall40. Als Beispiel für die Entstehung von Renten wurde die Beziehung zwischen Grundeigentümer und Pächter genannt. Diesen Zusammenhang gilt es nun zu verallgemeinern.

Renten entstehen dann, wenn von einer Kapitalressource X eine bestimmte unveränderliche Menge vorhanden ist. Hat ein Akteur A1 die Eigentumsrechte an dieser Ressource X, und ist ein zweiter Akteur A2 daran interessiert, diese Ressource wertschöpfend zu nutzen, so kann A1 seine Eigentumsrechte in Form von Nutzungs- oder Kontrollrechten an A2 übertragen. Diese Übertragung von Rechten wird in der Regel von A2 über eine Zahlung an A1 kompensiert. Diese Kompensationszahlung von A2 an A1 kann als Rente verstanden wer- den. Die Beziehung zwischen A1 und A2 bzw. die aus dieser ableitbare Rente kann auf verschiedene Art interpretiert werden.

Kombinierte Renten: Die von A2 an A1 abgeführte Kompensations- zahlung ist eine kombinierte bzw. geteilte Rente. Durch die Übertra- gung der Nutzungsrechte an X an A2 kann A1 die Ressource nicht mehr oder nur noch eingeschränkt selbst nutzen. Diese verlorenen Nutzungsmöglichkeiten sind für A1 Opportunitätskosten, die von A2 über die Rentenzahlung kompensiert werden. A2 wiederum erzielt über den wertschöpfenden Einsatz der Ressource X einen Ertrag, aus dem ein bestimmter Teil als Rentenzahlung an A1 abgeführt wird. Auf diese Weise teilen sich A1 und A2 die Wertschöpfung aus dem Einsatz von X. Beziehungen dieser Art gehen Akteure dann ein, wenn zwei Ressourcen über eine kombinierte Anwendung einen hö- heren Ertrag abwerfen, als jede Ressource für sich allein genommen. Ein wichtiges Beispiel für eine solche Kombination von Ressourcen ist die Anwendung des Produktionsfaktors Arbeit auf den Faktor Ka- pital. Ein Arbeiter stellt einem Kapitalisten gegen die Kompensations- leistung des Lohns seine Arbeitskraft zur Verfügung. Der Kapitalist produziert durch Kombination dieser beiden Ressourcen einen be- stimmten Ertrag, von dem – vereinfacht gesagt – ein Teil als Lohn an den Arbeitnehmer zurückfließt. In welchem Verhältnis sich Kapitalist und Arbeiter den Ertrag teilen, wird in den Abschnitten zum Human- und Sozialkapital genauer zu betrachten sein. Zunächst kann allge- mein festgehalten werden, dass das Verhältnis der Ertragsaufteilung von der Verhandlungsmacht der beteiligten Akteure abhängt. Auf Wettbewerbsmärkten, d.h. es treffen viele Anbieter der Ressource X vom Typ A1 auf viele Nachfrager vom Typ A2, bestimmt sich die Auf- teilung der kombinierten Rente nach der Preiselastizität von Angebot und Nachfrage. In der Mikroökonomie wird der aus der Zahlungsbe- reitschaft der Marktakteure resultierende Gesamtertrag geteilt in eine Konsumenten- und eine Produzentenrente (siehe Abbildung 1).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Konsumenten- und Produzentenrente 41

Bei gegebener Nachfrage N nach einem Gut X und relativ unelasti- schem Angebot A repräsentiert die Fläche des Dreiecks 235 die Pro- duzenten- und die des Dreiecks 123 die Konsumentenrente. Das Verhältnis beider Teilrenten zueinander kann als Teilungsverhältnis einer kombinierten Rente interpretiert werden. Ist die Preiselastizität des Angebots höher (A’)42, so ändert sich dieses Teilungsverhältnis zugunsten der Konsumentenrente (? 146) und zulasten der Produ- zentenrente (? 456).

Die Preiselastizität des Angebots eines Gutes bzw. einer Ressource kann sich zum Beispiel erhöhen, wenn Anbieter einer anderen Ressource mit denen von X vergleichbaren Eigenschaften den Markt betreten. Akteure vom Typ A2 ha- ben dann bei einer Preiserhöhung von X die Möglichkeit, mit anderen Anbietern in Transaktion zu treten. Das Aufteilungsverhältnis der kombinierten Rente wird – einen perfekten Markt vorausgesetzt – vom Angebot und der Nachfrage auf Märkten bestimmt. Aufgrund einer veränderten Marktsituation kann es ceteris paribus zu Verschiebungen in diesem Aufteilungsverhältnis zugunsten der Nachfrage- und zulasten der Angebotsseite oder umgekehrt kommen. Dennoch sind mit Verschiebungen dieser Art weder Momente der Ausbeutung noch an- tagonistische Interessen im Sinne von Aage B. Sørensen verbunden, da die Verhandlungsmacht von Akteuren auf Märkten mit vollkommenem Wettbewerb keine Rolle spielt. Anderes ist der Fall, wenn ein Akteur vom Typ A1 ein Ange- botsmonopol für X hat.

[...]


1 Rousseau (1993), S. 165

2 Vgl. Marx (1998), (20012), a.a.O.

3 Vgl. Weber (1976), a.a.O.

4 Vgl. Sørensen (2000), a.a.O.

5 Vgl. Sørensen (1996), (1998), (i.E.), a.a.O.

6 Vgl. Coleman (1988), (1990), a.a.O.

7 Vgl. Bourdieu (1983), (199911), (2000), a.a.O.

8 Vgl. Blau / Duncan (1967), a.a.O.

9 Weber (1976), S. 177

10 Vgl. Sørensen (2000), S. 1533. Ähnliche Definitionen finden sich bei Marsden (1983), S. 688 und bei Coleman (1990), S. 682 zur Bestimmung der Macht ei nes Akteurs in einem sozialen Netzwerk bzw. in einem sozialen System.

11 Sørensen (2000), S. 1534

12 Vgl. Weber (1976), S. 177

13 Weber (1976), S. 532

14 Weber (1976), S. 533

16 Vgl. Marx (1998), S. 94ff

17 Vgl. Marx (2001), S. 179-292

18 Vgl. Sørensen (2000), S. 1529

19 Vgl. Sørensen (2000), S. 1531 und Frank (2000), S. 487-493

20 Vgl. Smith (1776), a.a.O

21 Vgl. Sørensen (2000), S. 1535f

22 Sørensen (1996), S. 1334

23 Vgl. Goldthorpe (2000), a.a.O.

24 Vgl. Wright (2000), a.a.O.

25 Vgl. Goldthorpe (2000), S. 1575

26 Vgl. Goldthorpe (2000), S. 1577

27 Goldthorpe (2000), S. 1576

28 Erikson / Goldthorpe (1992), S. 31

29 Vgl. Erikson / Goldthorpe (1992), S. 37f

30 Vgl. Wright (2000), S. 1568f

31 Vgl. Wright (2000), S. 1569f

32 Vgl. Sørensen (2000), S. 1534

33 Roemer (1988), S. 89

34 Marx (20012), S. 149

35 Vgl. Bourdieu (1983) S. 185 und Coleman (1990), S. 304

36 Genau genommen kann man einen Vertrag zur Übertragung von Eigentumsrechten schon als eine Form von Sozialkapital interpretieren, da er die Beziehung von zwei Akteuren definiert. Dieser Sachverhalt ist ein erster Hinweis auf die enge Verzahnung der verschiedenen Kapital- formen.

37 Vgl. Einhorn / Hogarth (1986), a.a.O.

38 Vgl. Smith (1776), a.a.O.

39 Vgl. Ricardo (1817), a.a.O.

40 Vgl. Marshall (1890), (1893), a.a.O.

41 Eigene Darstellung, ähnlich in Mankiw (1998), S. 146

42 Die Preiselastizität eines Gutes kann von verschiedenen Faktoren abhängen. Güter mit vielen nahen Substituten haben in der Regel eine höhere Preiselastizität auf als Güter, für die es keine oder nur eine begrenzte Anzahl von Substituten gibt.

Final del extracto de 119 páginas

Detalles

Título
Skilled Out? Über die Bedeutung von ökonomischem Kapital, Humankapital und Sozialkapital
Universidad
LMU Munich  (Institut für Soziologie)
Calificación
1,5
Autor
Año
2002
Páginas
119
No. de catálogo
V10599
ISBN (Ebook)
9783638169769
Tamaño de fichero
827 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Humankapital, Sozialkapital, soziale Ungleichheit, Klassenanalyse
Citar trabajo
Stephan Pflaum (Autor), 2002, Skilled Out? Über die Bedeutung von ökonomischem Kapital, Humankapital und Sozialkapital, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/10599

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