Im Falle der eigenen Infertilität besteht die Möglichkeit, sich mit einer Frau zu arrangieren, die - aus welchen Gründen auch immer - bereit ist, ihre Fruchtbarkeit für eine andere Frau bzw. ein Paar zur Verfügung zu stellen, das Kind für sie auszutragen und es direkt nach der Geburt abzugeben. Bei dieser Form von Schwangerschaft handelt es sich um Leihmutterschaft. Die Leihmutterschaft kann weder allein Ausdruck der Selbstbestimmung und Selbstverwirklichung der genetischen Eltern sein, noch ist sie allein Ausfluss des Rechts auf Leben für den Embryo. Vielmehr muß es sich um eine zusammenhängende Disposition der betroffenen Grundrechte der genetischen Eltern, der Leihmutter, der sozialen Eltern und des Embryos handeln.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
I. Fortpflanzungsrecht
II. Das Institut der Leihmutterschaft
1. Der Leihmutterschaftsvertrag
2. Historische Entwicklung
3. Motive für Inanspruchnahme einer Leihmutter
III. Rechtliche Betrachtung
1. Adoptionsvermittlungsgesetz
a. Gesetzgebungsgeschichte
b. Regelungsinhalt
c. Zielsetzung
d. Kritische Würdigung
2. Embryonenschutzgesetz
a. Gesetzgebungsgeschichte
b. Regelungsinhalt
c. Zielsetzung
d. Kritische Würdigung
3. Abschließende Betrachtung
IV. Wirksamkeit des Leihmutterschaftsvertrages
1. Verstoß gegen ein Verbotsgesetz
a. Verstoß gegen § 13c AdVermiG
b. Verstoß gegen § 1 Abs.1 Nr.7 ESchG
2. Sittenwidrigkeit
a. Schutz der Menschenwürde
b. Allgemeine Handlungsfreiheit
c. Freiheit von Wissenschaft und Forschung
d. Schutz von Ehe und Familie
3. Vertragsrechtliche Konsequenzen
a. Unentgeltliche Vereinbarungen
b. Entgeltliche Vereinbarungen
V. Familienrechtliche Folgen
1. Der Status des Kindes
2. Das Eltern-Kind-Verhältnis
VI. Stellungnahme
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die vorliegende Arbeit untersucht die rechtsphilosophischen und rechtlichen Fragestellungen rund um das Institut der Leihmutterschaft in Deutschland. Ziel ist es, die Vereinbarkeit dieser Fortpflanzungsmethode mit der deutschen Rechtsordnung, insbesondere unter Berücksichtigung von Grundrechten und familienrechtlichen Konsequenzen, kritisch zu bewerten.
- Verfassungsrechtliche Analyse des Fortpflanzungsrechts und der Familiengründungsfreiheit.
- Untersuchung der gesetzlichen Regulierungen durch das Adoptionsvermittlungsgesetz und das Embryonenschutzgesetz.
- Prüfung der zivilrechtlichen Wirksamkeit von Leihmutterschaftsverträgen hinsichtlich Verbotsgesetzen und Sittenwidrigkeit.
- Erörterung der familienrechtlichen Folgen für den Status des Kindes und das Eltern-Kind-Verhältnis.
- Kritische Würdigung der staatlichen Verbotsstrategien und der ethischen Differenzierung zwischen altruistischer und kommerzieller Leihmutterschaft.
Auszug aus dem Buch
II. Das Institut der Leihmutterschaft
Leih- oder Ersatzmutterschaft meint zunächst die Übernahme einer Schwangerschaft im Auftrag oder zumindest für jemand anderen. Die Frau, die die Schwangerschaft austrägt, soll nicht auch die "soziale" Mutterrolle übernehmen. Soziale und schwangerschaftsaustragende Mutterschaft fallen auseinander. Dabei ist die Leihmutterschaft nicht an eine besondere Technik der künstlichen Befruchtung geknüpft. Ihr Charakteristikum ist vielmehr die Vereinbarung zwischen der Leihmutter selbst und den Bestelleltern, ein noch zu zeugendes Kind nach der Geburt an diese zu übergeben.
Leihmutterschaft kommt immer dann in Betracht, wenn die Infertilität bei der Frau liegt. Entweder die Frau kann keine befruchtungsfähigen Eizellen produzieren oder sie kann das Kind zwar empfangen aber nicht ohne erhebliches Gesundheitsrisiko austragen. Die Form der Leihmutterschaft richtet sich nach der Art der bei der Frau vorliegenden Sterilität. Es ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen einer Leihmutter, die den extrakorporal gezeugten Embryo für dessen genetische Eltern auszutragen bereit ist, und der Mutter, die nach einer heterologen Befruchtung in vivo oder in vitro ihr genetisch eigenes Kind selbst austrägt, es aber direkt nach der Geburt zur Adoption durch den Samenspender und dessen Ehefrau fortgibt. Im ersten Fall wird häufig der Begriff Tragemutterschaft verwendet. Im zweiten Fall spricht man im allgemeinen von Leihmutterschaft i.e.S. oder auch von Ersatzmutterschaft.
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Einführung in die Thematik der Leihmutterschaft als Reaktion auf Infertilität und die grundrechtliche Einordnung.
I. Fortpflanzungsrecht: Darstellung der verfassungsrechtlichen Verankerung der Fortpflanzungsfreiheit und deren Schranken durch EMRK und Grundgesetz.
II. Das Institut der Leihmutterschaft: Definition der verschiedenen Formen der Leihmutterschaft sowie Erläuterung der vertraglichen Ausgestaltung und der historischen Hintergründe.
III. Rechtliche Betrachtung: Analyse der gesetzlichen Rahmenbedingungen durch das Adoptionsvermittlungsgesetz und das Embryonenschutzgesetz inklusive kritischer Würdigung.
IV. Wirksamkeit des Leihmutterschaftsvertrages: Untersuchung der zivilrechtlichen Rechtswirksamkeit unter dem Aspekt der Sittenwidrigkeit sowie der möglichen vertragsrechtlichen Konsequenzen.
V. Familienrechtliche Folgen: Erörterung der statusrechtlichen Zuordnung des Kindes und der Gestaltung des Eltern-Kind-Verhältnisses nach geltendem Recht.
VI. Stellungnahme: Kritische Reflexion der aktuellen Gesetzeslage mit einem Plädoyer für eine differenziertere rechtliche Regelung.
Schlüsselwörter
Leihmutterschaft, Ersatzmutterschaft, Tragemutterschaft, Fortpflanzungsrecht, Embryonenschutzgesetz, Adoptionsvermittlungsgesetz, Menschenwürde, Sittenwidrigkeit, Bestelleltern, Infertilität, Familienrecht, Eltern-Kind-Verhältnis, Rechtsethik, Grundrechte, Künstliche Befruchtung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der rechtlichen und ethischen Zulässigkeit von Leihmutterschaft in Deutschland und beleuchtet dabei die Konfliktfelder zwischen reproduktiver Selbstbestimmung und staatlichen Schutzpflichten.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind das verfassungsrechtlich garantierte Fortpflanzungsrecht, die straf- und zivilrechtliche Regulierung durch Fachgesetze sowie die daraus resultierenden familienrechtlichen Statusfragen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das primäre Ziel ist es, die Vereinbarkeit der Leihmutterschaft mit der deutschen Rechtsordnung zu prüfen und zu bewerten, ob die derzeitige Gesetzeslage, insbesondere das Verbot der Vermittlung, eine adäquate Lösung darstellt.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine rechtsdogmatische Analyse, indem sie geltende Gesetze, verfassungsrechtliche Prinzipien und die vorherrschende Rechtsprechung sowie Literatur aus dem Bereich der Medizinethik und Rechtswissenschaft systematisch zusammenführt.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die gesetzlichen Verbotsnormen (AdVermiG, ESchG), prüft die zivilrechtliche Wirksamkeit von Leihmutterschaftsverträgen anhand von § 134 und § 138 BGB und diskutiert die Konsequenzen für die Abstammung und Sorgeberechtigung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zu den wichtigsten Begriffen gehören Leihmutterschaft, Ersatzmutterschaft, Menschenwürde, Sittenwidrigkeit und Familienrecht.
Warum unterscheidet die Autorin zwischen altruistischer und kommerzieller Leihmutterschaft?
Die Autorin argumentiert, dass die moralische und rechtliche Verurteilung der kommerziellen Leihmutterschaft (Vermarktung) nicht zwingend auf altruistische Formen zwischen Freunden oder Verwandten übertragbar ist, und hinterfragt diese pauschale Unterscheidung.
Wie bewertet die Arbeit die Rolle des Gesetzgebers?
Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass die aktuelle Gesetzgebung den Betroffenen kaum hilft und die Problematik lediglich in eine rechtliche Grauzone verlagert, statt vernünftige familien- und erbrechtliche Lösungen zu schaffen.
- Citation du texte
- Dr. Miriam Schoeps (Auteur), 1999, Leihmutterschaft. Rechtsphilosophische Fragen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/10736