Das föderative System der Schweiz


Trabajo Escrito, 2001

22 Páginas, Calificación: gut


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Historische Entwicklung

3. Das föderative System der Schweiz
3.1 Das föderative Verfassungssystem
3.2 Bund und Kantone
3.2.1 Die Kompetenzverteilung
3.2.2 „Vollzugsföderalismus“
3.3 Mitwirkung der Kantone
3.4 Kooperation auf vertikaler und horizontaler Ebene
3.5 Politikverflechtung
3.6 Finanzföderalismus und Finanzausgleich
3.6.1 Finanzföderalismus
3.6.2 Steuern
3.6.3 Finanzausgleich

4. Ausblick

Literatur

1. Einleitung

„Die Schweizerische Eidgenossenschaft ist als ausgesprochener Kleinstaat der erste Bundesstaat in Europa, auf den die heute geläufigen Merkmale des föderativen Gemeinwesens zutreffen.“[1] Es hat Jahrhunderte gedauert, bis sich aus den ursprünglich drei Urkantonen die Schweizerische Eidgenossenschaft mit ihren heute 26 Kantonen als föderativer Bundesstaat herausgebildet hat. An dem Staatsbildungsprozeß ist dabei zu erkennen, wie die Schweiz und ihr Föderalismus, der sich als Einheit in der Vielfalt zeigt, von der Basis her entstanden sind. Im Mittelpunkt dieser Arbeit steht das Ergebnis dieses Staatsbildungsprozesses: Das heutige föderative System der Schweiz und seine Funktionsweisen.

Eine allumfassende Darstellung des schweizerischen Staatssystems ist im Rahmen dieser Arbeit jedoch nicht möglich. Ich beschränke mich deshalb auf die wichtigsten Merkmale. Ein einführender historischer Überblick soll den Staatsbildungsprozeß nachzeichnen und zeigen, wie sich der schweizerische Föderalismus von der Basis her entwickelt hat. Anschließend werde ich das föderative Staatssystem, wie es in der Bundesverfassung verankert ist, und seine Funktionsweise darstellen. Dabei werde ich auch die generellen Probleme des Föderalismus, wie sie sich bspw. in der Politikverflechtung zeigen, anhand des Systems der Schweiz erörtern. Abschließend werde ich auf den Grad der Zentralisierung bezüglich eines innerstaatlichen versus zwischenstaatlichen Föderalismus[2] eingehen und Stellung zur Übertragbarkeit des schweizerischen Föderalismus auf die Ebene der Europäischen Union (EU) nehmen.

2. Historische Entwicklung

Die Schweiz als föderativer Bundesstaat ist das Produkt eines jahrhundertelangen Staatsbildungsprozesses. Das heutige Staatsgebiet der Schweiz bestand zunächst aus einer Vielzahl von geistlichen und weltlichen Herrschaften. Am Anfang des Prozesses der Staatsbildung stand ein komplexes System von Bündnissen und Verträgen, das motiviert war durch die äußere Bedrohung der Großmächte, wie Habsburger, Schwaben und Burgunder, zu deren Einflußgebiet sie gehörten.[3] Die innere Motivation bestand in gegenseitigen Abhängigkeiten wirtschafts- sowie verkehrspolitischer Art.[4] Dieses Bündnisgeflecht verdichtete sich über die Jahrhunderte bis zur Gründung des föderativen Bundesstaates. Gleichzeitig ist an dem Staatsbildungsprozeß ablesbar, daß sich das föderalistische System von unten herausgebildet hat.

Den Kern der Eidgenossenschaft bildeten zunächst die drei Urkantone Uri, Schwyz und Unterwalden, die sich 1291 zu einem Ewigen Bund zusammengeschlossen hatten. Kriegerische Auseinandersetzungen führten zur Erweiterung auf die Eidgenossenschaft der „Acht alten Orte“ (1353) und später auf die der „13 selbstherrlichen Orte“ (1513). Um diese wand sich ein Kranz von „zugewandten Gebieten“, die weniger Rechte hatten und gemeinsam verwaltet wurden. Mit dem Schwabenkrieg (1499) gegen das Deutsche Reich und den Kaiser löste sich die Eidgenossenschaft de facto aus dem Deutschen Reich.

Die völkerrechtliche Unabhängigkeit wurde erst mit dem Westfälischen Frieden 1648 besiegelt. Die Reformation hat ihre Spuren in der konfessionellen Spaltung des dreisprachigen Gebiets hinterlassen. Bis zur Invasion der Franzosen 1798 bestand die Schweiz aus einem vielgestaltigen lockeren Vertrags- und Bündnisgeflecht. Gemeinsame Angelegenheiten des Staatenbundes wurden durch delegierte Gesandte auf der sogen. Tagsatzung behandelt. Da diese einstimmige Beschlüsse vorsah, die einzelnen Interessen der heterogenen Kantone aber zu verschieden waren, verliefen die Geschäftsgänge eher schleppend.[5] Mit Erlaß der Verfassung zur Konstituierung der helvetischen Republik (1798) wurde das Bündnisgeflecht der Eidgenossenschaft aufgelöst, der Staatenbund durch einen Einheitsstaat ersetzt. Die Verfassung der helvetischen Republik nach dem Vorbild der französichen Direktorialverfassung konnte den eidgenössischen Heterogenitäten aber nicht gerecht werden.[6]

Durch Napoleons Mediationsakte (1803) wurde die helvetische Verfassung aufgelöst, der Staatenbund wiederhergestellt, und die Kantone erhielten eine Teilautonomie zurück. Mit dem Wiener Kongreß (1815) wurden die 22 Kantone durch einen Bundesvertrag auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt. Der Bundesvertrag verfolgte das Ziel innerstaatlicher und insbesondere außenpolitischer Vereinheitlichung des Staatenbundes, schaffte aber keine Zentralgewalt. Delegierte Gesandte regelten die gemeinsamen Angelegenheiten auf der sogen. Tagsatzung. Dies konnte aber dem republikanischen Verständnis, das sich unter französischem Einfluß in der Bevölkerung verbreitet hatte, nicht standhalten.[7] Die Eidgenossenschaft geriet mehr und mehr unter Druck.

Ab 1830 kam es in verschiedenen Kantonen zu Verfassungsrevolutionen. Die Stimmbürger forderten mehr Volkssouveränität, die Öffentlichkeit der Tagsatzung, das Vetorecht gegenüber ihren Beschlüssen sowie die Trennung zwischen Exekutive und Legislative. Die Nationalstaatenbildung der Nachbarländer übte einen äußeren Druck auf den schweizerischen Staatenbund aus.[8] Ein innerer Druck entstand zudem durch die zunehmende Industrialisierung. Sie bewirkte innerhalb der Schweiz den Drang nach Beseitigung kantonaler Handelshemmnisse[9]. Aus dieser Lage resultierten separatistische Bestrebungen. Die Situation eskalierte schließlich im Sonderbundskrieg (1847), in dem die Minorität der konservativ-katholischen Föderalisten den freisinnig-protestantischen Zentralisten unterlag.[10]

Den bestehenden kulturellen, sprachlichen, ethnischen, wirtschaftlichen und sozialen Heterogenitäten konnte ein einheitlicher Bundesstaat aber nicht gerecht werden. Zudem gab es in der Schweiz kein einheitliches Staatsvolk. Die Verfassung von 1848 mit dem Vorbild des dualen Systems des amerikanischen Föderalismus stellt einen idealen Kompromiß zwischen Einheit und Vielheit dar:[11] Mit der 1848er Verfassung wurden die Kantone auf eine gleichberechtigte Ebene gestellt, ihre Souveränität gesichert und eine Bundesgewalt mit der Bezeichnung Bund als Gesamtstaat geschaffen, der seine Kompetenzen von den Kantonen per Verfassungsänderung erhält.[12] Das Zwei-Kammer-System sichert dabei die gleichberechtigte Beteiligung der Gliedstaaten (one state - one vote) sowie das demokratische Prinzip der Stimmbürger (one man - one vote) an der Bundespolitik. Mit der Totalrevision 1874 wurde die föderalistische Bundesverfassung um die Strukturelemente direkter Demokratie, dem Gesetzesreferendum und der Volksinitiative, erweitert.[13]

[...]


[1] Eichenberger 1990: S. 20

[2] Vergl. Schultze, Rainer Olaf: Föderalismus als Alternative?. In: Zeitschrift für Parlamentsfragen. Heft 3/ 1990. S.: 479 - 484.

[3] Vergl. Lingen Lexikon in 20 Bänden. Bd. 16. Köln: 1975.

[4] Vergl. Eichenberger, Kurt: Föderalismus und Regionalismus in Europa. Landesbericht Schweiz. In: Ossenbühl, Fritz (Hrsg.): Föderalismus und Regionalismus in Europa. Baden-Baden: 1990. S. 21.

[5] Vergl. Lingen Lexikon in 20 Bänden. Bd. 16. Köln: 1975.

[6] Vergl. Puttner, Helmut: Wohlfahrststsaat und Föderalismus in der Schweiz. Diss. Univ. Bamberg. Bamberg: ca. 1983. S. 35 - 38.

[7] Vergl. Linder, Wolf: Das politische System der Schweiz. In: Ismayr, Wolfgang (Hrsg.): Die politischen Systeme Westeuropas. Opladen: 1997. S. 445 - 446.

[8] Vergl. ebd.

[9] Vergl. Blochliger, Hansjörg: Der schweizerische Föderalismus: Ein Modell für die Europäische Union?. In: Außenwirtschaft. 47. Jhg.. H. 4/ 1992. S. 520.

[10] Vergl. Linder, Wolf: Das politische System der Schweiz. In: Ismayr, Wolfgang: Die politischen Systeme Westeuropas. Opladen: 1997. S. 446.

[11] Vergl. ebd.

[12] Vergl. Puttner, Helmut: Wohlfahrststaat und Föderalismus in der Schweiz. Diss. Univ. Bamberg. Bamberg: ca 1983. S. 35 - 38.

[13] Vergl. Linder, Wolf: Das politische System der Schweiz. 1997. S. 446.

Final del extracto de 22 páginas

Detalles

Título
Das föderative System der Schweiz
Universidad
University of Osnabrück  (Politikwissenschaft)
Curso
Föderalismusmodelle für Europa
Calificación
gut
Autor
Año
2001
Páginas
22
No. de catálogo
V10744
ISBN (Ebook)
9783638170918
Tamaño de fichero
383 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
System, Schweiz, Föderalismusmodelle, Europa
Citar trabajo
Angelika Hennig (Autor), 2001, Das föderative System der Schweiz, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/10744

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