Probleme bei der Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen für den ersten Arbeitmarkt durch ein Förderwerk


Mémoire (de fin d'études), 2003

82 Pages, Note: zwei


Extrait


Gliederung

1. Danksagung

2. Ziel der Arbeit

3. Begriffklärung
3.1. Arbeitslose
3.2. Langzeitarbeitslose
3.3. Erster Arbeitmarkt
3.4. Zweiter Arbeitsmarkt
3.5. Träger
3.6. Maßnahme
3.7. Regiekräfte

4. Folgen von Langzeiterwerbslosigkeit
4.1. Die Arbeitslosen von Marienthal
4.1.1. Gegenstand der Studie
4.1.2. Methoden der Studie
4.1.3. Ergebnisse der Studie
4.1.3.1. Gesundheitszustand
4.1.3.2. Die müde Gemeinschaft
4.1.3.3. Die Haltung
4.1.3.4. Die Zeit
4.2. Warschauer - Studie
4.3. Detroit Studie
4.4. Bredaer Protokolle
4.5. Zwischenfazit zu den Studien
4.6. Folgen in den 30er Jahren und heute
4.6.1. Folgen von Langzeiterwerbslosigkeit in den 30er Jahren
4.6.2. Folgen von Langzeiterwerbslosigkeit heute
4.6.3. Ergebnis
4.7. Be- und Entlastung bei Erwerbslosigkeit / Maßnahmen
4.7.1. Belastungen in Erwerbslosigkeit
4.7.2. Belastungen in Maßnahmen
4.7.3. Entlastungen in Erwerbslosigkeit
4.7.4. Entlastungen in Maßnahmen
4.7.5. Ergebnis
4.8. Zwischenfazit

5. Qualifizierungsmaßnahmen
5.1. Was ist Qualifizierung?
5.1.1. SGB III und Qualifizierung
5.1.2. Der Zuwendungsvertrag und Qualifizierung
5.1.3. Qualitätsmanagementhandbuch und Qualifizierung
5.1.3.1. Die Organisation des Trägers
5.1.3.2. Qualitätskriterien bezogen auf die Teilnehmer
5.1.3.3. Ergebnis
5.1.4. Zwischenfazit
5.1.5 Anders leben Lernen
5.2. Wie wird Qualifiziert?
5.2.1. Finanzierung des Trägers
5.2.2. Die Regiekräfte
5.2.3. Zukunftssicherheit und Praxis der qualifizierten Berufe
5.2.3.1. Kurse zur Qualifizierung
5.2.4. Ergebnis
5.3. Die Teilnehmer
5.3.1. Mitarbeiterbefragung bei einem Träger
5.3.2. Förderwerk Bremerhaven GmbH
5.3.3. Form und Ziel der Mitarbeiterbefragung
5.3.4. Fragebogen und prozentuale Auswertung
5.3.4.1 Fragen zu Person und Werdegang
5.3.4.2 Be- und Entlastungen
5.3.4.3 Gesellschaftspolitische Fragen
5.3.4.4. Beurteilung der Maßnahme
5.3.5. Analyse der Mitarbeiterbefragung
5.3.5.1. Person und Werdegang
5.3.5.2. Be- und Entlastungen
5.3.5.3. Gesellschaftspolitische Fragen
5.3.5.4. Beurteilung der Maßnahme
5.3.6. Ergebnis
5.3.6.1. Andere Befragungen zum Vergleich

6. Zusammenfassung
6.1. Zusammenfassung der Folgen von Erwerbslosigkeit und Maßnahmen
6.2. Zusammenfassung des Bereiches Qualifizierungsmaßnahmen
6.2.1. Zusammenfassung der Mitarbeiterbefragung
6.3. Fazit

7. Schlussbemerkung

8. Literatur

9. Anlagen
9.1. Zuwendungsvertrag

1. Danksagung

Ohne eigene praktische Erfahrungen vom zweiten Arbeitsmarkt Bremerhavens wäre die Erstellung dieser Diplomarbeit kaum möglich gewesen oder durch den ausschließlichen Bezug auf vorhandene Literatur an den Problemen beim Träger vorbeigeglitten.

Darum möchte ich mich vorab bei den Bremerhavener Qualifizierungsträ- gern und Beschäftigungsgesellschaften und hier im Besonderen bei den dort tätigen Sozialarbeitern und Maßnahmenteilnehmern für die Unterstüt- zung bedanken. Die mir durch Praktikum, Literatur, Zugang für Empirie, Diskussion und letztlich durch das Interesse an meiner Arbeit zuteil wurde. Im Speziellen sei das Förderwerk Bremerhaven GmbH und seine Mitarbei- ter genannt, welche bereitwillig meine Anliegen unterstützten und immer Zeit und Verständnis für mich und meine Aufgabe hatten.

2. Ziel der Arbeit

In dieser Arbeit will ich untersuchen, wie und unter welchen Voraussetzungen Qualifizierungsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose bei Trägern zur Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen durchgeführt werden und ob sich daraus Probleme für die berufliche Qualifizierung ergeben. Die Situation der Teilnehmer einer Maßnahme und wie sie die Qualifizierungsmaßnahme beurteilen, soll dabei geklärt werden.

Des Weiteren sollten sich Lösungs- bzw. Verbesserungsvorschläge erge- ben.

Ob sich diese Aufgabenstellung bearbeiten lässt, wird sich unter Zuhilfenahme veröffentlichter Literatur zeigen. Gesicherte Erkenntnisse wird der Vergleich mit einer von mir durchgeführten Mitarbeiterbefragung bei einem ausgewählten Träger Bremerhavens bringen.

Die Situation der Teilnehmer einer Maßnahme und die Folgen von Langzeitarbeitslosigkeit sollten sich benennen lassen und werden einen Teil der Arbeit ausmachen.

Gleiches gilt für die Situation der Träger.

Da der Einfluss auf den Gesetzgeber durch diese Arbeit wohl eher gering sein dürfte, zielen die Verbesserungsvorschläge auf eine konkrete Verän- derung bei den Trägern, um den Teilnehmern einer Maßnahme unter der Beachtung der Folgen von Langzeitarbeitslosigkeit und der vorhandenen Rahmenbedingungen, zu mehr Lebensqualität zu verhelfen und das nicht ausschließlich innerhalb der Maßnahme, sondern auch in der Freizeit.

3. Begriffklärung

Im Folgenden werden die zum Verständnis dieser Arbeit notwendigen Begriffe erklärt. Ich will versuchen, über die Definitionen des Sozialgesetzbuches III, Arbeitsförderung, hinauszugehen und die reale Bedeutung der Begriffe zu erreichen.

3.1 Arbeitslose

Als arbeitslos werden Personen bezeichnet, die vorübergehend in keinem Beschäftigungsverhältnis stehen und sich aktiv um eine versicherungspflichtige Beschäftigung bemühen.

Hierbei ist zu beachten, dass der Arbeitssuchende sich beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet hat und den Vermittlungsbemühungen des Arbeitsamtes zur Verfügung steht.1

Diese juristische Definition von Arbeitslosen beinhaltet allerdings, dass es in einer Gesellschaft üblich ist, durch Erwerbsarbeit den notwendigen Lebensunterhalt zu bestreiten.

In der freien - bzw. sozialen Marktwirtschaft ist das, bedingt durch kon- junkturelle Höhen und Tiefen, die auch die Anzahl der Arbeitslosen beeinflusst, der Fall.

Womit der Begriff gleichzeitig ein Verweis auf unser Wirtschaftssystem ist. Ich bestreite, dass ein Erwerbsloser auch immer arbeitslos ist und denke ferner, dass dieser Begriff in unserer Gesellschaft negativ belastet ist, deswegen scheint mir die Bezeichnung" Erwerbsloser" passender.2

3.2 Langzeitarbeitslose

Langzeitarbeitslose sind Personen, die mindestens ein Jahr ohne versicherungspflichtige Beschäftigung sind.3

Angelehnt an den Punkt 3.1 würde ich auch in diesem Fall für die Wortform: Langzeiterwerbsloser, plädieren.

3.3 Erster Arbeitsmarkt

Den wettbewerbsorientierten Arbeitsmarkt unserer freien - bzw. sozialen Marktwirtschaft, der sich dem System von Angebot und Nachfrage unterwirft, bezeichnen wir als ersten Arbeitmarkt.4

Deutlicher wird der Begriff durch Abgrenzung zum zweiten Arbeitmarkt, den ich im nächsten Punkt erläutern werde.

3.4 Zweiter Arbeitsmarkt

Der Begriff „Zweiter Arbeitsmarkt“ umschrieb lange legale Beschäftigung unterhalb von Tariflöhnen bzw. dem durchschnittlichen Lohnniveau.

Heute wird dieser auf dem regulären ersten Arbeitsmarkt als Niedriglohnbereich bezeichnet.

Heute und in dieser Arbeit bezeichnen wir damit einen Teil der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Anstatt einfach Lohnersatzleistungen zu zahlen (passive Arbeitsmarktpolitik), will sie die Chancen von Langzeiterwerbslosen auf dem ersten Arbeitsmarkt durch beruflich qualifizierende Maßnahmen verbessern ( aktive Arbeitsmarktpolitik).

Zum ersten Mal tauchte der Begriff zweiter Arbeitsmarkt, im Sinne dieser Arbeit, 1982 in einer Studie der Kammer für soziale Ordnung der evangelischen Kirche in Deutschland auf.

Zur Verdeutlichung führe ich die von Bosch und anderen 1994 definierten fünf Unterschiede zum ersten Arbeitsmarkt an5:

- Die öffentliche Förderung zielt auf Beschäftigung und nicht auf Pro- dukte.
- Die Einstellungskriterien richten sich nach arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Zielen.
- Die Beschäftigung ist zeitlich befristet.
- Die ausgeführten Arbeiten müssen einerseits zusätzlich sein, damit nicht reguläre Beschäftigung verdrängt wird, und andererseits die volkswirtschaftliche Wertschöpfung steigern, indem sozialen Kosten der Arbeitslosigkeit verringert werden.
- Die Beschäftigung bedarf in einigen Varianten besonderer

Trägerinstitutionen ( z. B. bei Gesellschaften zur Arbeitsförderung, Beschäftigung und Strukturentwicklung, kurz ABS-Gesellschaften).

3.5 Träger

Träger sind natürliche oder juristische Personen, die Maßnahmen der Arbeitsförderung durchführen oder durch Dritte durchführen lassen.6 In Bremerhaven sind das die Zuwendungsgeber:

- Das Arbeitsamt
- Der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales
- Die Bremerhavener Arbeit GmbH
- Der Magistrat der Stadt Bremerhaven

Aber auch die durchführenden Institutionen, wie z. b.:

- Akademie des Handwerks,
- Berufsfortbildungswerk des deutschen Gewerkschaftsbundes,
- Volkshochschule Bremerhaven,
- Förderwerk Bremerhaven GmbH.

Wobei zuerst genannte Aufträge ausschreiben und die durchführenden Träger sich daraufhin bewerben können und dadurch auch in Konkurrenz zueinander stehen.

Häufig werden Träger zur Qualifizierung auch ABS - Gesellschaften ge- nannt ( Gesellschaften zur Arbeitsförderung, Beschäftigung und Struktur- wandel).7

Im Folgenden werde ich die durchführenden Träger meinen, die ich dann auch als Qualifizierungsträger oder Träger bezeichnen werde.

3.6 Maßnahme

Maßnahmen sind in der Regel dazu gedacht, um Chancen von Langzeitarbeitslosen auf den ersten Arbeitsmarkt zu verbessern.

Allen Maßnahmen gleich ist das Bemühen, die Teilnehmer dahingehend zu qualifizieren.

Zur Zeit gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Maßnahmen. Allen gemein- sam ist, dass die ausgeführten Arbeiten im öffentlichen Interesse liegen müssen und andernfalls nicht oder erst später erledigt werden können.8 In dieser Arbeit werden Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nach dem Ar- beitsförderungsgesetz und dem Bundessozialhilfegesetz behandelt.9 Auch Trainingsmaßnahmen sollen hier genannt werden; sie sind von eini- gen Tagen bis auf wenige Monate ausgelegt und decken unterschiedliche Bereiche ab, z. B.:

- Bewerbungstraining
- Computerkurse
- Ergänzende berufsqualifizierende Maßnahmen wie Staplerfahrer- oder Schweißerscheine, Holzbearbeitungsmaschinenscheine, usw.

Zur Finanzierung der Maßnahmen werden Fördermittel Europas, des Bundes, der Länder, der Kommunen und Städte verwendet, die ich hier nicht genauer eingrenzen werde.

3.7 Regiekräfte

Regiekräfte sind fest angestellte Mitarbeiter eines Trägers.

Zu ihnen gehören Angestellte folgender Abteilungen, welche mit der Organisation, Planung und Durchführung der Maßnahme beauftragt sind:

- Geschäftsführung
- Bauplanung
- Baustellenleiter
- Sozialdienst

4. Folgen von Langzeiterwerbslosigkeit

In unserer Gesellschaft ist die Bestreitung des Lebensunterhaltes durch Erwerbsarbeit das gängige Mittel. Aus diesem Grund nimmt Erwerbsarbeit einen großen Teil unserer Zeit in Anspruch und stellt für viele sogar den Lebenssinn dar.

Vor diesem Hintergrund ist der Verlust des Arbeitsplatzes oder sogar daraus resultierende Langzeitarbeitslosigkeit ein Einschnitt in die soziale Norm des Betroffenen, der für seine Sozialisation und seine Psyche nicht ohne Folgen bleiben dürfte.

Ob sich hier allgemein gültige Verhaltensweisen von Langzeitarbeitlosen entwickeln, welche auch Einfluss auf die Arbeitplatzsuche oder sogar auf das Arbeitsverhalten haben, will ich im Folgenden anhand des Klassikers: „Die Arbeitslosen von Marienthal“ und weiterer Untersuchungen der Sozi- alforschung ergründen und danach prüfen, ob sich die Anfang der 30er Jahre gewonnenen Erkenntnisse auf die heutige Zeit übertragen lassen.

Da es sich um allgemein bekannte und anerkannte Studien handelt, werde ich mich auf eine Darstellung der wichtigsten Methoden und Ergebnisse beschränken.

Des Weiteren geht es auch darum, wie weit sich die Teilnahme an einer Maßnahme für die Teilnehmer belastend auswirkt.

4.1 Die Arbeitslosen von Marienthal

Hermann Todesko ist der Gründer Marienthals, wo er im Jahre 1830 eine Flachsspinnerei errichtete um die sich, wie anderswo um die Kirche oder den Marktplatz, die Leute niederließen. Die Geschichte der Fabrik ist somit die Geschichte des Ortes.10

Marienthal liegt in Niederösterreich in der Nähe des Neusiedler Sees. Es gab keine Kirche, so dass die Marienthaler Kirchgänger in den Nachbarort fahren mussten.

Im Zuge der Weltwirtschaftskrise des Jahres 1929 verschlechterte sich die wirtschaftliche Lage so gravierend, dass die Fabriken in Marienthal geschlossen werden mussten.

Die einzige Einkunft, die den Marienthalern nun noch zu Verfügung stand, war die Arbeitslosenunterstützung.

In 358 von 478 Haushalten, in denen 1486 Einwohner lebten, erhielt min- destens ein Mitglied Arbeitslosenunterstützung, 18 bekamen Altersruhegeld und 9 Familien gar nichts.11

4.1.1 Gegenstand der Studie

Durch die o. g. Einkommens- und Beschäftigungsverhältnisse der Bewoh- ner war Marienthal wie geschaffen für die Erwerbslosenforschung. In dieser Studie stand das arbeitslose Dorf und als kleinste Einheit die Fa- milie im Mittelpunkt und nicht der einzelne Erwerbslose. Der Tatbestand der Erwerbslosigkeit sollte sozialpsychologisch objektiv dargestellt werden.

Der Erhebungszeitraum der Studie dauerte vom Dezember 1931 bis Mitte Januar 1932. In diesem Zeitraum wurden sämtliche Daten erhoben und auch sonstiges Material gesammelt.

Selten wird in der Literatur erwähnt, dass das eigentliche Forschungsinteresse des Teams darin bestand, ob Massenelend, frei nach der marxistischen Lehre, rebellisches bzw. revolutionäres oder aber eher apathisches Verhalten fördert. Das sagt die Studie des Teams, welches aus aktiven Sozialisten bestand, nicht direkt aus.12

Die Mitarbeiter teilten sich, unter Leitung von Paul Lazarsfeld, die unter- schiedlichsten Aufgaben. Die verschiedenen eingesetzten Verfahren machten es notwendig, dass sich einzelne Mitarbeiter auf Teilgebiete be- schränken mussten und somit nur einen Schwerpunkt in ihrer Arbeit setzen konnten.13

Der verdeckte Einsatz der Forscher war für die Erhebung teilweise wichtig, da sich die Bewohner Marienthals bei einer offenen Vorgehensweise sicherlich verweigert hätten.

Es wurde beispielsweise ein Nähkurs für Hausfrauen eingerichtet, der ei- nen Zugang zu dieser Gruppe der Bevölkerung herstellen sollte. Der Kurs wurde so gut angenommen, dass er zeitlich ausgeweitet werden musste. Ein Turnkursus für Mädchen diente dazu, mit diesen in Kontakt zu kommen und es wurde dadurch versucht, die Vereine des Dorfes zu erreichen. Es wurden zusätzliche ärztliche Sprechstunden für Frauen und Kinder ein- gerichtet.

Diese dienten auch dazu, sich ein genaueres Bild über die Ernährung und den Gesundheitszustand der Bewohner zu machen.

Die Forscher versprachen sich davon, dass hier eher die Wahrheit gesagt werde als in den Interviews.

Das Team entschloss sich, Mitarbeiter in Treffen der örtlichen Parteien zu schicken, um auch in diesem Teilgebiet Erkenntnisse zu gewinnen.14

4.1.2 Die Methoden der Studie

Bemerkenswert an dieser Studie ist die Verwendung der unterschiedlichen Verfahren und Erhebungstechniken. Sind die Verfahren heute auch effektiver, so ist es doch kaum vorstellbar, eine Studie mit solch einer Vielfalt an Methoden durchzuführen.

Wesentliche Faktoren sind selbstverständlich die Kosten und Fragen des Datenschutzes, die solch eine Studie verursachen würde. Viele der eingesetzten Methoden wurden speziell für diese Untersuchung entwickelt und somit spielte die ganze Studie auch eine historische Vorreiterrolle in der Sozialforschung.

Im Folgenden soll die Aufzählung der wichtigsten Forschungstechniken ge- nügen:

- Erstellung von Katasterblättern auf denen jeder Einwohner erfasst wurde.
- Schriftliches Aufnehmen von Lebensgeschichten einzelner Bewohner.
- Ein Stundenplan über sämtliche Tätigkeiten eines ganzen Tages der Bewohner wurde erstellt.
- Inhaltsanalyse von Schulaufsätzen zu ausgesuchten Themen.
- Auswerten eines Preisausschreibens über die Zukunftsperspektiven von Jugendlichen.
- Auflistung über die Zusammensetzung der Mahlzeiten ( z. B. Pausen- brot bei Schulkindern).
- Erstellen von Protokollen über Weihnachtswünsche.
- Erstellen von Protokollen über Gesprächsthemen in der Kneipe.
- Erstellen von Statistiken, z. B. über Entleihungsquoten in der Dorfbibliothek.
- Einsehen von historischen Daten, u.a. Gemeindekarteien (Bevölke- rungsstatistik), Personaldaten der Fabrik, Karteien der ortsansässigen Vereine.

Diese große Vielfalt an Methoden machte es möglich, das Phänomen Ar- beitslosigkeit und deren Folgen von den unterschiedlichsten Seiten aus zu betrachten.15

4.1.3 Ergebnisse der Studie

Nicht alle Ergebnisse der Studie sind für meine Arbeit wichtig; die wirt- schaftliche Organisation der Haushalte und die Situation in der Familie will ich nicht ausführlich schildern, obwohl es auch Überschneidungen geben wird.

4.1.3.1 Gesundheitszustand

Da die Arbeit in Textilfabriken gesundheitsschädlich ist, war der durch- schnittliche Gesundheitszustand der Marienthaler, laut ärztlicher Auskunft, nicht besonders gut. Lungenkrankheiten traten häufig auf. Diese Leiden verringerten sich aber durch den Wegfall der Fabrikarbeit. Den ehemaligen erwachsenen Fabrikarbeitern ging es dadurch also gesundheitlich besser, als vor der Erwerbslosigkeit.

Für diejenigen, die nie in der Fabrik gearbeitet hatten, in erster Linie Kinder, verschlechterte sich der Gesundheitszustand, weil sie unter der finanziell bedingten, schlechteren Ernährung und Hygiene litten.16 Ein Zusammenhang zwischen der Arbeitslosigkeit der Eltern und dem Gesundheitszustand der Kinder wurde festgestellt.

4.1.3.2 Die müde Gemeinschaft

Freizeitaktivitäten hatten auch schon damals mit Geld zu tun, darum schränkten die Marienthaler, anfänglich aus Geldmangel, Fahrten zum Bummeln oder Einkaufen in die Stadt (Wien) ein.

Theater, Feiern und andere Veranstaltungen wurden nicht mehr besucht oder konnten nicht mehr durchgeführt werden.

Durch die Fabrik war Marienthal zum gesellschaftlichen, modischen aber auch politischem Zentrum geworden. Dieser soziale Treffpunkt fehlte nun und damit auch der Platz des sozialen Austausches.

Doch sollte sich am Beispiel von Bibliothek, Parteien oder Vereinen zeigen, dass auch kostenlose Angebote nicht mehr genutzt wurden. Hier muss allerdings angemerkt werden, dass drastischer Mitglieder- schwund hauptsächlich den politisierten und straff organisierten Vereinen und Parteien vorbehalten war und hierbei in erster Linie durch Erwerbs- lose.17

4.1.3.3 Die Haltung

Durch Befragung von über 100 Familien ( Haushalte) kristallisierten sich vier Haltungstypen ( im Sinne von Lebenseinstellung) heraus:18

- Die Resignierten halten, trotz Erwerbslosigkeit und daraus resultieren- der knapper finanzieller Mittel, Haushalt und Kindererziehung aufrecht, wodurch sich bei dieser Gruppe ein Gefühl des Wohlbefindens errei- chen lässt.

Es werden allerdings keine Pläne mehr gemacht, man lebt erwar- tungslos aber gleichmütig dahin und glaubt nicht, die Situation ändern zu können.

- Die Ungebrochenen unterscheiden sich von den Resignierten dahingehend, dass Zukunftspläne im Leben eine Rolle spielen und Versuche unternommen werden, aus der Erwerbslosigkeit herauszu- kommen.

Während der Erwerbstätigkeit waren sie meistens politisch engagiert.

- Die Verzweifelten leben äußerlich nicht anders als zuvor genannte

Gruppen, nehmen dies aber subjektiv ganz anders wahr.

Schlagworte wie: Verzweiflung, Depression, Hoffnungslosigkeit oder kein Glauben an eine Zukunft, beschreiben deren Lage am besten.

- Die Apathischen lassen den Dingen ihren Lauf, Haushalt und Kinder sind ungepflegt.

Unter ihnen finden wir die Alkoholiker des Dorfes.

Die Familie zeigt Zeichen des Verfalls; nicht nur für die fernere Zu- kunft, selbst für die nächsten Tage und Stunden herrscht völlige Planlosigkeit.

Die ersten drei Gruppen zeigen zwar das Bemühen um eine Aufrechter- haltung der Lebensumstände, jedoch werden diese von irrationalen Ver- haltensweisen durchbrochen. So wird ein Beet mit Blumen statt mit drin- gend benötigten und teuren Kartoffeln bepflanzt, um nur ein Beispiel zu nennen.

Nun wären noch die Gruppengrößen, deren Zugehörigkeit scheinbar vom Monatseinkommen beeinflusst wird, zu nennen.

Die Verzweifelten und Apathischen werden in der Gruppe „die Gebrochenen" zusammengefasst.

Tabelle 1:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten19

4.1.3.4 Die Zeit

Die damit vom Forscherteam um Jahoda festgestellte Symptomatik lässt sich bestens durch deren eigene Formulierung beschreiben:

„ Losgelöst von ihrer Arbeit und ohne Kontakt mit der Außenwelt, haben die Arbeiter die materiellen und moralischen Möglichkeiten eingebüßt, die Zeit zu verwenden. Sie, die sich nicht mehr beeilen müssen, beginnen auch nichts mehr und gleiten allmählich ab aus einer geregelten Existenz ins Ungebundene und Leere. Wenn sie Rückschau halten über einen Abschnitt dieser freien Zeit, dann will ihnen nichts einfallen, was der Mühe wert wäre, erzählt zu werden.

Viele Stunden stehen die Männer auf der Strasse herum, einzeln oder in kleinen Gruppen; sie lehnen an der Hauswand, am Brückengeländer. Wenn ein Wagen durch den Ort fährt, drehen sie den Kopf ein wenig; Mancher raucht eine Pfeife. Langsame Gespräche werden geführt, für die man unbegrenzte Zeit hat. Nichts mehr muss schnell geschehen, die Menschen haben verlernt sich zu beeilen.“20

Hierzu wäre noch zu bemerken, dass sich diese Erscheinungen in erster Linie auf Männer beziehen, denn die Frauen stehen, durch die Führung des Haushaltes, das Wecken der Kinder usw., mehr in der Verantwortung. Darum ist der Zeitverfall bei ihnen nicht nachzuweisen bzw. besteht darin, dass sie die frühere Arbeitszeit in der Fabrik jetzt für die, aufgrund geringe- rer Finanzen, schwierigere Haushaltsführung verwenden. Die Auswertung der Fragebögen zum zeitlichen Tagesablauf hat bei den Männern ergeben, dass zwischen den Orientierungspunkten:

Aufstehen - Mittag - Schlafen,

die Erinnerung vom nicht ausgefüllten Tag verdrängt wird, bzw. auf die we- nigen sinnerfüllten Tätigkeiten des Tages reduziert wird, weil sie mit der ei- genen Existenz in keinen sinnvollen Zusammenhang gebracht werden kann.

Dass sie die Zeit mit Nichtstun oder kurzweiligen Tätigkeiten endlos aus- dehnten war den Arbeitern bewusst, doch sahen sie keine Alternative zu ihrem Verhalten.

Begriffe wie Pünktlichkeit verloren ihren Sinn, selbst zum Mittagessen gingen sie langsamer, sprachen langsamer und die meisten Männer trugen nicht einmal mehr eine Uhr bei sich.21 22

4.2 Die Warschauer Studie / Die Warschauer Autobiografien

1931 wollten Zawadski und Lazarsfeld Aussagen über die aus Arbeitslosig- keit resultierenden psychischen und sozialen Veränderungen treffen, wel- che, gekoppelt mit materiellen Verschlechterungen, einen stetigen Wech- sel von Aktivität und Apathie beim Arbeitslosen auslösen. Zu diesem Zweck wurden Erlebnisberichte polnischer Erwerbsloser ausge- wertet.

Es zeigte sich, dass vor dem Hintergrund materieller Not, Erwerbsarbeit idealisiert wird und der Verlust dieser mit dem Verlust menschlicher Würde gleichgesetzt wird. Als Folge tritt ein Gefühl der sozialen Erniedrigung und des Überflüssigseins ein, was mit einem Verlust des Selbstwertgefühles einher geht.

Auch in dieser Studie werden von den Forschern verallgemeinernde temporäre Verlaufsformen der Erwerbslosigkeit herausgearbeitet:

- Affektive Erregungszust ä nde und Gemütsschwankungen. Der Verlust des Arbeitsplatzes zieht Angst, Trauer, Wut, Hass, und Rache ein- hergehend mit dem Gefühl der Ohnmacht nach sich. Dem folgt
- Die L ä hmung, resultierend aus dem Glauben, seine Situation aus eigener Kraft nicht verändern zu können.
- Relative Beruhigung durch Bezug einer Warteposition in der Hoffnung auf bessere Zeiten.
- Die Hoffnungslosigkeit, hervorgerufen durch Stagnation und dem Auf- brauchen materieller Mittel.
- Erneute affektive Erregung und Verzweiflung, die sich aufgrund anhaltender Stagnation gegen sich selbst richtet.
- Apathie. Die eigene Situation und die Umwelt wird kaum noch wahrgenommen, die Person gibt sich selbst auf.

Destruktives Verhalten bis hin zur Planung des Suizides zeigten die polnischen Erwerbslosen des Jahres 1931, belegt durch die Auswertung der Erlebnisberichte.

Die Gründe für die durchlebte Situation werden eher bei sich selbst ge- sucht.

Auf keinen Fall ist eine Schuldverschiebung auf die kapitalistische Produk- tionsweise seitens der Arbeiter zu erkennen oder besser noch eine Solida- rität unter den Proletariern. Im Gegenteil, sie sind untereinander eher zer- stritten.23

4.3 Die Detroit Studie

Aiken, Ferman und Sheppard verfolgten mit ihrer 1968 abgeschlossenen Studie das Ziel, die sozialen Folgen der Erwerbslosigkeit, resultierend aus der Schließung der „Detroiter Packard Motor Car Company“ im Jahre 1956, zu dokumentieren.

Aus 260 Interviews mit den Arbeitern entwickelten sie folgende Aussagen:

- Die berufliche Sozialisation in der Fabrik bildet das zentrale Bezugs- system für das private Leben
- Am Arbeitsplatz wird mehr Zeit verbracht als zu Hause
- Private Kontakte ergeben sich über Betriebliche
- Arbeitsbedingungen und Höhe der Entlohnung prägen den Lebensstil der Familie.
-ie Autoren leiten darum aus dem Verlust des Arbeitsplatzes einen großen Einfluss auf die Lebensführung der Betroffenen ab:
- Finanzielle und materielle Polster brauchen sich auf, soziale Kontakte nehmen ab, sozialen Verpflichtungen wird nicht mehr nachgekom- men.
- Soziale, aus dem Beruf resultierende Beziehungen können wegfallen.
- Das Gefühl, dass das gesellschaftliche Leben verloren geht, ergibt sich u. a. aus dem Verlust der gewerkschaftlichen Arbeit.
- Die verloren gegangene gesellschaftliche Position lässt auch das Selbstvertrauen der Betroffenen schwinden.
- Die Rollen in den Familien ändern sich oder werden in Frage gestellt.

Aiken, Ferman und Sheppard erkennen durch die Auswertung des erhobenen Materials vier verschiedene gefühlsbetonte Reaktionen auf die drohende Schließung der Fabrik:

- Trauer, Ärger und Fassungslosigkeit.
- Wenige zeigen fast keine Reaktion, weil sie diese Erfahrung bereits gemacht haben.
- Zukunftsängste, bezogen auf Gesundheit, finanzielle Not und das Schicksal der Kollegen
- Bis hin zum daraus resultierenden Suizid.
- Altersbedingte Sorgen um die eigenen Arbeitsmarktchancen.

Wie in der Marienthalstudie wird auch hier ein Zusammenhang zwischen fi- nanzieller Lage und dem Erleben der eigenen Situation nachgewiesen. Sprich: „Je weniger im Portmonee, desto größer das Gefühl der Ohn- macht“, bezogen auf den Wunsch, die Lebenssituation noch verändern zu können. Dadurch nehmen Zukunftsvertrauen und Lebenszufriedenheit stark ab.24

4.4 Die Bredaer Protokolle

Die Bredaer Protokolle bestehen aus 42 Interviews, die mit Arbeitern und Angestellten der niederländischen „Enka - Glanzstoff - Werken“ geführt wurden, sowie drei Interviews mit Frauen der Arbeiter.

Dieser Betrieb sollte 1972 geschlossen werden; jedoch, begünstigt durch die niederländischen Gesetze, konnten die Arbeiter dies durch einen Arbeitskampf verhindern.

Es zeigte sich auch hier, dass mit dem drohenden Verlust des Arbeitsplat- zes gefühlsbetonte Reaktionen wie Ohnmacht, Wut und Hilflosigkeit einher gehen.

Durch die Bredaer Protokolle wurden psychosomatische Beschwerden, hervorgerufen durch drohende Erwerbslosigkeit, bei den Arbeitern bekannt. Ich vermute, dass dieses Krankheitsbild zu Zeiten der Marienthalstudie noch nicht bekannt war, so dass ich von der allgemeinen Gültigkeit dieser Erkenntnis ausgehe.

Anders als in den oben beschriebenen Studien zur Arbeitslosenforschung zeigten sich die Arbeiter solidarisch und kämpften zusammen mit den Angestellten um ihren Arbeitsplatz. Woran das gelegen haben könnte beschreibt Alois Wacker 1983 in drei Thesen:25

- Alte Werte wie Gerechtigkeit und Vertrauen bilden in kapitalistischen Systemen ein großes Wiederstandspotential.
- Die Belegschaft identifizierte sich mit der Fabrik und „ging gerne zur Arbeit“.
- Da die Belegschaft zu 90% gewerkschaftlich organisiert war, entwi- ckelte sich eine autonome Macht.

Ich denke, dass die niederländischen Arbeiter, begünstigt durch die Geset- zeslage, Glück hatten. Wären sie, wie in den anderen Studien vor vollen- dete Tatsachen gestellt worden, hätten sich wohl bekannte Verhaltens- muster eingestellt, welche unter anderen mit dem Verlust der Solidarität einhergehen.

4.5 Zwischenfazit zu den Studien

Mit Blick auf das Ziel dieser Arbeit ist es mir wichtig, ein Fazit aus den von mir angeführten Studien zur Arbeitslosenforschung zu ziehen. Denn es wurden Verhaltensmuster bei den Erwerbslosen aufgezeigt, besonders bei Langzeiterwerbslosen, die sich nicht nur verallgemeinern lassen, sondern die auch direkten Einfluss auf deren Chancen am ersten Arbeitsmarkt ha- ben.

Natürlich ist alles vor dem Hintergrund zu sehen, dass Menschen Individuen sind und nicht jeder dieser Symptomatik ganz oder in Teilaspekten unterliegen muss.

An dieser Stelle möchte ich auch noch auf die Ergebnisse einer Metaana- lyse verweisen, welche Karsten Paul und Klaus Moser erstellt haben. Zusammenfassend kann ich dazu sagen, dass die Ergebnisse dort bestä- tigt werden.

Paul und Moser sagen, dass Erwerbslosigkeit psychische Belastungen ver- ursacht und weiter, dass psychisch belastete Menschen eher und länger von Erwerbslosigkeit betroffen sind. Allerdings vermuten sie, dass noch eine weitere Komponente Erwerbslosigkeit und psychische Belastungen verursacht.

Die Autoren glauben, dass chronische Krankheiten und auch das Ausbildungsniveau auslösende Faktoren sein könnten; jedoch ist dies nicht nachweisbar.26

In einer vom Wettbewerb geprägten, hektischen Zeit wie der heutigen, ist es wichtig, informiert zu sein, seine Chancen schnell zu erkennen und sie flexibel zu nutzen. Der mögliche Verlust des Arbeitsplatzes ist normal ge- worden und kaum jemand kann darauf hoffen, bis zum altersbedingten Ausstieg aus dem Berufsleben, bei immer der gleichen Firma angestellt zu bleiben. Welchen Einschnitt in die eigene Wettbewerbsfähigkeit auf diesen schnelllebigen Markt muss da zum Beispiel der in der Marienthal Studie beschriebene „Verlust der Zeit" mit sich bringen. Langsamer gehen, spre- chen oder unpünktlich zu sein sind Eigenschaften, die in einer kapitalistisch orientierten Produktionsgesellschaft zur Ausgrenzung führen müssen. Gravierend ist in diesen Zusammenhang die Schlussfolgerung, dass die Fähigkeiten des Langzeiterwerbslosen, sich aus seiner Lage befreien zu können auf einem positiven Gemütszustand beruhen, der wiederum stark an die Höhe des Einkommens gekoppelt ist.

Eine positive Haltung und ein gewisser finanzieller Spielraum sind also wichtig, um die Lust und die Möglichkeit am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, nicht zu verlieren und damit die Fähigkeit zur aktiven, hoffnungsvollen und erfolgreichen Arbeitsplatzsuche.

Ferner ergibt sich aus den Studien, dass diese Verhaltensmuster, die sich ja über einen längeren Zeitraum entwickelt haben, von den Betroffenen nicht kurzfristig abgestellt werden können.

Selbstverständlich spielt der Gesundheitszustand eine entscheidende Rolle bei den eben genannten.

Psychosomatische Beschwerden bis hin zu Suizidgedanken gehören mit zu den bekannten gesundheitlichen Folgen der Langzeiterwerbslosigkeit. Der Gemütszustand der Befragten wird in den Studien bei Ankündigung oder Beginn der Erwerbslosigkeit mit Worten wie Wut, Hass und Zorn beschrieben, gefolgt von dem teilweise enthusiastischen Bemühen um einen neuen Arbeitsplatz; jedenfalls bei denjenigen, die diese Erfahrung zuvor noch nie gemacht hatten; wer vorher schon einmal von Erwerbslosigkeit betroffen war, reagiert meist gleichmütiger.27

Später werden auch „die Erregten“ gleichgültiger bis hin zum verlorenen Glauben an die Zukunft oder apathischen Tendenzen und irrationalen Ver- halten.

Je länger die Erwerbslosigkeit andauert, desto geringer fallen bekanntlich die Einnahmen aus und materielle Güter haben an Wert verloren. Daraus resultiert, dass die meisten Langzeitarbeitslosen irgendwann zur Gruppe der Gebrochenen zählen.28 Erwähnt sei außerdem noch, dass wir in dieser Gruppe auch auf Drogenproblematik und Kriminalität stoßen. Daher liegt es nahe, dass bei den Beschäftigungsgesellschaften und Qua- lifizierungsträgern Menschen mit zahlreiche Belastungen vorstellig werden. Ich habe aber aus meiner eigenen Berufserfahrung die Erkenntnis gewon- nen, dass dieses Bild zu negativ gezeichnet ist; deshalb bedarf es weiterer Erklärungen.

Zu diesem Zweck wäre eine Überprüfung der Studien auf Gültigkeit in der heutigen Zeit sowie eine Betrachtung bei den ausgewählten Trägern selbst eine sinnvolle Ergänzung.

4.6 Folgen von Langzeitarbeitslosigkeit in den 30er Jahren und heute

Die Situation der heutigen Langzeiterwerbslosen unterscheidet sich erheblich von der in den 30er Jahren.

Besonders die Marienthaluntersuchung stellt etwas besonderes dar, weil hier die Arbeiter eines ganzen Dorfes zum gleichen Zeitpunkt erwerbslos wurden.

Das lässt sich in heutige Strukturen schwerlich finden; selbst Regionen, die stark an einen Wirtschaftszweig oder an eine Firma gebunden sind, erreichen bei einer Schließung des Betriebes selten die hohen Arbeitslosenquoten Marienthals während der Weltwirtschaftskrise.

Staatliche Anstellungen und Dienstleistungsbetriebe stellen heute einfach eine größere Zahl an Erwerbsarbeitsplätzen zur Verfügung, was sich positiv auf den Arbeitsmarkt auswirkt.

Außerdem sei noch anzumerken, dass Erwerbslose heutzutage kaum noch am oder unter dem Existenzminimum leben, bzw. wirtschaftlich in jedem Fall besser dastehen als zu Zeiten der Weltwirtschaftkrise in den 30er Jah- ren.

4.6.1 Folgen von Langzeitarbeitslosigkeit in den 30er Jahren

Wie bereits beschrieben, übt Langzeiterwerbslosigkeit einen bedeutenden negativen Einfluss auf das psychische Wohlbefinden eines Menschen aus. Daraus resultieren Verhaltensveränderungen beeinflussen das soziale Leben und haben ihren Ursprung im Schrumpfen finanzieller Mittel. Statistiken zeigen hier einen Zusammenhang auf.

Die Frage nach der physischen Gesundheit kann außer acht gelassen werden, weil die Erkenntnisse der Untersuchungen bei Fabrikarbeitern auf eine Verbesserung hinauslaufen. Allerdings leiden Frauen und Kinder, durch finanziell bedingte schlechtere Ernährung und Hygiene, häufig unter ge- sundheitlichen Einbußen.

Es scheint damals nur eine Frage der Zeit gewesen zu sein, bis die Er- werbslosigkeit, aufgrund auslaufender finanzieller Hilfen, ins finanzielle Fiasko führte und damit in eine Situation, aus der man sich schwerlich selbst wieder befreien konnte.

Hierzu muss ich allerdings noch anmerken, dass die finanzielle Lage da- maliger Fabrikarbeiter, so wie sie uns von der Geschichte vermittelt wird, alles andere als gut war und Erwerbsarbeit mit Armut oft einherging. In die- sen Zusammenhang benutzen Zeitgenossen oft Wörter wie "Ausbeutung" und "Verelendung".

In diesem Zusammenhang betrachtet kann das psychische und physische Wohlbefinden der Werktätigen nicht besonders gut gewesen sein, wenn auch die Zugehörigkeit in Gewerkschaften motivierend gewirkt haben mag. Mit den Gewerkschaften erkämpfte sich die Arbeiterschaft beachtlichte Verbesserungen Arbeits- und Lohnbereich.

Das Forscherteam der Marienthalstudie zeigte jedoch auf, dass die Zugehörigkeit zu den einzelnen Haltungsgruppen auf Einkommensunterschiede von wenigen Schillingen basierte, so dass durch Erwerbslosigkeit bedingte finanzielle Einbußen, einhergehend mit einem Statusverlust, auch in der heutigen Zeit krank machen könnten. Vor allem, wenn man bedenkt, das diese Einschätzung um die eigene Situation im subjektiven Auge des Betroffenen liegt und nicht in dem des Betrachters.

4.6.2 Folgen von Langzeiterwerbslosigkeit heute

Die in den Nachrichten veröffentlichen offiziellen Arbeitslosenquoten sagen natürlich nicht aus, dass es z.B. in den Städten einige Stadtteile mit durchmischten oder niedrigen Quoten gibt, nahe der Vollbeschäftigung, andererseits aber auch Stadtteile mit extrem hoher Erwerbslosigkeit, die mit der Marienthals verglichen werden kann.

Eine Studie von der Art Marienthals kann ich mir in diesen Gebieten nicht vorstellen, weil der Aufwand einfach zu groß wäre.

Allein die Möglichkeiten der heutigen Mobilität würden schon kein geschlossenes Bild mehr erlauben.

So würde immer eine Auswahl getroffen werden müssen, wer zur Zielgruppe gehört und wer nicht. Dies gilt jedenfalls für die Städte.

Auf dem Lande wäre ein solcher Zustand wie damals in Marienthal wohl denkbar, doch würden, begünstigt durch Mobilität und Medien, Abwanderungstendenzen oder weit entfernte Arbeitplätze die Ergebnisse anders aussehen lassen.29

Es wird wohl niemand in Frage stellen, dass es den Menschen in Zentraleuropa und somit auch den Erwerbslosen, finanziell, materiell und gesundheitlich besser geht als zu Zeiten Marienthals.

Ein Gedanke an Sozialsystem, Konsumgesellschaft, Lebenserwartung oder Säuglingssterblichkeitsraten wird dies belegen.

Absolute Armut gibt es in unserer Gesellschaft nicht mehr, doch von Armut betroffen werden können Familien oder Erwerbslose, die zuvor im Niedriglohnbereich beschäftigt waren oder Langzeiterwerbslose sehr wohl. Das Arbeitslosengeld berechnet sich ja nach dem vorherigen Verdienst und wird bei länger anhaltender Erwerbslosigkeit weniger.

Genauere empirische Untersuchungen zum psychischen Befinden heutiger Erwerbsloser gibt es meines Wissens nach nicht oder nur sporadisch. Jedoch drängt sich die These auf, dass aufgrund der besseren wirtschaftlichen Situation der Erwerbslosen die psychischen Folgen nicht so gravierend sind und wohl mehr auf dem Fehlen des Arbeitsplatzes als auf den finanziellen Einbußen beruhen.30

Zusammenfassend heißt das, dass die heutigen Erwerbslosen besser ausgebildet sind und über eine bessere Allgemeinbildung verfügen als zu Zeiten Marienthals.

Der für alle freie Zugang zum Medium Fernsehen alleine bestätigt diese Behauptung schon. Deshalb könnte man also davon ausgehen, dass der heutige, besser aufgeklärte Erwerbslose die möglichen psychischen Folgen besser verarbeiten / kompensieren kann.

Der Verlust des Arbeitsplatzes geht immer mit einem Abbau der Möglichkeit neue Erfahrungen zu sammeln einher; unsere aktuelle Medienlandschaft kann hier eine Ersatzfunktion einnehmen, es fehlt allerdings die Möglichkeit der Reflektion im Austausch mit Kollegen.

Zum Ausgleich dieser sozialen Kontakte bedarf es einer ausfüllenden gesellschaftsorientierten Freizeitplanung, denn nach wie vor geben die meisten Erwerbslosen an, lieber arbeiten zu gehen als zu Hause zu bleiben.31

Das ist auch völlig normal, denn entgegen polemischer Äußerungen zu diesem Thema ( „Die wollen nicht...“), kann die anfänglich genossene freie Zeit in Langeweile enden und so würden sich, wenn auch abgeschwächt, die Mechanismen Marienthals einstellen. Denn Freizeit kann nur Ausgleich zur Erwerbsarbeit sein und nicht Ersatz.32

4.6.3 Ergebnis

Gestützt auf die Ergebnisse der angeführten Studien zur Arbeitslosenforschung, insbesondere der Detroitstudie, die 1968 zu besten Wirtschaftszeiten erstellt wurde, und der Erkenntnisse Marie Jahodas aus dem Jahre 1982, lässt sich folgern, dass die heutigen Erwerbslosen bei länger anhaltender Erwerbslosigkeit unter psychischen Belastungen leiden, ja sogar zu psychosomatischen Beschwerden.

Ich muss allerdings einschränkend erwähnen, dass aktuelle empirische Erkenntnisse kaum vorhanden sind, bzw. sich meiner Kenntnis entziehen und ich später, durch eine Mitarbeiterbefragung bei einem ausgewählten Träger, diese versuchen werde zu untermauern.

Die ersten Reaktionen bei drohender Erwerbslosigkeit sind Gefühle wie Wut, Hass oder Ohnmacht, gefolgt vom optimistischen Bemühen, neue Erwerbsarbeit zu finden. Weniger ausgeprägte Gefühlsregungen zeigen Betroffene, die diese Situation bereits erlebt haben.

Bleiben diese Bemühungen ohne Erfolg ist es sehr wahrscheinlich, dass der Betroffene resigniert und sich in sein scheinbares Schicksal ergibt. Denn bildlich gesprochen:

„Wenn der Fall auch nicht ganz so tief ist kann er, aufgrund des höher ge- legenen Absprungortes, trotzdem genauso lange dauern.“ Das psychische Wohlbefinden liegt im subjektiven Auge des Betroffenen und die Folgen können ähnlich Ausmaße wie in den 30er Jahren haben, belegt durch Krankheitsbilder, die ihre Ursache in psychosomatischen Be- schwerden haben.

Der Verlust des sozialen Umfeldes gepaart mit den geringer werdenden finanziellen Möglichkeiten sorgte damals wie heute für eine Verschlechterung des psychischen Wohlbefindens.

Ich gehe allerdings davon aus, dass die Folgen objektiv betrachtet nicht so schlimm sein können wie in den 30er Jahren, weil die psychische Grundstimmung der Erwerbstätigen aufgrund besserer

- Arbeitsbedingungen,
- sozialer Absicherung,
- Gesundheit,
- Ausbildung,
- Allgemeinbildung und
- Verbreitung der Medien

auf höherem Niveau liegt.

Bezogen auf die unter Punkt 4.1.3.3 beschriebenen vier Haltungsgruppen würde das bedeuten, dass die Gruppen mit großen Defiziten im Vergleich zu den Gruppen mit geringeren Problemen prozentual verlieren.

4.7 Be- und Entlastung in Erwerbslosigkeit und Maßnahmen

Bevor ich mich nun der Frage der Qualifizierung von Langzeiterwerbslosen in einem Förderwerk widme, möchte ich untersuchen, ob die Teilnahme an einer Maßnahme eine Verbesserung der Situation für Langzeiterwerbslose bewirken kann.

Ferner ist es zur Einschätzung des Potentials von Qualifizierungsmaßnah- men notwendig, Be- und Entlastungsmerkmale zu benennen. Hierzu möchte ich noch anmerken, dass sich daraus ergebende Rück- schlüsse bei der Gestaltung und Durchführung einer Maßnahme mit ein- fließen könnten.

Nicht weiter eingegangen wurde bisher auf die familiäre und häusliche Stimmung bzw. Rollenverteilung.

In den Studien wird die Stimmung in der Regel als gereizt oder angespannt geschildert. Die Rollenverteilung verändert sich, weil in den meisten Fällen die Frau, durch Führung des Haushaltes mit knappen finanziellen Mitteln, mehr gefordert ist.

Gänzlich vermisse ich in den Erhebungen der Studien zur Erwerbslosenforschung Äußerungen von Betroffenen, die einen Verlust der Erwerbsarbeit als Zugewinn an Freiheit verstehen. Slogans wie: „soziale Hängematte und Schwarzarbeit“ im Sinne von „arbeitslos und Spaß dabei“ können empirisch schwer erfasst werden und würden in Statistiken meiner Ansicht nach zahlenmäßig kaum ins Gewicht fallen.

Diese Personengruppe wird man wohl eher unter den sogenannten Lebenskünstlern finden, die ich hier nicht weiter untersuchen will.

4.7.1 Belastungen in Erwerbslosigkeit

Die Belastungen, die sich aus Erwerbslosigkeit ergeben wurden im Vorangehenden ab Gliederungspunkt 4ff erläutert.

Zusammenfassend lassen sich diese in folgende Punkte unterteilen:

- gesundheitliche (physische - und psychische -) Belastungen
- materielle Belastungen
- soziale Belastungen

4.7.2 Belastungen in Maßnahmen

Die Belastungen, die sich aus der Teilnahme an einer Maßnahme ergeben sind zum Teil andere und erschließen sich aus Befragungen unter den Teilnehmern.

Grundsätzlich kann wohl davon ausgegangen werden, dass die größte Belastung der Wechsel aus Erwerbslosigkeit in geregelte Arbeit als solche ist, mit allen daraus resultierenden Veränderungen wie: vorbestimmte Zeit- einteilung, Leistungsdruck, Konfliktsituationen mit Kollegen und Vorgesetzten, psychische und physische Anstrengungen.

Gerade die zunehmende körperliche Belastung könnte dazu beitragen, dass die Lust, etwas in der Freizeit zu unternehmen stark abnimmt.

Des weiteren wird beim Durchlaufen einer Maßnahme ein Arzt öfter aufge- sucht als in Erwerbslosigkeit, das kann auf Grundlage der zunehmenden körperlichen Belastung geschehen; als anderer Grund wäre aber auch denkbar, dass Krankheitstage bei Erwerbslosigkeit nicht attestiert werden müssen.33

Genauere Erkenntnisse kann eine Befragung der Teilnehmer zum Thema „Krankschreiben“ nicht erbringen, weil dieser Themenbereich unter den Erwerbstätigen negativ Vorbelastet ist und wahrheitsgemäße Antworten selbst bei einer anonymen Befragung, schon aus arbeitsrechtlichen Gründen, kaum zu erwarten sind.

4.7.3 Entlastungen in Erwerbslosigkeit

Im nun abzuhandelnden Unterpunkt der Entlastungen bei Aufnahme einer Maßnahme sollten sich die entlastenden Merkmale proportional umgekehrt zu den Belastungen entwickeln.

Wie beschrieben, sind Entlastungen die durch Erwerbslosigkeit entstehen eher gering.

Wie die Studien zur Arbeitslosenforschung aufzeigen, wird die anfänglich gewonnene freie Zeit durch den Groll über den Verlust des Arbeitsplatzes nicht genossen. Ist der erste Unmut über die verlorene Erwerbsarbeit verflogen, wird der Erwerbslose auch schon von den Mechanismen der Erwerbslosigkeit betroffen sein.

Personen, die ihre Erwerbslosigkeit unter Beibehaltung ihrer psychischen Stabilität genießen, sind in den Studien nicht erfasst oder benannt. Allerdings gibt es in der Marienthalstudie auch die Haltungsgruppe der Ungebrochenen. Ihre psychische Stabilität ist auf einer optimistischen Zukunftsplanung gegründet.34 Jedoch gingen die Forscher davon aus, dass früher oder später jeder in einer der Haltungsgruppen mit größeren psychischen Belastungen eingestuft werden könnte, weil u. a. die finanziellen Mittel im Laufe der Zeit immer weniger werden.

Entlastende Faktoren könnten die gemeinsame Haushaltsführung und Kindererziehung durch Mann und Frau sein. Die gewonnene Zeit könnte für Weiterbildung und Freizeitaktivitäten genutzt werden.

Nach den beschriebenen Ergebnissen der Marienthalstudie ist das aber nicht der Fall.

4.7.4 Entlastungen in Maßnahmen

Entlastende Faktoren bei Teilnahme an einer Maßnahme sollten hingegen zahlreich sein und wurden bereits empirisch untersucht. Sobald die Umstellung von Erwerbslosigkeit in die Regelmäßigkeit einer beruflichen Tätigkeit gelungen ist und der erste Lohn auf das Girokonto überwiesen wurde, bessert sich die finanzielle Situation des Teilnehmers. Nicht nur die höheren Einnahmen, auch der nun mögliche Abtrag von eventuell entstandenen Schulden entspannt die Lebenssituation. An dieser Stelle muss erwähnt werden, dass einige Teilnehmer nicht über ein Girokonto verfügen und auch der Abbau der Schulden oft nur durch die schuldenberatende Intervention von Sozialarbeitern gelingt.35 Die gesamte Situation sollte sich für die Teilnehmer entspannen, denn Auslöser der Belastungen sind die finanziellen Einschränkungen, die bei anhaltender Erwerbslosigkeit immer gravierender werden. Also, die bereits erwähnten gesundheitlichen - (physischen - und psychi- schen -), materiellen - und sozialen Belastungen werden weniger. Großen Anteil an der Entlastung bestehender Alltagsprobleme hat die sich verändernde Situation innerhalb der Familie. Der hier entstandene Ärger durch die Finanznot und veränderte Rollenverteilung nimmt ab. Vereinsa- mungstendenzen, hervorgerufen durch fehlende soziale Kontakte, sollten sich verbessern und die Unfähigkeit des Teilnehmers, seine freie Zeit zu nutzen, müsste sich verlieren.

4.7.5 Ergebnis

Als Letztes wäre noch zu bemerken, dass die nun neu gewonnene Freizeit, die ja als Ausgleich zur Erwerbsarbeit zur Verfügung stehen sollte, auf- grund der beruflich bedingten psychischen und physischen Belastungen und einer daraus resultierenden Antriebsschwäche von einigen wieder nicht genutzt wird.36

Ich denke, dass dieses auf konditionellen Schwächen beruht, die ihre Ursache in der vorangegangenen Langzeiterwerbslosigkeit haben und sich im Laufe der Maßnahme verbessern müssten.

Hierbei könnte ich mir, im Rahmen der Maßnahme, eine aktive gesund- heitsfördernde Unterstützung durch den Träger vorstellen. Denn ein unausgewogenes Freizeitverhalten des Teilnehmers kann sich auch in seinem Arbeitsverhalten wiederspiegeln.

Wenn das stimmt, wird diese Überforderung auch Einfluss auf das Ge- sundheitsbild des Teilnehmers haben. Aus Erhebungen der Arbeitslosen- forschung geht hervor, dass insbesondere Klagen über Rücken-, Nacken- und Bandscheibenschmerzen oft laut werden ,wie die folgende Tabelle zeigt. Die Teilnehmer wurden vor und während der Maßnahme befragt.

Tabelle 2:

Gesundheitliche Belastungen der Teilnehmer von Maßnahmen37

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Aus der als grundsätzlich entlastend eingestuften Maßnahme ergeben sich neue Belastungen, die dazu beitragen, dass der Teilnehmer während der Maßnahme häufiger den Arzt konsultiert und krankheitsbedingt fehlt. Welche weiteren Konsequenzen sich daraus für den Träger und die Maßnahme ergeben, werde ich später erläutern.

4.8 Zwischenfazit

An dieser Stelle möchte ich bereits gewonnene Ergebnisse sammeln und sich daraus ergebene Konsequenzen andenken.

Ich habe festgestellt, dass der Begriff " arbeitslos" bzw." Arbeitsloser" schlecht gewählt ist und von der Wortwahl her schon negativ vorbelastet ist.

Die Bezeichnung erwerbslos (Erwerbsloser) ist begrifflich richtig, nicht zweideutig und damit auch besser.

Ferner habe ich aufgezeigt, dass Langzeiterwerbslosigkeit

- soziale Belastungen,
- psychische - und physische Belastungen (= Gesundheitliche Belastungen), sowie
- materielle Belastungen

zur Folge hat, die der Betroffene alleine nicht kompensieren kann.

Es zeigte sich jedoch, dass die Folgen der Belastungen besser kompen- siert werden können als in den 30’er Jahren. Was jedoch nichts daran än- dert, dass der Betroffene diese Belastungen als solche empfindet bzw. er- lebt.

Der auslösende Faktor scheinen die, bei anhaltender Erwerbslosigkeit, immer geringer werdenden finanziellen Mittel zu sein.

Für die aus Langzeiterwerbslosigkeit kommenden Teilnehmer einer Maß- nahme ergibt sich darum eine Verbesserung im gesamten Spektrum der Belastungen.

Allerdings stellt die Aufnahme einer Arbeit (Maßnahme) auch eine Belas- tung dar, die ihre Ursache in der vorangegangenen Langzeiterwerbslosig- keit hat.

Alle beschriebenen Belastungen, die durch Aufnahme einer Arbeit (Maß- nahme) entstehen, möchte ich unter dem Begriff Kondition zusammenfas- sen. Womit die physischen und die psychischen Belastungen sowie die aus sozialer Vereinsamung entstandenen Defizite beschrieben werden sollen. Es soll aber auch deutlich werden, das es sich um zeitlich begrenzte Defi- zite handelt, die durch Teilnahme an einer Maßnahme aufgearbeitet wer- den können.

Krankenstand und Abbruchquoten müssten eine positive Wendung erfahren, wenn dem Teilnehmer aufgrund verbesserter Kondition die Maßnahme leichter fällt und damit auch mehr Spaß macht. Hieraus ergeben sich zwangsläufig Konsequenzen für den Verlauf einer Maßnahme:

- Die Teilnehmer müssen individuell und unter permanenter Steige- rung der Anforderungen die Standards der professionellen Erwerbsarbeit (wieder) erlernen.
- Die Voraussetzungen, soziale Kontakte knüpfen zu können, müssen gegeben sein.
- Der Träger sollte die Verbesserung der Kondition aktiv unterstützen, insbesondere die physische.

Die sich aus Tabelle 2 ergebenden Zahlen zeigen für mich eine Überforderung der Teilnehmer. Insbesondere Rückenbeschwerden können, durch entsprechende Prophylaxe vorbeugend behandelt werden. Die Kombination aus konditionellen Defiziten und den daraus resultierenden Überforderungen, die sich aus der Maßnahme ergeben, sind für den Teilnehmer und damit auch für den Träger schädlich.

5. Qualifizierungsmaßnahmen

Nun untersuche ich den Themenbereich von Qualifizierung und Maßnahmen. Nach kurzer Recherche wurde mir schnell klar, um welch breites Feld es sich hierbei handelt.

Um das Ziel meiner Arbeit nicht aus den Augen zu verlieren, werde ich mich auf das Spektrum der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) nach der Arbeitsförderung (SGBIII) und dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG§19) beschränken.

Im Folgenden werde ich den Begriff ABM zusammenfassend benutzen.

Hierbei lasse ich mich von folgenden Fragestellungen leiten:

- Welche Personengruppe ist ABM-berechtigt?
- Welche Voraussetzungen muss eine Einrichtung (Träger) erbringen um ABM durchzuführen?
- Welche Ziele werden mit der ABM verfolgt?
- Werden diese Ziele erreicht, wenn ja, wie, und welche Probleme tre- ten dabei auf?

5.1 Was ist Qualifizierung?

In der heutigen Zeit entwickeln sich technische Standards immer schneller weiter. Fertigungs-, Verarbeitungs-, Anwendungs- und Bautechniken unterliegen einer permanenten Entwicklung.

Sogar alte Handwerksberufe erfahren eine ständige Veränderung aufgrund höherer Standards, z. B. bei den Energierichtwerten.

Daher unterliegt der Arbeitnehmer von heute einem ständigen Weiterbildungsprozess.

Dieser schnelle Technologiezuwachs führt dazu, dass Erwerbslose, die durch ihre Erwerbslosigkeit keinen Zugang zum beruflichen Weiterbildungsprozess haben, den Anforderungen des Marktes genauso schnell nicht mehr genügen.

Vor diesem Hintergrund betrachtet macht es Sinn, Erwerbslosen einen Zugang zur beruflichen Weiterbildung zu verschaffen, um ihnen Chancen auf dem Stellenmarkt zu gewähren.

5.1.1 SGB III und Qualifizierung

Das Sozialgesetzbuch III zur Arbeitsförderung38, beschreibt ab §260ff die Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und ab §272ff die Förde- rung von Strukturanpassungsmaßnahmen, in denen auch ABM-Kräfte be- schäftigt werden.

Hier wird beschrieben, welche Voraussetzungen Erwerbslose, Träger und die auszuführenden Arbeiten vorweisen müssen, um berücksichtigt zu wer- den.

Des Weiteren wird die Frage der Finanzierung geregelt.

Grundsätzlich lese ich folgende Gedanken aus den Gesetzen heraus:

Maßnahmen sind bevorzugt für junge und ältere Langzeiterwerbslose ge- dacht, um sie zu stabilisieren und ihre Chancen auf dem freien Arbeitmarkt zu erhöhen. Des weiteren sollten Maßnahmen möglichst wenig Kosten für den Zuwendungsgeber verursachen und der freien Wirtschaft nicht scha- den.

Genauer regelt das SGB III die Anteile von Qualifizierung und Praktikums- zeiten39:

- <=20% Qualifizierungsanteile
- <=40% Praktikumsanteile
- =50% darf beides zusammengenommen nicht übersteigen

Hier wird zwar das Wort Qualifizierung benutzt, aber inhaltlich nicht beschrieben. Genauer wird das SGB III in den allgemeinen Förderungsvorschriften zur beruflichen Weiterbildung.

Dort wird klar gesagt, in welchen Fällen berufliche Weiterbildung notwendig ist und wie die Rahmenbedingen auszusehen haben.40

Im dritten Abschnitt zur Anerkennung von Maßnahmen werden die Aner- kennungskriterien und die zu erbringenden Leistungen der Träger, die das Arbeitsamt muss benannt und die Ziele einer Maßnahme recht genau be- schrieben.41

Diese decken sich mit weiter vorne genannten Gedanken zum Weiterbildungsprozess weitestgehend und sollen hier nicht mehr zitiert werden. Vor allem nicht, weil die Bundesanstalt per Anordnungsermächtigung befugt ist, über Voraussetzungen, Verfahren, Art, und Umfang der Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen zu entscheiden.42

Diese Anordnung liegt leider nicht vor.43

Das SGB III erörtert in den gefundenen Paragrafen nicht weiter den Begriff „Qualifizierung", jedoch wird deutlich gesagt, dass Praktika im ersten Ar- beitsmarkt und berufliche Weiterbildung bis zu 50% einer Maßnahme aus- machen dürfen.

5.1.2 Der Zuwendungsvertrag und die Qualifizierung

Dieser zwischen Zuwendungsgeber und Zuwendungsnehmer (Träger, Ausführender der Maßnahme) bestehende Vertrag regelt die Durchführung der Maßnahme und sollte auf den Bestimmungen der Bundesanstalt für Ar- beit beruhen.

Einen großen Teil des Papiers nimmt die Frage der Finanzen ein, nur kurz wird auf Ziel und Teilnehmerzahl der Maßnahme eingegangen. Ein größerer Abschnitt wird für die Pflichten des Trägers verwendet. In §2 des Zuwendungsvertrages heißt es unter anderem:44

- 15 - 20% der Teilnehmer müssen nach Beendigung der Maßnahme in ein mindestens sechsmonatiges sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vermittelt werden.
- 20 - 30% der Teilnehmer müssen ein mindestens vierwöchiges Praktikum in einem Betrieb des ersten Arbeitsmarktes absolvieren.
- 95% der Teilnehmer müssen ein Praktikum absolvieren oder an ei- ner Qualifizierung teilnehmen.
- Für die Teilnehmer wird eine passgenaue externe und zertifizierbare Qualifizierung vereinbart.
- 16% Frauenquote (sie fällt so niedrig aus, weil es sich um den Baubereich handelt).
- Ferner verpflichtet sich der Träger, über die Beibehaltung der Quo- ten Bericht zu erstatten.
- Der Träger verpflichtet sich, Leistungen und Qualitätskriterien des Qualitätsmanagementhandbuches einzuhalten.

Auch hier wird der Begriff Qualifizierung benutzt und nicht weiter erklärt. Über die Pflichten des Trägers ergibt sich lediglich der Rahmen der Maß- nahme, der allerdings eindeutig in Richtung von Wiedereingliederung und der Aufarbeitung durch Erwerbslosigkeit bedingter, fachlicher Defizite zielt. Allerdings verweist der Vertrag im Punkte der Qualitätskriterien auf das Qualitätsmanagementhandbuch des Verbandes Bremer Beschäftigungs- träger e.V..

5.1.3 Qualitätsmanagementhandbuch und Qualifizierung

Die Beschäftigungsträger wenden sich laut Präambel dieses QM -Handbu- ches:45

„ ...mit spezifischen Konzepten an die verschiedenen Zielgruppen und berücksichtigt deren jeweiligen Unterstützungsbedarfe. Sie fördern das Selbsthilfepotential der Arbeitssuchenden mit dem Ziel, ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen, ihre eigenständige Lebensplanung und Handlungsautonomie zu unterstützen sowie die Voraussetzungen für die soziale Integration zu verbessern.“

In dieser Präambel wird gesagt, in welche Richtung die Qualifizierung der Teilnehmer gehen soll und welche Ziele durch Qualifizierung erreicht wer- den sollen.

Deutlich wird, dass die Verfasser der Präambel die in dieser Arbeit aufgezählten und allgemein bekannten Belastungen kennen, die durch Langzeiterwerbslosigkeit entstehen können.

Anhand des Qualitätsmanagementhandbuches, des Verbandes Bremer Beschäftigungsträger e. V., werde ich nun auflisten, wie sich Qualifizierung im Einzelnen darstellt.

5.1.3.1 Die Organisation des Trägers

Die spezifischen Konzepte zur Organisation des Trägers stellen sich im QM -Handbuch folgenderweise dar46:

- Erstellung eines Leitbildes, als Grundlage seiner Qualitätspolitik
- Strukturen und Zuständigkeiten innerhalb der Trägerorganisation
- Umgang mit dem QM - System und Weiterentwicklungskriterien
- Beteiligung, Qualifizierung und Entwicklung der Regiekräfte
- Umweltschutzpläne
- Förderung der Gleichberechtigung der Frau
- Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
- Regelmäßiger Gedankenaustausch innerhalb des Verbandes
- Kontaktpflege mit Auftraggebern und Institutionen

Das QM - Handbuch erkennt hier ganz klar, dass die Voraussetzungen für berufliche Weiterbildung und Qualifizierung schon bei der Organisation des Trägers und seiner Mitarbeiter beginnt.

Hierbei handelt es sich um allgemein anerkannte Methoden moderner Betriebsführung, von daher verzichte ich auf eine detaillierte Beschreibung der genannten Punkte.

5.1.3.2 Qualitätskriterien bezogen auf die Teilnehmer

Bezogen auf die Teilnehmer werden folgende Qualitätskriterien vorgegeben47:

- Benennung der Qualitätskriterien bezogen auf Vorstellungsge- spräch, Entscheidungsprozess und Einführung.

Checkliste Vorstellungsgespräch:

1) Klären, wer an dem Gespräch zu beteiligen ist
2) Vorstellen von Angebot und Arbeitsweise
3) Vorstellen des Trägers
4) Vorstellen der konkreten Maßnahme, z. B.: Ziele, Ablauf und verpflichtende Angebote wie Entwicklungsplan, Qualifizierungsangebote und Praktikum.
5) Vorstellen des konkreten Arbeitsplatzes unter Benennung von Tätigkeit- sort, -ziel und -feld.
6) Klärung der Arbeitsbedingungen, z. B.: Einstellungstermin, Gehalt, Arbeitszeiten, Urlaub, Arbeitskleidung und Papiere.

Checkliste Einführung:

1) Vorbereiten

a) Genauen Einsatz planen
b) Arbeitsbeginn und Zeit für Einführung planen
c) Arbeitsplatz vorbereiten
d) Vorgesetzte und Kollegen unterrichten

2) Begrüßen

a) Persönliche Begrüßung
b) Überblick über Betriebsorganisation geben
c) Tätigkeit im betrieblichen Gesamtrahmen erklären

3) Vorstellen

a) Vorgesetzte
b) Kollegen
c) Sozialdienst
d) Betriebsrat

4) Orientieren

a) Arbeitsplatz
b) Schulungsräume
c) Sanitäreinrichtungen
d) Sanitätseinrichtungen
e) Fluchtwege, Brandschutz

5) Informieren

a) Sicherheitsvorschriften
b) Datenschutz
c) Pausenzeiten

- Handhabung von Praktika

in Bezug auf Vorbereitung, Durchführung, Auswertung und Dokumentation. Sowie Benennung der Ziele:

a) Umsetzung und Anwendung der bisher erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten.
b) Kennenlernen der Arbeitsplatzsituation in einem Praktikumsbetrieb.
c) Kennenlernen einzelner Betriebsfunktionen.
d) Eröffnung von Optionen auf Übernahme in ein Arbeitsverhältnis
e) Eröffnung von Möglichkeiten, sich in verschiedenen Berufsfeldern zu orientieren.
f) Verbesserung von Vermittlungschancen auf den Arbeitsmarkt.

- Arbeitsbewertungen um die Entwicklung des Teilnehmers zu doku- mentieren.
- Erstellen eines Entwicklungsplanes in dem der Verlauf der gesamten Maßnahme Dokumentiert wird um die Reintegrationschancen des Teilnehmers zu verbessern.
- Bestandteile eines Anleitungs- und Qualifizierungsplanes die sich folgendermaßen darstellen:

a) Einweisungen für den Arbeitsplatz, z. B.: Arbeitsschritte, Werkzeuge, Maschinen, Arbeitssicherheit
b) Dokumentation der durchgeführten Arbeiten
c) Dokumentation erworbener Kenntnisse
d) Bennennung von Anschlussperspektiven
e) Praktikum
f) Verbesserung der Grundbildung, z. B.: Sprachkurse, Alphabetisierung, Rechnen u. a.
g) Fachbezogene Fortbildung z. B.: praktische und theoretische Fortbildung, EDV Kurse u. a.
h) Erwerb von Zertifikaten
i) Erwerb von Trägerzertifikaten
k) Erfassung des Qualifizierungsbedarfs und -wunsches des Teilnehmers

- Durchführung eines Beratungsprozesses mit Interventionsmöglichkeiten bei:

Arbeits-/Lernverhalten, Stellengesuche, Umschulung/Fortbildung, Existenzgründung, Familienarbeit, Therapie, Rente und Sonstigem.

Checkliste Beratungsprozess

1) Stellensuche, Bewerbungsvorbereitung
2) Sprach-, Bildungs- und Berufsbildungsdefizite
3) Gesundheitlicher Zustand
4) Verschuldungsituation
5) Sonstige Problemfelder wie häusliches Umfeld, Behörden, Straffälligenbetreuung u. a..

5.1.3.3 Ergebnis

Das QM - Handbuch wird also beschrieben, wie sich der Verband Bremer Beschäftigungsträger die Qualifizierung von Teilnehmern einer Maßnahme vorstellt.

Es fängt damit an, dass der Träger einer Maßnahme professionell organisiert sein sollte und einem Prozess der ständigen Selbstreflektion und Weiterentwicklung unterliegt.

Die Aufnahme eines neuen Teilnehmers muss gut vorbereitet werden; in individuellen Einstellungs- und Folgegesprächen stellt sich der Träger dar, die Schwächen und Stärken des Teilnehmers werden ermittelt und gemeinsam ein Entwicklungsplan erstellt.

Im Verlauf der Maßnahme wird überprüft, ob die vereinbarten Schritte erfolgreich waren.

Die berufliche Qualifikation erfolgt über

- zertifizierbare Qualifizierungsmaßnahmen,
- Praktika in Betrieben des ersten Arbeitsmarktes und
- in der Praxis, auf den Baustellen des Trägers, durch Anwendung modernster, zukunftsorientierter Arbeitsprozesse.

Inhaltlich orientieren sich Maßnahmen am Bedarf der Teilnehmer und können deshalb nicht näher durch das QM - Handbuch bestimmt werden. Oft werden Sprachkurse, Maschinenkurse oder EDV-Kurse mit Bewerbungstraining angeboten, um nur die wichtigsten Kriterien zu nennen. Qualifizierung hat also folgende Zielsetzungen48:

- Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt
- Motivierung und Reaktivierung von Kenntnissen und Erfahrungen
- Förderung der beruflichen Wettbewerbsfähigkeit
- Steigerung der beruflichen Mobilität
- persönliche/soziale Stabilisierung

Des Weiteren wird der Teilnehmer bei Bedarf ganzheitlich betreut, das heißt, dass soziale Beratungs- und Unterstützungsangebote den Teilneh- mer begleiten. Im Einzelnen kann das z. B. Schuldnerberatung oder Famili- enberatung sein, aber auch Vermittlung in Sprachkurse etc. . Auf Grundlage von SGB III, Arbeitsförderung, und Zuwendungsvertrag be- antwortet sich somit die eingangs gestellte Frage nach dem "Wie" der Qua- lifizierung.

5.1.4 Fazit

Als problematisch sehe ich die im Zuwendungsvertrag festgelegten Quoten zur Vermittlung in den ersten Arbeitmarkt.

Durch diese Forderung wird Druck auf den Qualifizierungsträger ausgeübt, wobei ich die Gefahr sehe, dass seitens des Trägers zuviel Augenmerk auf die Einhaltung der geforderten Quoten gelegt wird.

Träger unterliegen wirtschaftlichen Anforderungen, daher ist die Personalstärke bei den Regiekräften des Trägers nicht sehr groß; Vermittlung in den ersten Arbeitmarkt erfolgt aber nicht zwangsweise über gute Qualifizierung, sondern ist personal- und damit kostenintensiv.49

Unter Berücksichtigung dieses Aspektes kann ich mir vorstellen, dass bei den zertifizierbaren Qualifizierungsmaßnahmen die Bedürfnisse des einzel- nen Teilnehmers in den Hintergrund gerückt werden und bei den Vermitt- lungen in den ersten Arbeitsmarkt der „Rahm abgeschöpft" wird, dass also nur diejenigen in den ersten Arbeitmarkt vermittelt werden, die kaum Defi- zite haben und wahrscheinlich sowieso eine Anstellung gefunden hätten.50 Weiter muss erwähnt werden, dass die Teilnehmer zugewiesen werden. Der Träger hat also, oberflächlich betrachtet, wenig Einfluss darauf, ob und wer zugewiesen wird. Probleme können sich nun daraus ergeben, dass für bestimmte Bauprojekte die entsprechend ausgebildeten oder angelernten Teilnehmer zugewiesen werden müssen, bzw. der Erwerbslosenmarkt diese Teilnehmer anbieten muss.

Des weiteren könnten Termin- und Kostendruck auf den Baustellen den Qualifizierungsanspruch aushebeln.

Hier stellt sich die Frage nach realen Bedingungen im zweiten Arbeitsmarkt mit Blick auf das Erreichen des geforderten Qualifizierungsanspruches.

5.1.5 Anders leben Lernen

An dieser Stelle erscheint es mir sinnvoll darauf hinzuweisen, dass es bei 4,5 Mill. Erwerbslosen einen Sinn machen könnte, Teilnehmer von Maßnahmen nicht nur auf den Erwerbsarbeitsmarkt vorzubereiten, sondern auch auf ein Leben in andauernder Erwerbslosigkeit, um die daraus entstehenden Belastungen zu reduzieren.

Da es mir nicht möglich ist Thematik treffender darzustellen, lasse ich Prof. F. J. Krafeld für sich selbst sprechen.51

Krafeld sagte dazu auf einer Fachtagung 1999:

„... Ich will hier vielmehr direkt auf einige Schlussfolgerungen zusteuern. Und die erste und grundsätzlichste lautet zunächst:

Eine Berufspädagogik, eine Jugendberufshilfe, die die geschilderten gesellschaftlichen Veränderungen ernst nimmt, und die gleichzeitig junge Menschen in ihren gesellschaftlichen und geschichtlichen Lebenslagen ernst nehmen will, muss sich verabschieden von der Vorstellung, ihr Erfolg lasse sich daran messen, wie viele Jugendliche im Arbeitsleben Fuß gefasst haben. Und das heißt, Abschied zu nehmen, davon, sich auf den Arbeitsmarkt zu fixieren - und sich vielfältiger, ganzheitlicher auf die jungen Menschen auszurichten. Und konkret kann das letztlich nur in deren konkreten Lebenswelten geschehen.“

Konkret meint er damit:

„Eine lebensweltorientierte Jugendberufshilfe müsste letztlich als oberstes Ziel haben, die Chancen, Möglichkeiten und Fähigkeiten junger Menschen zu gesell- schaftlicher Teilhabe insgesamt zu fördern - und zwar für alle, unabhängig von deren Schicksal am Arbeitsmarkt. Entsprechend wäre sie auf die lebens-weltlichen Zusammenhänge der Jugendlichen auszurichten, statt im konventionellen Sinne arbeitsmarktfixiert zu sein. Konkret bedeutet das:

1. muss es darum gehen, das Humankapital der jungen Menschen zu erweitern, statt nur das (Erwerbs-)arbeitsvermögen fördern zu wollen. Dazu zählen so verschiedene Bereiche wie:

- Über Orientierungs- und (Über-)lebenswissen verfügen,
- Alltagstechniken beherrschen,
- über soziale und kommunikative Kompetenzen verfügen,
- mit Konflikten umgehen können,
- mit Wechselfällen des Lebens umgehen können,
- kreativ und innovativ neue Möglichkeiten und Wege ersinnen können,
- das "Selbst" entfalten können.

2. ist von entscheidender Bedeutung, die Kompetenzen der jungen Menschen in den Mittelpunkt zu stellen, nicht deren angeblichen und tatsächlichen Defizite. Und damit sind nicht nur arbeitsweltbezogene Kompetenzen gemeint, sondern alle, selbst die, die gesellschaftlich vielleicht nicht angesehen oder sogar geächtet sind.

3. muss solch eine lebensweltorientierte Jugendberufshilfe gemeinwesenorientiert angelegt und damit in die Lebenswelt der Jugendlichen eingebunden sein. Und das setzt weit mehr voraus, als wir in der Praxis meist finden, nämlich vor allem:

- dass man selbstmiterlebt, wo Geschaffenes wie gebraucht wird,
- dass man selbst mitentscheiden kann, was wofür und wie geschaffen wird,
- dass man selbst mitbeteiligt ist zu regeln, wie das Geschaffene genutzt wird,
- dass man im Tausch für die eigene Leistung auch bestimmte Leistungen der Empfänger nutzen kann,
– dass man also durch das Geschaffene mehr dazugehört, mehr akzeptiert und anerkannt ist und besser teilhaben kann an dem, was das Gemeinwesen bietet.

4. muss solch eine lebensweltorientierte Jugendberufshilfe problemübergreifend ausgerichtet sein, also bei den jungen Menschen nicht nur deren schwierige Arbeitsmarktintegration im Blick haben, sondern sich für sie als Menschen interessieren, die in jedem Fall aus ihrem Leben was machen wollen und dazu Unterstützung sicher gut brauchen können. (vgl. Krafeld 1998c).

Schließlich: Eine lebensweltorientierte Jugendberufshilfe setzt immer voraus, dass Arbeit und Leben, dass materieller und sozialer Anreiz, dass Kommunikation und Leistung, dass Anstrengung und Spaß gleichrangig miteinander verbunden werden. (vgl. Krafeld 1997)“

Dem habe ich nur noch hinzuzufügen, dass sich Krafelds Erkenntnisse ge- nauso auf erwachsene Erwerbslose wie auf Jugendliche beziehen können.

5.2 Wie wird qualifiziert?

Dass der Anspruch an die Träger hoch ist wurde geschildert. Es gestaltet sich allerdings schwierig, die Bedingungen vor Ort zu erfassen, so dass ich bei einem ausgewählten Träger eine Mitarbeiterbefragung durchführen werde und diese dann, mit vorhandenen Befragungen von Maßnahmeteilnehmern, in der Literatur überprüfen werde.

Durch Befragungen wird allerdings immer die subjektive Einschätzung der Teilnehmer wiedergegeben und nicht der tatsächliche Grad der erreichten Qualifizierung.

Dieser lässt sich anhand der vom QM - Handbuch geforderten Statistiken zu Qualifizierung und Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt objektiver dar- stellen.

Ich möchte jedoch anmerken, dass diese Statistiken zum Nachweis der erfüllten Quoten unter dem Druck der Quotenerfüllung erstellt werden. Davon abhängig ist u. a. die Entscheidung über die Verlängerung des Zuwendungsvertrages und damit die Existenz des Qualifizierungsträgers. Die Quoten können von den Trägern aus Gründen des Datenschutzes allerdings nicht an mich herausgegeben werden. Ich hoffe, dass das Bundesamt für Statistik oder öffentlich zugängliche Informationen der Bundesanstalt für Arbeit weiterhelfen können.52

Auf Grundlage der Ziele, die ich mit dieser Arbeit verfolge, sollten die Angaben der Teilnehmer allerdings als aussagekräftig betrachtet werden. Denn nimmt der Teilnehmer seine Qualifizierung eventuell nicht wahr, ist die Sinnhaltigkeit und der Erfolg dieser nicht gegeben, wie sich aus den Forderungen des QM- Handbuches ergibt.

Sicherlich ist auch der finanzielle Hintergrund bzw. die Finanzierungsform des Trägers ein Faktor für erfolgreiches Qualifizieren, sowie die Marktnähe der qualifizierten Berufe und die gesamte Personalstruktur, mit Blick auf Motivation und Werdegang.

5.2.1 Finanzierung des Trägers

Die Finanzierung des Trägers regelt sich auf Grundlage des SGB III - Arbeitsförderung -, §263ff und §274ff, sowie direkt durch den Zuwendungsvertrag, nach §3 - §5 des Zuwendungsvertrages.

Daraus ergibt sich folgendes Bild:

Der Träger wird mit einer festgelegten Summe gefördert, die er für jeden Teilnehmer erhält.

Jeder Teilnehmer „bringt also Geld mit“.

Daraus ergeben sich wirtschaftliche Konsequenzen, falls nicht alle Teilnehmerstellen besetzt werden können.

An dieser Stelle muss noch erwähnt werden, dass die Einnahmen der Trä- ger weit gefächert sind, denn im Land Bremen gibt es schon mehrere Zu- weiser.

Die verschiedenen Töpfe, aus denen der Träger sich finanziert sind z. B.:53

- Mittel der Bundesanstalt für Arbeit nach §260 SGB III
- Mittel der Bundesanstalt für Arbeit nach §272 SGB III
- Mittel der Bundesanstalt für Arbeit nach §59 SGB III
- Kommunale Mittel nach §19.1 und §19.2 BSHG
- Mittel der kommunalen Förderung (Landesmittel)
- Mittel europäischer Sozialfonds
- Einnahmen des Trägers aus seinen Tätigkeiten am Markt

Auf die detaillierte betriebswirtschaftliche Aufstellung der Finanzierung wird im Rahmen dieser Arbeit verzichtet, weil sie für die Zielsetzung ohne Be- lang ist.

Dass Träger in Zeiten schlechter Konjunktur und durch Kürzungen im Sozialsystem keine „rosigen Zeiten“ erleben, dürfte jedem klar sein. Hierzu muss noch angemerkt werden, dass Träger auf Einnahmen aus ihren Projekten angewiesen sind. Das könnte dem Qualifizierungsanspruch entgegenwirken, weil Kostengründe und Termindruck die Anwendung neuer und lernintensiver Techniken verhindern.

5.2.2 Die Regiekräfte

Aus der Tatsache, dass die oben erwähnten Mittel immer wieder neu beantragt werden müssen, ergibt sich eine andauernde Ungewissheit über den Fortbestand des Trägers und damit auch über die mittelfristigen Zukunftssicherheit der Regieerwerbsarbeitsplätze.

Erfahrungsgemäß erhalten Regiekräfte oft Arbeitsverträge, die auf ein Jahr beschränkt sind und die dann bei Bedarf verlängert werden. Eine weitere Variante ist der Einsatz von Honorarkräften, seit Bestehen der Gesetze zur Scheinselbstständigkeit sollten diese allerdings keine große Rolle mehr spielen.

Ich frage mich an dieser Stelle, vorsichtig formuliert:

„Wie soll eine Regiekraft bei der Stabilisierung von Teilnehmern unterstützend agieren, wenn ihn Zukunftsängste um seinen eigenen Erwerbsarbeitsplatz plagen?“

Die aus dem drohenden Verlust des Erwerbsarbeitsplatzes resultierenden Gefühlsregungen werden in den Studien zur Arbeitslosenforschung eindeutig beschrieben.

Detaillierter lässt sich dieses Thema nicht darstellen. Empirische Untersu- chungen zum Thema Regiekräfte gibt es meines Wissens nach nicht, Un- tersuchungen zu diesem Themenbereich sind in der Regel teilnehmerbe- zogen.

Eigene Befragungen sind anonym nicht durchzuführen, weil bei einem Trä- ger mit z. B. fünf Baustellenleitern die einzelne Person dem Fragebogen sofort zugeordnet werden könnte und kritische Aussagen wohl nicht zu er- warten sind.

Es lässt sich jedoch die Aussage treffen, dass Regiekräfte / Baustellenleiter durch ihre Vorbildung nur bedingt auf die Teilnehmer vorbereitet sind. Die Teilnehmer sollen ganzheitlich lernen.

Ganzheitliches Lernen umfasst in der Qualifizierung immer folgende drei Aspekte:

1. Praxis (in Werkstatt, Baubetrieb oder Praktikum)
2. Lernen (fachlich, Allgemeinbildung)
3. Sozialpädagogik (Einzelfallhilfen, Gruppenarbeit, Freizeitpädagogik)

Dieser besondere Qualifizierungsansatz stellt natürlich höhere und andere Anforderungen an das Personal als in üblichen Betrieben. In der Regel arbeitet ein Team aus Baustellenleiter, Lehrern und Sozialpädagogen gleichberechtigt zusammen.

Sie stehen im engen Austausch miteinander, stimmen ihre Vorgehenswei- sen ab und erweitern so gegenseitig ihre mitgebrachten Kompetenzen. Dieser ganzheitliche Ansatz ist auch der Hintergrund, weshalb dieses teil- nehmerorientierte Förderkonzept als „sozialpädagogisch orientierte berufli- che Bildung“ bezeichnet wird, da es Elemente der Berufspädagogik mit Elementen der Sozialpädagogik verknüpft.

Die berufliche Bildung wird nicht auf rein berufsbezogene Lernprozesse verkürzt, sondern gleichzeitig als Phase der Persönlichkeitsentwicklung angesehen, in der es auch um die Vorbereitung auf den Umgang mit der Gesellschaft geht.

In diesem Prozess werden die Teilnehmer nicht als „Zöglinge“ betrachtet, über deren Wohl und Leid andere entscheiden, sondern als mündige Er- wachsene, die ihrer eigenen Zukunft (mit Unterstützung) aktiv in die eigene Hand nehmen.

Dabei geht es um die Herausbildung und Weiterentwicklung von Fähigkei- ten.

Die hohen sozialpädagogischen Anforderungen machen eine Fortbildung beim Personal des Trägers notwendig, z. B. zu Fragen der Zielgruppenkompetenz oder methodisch-didaktischer Vorschläge.

Die personellen Probleme werden besonders dringlich, wenn aufgrund der unsicheren Arbeitsplätze eine hohe Fluktuation herrscht. Neben einer geregelten Weiterbildung des Personals wird auch Praxisbegleitung als Unterstützungsangebot gefordert.54

Die Träger brauchen also gutes und kompetentes Personal für diese sehr anspruchsvollen Aufgaben.

Nach dem" Runderlass 8/98 der Bundesanstalt für Arbeit" ist folgender Personaleinsatz vorgesehen:

Personalschlüssel bei beruflicher Weiterbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung:55

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Von den genannten Personalschlüsseln kann allerdings wegen individueller Bedürfnisse der Teilnehmer oder aus Gründen organisatorischer Schwierigkeiten abgewichen werden.

Das Personal sollte für seine Aufgaben ausreichend qualifiziert sein und über Erfahrungen in der Arbeit mit Langzeiterwerbslosen verfügen.

Entsprechende Zusatzqualifikationen sind wünschenswert. Notwendig sind Zielgruppenkenntnisse, entsprechende methodisch-didaktische Fähigkeiten, Einfühlungsvermögen, Teamgeist, Beratungs- und Gesprächsfüh- rungskompetenzen.

In der Ausbildung von Lehrern, Meistern, aber auch Sozialpädagogen werden diese Kompetenzen - wenn überhaupt - nur teilweise vermittelt. Deshalb sieht die Bundesanstalt für Arbeit eine Regelfortbildung zur Qualifizierung des Personals vor, die vom Heidelberger Institut „Beruf und Arbeit“ (hiba) durchgeführt wird.56

5.2.3 Zukunftssicherheit und Praxis der qualifizierten Berufe

Qualifikationen und Umschulungen werden in der Regel im Baubereich oder Landschaftsbau bzw. Gartenbau angeboten.

In diesen Berufsgruppen, speziell im Baubereich, besteht zwar Bedarf an qualifiziertem Personal, andererseits beruht dieser Qualifikationsanspruch auf dem Einsatz immer modernerer Maschinen und damit verbundener Fertigungstechniken, die zu einem Abbau der Personalstärke führen. Auch anzumerken sei, dass, besonders im Baubereich, so genannte Billiglohnarbeiter auf den Markt drängen und z. B. europäische Anbieter den heimischen Firmen immer mehr Konkurrenz machen.

Der Sozialbericht 2001 zeigt bei Berufsanfängern eindeutig eine Tendenz hin zu Berufen der Informations- und Kommunikationstechnologien. Auch alte Berufsbilder wandeln sich dahingehend, z. B. das neu geschaffene Berufsbild des Mechatronikers; oder ein Berufsbild wird in mehrere Bereiche aufgeteilt, weil die Anforderungen ansonsten zu vielfältig geworden wären, z. B. im Kfz - Bereich.

Des Weiteren sind nach wie vor Dienstleistungsberufe jeglicher Art im Aufschwung, besonders im Pflege- und Freizeitsektor.

Vor diesem Hintergrund betrachtet stellt sich die Frage, ob die heute prakti- zierte Qualifizierung im zweiten Arbeitsmarkt des Baubereiches langfristig gesehen dazu beiträgt, Erwerbslose in stabile Beschäftigungsverhältnisse zu vermitteln.

Aus weiter vorne erwähnten Gründen der Wirtschaftlichkeit, beschränken sich Qualifizierungseffekte auf den Baustellen vermutlich auf Gewöhnung an regelmäßiger Erwerbsarbeit und Aufarbeitung bestehender fachprakti- scher Defizite.

Eine Vorbereitung auf zukünftige Technologien ist schwer vorstellbar. Daher ergibt sich die Notwendigkeit bedarfs-, ziel- und zukunftsorientierter beruflicher Qualifikation.

5.2.3.1 Kurse zur Qualifizierung

Die vom Träger einer Maßnahme zertifizierbaren Qualifizierungsangebote sind häufig

- Holzbearbeitungsmaschinenscheine,
- Gabelstaplerführerscheine,
- Lehrgänge zur Arbeitssicherheit,
- EDV -gestütztes Bewerbungstraining.

Dies sind sehr allgemein gehaltene berufsfördernde Maßnahmen. Für ei- nen Gesellen sollten sie bestenfalls eine Auffrischung bereits früher erlern- ter Fähigkeiten darstellen und einen Hilfsarbeiter könnten sie vielleicht überfordern.

In der Regel können diese Kurse, die vom QM - Handbuch geforderte, indi- viduelle Qualifizierung nicht garantieren; das zeigt sich auch darin, dass die Akzeptanz der Teilnehmer für diese Maßnahmen oftmals nicht besonders hoch ist.

Die Teilnahme an diesen Maßnahmen ist auch nicht freiwillig, sondern re- gelt sich nach den Bestimmungen des Teilnehmervertrages. Aufgrund der zu erfüllenden Quoten liegt die Vermutung nahe, dass eher Massenabfertigung als Individualität die Teilnehmerzuweisung prägen könnte.

Ich möchte jedoch noch erwähnen, dass Teilnehmer nach Beendigung eines Qualifizierungskurses diesen als positiv bewerten, besonders bei EDV - gestützten Angeboten.57

Vor dem Hintergrund neuer Technologien und Medienlandschaften ist eine verstärkte Einbeziehung dieser Angebote notwendig und eine individuelle Vorbereitung auf berufsfremde Erwerbsmöglichkeiten sollte ein Teilaspekt der Maßnahmen sein.

5.2.4 Ergebnis

Es zeigt sich, dass die Qualifikationsleistungen, die ein Träger erbringen kann stark an der wirtschaftlichen Situation des Trägers gebunden sind. Aus den finanziellen Mitteln ergibt sich natürlich der größte Anteil der Möglichkeiten, u. a. auch die Anzahl der beschäftigten Baustellenleiter / Ausbilder und Sozialpädagogen, denen ein besonderes Maß zum Gelingen der Qualifizierung zugedacht ist. Stimmt hier der geforderte Personalschlüssel nicht, sind die Voraussetzungen schlecht.

Das Personal sollte bei dieser Aufgabe durch ständige Fortbildung entspre- chend gewappnet sein. Besonders in den Aufgabenbereich der Baustel- lenleiter ist sozialtherapeutische Kompetenz eine wichtige Voraussetzung. Da die Anforderungen über den Horizont beruflicher Ausbildung durch Ein- bringung sozialpädagogischer Ansätze weit hinaus geht, ist Fortbildung äu- ßerst wichtig.

Es ist der Eindruck entstanden, dass sich die Qualifikationsleistung auf den Baustellen an die Gewöhnung regelmäßiger Erwerbsarbeit und auf das Auffrischen von Fähigkeiten beschränkt, die bei einem Facharbeiter dank seiner Ausbildung schon vorhanden sein sollten.

Termindruck, Finanzen und Ausbildungsstand der Teilnehmer sind als Gründe anzuführen.

Ich kann mir auch vorstellen, dass die Baustellen zeitweise personell überbesetzt sind, weil die Finanzierung des Trägers laut Zuweisungsvertrag an die Teilnehmerzahl gekoppelt ist.

Auf die Zukunftssicherheit der zu qualifizierenden Berufe wird scheinbar nicht berücksichtigt, offensichtlich orientiert man sich an der Anzahl der Erwerbslosen einer bestimmten Berufsbranche. Da diese nicht alle, z. B. in den Bausektor, vermittelt werden können, sollte über branchenfremde Erwerbs- bzw. Vermittlungsmöglichkeiten und Qualifizierungen, neben dem bestehenden System der Umschulungen, nachgedacht werden. Des Weiteren stellte sich heraus, dass Träger stark von der Zuteilung von Teilnehmern mit entsprechender Vorbildung angewiesen sind, um entsprechende Bauvorhaben durchführen zu können.

Da der Träger der Einhaltung bestimmter Quoten unterliegt und auch durch die Art und Weise der Zuweisung der Teilnehmer, lastet ein gewisser Druck auf dem Träger. Denn beide Faktoren können Einfluss auf die Finanzsitua- tion des Trägers nehmen. Dies ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass eventuell mehrere Träger in einer Stadt für die gleiche Zielgruppe von Teil- nehmern ausgelegt sind.

Bei den angebotenen Kursen zur Qualifizierung stellte sich heraus, dass sich Individualität und Freiwilligkeit bei der Akzeptanz und damit auch dem angestrebten Lernziel, bei den Teilnehmern positiv auswirken würde. Ferner scheinen zukunftsorientierte Angebote, die, die neue Medienlandschaft mit einbeziehen, bei den Teilnehmern beliebt zu sein.

An dieser Stelle scheint es mir wichtig darauf hinzuweisen, dass meine Ar- beit problembezogen ist und die vorhandenen und positiv zu bewertenden aktuellen Leistungen der Träger in den Hintergrund gedrängt werden. Im folgenden Gliederungspunkt „die Teilnehmer" wird sich das hoffentlich än- dern.

5.3 Die Teilnehmer

In den Studien zur Langzeiterwerbslosigkeit und meinen Ausarbeitungen, wird auch ein Bild von den Teilnehmern gezeichnet.

Wie sich die Teilnehmer aber in einer Maßnahme tatsächlich präsentieren und welche Belastungen sie tragen, lässt sich nur dadurch genauer beschreiben, indem ich ihre aktuelle Situation in einer Maßnahme untersuche und auf bereits bestehende Erhebungen zurückgreife.

Es sollen hauptsächlich Aspekte der Gesundheit, der Freizeit- und gesell- schaftlichen Aktivitäten und die eigene Reflektionsfähigkeit der Teilnehmer, mit Blick auf Sinnhaltigkeit der Maßnahme, Politik und Gesellschaft sowie ihrer eigenen Lebenssituation und Zukunftsaussichten, untersucht werden. Erhebungen zu Alter, Familie, Nationalität und Ausbildungsstand werden zwar durchgeführt, doch will ich die Gruppe der Langzeitarbeitslosen dies- bezüglich nicht weiter gliedern, weil ich mich auf die Bedingungen beim Träger begrenze.

Sollte sich zeigen, dass aus der Gruppe der langzeiterwerbslosen Teilnehmer einer Maßnahme sich eine Untergruppe mit einheitlichen Auffälligkeiten herauskristallisiert, wird dies selbstverständlich erörtert werden.

5.3.1 Mitarbeiterbefragung bei einem Träger

Zur Bestätigung der Ergebnisse habe ich beim Förderwerk Bremerhaven GmbH unter den Teilnehmern der dort durchgeführten Maßnahmen eine Mitarbeiterbefragung durchgeführt. Zunächst will ich den Träger zum besseren Verständnis kurz vorstellen.

5.3.2 Förderwerk Bremerhaven GmbH

Das Förderwerk Bremerhaven realisiert in Bremerhaven Bauprojekte mit Langzeitarbeitslosen und Sozialhilfeempfängern. Zur Zeit nehmen 22 ABM Kräfte und 37 Teilnehmer nach BSHG § 19 an verschiedenen Bau- bzw. Qualifizierungsmaßnahmen teil. Zeitgleich werden mehrere Projekte mit den verschiedensten Arbeitsinhalten durchgeführt:

- Arbeitsgegenstände in den von Förderwerk durchgeführten Maßnah- men sind reale Bauten für soziale Infrastruktureinrichtungen. Das Spektrum der Arbeiten beinhaltet Neubau, Erweiterung, Sanierung und Restauration, wobei die durchzuführenden Arbeiten in qualitativ anerkanntem handwerklichem Standard ausgeführt werden.
- Ziel der durchgeführten Beschäftigungs- und

Qualifizierungsmaßnahmen ist es, im Rahmen konkreter Baupro- jekte, Langzeitarbeitslose und Sozialhilfeempfänger zu beschäftigen und ihnen, anhand konkreter handwerklicher Tätigkeiten, soziale und berufliche Qualifikationen zu vermitteln, um bestehende Vermitt- lungshemmnisse für eine Wiedereingliederung in den regulären Arbeitsmarkt zu beseitigen.

Die Teilnehmer der Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahme wer- den, je nach Anspruchsvoraussetzungen, über Mittel der Bundesanstalt für Arbeit (ABM) oder über Mittel nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG § 19, Hilfe zur Arbeit) finanziert.

Neben langzeiterwerbslosenslosen Facharbeitern aus dem Bauhaupt- und Baunebengewerbe, werden auch langzeiterwerbslose Arbeitskräfte aus anderen Berufsgruppen sowie Langzeiterwerbslose ohne Berufsausbildung in den Maßnahmen beschäftigt und für entsprechende Tätigkeitsbereiche qualifiziert.

Die Qualifizierung in den verschiedenen Baumaßnahmen wird in Form von fachtheoretischem Unterricht und fachpraktischer Unterweisung durchge- führt.

Die Maßnahmen wurden in Kooperation mit Bildungs- und Weiterbildungs- einrichtungen in Bremerhaven durchgeführt. In diesen Einrichtungen kön- nen geeignete Teilnehmer, je nach Angebot und Interesse, Zusatzqualifika- tionen (Maschinenscheine, Gabelstaplerschein etc.) erwerben und/oder zertifizierbare berufliche weiterqualifizierende Lehrgänge besuchen, z. B. Ausbildereignungskurse.

Bei fremdsprachlich aufgewachsenen Beschäftigten werden Sprachkurse in Zusammenarbeit mit Weiterbildungsträgern organisiert. Gleichzeitig wird den Maßnahmeteilnehmern je nach Eignung und Interesse die Möglichkeit eines Betriebpraktikums bei ortsansässigen Firmen ermöglicht.58

5.3.3 Form und Ziel der Mitarbeiterbefragung

Die Mitarbeiterbefragung wurde mit Hilfe eines Fragebogens durchgeführt, der aus 42 Fragen besteht.

Die Befragung sämtlicher Teilnehmer erfolgte an einem Tag. Die Befragung erfolgte spontan, dass heißt, die Teilnehmer wurden im Vorfeld nicht informiert und aufgrund der schnellen Durchführung konnte sich der Vorgang intern nicht herumsprechen.

Ich denke, dass die spontanen Antworten dadurch weniger geschönt sind. Diese Form der Befragung beinhaltet jedoch, dass wegen Krankheit ar- beitsunfähige Teilnehmer oder im Urlaub befindliche, unwiderruflich nicht erreicht werden. Von momentan 59 Teilnehmern wurden 30 erreicht, die anschließende Auswertung und der Vergleich mit anderen Mitarbeiterbefragungen im Bereich des zweiten Arbeitsmarktes wird die Repräsentativität der Befragung allerdings bestätigen.

Zuerst galt es doch zu klären, welche Personen tatsächlich in Maßnahmen vermittelt werden, um aus diesen Daten eventuell unterschiedliche Belas- tungen herauszufiltern. Die Fragen beziehen sich auf Alter, Familienstand, Schul- und Berufsbildung sowie Berufstätigkeit und Erwerbslosigkeit. Im Folgenden beziehen sich die Fragen auf Be- und Entlastungen in Er- werbslosigkeit und in Maßnahmen. Die subjektive Einschätzung der Teil- nehmer ist hier gefragt, ihre Fähigkeit die eigene Situation zu reflektieren und zu begreifen.

Des Weiteren wird nach gesellschaftlichen Aktivitäten bzw. Freizeitaktivitäten gefragt. Interessant ist für mich hierbei, ob sich unter den „Kollegen“ nach Feierabend private Beziehungen entwickeln.

In einer Demokratie ist die politische Mündigkeit der Bürger wichtig. Ob sich unter den Teilnehmern „Politikverdrossenheit“ zeigt, ist ein weiterer Punkt, der durch mehrere Fragen untersucht wird.

Die Wahrnehmung und das Erleben der Maßnahme, in Bezug auf Sinnhaltigkeit und Effektivität, soll den Erfolg der Maßnahme dokumentieren.

5.3.4 Fragebogen und prozentuale Auswertung

Nun wird der Fragebogen und sein Ergebnis dargestellt. Die Fragen sind inhaltlich sortiert, teilweise ergeben sich Überschneidungen in den einzelnen Themengebieten.

(alle Angaben ohne Einheiten in Prozent, Erl ä uterungen kursiv, Pflichtarbeiter wurden nicht ber ü cksichtigt)

5.3.4.1 Fragen zu Person und Werdegang:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

5.3.5 Analyse der Mitarbeiterbefragung

In der Analyse der Mitarbeiterbefragung geht es darum, die Ergebnisse im Zusammenhang darzustellen, zu verknüpfen und Fragen bezüglich sich ergebender Zusammenhänge zu beantworten.

Dabei geht es um die Erfassung der in den Studien zur Erwerbslosenforschung beschriebenen Belastungen und sich eventuell daraus ergebender Defizite bei der Qualifizierung.

Ob sich entlastende Faktoren durch Teilnahme an einer Maßnahme bestä- tigen, wird ein Vergleich mit den Studien zur Erwerbslosenforschung erge- ben.

Ob sich Belastungen durch die Maßnahme bestätigen ist ein weiterer Punkt.

5.3.5.1 Person und Werdegang

Im ersten Abschnitt des Fragebogens werden Fragen zum Erreichen der

Zielgruppe und deren Lebensumstände untersucht. Von Interesse sind fer- ner Familienstand, Ausbildung und Fragen zum Verlauf der Erwerbslosig- keit.

Interessant ist dabei die Frage, ob sich gemeinsame Belastungen bei den Befragten ergeben, so dass sich Untergruppen herausbilden.

- Die angetroffenen befragten Teilnehmer der Maßnahme sind aus- schließlich Männer, das ist auch nicht weiter verwunderlich, weil die Maßnahme im Baubereich angesiedelt ist.

Die im Zuwendungsvertrag geforderte Frauenquote von 16% wird durch Mitarbeiterinnen in der Verwaltung und dem dortigen Reinigungspersonal eingehalten, diese Mitarbeiter wurden durch die Mitarbeiterbefragung nicht erreicht.

- Die Teilnehmer der Maßnahme haben ein Durchschnittsalter von 34,4 Jahren, wobei der Jüngste 20 Jahre alt ist und die Ältesten 51 Jahre zählen.

Laut SGB III sind Maßnahmen speziell für jüngere und ältere Er- werbslose gedacht, mit 30% stellen die 20 - 29 - Jährigen zwar eine große Gruppe, doch stellen die 30 - 50 -Jährigen eindeutig die größte Gruppe mit insgesamt 46% und die über 50-Jährigen sind mit 10% eindeutig unterrepräsentiert.59

Aus diesem Grund wird die Zielgruppe, die laut SGB III angesprochen werden soll, hier nicht wirklich erreicht.

- Zu 40% gaben die Befragten an, nicht in der BRD geboren zu sein, ob sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen ist nicht hinterfragt worden.

Die Spätaussiedler sind dabei mit 23% am stärksten präsent, die übrigen teilen sich in verschiedene Nationen auf.

Mir persönlich fällt dabei auf, dass andere Nationalitäten als Gruppe keine Rolle spielen.

- 40% der Befragten sind verheiratet oder wohnen in einer Lebensge- meinschaft, 60% gaben an, ledig oder geschieden zu sein. Alle Verheirateten oder in Lebensgemeinschaft wohnenden haben, bis auf drei Ausnahmen, Kinder. Im Durchschnitt ergab sich eine Kinderzahl von zwei pro Haushalt in dieser Gruppe.

Auffällig ist, dass unter den Geschiedenen und Ledigen nur ein Kind außerhalb des eigenen Haushaltes angegeben wurde, zwei Befragte gaben an, mit jeweils einem Kind alleinerziehend zu sein. Einige verheiratete Befragte wurden schon einmal geschieden und haben Kinder im eigenen Haushalt aus zweiter Ehe und aus erster Ehe außerhalb des eigenen Haushalts.

- In der Regel besuchten die Teilnehmer eine Hauptschule (47%) oder die Realschule (26%), auffällig war in dieser Rubrik, dass einige Spätaussiedler angaben, über Hochschulqualifizierungen zu verfü- gen.

Unter den 8% die angaben, keinen Schulabschluss erlangt zu ha- ben, befanden sich überproportional viele Ledige, da die Ledigen aber die größte Gruppe stellen, gibt es viel mehr Ledige mit als ohne Schulabschluss.

Somit wäre die Feststellung, dass fast alle Verheirateten einen Schulabschluss haben, aussagekräftiger.

- Insgesamt verfügen die meisten Teilnehmer also über einen Schulabschluss; einen Facharbeiterbrief haben hingegen nur 50% der Teilnehmer erreicht, wobei die Gruppe der Ledigen auch hier stark vertreten ist, gefolgt von den nicht in der BRD geborenen.

- In Erwerbsarbeit standen 47% als Hilfsarbeiter und 37% als Gesel- len im ersten Arbeitmarkt, womit sie die wichtigsten Gruppen dar- stellen.

An dieser Stelle werde ich nun die sich abzeichnende Gruppe der Ledigen untersuchen.

78% aller Ledigen sind in Deutschland geboren, wobei davon 43% keinen Berufsabschluss haben, davon wiederum haben 67% weder Schul- noch Berufsabschluss.

Mit einer Ausnahme befinden sich alle Ledigen im mittleren Alter.

Unter den ungelernten Ledigen finden wir diejenigen, die noch nie in einem Erwerbsarbeitsverhältnis standen, 75% geben an, als Hilfsarbeiter gejobbt zu haben.

Unter den befragten Spätaussiedlern gibt es keine Ledigen. Die restlichen nicht deutschstämmigen haben einen Schulabschluss.

Unter Vorbehalt ergibt sich also, dass deutsche Ledige vermehrt Auffälligkeiten im Stand ihrer Ausbildung zeigen.

- Die meisten Teilnehmer waren mehrfach von Erwerbslosigkeit betroffen, im Durchschnitt waren sie dabei 2,6 Jahre erwerbslos. Es ergab sich ein Spektrum von 1 - 8 Jahren Erwerbslosigkeit, wobei sich Gruppen von zweijähriger und fünfjähriger Erwerbslosigkeit bil- deten. Ansonsten entwickelte sich keine Untergruppe mit Auffällig- keiten.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ältere Langzeiterwerbslose in der Maßnahme unterrepräsentiert sind und Teilnehmer unter zwanzig Jahren gar nicht. Erwerbslose, die länger als 5 Jahre erwerbslos sind, finden sich kaum unter den Maßnahmeteilnehmern.

Unter den Verheirateten stellen die Aussiedler die größte Gruppe, unter den Ledigen die in Deutschland geborenen.

Auch wenn die meisten über Schul- und Berufsabschlüsse verfügen ist die Gruppe mit Defiziten in der Ausbildung größer, als es zu Akzeptieren ist. Ob sich im folgenden Fragebogenverlauf weitere Auffälligkeiten unter den Ledigen zeigen bleibt abzuwarten.

5.3.5.2 Be- und Entlastungen

In der nun sich anschließenden Analyse der Be- und Entlastungen geht es um materielle, soziale und gesundheitliche Belange.

Auf Grundlage der Erkenntnisse der Erwerbslosenforschung soll geprüft werden, ob Maßnahmen tatsächlich eine Entlastung für Erwerbslose sind, an welchen Stellen Belastungen durch Maßnahmen entstehen und ob sich ein Wechselspiel zwischen Be- und Entlastungen entwickelt. Die weiter vorne60 entwickelte Theorie zur Konditionsschwäche der teilneh- menden Langzeiterwerbslosen einer Maßnahme wird überprüft. Des Weiteren sollten sich Vorschläge zur Verbesserung der Maßnahmen bei einem Träger ergeben.

Einziger Maßstab ist hierbei die subjektive Einschätzung der Teilnehmer einer Maßnahme, statistisch nachweisbare Verbesserungen, die von den Teilnehmern als solche vielleicht gar nicht wahrgenommen werden, sind nicht von Interesse.

- 33% der Teilnehmer empfinden ihre finanzielle Situation als befriedi- gend bzw. 24% als mangelhaft. Doch auch die Teilnehmer (27%), die ihre finanzielle Situation als schlecht bis sehr schlecht begreifen, stellen eine fast gleich große Gruppe. Dass immerhin 16% ihre Lage als sehr gut bis gut beschreiben ist verwunderlich.

Eine Tendenz ist nicht zu erkennen, Familienstand bzw. Ausbil- dungsstand lassen keine Rückschlüsse auf Wahrnehmung der materiellen Situation der Befragten zu.

Nimmt man die Spitzen heraus, zeigt sich jedoch, dass die Er- werbslosen, die ca. ein Jahr erwerbslos sind, also die Kurzzeiterwerbslosen unter den Langzeiterwerbslosen, ihre finanzielle Situation als schlecht bis sehr schlecht beschreiben.

Die in Abhängigkeit von der Dauer der Erwerbslosigkeit sich ständig verschlechternde materielle Situation der Erwerbslosen, wie die Stu- dien es beschreiben, ist in den Antworten der Befragten nicht wie- derzufinden.

Ich kann mir vorstellen, dass das vor Beginn der Maßnahme erzielte Einkommen, Grundlage für das Empfinden der neuen Einkommensverhältnisse ist. Sprich: je niedriger das Einkommen war, desto positiver wird die neue finanzielle Situation begriffen. 60% der Teilnehmer gaben schließlich an, dass sich ihre finanzielle Situation seit Beginn der Maßnahme verbessert hat. 40% behaupteten sie sei gleich geblieben.

- Die große Mehrheit der Befragten „geht manchmal aus“ (83%), hier sagten 85% der Ledigen ja. Nur noch 46% hingegen haben regelmäßige Termine für Clubs oder Vereine, genau so viele wie angaben, Sport zu treiben.

40% der befragten Teilnehmer trifft sich nach Feierabend mit Kollegen aus der Maßnahme. 33% davon sind Verheiratete und nicht in der BRD geboren, der Rest gehört zur Gruppe der Ledigen.

- Die meisten fühlen sich körperlich gesund (67%), unter den 33% die „geht so“ angeben, befinden sich 80%, die sportlich nicht aktiv sind und alle sind entweder gerade ein Jahr erwerbslos oder länger als vier Jahre von Erwerbslosigkeit betroffen.

- Mit großer Mehrheit stufen die Befragten ihre momentane Lebenssituation mit „geht so“ ein (80%), nur 7% empfinden sie als schlecht; bei der Frage nach den Zukunftsaussichten der Teilnehmer sagen hingegen schon 27% „schlecht“ und nur noch 47% „geht so“. Ein Zusammenhang zwischen dem Empfinden der Lebenssituation und der Wahrnehmung der finanziellen Situation lässt sich nicht er- kennen; es gibt keine Doppeleinschätzung „schlecht“ (momentane und zukünftige Lebenssituation) und es fällt auf, dass kein Verhei- rateter seine Lebenssituation als schlecht einschätzt.

- 40% wissen mit ihrer Freizeit nichts anzufangen und 17% fühlen sich einsam. Nur Ledige gaben an, sich einsam zu fühlen. Die wenigen Teilnehmer die beide Fragen mit „ja“ beantworteten, empfinden auch ihre finanzielle Situation als „schlecht“ bis „sehr schlecht“. Probleme mit der Freizeit sind nicht an einer Gruppe festzumachen.

- Viele Teilnehmer (64%) sehen sich selbst „besser gelaunt“ seit Be- ginn der Maßnahme und 77% geben an, wichtige private Aufgaben zügig zu erledigen. Befragte, die angaben erst ca. ein Jahr oder län- ger als vier Jahre erwerbslos gewesen zu sein, gaben negative Ant- worten.

Festhalten lässt sich, dass die Belastungen, denen Langzeiterwerbslose unterliegen, nicht nennenswert festzustellen sind. Bestenfalls die Gruppe der einjährigen - und die über vierjährigen Langzeiterwerbslosen zeigen Auffälligkeiten im Empfinden der finanziellen Situation sowie im Freizeitverhalten oder bei politischen Fragen. In dieser Gruppe sind alle ledig, gerade der Zusammenhang zwischen Empfinden der finanziellen Situation und der daraus resultierenden Haltungsgruppe zeigt sich hier.

Auffällig ist, dass 40% seit Beginn der Maßnahme keine Verbesserung der finanziellen Situation empfinden und 50% ihre finanzielle Lage immer noch als mangelhaft bis schlecht einstufen, hier muss von Seiten des Sozialdienstes nachgehakt werden, denn es könnte ein Hinweis darauf sein, dass einige Teilnehmer finanzielle Schwierigkeiten haben.

Dass durch Erwerbslosigkeit bedingte materielle Einbußen krank machen oder zu gesellschaftlichem Rückzug führen, ist bei den Befragten nicht eindeutig festzustellen. Doch geben immerhin 73% derjenigen, die ihre finanzielle Lage als mangelhaft bis schlecht empfinden an, nach Feierabend öfter Langeweile zu haben oder sich einsam zu fühlen und 40% fühlen sich gesundheitlich nicht ganz fit.

Gesellschaftliche Aktivitäten der Teilnehmer sind durchschnittlich zu bewerten. Nach Feierabend haben hauptsächlich die Ledigen Kontakt untereinander, an dieser Stelle wäre zu überlegen, ob von Seiten des Trägers private Kontakte unter den Teilnehmern zu fördern sind.

Befragte, die keinen Sport treiben geben an, sich körperlich nicht ganz fit zu fühlen. Es wäre denkbar, Geselligkeit und Fitness durch sportliche Aktivitäten im Rahmen der Maßnahme aufzuarbeiten.

Alle Fragen dieser Rubrik wurden von den Teilnehmern durchgängig beantwortet und es sind keine Verständnisfragen aufgetaucht. Ob Belastungen durch die Maßnahme entstehen, ist für mich anhand des ausgewerteten Fragebogens schwer zu beantworten. Bezugnehmend auf Gliederungspunkt 4.7.2 lässt sich jedoch feststellen, dass diejenigen, die angaben, sich körperlich nicht ganz fit zu fühlen, auch des öfteren nichts mit ihrer Freizeit anzufangen wissen.

Ein weiteres Indiz dafür wäre, dass 89% dieser Gruppe erst bis zu einem Jahr arbeitslos ist, was bedeutet, dass sie aufgrund der Zielgruppenbe- stimmungen noch nicht lange an der Maßnahme teilnehmen können und von daher der Gewöhnungsprozess an die Maßnahme noch nicht beendet ist.

5.3.5.3 Gesellschaftspolitische Fragen

Es ist in einer Demokratie Teil des gesellschaftlichen Lebens, sich mit Politik und Gesellschaft auseinander zu setzen. Ob und wieweit die Teilnehmer der Maßnahme „mündige Staatsbürger“ sind bzw. ob politisches Interesse besteht, soll anhand des Fragebogens geklärt werden.

- 47% bewerten ihr politisches Interesse als durchschnittlich und nur 16% als sehr gering.
- Dem gegenüber steht, dass sich fast alle (90%), von den Politikern „im Stich gelassen“ fühlen. Womit wohl gemeint ist, dass sich die Politiker nicht ernsthaft um die Belange der Maßnahmeteilnehmer kümmern.
- Doch trotzdem glauben immerhin 53%, dass es Sinn macht, zur Wahl zu gehen.
- Und die große Mehrheit (80%) meint, dass die Steuereinnahmen nur falsch verteilt sind, wenn dies vor dem Hintergrund der Kürzungen im Sozialsystem betrachtet wird.

Politikverdrossenheit lässt sich den meisten Teilnehmern nicht unterstellen. Im Gegenteil, nicht nur um ihre Person, sondern auch über gesellschaftli- che Zusammenhänge und Themen machen sie sich Gedanken. Selbst die Meinung, dass sich die Politiker nicht um sie und ihre Belange kümmern und Probleme in den Sozialsystemen auf ihren Rücken gelöst werden sollen, schreckt 53% nicht davon ab, in Wahlen einen Sinn zu se- hen.

Es bleibt festzuhalten, dass die Mehrheit angibt, politisch interessiert zu sein und dass über politische Fragen kritisch reflektiert wird. Eine Untergruppe entwickelte sich nicht.

5.3.5.4 Beurteilung der Maßnahme

Im Folgenden geht es darum, wie die Teilnehmer ihre Maßnahme, beurteilen, ob Erwerbsarbeit für sie wichtig ist und ob sie berufliche Fortbildung im Rahmen einer Qualifizierungsmaßnahme gut finden.

Es geht also um die persönliche Bewertung der Maßnahme durch die Teilnehmer und damit verbundene Hoffnungen.

- Die eindeutige Mehrheit der Teilnehmer wünscht sich eine feste Er- werbsarbeit (87%) und die meisten denken, dass die Teilnahme an der Maßnahme dabei helfen kann (70%). Womit die Motivation der Befragten positiv ist. Drückebergermentalität oder „nicht wollen“ lässt sich den Teilnehmern nicht unterstellen.

Die positive Einschätzung der Maßnahme durch die Teilnehmer wird auch dadurch deutlich, dass 83% behaupten: „die Teilnahme an der Maßnahme hat sich bis jetzt gelohnt.“

- Die positive und hoch motivierte Grundeinstellung zur Maßnahme spiegelt sich auch im Ruf nach mehr Anleitungs- (64%) und Qualifi- zierungsanteilen (77%) wieder. Der Wunsch nach mehr Eigenver- antwortung und, daraus resultierend, einer größeren Belastung im Arbeitsprozess (67%) zielt in die gleiche Richtung.

An dieser Stelle muss noch erwähnt werden, dass auf die Leistungsfähig- keit des einzelnen Teilnehmers scheinbar nicht genug Rücksicht genom- men wird. Anders lässt es sich nicht erklären, dass (Werte gerundet) ein Drittel der Befragten meint, volle Arbeitsleistung während der Arbeitszeit zu bringen, ein drittel gute Leistung erbringt und ein drittel durchschnittliche Leistung.

- Fast alle Teilnehmer der Maßnahme (97%!) :
- beurteilen Praktika in Firmen des ersten Arbeitsmarktes während der Maßnahme als sinnvoll,
- wünschen sich eine Verlängerung der Maßnahme über ein Jahr hinaus und
- würden an der Maßnahme auch ein Zweites Mal teilnehmen, (ver- einzelt wurde angegeben, dies aber nur im Förderwerk zu wollen)
- Auch das miteinander von Regiekräften und Teilnehmern sowie die

Organisation der Baustellen scheint gut zu sein, denn nur 30% emp- finden, dass die Baustellenleiter zu streng sind. 57% empfinden die Behandlung im Umfeld der Maßnahme, in bezug auf die Würde des Menschen, als O.K.; Negativmerkmale werden hauptsächlich dem Arbeitsamt und dem Sozialamt (33%) vorgeworfen. Unzufriedenheit mit dem Träger bezieht sich im geringen Maße auf Sozialdienst und ABM - Kollegen (jeweils 10%).

- Die Einschätzung des Sozialdienstes durch die Teilnehmer ist durch- wachsen. Dass die meisten (64%), die Angebotenen Hilfen als ausreichend beurteilen ist zwar positiv, doch entspricht das der Gruppe die sowieso keine großen Auffälligkeiten zeigt, insbesondere wenn man die „egal“ - Gruppe mit hinzunimmt.

Diejenigen, die sich mehr Hilfestellungen durch den Sozialdienst wünschen, empfinden ihre finanzielle Situation als mangelhaft bis sehr schlecht, andere gruppenbildende Gemeinsamkeiten sind nicht festzustellen. In dieser Gruppe finden wir auch die Teilnehmer, die keine Verbesserung ihrer Finanzsituation seit Beginn der Maßnahme spüren.

- 17% wollen keine Lohnerhöhung und 10% haben dazu keine Mei- nung. Andere Gruppengemeinsamkeiten fallen nicht auf, allerdings besteht hier für mich Klärungsbedarf. Vielleicht sollten die Gewerkschaften größere Präsenz in den Maßnahmen zeigen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die überragende Mehrheit der Maßnahmeteilnehmer die Maßnahme positiv bewertet.

5.3.6 Ergebnis

Die Teilnehmer dieser Maßnahme teilen sich in zwei Gruppen, Spätaus- siedler und in der BRD Geborene, welche sich aus der Einteilung in Ledige und Verheiratete ergeben; nach der Staatsbürgerschaft wurde nicht ge- fragt. Andere Merkmale, die zu einer Gruppeneinteilung führen gibt es nicht.

Unterschiedliche Belastungen, durch andere Voraussetzungen, zeigten sich in den sich herauskristallisierenden Gruppen der Ledigen und Verhei- rateten. So gab es unter den verheirateten Teilnehmern der Maßnahme niemanden, der keinen Schulabschluss hatte oder angab sich einsam zu fühlen.

In der Gruppe der Ledigen zeigten sich Defizite in der Ausbildung. Auch gehen sie gerne aus und treffen sich mit Kollegen in der Freizeit; unter ih- nen sind allerdings auch diejenigen zu finden, die sich einsam fühlen. Ledige Teilnehmer, die gerade ein Jahr oder über vier Jahre erwerbslos waren zeigen zwar Belastungen, wie sie in den Studien zur Erwerbslosig- keit beschrieben werden, doch niemand könnte in die Haltungsgruppe der Gebrochenen eingestuft werden.

Weiterhin fiel auf, dass die meisten Teilnehmer im mittleren Alter sind, junge und ältere Teilnehmer sind unterrepräsentiert.

Ein Zusammenhang zwischen dem Empfinden der finanziellen Situation und daraus resultierender Haltungsgruppen wie es in der Marienthalstudie beschrieben wird, lässt sich bestenfalls in der Gruppe der Ledigen finden, wenn sie um ein Jahr oder länger als vier Jahre erwerbslos sind, was in den Studien auch so beschrieben wird, ansonsten bleibt nur die Schluss- folgerung, dass die Maßnahme einen stabilisierenden Effekt hinsichtlich der durch die Langzeiterwerbslosigkeit hervorgerufenen Belastungen haben muss.

Handlungsbedarf für die Sozialarbeiter zeigte sich im Bereich Schuldnerberatung und finanzielle Haushaltsplanung, anders lässt sich nicht deuten, dass viele Teilnehmer keine Verbesserung in ihrer finanziellen Situation registrieren. Das gleiche gilt für die Freizeitgestaltung.

Dass Teilnehmer angeben, nichts mit ihrer Freizeit anfangen zu können oder sich sogar einsam zu fühlen beruht nicht auf Belastungen der Langzeiterwerbslosigkeit, denn dann hätte sich ein eindeutiges belastetes Bild zeigen müssen (Betreff: Finanzielle Situation, Gesellschaft, Freizeitverhalten und politische Fragen).

Vielmehr ist es den Belastungen, die durch eine Maßnahme zur Qualifizie- rung entstehen, zuzuschreiben und hier ist der Zusammenhang zwischen Gesundheit, Freizeitverhalten und Kondition zu betrachten. Alle die angaben, sich körperlich nicht gesund zu fühlen, gaben wenigsten eine negative Antwort zum Freizeitverhalten, treiben keinen Sport und ge- hören in der Regel zur Gruppe der um ein Jahr Erwerbslosen oder länger als vier Jahre Erwerbslosen, im Familienstand ergaben sich keine auffälli- gen Gemeinsamkeiten. Darum schreibe ich diese Auffälligkeiten, in erster Linie, den weiter vorne beschriebenen Konditionsschwächen zu. Daraus ergeben sich Hilfestellungen durch den Träger. Eine aktive Förderung und Feststellung der Leistungsfähigkeit des Teil- nehmers durch den Träger wäre zur Vermeidung von Belastungen im Ar- beits-, Freizeit- und Gesundheitsbereich sinnvoll. Die erwähnte Finanzbe- ratung sollte Bestandteil dieser Überlegung sein.

Gesellschaftspolitische Fragen werden von den Befragten, ähnlich wie in der Marienthalstudie, differenziert betrachtet. Es zeigt sich, dass der verloren gegangene Glauben an die Politiker nicht unbedingt zu einer Verweigerungshaltung bezüglich der Wahlen führt.

Die positive Wirkung der Maßnahme, auf die durch Langzeiterwerbslosigkeit hervorgerufene Belastungen zeigt sich auch in der positiven Einschätzung der Maßnahme durch die Teilnehmer.

Die meisten wünschen sich einen festen Erwerbsarbeitsplatz und denken, dass die Beschäftigung beim Träger ihnen dabei helfen kann. Darauf beruhend, beurteilen sie die Qualifizierungsanteile als sinnvoll und würden diese gerne ausweiten.

Auch das menschliche Miteinander scheint, insbesondere beim Förderwerk Bremerhaven GmbH, zu stimmen. Verbesserungsbedarf besteht, nach Meinung weniger Teilnehmer, im Kollegialen und beim Sozialdienst. Ge- rade Befragte, die ihre finanzielle Situation als schlecht einstufen, wün- schen sich Verbesserungen. Dies verstärkt den Ruf nach intensiver Finanz- und Schuldnerberatung.

Weitere Defizite bei der Qualifizierung finden sich beim Träger in diesem Fall nicht.

Viele Befragte kritisieren jedoch die Behandlung, die sie durch das Arbeitsamt oder das Sozialamt erfahren haben.

Nach eigenen Angaben erbringen die Teilnehmer durchschnittlich 76,2% ih- rer Leistungskraft in der Maßnahme. Das ist zu wenig, insbesondere, wenn man davon ausgeht, dass die Anforderungen des ersten Arbeitsmarktes an die Erwerbstätigen höher als die des Trägers sind. Ferner wünschen sich fast alle eine straffere Organisation der Arbeitsabläufe. Daraus könnte man schließen, dass die Arbeitsgeschwindigkeit auf den Baustellen zu niedrig ist.

Da die Teilnehmer aber motiviert sind, kann wohl von einer personellen Überbesetzung der Baustellen ausgegangen werden. Das wirft die Frage auf: was macht man mit den überzähligen Teilnehmern und der daraus resultierenden Frage der Finanzierung? Dazu später mehr.

5.3.6.1 Andere Befragungen zum Vergleich

Ein Vergleich mit anderen Studien zeigt, dass die erzielten Ergebnisse der Mitarbeiterbefragung beim Förderwerk Bremerhaven GmbH repräsentativ sind und im wesentlichen keine abweichenden Ergebnisse erzielt werden. Auffälligkeiten bei der Gruppe der Ledigen beschreiben auch Kieselbach u. a., sie kommen dabei zu dem Schluss, dass die soziale Einbindung in einen Familieverband oder in eine feste Partnerschaft für die Bewältigung von Erwerbslosigkeit hilfreich ist.61

Karsten Paul und Klaus Moser stellen in ihrer Metaanalyse fest:

- Psychische Störungssyndrome werden durch Erwerbslosigkeit verur- sacht
- Psychisch belastete Menschen werden leichter erwerbslos
- Gesundheitszustand und Ausbildungsniveau sind wahrscheinlich mitentscheidend für Belastungen

Die Untersuchung von Kempken und Tube bestätigt die von mir durchge- führte Mitarbeiterbefragung in der Tendenz62, teilweise sind die Ergebnisse sehr ähnlich.

Es zeigen sich kaum Unterschiede, doch will ich auf eine Darstellung der wichtigsten Ergebnisse nicht verzichten:63

- Verheiratete Teilnehmer sind „stabiler“ als Ledige (S.43)
- Ältere Teilnehmer sind unterrepräsentiert (S.43)
- Personen mit geringem Ausbildungstand sind vermehrt zu fördern (S.44)
- Die Handlungsmotivation der Teilnehmer verbessert sich (S.54)
- Wirtschaftliche Entlastung bei den Befragten ist festzustellen (S.65)
- Psycho-soziale Folgen verbessern sich (S.65)
- Entlastung bei sozialen Alltagsproblemen ist festzustellen (S.65)
- Stärkung des „Egos“ der Teilnehmer (S.65)
- Zeitgerechtes Handeln tritt bei den Teilnehmern ein (S.65)
- Stress wird besser bewältigt (S.65)
- Belastungen entstehen durch Arbeitsaufnahme (S.66)
- Allerdings ist Politikverdrossenheit unter den Teilnehmern (S.66)
- Wunsch nach verstärkter fachlicher Anleitung wird laut (S.71)
- Die Motivation der Teilnehmer war positiv (S.84) hier noch mal die wesentlichen Unterschiede:

Die durchschnittliche Dauer der Erwerbslosigkeit der Befragten fällt bei Kempken höher aus, daraus resultiert wohl der Unterschied, dass die Be- fragten ihre finanzielle Situation schlechter einschätzen. Dieser Zusammenhang zeigte sich bei den Dauererwerbslosen des För- derwerkes nicht.

Doch decken sich diese Ergebnisse bei den Ledigen, die auch Kempken als auffällig erkannt hat. Die entlastenden Faktoren durch eine Maßnahme werden im wesentlichen jedoch bestätigt.

Im Bereich der gesellschaftspolitischen Fragen stehen die Befragten des Förderwerks besser dar, Resignationstendenzen, die ihren Ausdruck in Wahlboykott finden ist der Mehrheit nicht nachzusagen. Kempken stellt weiter fest, dass eine Eingewöhnungszeit an regelmäßige Erwerbsarbeit für viele Teilnehmer wichtig ist und gesundheitliche Ein- schränkungen auf der Phase der vorangegangenen Erwerbslosigkeit beru- hen.64

Dass die Bedingungen beim Förderwerk als gut anzusehen sind, zeigt sich durch Befragungen bei anderen Institutionen, in denen die Teilnehmer mehrheitlich die Qualifizierungsleistungen der Träger als schlecht einstufen und zusätzlichen Qualifizierungsanteilen skeptisch gegenüberstehen.65

6.0 Zusammenfassung

In den vorangehenden Gliederungspunkten habe ich alle teilnehmerrelevanten Komponenten einer beruflichen Qualifizierungsmaßnahme auf eventuell bestehende Problemlagen untersucht.

Aus der Überlegung, welche Probleme eine Maßnahme berücksichtigen muss, ergab sich die Frage, welche Probleme eine Maßnahme verursacht. Zuerst galt es aber, das Ziel der Arbeit und Begrifflichkeiten zum Themen- bereich zu klären, daraus ergab sich ein erster Überblick. Da die Arbeit teilnehmerorientiert ist, wurden zuerst die durch Langzeitar- beitslosigkeit verursachten Belastungen der Teilnehmer einer Maßnahme anhand ausgewählter Studien zur Erwerbslosenforschung benannt. Diese überprüfte ich dann auf Aktualität und schaute nach, welche be- und entlastenden Faktoren Erwerbslosigkeit und Maßnahmen mit sich bringen. Aus dem breiten Feld der Qualifizierung ergaben sich problembezogene Inhalte hinsichtlich der geforderten und tatsächlichen Qualifizierungsleis- tungen eines Trägers, sowie der Rahmenbedingungen beim Träger, mit Blick auf die Finanzierung und Regiekräfte.

Dazu gehört auch eine von mir durchgeführte Mitarbeiterbefragung der Teilnehmer einer Maßnahme.

Ferner ergibt sich für mich aus den Antworten der Befragten die Leistung der Maßnahme.

Um nun abschließend die Verbesserungsvorschläge zu benennen, werde ich nicht umhinkommen, die dafür relevanten Aussagen der Arbeit noch einmal stichpunktartig zusammenzufassen, zu verknüpfen, eventuell inhaltlich zu vertiefen und dann auszuwerten.

6.1. Zusammenfassung der Folgen von Erwerbslosigkeit und Maßnahmen

- Der Gesundheitszustand der Betroffenen verbessert sich ohne Er- werbsarbeit, allerdings verschlechtert er sich bei deren Kindern.
- Psychosomatische Beschwerden bei Erwerbslosen treten auf.
- Bei drohender oder gerade eingetretener Erwerbslosigkeit reagieren die Betroffenen mit affektiven Erregungszuständen.
- Irrationales Verhalten, kein Zukunftsglauben und apathische Tendenzen wurden beobachtet.
- Es gibt Defizite im Freizeitverhalten.
- Vier verschiedene Haltungsgruppen unter den Erwerbslosen erga- ben sich, die Zugehörigkeit ergab sich über geringe Einkommens- unterschiede.
- Erwerbslose müssen sich an Erwerbsarbeit wieder gewöhnen.
- Bei einem positiven Gemütszustand werden die Folgen von Erwerbslosigkeit besser kompensiert.
- Ohne Erwerbsarbeitsplatz fehlt der Ort des sozialen Austausches.
- Die „Müde Gemeinschaft“, nimmt kaum noch Anteil am öffentlichen Leben.
- Autoritär geführte Vereine und Parteien verlieren Mitglieder.
- Zeitverfall durch Langeweile, die Betroffenen werden langsam und unpünktlich.
- Objektiv sind die Folgen von Erwerbslosigkeit heute nicht so gravie- rend wie 1931, subjektiv können es die Betroffenen heute genauso empfinden.
- Belastungen werden heute eher durch die Erwerbslosigkeit und nicht durch fehlende finanzielle Mittel verursacht.
- Freizeitplanung ist wichtig für Erwerbslose und Maßnahmeteilneh- mer.
- Freizeit kann nur Ausgleich und nicht Ersatz für Erwerbsarbeit sein.
- Negatives Freizeitverhalten unter den Maßnahmeteilnehmern resul- tiert aus den Belastungen in der Maßnahme.
- Nicht erkannte Konditionsschwächen bei Teilnehmern können nega- tive gesundheitliche Folgen haben.
- Individuelle Gewöhnung an den Erwerbsarbeitstag ist wichtig.
- Aktive Gesundheitsförderung durch den Träger ist wichtig.
- Durch Maßnahmen treten ganzheitliche Verbesserungen bei den Teilnehmern ein.

6.2 Zusammenfassung des Bereiches Qualifizierungsmaßnahmen

- Erwerbslosigkeit „dequalifiziert".
- Praktikum und berufliche Qualifizierungskurse sind gesetzliche Vorgaben an die Träger.
- Die Träger unterliegen strengen Vorgaben, in Bezug auf Erfolgsquo- ten.
- Jeder Teilnehmer „bringt Geld mit“.
- Ständiger Fortbildungsbedarf bei Regiekräften sollte gewährleistet sein.
- Qualifizierungsleistungen auf den Baustellen beschränken sich auf Gewöhnung an Erwerbsarbeit und Auffrischung bereits Erlerntem.
- Bedarfs-, Zukunfts- und Zielorientierte Qualifizierung ist wichtig.
- Berufsübergreifende Qualifizierungsanteile sind wichtig.
- Qualifizierungsleistung des Trägers ist vom Geld abhängig.
- Baustellen sollten personell nicht überbesetzt sein.
- Akzeptanz durch die Teilnehmer ist Grundvoraussetzung für das Lernen.
- Moderne Techniken sind bei Teilnehmern beliebt.
- Durch Erfolgsquotennachweis, Teilnehmerzuweisung und Finanzie- rungsform stehen die Träger unter konterproduktivem Druck.

6.2.1 Zusammenfassung der Mitarbeiterbefragung

- Defizite in der Ausbildung, insbesondere bei Ledigen.
- Aus Erwerbslosigkeit resultierende Belastungen sind gering.
- Ledige mit ein- und vierjähriger Erwerbslosigkeit zeigen Konditions- schwächen und Belastungen entsprechend der Studien.
- Schuldner- und Finanzberatung sind wichtig und sollten verbessert werden.
- Förderung von Geselligkeit, Gesundheit und Fitness der Teilnehmer ist wünschenswert.
- Teilnehmer sind, entgegen anderer Befragungen, politisch interes- siert.
- Die Teilnehmer sind motiviert.
- Die individuelle Leistungsfähigkeit der Teilnehmer muss festgestellt und berücksichtigt werden.
- Verheiratete sind stabiler.
- Die Maßnahme wirkt auf alle Teilnehmer stabilisierend.
- Die Teilnehmer glauben an den Sinn der Maßnahme.
- Negatives Freizeitverhalten beruht auf Belastungen der Maßnahme.
- Freizeit und Finanzgebaren müssen, sozialpädagogisch begleitet, geplant werden.
- Förderwerk Bremerhaven GmbH schneidet überdurchschnittlich gut in der Beurteilung durch die Teilnehmer ab.

6.3 Fazit

Es zeigt sich, dass sich in den Themengebieten,

Folgen von Langzeiterwerbslosigkeit, Qualifizierungsmaßnahmen und Mitabeiterbefragung, Gemeinsamkeiten zeigen.

Daraus ziehe ich Folgende Schlussfolgerungen:

- Langzeiterwerbslosigkeit verursacht Belastungen,
- die Teilnehmer einer Maßnahme sind motiviert,
- die Auffälligkeiten bei Ledigen, bzw. Stabilität der Verheirateten, · Schuldner- und Finanzberatung muss Teil der Maßnahme sein, · der Träger steht unter Leistungsdruck,
- die Qualität der Qualifizierung hängt auch von der Finanzstärke des Trägers ab,
- die Teilnehmer verbessern ihre gesamte Lebenssituation durch Maßnahmen,
- Maßnahmen verursachen Belastungen,
- Teilnehmer einer Maßnahme zeigen verstärkt Konditionsschwächen.

Die sich daraus ergebenen konkreten Verbesserungsvorschläge für Träger will ich später beschreiben.

Zunächst frage ich mich, warum die Ergebnisse der Mitarbeiterbefragung beim Förderwerk Bremerhaven GmbH, besonders in den Bereichen der Motivation und Akzeptanz der Maßnahme, im Vergleich zu anderen Befragungen positiver ausgefallen sind.

Es stellt sich also die Frage, „was machen die beim Förderwerk besser?“. Bezogen auf Gliederungspunkt 4.1.3.2., 5.2.2., 5.3.4.(6.10) und eigener Erfahrungen denke ich, dass der Umgang mit den Teilnehmern nicht zu streng ist und die Beziehungen von Regiekräften und Teilnehmern vielmehr von einer Kollegialität geprägt sind, die der Professionalität nicht entgegen wirken.

Es ist immer wichtig, die Teilnehmer als mündige Erwachsene zu begreifen und nicht als Zöglinge.

Offen blieb auch die Frage der Baustellenüberbelegung Aus dem Bisherigen ergeben sich zwar Hinweise, doch keine konkreten Ergebnisse.66 Trotzdem will ich darauf hinweisen, dass sich die Kosten erhöhen, wenn zu viele Mitarbeiter (Kapazitäten) auf einer Baustelle sind und dass damit auch nicht immer ein schnellerer Ablauf des Baugeschehens einhergeht, sondern am Ende gar länger dauert.67

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Zusammenhang zwischen eingesetzter Kapazität, Bauzeit und Baukosten68

Aus den in diesem Gliederungspunkt weiter oben aufgezählten Gemeinsamkeiten ergeben sich folgende Forderungen:

- Notwendigkeit der Förderung von Geselligkeit, Gesundheit und Fit- ness in der Maßnahme, zur Vermeidung neuer oder noch bestehen- der Belastungen.
- Verstärkte sozialpädagogische Intervention bei der Finanz- und Frei- zeitplanung der Teilnehmer, um daraus resultierende Belastungen zu vermeiden.
- Individuelle Feststellung der Leistungsfähigkeit des Teilnehmers, um jeweils ziel- und bedarfsorientiert qualifizieren zu können. · Verstärkt in moderne, zukunftsorientierte und berufsübergreifende Technologien qualifizieren, um den Wünschen der Teilnehmer und des Marktes gerecht zu werden. (=marktgerecht qualifizieren) · Die Finanzierung des Trägers sollte sichergestellt sein und Erfolgs- quoten sollten Trägerbezogen sein, damit der Träger sich ganz sei- nem Qualifizierungsauftrag widmen kann.
- Regiekräfte müssen den Stand ihrer Ausbildung verbessern, um den Anforderungen gerecht zu werden,

Da diese Forderungen wieder stark an den finanziellen Spielraum des Trägers geknüpft sind, der aktuell nicht sehr groß ist, stellt sich natürlich die Frage nach der Erfüllbarkeit.

Dass sich aus Maßnahmen Belastungen ergeben und diese ihre Auswirkungen im Arbeits- und Freizeitverhalten haben, wurde bestätigt. Doch wurde auch klar, dass darauf zuwenig Rücksicht bei der Qualifizierung genommen wird.

Diese Belastungen lassen sich allerdings nicht nur unter dem Begriff der Konditionsschwäche zusammenfassen, sondern auch gemeinsam aufar- beiten.

Aus den Erkenntnissen dieser Arbeit ergibt sich, dass der Träger den Qualifizierungsauftrag haben sollte, Geselligkeit, Gesundheit und Fitness der Teilnehmer zu fördern.

Einem im Sportanlagenbau tätigen Träger sollte es ohne größeren finan- ziellen Aufwand möglich sein, gemeinsame sportliche Aktivitäten zu Orga- nisieren.

Wie das im einzelnen aussehen sollte muss, unter individueller Berücksichtigung der Interessen und Möglichkeiten, beim Träger geklärt werden. Das soziale Potential von Sport muss nicht weiter erklärt werden. Eine „Werksmannschaft“, bestehend aus Teilnehmern und Regiekräften, wäre sicherlich ein erster Schritt.

Da durch eine Mannschaft aber nicht alle Teilnehmer erreicht werden können, sind weitere Überlegungen notwendig. Ein finanzieller Zuschuss für Fitnessstudios oder Sportvereine ist z. B. denkbar.

Weiter muss noch beantwortet werden, wie die individuelle Leistungsfähigkeit des Teilnehmers besser festgestellt und berücksichtigt werden kann. Hierbei gilt es zu vermeiden, dass der Teilnehmer den Baubetrieb stört und der Baubetrieb den Teilnehmer überlastet.

Eine in die Qualifizierungsmaßnahme integrierte Feststellungsmaßnahme mit dem Charakter einer Ausbildungswerkstatt könnte Abhilfe schaffen. In dieser Werkstatt könnte der einzelne, unter Berücksichtigung und Aufar- beitung seiner Belastungen, auf die Anforderungen des Baubetriebes vor- bereitet werden. Entsprechend seiner Leistungsfähigkeit sollten Verweil- dauer und die Tätigkeiten des Teilnehmers individuell bestimmt werden, um ihn nicht zu langweilen.

Ferner ergäbe sich in so einer Werkstatt die Möglichkeit, sich auf den Bau- stellen ergebende Defizite auffälliger Teilnehmer intensiv aufzuarbeiten, bzw. bei schlechtem Wetter oder Auftragsmangel überzählige Teilnehmer aufzufangen, d.h., sie sinnvoll zu beschäftigen und lernintensive (moderne, berufsübergreifende) Fertigkeiten einzuüben. Die Baustellen könnten dann mit optimaler Kapazität geführt werden. Die Finanzierung der Werkstatt müsste von Kaufleuten geprüft werden. Möglichkeiten sollten sich aus der Tatsache ergeben, dass optimierte Ka- pazitäten auf den Baustellen mithelfen Kosten zu sparen. Auch die Erstellung eines Teilnehmerprofils und die Erkenntnis- und Inter- ventionsmöglichkeiten der Sozialarbeiter könnte eine Werkstatt verbessern. Die sich ergebende Zeitersparnis, durch Vermeidung der Fahrten zu den Baustellen, wäre für die sozial Arbeit schon ein Gewinn.

Baustellenleiter und Sozialarbeiter müssen ihre berufliche Qualifikation erweitern. Baustellenleiter müssen ihre berufspädagogischen - um sozialpädagogische Kenntnisse erweitern und Sozialarbeiter sollten sich im berufspädagogischen Feld fortbilden.

Nur so sind die Anforderungen des Teilnehmerorientierten ganzheitlichen Lernens für die Regiekräfte zu bewältigen. Dass diese Kenntnisse auch bei Mitarbeitern der Geschäftsführung vorhanden sein sollten, muss nicht weiter belegt werden.

Für Sozialarbeiter ergibt sich weiter die Notwendigkeit, im Arbeitsbereich der Schuldnerberatung eingewiesen worden zu sein. Offensichtlich haben einige Teilnehmer finanzielle Schwierigkeiten, die sie alleine nicht lösen können.

7. Schlussbemerkung

Dass der zweite Arbeitsmarkt für Sozialarbeiter ein breites Beschäftigungsfeld bietet, ist durch diese Arbeit klar geworden.

Dass sich die Möglichkeiten sozialpädagogischer Intervention nur innerhalb der örtlichen Rahmenbedingungen bewegen können, ist ein normaler Vor- gang. Gerade der finanzielle Rahmen beschränkt die Handlungsmöglich- keiten enorm.

Doch hat es keinen Sinn, sich an den starren Rahmenbedingungen aufzureiben; vielmehr erachtete ich es für sinnvoller aus den Gegebenheiten das Beste zu machen.

So zeigen die Ergebnisse dieser Arbeit, dass es auch kostengünstige Verbesserungsansätze gibt, die mit ein wenig Geschick umzusetzen sind und einen messbaren Erfolg bringen.

8. Literatur

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Friedrich, Horst / Wiedemeier, Michael Arbeitslosigkeit ein Dauerproblem - Dimension, Ursachen, Strategien - Opladen, 1998

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Görlich, Maik Arbeitslosigkeit aus sozialer und pädagogischer Sicht Stuttgart, 1998

Jahoda, Marie / Lazarsfeld, Paul F. / Zeisel, Hans Die Arbeitslosen von Marienthal - Ein soziographischer Versuch - Frankfurt a. M., 1. Auflage 1975, (1. Auflage: Leipzig, 1933)

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Kempken, Jürgen / Trube, Achim Effektivität und Effizienz sozialorientierter Hilfen zur Arbeit -Lokale Analysen aktivierender Sozialhilfe - Münster, 1997

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Setzer, Martin / Klopffleisch, Roland / Sesselmeier, Werner Langzeitarbeitslose und erster Arbeitsmarkt Frankfurt a. M., 1999

Sozialbericht 2001 Hg.: Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Referat Information, Publikation, Redaktion Bonn, 2002

Sozialgesetzbuch III - Arbeitsförderung - 7. Auflage München, 2002

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Verband Bremer Beschäftigungsträger e. V., Qualitätsmanagement Handbuch 1, Bremen 1996/99

Zempel, Jeanette / Bacher, Johann Erwerbslosigkeit, - Ursachen, Auswirkung und Intervention - Opladen, 2001 Internetportal des Förderwerk Bremerhaven GmbH: www.foerderwerk-bremerhaven.de

Zuwendungsvertrag gemäß §54 Bremischen Verwaltungsverfahrensgesetz (BremVwVfG) vom 17.09.1997und §44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) vom 27.06.2000 nebst Verwaltungsvorschriften und Richtlinien;

9. Anlage

9.1 Zuwendungsvertrag

Zuwendungsvertrag

Auf der Grundlage des Angebots vom 25.09.2001 und der Ergänzungen lt. Protokoll vom 12.11.2001 wird zwischen der

nachstehend Zuwendungsgeber genannt, und der

nachstehend Zuwendungsnehmer genannt

gemäß § 54 Bremisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BremVwVfG) v.15. 11 1976 (Brem.GBl. S. 243), zuletzt geändert am 17. 09 1997 (Brem.GBl. S. 325) und § 44 der Haushaltsordnung der Freien Hansestadt Bremen (Landeshaushaltsordnung - LHO) vom 25.05. 1971 (Brem.GBl. S. 143), zuletzt geändert am 27.06. 2000 (Brem.GBl. S. 237) und der dazugehörigen Verwaltungsvorschriften, der Richtlinien des Landesprogramms „Strukturhilfen für Personalentwicklung und Beschäftigung“ sowie - soweit der ESF an der Finanzierung beteiligt ist - den EU-Richtlinien, insbe- sondere der

Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates mit allgemeinen Bestimmungen zu den Strukturfonds vom 21.06.1999

Verordnung (EG) Nr. 1784/1999 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 12.07.1999 über den Europäischen Sozialfonds

Verordnung (EG) Nr. 1685/2000 der Kommission mit Bestimmungen zur Zuschussfähigkeit von Ausgaben 28.07.00

Verordnung (EG) Nr. 1159/2000 der Kommission mit Bestimmungen zu Informations- und Publikationspflichten vom 30.05.00

Verordnung (EG) Nr. 438/2001 der Kommission vom 02.03.01 mit Durchfüh- rungsvorschriften zur VO (EG) Nr. 1260/1999 hinsichtlich der Vornahme von Fi- nanzkorrekturen auf die Verwaltungs- und Kontrollsysteme bei Strukturfondsin- terventionen

nachfolgender Vertrag geschlossen.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass von der Europäischen Union weitere Bestimmungen beschlossen werden, die die Durchführung des Projektes betreffen. Auch diese Bestimmungen sind nach schriftlicher und rechtzeitiger Bekanntgabe zu beachten.

§1

Gegenstand/Umfang des Vertrages

1. Die Finanzierung von Personal- und Sachmitteln für die Beschäftigung und systematische Personalentwicklung von Teilnehmer/innen in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen erfolgt durch eine Zuwendung im Rahmen des Programms „Strukturhilfen für Personalentwicklung und Beschäftigung“.

2. Auf der Grundlage dieses Vertrages werden durch den Zuwendungsnehmer Teilnehmer/innen in verschiedenen, in der Anlage spezifizierten arbeitsmarktpo- litischen Maßnahmen qualifiziert, beschäftigt und systematisch, hinsichtlich einer Verbesserung ihrer Eingliederungschancen in den Arbeitsmarkt, beraten und unterstützt.

3. Die jahresdurchschnittliche Beschäftigung und Personalentwicklung wird auf 43 Teilnehmer/innenstellen festgelegt (Beschäftigungssoll). Dies entspricht durchschnittlich 76.153 zu leistenden Teilnehmer/innenstunden69. Teilnehmer/innen sind Arbeitnehmer/innen, die nach §§ 260 ff SGB III (Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen), §§ 272 SGB III (Strukturanpassungsmaßnahmen - SAM-) sowie nach §19.2 BSHG beschäftigt werden. Die Zuwendung schafft die personellen und sächlichen Voraussetzungen für die Beschäftigung und Personalentwicklung der Teilnehmer/innen.

4. Für Teilnehmer/innen nach §§ 260 SGB III ff und §§ 272 SGB III ff beträgt das Beschäftigungssoll 32 Stellen. Für Teilnehmer/innen nach §19.2. BSHG beträgt das Beschäftigungssoll 11 Stellen.

§2

Pflichten des Zuwendungsnehmers

1. Die o.g. Teilnehmer/innen werden mit folgender Platzzahl in den folgenden Branchen eingesetzt:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Änderungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Anzeige beim Zuwendungs- geber.

2. Der Zuwendungsnehmer verpflichtet sich, jeweils bis zum 15. des auf ein Quar- tal folgenden Monats den unmittelbaren Verbleib der Maßnahmeteilneh- mer/innen entsprechend der durch den Zuwendungsgeber zur Verfügung ge- stellten Vordrucke zu erheben und dem Zuwendungsgeber schriftlich zu berich- ten.

3. Der Zuwendungsnehmer verpflichtet sich zu einer Berichterstattung gegenüber der Zuwendungsgeber über die erreichte Vermittlungsquote.

Für die jahresdurchschnittlich 43 Teilnehmer/innen wird eine Vermittlungsquote von 15 - 20% in den ersten Arbeitsmarkt vereinbart. Für eine erfolgreiche Vermittlung ist der/die Teilnehmer/in direkt nach Abschluss oder binnen 6 Monaten nach Austritt aus der Maßnahme sozialversicherungspflichtig beschäftigt (nicht ABM, SAM, EGZ/2.Arbeitsmarkt oder §19.2. BSHG) oder selbständig tätig, ohne Lohnersatzleistungen zu beziehen.

Die durchschnittliche jährliche Vermittlungsquote errechnet sich wie folgt:

Anzahl der Teilnehmer/innen, die innerhalb von 6 Monaten nach Abbruch oder Ende der individuellen Maßnahme vermittelt sind (V) dividiert durch die Anzahl der Teilnehmer/innen-monate, die zum Stichtag insgesamt erfüllt wurden (TN) x Kalendermonate x 100. Die Vermittlungsquote entspricht: V/TN-Monate x Kalen- dermonate x 100

Beispiel: bis 31.12.sind 12 Teilnehmer/innen vermittelt worden. Bis zum Stichtag waren 60 TN ü ber 12 Monate in der Ma ß nahme, 6 TN jeweils 8 Monate, 7 TN jeweils 6 Monate und 10 TN jeweils 2 Monate.

Vermittlungsquote = 12/ (60*12+6*8+7*6+10*2)*12*100 = 12/830 x 12 x 100 = 17,35%

Teilzeitteilnehmer/innen werden mit 0,85 gezählt, Prämienteilnehmer/innen und Prämienmonate nicht berücksichtigt.

4. Für die jahresdurchschnittlich 43 Teilnehmer/innen wird eine durchschnittliche Praktikumsquote von 20 - 30% vereinbart. Als Praktikum wird eine vereinbarte mindestens 4wöchige Tätigkeit bei Unternehmen des 1. Arbeitsmarktes ( öffentlicher Dienst nur in Einzelfällen) gewertet, die durch Praktikumsbescheini- gungen belegt ist. Die durchschnittliche jährliche Praktikumsquote errechnet sich wie folgt:

Anzahl der Teilnehmer/innen, die innerhalb der Maßnahme ein Praktikum absolviert haben (P) dividiert durch die Anzahl der Teilnehmer/innenmonate, die zum Stichtag insgesamt erfüllt wurden (TN)xKalendermonate x 100. Die Praktikumsquote entspricht: P/TN x Kalendermonate x 100.

Der Zuwendungsnehmer verpflichtet sich, jeweils bis zum 15. des auf ein Quartal folgenden Monats die Praktikumsquote entsprechend der durch den Zuwendungsgeber zur Verfügung gestellten Vordrucke zu erheben und dem Zuwendungsgeber schriftlich zu berichten.

5. Für alle Teilnehmer/innen wird die Erhebung und der Nachweis von Fehlzeiten (mit und ohne Lohnfortzahlung) vereinbart. Die Fehlzeiten werden dokumentiert. Der Zuwendungsnehmer verpflichtet sich, jeweils bis zum 15. des auf ein Quartal folgenden Monats die Fehlzeiten entsprechend der durch den Zuwendungsgeber zur Verfügung gestellten Vordrucke zu erheben und dem Zuwendungsgeber schriftlich zu berichten.

Für 2002 wird eine Fehlzeitenquote in Höhe von maximal 8 - 13% angestrebt.

6. Für die jahresdurchschnittlich 43 Teilnehmer/innen wird vereinbart, dass durch- schnittlich 95% der Teilnehmer/innen mindestens entweder ein Praktikum absolvieren oder an einer Qualifizierung teilnehmen.

Die durchschnittliche jährliche kombinierte Praktikums-/Qualifizierungsquote errechnet sich wie folgt:

Anzahl der Teilnehmer/innen, die innerhalb der Maßnahme ein Praktikum absol- viert oder an einer Qualifizierungsmaßnahme teilgenommen haben (PQ) dividiert durch die Anzahl der Teilnehmer/innenmonate, die zum Stichtag erfüllt wurden (TN)xKalendermonate x 100. Die Quote entspricht: PQ/TN x Kalendermonate x 100.

Der Zuwendungsnehmer verpflichtet sich, jeweils bis zum 15. des auf ein Quartal folgenden Monats über die durchgeführten Praktikums- und/oder Qualifizierungsmaßnahmen schriftlich zu berichten.

Auf die Bestimmungen des §261 Job-Aqtiv-Gesetz wird hingewiesen.

7. Für die Teilnehmer/innen wird die Entwicklung von Angeboten zur passgenauen externen und zertifizierten Qualifizierung vereinbart.

8. Die Ausgaben für externe Qualifizierungen sind nicht Bestandteil der mit diesem Vertrag vereinbarten Zuwendung. Hierfür wird beim Zuwendungsgeber ein ge- sonderter Antrag eingereicht.

9. Innerhalb des Personalentwicklungs- und Beschäftigungsangebotes schafft der Zuwendungsnehmer einen gleichberechtigten Zugang von Männern und Frauen zu den angebotenen Maßnahmen. Eine Frauenquote von 16% wird vereinbart.

10. Sondervereinbarung

Angestrebt wird eine Frauenquote von 30 - 40%. Der Zuwendungsgeber ak- zeptiert eine Frauenquote von 16%, da im klassischen Baubereich kaum Nach- frage nach Bauarbeiterinnen besteht, der Zuwendungsnehmer jedoch bei ent- sprechender Zuweisung durch die Arbeitsverwaltungen auch interessierte Frauen beschäftigen und qualifizieren wird.

11. Der Zuwendungsnehmer informiert den Zuwendungsgeber unverzüglich, wenn

- die jahresdurchschnittliche Beschäftigung um mehr als 10% von vereinbarten Beschäftigungssoll abweicht oder abweichen wird.
- die unter §2 genannten Zielzahlen um mehr als 20% gegenüber den tat- sächlichen Quoten abweichen oder voraussichtlich abweichen werden.

12. Der Zuwendungsnehmer verpflichtet sich, kalenderjährlich die Quote von Maß- nahmeabbrüchen differenziert nach Abbruchgründen zu erheben und schriftlich mitzuteilen.

13. Der Zuwendungsnehmer verpflichtet sich, die in seinem Qualitätsmanagement- Handbuch genannten Leistungen und Qualitätskriterien, insbesondere die der teilnehmer/innenorientierten Prozesse, zu erbringen. Er unterliegt einer regel- mäßigen 3 jährigen externen Auditierung. Das Zertifikat der externen Auditierung wird dem Zuwendungsgeber regelmäßig zur Verfügung gestellt.

14. Der Zuwendungsnehmer verpflichtet sich zu einer jährlichen Prüfung des Jahresabschlusses durch eine/n externe/n Wirtschaftsprüfer/in oder Steuerbe- rater/in und zur Vorlage des Jahresabschlusses beim Zuwendungsgeber. Das Testat der externen Prüfung über den ordnungsgemäßen Jahresabschluss ist beizufügen.

15. Bei einer Abweichung von den in § 2 genannten Pflichten von mehr als 20% der Zielzahlen verpflichtet sich der Zuwendungsnehmer zu einer unmittelbaren Mit- teilung an den Zuwendungsgeber. Der Zuwendungsgeber ist berechtigt, in die- sem Falle die Richtwerte der Förderung nach Anhörung des Zuwendungsneh- mers zu verändern, höchstens jedoch in Höhe von 10 % der Gesamtförderung.

§3

Art und Höhe der Zuwendung

1. Der Zuwendungsgeber gewährt dem Zuwendungsnehmer gemäß §44 LHO i.V.m. den Verwaltungsvorschriften zu §44 LHO und §54 BremVwVfG sowie den einschlägigen Verordnungen der Kommission der Europäischen Gemeinschaft, für das festgelegte Beschäftigungssoll eine Zuwendung in Höhe von insgesamt

0,00€.

Davon entfallen gem. §3 Ziffer 5 0,00€ auf bereits bewilligte Mittel, die auf die Zuwendung angerechnet werden. Die Förderung abzüglich der bereits bewilligten Mittel beträgt damit

0,00€

(in Worten: xxx x/100 €)

Die bewilligte Zuwendung wird als notwendig und angemessen anerkannt.

2. Die Zuwendung wird als Fehlbedarfsfinanzierung ausschließlich für das ge- nannte Projekt gewährt.

3. Der Zuwendungsnehmer hat keinen Anspruch auf zusätzliche Finanzierung aus EGZ-Mitteln für Overhead-, Anleitungs- und Regiepersonal. Eben sowenig kön- nen für ABM/SAM oder BSHG Kräfte zusätzliche Sachmittel in den einzelnen Fonds des Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramms beantragt werden.

4. Entsprechend werden folgende bereits bewilligte Zuwendungen auf die Gesamt- zuwendung angerechnet:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

§ 4

Berechnungsgrundlagen

1. Zur Festlegung der arbeitsmarktpolitisch einsetzbaren Fördersumme werden

Richtwerte für die Förderung

- der Personalentwicklung in Höhe von € 0,00
- der Beschäftigung in Höhe von €0,00 pro Teilnehmer/innen - Platz und Jahr festgelegt.

2. Der Teilnehmer/innen-Platz zählt mit einem Faktor von 0,0xxx pro Vollzeitbeschäftigte/r und Monat. Angebrochene Beschäftigungsmonate werden voll gewertet. Für Teilzeitbeschäftigte mit einer wöchentlichen Ar- beitszeit von mindestens der Hälfte einer Vollzeittätigkeit wird - ungeachtet des tatsächlichen Stundenumfanges - ein Faktor von 0,85 eines Vollzeit- platzes zugrunde gelegt.

3. Prämienzeiten von Teilnehmer/innen werden für einen Zeitraum von maxi- mal 2 Monaten als Teilzeitplatz entsprechend Nr. 2 gewertet. Angebrochene Monate werden abweichend von Nr. 2 erst ab 15 Kalendermonatstagen voll gewertet.

4. Für eine Auslastung von 90 bis 110% des vereinbarten Beschäftigungs- solls wird die Förderung in voller Höhe gewährt. Eine Überschreitung des Beschäftigungssolls ist nur im Rahmen des oben gewährten Zuschusses möglich. Ausnahmen hiervon bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Zuwendungsgebers.

5. Bei einer Unterschreitung des vereinbarten Beschäftigungssolls unterhalb der o.g. Auslastung wird die gewährte Zuwendung gekürzt.

Beispiel:

Vereinbarung 100 Vollzeitplätze. Fördersumme 1.000.000 DM

Auslastung 75%: Fördersumme neu = 833.333 DM ( = 100*75/90)

6. Die jahresdurchschnittliche Auslastung wird anhand des beigefügten Berech- nungsbogens zum Stichtag des 31.12. dokumentiert und schriftlich nachgewie- sen.

7. Die Auszahlung der Förderung erfolgt mit jeweils 2/12 der vereinbarten Förder- summe als Abschlag für 2 Monate im voraus. Dabei verpflichtet sich der Zuwendungsnehmer, dem Zuwendungsgeber unverzüglich anzuzeigen, wenn die Förderrate nicht innerhalb von zwei Monaten verbraucht wird/wurde. 10% der Gesamtzuwendung wird bei der letzten Ratenzahlung einbehalten und nach unverzüglicher Prüfung des Verwendungsnachweises ausgezahlt.

§5

Darstellung der Finanzierung

Die Gesamtfinanzierung (Finanzierungsplan) der Maßnahme stellt sich wie folgt dar:

1. Personalkosten der Teilnehmer/innen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

§ 6

Laufzeit des Vertrages

1. Die Vertragsdauer umfasst den Zeitraum 1. Januar 2002 bis 31. Dezember 2002.

2. Eine Förderung ist mit Zustimmung der staatlichen Deputation für Arbeit und Gesundheit vom 22.8. 2001 und 18.10.2001 vorgesehen bis 31.12.2003.

Die Vertragspartner verpflichten sich, rechtzeitig vor Ablauf dieses Vertrages Vertragsverhandlungen für den Zeitraum 1.1.2003 bis 31.12.2003 zu führen. Bei Bedarf sind das Beschäftigungssoll, das Fördervolumen, die Verteilung des Beschäftigungsvolumens auf ABM/SAM und §19.2 BSHG und die Zuordnung der Teilnehmer/innen zu Branchenschwerpunkten anzupassen.

3. Über eine Förderung über den 31.12.2003 hinaus wird erst nach einem erneu- ten Wettbewerbsaufruf entschieden.

§7

Verwendungsnachweis / Rückzahlungspflichten

1. Der Verwendungsnachweis wird durch den Zuwendungsnehmer nach LHO und der ESF-Systematik erstellt und weist die einzelnen verwendeten Positionen aus. Abrechenbar sind nur tatsächlich entstandene und durch Rechnungen bzw. vergleichbare Belege nachgewiesene zuschussfähigen Ausgaben. Alle Ausga- ben, die für das Projekt innerhalb der Laufzeit nachweisbar und zuschussfähig entstanden sind, sind zuschussfähig, auch wenn sie im Einzelfall später bezahlt werden

2. Folgende Positionen sind förderfähig:

- Personalkosten - Arbeitgeberbrutto
- Personalnebenkosten (z. B. Fortbildung, BG-Beiträge, Arbeitssicherheit)
- Aufwendungen für Betriebs- und Geschäftsausstattung
- Aufwendungen für Arbeitsplatzausstattung
- Aufwendungen für Verbrauchsmaterial
- Mieten
- Verwaltungskosten
- Kosten für Kommunikationstechnologie
- KFZ-Kosten
- Sonstige betriebliche Kosten
- Qualifizierungskosten für das Anleitungspersonal
- Abschreibungen für Anschaffungen entsprechend AfA

Nicht förderfähig sind:

- Zinsaufwendungen
- Provisionen und freiwillige Leistungen an das Personal
- Gerichts- und Anwaltskosten
- Abfindungen
- Kalkulatorische Kosten
- Investitionen

3. Das geförderte Personal darf nicht bessergestellt sein als vergleichbare Beschäftigte der Freien Hansestadt Bremen.

4. Neben dieser Zuwendung von Personal- und Sachmitteln für die Beschäftigung und systematische Personalentwicklung .werden die Gehälter und Sozialversi- cherungsbeiträge der Teilnehmer/innen, die Berufsgenossenschaftskosten und die Kosten für Arbeitssicherheit/Arbeitsmedizin der Teilnehmer/innen und die Kosten für externe Qualifizierungen jeweils gesondert bewilligt und nachgewie- sen.

5. Einnahmen und Überschüsse, die über den in diesem Vertrag hinausgehenden Kosten/Finanzierungsplan erzielt werden, können auch für nicht zuwendungsfähige Positionen, soweit sie arbeitsmarktpolitisch begründet sind, eingesetzt werden. Aufwendungen und Erträge aus anderen Projekten als dem hier vereinbarten gehen nicht in die Finanzierung dieser Maßnahme ein.

6. Die zweckentsprechende Verwendung der Zuwendung ist innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes durch Vorlage eines Verwendungsnachweises nachzuweisen, der den Anforderungen des §44 LHO sowie den eingangs genannten Verordnungen der Kommission der Europäischen Gemeinschaft entspricht.

7. Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis, in dem die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben summarisch dargestellt werden. Im Sachbericht sind die Verwendung der Zu- wendung sowie das erzielte Ergebnis in Umfang und Qualität im einzelnen auf- zuführen. Darüber hinaus ist eine Teilnehmer/innen-Liste für die Gesamtlaufzeit mit Ausweis der tatsächlich geleisteten Teilnehmer/innenstunden vorzulegen. Die in §§ 1-7 genannten Dokumentationen sind zusätzlich einzureichen.

8. Im Verwendungsnachweis ist zu erklären, dass die Ausgaben notwendig waren, wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist und die Einnahmen und Ausgaben mit denen der Buchhaltung übereinstimmen.

9. Soweit die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug nach § 15 des Umsatzsteuergeset- zes besteht, dürfen nur die Entgelte (Preis ohne Umsatzsteuer) berücksichtigt werden.

10. Die für den Verwendungsnachweis vom Zuwendungsgeber erstellten Vordrucke sind zu verwenden. Die Vordrucke sind als Anlagen beigefügt.

11. Darüber hinaus ist der Zuwendungsnehmer verpflichtet, für die Maßnahme eine getrennte Buchführung zu führen oder alle Transaktionen für die durchzufüh- rende in einer kodifizierten Buchführung zu erfassen (Kostenstellen- /Kostenträgerrechnung), um den Rechnungshof , der Europäischen Union und dem Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales und von de- nen beauftragte Dritte die Überprüfung im Rahmen der Finanzkontrolle prob- lemlos zu ermöglichen.

12. Entsprechend der vorgenannten Verordnungen der Europäischen Union nimmt die Europäische Kommission - in der Regel mit Bediensteten der zuständigen nationalen Stellen - vor Ort unangemeldet Finanzkontrollen vor. Der Europäi- sche Rechnungshof und der Rechnungshof der Freien Hansestadt Bremen kön- nen vor Ort Prüfungen vornehmen. Der Zuwendungsnehmer ist verpflichtet, sol- che Überprüfungen zuzulassen und daran mitzuwirken. Es sind insbesondere die entsprechenden Auskünfte zu erteilen und die Unterlagen, einschließlich des Verwendungsnachweises, bis 30.6.2012 bereitzuhalten.

§8

Sonstige Bestimmungen

1. Der Zuwendungsnehmer ist verpflichtet, alle im Rahmen der Evaluierung der ESF-Programme benötigten Unterlagen und Informationen dem Senator für Ar- beit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales oder den von diesem beauf- tragten Personen bzw. Institutionen zur Verfügung zu stellen. Die im Zusam- menhang mit der beantragten Zuwendung stehenden Daten werden auf Daten- träger des Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales und dem mit der Evaluation beauftragten Dritten verarbeitet. Der Zuwendungsneh- mer erklärt, dass er mit der Erhebung dieser Daten einverstanden ist.
2. Sofern im Zuwendungsvertrag nichts anderes bestimmt ist, gelten die Nr. 1-8 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (AN- Best-P). Sie sind Bestandteil dieses Vertrages. Die AN-Best-P ist als Anlage beigefügt.
3. Der Zuwendungsnehmer ist verpflichtet, gem. der Publizitätsbestimmungen der europäischen Kommission das Ergebnis der Maßnahme in angemessener Form mit dem Hinweis auf die finanzielle Beteiligung durch die EU zu dokumentieren und die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über die ESF-Förderung zu unterrich- ten.
4. In Informationsbroschüren, Faltblättern und sonstigen - auch digitalen - Veröffentlichungen ist auf die finanzielle Förderung der Maßnahme durch den Europäischen Sozialfonds hinzuweisen.
5. Alle Aktivitäten der Öffentlichkeitsarbeit, die im Zusammenhang mit der geförder- ten Maßnahme stehen, sind mit dem Zuwendungsgeber abzustimmen.
6. Der Zuwendungsnehmer ist verpflichtet, periodische Melde- und Mitteilungspflichten im Rahmen der Begleitung im Sinne der Bestimmungen über die Strukturfonds zu erfüllen.
7. Die Begleitberichterstattung gegenüber der Europäischen Kommission wird durch den Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales aufgrund der Angaben des Zuwendungsgebers vorgenommen. Der Zuwendungsnehmer ist verpflichtet, auf den beigefügten Begleitbögen die entsprechenden finanziellen und physischen Indikatoren zu übermitteln. Die Begleitbögen sind jährlich und zwar bis zum 31.03. des Folgejahres beim Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales einzureichen.
8. Gemäß den EU-Verordnungen sind unrechtmäßig gezahlte Beträge zurückzuzahlen. Die Rückzahlung ist innerhalb von 2 Monaten nach Rechnungsstellung dem Zuwendungsgeber zu erstatten. Bei verspäteter Rückzahlung werden ab dem Fälligkeitsmonat nach Maßgabe der o.g. Verordnung Verzugszinsen erhoben.

§ 9

Hinweis auf subventionserhebliche Tatsachen

Die maßgeblichen Angaben im Angebot des Zuwendungsnehmers und im Rahmen dieses Vertrages sind subventionserhebliche Tatsachen i.S. des §264 des Strafge- setzbuches.

§10

Kündigung und Rücktritt vom Vertrag

1. Bei einer durch den Zuwendungsnehmer verschuldeten Unterschreitung der vereinbarten jahresdurchschnittlichen Beschäftigung um mindestens 30% kann der Vertrag durch den Zuwendungsgeber mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden.
2. Wird die Zuwendung entgegen dem in diesem Vertrag festgelegten Zweck verwendet oder verletzt der Zuwendungsnehmer grob fahrlässig andere wesent- liche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, so hat der Zuwendungsgeber neben seinen Ansprüchen auf Erfüllung und Schadensersatz wegen Nichterfüllung das Recht, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten.
3. Tritt der Zuwendungsgeber vom Vertrag zurück, so hat der Zuwendungsnehmer die Zuwendung zu erstatten. Von der Erstattung kann abgesehen werden, wenn der Zuwendungsnehmer die Umstände, die zum Entstehen des Erstattungsan- spruches geführt haben, nicht zu vertreten hat.
4. Zuwendungsnehmer und Zuwendungsgeber sind im übrigen berechtigt, diesen Vertrag aus wichtigem Grund analog der Bestimmungen des BGB zu kündigen.

§11

Sonstige und ergänzende Vereinbarungen

1. Eine Förderung von §19 BSHG-TeilnehmerInnen über die Strukturhilfen für Beschäftigung und Personalentwicklung kann nur erfolgen, soweit diese Teil- nehmerInnen nicht bereits durch den Magistrat der Stadt Bremerhaven gefördert werden.

Eine Anrechnung beschäftigter §19 BSHG-TeilnehmerInnen, die nicht über das Programm „Strukturhilfen für Beschäftigung und Personalentwicklung“ gefördert werden, erfolgt nicht, sofern die Förderung durch den Magistrat der Stadt Bre- merhaven € xxxx,xx pro TeilnehmerInnen-Platz nicht übersteigt. Sollte der Ma- gistrat Bremerhaven § 19 BSHG-TeilnehmerInnen mit mehr als € xxxx,xx pro TeilnehmerInnen-Platz fördern, muss über die Strukturhilfen neu verhandelt werden.

2. Für die Berechnung der Vermittlungsquote werden von den im Rahmen von Strukturanpassungsmaßnahmen beschäftigten TeilnehmerInnen nur diejenigen einbezogen, die die Maßnahme im Bewilligungszeitraum beendet haben.

§12

Schlussbestimmungen

1. Änderungen und Ergänzungen dieser Bestimmungen bedürfen zu ihrer Rechts- wirksamkeit der Schriftform.
2. Sollte sich herausstellen, dass einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sind, hat dies nicht die vollständige Nichtigkeit des Vertrages zur Folge.
3. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Bremerhaven
4. Aus diesem Vertrag kann nicht geschlossen werden, dass auch in künftigen Haushaltsjahren eine Förderung, insbesondere im bisherigen Umfang, erfolgt.
5. Der Zuwendungsgeber behält sich vor, die Zuwendung aus zwingenden haus- haltswirtschaftlichen Gründen ganz oder teilweise für die Zukunft zu widerrufen.

Bremerhaven, den Bremerhaven, den

Für den Zuwendungsgeber für den Zuwendungsnehmer

[...]


1 vgl.: SGB III, 7. Auflage, 2002, §16

2 vgl.: Görlich, Maik, „Arbeitslosigkeit aus sozialer und pädagogischer Sicht“, Stuttgart 1998, S.30

3 vgl.: SGB III, 7. Auflage, 2002, § 18

4 vgl.: Sozialökonomische Schriften, Bd.16, Frankfurt a. M. 1999, S.14

5 siehe: Bosch, Gerhard, u. a., „Der Zweite Arbeitsmarkt: Perspektiven und Chancen“, in: Daheim, Hansjürgen, u. a. (Hg.), „Standortfaktor industrielle Beziehungen: Abkehr von den traditionellen Arrangements?“ München, 1994, S. 49-71

6 vgl.: SGB III, 7. Auflage, 2002, § 21

7 vgl.: Ehrlich, Volker,: „ Arbeitslosigkeit und zweiter Arbeitsmarkt“, Frankfurt a. M., 1996, S.75

8 vgl. SGB III, 7. Auflage, 2002, § 86ff + § 260ff

9 siehe BSHG, 13. Auflage, 2002, § 19

10 vgl.: Jahoda, Marie:„Die Arbeitslosen von Marienthal“, 1975 Allensbach, S. 33,

11 vgl.: Jahoda, Marie:„Die Arbeitslosen von Marienthal“, 1975 Allensbach, S.32-40

12 vgl.: Wacker, Alois: „Marienthal und die sozialwissenschaftliche Arbeitslosenforschung - ein historischer Rück- und Ausblick“, in: Zempel J.; Bacher J.; Moser K. (Hg.): „Erwerbslosigkeit - Ursachen, Auswirkung und Interventionen-“, Opladen, 2001, S. 410

13 vgl.: Wacker, Alois: „Marienthal und die sozialwissenschaftliche Arbeitslosenforschung - ein historischer Rück- und Ausblick“, in: Zempel J.; Bacher J.; Moser K. (Hg.): „Erwerbslosigkeit - Ursachen, Auswirkung und Interventionen-“, Opladen, 2001, S. 410

14 vgl.: Dr. Paul F. Lazarsfeld in: „Die Arbeitslosen von Marienthal“, 1975 Allensbach, S. 28 + 29

15 vgl.: Dr. Paul F. Lazarsfeld in: „Die Arbeitslosen von Marienthal“, 1975 Allensbach, S.31

16 vgl.: Jahoda Marie, „Die Arbeitslosen von Marienthal“, Allensbach 1975, S.52ff

17 vgl.: Jahoda Marie, „Die Arbeitslosen von Marienthal“, Allensbach 1975, S.55ff

18 vgl.: Jahoda Marie, „Die Arbeitslosen von Marienthal“, Allensbach 1975, S.70ff

19 vgl.: Jahoda Marie, „Die Arbeitslosen von Marienthal“, 1975 Allensbach, S.74 u. S.96

20 vgl.: Jahoda, Marie, „Die Arbeitslosen von Marienthal“, 1975 Allensbach, S.83

21 vgl.: Jahoda, Marie, „Die Arbeitslosen von Marienthal“, 1975 Allensbach, S. 84ff

22 vgl.: Görlich, Maik, „Arbeitslosigkeit aus sozialer und pädagogischer Sicht“, Stuttgart 1998, S.61ff bzg. auf: Wacker, Alois, „Arbeitslosigkeit: soziale und psychische Folgen“, Frankfurt a. M., 1983, S.44ff

23 vgl.: Görlich, Maik, „Arbeitslosigkeit aus sozialer und pädagogischer Sicht“, Stuttgart, 1998, S.65ff, bzg. auf: Wacker, Alois, „Arbeitslosigkeit: soziale und psychische Folgen“, Frankfurt a. M., 1983, S.49ff

24 vgl.: Görlich Maik: „Arbeitslosigkeit aus sozialer und pädagogischer Sicht“, Stuttgart 1998, S.68ff bzg. auf: Wacker, Alois: „Arbeitslosigkeit: soziale und psychische Folgen“, Frankfurt a. M., 1983 S.55ff und Kieselbach, T. / Offe, H. ( Hg. ): „ Die Bredaer Protokolle“, 1979, S.365

25 vgl.: Görlich Maik: „Arbeitslosigkeit aus sozialer und pädagogischer Sicht“, Stuttgart 1998, S.68ff bzg. auf: Wacker, Alois: „Arbeitslosigkeit: soziale und psychische Folgen“, Frankfurt a. M., 1983

26 siehe: Paul, Karsten ; Moser, Klaus: „Negatives psychisches Befinden als Wirkung und als Ursache von Arbeitslosigkeit: Ergebnisse einer Metaanalyse“ in: Zempel J.; Bacher J.; Moser K. (Hg.): „Erwerbslosigkeit -Ursachen, Auswirkung und Interventionen-“, Opladen 2001, S.84ff

27 vgl.: Görlich, Maik, „Arbeitslosigkeit aus sozialer und pädagogischer Sicht“, Stuttgart 1998, S.65 bzg. auf Wacker, Alois, „Arbeitslosigkeit: soziale und psychische Folgen“, Frankfurt a. M., 1983, S.51

28 vgl.: Jahoda Marie, „Die Arbeitslosen von Marienthal“, Allensbach 1975, S.102

29 vgl.: Jahoda, Marie, „Wie viel Arbeit braucht der Mensch?“, Weinheim, 1986, 3. Auflage, S.74

30 vgl.: Jahoda, Marie, „Wie viel Arbeit braucht der Mensch?“, Weinheim, 1986, 3. Auflage, S.99

31 vgl.: Jahoda, Marie, „Wie viel Arbeit braucht der Mensch?“, Weinheim, 1986, 3. Auflage, S.84

32 vgl.: Jahoda, Marie, „Wie viel Arbeit braucht der Mensch?“, Weinheim, 1986, 3. Auflage, S.15

33 vgl.: Kempken, Jürgen; Trube, Achim, „Effektivität und Effizienz sozialorientierter Hilfen zur Arbeit. Lokale Analysen aktivierender Sozialhilfe“, Münster, 1997; S.53/65/66

34 vgl.: Jahoda, Marie, „Wie viel Arbeit braucht der Mensch?“, Weinheim, 1986, 3. Auflage, S.71

35 vgl.: Kempken, Jürgen; Trube, Achim, „Effektivität und Effizienz sozialorientierter Hilfen zur Arbeit. Lokale Analysen aktivierender Sozialhilfe“, Münster 1997, S. 49 und S.47

36 vgl.: Kempken, Jürgen; Trube, Achim, „Effektivität und Effizienz sozialorientierter Hilfen zur Arbeit. Lokale Analysen aktivierender Sozialhilfe“, Münster 1997, S. 55

37 vgl.: Kempken, Jürgen; Trube, Achim, „Effektivität und Effizienz sozialorientierter Hilfen zur Arbeit. Lokale Analysen aktivierender Sozialhilfe“, Münster 1997, S. 57

38 SGB III, Arbeitsförderung; 7. Auflage, 2002

39 siehe: SGB III, Arbeitsförderung, 7. Auflage, 2002, §261(4)

40 siehe: SGB III, Arbeitsförderung, 7. Auflage, 2002, § 77

41 siehe: SGB III, Arbeitsförderung, 7. Auflage, 2002, § 86 + §87

42 siehe: SGB III, Arbeitsförderung, 7. Auflage, 2002, §271 + §279

43 Anmerkung des Verfassers: „Auf Anfrage teilte das Arbeitsamt mit, dass von dieser Anordnungsmöglichkeit noch kein Gebrauch gemacht wurde.“

44 vgl.: Anlage 9.1: Zuwendungsvertrag gemäß §54 BremVwVfG und §44 der LHO nebst Verwaltungsvorschriften und Richtlinien

45 siehe: Verband Bremer Beschäftigungsträger e. V., „Qualitätsmanagement Handbuch 1“, Bremen 1996/99, Präambel

46 vgl.: Verband Bremer Beschäftigungsträger e. V., „Qualitätsmanagement Handbuch 1“, Bremen 1996/99 , Kapitel 1 - 3.2 und Kapitel A - A.9

47 vgl.: Verband Bremer Beschäftigungsträger e. V., „Qualitätsmanagement Handbuch 1“, Bremen 1996/99 , Kapitel B - B.I.3

48 vgl.: Verband Bremer Beschäftigungsträger e. V., „Qualitätsmanagement Handbuch 1“, Bremen 1996/99, Anlagen: Zielgruppen und Ziele

49 Anmerkung des Verfassers, „Wie die Größe der Bundesanstalt für Arbeit zeigt, ansonsten könnte ich mir die Existenzberechtigung der Bundesanstalt für Arbeit im ihrer jetzigen Form auch nicht mehr erklären.“

50 vgl.: Mohr, Gisela, „Langzeiterwerbslosigkeit“, in : Zempel J.; Bacher J.; Moser K. (Hg.): „Erwerbslosigkeit -Ursachen, Auswirkung und Interventionen-“, Opladen 2001, S. 125

51 siehe: Krafeld, Franz- Josef, „Leben in Zeiten ohne Erwerbsarbeit. - Von beruflichen ganzheitlichen Lebensorientierungen.“, in: „Soziale Integration benachteiligter Jugendlicher in Europa - Förderung sozialer Kompetenzen als integriertes Element in beruflicher Bildung, Beschäftigung und Qualifizierung“, Fachkonferenz - International Trade Union House (ITUH) Brüssel, 30.9.-1.10.1999 Materialheft 2/2000, http://www.bagejsa.de/text/doku-deutsch.pdf

52 Anmerkung des Verfassers: „Spätere Recherche ergab, dass diese Informationen, laut Auskunft BA, nicht zugänglich sind.“

53 siehe: Internetportal, www.foerderwerk-bremerhaven.de

54 vgl.: Schlegel, Wolfgang, „Sozialpädagogisch orientierte Berufsausbildung”, 2. Auflage, Frankfurt a. M., 1998, S.28

55 siehe: Schlegel, Wolfgang, „Sozialpädagogisch orientierte Berufsausbildung”, 2. Auflage, Frankfurt a. M., 1998, S.51, bezg. auf: RdErl. 8/98, DA 241.411 (2),

56 siehe: Schlegel, Wolfgang, „Sozialpädagogisch orientierte Berufsausbildung”, 2. Auflage, Frankfurt a. M., 1998, RdErl. 8/98, 241.411 (2), S.52

57 vgl.: Görlich, Maik, „Arbeitslosigkeit aus sozialer und pädagogischer Sicht“, Stuttgart 1998, S.137ff

58 vgl.: Internetportal, www.Foerderwerk-bremerhaven.de

59 Gruppeneinteilung vom Verfasser festgelegt

60 vgl.: Gliederungspunkt 4.7.5.

61 vgl.: Mohr, Gisela, „Langzeiterwerbslosigkeit“, in : Zempel J.; Bacher J.; Moser K. (Hg.): „Erwerbslosigkeit -Ursachen, Auswirkung und Interventionen-“, Opladen 2001, S.126; bezg. auf Kieselbach u. a., „Ich wäre ja sonst nie an Arbeit rangekommen“, Weinheim, 1998

62 vgl.: Kempken Jürgen; Trube, Achim, „Effektivität und Effizienz sozialorientierter Hilfen zur Arbeit. Lokale Analyse aktivierender Sozialhilfe.“, Münster, 1997, Gliederungspunkt 4. - 4.2.6.

63 vgl.: Kempken Jürgen; Trube, Achim, „Effektivität und Effizienz sozialorientierter Hilfen zur Arbeit. Lokale Analyse aktivierender Sozialhilfe.“; Münster, 1997;

64 vgl.: Kempken Jürgen; Trube, Achim, „Effektivität und Effizienz sozialorientierter Hilfen zur Arbeit. Lokale Analyse aktivierender Sozialhilfe.“, Münster, 1997, S.58

65 vgl.: Ehrlich, Volker, „Arbeitslosigkeit und zweiter Arbeitmarkt: theoretische Grundlage, Probleme und Erfahrungen“, Frankfurt a. M., 1996, S.214

66 vgl.: Gliederungspunkt, 5.2.4. und 5.3.6.

67 vgl.: Fleischmann, Hans - Dieter, „Bauorganisation“, -3. Auflage-, Düsseldorf, 1997, S.35, Abb. 3.1

68 siehe: Fleischmann, Hans - Dieter, „Bauorganisation“, -3. Auflage-, Düsseldorf, 1997, S.35, Abb. 3.1

69 Teilnehmer/innenstunden = Anzahl der Stellen x 1771 pro Vollzeitstelle.

Fin de l'extrait de 82 pages

Résumé des informations

Titre
Probleme bei der Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen für den ersten Arbeitmarkt durch ein Förderwerk
Université
University of Applied Sciences Bremen
Cours
Sozialpädagogik
Note
zwei
Auteur
Année
2003
Pages
82
N° de catalogue
V108064
ISBN (ebook)
9783640062683
Taille d'un fichier
777 KB
Langue
allemand
Annotations
Mots clés
Probleme, Qualifizierung, Langzeitarbeitslosen, Arbeitmarkt, Förderwerk, Sozialpädagogik
Citation du texte
Marcus Rugen (Auteur), 2003, Probleme bei der Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen für den ersten Arbeitmarkt durch ein Förderwerk, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/108064

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