Der Krieg der deutschen Schutztruppen gegen die Herero - ein Völkermord?


Travail d'étude, 2005

13 Pages


Extrait


Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung
I. Allgemeine Einleitung
II. Historischer Überblick

B. Hauptteil
I. Der Weg in den Krieg
II. Der Kriegsverlauf und die Kriegsfolgen
III. Völkerrechtliche Schutzvorschriften

C. Schluss / Beurteilung

D. Anhang

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

A. Einleitung

I. Allgemeine Einleitung

Als zweiter hochrangiger Staatsgast aus der Bundesrepublik Deutschland, nach Helmut Kohl, besucht vom 04. – 08. März 1998 Bundespräsident Herzog Namibia[1]. Bei seinem Besuch empfing er zwar eine Delegation der Herero, lehnt jedoch eine Entschuldigung ab, mit der Begründung, dass dies sowieso nur eine Worthülse sei[2]. Bundesaußenminister Fischer war im Vergleich dazu schon sehr konziliant, als er im September 2001 auf der Konferenz gegen Rassismus vorsichtig die Schuld Deutschlands für „die bis heute nachwirkenden Folgen der Sklaverei und der Ausbeutung durch den Kolonialismus“ angesprochen und die Schuld hierfür grundsätzlich anerkannt hat, um „den Opfern und ihren Nachkommen zumindest die ihnen geraubte Würde zurückgeben“ zu können.[3]Fischer vermied aber bei dieser Gelegenheit – und auch später – eine Schuld Deutschlands in Zusammenhang mit den Massakern an den Herero ausdrücklich anzuerkennen.

„Die damaligen Gräueltaten waren das, was heute als Völkermord bezeichnet würde - für den ein General von Trotha heutzutage vor Gericht gebracht und verurteilt würde.“[4]Diese deutlichen Worte der Bundesministerin Wieczorek-Zeul anlässlich der Gedenkfeiern zum 100. Jahrestag des Herero-Aufstandes gegen die deutsche Kolonialmacht, haben der Diskussion über die Natur des Krieges der deutschen Schutztruppen gegen die Herero eine neue Wendung gegeben und wohl zumindest aus politischer Sicht die Diskussion beendet.

Nach Aufhebung des § 220a StGB ist die Strafbarkeit von Völkermord seit dem 30.06.2002 im § 6 VStGB geregelt[5]. Und nach beiden gleichlautenden Rechtsvorschriften wäre General von Trotha heute – nicht nur nach der Überzeugung von Wieczorek-Zeul – zu verurteilen, da ausdrücklich in § 6 Abs. 1 VStGB geregelt ist, dass schon „die Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören“ ausreicht. Und zumindest die Absicht der teilweisen Vernichtung der Herero kann man von Trotha, anhand seiner Proklamation[6]an die Herero, durchaus unterstellen.

Daher soll in dieser Arbeit auch nicht in erster Linie untersucht werden, wie die Taten von Trothas heute zu werten wären – insbesondere auch da unter Historikern der konkrete Ablauf der Ereignisse relativ wenig umstritten ist, sondern eher deren Interpretation stark differiert. Vielmehr ist interessant wie diese Taten im Lichte des damals geltenden Völkerrechts gesehen werden mussten. Die Ansprüche auf Schadensersatz für die Herero sollen im Rahmen dieser Kurzhausarbeit ebenfalls nicht geprüft werden.

II. Historischer Überblick

Das heutige Namibia wurde als Deutsch-Südwestafrika [7]am 24. April 1884 von Bismarck unter deutschen „Schutz“ gestellt. Dadurch wurden die Lüderitz’schen Landerwerbungen von 1883 gesichert.

Am 21. Oktober 1885 schließt das Deutsche Reich einen Schutzvertrag mit den Herero ab. Dieser Vertrag wird allerdings bereits Ende 1888 wieder von den Herero aufgekündigt. In den Jahren 1894/95 schließt Gouverneur Leutwein mit Samuel Maharero verschiedene Verträge über den Grenzverlauf des Hererolandes ab. In einem Zusatzvertrag zu diesen Verträgen wird auch festgelegt, dass Vieh, das außerhalb dieser Grenzen weidet von den Deutschen „gepfändet“ werden darf, was Leutwein ab November 1895 auch durchführen lässt. Daraufhin erheben sich im März 1896 die Ostherero und die Khauas. Beide Aufstände werden nieder-geschlagen und die Anführer im Juni 1896 hingerichtet. Außer diesem Aufstand gab es bis 1904 weitere Erhebungen einzelner Stämme der Nama und Bondelzwarts, die von Leutwein aber relativ einfach mit einer divide-et-impera-Politik und begrenzten Truppenkontingenten in den Griff zu bekommen waren.

Weitere wichtige Ereignisse der Kolonialgeschichte bis zum Jahre 1904 waren ein verstärkter Ausbau der Infrastruktur, der mit dem Bau der ersten Eisenbahnlinie von Swakopmund nach Windhoek begann, sowie der Beginn der Reservatspolitik 1898 und der Erlass einer Kredit-verordnung, der es verbot, mehr als einjährige Kredite an Afrikaner zu vergeben. Was eigentlich zum Schutz der Afrikaner erdacht war, führte in der Praxis dazu, dass die Händler immer schneller ihre Außenstände mit Wucherzinsen eintrieben und bei Zahlungs-unfähigkeit oder –unwilligkeit rigoros – meist eigenmächtig – Vieh pfändeten.

B. Hauptteil

I. Der Weg in den Krieg

Insbesondere während der Zeit des Kalten Krieges gab es zwischen west- und ostdeutschen Historikern einen Streit über die Ursachen des Krieges. Während ostdeutsche Historiker wie Horst Drechsler betonten, dass die durch die Reservatspolitik entstandene Landfrage und der damit verbundenen Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz die Herero hauptsächlich in den Aufstand getrieben hätten, wurden in Westdeutschland – nach Ansicht der DDR-Historiker – angebliche Gründe („Blutgier“ der Herero, „Rassenkampf“) oder Teilkomplexe der eigentlichen Ursachen (beispielsweise das Händlerunwesen) in den Vordergrund gestellt[8].

In der modernen Forschungsliteratur wird meist eine Vielzahl von Gründen angegeben[9]. Durch die verstärkt einsetzende Expansion weißer Siedler fürchteten die sich ausschließlich von Viehzucht ernährenden Hereros um ihre Existenzgrundlage. Sowohl Bodenqualität, als auch Größe der als Ersatz vorgesehenen Reservate wurden als inadäquat angesehen[10]. Außerdem wurde diese Reservatspolitik von den Herero wahrscheinlich auch als Beginn gewaltsamer Enteignungen und wachsender Rechtsunsicherheit verstanden[11]. Zusätzlich dürfte zu dieser Rechtsunsicherheit auch beigetragen haben, dass sich die Afrikaner der Willkür weißer Händler bei Zwangspfändungen von Vieh – in Folge der oben genannten Kreditverordnung – schutzlos ausgesetzt fühlten[12].

Neben diesen vorgenannten allgemeinen Unzufriedenheiten der Herero dürfte für den Zeitpunkt des Aufstandes noch entscheidend gewesen sein, dass Samuel Maharero von einem Oberleutnant der Schutztruppe eine Morddrohung erhielt[13]und fast die gesamte Schutztruppe im Süden der Kolonie mit der Niederschlagung eines Aufstandes der Bondelzwarts beschäftigt war[14].

II. Der Kriegsverlauf und die Kriegsfolgen

Von dem in der zweiten Januarwoche 1904 beginnenden Aufstand wurden die Deutschen völlig überrascht. Den Herero gelang es nicht nur die Eisenbahnlinie Swakopmund – Windhuk an mehreren Stellen zu zerstören, sondern es wurden auch 123 deutsche Soldaten und Siedler bei den Kämpfen getötet[15]. Bis Anfang Juni waren die Herero wohl – hauptsächlich aufgrund der zahlenmäßigen Überlegenheit – militärisch überlegen, was sie aber nicht ausnutzten[16]. Den Deutschen gelang es aufgrund der relativ passiven Kriegsführung der Herero die Bahnstrecke wieder instand zu setzen und sich in den Ortschaften zu verbarrikadieren, bis genügend Nachschub aus Deutschland gekommen war. Laut Drechsler war „die Kriegsführung der Herero ausgesprochen human“, da sie nur gegen männliche Siedler und Soldaten kämpften, Missionare, Frauen und Kinder – von wenigen Ausnahmen abgesehen – aber verschonten[17]. Im Juni 1904 traf Generalleutnant von Trotha in Deutsch-Südwest ein und übernahm den militärischen Oberbefehl.

Die Herero zogen sich Anfang Mai an das wasserreiche Massiv des Waterberg zurück, was taktisch klug war, da sich hierdurch die Nachschubwege der Deutschen deutlich verlängerten[18]. Andere Autoren wiederum beschreiben dies als Verdienst Leutweins, der so eine Einkesselung und Entscheidungsschlacht ermöglichte[19]. Diese Entscheidungsschlacht fand am 11.8.1904 statt. Generalleutnant von Trotha lies – gegen den Rat einiger seiner Offiziere[20]– auf der , die dem Omaheke-Sandfeld zugewendet ist nur eine zahlenmäßig schwache Truppe aufstellen. Nach zweitägigem Beschuss aus 30 Geschützen und 12 Maschinengewehren brachen die Herero genau an dieser Stelle durch und flüchteten in die fast wasserlose Omaheke[21]. Dass Trotha diesen Durchbruch an dieser Stelle anscheinend geplant hat, kann man auch aus dem folgenden Zitat schließen: „Die wasserlose Omaheke sollte vollenden, was die deutschen Waffen begonnen hatten: die Vernichtung des Hererovolkes.“[22].

Es ist umstritten, ob es nach dieser Schlacht zu einer geordneten und planmäßigen Verfolgung der Herero durch die Omaheke kam[23]– so die offizielle Darstellung des Generalstabs[24]. Der Autor kann diese Zweifel in der Literatur nicht nachvollziehen, da scheinbar auf der anderen als gesichert gilt, dass Trotha berittene Patrouillen in die Omaheke schickte[25]. Was, wenn nicht planmäßig, sind aber militärische Patrouillen? Es wäre wohl – mehr als – weltfremd anzunehmen, dass die Offiziere ihre Soldaten ohne konkreten Auftrag oder konkrete geografische Vorgaben aussenden und diese Soldaten dann “zufällig” in die Omaheke reiten und Jagd auf Herero machen oder aber zu “dumm” sind, um die Wüste zu vermeiden und dann freiwillig darin sich der Gefahr des Verdurstens aussetzen. Scheinbar soll an dieser Stelle reingewaschen werden, was nicht reinzuwaschen ist. Der Autor stimmt der Literatur aber zu, dass die Omaheke – oder gar das gesamte östliche Zentralnamibia – nicht effektiv von den anwesenden deutschen Kolonialtruppen abgeriegelt werden konnten, da zumindest für eine 100%ige Abriegelung das Gebiet – im Verhältnis zur Truppenstärke – bei weitem zu groß war.

Auf Drängen des Reichskanzler von Bülow gab Kaiser Wilhelm II. im Dezember 1904 den Befehl an Generalleutnant von Trotha weiter, dass Herero, die sich ergeben, nicht mehr zu erschießen oder in die Wüste zurückzutreiben seien, sondern mit Hilfe der Mission in Lagern – sogenannten Konzentrationslagern - unterzubringen seien[26]. Bülow überzeugte Kaiser und Heeresleitung wohl unter anderem damit, dass der Trotha’sche Befehl im Widerspruch “zu den Grundlagen des Christentums und der Menschlichkeit” stehe und “Schaden für das Ansehen des Deutschen Kaiserreiches” bringe[27]. Wenn die Zahlen, die Gründer nennt – auch nur annähernd – richtig sind, dann waren diese Gefangenenlager allerdings ebenfalls kein Ruhmesblatt für das Deutsche Reich. So sollen in den Lagern 7.700 Herero – oder 45% der Gefangenen – umgekommen sein[28].

Bei den Statistiken streiten die Historiker ebenfalls. Sowohl bei der Zahl der Herero vor dem Aufstand, als auch bei der Zahl der Überlebenden gehen die Zahlen weit auseinander. Manche Historiker behaupten, dass ca. 80.000 bis 100.000[29]Herero in Deutsch-Südwestafrika gelebt hätten. Dies wird von anderen unter Hinweis auf die Bodenbeschaffenheit und die großen für das Vieh benötigten Weideflächen angezweifelt. Von dieser Gruppe wird die Zahl mit 35-50.000 Hereros angegeben[30]. Horst Gründer liegt mit seinen Zahlen zwischen diesen beiden Extremen wenn er von 60-80.000 Hereros spricht[31]. Der Autor nimmt an, dass vor dem Herero-Krieg 1904 ungefähr 60.000 Hereros in Deutsch-Südwestafrika lebten, da das Land relativ dicht besiedelt gewesen sein muss, da es sonst zu keinen Konflikten zwischen weißen Siedlern und Afrikanern gekommen wäre. Allerdings kann diese Zahl auch dahingestellt bleiben, weil dies für den Nachweis eines Völkermords unerheblich ist, da die Tatbestandsmäßigkeit theoretisch auch schon bei einigen hundert Getöteten erfüllt sein kann und nicht ein ganzes Volk – oder ein Großteil davon – ausgelöscht werden muss. Die Zahlen der Überlebenden werden auch sehr unterschiedlich angegeben. Lau[32]geht von 30.000 überlebenden Hereros aus, Nuhn[33]dagegen von rund 16.000. Gründer stellt eine Zahl von 15.130 für die Volkszählung von 1911 in den Raum. Nimmt man eine durchschnittliche Geburtenrate an, hätten sich die Zahlen der Herero zwischen 1904 und 1911 deutlich erholen müssen. Außerdem kann davon ausgegangen werden, dass nur wenige im benachbarten Betschuanaland Unterschlupf gefunden haben, da sie dort weder bei Briten noch den dort ansässigen Tswana in größerer Zahl willkommen waren[34]. Daher ist davon auszugehen, dass die Zahl von Lau (30.000 Überlebende) komplett aus der Luft gegriffen ist und selbst die Zahl von Nuhn (16.000 Überlebende) wohl eher noch als zu optimistisch gelten muss. Selbst wenn man nun annimmt, dass vor Kriegsbeginn nur 35.000 Herero in Deutsch-Südwestafrika gelebt haben und tatsächlich 16.000 überlebt hätten, wären ungefähr 18.000 Herero – oder ca. 51% – getötet worden. Dies kann wohl als starkes Indiz dafür gesehen werden, dass von Trotha und die Oberste Heeresleitung in Berlin durchaus die Vernichtung des Volkes geplant hatten und lediglich durch die Intervention Bülows beim Kaiser hiervon abgehalten wurden.

III. Völkerrechtliche Schutzvorschriften

Neben dem Völkergewohnheitsrecht könnten sich Schutzvorschriften für die deutschen Kolonialtruppen auch aus Völkervertragsrecht ergeben haben. Hier einschlägig könnte Art. 6 Abs. 1 Hs. 1 Alt. 1 und 2 der Generalakte der Berliner Kongokonferenz sein.

Schildknecht führt an, dass die Herero mit der Niederlage am Waterberg militärisch besiegt waren und somit wieder Schutzobjekt des Art. 6 der Generalakte waren[35]. Durch die weitere Verfolgung der Herero durch die Omaheke, die Einsperrung in Gefangenenlager sowie die Zwangsarbeit hat das Deutsche Reich gegen seine Schutzpflichten aus Art. 6 der Generalakte und folglich auch gegen damals geltendes Völkerrecht verstoßen[36].

C. Schluss / Beurteilung

Im Lichte der eingangs zitierten Worte von Bundesministerin Wieczorek-Zeul ist der Streit, ob es sich beim Krieg gegen die Herero um ein Genozid handelte nur noch akademischer Natur, da die politische Verantwortung von der Bundesregierung übernommen wurde und die Herero im Gegenzug noch anhängige Schadensersatzklagen zurückgezogen haben.

Aufgrund der oben gemachten Ausführung kann auch aus Historiker-Sicht von Völkermord gesprochen werden. Diejenigen, die die Ereignisse als „normalen Krieg“ der Zeit bezeichnen und die martialische Sprache der Trotha’schen Proklamation – und anderer Quellen – als nicht im Wortsinne zu interpretieren sehen, haben sehr schwache Argumente. Insbesondere stellt sich die Frage, warum auch alle „Erinnerungsliteratur“ – zumindest in groben Zügen – mit den Berichten und Notizen des Reichskolonialamtes sowie der obersten Heeresleitung übereinstimmt und insbesondere noch nicht einmal Briefe aufgetaucht sind, die nahe legen, dass die deutschen Schutztruppen nicht zur planmäßigen Vernichtung der Herero fähig – oder von der Armeeführung aufgefordert – waren. Aber selbst wenn man als Kompromiss von „Vernichtungsstrategie“[37]statt Völkermord spricht, hat Schildknecht eindrucksvoll dargestellt, dass der Krieg auch gegen damals geltendes Völkerrecht verstoßen hat.

D. Anhang

Literaturverzeichnis

1. Böhler, Katja (Böhler 2003): „Für’s Vaterland nach Afrika“, in: dieselbe u. Hoeren, Jürgen (Hrsg.): Afrika. Mythos und Zukunft, Bonn 2003, S. 29-38
2. Drechsler, Horst (Drechsler 1984): Aufstände in Südwestafrika: Der Kampf der Herero und Nama 1904 bis 1907 gegen die deutsche Kolonialherrschaft, Berlin 1984
3. Grill, Bartholomäus (Grill 2003): Ach, Afrika. Berichte aus dem Inneren eines Kontinents, Berlin 2003
4. Gründer, Horst (Gründer 2000): Geschichte der deutschen Kolonien, 4. Aufl., Paderborn u.a. 2000
5. Lau, Brigitte (Lau 2001): Ungewisse Gewissheiten. Der Herero-Deutsche Krieg von 1904, in: Befunde und Berichte zur deutschen Kolonialgeschichte (Bef Ber Dtsch Kol.gesch) 1, (2001), S. 16-47
6. Nuhn, Walter (Nuhn 1989): Sturm über Südwest. Der Hereroaufstand von 1904 – Ein düsteres Kapitel der deutschen kolonialen Vergangenheit Namibias. Koblenz 1989
7. Schildknecht, Jörg (Schildknecht 1999): Bismarck, Südwestafrika und die Kongokonferenz, Hamburg 1999
8. Sundermeier, Theo (Sundermeier 1977): Die Mbanderu: Studien zu ihrer Geschichte und Kultur. Silas Kuvare. Die Kaokoveld-Herero. St. Augustin 1977
9. Rede der Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Heidemarie Wieczorek-Zeul, anlässlich der Gedenkfeierlichkeiten zum 100. Jahrestag der Herero-Aufstände am 14. August 2004 in Namibia; Quelle: http://www.bundesregierung.de/Reden-Interviews/Reden-,11636.699570/rede/Rede-von-Bundesministerin-Heid.htm
10. Rede des Bundesaußenministers Joschka Fischer bei der Weltkonferenz gegen Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängende Intoleranz in Durban am 1. September 2001; http://www.bundesregierung.de/Reden-Interviews/Reden-,11636.54113/rede/Rede-des-Bundesaussenministers.htm

[...]


[1]Vgl. die Liste der gegenseitigen Besuche der Deutschen Botschaft in Windhoek http://www.windhuk.diplo.de/de/03/Bilaterale__Beziehungen/Gegenseitige__Besuche.html (15.01.2005).

[2]Grill 2003, S. 94

[3] Rede des Bundesaußenministers Joschka Fischer bei der Weltkonferenz gegen Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängende Intoleranz in Durban am 1. September 2001.

[4] Rede von Bundesministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul anlässlich des 100. Jahrestages der Herero-Aufstände in Namibia, am 14. August 2004.

[5] BGBl. I 2002, S. 2254.

[6]Abgedruckt bei Rust 1905, S. 385.

[7] Der hier gegebene historische Überblick orientiert sich an der Zeittafel von Horst Drechsler (Drechsler 1984, S. 170-174) und dem Kapitel zu Deutsch-Südwestafrika in Gründer 2000, S. 111-127.

[8]Drechsler 1984, S. 55f.

[9]Böhler 2003, S. 34.

[10]Nuhn 1989, S. 42.

[11]Gründer 2000, S. 118.

[12]Nuhn 1989, S. 41.

[13]Sundermeier 1977, S. 92ff.

[14]Schildknecht 1999, S. 255.

[15]Gründer 2000, S.120.

[16]Drechsler 1984, S.64

[17]Ebd., S. 71

[18]Ebd., S. 74.

[19]Vgl. etwa Schildknecht 1999, S. 256; Gründer 2000, S. 120 und Böhler 2003, S. 34.

[20]Drechsler 1984, S. 78 mwN.

[21]Ebd., aaO.

[22]Die Kämpfe der deutschen Truppen in Südwestafrika, Bd. 1, S. 207 (zitiert nach Drechsler 1984, S.79)

[23]Böhler 2003, S. 35 mwN.

[24]Schildknecht 1999, S. 257.

[25]Böhler 2003, S. 35.

[26]Drechsler 1984, S. 91 ff. mwN.

[27]Böhler 2003, S. 36 mwN.

[28]Gründer 2000, S. 121.

[29]Drechsler 1984, S. 50.

[30]Böhler 2003, S. 35 mwN.

[31]Gründer 2000, S. 121.

[32]Lau 2001, S. 16.

[33]Nuhn 1989, S. 315.

[34]Drechsler 1984, S. 95.

[35]Schildknecht 1999, 288f mwN.

[36]Ebd., S. 304 mwN.

[37]So beispielsweise Gründer 2000, S. 121.

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Résumé des informations

Titre
Der Krieg der deutschen Schutztruppen gegen die Herero - ein Völkermord?
Université
Technical University of Berlin
Cours
Übung Kolonialismus und Kaiserreich
Auteur
Année
2005
Pages
13
N° de catalogue
V110145
ISBN (ebook)
9783640083213
ISBN (Livre)
9783640716395
Taille d'un fichier
548 KB
Langue
allemand
Mots clés
Krieg, Schutztruppen, Herero, Völkermord, Kolonialismus, Kaiserreich
Citation du texte
Thomas Keller (Auteur), 2005, Der Krieg der deutschen Schutztruppen gegen die Herero - ein Völkermord?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/110145

Commentaires

  • Rüdiger Kurth M.A. le 15/6/2006

    Begründung für schlechte Bewwertung.

    Die Arbeit leidet massiv darunter, dass die Fakten völlig unzureichend recherchiert und dargestellt wurden. So bleibt vollkommen unberücksichtigt, dass sich nur Teile der Hereros an dem Aufstand beteiligten, andere Zentren sich jedoch aus dem Kämpfen heraushielten und auch keinen Sanktionen ausgesetzt waren. Von Trothas Diktion wird ebenfalls nicht hinterfragt (wer war denn z. B. in erster Linie die Zielgruppe seiner Proklamation?) und schon gar nicht im Gesamtzusammenhang des deutschen "Säbelrasselns" gesehen, wie es von Kaiser Wilhelm II praktisch zum Prinzip erhoben wurde. Schließlich ist es sehr fragwürdig, eine politische Erklärung von heute als Begründung für die Beurteilung einer Situation vor 100 Jahren heran zu ziehen. Dies alles ist keine Entschuldigung für Trothas Vorgehen, muss aber bei der Frage "Völkermord oder nicht" berücksichtigt werden.

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